• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Doppelblind" (20.05.2005)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Doppelblind" (20.05.2005)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

eventuell mehrmals wiederholt werden muss. Die erste Sichtung sollte unmit- telbar an der Schadensstelle erfolgen.

Sofern ein gesonderter Behandlungs- platz eingerichtet wird, ist auch dort ei- ne neuerliche Sichtung erforderlich.

Erst nach abgeschlossener, gegebe- nenfalls wiederholter Sichtung und Be- handlung wird eine Entscheidung über den Abtransport getroffen. Während für den Massenanfall dieses Konzept streng eingehalten werden muss, wird bei einer Katastrophe hiervon eher ab-

gewichen werden müssen. Damit un- terscheidet sich inhaltlich die rettungs- dienstliche Einsatzbewältigung bei ei- nem Massenanfall erheblich von der bei einer Katastrophenlage.

Bei der Diskrepanz zwischen verfüg- baren Ressourcen und notwendigen Maßnahmen müssen Prioritäten gesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist ein Entscheidungsverfahren, bei dem der Grad der Lebensbedrohung erkannt wird. Die Sichtung bei einem Massen- anfall führt vor dem Hintergrund einer

absehbaren Rückkehr zur Individual- medizin zu einem abgekürzten Behand- lungsverfahren mit einem schematisier- ten Vorgehen. Die Sichtung bei einer Katastrophe beinhaltet den Zwang, Pa- tienten herauszufinden, denen mit ein- fachen Sofortmaßnahmen schnell ge- holfen werden kann. Dabei liegen keine Erkenntnisse vor, wann zu einer Indi- vidualmedizin zurückgekehrt werden kann. Im Gegensatz zum Massenanfall liegt bei der Katastrophe eine Zer- störung der Infrastruktur vor, die ein Nachführen von Kräften in absehbarer Zeit unmöglich macht.

Jeder Massenanfall Hilfsbedürftiger zwingt im Interesse aller zu Maßnah- men, die über rein notfallmedizinische, individuell anwendbare Verfahren hin- ausgehen (dazu gehören unter anderem unverzügliches Erkennen der eingetre- tenen oder drohenden Gesundheits- schäden, Beschränkung auf die vor- dringlichsten einfachen Hilfsmaßnah- men, planmäßige Organisation und Lei- tung am Schadensort). Die Sichtung bietet dabei die einzige und beste Ge- währ, dass bei allen Betroffenen inner- halb kurzer Zeit Art, Schwere und Be- handlungsdringlichkeit der Gesund- heitsschäden erfasst und bewertet wer- den (1). Ein kleinstes gemeinsames Vielfaches gibt es allerdings: Ziel der medizinischen Versorgung ist es, indivi- dualmedizinische Versorgungsmöglich- keiten möglichst lange aufrechtzuerhal- ten oder möglichst schnell dazu wieder zurückzukehren.

Zitierweise dieses Beitrags:

Dtsch Arztebl 2005; 102: A 1424–1428 [Heft 20]

Literatur

1. Rebentisch E: Handbuch der medizinischen Katastro- phenhilfe. München-Gräfelfing: Werk-Verlag Dr. E. Ba- naschewski 1988.

2. Rebentisch E: Geschichte der Sichtung. In: Crespin UB, Neff G: Handbuch der Sichtung. Edewecht: Verlagsge- sellschaft Stumpf & Kossendey, 2000: 31–40.

3. Spire, Lombardy: Précis d`Organisation et de Fonction- nement du Service de Santé en temps de guerre. Paris:

Charls Lavanzelle 1934.

4. Sefrin P, Weidringer JW, Weiss W: Katastrophenmedi- zin: Sichtungskategorien und deren Dokumentation.

Dtsch Arztebl 2003; 100: A 2057–2058.

Anschrift des Verfassers:

Prof. Dr. med. Peter Sefrin Zentrum für Operative Medizin Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie Sektion für Präklinische Notfallmedizin Oberdürrbacher Straße 6

97080 Würzburg T H E M E N D E R Z E I T

A

A1428 Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 2020. Mai 2005

E

ine renommierte Universitätsklinik hat es an das Tageslicht gebracht:

Lediglich jede zweite Röntgenaufnahme, nur jede vierte Ultraschall- untersuchung ist korrekt. Dieser unglaubliche Skandal musste sofort in einer überregionalen Tageszeitung kundgetan werden. Spätestens jetzt weiß jeder Patient, was er von seinem niedergelassenen Doktor zu halten hat: doppelblind auf beiden Augen. Dies hat zur sofortigen kritischen Hin- terfragung meiner alltäglichen diagnostischen Verrichtungen geführt: Ich habe meine Ultraschallaufnahmen nochmals durchgeschaut, kann aber beim besten Willen keine Dreiviertel-Fehlerquote finden. Bin ich auch schon, ganz unbemerkt, von der Fehlerseuche infiziert? Sehe ich vor Feh- lern keine Diagnose mehr? Zu meiner fortschreitenden Verwirrung erin-

nere ich mich an die Studie, in denen Stress-Echokardiographie-Aufzeich- nungen von vier kardiologischen Kliniken befundet wurden: Übereinstim- mung in nur 40 Prozent. Ist auch nicht weit von der Dreiviertel-Mehrheit entfernt. Nun weiß ich gar nicht mehr, was ich machen soll: Das Sonogra- phiegerät aus dem Fenster werfen? Alle meine Ultraschallbilder zur Uni- klinik schicken, aber welche? Meine Patienten von vier Kollegen schallen lassen; wenn drei sich einig sind, hat der vierte Recht?

Nein, alle Patienten, die eine Ultraschalluntersuchung benötigen, müs- sen demjenigen Kollegen vorgestellt werden, der diese bahnbrechenden Erkenntnisse in den Medien platziert hat. Das schützt die Patienten vor dieser monströsen Fehlerquote, und der universitäre Kollege kann sich in der wohligen Selbstzufriedenheit sonnen, dass in deutschen Landen nur noch richtige Diagnosen gestellt werden. Wenn der überhaupt noch dazu kommt, bei Tausenden Untersuchungen pro Tag.

Aber der wirkliche Skandal liegt doch darin, dass Unsummen in der Ausbildung verschleudert wer- den, und heraus kommt dieser Offenbarungseid an Dilettantismus. Die Verantwortlichen für diese mise- rable, durch nichts mehr zu rechtfertigende Unbil- dung (von Ausbildung kann ja keine Rede sein) müs- sen umgehend zur Rechenschaft gezogen werden.

Und das sind in erster Linie . . . die Universitätskli-

niken?! Dr. med. Thomas Böhmeke

Doppelblind

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Zu dem gelingt es der Biografieträgerin im Rahmen von Aus- und Weiterbildungen das notwendige Fachwissen zu erwerben, die eigenen Kompetenzen zu schärfen und zu

Werden die Probanden dabei nach dem Zufallsprinzip den Behandlungsgruppen zugeteilt, so handelt es sich um eine randomi- sierte Studie.. Viele kontrollierte Studien

© Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) und Stiftung Pro Kind Kind und ElternMedien /10707

Es kam zum Schluss, dass die Erteilung einer Konzession für die Benützung von öffentlichem Grund für den Bau und den Betrieb eines öffentlichen Parkhauses durch Private

(2) Die Benutzerin oder der Benutzer haftet für alle Schäden, die dem Kreis Plön an den überlassenen Einrichtungen, Geräten und Zugangswegen oder sonst durch deren Nutzung

(2) Die Benutzerin oder der Benutzer haftet für alle Schäden, die dem Kreis Plön an den überlassenen Einrichtungen, Geräten und Zugangswegen oder sonst durch deren Nutzung

Um ihren Versicherten nach einem Unfall schnell, effektiv und nachhaltig zu helfen, haben die Träger der ge- setzlichen Unfallversicherung (GUV) spezielle Strukturen für

Sollten die Kosten nicht zu 100 % von der FUK NRW übernommen werden können, erhält die Gemeinde eine Durchschrift des Bescheides sowie die Rechnung mit einem Erstattungsvermerk