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Zu entlasten sind dabei insbesondere Familien, die mehrere Kinder in der Krippe betreuen lassen und im oberen Teil der Skala eingestuft werden

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M 173/2008 M 246/2008

GEF GEF

25. Februar 2009 GEF C

Motion

0275 Kast, Bern (CVP) Keller, Bern (Grüne) Coninx, Bern (Grüne)

Weitere Unterschriften: 10 Eingereicht am: 10.06.2008

Krippen- und Tagesschultarife

1. Die in der Verordnung über die Angebote der Sozialen Integration (ASIV) festgelegten Tarife für öffentliche Kinderkrippen sind zu überarbeiten. Zu entlasten sind dabei insbesondere Familien, die mehrere Kinder in der Krippe betreuen lassen und im oberen Teil der Skala eingestuft werden.

2. Eine analoge Regelung wird auch in die Tarifordnung der Tagesschulen aufgenommen.

Begründung:

Ein ausgebautes Krippenangebot ist nicht nur eines der wichtigsten Postulate der Familien- und Gleichstellungspolitik, sondern zahlt sich auch wirtschaftlich aus: Eine vom VRB in Auftrag gegebene Studie „Volkswirtschaftlicher Nutzen von Kindertageseinrichtungen in der Region Bern“ kommt zum Schluss, dass der finanzielle Nutzen der öffentlichen Hand in Form von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und eingesparten Sozialleistungen die Kosten der öffentlichen Hand für die Krippen übersteigt.

Im Kanton Bern wurde schon viel unternommen, um für die familienexterne Kinderbetreuung ein befriedigendes Tarifmodell zu entwickeln. Seit dem Sommer 2006 gilt eine kantonal einheitliche Regelung der Tarife für öffentliche Kinderkrippen und Tagesschulen.

Die Tarifordnung sieht einkommensabhängige Tarife vor. Was im Grundsatz richtig ist, erweist sich in der konkreten Ausgestaltung hinsichtlich doppelverdienenden Paaren mit mehr als einem familienextern betreuten Kind als unbefriedigend. Davon sind vor allem Frauen nach der Babypause betroffen, die sich zweimal überlegen, ob sich aufgrund hohen Tarife die Arbeit ausserhalb des Haushaltes lohnt. In einer Zeit, in der die niedrige Geburtenrate beklagt wird, sind solche Negativanreize familienpolitisch bedenklich.

Der untenstehenden Tabelle ist zu entnehmen, dass sich die Berücksichtigung der Haushaltsgrösse im unteren Teil der Skala relativ stark zugunsten der grossen Familien mit drei und mehr betreuten Kindern auswirkt. Von der Mitte der Skala an aufwärts ist jedoch der Familienrabatt für grosse Familien mit mehreren betreuten Kindern kaum mehr spürbar.

Auch bei den tiefsten Ansätzen wirkt sich die Haushaltsgrösse nicht aus, diese Betreuungskosten werden jedoch oft von der Fürsorge übernommen.

(2)

werden aufgrund der Berechnungsweise des massgebenden monatlichen Einkommens von einem doppelverdienenden Paar relativ schnell erreicht.

Massgebendes monatliches Einkommen *

Stundenansatz 1 betreutes Kind aus

einem

Dreipersonenhaushalt

2 betreute Kinder aus einem

Vierpersonenhaushalt

3 betreute Kinder aus einem

Fünfpersonenhaushalt

16000.00 10.35 20.70 31.05

14000.00 10.35 18.74 25.11

12000.00 8.33 14.66 18.99

10000.00 6.29 10.57 12.86

8000.00 4.24 6.49 6.73

6000.00 2.20 2.41 1.95

4000.00 0.65 1.30 1.95

Zur Veranschaulichung der Problematik kann folgendes Beispiel dienen:

Die Eltern einer Familie mit drei Kindern verdienen zusammen monatlich 12’000.- brutto.

Mit diesem guten, aber nicht ausgesprochen hohen Lohn kommt die Familie ohne nennenswertes Vermögen auf ein massgebendes monatliches Einkommen von 13'645 Franken (8’300.- Bruttolohn Mann; 3’700.- Bruttolohn Frau; 645.- Familienzulage (3x 215.-);

1000.- Anteil 13. Monatslohn). Die Familie braucht pro Woche 2 ½ Tage Krippenbetreuung.

Die Krippe kostet somit monatlich inklusive Mittagessen 2’630.- Franken. Nach dem Abzug der Krippenkosten und den Beiträgen an die Sozialversicherungen der Frau (650.-) bleiben von ihrem Lohn rund 400.-. Dazu fallen die Steuern für den Zweitlohn und die berufsbedingten Ausgaben an. Arbeiten lohnt sich für diese Frau finanziell nicht.

Da Zweiteinkommen in der Regel durch Frauen erwirtschaftet werden, widersprechen zu hohe Betreuungstarife für kinderreiche Familien dem Ziel der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Gegenwärtig evaluiert die GEF die Krippentarife. Es ist daher sinnvoll, für die Beantwortung der Motion die Resultate der Evaluation abzuwarten und diese einzubeziehen.

M 246/2008 GEF

Motion

Pfister, Zweisimmen (FDP)

Weitere Unterschriften: 4 Eingereicht am: 10.09.2008

Die Gebührenberechnung für Familienergänzende Kinderbetreuung ist anzupassen.

Der Regierungsrat wird ersucht eine generelle Überarbeitung und Anpassung der Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV) vorzunehmen.

1. Der minimale Stundenansatz für Kinderbetreuung ist anzuheben, so dass der Tagestarif (9 Std. Betreuung) Fr. 9.90. beträgt.

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2. Der maximale Stundenansatz ist dementsprechend tiefer anzusetzen.

Begründung

Die heutige Tarifgestaltung für Familienergänzende Kinderbetreuung ist für die Anbieter auf Verordnungsbasis geregelt, so kommt z.B. ein Betreuungstag für ein Kind einer 3-Köpfigen Familie bei einem Monatseinkommen von Fr. 4 000.00 auf Fr. 117.00/Monat zu stehen. Die Tagesabgeltung (9 Stunden professionelle Betreuung) beträgt somit Fr. 5.85/Tag.

Demgegenüber beträgt die Tagesabgeltung für ein Kind einer ebenfalls 3-Köpfigen Familie mit einem Monatseinkommen von Fr. 12'000.00 Fr. 77.80/Tag, das heisst also, das 13- Fache.

Bei dieser Abgeltungspraxis werden Besserverdienende - Familien unverhältnismässig zur Kasse gebeten. Denn, es ist nicht anzunehmen, dass der Betreuungsaufwand für Kinder von Besserverdienenden - Familien grösser ist. Dazu kommt, dass laut Anhang II der Artikel bei Selbständigerwerbenden zusätzlich 20 Prozent auf das steuerbare Einkommen aufgerechnet werden.

Die kostendeckende Gebühr in ländlichen Gebieten ist tiefer zu berechnen als in Städtischen- oder Agglomerations-Gebieten.

Bei der aktuellen Tarifberechnung müssen sich Besserverdienende Familien als Zweitklassenbürger vorkommen und suchen oft nach anderen Betreuungsmöglichkeiten.

Folglich kann eine für die Kinder wie für die Eltern so wichtige soziale Durchmischung in den KITAS nicht stattfinden.

Ebenfalls zu bedenken ist, dass, wenn die Kindertagesstätten vorwiegend von Familien mit tiefen Einkommen genutzt werden, die monatlichen Einnahmen (Elternabgeltung) gering sind, mit dem Ergebnis, dass die Organisationen die für die Betriebliche Sicherstellung der KITAS verantwortlich sind, die Erwartungen die an die gestellt werden (25%

Finanzierungsanteil aus Elternbeiträge Vorgabe des Kantons) nicht erbringen können, wodurch das gesamte Angebot gefährdet wird.

In Artikel 19 steht: Ziel der Einrichtung für familienergänzende Kinderbetreuung ist, jungen Familien die Möglichkeit zu bieten Familien und Beruf unter einen Hut zu bringen und die Integration von Kindern in einem sozialen Netz zu fördern. Diese Voraussetzungen sollten jedoch für Alle möglich sein nicht nur für Familien mit tiefem Einkommen.

Gemeinsame Antwort des Regierungsrates

Antworten auf die Fragen der Motion (M 173/2008) Kast, Bern (CVP) vom 10.06.08

„Krippen- und Tagesschultarife“

Der Motionär fordert die Überarbeitung der Tarife für öffentlich mitfinanzierte Kindertagesstätten und Tagesschulen. Zu entlasten sind insbesondere Familien, die mehrere Kinder in der Kita betreuen lassen und im oberen Teil der Einkommensskala eingestuft werden. Der Motionär begründet sein Anliegen damit, dass sich Erwerbsarbeit für Zweitverdienende in kinderreichen Familien im oberen Teil der Einkommensskala aufgrund der hohen Kita-Tarife oft zu wenig oder nicht lohnt.

Er nennt den volkswirtschaftlichen Nutzen der familienergänzenden Kinderbetreuung und das Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern als wichtige Argumente für die zusätzliche Subventionierung der Kita-Tarife.

Der Regierungsrat erachtet die Analyse als zutreffend, wonach die Einkommen gut verdienender Familien, welche mehrere Kinder in der Kita betreuen lassen z.T. stark belastet werden. Das Forschungsbüro Ecoplan führte im Auftrag des Sozialamts des Kantons im Sommer und Herbst 2008 eine Studie durch, welche u.a. die Auswirkungen des Tarifsystems bei den Kita-Leitungen erfragte. Es zeigt sich, dass seit der Einführung

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des kantonalen Sozialtarifs keine grosse Veränderung der sozialen Durchmischung stattgefunden hat, dass sich aber teilweise Familien mit mehreren Kindern gezwungen sahen, eine andere Betreuungslösung zu finden. Die gekoppelte Elternbefragung bestätigt dies – die starke Belastung für Familien mit mehreren Kindern wurde mehrfach kritisiert.

Eine noch nicht veröffentlichte Studie1, welche an der Universität St. Gallen im Auftrag von Egalité.ch verfasst wurde, zeigt – was auch der Motionär in seinem Rechenbeispiel stipuliert – dass sich aufgrund von Steuern und Kita-Tarifen die Erwerbstätigkeit von Zweitverdienern nicht immer lohnt: Wenn der Hauptverdiener gut verdient, lohnt sich eine Erwerbstätigkeit für den weniger gut verdienenden Nebenverdiener aus finanzieller Sicht oft nicht.2 Die Studie zeigt allerdings auch, dass verheiratete Paare mit mehr als einem Kind und mittleren Einkommen stark durch die Kita-Tarife belastet werden.3 Für Familien mit einem Kind lohnt sich laut der Studie Arbeiten auch für den Nebenverdiener in allen Fällen, für Alleinerziehende mit mehr als einem Kind lohnt sich Arbeiten praktisch in allen Fällen, etwas abgeschwächt gilt dies auch für den Nebenverdiener bei nicht verheirateten Paaren.

Dass sich für Familien mit mittleren Einkommen und mehreren Kindern zusätzliche Arbeit, rein monetär betrachtet, oft nicht auszahlt, mag störend erscheinen. Der Regierungsrat ist daher bereit, eine zusätzliche Entlastung von grösseren Familien.zu prüfen. Der Regierungsrat will aber daran festhalten, dass die Einkommenssituation der Familie und nicht jene der Nebenverdiener Massstab sein sollte, ansonsten müssten auch die Tarife sehr gut verdienender Familien subventioniert werden, um zu garantieren, dass sich Erwerbsarbeit für ZweitverdienerInnen immer lohnt. Der Regierungsrat erachtet es nach wie vor als zentral, dass ab einem gewissen Einkommen Vollkosten bezahlt werden und Subventionen nur angebracht sind, wenn sich die Eltern das Angebot sonst nicht leisten könnten. Ebenfalls ist es dem Regierungsrat ein Anliegen, das in Evaluationen als gut befundene jedoch etwas komplexe Gebührensystem möglichst nicht zu verkomplizieren.

Aus diesem Grund will der Regierungsrat eine allfällige Erleichterung im Rahmen der bestehenden Mechanismen ermöglichen. Jedoch ist festzuhalten, dass eine Anpassung der Tarife, die weitere Ausgaben seitens der öffentlichen Hand zur Folge hat, in der heutigen finanzpolitisch angespannten Situation unrealistisch ist. Möglichkeiten für eine kostenneutrale Anpassung sind daher wünschenswert. Im Rahmen der Arbeiten zur per 2010 geplanten Revision der ASIV und zur per 2012 geplanten Revision des Volksschulgesetzes werden derzeit bereits verschiedene Optionen diskutiert, wobei auch eine Entlastung kinderreicher Familien über steuerliche Lösungen einbezogen wird. Der Regierungsrat befürwortet folglich die Annahme der Motion als Postulat.

Antrag: Annahme der Motion als Postulat

Antworten auf die Fragen der Motion (M 246/2008) Pfister, Zweisimmen (FDP) vom 10.09.08

„Die Gebührenberechnung für familienergänzende Kinderbetreuung ist anzupassen“

Der Motionär verlangt, dass der Minimaltarif in Angeboten der familienergänzenden Kinderbetreuung von heute CHF 0.65 auf CHF 1.10 pro Stunde (d.h. Tagesansatz von CHF 5.85 auf CHF 9.90) angehoben wird. Der Maximaltarif soll entsprechend tiefer angesetzt werden. Der Motionär begründet diese Änderung damit, dass besser

1 Die Studie «Quand le travail coûte plus qu’il ne rapporte. Impact de la fiscalité et des frais de crèche sur l’activité des femmes » wird am 5. März 2009 in Lausanne der Öffentlichkeit vorgestellt.

2Wenn das Einkommen des Erstverdieners CHF 200'000 beträgt und der Nebenverdiener bei einer 100%-Anstellung CHF 60'000 verdienen würde, lohnt sich laut der St. Galler Studie für diesen in keinem Fall, eine Arbeitstätigkeit anzunehmen, unabhängig vom Beschäftigungsgrad.

3 Für Familien mit mehr als einem Kind, bei denen die vollerwerbstätige Person über CHF 80'000.- pro Jahr verdient und die Zweitverdienende Person ein weniger hohes Einkommen hätte bei einer 100% Beschäftigung, lohnt sich eine Beschäftigung von über 40% finanziell nicht. Wenn beide bei einer 100%-Beschäftigung CHF 60'000 verdienen, lohnt sich der 5. Arbeitstag des Nebenverdieners ebenfalls nicht.

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verdienende Familien unverhältnismässig stark belastet seien und somit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nur für Familien mit tiefen Einkommen gefördert werde. Dies habe einen negativen Einfluss auf die soziale Durchmischung der Nutzer dieser Angebote.

Der Regierungsrat erachtet die Analyse des Motionärs als zutreffend, wonach die Einkommen gut verdienender Familien durch die Kita-Tarife stark belastet werden.

Insbesondere trifft dies – wie bei der Beantwortung der Motion Kast dargestellt - auf Familien zu, welche mehrere Kinder familienergänzend betreuen lassen. In der genannten Motionsantwort wird beschrieben, dass der Regierungsrat im Rahmen der Überprüfungsarbeiten zur ASIV Lösungen für die teilweise starke Belastung für Familien mit mehreren Kindern sucht, wobei die Logik des bisherigen Tarifsystems beibehalten werden soll, da dieses grundsätzlich begrüsst wird.

• Der Minimaltarif wurde so festgesetzt, dass Familien mit bescheidenem Einkommen aufgrund der Ausgaben für familienergänzende Betreuung nicht unter das sozialhilferechtliche Minimum fallen.

• Der Maximaltarif entspricht den Normkosten. Die Normkosten entsprechen den Vollkosten eines gut geführten Betriebes pro Betreuungsplatz.

Der Vorschlag des Motionärs, die Minimaltarife zu erhöhen und die Maximaltarife zu senken, hätte zur Folge, dass die Logik des heutigen Tarifsystems nicht mehr weiterverfolgt würde und die vorgeschlagenen Tarife wären nicht sinnvoll begründbar.

Deshalb lehnt der Regierungsrat die vom Motionär vorgeschlagenen Minimal- und Maximaltarife ab.

Ein Anliegen des Motionärs – die Reduktion der starken Belastung gut verdienender Familien durch KITA-Tarife – wird insofern aufgenommen, als v.a. gut verdienende Familien mit mehreren Kindern sehr stark belastet sind und der Regierungsrat eine Entlastung von Familien mit mehreren Kindern prüfen will.

Antrag: Ablehnung der Motion

An den Grossen Rat

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