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I 026/2008 BVE 18. Juni 2008 BVE C Interpellation

1089 Sutter, Grosshöchstetten (FDP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 24.01.2008

Stromversorgungsgesetz - was unternimmt die Kantonale Verwaltung, um als Grossverbraucher bereits in der ersten Phase von der Strommarktöffnung zu profitieren?

Am 01.01.2008 ist das Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG) in Kraft getreten. Dieses sieht eine über fünf Jahre gestaffelte Marktöffnung vor, wobei in einer ersten Phase nur Strombezüger mit einem Jahresverbrauch ab 100 MWh ihren Stromanbieter frei wählen können. Das Eidgenössische Parlament hat die Möglichkeit zur Schaffung von Bündelkunden abgelehnt, jedoch wird die Verordnung zum StromVG dazu voraussichtlich keine Bestimmungen enthalten. Gemäss Auskunft des Bundesamtes für Energie gilt der freie Marktzugang in der ersten Phase nur für Verbrauchsstätten (definiert als wirtschaftliche und örtliche Einheit), die einen Jahresverbrauch von mind. 100 MWh haben.

Der Kanton Bern besitzt gegen 1'000 beheizte Liegenschaften und gibt für Stromlieferungen rund CHF 13.5 Mio. im Jahr aus (Quelle: Internetseite des Amts für Umweltkoordination und Energie des Kantons Bern). Unter dieser Vielzahl von Liegenschaften im Besitz des Kantons Bern werden zweifellos auch grössere Einzelobjekte oder unmittelbar aneinander angrenzende Gebäudegruppen zu finden sein, die einen jeweiligen Stromverbrauch von jährlich mind. 100 MWh aufweisen.

In diesem Zusammenhang wird der Regierungsrat ersucht, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Beabsichtigt der Regierungsrat, die Strommarktöffnung zum Anlass für eine Überprüfung, gegebenenfalls Neuverhandlung oder Ausschreibung der geltenden Stromlieferverträge zu nehmen mit dem Ziel, die Stromkosten des Kantons zu senken?

2. Wie viele Gebäude oder Gebäudegruppen im Besitz des Kantons Bern erfüllen die Kriterien gemäss StromVG, um bereits in der ersten Phase von der Marktöffnung bzw.

von der freien Wahl des Lieferanten profitieren zu können?

3. Wie hoch schätzt der Regierungsrat die potentiellen finanziellen Einsparungsmöglichkeiten pro Jahr für den Kanton Bern ein, die sich aufgrund der neuen Marktordnung bei den qualifizierten Gebäuden bzw. Gebäudegruppen realisieren lassen können?

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Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat hat die Neuregelung der Stromversorgung auf Bundesebene intensiv verfolgt und im Hinblick auf die Inkraftsetzung per Anfang dieses Jahres wurden bereits frühzeitig Vorbereitungsarbeiten in Angriff genommen. Das Ziel ist, die neuen Möglichkei- ten, die das Stromversorgungsgesetz nun bietet, für den Kanton Bern optimal zu nutzen.

Zu Frage 1:

Ja. Im Amt für Grundstücke und Gebäude der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion läuft seit Mitte letzten Jahres ein entsprechendes Projekt. Definitive Resultate werden per Ende 2008 erwartet. Es steht den Direktionen im Übrigen frei, ihren Strom schon ab dem nächsten Jahr so weit wie möglich am Markt zu beziehen. So hat zum Beispiel die Finanzdirektion vor, im Herbst 2008 für ihre grossen Standorte bei verschiedenen Anbieterinnen Offerten für die Stromlieferung einzuholen.

Zu Frage 2:

Bezogen auf das Jahr 2007 weisen 24 Einzelgebäude und 68 Gebäudegruppen einen Elektroverbrauch von mehr als 100'000 kWh pro Jahr auf.

Zu Frage 3:

Das Sparpotential bei den Stromkosten kann im jetzigen Zeitpunkt noch nicht quantifiziert werden. Erst die konkreten Neuverhandlungen der bestehenden Verträge beziehungs- weise eine allfällige Neuausschreibung der Stromlieferungsleistungen werden zeigen, wie gross die finanziellen Einsparmöglichkeiten tatsächlich sind.

An den Grossen Rat

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