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Archiv "Helsinki—Belgrad" (02.02.1978)

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Apparategemeinschaft

tung von Speziallaboratorien und Verbesserung der Qualität der Er- gebnisse, gelang es durch Automati- sierung und EDV, die Zahl der Analy- sen pro MTA pro Jahr zu verdreifa- chen.

Für den Leiter eines großen Labors ist die EDV auf jeden Fall das einzig sichere Mittel, die vielen tausend Befunde, die heute aus dem Labor täglich herausgehen, noch sicher im Griff zu haben. Für die Labororgani- sation bildet die EDV heute das

„Rückgrat", und zwar eine Stütze, die auch in schlechten Zeiten „von Krankheit und Urlaubszeiten" hält.

Das sind unschätzbare Vorteile, die neben der ständigen Überwachung und Qualitätssicherung für einen gleichbleibenden Standard an Zahl, Vielfalt und Genauigkeit der Analy- sen gesorgt haben.

Wenn aber nicht nur die Laborlei- tung und die Ärzte des Krankenhau- ses sowie der Apparategemein- schaft die VorteiFe der EDV begrüßt haben, sondern besonders auch das Personal im Labor, dann dürfte der Zweck weitgehend erreicht sein.

Anschrift der Verfasser:

Professor Dr. med.

Jan-G. Rausch-Stroomann Michael Lering

Krankenanstalten des Kreises Lippe Zentrallabor Krankenhaus Lemgo Rintelner Straße 85

4920 Lemgo 1

SPRÜCHE

Ein gewisses Etwas

„Es muß eine gewisse Evi- denz vorhanden sein, die zeigt, daß die Ausgewogen- heit bei der Sendung nicht gewahrt ist."

Professor Gerhard Leibholz, früherer Bundesverfas- sungsrichter, in einer Sen- dung des NDR über ausge- wogene Berichterstattung im Rundfunk

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

Von der KSZE weiß ich, daß sie mit der Stadt Helsinki verknüpft ist. Fer- ner weiß ich, daß sie drei Körbe hat, in denen etwas verpackt ist, was an- scheinend schwierig reinging.

Schließlich weiß ich, daß KSZE et- was mit Menschenrechten und mit Menschlichkeit zu tun hat. Das klingt schön in den Ohren. Eine öst- liche Großmacht, die vom zukunfts- trächtigen Geist von Helsinki ergrif- fen ist, hat als bisher einziges Land auf der Erde die Helsinki-Akte in ih- rer Verfassung verankert. Sein Füh- rer verkündete das mit berechtigtem Stolz aller Welt. Was Verfassung be- deutet, wissen wir Deutsche. Gibt es doch bei uns kaum einen größeren Vorwurf als den Schrei: das geht ge- gen die Verfassung. Allerdings sagte mal einer unserer gewählten Volks- vertreter, daß man nicht dauernd mit der Verfassung unterm Arm rumlau- fen kann.

Nun sollen in Belgrad die ersten Früchte des weltweiten Abkommens inspiziert werden. Warum dieses Ge- schäft jetzt so viel Aufhebens in den Nachrichtenmedien hervorruft, ist für den einfachen Mann unverständ- lich. Schließlich hat die östliche Su- permacht mit ihrer Verfassung ein Recht darauf, von den anderen Völ- kern Wohlverhalten zu fordern.

Nun gibt es eine lästige Sorte von Menschen, die dem Fortschritts- glauben nicht huldigen. Die Tole- ranz aller Fortschrittler gebeut es, jenen diesen Unglauben und das Recht auf andere Meinungen, wenn sie sich zahm genug äußern, solan- ge zu lassen, bis eine bessere Ein- sicht eintritt.

Das Recht auf Freiheit bleibt auch denen erhalten, die ihrer Pflicht, die Wahrheit zu suchen und zu bewah- ren, nicht nachkommen. Ihnen wird das Recht auf Irrtum eingeräumt.

Denn wer das Prinzip der Freiheit

nicht respektiert, beraubt die Gesell- schaft einer für ihre Entwicklung wesentlichen Dimension. Sie unter- drückt die Kreativität, die Mensch- lichkeit, die Verantwortung und den Dienst, die aus tiefsten Überzeugun- gen, deren der Mensch fähig ist, er- wachsen.

Es sieht zwar so aus, daß mit „Hel- sinki" Neuland betreten wird. Doch ohne die hohen Ziele von 1975 schmälern zu wollen, sei auf ein po- litisches Ereignis hingewiesen, das über 3000 Jahre alt ist. Es läßt einen Hauch von Helsinkigeist ahnen.

Um 1275 vor Christi Geburt nahten sich Tarteshub und Ramese, die he- thitische Gesandte waren, dem Throne von Ramses II., um einen Vertrag auszuhandeln. Ramses war damals etwas mürbe, weil er kurz zuvor eine entscheidende Schlacht bei Kadesch gegen die Hethiter ver- loren hatte. Wir wissen über diesen Vorgang genauestens Bescheid, weil unsere Archäologen durch überaus glückliche Umstände den Vertrag mit gleichlautenden Worten sowohl in Ägypten wie im Archiv der Hethiterhauptstadt Hattusa aufge- funden haben. Er hatte 18 klare und eindeutige Paragraphen. Der Wich- tigkeit halber sei zuvor die Präambel zitiert: „Der Vertrag, den der große Fürst von Hatti, der mächtige Hattu- silis, Sohn des Mursilis, des mächti- gen Fürsten von Hatti, auf einer Sil- bertafel machte für Ramses II., den mächtigen, großen Herrscher von Ägypten, den Sohn des Sethos I., des mächtigen großen Herrschers von Ägypten, und Enkel von Ramses 1., des mächtigen großen Herrschers von Ägypten, der gute Vertrag des Friedens und der Brüderschaft, der Frieden zwischen ihnen stiftet für ewige Zeiten."

Beide Parteien verpflichten sich, auf Angriffskriege zu verzichten und FORUM

Helsinki—Belgrad

Betrachtungen eines naiven Landarztes

256 Heft 5 vom 2. Februar 1978 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Tabelle 4: Ergebnisse der Ärztlichen Vorprüfung nach der Approba- tionsordnung für Ärzte im März 1977

Anzahl der Aufgaben: 300

Teil- Nicht nehmer bestandene

Examen absolut %

Mittelwert der richtig beant- worteten Aufgaben

Anteil der im Mittel

richtig beantworteten Aufgaben in % Land

Baden- Württemberg Bayern Berlin Hamburg Hessen Niedersachsen Nordrhein- Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Schleswig- Holstein

629 716 343 234 578 155 946 265 37 139

105 126 39 27 109 36 157 51

6 19

16,7 17,6 11,4 11,5 18,9 23,2 16,6 19,3 16,2 13,7

189,8 189,4 184,3 189,3 179,8 179,3 187,3 187,9 180,6 185,5

63,3 63,1 61,4 63,1 59,9 59,8 62,4 62,7 60,2 61,8 Gesamtprüfung 4042 675 16,7 186,5 62,1

Spektrum der Woche

Aufsätze • Notizen Helsinki-Belgrad

sich gegenseitig zu unterstützen, wenn sie von dritter Seite angegrif- fen werden. Aber hier soll nur auf einen kurzen Passus eingegangen werden, der Helsinkigeist vorauszu- nehmen scheint:

FORUM

Kritik an der Bestehensregel

der Approbationsordnung für Ärzte

„Wenn ein Mann - oder auch zwei oder drei - aus dem Lande Ägypten flieht und zu dem großen Fürsten von Hatti kommt, so soll der große Fürst von Hatti sie verhaften und und wieder zu Ramses II., dem gro- ßen Herrscher von Ägypten, bringen lassen. Aber wen man zu Ramses, dem großen Herrn von Ägypten, zu- rückbringt, den soll man seines Ver- brechens nicht anklagen und soll sein Haus und seine Frauen und sei- ne Kinder nicht verderben und soll ihn nicht töten und soll ihn nicht beschädigen, weder an seinen Au- gen noch an seinen Ohren, noch an seinem Mund, noch an seinen Füßen und soll ihn nicht irgendeines Ver- brechens anklagen."

An anderer Stelle heißt es: „Wenn nun aber ein Mann oder eine Frau in ihren Geschäften aus Ägypten nach Syrien reisen und bis nach dem Lan- de Hatti kommen, ist keine Furcht mehr in ihren Herzen, weil die Macht seiner Majestät so groß ist."

Der Vertrag schließt mit feierlichen Verfluchungen, wenn gegen ihn ver- stoßen werden sollte. „Was diese Worte betrifft, die auf dieser silber- nen Tafel für das Land Hatti und für das Land Ägypten geschrieben ste- hen, wer sie nicht einhält, dem mö- gen die tausend Götter des Landes Ägypten und die tausend Götter des Landes Hatti sein Haus, sein Land und seine Diener verderben."

Das war ein Vertrag zwischen zwei Großreichen (der übrigens erstaun- lich lange hielt). In Helsinki wurde 3000 Jahre später ein Vertrag ge- schlossen, welcher die ganze Erde einbeschließt.

Und das ist wirklich ein Fort- schritt.. .

Anschrift des Verfassers:

Dr. med. Bernhard Fleiß 6901 Neckarhäuserhof

H.

-

J.

Kraemer

Fortsetzung und Schluß

Erfahrungen aus dem Praktischen Jahr nutzen

Zu den Überlegungen werden uns voraussichtlich auch die Erfahrun- gen drängen, die die Studenten im Praktischen Jahr machen. Schon er- heben sich auf studentischer Seite Stimmen mit der Behauptung, sie seien in den Kursen und Praktika der klinischen Ausbildungsabschnitte nicht genug auf das Handeln in den Lehrkrankenhäusern vorberei- tet worden (vgl. Heine/Schneider, DEUTSCHES ÄRZTEBLATT, Heft 23 vom 9. Juni 1977, Seite 1548 ff.).

Wenn man auch gegenüber allerer- sten Meinungsäußerungen solcher

Art abwartend bleiben muß, wird es notwendig sein, irgendwann dar- über nachzudenken, ob es nicht - wie zum Beispiel in Frankreich - ei- nes Tages möglich sein sollte, den Studenten schon vom Beginn des Studiums an mit dann zu verstärken- der Tendenz mit dem klinischen Ge- schehen in Berührung zu bringen.

Damit könnte zumindest der Gefahr begegnet werden, daß der Student zwei Jahre lang medizinisch not- wendiges theoretisches Wissen er- wirbt, ohne so recht den Zusammen- hang mit dem späteren ärztlichen Handeln zu erkennen, und gleichzei- tig könnte auch die Motivation des Lernens gestärkt werden. Hiervon abgesehen, weiß jeder Erfahrene,

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 5 vom 2. Februar 1978

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