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Archiv "Dipyridamol: Positive Wirkung nicht adäquat dargestellt" (24.07.1998)

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A-1814 (6) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 30, 24. Juli 1998

S P E K T R U M LESERBRIEFE

Zugang zu Lohn und Brot er- halten könnten. Jedoch: „Die Verhältnisse, sie war’n nicht so.“ Wenn ich mich richtig er- innere, war schließlich nach zwei Jahren gerade etwa ein Zehntel der möglichen Stel- len realisiert, die übrigen ge- sparten Gelder wurden von den Kliniken – ob privat, frei- gemeinnützig oder staatlich, war egal – zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage dankend einkassiert, und die Kollegen „durften“ seitdem in der Zeit des „Freizeit- ausgleichs“ kostenlos be- ziehungsweise um „Gottes Lohn“ weiterarbeiten.

Klaus Schäfer, Fibiger- straße 259, 22419 Hamburg- Langenhorn

Viagra

Zu dem „Akut“-Beitrag „Riskant für Koronarpatienten“ von Klaus Koch in Heft 23/1998:

Verführung?

. . . Wir Ärzte und Ärztin- nen verschreiben Viagra (demnächst auf Kassenre- zept? unter welcher Indikati- on? altersbegrenzt? wie viele Tabletten pro Monat?) und verantworten damit mögliche Folgen, zum Beispiel den Herzinfarkt. Das gilt es natür- lich abzuwehren! Also: her mit der Sex-Tauglichkeits- untersuchung für Männer, aber wohin mit ihr? In den

„IGEL“-Katalog, in die Re- gelleistung der GKV? Ob es wohl Studien gibt zum Herz- infarkt-Risiko durch Sex bei KHK-Patienten?

Und wie steht es mit den Patientinnen? Die sind doch – bedenkt man das Alter der Viagra-gestützten KHK- kranken Männer – auch oft nicht mehr ganz jung. Sind die nicht gefährdet – kardio- logisch, gynäkologisch, uro- logisch, psychisch – wer fragt eigentlich danach?

Wo soll das alles hin- führen? Wohin lassen wir uns (ver)führen?

Dr. med. Marie-Louise Fasshauer, Carnaper Straße 87, 42283 Wuppertal

Dipyridamol

Zu dem „Medizin“-Beitrag „Dipyrida- mol – sein heutiger Stellenwert“ von Prof. Dr. med. Knut-Olaf Haustein in Heft 14/1998:

Positive Wirkung nicht adäquat dargestellt

. . . Eine der wichtigsten Studien zur Sekundärpro- phylaxe des Schlaganfalls aus den vergangenen Jahren ist die doppelblinde, plazebo- kontrollierte ESPS-2-Studie, bei der die Wirkung von ASS und Dipyridamol bei Patien- ten, die einen Schlaganfall oder eine Transitorische Ischämische Attacke (TIA) erlitten hatten, über einen Beobachtungszeitraum von zwei Jahren untersucht wur- de.

In die Studie wurden 7 054 Patienten aufgenom- men und den Gruppen Plazebo, ASS, Dipyridamol oder ASS + Dipyridamol randomisiert zugeteilt. Aus- wertbar waren 6 602 Patien- ten. Durch den Ausschluß eines Zentrums wurde die Verteilung der Diagnosen und prognostischen Fakto- ren in der Stichprobe nicht beeinflußt.

Die Ergebnisse dieser Studie zeigen, daß sowohl ASS als auch Dipyridamol wirksam waren und daß ihre Kombination zu einem addi- tiven Effekt führte, der ge- genüber den Einzelsubstan- zen statistisch signifikant überlegen war (p < 0,01) . . . Haustein stellt die Er- gebnisse, die die früher in der ESPS-1-Studie ge- fundene positive Wirkung einer Kombination von ASS und Dipyridamol unterstrei- chen, nicht adäquat dar. In seiner Tabelle 1 wird er- wähnt, daß die Häufigkeit von Apoplexien, Retina- thrombosen und Tod „nicht beeinflußt“ worden sei; dazu wird die ACCSG-Studie zi- tiert, in der 1 300 mg ASS mit 1 300 mg ASS + 300 mg Dipyridamol verglichen wur- den. Die Beobachtungszeit

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A-1815 Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 30, 24. Juli 1998 (7)

S P E K T R U M LESERBRIEFE

betrug zirka zwölf Monate.

Bei ASS lag die Häufigkeit von Schlaganfällen oder Re- tinathrombosen bei 60/442, bei der Kombination bei 53/448 (nicht signifikant).

Bei der geringen Fallzahl waren signifikante Unter- schiede allerdings auch nicht zu erwarten.

Nicht akzeptabel ist seine Bewertung der ESPS-2-Stu- die, die in der Tabelle als Fußnote erwähnt wird. Es ist richtig, daß es zum Zeitpunkt des Beginns der Studie Untersuchungen mit relativ kleinen Fallzahlen gab, die eine Wirksamkeit von Acetylsalicylsäure nahe- legten; dies galt aber, insbe- sondere bezüglich der Dosis, bei weitem nicht als gesi- chert.

Somit kann man diese plazebokontrollierte Studie nicht als Verstoß gegen ethi-

sche Grundsätze werten, im Gegenteil, man muß be- grüßen, daß endlich an einer ausreichenden Patienten- zahl eine solche Fragestel- lung untersucht wurde.

Es ist richtig, daß ein Stu- dienzentrum aus der Studie wegen des Verdachts des Be- trugs entfernt werden muß- te. Das gründliche Monitor- ing der Studie, einschließ- lich der Bestimmung von Plasmaspiegeln von Dipyri- damol, führte zur Auf- deckung der Unregelmäßig- keiten. Die Daten dieses Zentrums sind selbstver- ständlich nicht in die Aus- wertung eingegangen.

Literatur bei den Verfassern Dr. med. Dr. rer. nat. Lothar Eckes, Dr. med. Michael Herschel, Boehringer Ingel- heim GmbH, 55216 Ingel- heim am Rhein

Winora-Konkurs

Zu der Meldung „Winora: Urteil des Amtsgerichts Celle bleibt Ausnahme“

in Heft 21/1998:

Mitglieder zur Zahlung verurteilt

Das erwähnte klageabwei- sende Urteil des Amtsgerichts Celle hat bei den Mitgliedern der Genossenschaft offenbar Euphorie ausgelöst, obwohl alle anderen Prozesse zugun- sten der Gemeinschuldnerin entschieden worden sind.

Das Amtsgericht Celle hat jedoch nunmehr seine Rechts- auffassung geändert und der Klage durch Urteil vom 29.

Mai stattgegeben. In analoger Anwendung des § 242 Abs. 1 S. 1 AktG kann die Nichtigkeit eines Beschlusses nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die Satzungsänderung in

das Register eingetragen wor- den ist und seitdem drei Jahre verstrichen sind. Der Bundes- gerichtshof hat entschieden, daß aktienrechtliche Grund- sätze über Nichtigkeitsgründe und die Nichtigkeitsklage im Genossenschaftsrecht entspre- chend anzuwenden sind. Das Amtsgericht Celle hat in einer jüngeren Entscheidung diese Rechtsansicht erneut be- stätigt.

Entscheidend ist jedoch:

Das für den Streitfall ört- lich und sachlich zuständi- ge Amtsgericht Hamburg hat die Mitglieder zur Zah- lung verurteilt. Die formelle und materielle Wirksamkeit des satzungsändernden Be- schlusses vom 11. Februar 1995 ist bisher von allen an- deren Amtsgerichten – so- fern keine Verfahrensbeendi- gung durch Anerkenntnis-/

Versäumnisurteile sowie Er-

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S P E K T R U M LESERBRIEFE

ledigungserklärungen einge- treten ist – ebenfalls be- stätigt.

H.-J. Müller, Rechtsanwalt, Speersort 4-6, 20095 Ham- burg

Krankenhaus

Zu dem Bericht vom 101. Deutschen Ärztetag „Plädoyer für das Teamarzt- Modell“ von Dr. Harald Clade in Heft 23/1998:

Erst nachdenken

. . . Zitat: „Im Kranken- haus sollen Kollegialstruktu- ren nicht durch eine Revoluti- on, sondern evolutionär durch eine ,Bottom-up-Reform‘

vonstatten gehen.“ Gemeint ist wohl eine Umgestaltung von der Basis her. „Bottom up“ ist jedoch alles andere als evolutionär, sondern beinhal- tet Umsturz, nämlich das Lee- ren des Glases in einem Zuge

„auf Ex“. Sollte das ärztliche Plenum die Krankenhausre- form einem Besäufnis gleich- setzen wollen? Nach dem

„Ex“ auch noch dem „Hopp“

das Wort reden? Schon regen sich am bottom Gedanken an Studentenverbindungen und Entsorgungsengpässe. Am besten, wir setzen uns erst ein- mal auf denselben und den- ken über die Vielfalt von bot- tom nach, bevor daraus eine unendliche Geschichte wird, ein bottom ohne bottom.

Dr. G. Mertin, Medizinischer Dienst der Krankenversiche- rung Mecklenburg-Vorpom- mern e.V., Stadthafen 72, 18057 Rostock

Hoeg läßt grüßen

Wie der 101. Deutsche Ärztetag in Köln gezeigt hat, gibt es zum Glück Bestrebun- gen, den verkrusteten „Medi- zinbetrieb“ in Deutschland durch moderne Management- strukturen „aufzuweichen“.

In diesem Zusammenhang paßt zu den von Ihnen be- schriebenen Zuständen an deutschen Kliniken ausge- zeichnet eine literarische Pas- sage aus Hoegs „Fräulein Smillas Gespür für Schnee“:

„In meiner Generation gibt es mehrere Arten von Ärzten. Einmal die, die als Oberärzte hängenbleiben oder in einer Privatpraxis lan- den. Es sind viele großartige Leute darunter. Dann die, die sich habilitieren, was die will- kürliche, lächerliche und voll- kommen unzulängliche Be- dingung dafür ist, daß man im System nach oben befördert wird. Diese Leute enden als Chefärzte. Alles kleine Köni- ge in der jeweiligen medizini- schen Lokalszene . . .“

Matthias Kruse, Zinzendorf- straße 5, 10555 Berlin

Lebenserwartung

Zu dem Beitrag „Der frühe Tod des star- ken Geschlechts“ von Dr. med. Theodor Klotz, MPH, et al. in Heft 8/1998 und den Leserbriefen dazu in Heft 14/1998:

Ein anderer Aspekt

Eine der merkwürdigsten statistischen Tatsachen ist der konstante Knabenüberschuß bei den Geburten . . . Da die Kindersterblichkeit bis zum 15. Lebensjahr bei Knaben um ein Drittel höher liegt als bei den Mädchen, müßte ein Statistiker – der ich nicht bin – prüfen, ob und welchen Ein- fluß diese frühe Übersterb- lichkeit rechnerisch auf die geringere Lebenserwartung der Männer hat. Totgearbeitet (Ehlert) können sich die Kinder noch nicht haben,

„Tausende von Infärktchen“

(Wolf) der Herzmuskulatur dürfte es auch noch nicht gegeben haben, die mini- male Zahl und der geringe Unterschied der Sterbefäl- le an Infektionskrankheiten und Atemwegserkrankungen deutet auch nicht auf ein schwächeres Immunsystem hin, gleichgültig wie das bei den Kakerlaken ist.

Für den Geburtsjahrgang 1995 errechnen sich für Deutschland 105,4 Knabenge- burten auf 100 Geburten weiblichen Geschlechts (Stat.

Jahrbuch, 1997). Die Situati- on ist folglich seit langer Zeit konstant. Geht man auf den Geburtsjahrgang 1950 zurück,

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S P E K T R U M LESERBRIEFE/BÜCHER

bestätigt sich auch die oben angesprochene Relation nach Krisenzeiten. Damals kamen 107,4 Knabengeburten auf 100 Mädchen, so als ob die Kriegsverluste der Männer ausgeglichen werden sollten.

Vielleicht wäre es bei dem ge- gebenen Sachstand angemes- sen, sich der Erklärung von Prinzing anzuschließen.

Prof. Dr. med. Manfred Fran- ke, Friedrichstraße 47, 53111 Bonn

AIDS

Zu dem Beitrag „Hintergründe der AIDS- Epidemie: Ndiri kutsvaga sauti – Ich su- che nach Salz“ von Bernard Bauschert in Heft 22/1998:

Andere Gewichtung

. . . Die Gewichtung der Gründe für HIV/AIDS ist nicht ganz richtig. Nach wie vor ist der ungeschützte Ver- kehr zumindest in Zimbabwe und Tanzania der mit Abstand wichtigste Grund für eine HIV-Infektion. Wenn die ab- scheuliche weibliche Be- schneidung als ernstzuneh- mendes HIV-Infektionsrisiko beschrieben wird, sollte man auch die rapide zunehmende Zahl von Vergewaltigungen erwähnen. In Tanzania und Zimbabwe vergewaltigen Männer ganz bewußt junge und jüngste Mädchen, um sich nicht mit HIV zu infizieren beziehungsweise die Möglich- keit einer Infektion gering zu halten. Des weiteren empfeh- len einige zimbabwische und tanzanische traditionelle Hei- ler ihren männlichen AIDS- Patienten als Heilmittel den ungeschützten Geschlechts- verkehr mit einer Jungfrau.

Bei den Zielen der Sex- Touristen ist vergessen wor- den, Senegal, Gambia, Süd- afrika und Marokko zu er- wähnen. Sextourismus gibt es nicht nur in Ostafrika. Es mag sein, daß weiße Touristen den Begriff „sugar daddy/mum- my“ mitgeprägt haben. Tatsa- che jedoch ist, daß eindeutig der größte Teil der „sugar daddies“ afrikanischer Her- kunft ist . . .

Wenn man Beispiele für mögliche HIV-Infektionswe- ge in afrikanischen Ländern bringt, sollte sich das auch in den Zahlen widerspiegeln. So tauchen Kenia und Tanzania bei den Zahlen gar nicht mehr auf.

Außerdem wurde bei allen Horrormeldungen über im- mense HIV-Infektionsraten ein kleiner Artikel in „The Lancet“ vom 15. November 1997 wohl übersehen. Darin heißt es, daß im Durchschnitt der Anteil der HIV-positiven Patienten unter allen in ugan- dischen Kliniken gesehenen Patienten von 27 Prozent (1994) auf 12 Prozent gefallen ist. Es wurde auch beobachtet, daß in Kampala der Anteil der HIV-positiven Schwange- ren von 30 Prozent (1992) auf 14 Prozent (1997) gefallen ist.

Andreas Lütgen, Reckenber- ger Straße 19, 33332 Güters- loh

Heilkunde

Zu dem „Seite eins“-Beitrag „Mit Cha- risma“ von Rolf Combach in Heft 19/1998:

Kurios

Zur Tatsache, sich als ap- probierter Arzt als Heilprak- tiker niederzulassen, gibt es ein gerichtliches Grundsatz- urteil. Hier wird dem be- reits kraft seiner Approba- tion zur Ausübung der Heil- kunde umfassend ermächtig- ten Arzt mangels „Antragsbe- fähigung“ der Antrag auf Aus- übung der Heilkunde als Heil- praktiker verwehrt. Der Arzt müßte die Approbation (und damit seine berufsständische Versorgung etc.) zurückge- ben, um sich dann in das An- tragsverfahren zum Heilprak- tiker begeben zu können.

Kurioserweise – und nur am Rande erwähnt – geht es umgekehrt: der Heilpraktiker, der „nachträglich“ Medizin studiert, kann sich nach ab- geschlossener ärztlicher Aus- bildung als Arzt und Heil- praktiker betätigen . . .

Oliver Amling, Wenden- straße 26, 99734 Nordhausen

Arztrecht

Guter Einstieg

Friedhelm Gabriel, Wolf- gang Huckenbeck: Grundlagen des Arztrechts. Ein praxisorien- tierter Leitfaden unter besonde- rer Berücksichtigung der ärztli- chen Leichenschau, Verlag Dr.

Köster, Berlin, 1998, 132 Seiten, kartoniert, 29,80 DM

Die Autoren, die über Arztrecht dozieren, haben ihre Vorlesungsunterlagen gesichtet, aufeinander abge- stimmt und zu dem Leitfa- den zusammengestellt. Ziel ist es, dem Arzt eine Hilfe für die Praxis und dem Stu- denten einen Einstieg in das Gebiet des Arztrechts zu ge- ben. Besonderen Wert ha- ben die Autoren dabei auf die Problematik der ärztli- chen Leichenschau gelegt, für die es keine bundesein- heitliche Regelung gibt. Das Thema wird daher anhand der nordrhein-westfälischen Todesbescheinigung, die seit 1. Januar 1997 Gültigkeit hat, erörtert. Auf länderspe- zifische Unterschiede wird hingewiesen. Folgende Be- reiche des Arztrechts wer- den unter anderem abgehan- delt: Der Arzt als Mitglied der Rechtsordnung, der ärzt- liche Heileingriff und seine Rechtfertigung, Dokumen- tation und Einsicht in Kran- kenunterlagen, Verschwie- genheitspflicht, Arzt und Tod, zum Schluß die standes- rechtlichen Bestimmungen.

Im Anhang findet sich die Muster-Berufsordnung in der Fassung der Beschlüsse des 100. Deutschen Ärzteta- ges. Wünschenswert wären an mancher Stelle Bezugs- quellenhinweise, damit eine Vertiefung ermöglicht wird.

Dies schmälert aber nicht das Verdienst des Buches, dem Arzt einen guten Ein- stieg in das Arztrecht zu ge- ben. Insbesondere das Kapi- tel zur Leichenschau ist durch die eingehende Dar- stellung für die Praxis gut ge- eignet.

Barbara Berner, Köln

Referenzen

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