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MIT ZUSÄTZLICHER KAPITALGARANTIE IM ABLEBENSFALL

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Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft; Generaldirektion: A-8010 Graz, Herrengasse 18-20; Tel. 0316/8037-0 LEBEN GRAWE Pluspension Antrag Jänner 2008 01.2008

FN 37748 m, HG Graz; DVR 0050059 Seite 1 von 1

A N T R A G PRÄMIENBEGÜNSTIGTE ZUKUNFTSVORSORGE MIT ZUSÄTZLICHER KAPITALGARANTIE IM ABLEBENSFALL

Berater / Vermittlernr.:

Einlauf GD: Einlauf LD:

Polizzen - Nr.:

(bitte nicht ausfüllen)

VERSICHERUNGSNEHMER/VERSICHERTE PERSON Familienname

Titel

Vorname

männlich weiblich Geburtsdatum

Sozialvers.nr.

Beruf bzw. derzeitig ausgeübte Tätigkeit

Postleitzahl

Ort

Straße, Hausnummer

Tel.-Nr.

Vers.-Beginn (01. Monat Jahr)

01. .2008

Vers.-Dauer

Erhält die Grazer Wechselseitige Versicherung AG den Antrag bis zum 20. eines Monats, so ist der Vertragsbeginn der nächste Monatserste.

Bei danach einlangenden Anträgen ist der Vertragsbeginn der übernächste Monatserste.

Zahlungsweise

monatlich jährlich

Zahlungsart

Zahlschein (nur bei jährlicher Zahlung) Abbuchungsauftrag

PRÄMIENSUMME

(Jahresprämie x Laufzeit) EUR

gefördert maximal € 2.164,64 jährlich (Stand 2008) Prämie je Zahlungsweise

(jedoch mind. € 20,--/Monat bzw. € 200,--/Jahr) Tarif: XV1 (Haupttarif)

LAUFENDE ZAHLUNG

zusätzliche Prämienleistung (nicht gefördert) Prämie je Zahlungsweise

PRÄMIENSUMME (Jahresprämie) EUR

Einmalerlag im Kalenderjahr des Vertragsabschlusses

(gefördert)

Tarif: XV11 (Haupttarif) EINMALERLAG

Einmalerlag im Kalenderjahr des Vertragsabschlusses

(nicht gefördert)

Zusatzversicherungen (Laufzeit wie Haupttarif/laufende Zahlung) Unfalltod-Zusatz-Versicherung:

50 % 100 % 200 % ( der Prämiensumme des Haupttarifes) Prämie inkl. Vers.steuer je Zahlungsweise

Risiko-Zusatz-Versicherung:

50 % 100 % 200 % ( der Prämiensumme des Haupttarifes) Prämie inkl. Vers.steuer je Zahlungsweise

Alle Beträge in EUR Gesamtprämie

davon Einmalerlag

PRÄMIENANPASSUNG:

Jährliche automatische Index-Anpassung (ab 4.000 € Prämiensumme)

Abbuchungsauftrag Kto. Nr.: BLZ: Geldinstitut: Kontoinhaber:

Ich (Wir) ermächtige(n) die oben genannte Versicherung widerruflich, die von mir (uns) zu leistenden Prämien bei Fälligkeit zu Lasten meines (unseres) Kontos einzuziehen. Damit ist die kontoführende Bank beauftragt, die Lastschriften einzulösen, wobei für diese keine Verpflichtung zur Einlösung besteht, insbesondere dann, wenn das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist. Ich (Wir) habe(n) das Recht, innerhalb von 42 Kalendertagen ab Abbuchungstag ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung bei der Bank zu veranlassen.

Bezugsberechtigt bei Erleben: Der Versicherungsnehmer (Rentenbezieher)

Bezugsberechtigt bei Ableben: (Vorname / Familienname / Geburtsdatum; „Die gesetzlichen Erben“ wenn keine Angabe erfolgt)

Identitätsnachweis (§ 98b VAG) des /der Versicherungsnehmer(s): Führerschein Personalausweis Reisepass (Angabe von Nummer, ausstellender Behörde und Datum der Ausstellung)

(2)

Veranlagung der Prämien:

Die Veranlagung der Prämien für die Zukunftsvorsorge erfolgt im Rahmen der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen in den Zukunftsvorsorge-Fonds der Security Kapitalanlage AG bzw in einem Portfolio ausgewählter Anlageinstrumente im Deckungsstock der index- oder fondsgebundenen Lebensversicherung bzw in einem nach VAG dafür vorzusehenden gesonderten Deckungsstock. Es wird darauf hingewiesen, dass die Veranlagung im gesetzlich vorgeschriebenen Ausmaß von mindestens 40% in Aktien, die an einer in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes gelegenen Börse erstzugelassen sind, erfolgt.

Einzahlungen für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge werden nach den Richtlinien des § 108h EStG unter anderem in Aktien investiert. Dadurch kann es zu Schwankungen (Gewinnen und Verlusten) des Fondsguthabens kommen. Aus vergangenen Erträgen kann nicht auf die zukünftige Wertentwicklung von Fondsanteilen geschlossen werden. Ich nehme zur Kenntnis, dass die Versicherung auf die Wertentwicklung von Aktien keinen Einfluss hat und daher für die Ergebnisse nicht haftbar gemacht werden kann. Durch die Kapitalgarantie bei widmungsgemäßer Verwendung ist das Risiko von Verlusten in diesen Fällen ausgeschlossen. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich über meine Erfahrungen bzw. Kenntnisse auf dem Gebiet der Veranlagung in Wertpapieren sowie über meine finanziellen Verhältnisse befragt wurde und alle zweckdienlichen Informationen erhalten habe, soweit dies zur Wahrung meiner Interessen im Hinblick auf das von mir zu tragende Veranlagungsrisiko erforderlich ist. Art und Umfang der beantragten Versicherung entsprechen daher meinen finanziellen Verhältnissen sowie meinen Interessen. Weiters wurde ich informiert, dass ich Prospekte oder Rechenschaftsberichte über die in den Portefeuilles verwendeten Investmentfonds, sofern sie rechtlich vorgeschrieben sind, über die Security Kapitalanlage AG kostenlos anfordern kann.

Ich verpflichte mich unwiderruflich bei Vertragslaufzeiten von bis zu 14 Jahren, für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab Einzahlung meiner ersten Prämie auf eine Rückzahlung des aus den geleisteten Prämien sowie der staatlichen Prämienförderung resultierenden Anspruchs zu verzichten; bei Vertragslaufzeiten von 15 bis 19 Jahren verlängert sich mein Verfügungsverzicht auf zumindest 15 Jahre, bei Vertragslaufzeiten ab 20 Jahren verlängert sich mein Verfügungsverzicht auf zumindest 20 Jahre. Über die Möglichkeit der Prämienfreistellung wurde ich informiert.

Ich wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Ende der Vertragslaufzeit bzw Auflösung des Vertrages vor Vollendung des 40.

Lebensjahres eine lebenslange Rentenzahlung im Sinne einer Pensionszusatzversicherung (§ 108b EStG) nicht möglich und daher die Wahl einer entsprechend langen Vertragsdauer sinnvoll ist.

Ich wurde weiters darauf aufmerksam gemacht, dass die staatliche Prämienförderung unbenommen der Vertragslaufzeit nur bis zum Bezug einer gesetzlichen Alterspension zusteht.

Die staatliche Prämienförderung (für 2008: 9,5 %) für die innerhalb eines Kalenderjahres einbezahlten Prämien erfolgt im darauf folgenden Kalenderjahr von der Finanzbehörde an die Versicherung und wird Ihrem Veranlagungskonto gutgeschrieben.

Bei widmungsgemäßer Verwendung (§ 108i Abs. 1 Z 2 und 3 EStG) erhält der Anleger Kapitalgarantie auf seine einbezahlten Beiträge und gutgeschriebene staatliche Prämienförderung. Bei nicht widmungsgemäßer Verwendung (§ 108i Abs. 1 Z 1 EStG: Kapitalauszahlung, frühestens nach dem vollendeten 10., bzw bei Vertragslaufzeiten von 15 bis 19 Jahren, nach dem vollendeten 15. Versicherungsjahr, bzw. bei Vertragslaufzeiten ab 20 Jahren, nach dem vollendeten 20. Versicherungsjahr, ab Einzahlung der ersten Prämie) erlischt die Kapitalgarantie und es werden 50 % der bis dahin staatlich erstatteten Prämienförderung und 25 % der Kapitalerträge durch die Versicherung automatisch abgezogen und an die Finanzbehörde rückerstattet.

FRAGEN AN DIE ZU VERSICHERNDE PERSON (nur auszufüllen bei Einschluss von Zusatzversicherungen):

1a) Bestehen oder bestanden andere Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherungen? Wenn ja, welche? ( Sparte, Versicherer, Versicherungssumme)

NEIN JA

5) Haben Sie Unfälle, Verletzungen oder Vergiftungen erlitten? Wenn ja, welche, Grad der Invalidität?

NEIN JA

1b) Wurden andere Lebens-, Unfall- oder Krankenversicherungen abgelehnt oder erschwert angenommen? Wenn ja, welche? (Sparte, Versicherer, Versicherungssumme) NEIN JA

6) Sind Sie in Ihrem Beruf oder beim Sport besonderen Gefahren ausgesetzt? (z.B. Atom- und Strahlenrisiko, Explosionsstoffe, Wettfahrten, extremes Klettern, Flugsport, Berufs-, Motorradsport usw.) Wenn ja,

welchen? NEIN JA

2) Angaben über den regelmäßigen Genuss von Alkohol, Nikotin, Suchtgiften oder Einnahme von Medikamenten. Wenn ja, was, wie- viel? NEIN JA

7) Werden Sportarten gg. Entgelt ausgeübt? NEIN JA

8) Wurden Sie je mit Strahlen oder radioaktiven Stoffen behandelt?

NEIN JA

3) Haben Sie Krankheiten, Verletzungen, Operationen, Spitals-, Heilbehandlungen, Kuren durchgemacht? Wenn ja, welche, wie lange, wo und von wem wurden Sie behandelt?

NEIN JA 9) Größe: cm Gewicht: kg

11) Wurde ein HIV-Test vorgenommen? NEIN JA Ergebnis? negativ positiv 4) Angaben über bestehende oder durchgemachte Erkrankungen

(Leiden) und Gebrechen (z.B.: Herz-, Lungen-, Magen-, Nieren-, Gallen-, Nerven-, Geistes-, Zuckerkrankheit, Blutdruck-, Krebsleiden,

Invalidität). Wenn ja, welche? NEIN JA 12.) Name und Adresse des Hausarztes und jener Ärzte, bei denen Sie in den letzten fünf Jahren in Behandlung standen:

Ergänzungen zu allen oben mit „ja“ beantworteten Fragen:

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Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft; Generaldirektion: A-8010 Graz, Herrengasse 18-20; Tel. 0316/8037-0 LEBEN GRAWE Pluspension Antrag Jänner 2008 01.2008

FN 37748 m, HG Graz; DVR 0050059 Seite 3 von 3

Informationsblatt zu den Vertragswerten

Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge

Eine Kündigung oder Prämienfreistellung Ihres Versicherungsvertrages ist für Sie mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden, weil wir im Falle einer Kündigung nur den Rückkaufswert leisten bzw. im Falle einer Prämienfreistellung die bei Beantragung kalkulierte Erlebensleistung (Modellrechnung) nicht erreicht werden kann. Eine Kündigung Ihres Vertrags ist erst nach Ablauf der im Antrag ausgewiesenen Mindestbindefrist möglich.

Der Rückkaufswert ist der jeweils aktuelle Wert der Deckungsrückstellung

1)

Ihres Versicherungsvertrages vermindert um einen Abzug. Die Höhe dieses Abzugs ist abhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit und den tatsächlich abgelaufenen Versicherungsjahren und beträgt maximal 5 % der Deckungsrückstellung, zuzüglich einer einmaligen Stornogebühr. Die Stornogebühr beträgt 20 % einer Jahresprämie, mindestens EUR 30,-- maximal EUR 300,--. Im Fall einer Prämienfreistellung verrechnen wir eine Prämienfreistellungsgebühr in Höhe von 15 % einer Jahresprämie, mindestens EUR 30,--.

Der Rückkaufswert kann auch nach Ablauf der Mindestbindefrist unter der Summe der einbezahlten Prämien liegen. Der Grund hierfür liegt darin, dass – unter Berücksichtigung von § 176 Abs 5 VersVG – nach dem sogenannten Zillmerverfahren die einmaligen Abschlusskosten während der ersten fünf Vertragsjahre verrechnet werden. Das Zillmerverfahren hat zur Folge, dass in der Anfangszeit Ihres Vertrages die Deckungsrückstellung

1)

gering ist.

Die einmalig verrechneten Abschlusskosten betragen maximal 4,5 % der Prämiensumme. Jährlich werden Inkassokosten in Höhe von maximal 3,5 % der Jahresprämie exkl. Versicherungssteuer, zuzüglich Verwaltungskosten in Höhe von maximal 1,25 ‰ der Versicherungssumme (Vertragssumme), zuzüglich Stückkosten in Höhe von maximal € 30,-- in Rechnung gestellt. Sämtliche Kosten sind in der Prämie bereits berücksichtigt.

Verbindliche Rückkaufswerte können aufgrund der nicht absehbaren Entwicklung der Investmentfonds nicht angegeben werden. Sie finden jedoch nachstehend eine Modellrechnung, welcher Sie die Wertentwicklung eines beispielhaften Versicherungsvertrags bei bestimmten Fondsperformances entnehmen können, in der sämtliche Abzüge bereits berücksichtigt sind. Die tatsächliche Entwicklung der Deckungsrückstellung

1)

Ihres individuellen Vertrags können Sie aus den Ihnen jährlich zugehenden Depotwertbestätigungen entnehmen.

Beispiel: Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach Tarif XV1, 40-jähriger Mann, Vertragslaufzeit 25 Jahre, Beginn 2008, Monatsprämie 100, Vertragssumme 30.000, ohne ärztliche Untersuchung; alle Werte in EURO. In den angeführten Werten wurde eine staatliche Prämie in Höhe von 9,5 % (Stand 2008) bis zum Ende der Laufzeit angenommen.

Rückkaufswerte bei einer angenommenen Fonds-

Performance von:

Depotwerte (Deckungsrückstellung

1)

) bei einer angenommenen Fonds-

Performance von:

Abgelaufene

Zahlungsdauer kumulierte Prämie 0 % **) 3 % 6 % 0 % **) 3 % 6 %

1 Jahr 1.200,00 - - - 1.018,50 1.036,55 1.054,47

2 Jahre 2.400,00 - - - 2.037,00 2.104,20 2.172,22

3 Jahre 3.600,00 - - - 3.055,50 3.203,88 3.357,03

4 Jahre 4.800,00 - - - 4.074,00 4.336,55 4.612,92

5 Jahre 6.000,00 - - - 5.092,50 5.503,19 5.944,17

6 Jahre 7.200,00 - - - 6.327,00 6.924,34 7.578,25

7 Jahre 8.400,00 - - - 7.561,50 8.388,11 9.310,38

8 Jahre 9.600,00 - - - 8.796,50 9.895,80 11.146,44

9 Jahre 10.800,00 - - - 10.030,50 11.448,72 13.092,65

10 Jahre 12.000,00 - - - 11.265,00 13.048,23 15.155,65

11 Jahre 13.200,00 - - - 12.499,50 14.695,72 17.342,42

12 Jahre 14.400,00 - - - 13.734,00 16.392,64 19.660,39

13 Jahre 15.600,00 - - - 14.968,50 18.140,46 22.117,45

14 Jahre 16.800,00 - - - 16.203,00 19.940,72 24.721,93

15 Jahre 18.000,00 - - - 17.437,50 21.794,99 27.482,68

16 Jahre 19.200,00 - - - 18.672,00 23.704,89 30.409,07

17 Jahre 20.400,00 - - - 19.906,50 25.672,08 33.511,04

18 Jahre 21.600,00 - - - 21.141,00 27.698,29 36.799,14

19 Jahre 22.800,00 - - - 22.375,50 29.785,28 40.284,52

20 Jahre 24.000,00 22.429,50 30.338,14 41.780,07 23.610,00 31.934,89 43.979,02

21 Jahre 25.200,00 23.602,28 32.441,53 45.500,44 24.844,50 34.148,98 47.895,20

22 Jahre 26.400,00 24.778,05 34.608,02 49.444,02 26.079,00 36.429,49 52.046,34

23 Jahre 27.600,00 25.947,83 36.839,50 53.624,23 27.313,50 38.778,42 56.446,55

24 Jahre 28.800,00 27.120,60 39.137,93 58.055,24 28.548,00 41.197,82 61.110,78

25 Jahre 30.000,00 32.193,00 42.816,01 64.733,76 32.850,00 43.689,80 66.054,86

**) Kapitalgarantie

1) Ihre Prämie wird – sofern sie nicht zur Deckung der oben genannten Kosten herangezogen wird – in einen nach VAG vorzusehenden gesonderten Deckungsstock bestehend aus Fondsanteilen bzw. Anteilen an einem Index investiert, woraus sich in Summe der Geldwert der Deckungsrückstellung ergibt.

Ich (wir) bestätige(n) mit meiner (unserer) Unterschrift, dass mir (uns) bei Antragstellung die Tabelle über die Deckungsrückstellung,

die Abschläge bei Rückkauf und Prämienfreistellung sowie die Rückkaufswerte zum Ende jedes Versicherungsjahres übergeben

wurde(n). Weiters bestätige(n) ich (wir) mit meiner (unserer) Unterschrift, dass ich (wir) ausführlich über die Berechnung der

Deckungsrückstellung und des Rückkaufsabschlages informiert wurde(n). Mir (uns) ist daher voll bewusst, dass eine vorzeitige

Vertragsauflösung (Rückkauf) aufgrund der angefallenen Kosten und des Rückkaufabschlages zu Verlusten führen kann.

(4)

Das Informationsblatt über die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge enthält wichtige Informationen. Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich diese Antragsbeilage erhalten habe. Die umseitige Schlusserklärung und das Informationsblatt zu den Vertragswerten enthalten wichtige rechtliche Bestimmungen. Ich habe sie gelesen und bestätige mit meiner Unterschrift, dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden.

Der Übermittlung von Daten gemäß Punkt 19.3 zweiter Absatz der Schlusserklärung wird zugestimmt: ja nein Der Antragsteller erteilt seine Zustimmung gemäß Punkt 20 der Schlusserklärung: ja nein

Ich (Wir) ermächtige(n) die Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft und alle von ihr Beauftragten, Erkundigungen über meinen (unseren) Gesundheitszustand anzustellen, sonstige Erhebungen durchzuführen, alle für den Versicherungsvertrag relevanten Auskünfte bei Einzelpersonen, Ärzten, Krankenhäusern, Versicherern, Gerichten und Behörden einzuholen, Einsicht in Unterlagen zu nehmen sowie Abschriften daraus anzufordern, insoweit werden alle hiernach Befragten von Ihrer Schweigepflicht entbunden, auch über meinen Tod hinaus.

Der/die Antragsteller(in) erklärt/erklären hiermit, dass er/sie nicht als Treuhänder auftritt/auftreten und die Prämienzahlungen wirtschaftlich aus eigenem Vermögen leisten wird/werden.

Der Antragsteller stimmt weiters zu, dass der Versicherer oder die Security Kapitalanlage AG die im Antrag auf Erstattung der Einkommenssteuer (Lohnsteuer) und in der Erklärung angegebenen Daten im Wege des Datenträgeraustausches oder der automationsunterstützten Datenübermittlung an die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland als der für ganz Österreich zuständigen Finanzbehörde übermittelt.

Ort und Datum Stempel und Unterschrift des Vermittlers

Unterschrift der/des Versicherungsnehmer/s Kontoinhaber/s

(bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter)

Unterschrift der zu versichernden, volljährigen Person/en (bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter)

(5)

Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft; Generaldirektion: A-8010 Graz, Herrengasse 18-20; Tel. 0316/8037-0 LEBEN GRAWE Pluspension Antrag Jänner 2008 01.2008

FN 37748 m, HG Graz; DVR 0050059 Seite 5 von 5

Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge

Antrag auf Erstattung der Einkommensteuer (Lohnsteuer)

gemäß § 108g Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 im Wege der/des

Versicherungsunternehmen

Bezeichnung und Anschrift des Versicherungsunternehmens

Grazer Wechselseitige Versicherung AG Herrengasse 18-20

8011 Graz

Angaben zur Antrag stellenden Person

Familien- und Vorname

Versicherungs-

nummer Geburtsdatum (TTMMJJ)

Postleitzahl

Wohnanschrift (Ort, Straße, Haus-Nr., Tür-Nr.)

Telefonnummer

Erklärung:

Ich habe meinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt gemäß § 26 Bundesabgabenordnung im Inland und bin daher unbeschränkt steuerpflichtig bzw. habe zur unbeschränkten Steuerpflicht optiert (§ 1 Abs. 4 EStG).

Ich verpflichte mich unwiderruflich, für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren ab Einzahlung des ersten Beitrages auf eine Rückzahlung des aus den geleisteten Beiträgen resultierenden Anspruches (eingezahlte Beiträge, Kapitalerträge und staatliche Prämien) zu verzichten.

Ich scheine in einer weiteren Abgabenerklärung zu einer prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge im Sinne des § 108g EStG 1988 als Antragstellerin/Antragsteller nicht auf.

Ich beantrage Prämien für eine Bemessungsgrundlage eingezahlte Beiträge in Höhe von

EUR

jeweiliger gesetzlicher Höchstbeitrag

Ich scheine in einer weiteren Abgabenerklärung zu einer prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge im Sinne des § 108g EStG 1988 als Antragstellerin/Antragsteller auf, in welcher ich Prämienleistungen für eine

Bemessungsgrundlage (eingezahlte Beiträge) in Anspruch nehme in Höhe von

EUR

Ich beantrage weitere Prämien für eine Bemessungsgrundlage

eingezahlte Beiträge in Höhe von

EUR

bis zum jeweiligen

gesetzlichen Höchstbeitrag

Der Wegfall der für die beantragte Steuererstattung maßgeblichen Verhältnisse werde ich der Abgabenbehörde unverzüglich, jedenfalls binnen eines Monats im Wege des Versicherungsunternehmens mitteilen.

Meine Angaben sind richtig und vollständig. Die unberechtigte Inanspruchnahme der Steuererstattung ist strafbar.

________________________________________________________

Datum, Unterschrift

(6)

Schlusserklärung

1. Der Antragsteller allein ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben verantwortlich, auch wenn eine andere Person deren Niederschrift vornimmt.

2. Der Antragsteller ist gemäß § 16 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) verpflichtet, die Fragen nach den gefahrerheblichen Umständen (für die Personenversicherung: die Gesundheitsfragen) richtig und vollständig zu beantworten. Unvollständige oder unrichtige Angaben hindern den Versicherer, die von ihm zu übernehmende Gefahr (für die Personenversicherung: die Gesundheitsverhältnisse der zu versichernden Person) richtig einzuschätzen. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten und gegebenenfalls die Leistung verweigern.

3. Tritt nach der Antragstellung eine Erhöhung der Gefahr ein, muss der Antragsteller dies dem Versicherer unverzüglich anzeigen, sobald er von der Gefahrerhöhung Kenntnis erlangt.

4. Die Unterfertigung dieses Antrags durch den Antragsteller bedeutet nicht, dass dadurch bereits Versicherungsschutz erworben wird. Der Versicherungsvertrag kommt mit Zugang der Polizze oder einer gesonderten Annahmeerklärung zustande. Vor diesem Zeitpunkt besteht kein Versicherungsschutz. Der Beginn des Versicherungsschutzes ist außerdem vom beantragten Beginnzeitpunkt und von der rechtzeitigen Bezahlung der Erstprämie abhängig.

5. Die einzelnen Sparten der Bündelversicherung stellen rechtlich selbstständige Verträge dar.

6. Dem Antragsteller ist bewusst, dass der Versicherungsvertrag nur zu den derzeit gültigen Versicherungsbedingungen des Versicherers abgeschlossen werden kann. Ihre Bestimmungen gelten als Bestandteil dieses Antrags. Die Aushändigung dieser Bedingungen wurde dem Antragsteller vor Unterfertigung dieses Antrags angeboten; der Antragsteller ist jedoch mit der Zusendung der Bedingungen gemeinsam mit der Polizze einverstanden.

7. Anträge, Anzeigen oder Erklärungen des Antragstellers bzw. Versicherungsnehmers oder Versicherten müssen schriftlich erfolgen.

8. Der Vermittler ist ausschließlich bevollmächtigt, Anträge auf Abschluss, Verlängerung oder Abänderung von Versicherungsverträgen entgegenzunehmen, wobei die vom Versicherer aufgelegten Drucksorten zu verwenden sind.

9. Bei Sach- oder Vermögensschäden haftet der Versicherer für das Fehlverhalten seiner Organe sowie sonstiger Personen, derer er sich bei der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bedient, nur im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

10. Der Antragsteller verpflichtet sich zur Bezahlung aller Mehraufwendungen, die durch sein Verhalten veranlasst wurden (z.B. Erlagscheinkosten, Portospesen, Mahnspesen, Verzugszinsen ...).

11. Soweit der Tarif des Versicherers für die beantragte Vertragsdauer Prämiennachlässe (Dauerrabatte) vorsieht, wurden diese Ermäßigungen bei der Prämienberechnung bereits berücksichtigt. Ob und in welcher Höhe ein Dauerrabatt berechnet wurde, ist in diesem Antrag gesondert bei jeder einzelnen Sparte angeführt. Es sind sodann die reduzierten Prämien nach allfälligem Abzug des Dauerrabatts ausgewiesen. Für den Fall vorzeitiger Vertragsauflösung verpflichtet sich der Antragsteller, für die tatsächliche, kürzere Vertragsdauer eine Nachzahlung in Höhe des ungerechtfertigt in Anspruch genommenen Dauerrabatts zu leisten. Der Berechnungsmodus für die Höhe der Nachzahlung wird in der Polizze für jede Sparte exakt erläutert.

12. Für Versicherungen, die nicht im Rahmen des Betriebes eines Unternehmens abgeschlossen werden, gilt: Der Antragsteller ist berechtigt, spätestens binnen einer Woche ab Annahme dieses Antrags schriftlich den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Dieses Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer diesen Antrag in Geschäftsräumlichkeiten des Versicherers gestellt oder diesen Vertragsabschluss selbst angebahnt hat.

13. Binnen zweier Wochen ab Erhalt der Polizze kann jeder Antragsteller schriftlich den Rücktritt vom Vertrag erklären. Dieses Rücktrittsrecht besteht nicht bei Antragstellung durch einen Makler oder einer Vertragslaufzeit von weniger als sechs Monaten.

14. Für Wünsche und Beschwerden aus dem Versicherungsverhältnis steht neben dem Vermittler die zuständige Direktion des Versicherers zur Verfügung; Anschrift und Telefonnummer sind auf der Polizze vermerkt. Außerdem können Beschwerden auch an die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), Praterstraße 23, 1020 Wien, gerichtet werden.

15. Für die beantragten Versicherungen gilt österreichisches Recht.

16. Der Antragsteller ist an diesen Antrag 6 Wochen gebunden.

17. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Antragsteller, dass er eine Zweitschrift dieses Antrags anlässlich der Unterfertigung übernommen hat.

18. In Ergänzung dieses schriftlichen Antrags wurden keine mündlichen Nebenabreden getroffen.

19. Zustimmung zur Ermittlung, Übermittlung und sonstigen Verwendung von Daten:

19.1 Für die Schadenversicherung gilt: Der Antragsteller und die zu versichernden Personen stimmen ausdrücklich zu, dass zur Beurteilung, ob und zu welchen Bedingungen dieser Versicherungsvertrag abgeschlossen, geändert oder fortgesetzt wird, nach Eintritt eines Versicherungsfalles zur Beurteilung und Erfüllung von Ansprüchen sowie in der Kfz- Haftpflichtversicherung im Zusammenhang mit der Prämieneinstufung im Bonus/Malussystem Personenidentifikationsdaten (Name, Geburtsdatum, Adresse) und Versicherungsfalldaten vom Versicherer an andere die Schadenversicherung in Österreich betreibende Versicherungsunternehmen und von diesen an den Versicherer übermittelt werden.

19.2 Für die Personenversicherung gilt: Der Antragsteller und die zu versichernden Personen stimmen ausdrücklich zu, dass

- der Versicherer zur Beurteilung, ob und zu welchen Bedingungen dieser Versicherungsvertrag abgeschlossen wird, alle unerlässlichen Auskünfte von praktischen- und Fachärzten sowie sonstigen vom Antragsteller bzw. der versicherten Person in Anspruch genommenen Einrichtungen der Krankenversorgung und Gesundheitsvorsorge einholen darf;

- der Versicherer zur Beurteilung und Erfüllung von Ansprüchen aus einem konkreten Versicherungsfall

- über frühere, bestehende und bis zum Ende des Versicherungsschutzes eintretende Krankheiten, Unfallfolgen und Gebrechen bei Ärzten, Krankenanstalten und sonstigen Einrichtungen der Krankenversorgung oder Gesundheitsvorsorge alle unerlässlichen Erkundigungen einzieht; sie entbinden die Befragten im Voraus für jeden Fall von der ärztlichen und sonstigen beruflichen Schweigepflicht;

- über beantragte, bestehende oder beendete Personenversicherungen bei Sozialversicherungsträgern und privaten Versicherungsunternehmen alle unerlässlichen Erkundigungen einzieht.

19.3 Für alle Versicherungssparten gilt:

Der Antragsteller und die zu versichernden Personen stimmen ausdrücklich zu, dass der Versicherer zur Beurteilung, ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherungsvertrag abgeschlossen, geändert oder fortgesetzt wird, sowie zur Beurteilung und Erfüllung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag Personenidentifikationsdaten (Name, Geburtsdatum, Adresse) im Rahmen des „Zentralen Informationssystems – ZIS“ des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 7 (Informationsverbundsystem iSd § 4 Z 1 3 Datenschutzgesetz 2000) an andere Versicherungsunternehmen in Österreich und von diesen an den Versicherer übermittelt werden. Das Zentrale Informationssystem - ZIS ist eine Einrichtung der Versicherungs- wirtschaft zur Verhinderung und Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs und Versicherungsbetruges.

Der Antragsteller und die zu versichernden Personen stimmen ferner zu, dass der Versicherer Personenidentifikations- und Vertragsdaten (z.B. Art des Vertrages, Laufzeit, Versicherungssumme; keinesfalls sensible Daten) zu ihrer Betreuung und Beratung auch hinsichtlich anderer Finanzdienstleistungsprodukte verwendet oder durch Konzern- und Partnerunternehmen verwenden lässt. Unsere homepage (www.grawe.at) und die Servicehotline (0316-8037-259) informieren über die aktuellen Konzern- und Partnerunternehmen.

Diese Zustimmungserklärungen und die Entbindung der Ärzte von der beruflichen Schweigepflicht kann vom Antragsteller und den versicherten Personen gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG) bzw. des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG) im Einzelfall widerrufen werden.

20. Der Antragsteller stimmt zu, dass der Versicherer ihm telefonisch, per Fax oder per E-mail Vorschläge für Vertragsanpassungen oder andere Produkte unterbreiten wird. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

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Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft; Generaldirektion: A-8010 Graz, Herrengasse 18-20; Tel. 0316/8037-0 LEBEN GRAWE Pluspension Antrag Jänner 2008 01.2008

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Informationsblatt über die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge

1. Information zum Unternehmen

Name, Sitz und Rechtsform: GRAZER WECHSELSEITIGE VERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT, Herrengasse 18-20, 8010 Graz, Telefon 0316-8037-0.

2. Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die beantragte prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge sind der Antrag, das vorliegende Informationsblatt, die diesbezüglichen bundesgesetzlichen Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung, die Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen, die Polizze sowie die geltenden Tarifbestimmungen. Es ist österreichisches Recht anzuwenden.

3. Tarifbeschreibung

Ihr Vertrag ist eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge mit einer im Vorhinein be- stimmten Vertragslaufzeit, gegen laufende Prämienzahlung. Um in den Genuss der staatlichen Prämienförderung zu gelangen, haben Sie sich unwiderruflich verpflichtet, für einen bestimmten Mindestbindungszeitraum auf eine Rückzahlung des aus den geleisteten Beiträgen resultierenden Anspruchs zu verzichten. Der Mindestbindungs- zeitraum ist im Antrag und in der Polizze ausgewiesen. Die Laufzeit endet jedoch spä- testens mit Vollendung des 70. Lebensjahres.

Die Veranlagung der Prämien für die Zukunftsvorsorge erfolgt im Rahmen der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen in den Zukunftsvorsorge-Fonds der Security Ka- pitalanlage AG bzw. in einem Portfolio ausgewählter Anlageinstrumente im Deckungs- stock der index- oder fondsgebundenen Lebensversicherung bzw. in einem nach VAG dafür vorzusehenden gesonderten Deckungsstock. Diese Kapitalveranlagung bildet die Basis für die Deckungsrückstellung*) Ihres Vertrages.

*) Deckungsrückstellung = Ihr gesamtes aktuelles Guthaben im Rahmen des Versiche- rungsvertrages.

Nach Ablauf des im Antrag und in der Polizze ausgewiesenen Mindestbindungszeit- raumes können Sie über Ihre Ansprüche gemäß § 108i EStG verfügen. Dabei sind jedoch die gesetzlichen Rechtsfolgen (§§ 108g ff) zu beachten. Insbesondere können Sie die Überweisung Ihrer Ansprüche als Einmalprämie in eine Pensionszusatzversi- cherung (§ 108b EStG) verlangen, wobei die Zusatzpension frühestens nach Vollen- dung des 40. Lebensjahres abgerufen werden kann. Das Ausmaß der Monatspension richtet sich nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden tariflichen Grundlagen der Ren- tenversicherung und nach dem Geldwert der Deckungsrückstellung, mindestens jedoch nach der Summe der eingezahlten Prämien und der staatlichen Prämienförderung (Kapitalgarantie).

Aufgrund des Aktienanteils von mindestens 40%, der sich daraus ergebenden höheren Volatilität und des niedrigeren Rechnungszinses kann die garantierte Versicherungs- summe auf Basis gleich bleibender staatlicher Förderung in der Prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge, insbesondere bei längeren Versicherungslaufzeiten, niedriger als in der klassischen Lebensversicherung sein.

4. Investmentfonds

Was sind Investmentfonds und welche Vorteile bieten Sie?

Mit Investmentfonds erzielen Kapitalanlagegesellschaften mehr Sicherheit bei der Ver- anlagung des von Ihnen eingesetzten Kapitals durch eine „breite Streuung“ der anzu- kaufenden Wertpapiere. Je nach individueller Ertragserwartung und Risikobereitschaft bietet die GRAZER WECHSELSEITIGE VERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT eine Auswahl an Wertpapierfonds in verschiedenen Kombinationen an. Man unterteilt die Wertpapierfonds grundsätzlich in Rentenfonds, Aktienfonds und Gemischte Fonds, je nach schwerpunktmäßiger Verteilung des Mischungsverhältnisses der Wertpapieran- teile. Hinter allen drei Formen dieser Wertpapierfonds liegt die Zielsetzung, durch die Aufnahme von Wertpapieren verschiedener Unternehmen bzw. Emittenten (breite Streuung) einerseits das Risiko zu minimieren und andererseits die Ertragsaussichten zu wahren.

Wie setzt sich der Ertrag aus Investmentfonds zusammen?

Der Ertrag eines Investmentfonds ist das Ergebnis der Anlagepolitik der Kapitalanlage- gesellschaft und der Marktentwicklung. Er ergibt sich aus den jährlichen Ausschüttun- gen und der Entwicklung des Fondsvermögens und kann im Vorhinein nicht festgelegt werden. Bisherige Erträge lassen keine Rückschlüsse auf die künftige Wertentwicklung zu.

Worin bestehen die Risiken von Investmentfonds?

Das Risiko bei der Veranlagung in Investmentfonds hängt von der Anlagepolitik der Kapitalanlagegesellschaft und der Marktentwicklung ab. Ein Verlust kann demnach nicht ausgeschlossen werden. Investmentfonds bieten zwar normalerweise eine jeder- zeitige Rückgabemöglichkeit, dennoch sollte man beachten, dass das Risiko, das sich aus der Schwankungsbreite der Wertpapiere ergibt, am besten durch eine möglichst lange Laufzeit des Vertrages abgefangen werden kann. Durch die Kapitalgarantie bei widmungsgemäßer Verwendung (siehe unten) ist das Risiko von Verlusten in diesen Fällen jedoch ausgeschlossen.

5. Kapitalgarantie

Der Anleger erhält bei widmungsgemäßer Verwendung (§ 108i Abs. 1 Z 2 und 3 EStG) eine Kapitalgarantie auf seine einbezahlten Prämien und die gutgeschriebene, staatlich erstattete Prämienförderung.

Widmungsgemäße Verwendung liegt dann vor, wenn der Anleger nach Ablauf des Zeitraumes, für den er unwiderruflich auf eine Rückzahlung seiner Beiträge verzichtet hat (Mindestbindungszeitraum, siehe oben),

- die Übertragung seiner Ansprüche auf eine andere Zukunftsvorsorgeeinrichtung oder

- die Überweisung seiner Ansprüche

- an ein Versicherungsunternehmen seiner Wahl als Einmalprämie für eine von ihm nachweislich abgeschlossene Pensionszusatzversicherung (§ 108b EStG), oder - an ein Kreditinstitut seiner Wahl zum ausschließlichen Zwecke des Erwerbes von

Anteilen an einem Pensionsinvestmentfonds durch Abschluss eines unwiderrufli- chen Auszahlungsplanes gemäß § 23g Abs. 2 Z 2 des Investmentfondsgesetzes 1993 oder

- an eine Pensionskasse, bei der der Anwartschaftsberechtigte bereits Berechtigter im Sinne des § 5 des Pensionskassengesetzes (PKG) ist, als Beitrag gemäß § 15 Abs. 3 Z 10 PKG

verlangt.

Bei nicht widmungsgemäßer Verwendung (§ 108i Abs 1 Z 1 EStG) erlischt die Kapital- garantie.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Zukunftsvorsorge wird dem Anleger nach Ablauf des Mindestbindungszeitraumes (siehe oben) und bei widmungsgemäßer Ver- wendung die Kapitalerhaltung von der Capital Bank – GRAWE Gruppe AG, Burgring 16, 8010 Graz, garantiert.

6. Hinterbliebenenleistung

Sie geben bekannt, wer bezugsberechtigt für die Hinterbliebenenleistung ist.

Der Bezugsberechtigte kann den Vertrag weiterführen oder die Auszahlung der verein- barten Leistung beantragen, wobei wir dann den Geldwert der aktuellen Deckungsrück- stellung, mindestens jedoch die Summe der eingezahlten Prämien zuzüglich der gutge- schriebenen staatlichen Prämienförderung auszahlen. Dabei sind jedoch die gesetzli- chen Rechtsfolgen (§§ 108g ff EStG) zu beachten.

7. Erstattung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) – staatliche Prämienförde- rung

Die Höhe der Erstattung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) errechnet sich als Pro- zentsatz der jährlichen Einzahlungen des Kunden. Der Prozentsatz setzt sich aus ei- nem Sockelbetrag von 5,5% und einem variablen Teil (mindestens 3%, maximal 8%) zusammen. Die Höhe des variablen Teils wird jährlich Ende November festgelegt, ori- entiert sich an der Sekundärmarktrendite und wird von der Österreichischen National- bank veröffentlicht. Somit beträgt die staatliche Förderung in Summe mindestens 8,5%, maximal 13,5% p.a..

Die Steuererstattung erfolgt jedoch nicht auf beliebig hohe Einzahlungen des Anlegers.

Vielmehr wird die Beitragshöhe, bis zu der eine Steuererstattung gewährt wird, jährlich neu limitiert. Die Einkommensteuer (Lohnsteuer) darf dem Anleger jährlich insgesamt nur für Leistungen im Ausmaß von 1,53 % des Sechsunddreißigfachen der Höchstbei- tragsgrundlage zur Sozialversicherung (§ 45 Abs. 1 ASVG) für einen Kalendermonat erstattet werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtige, die keine Alterspension beziehen.

Die Steuererstattung ist bei Vertragsabschluss auf dem dazu vorgesehenen Formular vom Kunden im Wege über die Versicherung zu beantragen. Änderungen der für die Steuererstattung maßgeblichen Verhältnisse (insbesondere der anzuwendenden Be- messungsgrundlage– zB bei Indexanpassungen oder Prämienfreistellungen) sind vom Kunden mitzuteilen, bzw. ist von ihm ein neuer, den geänderten Umständen ange- passter, Antrag auf Steuererstattung zu stellen.

Zu Unrecht erstattete Einkommensteuer (Lohnsteuer) wird vom Steuerpflichtigen zu- rückgefordert.

Die unberechtigte Inanspruchnahme durch unrichtige Angaben ist im Sinne des Fi- nanzstrafgesetzes strafbar und berechtigt den Versicherer, vom Vertrag ab Vertragsbe- ginn zurückzutreten. In diesem Fall erstattet die Versicherung die einbezahlten Bei- träge nach Abzug von 10% Verwaltungskosten (mindestens EUR 100,--) zurück.

8. Gewinnbeteiligung

Der Vertrag nimmt an keiner Gewinnbeteiligung teil und unterliegt daher auch keinem Gewinnverband.

9. Informationen zur Prämie

Soweit Ihre Prämie nicht zur Deckung der Kosten bestimmt ist, führen wir sie im Rah- men der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen der oben beschriebenen Veranla- gung zu. Die Prämien für die Zusatzversicherungsprodukte dienen zur Abgeltung des Ihnen daraus erwachsenden Risikoschutzes. Anfallende Kosten werden allenfalls der Deckungsrückstellung entnommen. Die vom Staat rückerstattete Lohn- bzw. Einkom- menssteuer schreiben wir Ihrem Prämienkonto gut und veranlagen sie wie vorher be- schrieben.

Die laufende Prämie ist für uns kostenfrei zu bezahlen. Die unterjährigen Folgeprämien können nur im Lastschriftverfahren bezahlt werden. Wir buchen sie jeweils bei Fällig- keit von dem uns angegebenen Konto ab. Zahlungen, die auf andere Weise erfolgen, brauchen wir nicht anzunehmen oder können wir binnen 14 Tagen zurückweisen. In diesen Fällen tritt Zahlungsverzug ein.

10. Beendigung des Vertrages – Rückkauf – Prämienfreistellung

Der Vertrag endet zum vereinbarten Ablauf, bei Kündigung durch den Versicherungs- nehmer oder im Ablebensfall durch den Bezugsberechtigten oder bei Prämienverzug nach Ablauf der gesetzlichen Fristen, wodurch der Versicherungsschutz für allfällige Zusatzversicherungen erlischt.

Eine Kündigung ist erst nach Ablauf des im Antrag und in der Polizze ausgewiesenen Mindestbindungszeitraumes möglich. Der Auszahlungswert bei Rückkauf besteht aus dem Geldwert der Deckungsrückstellung abzüglich eines angemessenen Abschlages.

Die jeweils geltenden gesetzlichen Rechtsfolgen (§§ 108g ff EStG) sind zu berücksich- tigen.

Eine Prämienfreistellung ist frühestens nach 3 Jahren ab Einzahlung der ersten Prämie möglich. Bei der Prämienfreistellung werden sodann alle anfallenden Kosten der De- ckungsrückstellung entnommen.

Die Entwicklung der Vertragswerte (Rückkaufswerte, Deckungsrückstellung) können Sie aus dem Antrag bzw. dem beigelegten Informationsblatt für Vertragswerte und den Ihnen jährlich zugehenden Depotwertbestätigungen ersehen.

11. Rücktritts- und Kündigungsrechte des Versicherungsnehmers

Sie können unter folgenden Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen kündigen:

Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG

Sie sind als Antragsteller, für den die beantragte Versicherung nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört, berechtigt – sofern der Antrag außerhalb der von uns dauernd benützten Räume unterfertigt wurde – vom Vertrag oder vom Antrag zurückzutreten.

Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden; der Rücktritt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform.

Haben Sie die geschäftliche Beziehung zum Zwecke der Schließung des Vertrages selbst angebahnt, steht Ihnen das Rücktrittsrecht nicht zu.

Rücktrittsrecht nach §3a KSchG

Sie können binnen einer Woche schriftlich vom Antrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn für Ihre Einwilligung maßgebliche Umstände, deren Eintritt als wahrscheinlich dargestellt wurde, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Maßgebli- che Umstände sind insbesondere die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile oder die Aussicht auf einen Kredit. Diese Frist beginnt zu laufen, sobald Ihnen erkennbar ist, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und Sie eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten ha- ben.

(8)

Dieses Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrages.

Dieses Rücktrittsrecht steht Ihnen nicht zu, wenn Sie wussten oder wissen mussten, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten oder wenn der Ausschluss dieses Rücktrittsrechtes mit Ihnen individuell vereinbart wurde oder die Versicherung sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrages bereit erklärt.

Rücktritt nach § 5b VersVG

Binnen zweier Wochen ab Erhalt der Polizze können Sie schriftlich den Rücktritt vom Vertrag erklären. Dieses Rücktrittsrecht besteht nicht bei Antragstellung durch einen Makler.

Rücktrittsrecht nach § 165a VersVG

Sie können binnen zweier Wochen nach dem Zustandekommen des Vertrages von diesem zurücktreten.

Kündigungsrecht nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes

Nach Ablauf des im Antrag und in der Polizze ausgewiesenen Mindestbindungszeit- raumes (siehe oben) können Sie Ihren Vertrag schriftlich kündigen. Dabei sind jedoch die jeweils geltenden gesetzlichen Rechtsfolgen (§§ 108g ff EStG) sowie die Bestim- mungen zum Rückkaufswert (siehe oben) zu berücksichtigen.

12. Abgabenrechtliche Vorschriften

Folgende steuerrechtliche Regelungen sind auf die prämienbegünstigte Zukunftsvor- sorge anzuwenden. Diese Regelungen können durch zukünftige Novellierungen der Steuergesetze geändert werden. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die nach- stehenden Steuerbegünstigungen prinzipiell nur dann zum Tragen kommen, wenn die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der staatlichen Prämienförderung gegeben sind.

Versicherungssteuer (§ 4 Abs. 1 Z 11 VersStG)

Für Prämien im Rahmen der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge wird keine Versi- cherungssteuer fällig. Allfällige Zusatzversicherungsprodukte unterliegen jedoch der Versicherungssteuer.

Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (§ 15 Abs 1 Z 17 ErbStG)

Erwerbe von Todes wegen von Ansprüchen gegenüber Zukunftsvorsorgeeinrichtungen sind steuerfrei.

Kapitalertragsteuer (§ 93 EStG)

Die Kapitalerträge aus der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge unterliegen nicht der Kapitalertragsteuer.

Einkommensteuergesetz (§§ 2 Abs. 3 Z 5 und 7 sowie § 27 Abs. 1 Z 6, § 29 Z 1 und §§

108g und h)

- Die Leistungen aus der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge unterliegen bei widmungsgemäßer Verwendung (Übertragung mit Kapitalgarantie in eine Pensi- onszusatzversicherung gegen Einmalerlag; zum Erwerb von PIF Anteilen; als Bei- trag an eine Pensionskasse) generell nicht der Einkommensteuer, sofern sie aus prämiengeförderten Anteilen des Deckungskapitals stammen.

- Bei nicht widmungsgemäßer Verwendung (Kapitalauszahlung), frühestens nach Ablauf des im Antrag und in der Polizze ausgewiesenen Mindestbindungszeitrau- mes, erlischt die Kapitalgarantie und es werden 50% der bis dahin gutgeschriebe- nen; staatlich erstatteten Prämien und 25% der Kapitalerträge durch die Versiche- rung automatisch abgezogen und an die Finanzbehörde rückerstattet.

Sonderausgaben (§ 18 Abs. 1 Z 2 EStG)

Beiträge für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge sind bei Ermittlung des Einkom- mens nicht als Sonderausgaben absetzbar.

Wichtiger Hinweis:

Es ist nicht möglich, an dieser Stelle auf alle Steuerfragen, die im Zusammenhang mit der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge stehen, einzugehen. Offene Fragen richten Sie bitte direkt an die Versicherung.

13. Änderung der Rechtslage

Die Versicherung behält sich vor, einzelne Bestimmungen im Vertrag, in den Tarifen, in den Versicherungsbedingungen, im Antrag, oder im vorliegenden Informationsblatt auch mit Wirkung für bestehende Versicherungsverträge zu modifizieren

- bei die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge betreffende Änderungen von Gesetzen, der Rechtsprechung oder der Rechtsansicht der Verwaltungs- insbe- sondere Steuerbehörden.

- im Falle ihrer Unwirksamkeit, sowie

- zur Abwendung und Behebung einer aufsichtsbehördlichen Beanstandung.

Zur Beseitigung von Auslegungszweifeln sind wir befugt, den Wortlaut einzelner Be- stimmungen zu ändern, wenn die Änderung vom Bedeutungszusammenhang des bis- herigen Vertragstextes gedeckt ist und sie dem wirklichen oder angenommenen Willen beider Vertragsteile unter Berücksichtigung von Treu und Glauben entspricht.

14. Mehraufwendungen

Wir bitten Sie zu beachten, dass wir Ihnen zur Abdeckung unserer Mehraufwendungen beispielsweise bei folgenden Geschäftsfällen Gebühren in Rechnung stellen müssen:

Vinkulierung, Mahnung, Duplikatsausstellung, Fondswechsel, Zahlung mit Erlagschein.

Erläuterungen zu den Zusatzversicherungen

1. Wann wird die Versicherungssumme fällig?

- Bei einer Risikoversicherung wird die Versicherungssumme nur im Ablebensfall ausbezahlt. Bei Erleben des Versicherungsablaufes erlischt die Versicherung.

- Bei einer Unfalltodzusatzversicherung wird bei Tod durch einen Unfall neben der Leistung aus Kapital oder Risikoversicherung die Unfalltodzusatzversicherungs- summe fällig.

- Bei einer Unfallinvaliditätszusatzversicherung ab 50 % Invalidität entfällt bei Eintreten einer Dauerinvalidität nach einem Unfall die Prämienzahlungspflicht für die in der gegenständlichen Polizze angeführte Hauptversicherung ab Beginn desjenigen Versicherungsjahres, welches dem Versicherungsjahr folgt, in wel- chem der Versicherungsfall eintritt. Bei einem Invaliditätsgrad unter 50 % erfolgt keine Prämienbefreiung. Eventuell eingeschlossene Zusatzversicherungen wer- den, ab dem Zeitpunkt an welchem für Sie die Prämienzahlung entfällt, storniert und der Versicherungsschutz aus den Zusatzversicherungen ist erloschen.

2. Wann können Sie Ihren Versicherungsvertrag kündigen?

Sie können Ihren Vertrag jederzeit schriftlich ganz oder teilweise mit dreimonatiger Frist auf den Monatsschluss, frühestens auf den Schluss des ersten Versicherungsjahres, kündigen.

3. Wie lauten die Grundsätze der Gewinnbeteiligung bei Risikoversicherungen?

Der Gewinnbeteiligungssatz wird nach dem Geschäftsplan festgesetzt, in Prozent der Tarifbruttoprämie ausgedrückt und im Geschäftsbericht bekannt gegeben.

Die Gewinngutschrift erfolgt bereits für die erste Prämie in Form einer Vorwegdividende und gilt jeweils für ein Jahr.

Eine Änderung des Gewinnbeteiligungssatzes kann aufgrund des jeweiligen Bilanzer- gebnisses für das dem Bilanzjahr zweitfolgende Jahr vorgenommen werden. Dieser neue Gewinnbeteiligungssatz kommt erstmals für Verträge mit einem Jährungstag des Versicherungsbeginnes ab 1. 1. des dem Bilanzjahr zweitfolgenden Jahres zur Anwen- dung und hat wieder für eine Jahresprämie Gültigkeit.

4. Welche steuerlichen Regelungen sind für Ihren Lebensversicherungsvertrag wichtig?

Die Prämien Ihrer Lebensversicherung unterliegen grundsätzlich einer 4%igen Versi- cherungssteuer.

Der Erbschafts- oder Schenkungssteuer unterliegt der Erwerb im Zuge einer Erbschaft und die Schenkung unter Lebenden. Die fällige Versicherungsleistung ist dann erb- schafts- oder schenkungssteuerpflichtig, wenn sie nicht an den Versicherungsnehmer ausbezahlt wird.

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