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Anschluss der Pflege an die Telematikinfrastruktur

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Academic year: 2022

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„Anschluss der Pflege an die Telematikinfrastruktur“

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Vorstellung der NOVENTIcare und NOVENTI Group in Zahlen

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als inhabergeführtes

Softwareunternehmen BoS&S GmbH in Grünheide bei Berlin gegründet

Pflegekräfte nutzen täglich unsere App –damit sind wir Marktführer in der Digitalisierung der Pflegebranche

Mehr als

Mehr als

Mitarbeiter viele Mitarbeiter*Innen stammen aus Pflegeberufen

Mehr als

Umfirmierung in NOVENTI Care GmbH, seit 2017 hundertprozentige Tochter der NOVENTI Health SE

Damals

Kürzlich

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Thema elektronisches Abrechnungs- und Verordnungsverfahren:

Aufgabe: Digitalisierung im Verwaltungsverfahren vorantreiben

Ziele: vollständige elektronische Abrechnung sowie Verordnung und Bewilligungsmanagement in der ambulanten Pflege

Maßnahmen: KAP-Partner haben bis zum 30. September 2019 versucht, sich auf die Einzelheiten zur elektronischen Abrechnung von pflegerischen Leistungen zu einigen.

Ergebnis: unter den gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen keine Einigung möglich Erfolg: -PDSG wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst

- Einigung zwischen den Vertragsparteien soll befördert werden - Ansonsten Einigung durch Schiedsstelle

- Strukturaufbau damit abgerechneten Leistungen eindeutig den jeweiligen Mitarbeitern zuzuordnen

- Handzeichenlisten der Beschäftigten von Pflegediensten werden abgelöst

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Thema elektronisches Abrechnungsverfahren und Telematikinfrastruktur:

Spätestens ab dem 1. Januar 2023hat Pflege einen Anspruch, Belege und sonstige Abrechnungsunterlagen elektronisch zu übermitteln.

Verordnungen für häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege soll in elektronischer Form flächendeckend in der Telematikinfrastruktur übermittelt und genehmigt werden; die Gesellschaft für Telematik wurde beauftragt, entsprechende Vorgaben zu erarbeiten.

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Thema Anbindung der Pflege an die Telematikinfrastruktur

Aufgabe: Leistungserbringer in der Telematikinfrastruktur vernetzen

Ziel: Zeit- und personalaufwendige persönliche Nachfragen zwischen den verschiedenen Behandlern werden reduziert und administrative Prozesse in der Praxis erleichtert. Die pflegefachliche Expertise kann in Zukunft noch besser einbezogen werden.

Maßnahmen:

• BMG hat das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) auf den Weg gebracht, das am 19. Dezember 2019 in Kraft getreten ist.

• In § 125 SGB XI hat der GKV-SV den Auftrag erhalten, ein Modellprogramm zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur einzurichten

• In das Modellprogramm werden die beteiligten Akteure (auch die beruflich Pflegenden sowie die betroffenen Softwareunternehmen)

• Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG), am 20. Oktober 2020 wurden die Zugriffsregulierungen Ergebnis: Im Modellprogramm werden die Projekte ab März 2021 starten und schon im Sommer 2021 Zwischenergebnisse liefern. Es wird eine zentrale Datenbank der Pflegemitarbeitersignaturen aufgebaut.

(8)

FINSOZ e. V. organisiert in Fachgruppen unter Beteiligung der NOVENTIcare:

• die Digital-Themen aus Pflegeperspektive

• Standardisierungsthemen zwischen den Herstellern

• Prozessthemen aus dem öffentlichen Trägerbereich

INITIATIVE PFLEGE-DIGITALISIERUNG (www. pflege-digitalisierung.de)

• Prozessübergreifende Workflows in der Pflege bvitg:

• Interdisziplinäre Digitalisierung der Pflege

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19.12.2019 ist das DVG (Digitale Versorgungsgesetz im Gesundheitswesen) auf den Weg gebracht

20.10.2020 wurde das PDSG angepasst (Pateientendatenschutzgesetz

Das Digitale Versorgung und Pflege - Modernisierungs-Gesetz kurz: DVPMG ist bereits seit mehr als drei Jahren in der intensiven Vorbereitung und am 28.5.2021 verabschiedet worden (8.6.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht).

Spätestens ab dem 1. Januar 2023 hat Pflege einen Anspruch, Belege und sonstige Abrechnungsunterlagen elektronisch zu übermitteln.

Die dem DVPMG vorangestellten Gesetze, wie das Digitale Versorgungsgesetz (2019) und das Patientendatenschutzgesetzt (2020) sind bereits verabschiedet und in der Umsetzung.

Erst die „Konzertierte-Aktion-Pflege“ hat es überhaupt möglich gemacht, dass die Pflege so schnell und intensiv in diese drei Gesetzesvorhaben involviert worden ist.

Das DVPMG wird die seit langem monierten Abrechnungs- und Kommunikationspraktiken zwischen den Leistungserbringern (Pflegedienste, vollstationäre Einrichtungen, Tagespflegen, Ärzte, Apotheken, Therapeuten etc.) vernetzen und digital abruf- und abrechenbar machen.

Der von der Bundesregierung vorgegebenen Zeitplan, Start des DVPMG ab dem 01.01.2023, scheint bis dato wohl eingehalten zu werden.

Es werden auf alle Leistungserbringer auch nicht refinanzierbare Kosten zukommen, und zwar noch in 2022, also vor der Einführung des DVPMG.

Einer vollständigen Digitalisierung Ihres Unternehmens ist keine Alternative gegenübergestellt. Sie ist ein „Muss“, wenn Sie mit den Kostenträgern (Kranken- und Pflegekassen) zukünftig effizient und schnell abrechnen wollen.

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Agenda aus der Telematik-Roadmap die Pflege betreffend

Themenbereiche der TI

• 1.7.2021 Launch der HBA-Karten (Heilberufeausweise mit digitalen personenbezogenen Zertifikaten der Fachbereiche)

• Ab Juli bis Ende des Jahres flächendeckende Vernetzung von Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser

• 1. Use-Case: Gemeinsame Nutzung des digitalen Medikamentenplans

• Ab 2022 - Weitere Nutzungsszenarien: Verordnungs- / Bewilligungsmanagement, Rezeptmanagement, vollelektronische Abrechnung

• Notfalldatensatz: Angaben zum Klienten Diagnosen, Allergien/Unverträglichkeiten,

Benachrichtigungskontakt im Notfall, Kontaktdaten von behandelnden Ärzten, Besondere Hinweise

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Agenda aus der Telematik-Roadmap die Pflege betreffend

Nutzen für alle am Medikationsprozess Beteiligte

• Der E-Medikationsplan ist ein wichtiger Baustein zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit

• Gesetzlich Versicherte haben gegenüber Ärzten einen Anspruch auf einen EMedikationsplan

• Er stellt allen Beteiligten Daten über die Medikation eines Patienten zur Verfügung

• Er unterstützt bei der ambulanten bzw. stationären Versorgung

• Der E-Medikationsplan wird von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern, Psychotherapeuten und dem medizinisch/pharmazeutischen Personal genutzt

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Agenda aus der Telematik-Roadmap die Pflege betreffend

KIM (Kommunikation im Medizinwesen) kurz vor dem Launch in den Modellprojekten in der Pflege

• Erstmals schriftliche und geschützte digitale Kommunikation mit Ärzten, Therapeuten, Apotheken und der Pflege möglich

• Kommunikationsanwendung ähnlich einem Mail-Client

• PlugIns für gängige Mailanwendungen von seitens der Gematik geplant

• Beispiel einer KIM-Adresse (testcenter-0447@cgm-ref.komle.telematik-test)

TIM (Textnachrichten im Medizinwesen) ab 2022 geplant:

• Gesicherte Messenger Nachrichten und Apps vom Smartphone an alle verbundenen Akteure

(13)

Roadmap der Telematikinfrastruktur

Zusammenhänge und zeitliche Entwicklung der TI

VSDM NFDM eMP OSE KIM ePA eRezept Identität Konnektor QES

VSDM V. 1

Rel. 1 Rel. 2.1 Rel. 3 Rel. 4 Rel. 5 DVPMG

ab 2023 ohne Kartenmgmt., Abfrage des PS beim VSDD NFDM V. 1 (eGK)

FUNKTIONALITÄTENFACHANWENDUNGEN eMP V. 1 (eGK)

ab 2023 Migration von eGK auf ePKA

ab 2023 Migration von eGK auf ePA

ab 03/22 verfügbar in ePA

KIM V. 1 KIM V. 1.5 ab 01.01.21 ab 01/23 Messengerdienst (TIM)

ab 01/24 Videokonferenz ePA V. 1, ab 01.01.21 ePA V. 2, ab 01.01.22 ePA V. 3, ab 01.01.23

DVPMG: Speicherung DiGA-Daten

eRezept V. 1, 30.06.21 eRezept V. 2, 30.06.22

eGK, HBA SMC-B, gSMC al.vi ab 2023 digitale Identitäten

PTV2 PTV3 PTV4 Zukunftskonnektor

HBA, SMC-B (ohne Karten)

ab 07/23 eRezept Häusliche Krankenpflege ab 01/24 Grenzüberschreitende eHealth Services

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▪ Die Planung der gematik ist eine zukunftsweisende Vision.

Ein neues zeitgemäßes TI-Konzept ist im Hinblick auf Interoperabilität, neuen Betriebskonzepten (Cloud), neue Bedrohungen (Cybersecurity), etc. wünschenswert

▪ Die technischen, organisatorischen, sicherheitsrelevanten sowie rechtlichen Inhalte sind Stand heute noch nicht

validiert → Diskussionsbeitrag

▪ Für das eRezept und die weiteren TI-Anwendungen wie z.B. die ePatientenakte wird die aktuelle Konnektor-Lösung weiterhin notwendig sein (Start eRezept 01.01.2022)!

▪ Die Digitalisierung auf Basis der TI wird auch für die Heil-

Whitepaper der gematik

Erste Einschätzungen

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„Wir sind Ihr Partner beim Anschluss an die

Telematik Infrastruktur und erleichtern Ihnen mit unserem Angebot den Eintritt in das eRezept Zeitalter“ (Dr. Sommer, NOVENTI SE)

Wir bieten allen Pflegediensten ein Full-Service- Paket. Alles aus einer Hand:

Beratung – auch bei der Förderung, Hardware, Installation und Schulung. Wir vermitteln auch die benötigten Karten.

Dies schließt auch weitere NOVENTI-Kunden &

Partner ein, sobald relevant.

Bislang mehr als 3500 Installationen in 7 Monaten trotz pandemiebedingter Einschränkungen.

Telematik Infrastruktur (TI)

Warum NOVENTI?

(16)

Telematik Infrastruktur (TI)

Was benötigt der Pflegedienst für die Pilotierung?

• Internetzugang/VPN

• Zertifizierter eHealth-Konnektor

• Ein Health Kartenterminal

• E-HBA

• SMC-B ORG-Karte

• Software (KIM)

• Inbetriebnahme

• Wartung und laufender Betrieb

• Optional: Anbindung der Software an Warenwirtschaft

SMC-ORG

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Telematik Infrastruktur (TI)

Unser Angebot für die Pilotierung im Bereich der Pflege

• Internetzugang/VPN

• Zertifizierter eHealth-Konnektor

• Ein Health Kartenterminal

• E-HBA

• SMC-ORG-Karte

• Software (KIM)

• Inbetriebnahme

• Wartung und laufender Betrieb

• Optional: Anbindung der Software an Warenwirtschaft

• Optional in Abhängigkeit zum GKVRx Umsatz weitere eHealth Kartenterminals

• Kontaktlos

• Touchscreen m. Eingabefunktion

• PPOE-fähig

• Abmessungen: 195 x 104 x 76mm

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Telematik Infrastruktur

✓ TI-Konnektor, zertifiziert durch die gematik (CGM/Secunet)

✓ Ein Kartenlesegerät Cherry ST-1506

✓ Installation vor Ort inkl. Inbetriebnahme und Einweisung

✓ Standalone KIM-Modul

✓ VPN-Zugangsdienst

✓ Wartung und Support von Konnektor und Kartenleseterminal Unser Angebot für die Pilotierung im Bereich der Pflege

2866,00 € einmalig

70,00 € monatlich

€ in Abstimmung…

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Leistungserbringer benötigen den HBA fachlich für ...

... die rechtssichere qualifizierte elektronische Signatur von

Notfalldatensätzen

E-Rezepten

E-Arztbriefen

elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU)

Aber auch von Abrechnungsdatensätzen, Laboraufträgen, Überweisungen und ... (weitere werden folgen)

... die Ver- und Entschlüsselung von vertraulichen Daten oder Dokumenten wie z.B. KIM-Nachrichten des persönlichen Postfaches

... den Zugriff auf medizinische Daten der elektronischen Gesundheitskarte

Darüber hinaus geht mit dem HBA noch viel mehr, wie z.B. die persönliche Anmeldung an Portalen oder die rechtsgültige digitale Unterschrift von Verträgen, auch außerhalb des Gesundheitswesens.

“Signieren“ heißt digital unterschreiben und ist dabei gleichbedeutend mit der rechtssicheren qualifizierten elektronischen Signatur (QES)

KIM = Kommunikation im Medizinwesen

Quelle: 15 11.03.2021 gematik: Blitzlicht | Informationsveranstaltung zu den Anwendungen der Telematikinfrastruktur | öffentlich

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... den Zugriff auf Daten medizinischer Anwendungen der TI

• siehe § 339 Absatz 3, Satz 1 SGB V

„Auf Daten in einer Anwendung nach §334 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 5 dürfen zugriffsberechtigte Leistungserbringer … nur mit einem ihrer Berufszugehörigkeit entsprechenden elektronischen

Heilberufsausweis … zugreifen.“

• Der Zugriff in einer Institution ohne Inhaber eines elektronischen Heilberufs- oder Berufsausweises wird als Ordnungswidrigkeit behandelt!

Die Organisation für die Herausgabe der HBAs in der Pflege entscheidet der Kartenherausgeber selbst (Selbstverwaltung oder Bundespflegekammer?)

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Vorschläge für eine

kosteneffiziente und nachhaltige Integration des digitalen Wandels

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Stand der Nutzung der Fördermittel nach dem PpSG § 8 Abs. 8 Dem Fördertopf stehen bis zu bis 312 Millionen Euro zur Verfügung insgesamt über 5.400 Anträge bewilligt

Stand 30.6.2020 wurden ca. 21 Millionen abgerufen

Zeitraum: 2019 – Ende 2023 –noch zwei Jahre, um 291 Millionen Euro abzurufen Budget

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Thema Ausschöpfen der Fördermittel PpSG

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Spätester Projektbeginn

„Digitaler Wandel“ in der Pflege als internes Projekt – Beratung zu den digitalen Prozessen aktuell / zukünftig

Anschaffung passender digitaler Werkzeuge

Branchenlösung mit vollintegrierter Pflegedokumentation, AMTS-

Medikamentenmanagement, Arbeitszeit-

Leistungsabrechnung, Smartphones, DMS-System, Cloudanbindung

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Abschluss der Installation neuer Prozesse

Praxisarbeit und letzte Detailintegrationen

Implementierung und Anbindung an die Telematikinfrastruktur

Alle Schnittstellen müssen zu diesem Zeitpunkt im Pflegedienst digital aufgebaut sein

Spätester Start für den digitalen Echtbetrieb

Ab dem 1.1.2023 haben Pflegedienste lt. KAP einen Anspruch auf vollelektronische Abrechnung ohne Papierleistungsnachweis

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Die Umstellung auf eine komplett digitale Vernetzung ist für alle Interessengruppen der Pflege von Vorteil. Noch liegen die Möglichkeiten weit hinter den Chancen, Pflegekräfte aktiv in ihrer Tätigkeit digital zu unterstützen. Meine Leidenschaft ist es schon immer, dies aktiv zu ändern und innovative Lösungen zu fördern –für mehr Zeit für Pflege.

Key Account Manager

Referenzen

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