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9 d 2 5 3 a

(2)

ERSTER ABSCHNITTZWEITER ABSCHNITTDRITTER ABSCHNITT Ausbildung und ausgewählte

rechtliche Grundlagen

Unternehmen in Volks- und Weltwirtschaft

Strategien, Projekte, Wirtschaftssteuerung Rolf-Günther Nolden, Peter Körner, Holger Pesch, Ernst Bizer

Management im Industriebetrieb Band 2

Wirtschafts- und Sozialprozesse

8. Auflage

Bestellnummer 24260

(3)

Informationen zu diesem Buch

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei geschlechtsspezifischen Bezeichnungen in der Regel nur die männliche Form gewählt.

Die Reihe Management im Industriebetrieb besteht aus Band 1 Geschäftsprozesse, Band 2 Wirt- schafts- und Sozialprozesseund Band 3 Steuerung und Kontrolle. Der vorliegende Band 2 deckt folgen- de Lernfelder ab:

LF 1 (In Ausbildung und Beruf orientieren),

LF 9 (Das Unternehmen im gesamt- und weltwirtschaftlichen Zusammenhang einordnen), LF 12 (Unternehmensstrategien, -projekte umsetzen).

Wir legen größten Wert auf eine verständliche und übersichtliche Darstellung des Lernstoffs. Der um- fangreiche Aufgabenteil umfasst viele fallorientierte Arbeitsaufträge. Da die Abschlussprüfung in Wirtschafts- und Sozialkunde nur aus programmierten Aufgaben besteht, finden Sie nach jedem Hauptabschnitt solche Aufgaben sowie am Ende des Buches zwei vollständige Prüfungsklausuren.

Zwei Hinweise sind uns wichtig:

Die Begriffe der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung bleiben in vielen Lehrbüchern schlecht ver- ständlich. Deshalb entwickeln wir sie sukzessive anhand von Kreislaufmodellen mit Sektorenkonten.

Dieses Vorgehen stellt hohe Anforderungen, hat aber zwei Vorteile: Es veranschaulicht die vom Lehr- plan geforderte „Einordnung der Unternehmen im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang“ und es gestattet die Ex-ante-Betrachtung. Diese zeigt Störungen, auf die die staatliche Wirtschaftspolitik rea- gieren muss. Anhand von PowerPoint-Präsentationen in BuchPlusWeb können Sie die Entwick- lung der Kreislaufmodelle anschaulich nachvollziehen.

Der Bildungsplan verlangt die Behandlung des Projektmanagements. Zugleich betont er die Bedeu- tung von Unternehmensstrategien (u. a. der Standortwahl) im Zeichen der Globalisierung. Deshalb verbinden wir das Projektmanagement mit der detaillierten Planung und Durchführung eines Projekts Standortwahl. Dabei berücksichtigen wir Erkenntnisse, die vorher bei der Behandlung von Standort- faktoren und Standortpolitik gewonnen wurden. Zwei Übungsprojekte zu aktuellen Problemen (be- triebliche Altersversorgung; Schaffung von Minijobs) mit Projektaufträgen geben die Gelegenheit, die selbstständige Projektarbeit mit Projektteams zu üben.

Wie bei Band 1 halten wir eine Vielzahl von BuchPlusWeb-Materialienfür Sie bereit. Laden Sie des- halb vor der Arbeit mit dem Buch den gesamten Inhalt von BuchPlusWeb auf Ihren Computer.Die Dateinamen der Materialien sind unter den jeweiligen BuchPlusWeb-Icons angegeben. Sie sind nach den Buchseiten geordnet und deshalb ohne Schwierigkeiten aufrufbar. Wenn Sie das digitale Schulbuch besitzen, genügt für den Aufruf ein Mausklick auf das Icon.

BuchPlusWeb enthält außerdem Arbeitsblätter zu ausgewählten Themen des Buches sowie einen Ordner mit der Darstellung wichtiger Arbeitsmethoden.

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Arbeit mit diesem Buch und seinen Materialien.

Autoren und Verlag

service@bv-1.de www.bildungsverlag1.de Bildungsverlag EINS GmbH

Ettore-Bugatti-Straße 6-14, 51149 Köln ISBN 978-3-427-24260-4

© Copyright 2016: Bildungsverlag EINS GmbH, Köln

Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages.

Hinweis zu § 52a UrhG: Weder das Werk noch seine Teile dürfen ohne eine solche Einwilligung eingescannt und in ein Netzwerk eingestellt werden. Dies gilt auch für Intranets von Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen.

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(4)

6.5.5 Nichtigkeit von Rechtsgeschäften... 47

6.5.6 Anfechtbarkeit von Willenserklärungen .... 47

6.6 Überblick über wichtige Vertragsarten ... 48

6.6.1 Abschluss eines Vertrags ... 48

6.6.2 Kaufvertrag ... 49

6.6.3 Dienstvertrag ... 49

6.6.4 Werkvertrag ... 50

6.6.5 Werklieferungsvertrag... 51

6.6.6 Leihvertrag... 51

6.6.7 Mietvertrag ... 51

6.6.8 Pachtvertrag ... 52

6.6.9 Kreditvertrag ... 52

6.7 Verbraucherschutz... 53

6.7.1 Grundsätze für alle Arten von Verbraucherverträgen ... 54

6.7.2 Schutz gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ... 54

6.7.3 Preisangaben... 56

6.7.4 Ratenlieferungsverträge ... 56

6.7.5 Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge... 56

6.7.6 Widerrufsrecht ... 57

6.7.7 Produkthaftung... 58

6.7.8 Datenschutz... 60

7 Unternehmensgründung, Kaufleute, Rechtsformen... 63

7.1 Geschäftsidee und Unternehmensgründung.. 63

7.2 Bedeutung der passenden Rechtsform ... 65

7.3 Einzelunternehmen ... 66

7.3.1 Merkmale, Vor- und Nachteile ... 66

7.3.2 Gewerbe und Kaufmann... 68

7.3.3 Kleingewerbetreibende, Kannkaufleute.... 69

7.4 Gründe für die Bildung von Gesellschaftsunternehmen... 70

7.5 Arten und Grundmerkmale von Gesellschaftsunternehmen... 71

7.6 Kaufmannseigenschaft der Gesellschaftsunternehmen... 72

7.7 Gesellschaftsvertrag... 73

7.8 Firma der Kaufleute ... 74

7.9 Handelsregister ... 76

7.9.1 Begriff des Registers; Eintragungen... 76

7.9.2 Elektronisches Unternehmensregister... 79

7.9.3 Bedeutung der Handelsregistereintragungen . 79 7.10 Personengesellschaften ... 81

7.10.1 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) .. 81

7.10.2 Offene Handelsgesellschaft (OHG)... 83

7.10.3 Kommanditgesellschaft (KG) ... 86

7.10.4 Stille Gesellschaft ... 87

7.11 Kapitalgesellschaften (Kapitalvereine) ... 89

7.11.1 Aktiengesellschaft (AG) ... 89

7.11.2 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ... 93

7.11.3 Kommanditgesellschaft auf Aktien... 97

7.12 GmbH & Co. KG ... 98

Für Ihre Prüfung Programmierte Wiederholungsaufgaben ... 101

Inhaltsverzeichnis

3

1 Notwendigkeit von Ausbildung ... 7

2 Ausbildungsverhältnis ... 7

2.1 Duale Ausbildung ... 7

2.2 Lernort Berufsschule ... 8

2.3 Lernort Betrieb ... 9

2.4 Ausbildungsordnung ... 10

2.5 Zuständige Stellen... 11

2.6 Berufsausbildungsvertrag ... 11

2.7 Beendigung des Ausbildungs- verhältnisses... 13

3 Mitbestimmung... 16

3.1 InnerbetrieblicheMitbestimmung... 16

3.1.1 Betriebsrat ... 16

3.1.2 Wirtschaftsausschuss ... 17

3.1.3 Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats .... 17

3.1.4 Betriebsvereinbarungen ... 17

3.1.5 Betriebsrat als Mitbestimmungsorgan ... 18

3.1.6 Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ... 19

3.1.7 Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten... 20

3.1.8 Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, Europäischer Betriebsrat ... 20

3.2 Mitbestimmung im Aufsichtsrat... 21

4 Arbeitsschutz... 25

4.1 Technischer Arbeitsschutz... 25

4.2 Sozialer Arbeitsschutz ... 27

4.2.1 Jugendarbeitsschutz ... 28

4.2.2 Mutterschutz und Elternförderung ... 29

4.2.3 Schwerbehindertenschutz... 30

5 Arbeitsgerichte ... 32

6 Rechtliche Grundlagen... 34

6.1 Rechtsnormen und Rechtsordnung ... 34

6.2 Organe der Rechtsprechung ... 36

6.3 Rechtssubjekte... 37

6.3.1 Natürliche Personen ... 37

6.3.2 Juristische Personen ... 39

6.4 Rechtsobjekte... 41

6.4.1 Sachen und Rechte ... 41

6.4.2 Eigentum und Besitz ... 41

6.5 Rechtsgeschäfte... 43

6.5.1 Die Begriffe Willenserklärung und Rechtsgeschäft... 43

6.5.2 Einseitige und mehrseitige Rechts- geschäfte ... 44

6.5.3 Bürgerliche Rechtsgeschäfte und Handelsgeschäfte... 45

6.5.4 Form der Willenserklärungen... 46

Ausbildung und ausgewählte rechtliche Grundlagen

Rahmenlehrplan: LERNFELD 1 In Ausbildung und Beruf orientieren

Inhaltsverzeichnis

ERSTER ABSCHNITT

(5)

1 Bedürfnisse – die Basis für Absatz... 117

2 Güter – Mittel für Konsum und Produktion... 119

3 Volkswirtschaftliche Arbeitsteilung... 122

4 Volkswirtschaftliche Produktions- faktoren ... 124

4.1 Arbeit, Boden, Kapital und volkswirtschaftliche Kapazität ... 124

4.2 Produktionsfaktor Arbeit... 125

4.3 Produktionsfaktor Boden ... 127

4.3.1 Anbauboden ... 127

4.3.2 Abbauboden ... 127

4.3.3 Standortboden ... 128

4.4 Produktionsfaktor Kapital ... 129

4.4.1 Volkswirtschaftlicher Kapitalbegriff ... 129

4.4.2 Kapitalbildung... 130

4.4.3 Arten des Sparens ... 131

4.4.4 Arten der Investition ... 131

5 Wirtschaften und ökologische Grenzen ... 134

5.1 Wirtschaftssektoren... 134

5.1.1 Private Haushalte ... 134

5.1.2 Unternehmen... 135

5.1.3 Staat ... 135

5.1.4 Ausland... 135

5.2 Markt ... 136

5.3 Wirtschaften – Ökonomisches Prinzip... 136

5.4 Kombination der Produktionsfaktoren... 139

5.4.1 Produktionsertrag und Kosten ... 139

5.4.2 Kombination limitationaler Produktionsfaktoren ... 139

5.4.3 Kombination substitutionaler Produktionsfaktoren ... 140

5.5 Ökologisches Prinzip... 141

6 Unternehmen im Kreislauf der Wirtschaft ... 144

6.1 Kreislaufmodell der geschlossenen Volkswirtschaft ohne Staat ... 144

6.1.1 Stationäre Volkswirtschaft ... 144

6.1.2 Evolutionäre Volkswirtschaft... 146

6.1.3 Ex-ante-Betrachtung mit ungeplanten Größen... 150

6.2 Kreislaufmodell der offenen Volkswirtschaft ohne Staat ... 152

6.2.1 Ex-post-Betrachtung ... 152

6.2.2 Ex-ante-Betrachtung mit ungeplanten Größen... 154

6.3 Kreislaufmodell der offenen Wirtschaft mit Staat ... 155

6.3.1 Ex-post-Betrachtung ... 155

6.3.2 Ex-ante-Betrachtung mit ungeplanten Größen... 159

6.4 Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR) ... 160

6.4.1 Aufgabe der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ... 160

6.4.2 Europäisches System Volkswirt- schaftlicher Gesamtrechnungen... 161

6.4.3 Inlandsprodukt und Nationaleinkommen – Maßstäbe für den Wohlstand? ... 164

7 Ordnungsrahmen der Wirtschaft ... 169

7.1 Die Wirtschaftsordnung im Unternehmensumfeld ... 169

7.2 Idealtypische Wirtschaftsordnungen ... 170

7.2.1 Ordnungselemente ... 170

7.2.2 Freie Marktwirtschaft... 171

7.2.3 Zentralverwaltungswirtschaft ... 174

7.2.4 Kritik an den idealtypischen Wirtschaftsordnungen ... 176

7.3 Markt und Preisbildung in der Marktwirtschaft... 179

7.3.1 Märkte ... 179

7.3.2 Bestimmungsgrößen der Haushaltsnachfrage... 181

7.3.3 Nachfrageelastizität ... 182

7.3.4 Verschiebung der Nachfragekurve ... 183

7.3.5 Bestimmungsgrößen des Angebots ... 183

7.3.6 Preisbildung bei vollständiger Konkurrenz.. 185

7.3.7 Preisbildung im Angebotsmonopol ... 189

7.3.8 Preisbildung im Polypol auf unvollkommenem Markt ... 191

7.3.9 Preisbildung im Oligopol ... 192

7.4 Soziale Marktwirtschaft ... 195

7.4.1 Ziele der sozialen Marktwirtschaft... 195

7.4.2 Elemente der sozialen Marktwirtschaft .... 196

8 Soziale Rahmenbedingungen... 197

8.1 Einkommens- und Sozialpolitik ... 197

8.1.1 Primäre Einkommensverteilung... 198

8.1.2 Sekundäre Einkommensverteilung ... 198

8.1.3 Weitere Bereiche der Sozialpolitik ... 199

8.2 Vermögenspolitik ... 199

8.2.1 Geld- und Produktivvermögen ... 199

8.2.2 Ansätze der Vermögenspolitik ... 200

8.3 Soziale Sicherung... 202

8.3.1 Zweige und Träger der Sozialversicherung ... 202

8.3.2 Grundlegende Merkmale ... 203

8.3.3 Unfallversicherung... 204

8.3.4 Rentenversicherung... 206

8.3.5 Krankenversicherung... 209

8.3.6 Pflegeversicherung ... 211

8.3.7 Arbeitslosenversicherung und Bundesagentur für Arbeit ... 212

8.3.8 Finanzierungsprobleme ... 214

8.3.9 Meldung von Sozialdaten ... 215

8.3.10 Sozialgerichte ... 215

9 Steuerliche Rahmenbedingungen... 217

9.1 Steuerarten ... 217

9.2 Steuergrundsätze und Steuer- gerechtigkeit ... 219

9.3 Einkommensteuer... 221

9.3.1 Berechnungsschema für das zu versteuernde Einkommen ... 221

9.3.2 Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte ... 222

9.3.3 Ermittlung des Einkommens... 224

9.3.4 Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ... 228

9.3.5 Ermittlung der Steuerbeträge ... 229

4

Wirtschafts- und Sozialprozesse

Unternehmen in Volks- und Weltwirtschaft

Rahmenlehrplan: LERNFELD 9 Das Unternehmen im gesamt- und weltwirt -

schaftlichen Zusammenhang einordnen ZWEITER ABSCHNITT

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(6)

9.3.6 Erhebungsverfahren der

Einkommensteuer... 231

9.4 Körperschaftsteuer ... 237

9.5 Umsatzsteuer ... 237

9.6 Gewerbesteuer ... 238

10 Rahmenbedingungen der Tarif- autonomie ... 239

10.1 Tarifverträge ... 239

10.2 Arten von Tarifverträgen ... 240

10.3 Tarifverhandlungen ... 242

10.4 Streik ... 242

10.5 Aussperrung ... 244

11 Ordnungs- und wettbewerbspolitische Rahmenbedingungen... 245

11.1 Aufgaben und Ziele der Ordnungs- politik ... 245

11.2 Ziele von Unternehmens- zusammenschlüssen ... 246

11.3 Formen von Unternehmens- zusammenschlüssen ... 247

11.3.1 Formen der Kooperation ... 247

11.3.2 Formen der Konzentration... 249

11.4 Wettbewerbspolitische Maßnahmen ... 251

11.4.1 Kartellverbot ... 251

11.4.2 Verbot des Missbrauchs von Marktmacht ... 252

11.4.3 Zusammenschlusskontrolle... 253

11.4.4 Weitere wettbewerbsrechtliche Maßnahmen... 254

12 Strukturpolitische Rahmen- bedingungen... 258

12.1 Wandel der Wirtschaftsstruktur ... 258

12.1.1 Strukturelemente der Wirtschaft... 258

12.1.2 Sektorale Wirtschaftsstruktur ... 259

12.1.3 Regionale Wirtschaftsstruktur ... 260

12.2 Strukturpolitik ... 262

12.2.1 Ziele der Strukturpolitik ... 262

12.2.2 Instrumente der Strukturpolitik... 262

12.2.3 Sektorale Strukturpolitik ... 264

12.2.4 Regionale Strukturpolitik ... 265

12.3 Träger der Strukturpolitik ... 266

12.3.1 Strukturpolitik der Europäischen Union ... 266

12.3.2 Nationale Strukturpolitik am Beispiel Deutschland ... 268

13 Standortwahl des Industriebetriebes .. 270

13.1 Strategische Bedeutung der Standort- wahl ... 270

13.2 Standortfaktoren... 271

13.2.1 Standortfaktoren – Grundlage optimaler Standortwahl ... 271

13.2.2 Harte Standortfaktoren... 272

13.2.3 Weiche unternehmensbezogene Standortfaktoren... 276

13.2.4 Weiche personenbezogene Standort- faktoren... 278

13.3 Standortalternativen ... 279

13.3.1 Internationale Standortwahl ... 279

13.3.2 Nationale Standortwahl ... 280

13.3.3 Lokale Standortwahl... 281

13.4 Standortpolitik ... 281

Für Ihre Prüfung Progammierte Wiederholungsaufgaben ... 283

1 Gesamtwirtschaftliche Prozesse ... 301

1.1 Gleichgewicht und Ungleichgewicht ... 301

1.2 Konjunkturprozesse... 302

1.2.1 Konjunktur, Trend, Saisonschwankungen ... 302

1.2.2 Beschreibung der Konkunjunkturphasen ... 304

1.2.3 Konjunkturindikatoren ... 304

1.2.4 Konjunkturbeeinflussende Institutionen ... 308

1.3 Negative Auswirkungen von Konjunktur - schwankungen ... 309

1.3.1 Unter- und Überbeschäftigung... 309

1.3.2 Stabilitätsprobleme von Geldwert und Preisniveau ... 313

2 Europäische und weltweite Märkte... 321

2.1 Freihandel und Protektionismus ... 322

2.1.1 Freihandel ... 322

2.1.2 Protektionismus... 322

2.1.3 Konvertibilität und Wechselkurs ... 323

2.1.4 Zahlungsbilanz ... 325

2.1.5 Liberalisierung des Welthandels... 327

2.2 Internationaler Währungsfonds (IWF) ... 327

2.2.1 Bretton-Woods-System... 327

2.2.2 Sonderziehungsrechte... 329

2.2.3 Finanzhilfen des IWF ... 329

2.3 Welthandelsorganisation (WTO) ... 331

2.4 Freihandelszonen ... 332

2.5 Europäische Union (EU)... 332

2.5.1 Entwicklung der EU ... 332

2.5.2 Erste Stufe: Zollunion ... 332

2.5.3 Zweite Stufe: Wirtschaftsunion (gemein- samer Markt)... 333

2.5.4 Dritte Stufe: Europäische Währungs- union... 333

2.6 Globalisierung der Wirtschaft ... 338

2.6.1 Kennzeichnung des aktuellen Globalisierungsprozesses ... 338

2.6.2 Auswirkungen der Globalisierung... 341

3 Unternehmensstrategien im globalisierten Umfeld ... 345

3.1 Begriff und Kennzeichen ... 345

3.2 Entwicklung von Strategien ... 347

3.3 Arten von Strategien ... 348

4 Projektmanagement... 350

4.1 Wesen eines Projektes ... 350

4.2 Projektarten ... 351

4.3 Aufgaben des Projektmanagements ... 351

4.4 Stellung des Projektmanagements... 353

4.4.1 Reine Projektorganisation... 353

4.4.2 Matrix-Projektorganisation ... 353

4.4.3 Stab-Projektorganisation... 354

4.5 Projektphasen... 355

4.5.1 Vorstudie... 355

4.5.2 Projektdefinition... 356

4.5.3 Projektplanung ... 360

4.5.4 Projektdurchführung und -steuerung ... 364

4.5.5 Projektabschluss ... 369

4.5.6 Projektdokumentation ... 371

Inhaltsverzeichnis

5

Strategien, Projekte, Wirtschaftssteuerung

Rahmenlehrplan: LERNFELD 12 Unternehmensstrategien, Projekte umsetzen DRITTER ABSCHNITT

(7)

Übungsprojekt 1:

Einführung einer betrieblichen

Altersversorgung ... 374

5 Wirtschaftssteuerung durch Prozesspolitik ... 377

5.1 Ziele der Prozesspolitik ... 377

5.1.1 Stabilitätsgesetz ... 377

5.1.2 Stabilität des Preisniveaus ... 378

5.1.3 Hoher Beschäftigungsstand ... 378

5.1.4 Außenwirtschaftliches Gleichgewicht... 379

5.1.5 Angemessenes Wirtschaftswachstum ... 380

5.1.6 Zielharmonien und Zielkonflikte... 381

5.2 Geldpolitik ... 383

5.2.1 Europäisches System der Zentralbanken... 383

5.2.2 Aufgaben und Ziele von EZB und Zentralbanken... 384

5.2.3 Grundlegende Ansätze der Geldpolitik .... 385

5.2.4 Geldmengenarten ... 387

5.2.5 Grundlegende Strategien der Geldpolitik ... 387

5.2.6 Strategie der EZB ... 389

5.2.7 Geldpolitische Instrumente der EZB ... 390

5.3 Fiskalpolitik... 399

5.3.1 Fiskalpolitik als Teil der Finanzpolitik... 399

5.3.2 Parallelpolitik (prozyklische Fiskalpolitik).. 400

5.3.3 Antizyklische Fiskalpolitik – Nachfragesteuerung ... 400

5.3.4 Geldmengen- und Angebots- steuerung... 404

5.3.5 Stabilitätspakt der EU... 406

5.4 Finanz- und Wirtschaftskrisen ... 409

5.4.1 Weltfinanzkrise und Weltwirtschafts- krise 2008 ... 409

5.4.2 Schuldenkrise der Europäischen Währungsunion ... 411

5.5 Arbeitsmarktsteuerung ... 414

5.5.1 Arbeitsmarktzahlen... 414

5.5.2 Leitlinien der europäischen Beschäftigungspolitik ... 417

5.5.3 Aufgabe von Regierung und Bundes- agentur für Arbeit... 417

5.5.4 Forderungen an die Regierungspolitik ... 418

5.5.5 Vorschläge der Hartz-Kommission zur Arbeitsmarktreform... 421

5.5.6 Minijobs ... 422

5.5.7 Gründungszuschuss und Einstiegsgeld ... 423

5.5.8 JobCenter... 423

5.5.9 Aktive und passive Arbeitsmarkt- steuerungsmittel der Bundes agentur für Arbeit ... 424

Übungsprojekt 2: Schaffung von Minijobs... 427

5.6 Wachstumspolitik ... 430

5.6.1 Wachstumsvoraussetzungen ... 430

5.6.2 Bildungspolitik ... 430

5.6.3 Subventionspolitik ... 430

5.6.4 Vermögenspolitik ... 430

5.6.5 Innovations- und Wettbewerbspolitik... 431

5.6.6 Strukturpolitik ... 431

5.6.7 Globalsteuerung ... 431

5.7 Grenzen des Wachstums ... 432

5.7.1 Probleme des Wirtschaftswachstums ... 432

5.7.2 Ökologische Wachstumstheorie... 432

Für Ihre Prüfung Programmierte Wiederholungsaufgaben ... 437

Abschlussprüfung 1 Wirtschafts- und Sozialkunde ... 449

Abschlussprüfung 2 Wirtschafts- und Sozialkunde ... 458

Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen... 466

Sachwortverzeichnis... 470

Bildquellenverzeichnis ... 479

6

Wirtschafts- und Sozialprozesse

24260_008_00_001-006.qxd 2/24/16 12:12 PM Page 6

(8)

1 Notwendigkeit von Ausbildung

7

ERSTER ABSCHNITT

1 Notwendigkeit von Ausbildung Ausbildung und ausgewählte rechtliche Grundlagen

Rahmenlehrplan: LERNFELD 1 In Ausbildung und Beruf orientieren

Jeder siebte junge Mensch im Alter zwischen 19 und 30 Jahren hat keine Ausbildung und befindet sich weder in einer Lehre oder in einem anderen Bildungsgang. Eine Auswertung des Essener Bildungsforschers Klemm ergab, dass in den letzten Jahren rund 1,7 Millionen Menschen dieser Altersgruppe keine berufliche Qualifizierung hatten. Mit 14,4 Prozent liegt damit der Anteil der Ungelernten in dieser Altersgruppe weitaus höher, als dies bislang in offiziellen Statistiken geschätzt worden war. Knapp drei Viertel von ihnen hatten lediglich einen Hauptschulabschluss oder gar kei- nen Abschluss. Frauen sind stärker betroffen als Männer. Bei ihnen liegt der Anteil der Ungelernten bei 16,9 Prozent, in den vergleichbaren Geburts jahr gängen der Männer „nur“ bei 11,9 Prozent.

ERSTER ABSCHNITT

Jugendliche ohne Ausbildung haben offensichtlich schlechte Berufsaussichten!

Unsere Industriegesellschaft ändert sich rasch, in den Betrieben setzen sich über all neue Techniken durch.

Zukunftssichere Arbeitsplätze stellen hohe Anforderungen an die Qualifikation.

Die Zahl der Arbeitsplätze mit geringen Anforderungen nimmt ab.

Die neuen Techniken verlangen fast durchweg den Umgang mit Computern.

Fachübergreifende Qualifikationen werden immer wichtiger. Die herkömm lichen Gren- zen zwischen den Ausbildungsberufen werden verwischt.

Nur die Bereitschaft zu lebenslangem Lernen wird in der Zukunft zu dieser vielfachen Kompetenz führen. Nur sie verschafft dem Beschäftigten einen sicheren Arbeitsplatz und dem Unternehmen (Unternehmung) einen attraktiven Mitarbeiter. Damit wird auch die be- rufliche Erstausbildung für die Unternehmen und die Beschäftigten immer wichtiger.

2 Ausbildungsverhältnis

2.1 Duale Ausbildung

Die Berufsausbildung für den Ausbildungsberuf Industriekaufmann/-frau wird in Deutsch - land an zwei Lernorten durchgeführt: Ausbildungsbetrieb und Berufsschule. Man be - zeich net sie deshalb als duale (zweigleisige) Ausbildung.

Fachkompetenz fachliches Wissen

und Können

soziale Kompetenz Fähigkeit, in vielfältiger Form mit anderen zusammenzuarbeiten (u. a. Teamfähigkeit)

Qualifiziert sein heißt:

Problemgerecht handeln können!

Notwendig ist:

Handlungskompetenz

Methodenkompetenz Fähigkeit, geeignete Methoden (Verfahren, Vorgehensweisen) zur Lösung von Sachproblemen einzusetzen

personale Kompetenz Fähigkeit, Anforderungen, Einschränkungen und Chancen zu erfassen; sich zu motivieren, zu lernen und sich zu weiterzuentwickeln Gewusst,

wie!

(9)

8

ERSTER ABSCHNITT: Ausbildung und ausgewählte rechtliche Grundlagen

ERSTER ABSCHNITT

2.2 Lernort Berufsschule

Berufsschulpflichtig sind in Deutschland alle Jugend lichen nach dem Ende der allgemei- nen Schulpflicht bzw. nach dem 10. Voll zeit pflichtschuljahr. Die Schulgesetze der einzel- nen Bundesländer enthalten die gesetzlichen Grundlagen.

Beispiel:Nordrhein-Westfalen

Die Berufsschulpflicht dauert so lange, wie ein Berufsausbildungsverhältnis besteht, das vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde. Bei einem Ausbildungsbeginn nach dem 21.

Lebensjahr ist der/die Auszubildende zum Berufsschulbesuch berechtigt.

Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis besuchen die Berufsschule bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden.

Der Unterricht wird als Teilzeitunterricht (ganzjährig an einem oder zwei Tagen pro Woche) oder als Blockunterricht (mehrere zusammenhängende Unterrichtswochen in jedem Schuljahr) erteilt. Er gliedert sich in den berufsübergreifenden Bereich (Deutsch, Politik, Sport, ggf. Religion) und den berufsbezogenen Bereich. Gegenstand des berufsbezoge- nen Bereichs sind beim Ausbildungsberuf Industriekaufmann/-frau die Prozesse des Unternehmens und der Wirtschaft.

Die Berufsschule unterrichtet Industriekaufleute im berufsbezogenen Bereich nach dem entsprechenden Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz von 2002).

Dieser ist mit der Ausbildungsordnung des Bundes abgestimmt. Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne um. Der Rahmen- lehrplan ist wie folgt aufgebaut:

Lernfelderbeschreiben komplexe thematische Lerneinheiten, die an den beruflichen Aufgabenstellungen und Handlungsabläufen für den Ausbildungsberuf orientiert sind.

Zeitrichtwertegeben die Zahl der Unterrichtsstunden an, mit denen die Lernziele er- reicht werden sollen.

Zielformulierungengeben an, welche Ergebnisse der Lernende im jeweiligen Lernfeld erreichen soll.

Lerninhalte geben vor, was im berufsbezogenen Unterricht zu vermitteln ist.

Ausbildungsbetrieb Berufsschule

Berufsausbildungsvertrag Grundlagen

Schulpflicht

Ausbildungsordnungen der

Lehrpläne

Berufsbildungsgesetz Ausbildung

Schulgesetze der Länder

Heranführung der Jugendlichen Aufgaben

Vermittlung von theoretischen

an die Arbeit Fachkenntnissen und von

Eingliederung in das soziale Berufswissen

System des Betriebes; Vermittlung

Erweiterung und Vertiefung von praktischen Kenntnissen und der Allgemeinbildung

Fähigkeiten

Erziehung zum kritischen und

Einübung beruflicher Fertigkeiten verantwortungsbewussten demokratischen Bürger Kaufmannsgehilfenprüfung vor der Abschluss Abschlusszeugnis der

Industrie- und Handelskammer Berufsschule

Lernorte der beruflichen Ausbildung

Den vollständigen Rahmenplan finden Sie als Zusatzmaterial unter

BuchPlusWeb.

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(10)

ERSTER ABSCHNITT

2.3 Lernort Betrieb

Wer für seinen Betrieb Auszubildende einstellt (Ausbilden - der), kann die Ausbildung selbst übernehmen oder Ausbilder bestellen. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sagt hierzu:

Persönlich nicht geeignetist insbesondere, wer Kinder und Jugendliche nicht beschäf- tigen darf oder wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz oder gegen die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Bestimmungen verstoßen hat (§ 29 BBiG).

Fachlich nicht geeignet ist, wer die erforderlichen beruflichen und berufs- und ar beits pädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nicht besitzt (§ 30 Abs. 1 BBiG).

2 Ausbildungsverhältnis

9

Merke:

Ausbildender, Ausbilder und Ausbildungsstätte

müssen zur Aus - bildung geeignet

sein.

Nr. Lernfelder Zeitrichtwerte

1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr

1 In Ausbildung und Beruf orientieren 40

2 Marktorientierte Geschäftsprozesse eines Industrie-

betriebs erfassen 60

3 Werteströme und Werte erfassen und dokumentieren 60 4 Wertschöpfungsprozesse analysieren und beurteilen 80 5 Leistungserstellungsprozesse planen, steuern

und kontrollieren 80

6 Beschaffungsprozesse planen, steuern und kontrollieren 80

7 Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen 80

8 Jahresabschluss analysieren und bewerten 80

9 Das Unternehmen im gesamt- und weltwirtschaftlichen

Zusammenhang einordnen 40

10 Absatzprozesse planen, steuern und kontrollieren 160

11 Investitions- und Finanzprozesse planen 80

12 Unternehmensstrategien, -projekte umsetzen 80

Summe (insgesamt 880 Std.) 320 280 280

Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Industriekauffrau/Industriekaufmann

§ 28 BBiG (Die persönliche und fachliche Eignung)

(1) Auszubildende darf nur einstellen, wer persönlich geeignet ist. Auszubildende darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist.

(2) Wer fachlich nicht geeignet ist oder wer nicht selbst ausbildet, darf Auszubildende nur dann einstellen, wenn er persönlich und fachlich geeignete Ausbilder oder Ausbilderinnen bestellt, die die Aus bildungs - inhalte in der Ausbildungsstätte unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang vermitteln.

§ 27 BBiG (Die Eignung der Ausbildungsstätte)

(1) Auszubildende dürfen nur eingestellt und ausgebildet werden, wenn

1. die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist,

2. die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze oder zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht, es sei denn, dass andernfalls die Berufsausbildung nicht gefähr- det wird.

(2) Eine Ausbildungsstätte, in der die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht in vollem Umfang vermittelt werden können, gilt als geeignet, wenn diese durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte vermittelt werden.

(11)

10

ERSTER ABSCHNITT: Ausbildung und ausgewählte rechtliche Grundlagen

ERSTER ABSCHNITT

Fehlen die Eignungsvoraussetzungen, so lehnt die zuständige Stelle (für Industrie kauf - leute die Industrie- und Handelskammer) die Eintragung des Berufs ausbildungsvertrags in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ab (§ 35 Abs. 2 BBiG).

Die Ausbildung kann zu einem Teil (bis zu einem Viertel der Ausbildungsdauer) auch im Ausland durchgeführt werden.

2.4 Ausbildungsordnung

Das Berufsbildungsgesetz ist die Grundlage für die berufliche Bildung.

Grundlage für eine geordnete Berufsausbildung sind die vom zuständigen Bundes - minister (z. B. für Wirtschaft) in Übereinstimmung mit dem Bundesminister für Bildung und Forschung anerkannten Ausbildungsberufe und die dafür erlassenen Ausbildungs - ordnungen. Jugendliche unter 18 Jahre dürfen nur in einem anerkannten Ausbildungs - beruf ausgebildet werden. Ausnahme: Vorbereitung auf weiterführende Bildungsgänge (§ 4 BBiG).

In anerkannten Ausbildungsberufen darf nur nach den dazu erlassenen Aus bildungs ord - nungenausgebildet werden (§ 4 Abs. 2 BBiG). Nach § 5 Abs. 1 BBiG enthalten sie min- destens:

Bezeichnung des Ausbildungsberufes

Ausbildungsdauer

Ausbildungsberufsbild:Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die vermittelt werden sollen

Ausbildungsrahmenplan: Sachliche und zeitliche Gliederung der Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Prüfungsanforderungen

Gegenstand der Berufsausbildung für den staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Indus- triekaufmann sind mindestens die folgenden Kenntnisse und Fertigkeiten:

Der Ausbildende muss dem Auszubildenden die Aus bildungs ordnung vor Beginn der Ausbildung kos ten -

los aushändigen.

1. Der Ausbildungsbetrieb

1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur 1.2 Berufsbildung

1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz 1.4 Umweltschutz

Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß Ausbildungsberufsbild

2. Geschäftsprozesse und Märkte 2.1 Märkte, Kunden, Produkte und Dienst-

leistungen

2.2 Geschäftsprozesse und organi- satorische Strukturen

3. Information, Kommunikation, Arbeits- organisation

3.1 Informationsbeschaffung und -verarbeitung 3.2 Informations- und Kommunikationssysteme 3.3 Planung und Organisation

3.4 Teamarbeit, Kommunikation und Präsentation

3.5 Anwendung einer Fremdsprache (bei Fachaufgaben)

4. Integrative Unternehmensprozesse 4.1 Logistik

4.2 Qualität und Innovation 4.3 Finanzierung

4.4 Controlling M 10

§ 1 BBiG (Ziele und Begriffe der Berufsbildung)

(1) Berufsbildung im Sinne dieses Gesetzes sind die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung.

(3) Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der er- forderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen.

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(12)

2 Ausbildungsverhältnis

11

ERSTER ABSCHNITT

2.5 Zuständige Stellen

Für alle Ausbildungsberufe gibt es zuständige Stellen, die die Berufsausbildung überwa- chen. Dies sind die Kammern (z. B. Handwerkskammern, Industrie- und Handels kam mern).

Das Berufsbildungsgesetz weist den Kammern einen umfangreichen Katalog von Aufgaben zu:

Führung eines Verzeichnisses aller Berufsausbildungsverhältnisse,

Überwachung der Eignung von Ausbildungsstätten,

Regelung und Überwachung der Berufsausbildung, Beratung der Betriebe und Aus zu bildenden,

Bildung von Prüfungsausschüssen, Durchführung der Prüfung,

berufliche Fortbildung und Umschulung.

2.6 Berufsausbildungsvertrag

Eine Berufsausbildung kann nur begonnen werden, wenn ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen wurde (§ 10 BBiG). Dies kann formlos geschehen, jedoch hat der Aus bilden - de zum Schutz des/der Auszubildenden unverzüglich nach Vertragsabschluss, spätes - tens aber vor dem Ausbildungsbeginn, den wesentlichen Inhalt des Vertrags schriftlich niederzulegen (§ 11 BBiG). Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Jeder Partei ist eine Vertragsniederschrift auszuhändigen.

Diesen Katalog berück- sichtige ich als Ausbildender

natürlich in den Ausbildungsplänen der

Auszubildenden.

für die Ausbildung im Handwerk

sind zum Beispiel

für die Ausbildung in der Industrie, im Handel und in den Dienstleistungsberufen

für die Ausbildung in der Landwirtschaft

Zuständige Stellen (Kammern)

Landwirtschaftskammer Industrie- und Handels-

kammer Handwerkskammer

Übrigens: Mit Fragen und Beschwerden

können Sie sich an den Ausbildungsberater der

Kammer wenden.

5. Märkte und Absatz

5.1 Auftragsanbahnung und -vorbereitung 5.2 Auftragsbearbeitung und Service 5.3 Auftragsnachbearbeitung 6. Beschaffung und Bevorratung

6.1 Bedarfsermittlung und Disposition 6.2 Bestelldurchführung

6.3 Vorratshaltung und Beständeverwaltung 7. Personal

7.1 Rahmenbedingungen, Personalplanung 7.2 Personaldienstleistungen

7.3 Personalentwicklung 8. Leistungserstellung

8.1 Produkte und Dienstleistungen 8.2 Prozessunterstützung

9. Leistungsabrechnung 9.1 Buchhaltungsvorgänge 9.2 Kosten- und Leistungsrechnung 9.3 Erfolgsrechnung und Abschluss 10. Fachaufgaben im Einsatzgebiet

10.1 Einsatzgebietsspezifische Lösungen

10.2 Koordination einsatzgebiets- spezifischer Aufgaben und Prozesse

(13)

12

ERSTER ABSCHNITT: Ausbildung und ausgewählte rechtliche Grundlagen

ERSTER ABSCHNITT

Nach § 11 BBiG muss die Niederschrift des AusbildungsvertragesFolgendes enthalten:

Art, sachliche und zeitliche Gliederung, Ziel der Ausbildung,

Beginn und Dauer der Berufsausbildung,

Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,

Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit,

Dauer der Probezeit,

Zahlung und Höhe der Vergütung,

Dauer des Urlaubs,

Voraussetzungen für eine Kündigung,

einen allgemeinen Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsbildungsverhältnis anzuwenden sind.

Die Auszubildenden müssen auch

ordnungsgemäß Ausbildungsnachweise führen und vorlegen,

von Fehlzeiten begründet und unverzüglich Nachricht geben; bei Krankheit und Unfall eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der

zuständigen Stelle

Ausbildender Berufsausbildungsvertrag Auszubildender

Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters

erforderlich.

dafür sorgen, dass die dem Ziel entsprechenden Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden

planmäßig, zeitgemäß und sachlich gegliedert ausbilden

selbst ausbilden oder einen geeigneten Ausbilder benennen

kostenlos Ausbildungsmittel bereitstellen

zum Besuch der Berufsschule anhalten und freistellen

charakterlich fördern und sittlich und körperlich nicht gefährden

nur Verrichtungen übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und den körperlichen Kräften angemessen sind

zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen anhalten und diese durchsehen

die Eintragung des Ausbildungsvertrages bei der Kammer unverzüglich nach Vertragsabschluss beantragen

die Auszubildenden zu Zwischen- und Abschlussprüfungen anmelden und dafür freistellen

Überstunden besonders vergüten oder durch Freizeit ausgleichen Pflichten der Ausbildenden (§§ 14, 15, 17 BBiG)

im Rahmen der Berufsausbildung übertragene Verrichtungen sorgfältig ausführen

am Berufsschulunterricht, an Prüfungen und an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte teilnehmen

Weisungen im Rahmen der Berufsausbildung befolgen

die Betriebsordnung beachten

Werkzeuge, Einrichtungen pfleglich behandeln und nur für übertragene Arbeiten verwenden

über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschwei gen bewahren Pflichten der Auszubildenden (§ 13 BBiG)

Die Pflichten sind im Anhang eines jeden

Berufsausbildungs - vertrages aufgeführt.

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(14)

2 Ausbildungsverhältnis

13

ERSTER ABSCHNITT Die Ausbildungsdauerwird durch die jeweilige Ausbildungsordnung vorgeschrieben. Sie

be trägt für den Ausbildungsberuf Industriekaufmann/-frau drei Jahre. Die Berufs aus - bildung beginnt mit einer Probezeit von mindestens einem Monat und höchstens vier Monaten (§ 20 BBiG).

Auf gemeinsamen Antrag des/der Auszubildenden und des Ausbildenden hat die Kammer die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn das Erreichen des Ausbildungsziels in der gekürzten Zeit zu erwarten ist.

2.7 Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

Während der Probezeit(1 – 4 Monate) kann jede Partei den Ausbildungsvertrag ohne An ga - be von Gründen kündigen. Nach der Probezeitist nur eine schriftliche Kündigung möglich

durch die Auszubildenden, wenn sie die Be rufs ausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen (Kündigungsfrist: 4 Wochen);

fristlos aus wichtigem Grund.

Beispiele:für eine Kündigung aus wichtigem Grund

Diebstahl

mutwillige Zerstörung

unentschuldigtes Fernbleiben von Betrieb

Beleidigung

Tätlichkeiten und Berufsschule (nach erfolgter Abmahnung) Ohne Kündigung endet das Ausbildungsverhältnis mit dem Ablauf der Ausbildungszeit;

bei vorherigem Be stehen der Abschlussprüfung endet es mit Bekanntgabe des Prüfungs- ergebnisses (§ 21 Abs. 1 und 2 BBiG).

Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung soll den Ausbildungsstand ermitteln.

Termin:in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres

Inhalt:die vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse des ersten Ausbildungsjahres sowie der Lernstoff der Berufsschule; Prüfungsbereiche: Beschaffung und Bevorratung, Produkte und Dienstleistungen, Kosten- und Leistungsrechnung

Dauer:höchstens 90 Minuten

Zulassung zur Abschlussprüfung Zur Berufsabschlussprüfung (§ 43 BBiG) ist zuzulassen, wer

die Ausbildungszeit spätestens zwei Monate nach dem Prüfungstermin hinter sich gebracht hat,

an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung teilgenommen hat,

die vorgeschriebenen schriftlichen Ausbildungsnachweise geführt hat.

Inhalte der Abschlussprüfung Vier Prüfungsbereiche:

Schriftliche Prüfung in den Bereichen Geschäftsprozesse, Kaufmännische Steuerung und Kontrolle sowie Wirtschafts- und Sozialkunde,

Präsentation und Fachgespräche im Prüfungsbereich Einsatzgebiet.

Bestehensregelung

Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben die einzelnen Prüfungsbereiche folgendes Ge- wicht:

1. Geschäftsprozesse 40 Prozent

2. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle 20 Prozent 3. Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent

4. Einsatzgebiet 30 Prozent

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn im Gesamtergebnis, im Prüfungsbereich Geschäftspro- zesseund in mindestens einem der beiden schriftlichen PrüfungsbereicheKaufmännische Steuerung und Kontrolleund Wirtschafts- und Sozialkundesowie im Prüfungsbereich Einsatzgebietjeweils min- destens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prü- fungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Prüfungsverfahren für den Ausbildungsberuf Industriekaufmann/-frau

(15)

Arbeitsaufträge

Die Abschlussprüfung kann bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden. Das Ausbil- dungsverhältnis verlängert sich auf Verlangen der Auszubildenden jeweils bis zur nächst- möglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr (§ 21 Abs. 3 BBiG).

Um jede Unsicherheit über eine Weiterbeschäftigung der Auszubildenden nach dem Abschluss der Berufsausbildung auszuschließen, werden die Vertragsparteien in einem angemessenen zeitlichen Abstand vor dem Abschluss gegenseitig erklären, ob nach der Beendigung ein Arbeitsverhältnis begründet werden soll oder nicht. Eine Vereinbarung, die die Auszubildenden verpflichtet, in einem Arbeitsverhältnis weiterzuarbeiten, darf aber erst innerhalb der letzten sechs Monate des Berufsausbildungsverhältnisses erfolgen (§ 12 Abs. 1 BBiG).

Wird der/die Auszubildende nach dem Abschluss der Berufsausbildung ohne besondere Vereinbarung weiterbeschäftigt, so wird hierdurch ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit begründet (§ 24 BBiG).

Der Ausbildende stellt den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsaus bildungs ver hält - nisses ein schriftliches Ausbildungszeugnisaus. Es muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig keiten der Auszubildenden, auf Verlangen der Auszubildenden auch Angaben über Ver halten und Leistung (§ 16 BBiG).

1. Sie haben eine kaufmännische Ausbildung begonnen.

a) Erläutern Sie die kaufmännischen Ausbildungsberufe:

• Industriekaufmann/Industriekauffrau, • Verlagskaufmann/-kauffrau,

• Bürokaufmann/Bürokauffrau, • Informatikkaufmann/-kauffrau,

• Fachkraft für Abfallwirtschaft, • Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation,

• Sport- und Fitnesskaufmann/-kauffrau, • Veranstaltungskaufmann/-kauffrau,

• Investmentfondskaufmann/-kauffrau, • Mediengestalter(in),

• Werbekaufmann/-kauffrau, • Kaufmann/Kauffrau für audiovisuelle Medien.

b) Erläutern Sie Ihre Gründe für die Wahl des Ausbildungsberufs Industriekaufmann/-kauffrau.

c) Erläutern Sie, wie der Bewerbungs- und Einstellungsprozess bei Ihnen abgelaufen ist.

d) Gehört der Ausbildungsberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau zu den anerkannten Ausbil- dungsberufen? Nennen Sie die rechtliche Grundlage.

e) Welches Gesetz enthält die grundlegenden Vorschriften über Ihre Berufsausbildung?

f) Darf eine Berufsausbildung ausschließlich in anerkannten Ausbildungsberufen erfolgen?

g) Laden Sie aus dem Internet einen Ausbildungsvertrag herunter und füllen Sie ihn unter Ver wen - dung Ihrer persönlichen Daten aus.

h) Nennen Sie die zuständige Stelle für Ihren Ausbildungsberuf.

i) Nennen Sie zuständigen Stellen für andere Ausbildungsberufe.

j) Bei welchen Gelegenheiten treten Sie anlässlich Ihrer Berufsausbildung mit der zuständigen Stelle in Kontakt?

14

ERSTER ABSCHNITT: Ausbildung und ausgewählte rechtliche Grundlagen

ERSTER ABSCHNITT

Ergänzungsprüfung

Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit „man- gelhaft“ und die übrigen Prüfungsleistungen mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so kann der Prüfling in einem mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereich die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten ergänzen. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu be- stimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.

Komplizierte Regelung?

Verinnerlichen Sie sie im eige- nen Interesse trotzdem gut.

Wer’s nicht ganz geschafft hat, kann sich übrigens noch mit einer Ergänzungsprüfung

retten.

M 14

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(16)

2 Ausbildungsverhältnis

15

ERSTER ABSCHNITT k) Erläutern Sie die unterschiedlichen Inhalte von Ausbildungsordnung, Ausbildungsrahmenplan und

Ausbildungsplan.

l) Wie können Sie während Ihrer Ausbildung feststellen, ob Sie vorschriftsmäßig ausgebildet werden?

m) Anerkannte Ausbildungsberufe dürfen nicht mit Weiterbildungsberufen verwechselt werden.

Erläutern Sie die Unterschiede.

n) Nennen Sie typische Weiterbildungsberufe für Industriekaufleute.

Ziehen Sie zur Lösung der Aufgaben geeignete Quellen heran. Benutzen Sie unter anderem auch das Internet.

2. Klaus Peters ist 19 Jahre alt, er hat die allgemeine Hochschulreife. Ulrich Hoch ist 21 Jahre alt. Er hat die Fachoberschulreife. Beide werden am 1. August des laufenden Jahres eine Berufsausbildung be- ginnen.

a) Sind die beiden Auszubildenden berufsschulpflichtig? b) Wann endet ggf. die Berufsschulpflicht?

3. Die Bundesrepublik Deutschland wird im Ausland vielfach um das System der dualen Ausbildung beneidet.

a) Nennen Sie Vorteile der dualen Ausbildung gegenüber einer rein schulischen Ausbildung.

b) Führen Sie andererseits Nachteile des dualen Ausbildungssystems auf.

4. Ausbilden darf nur, wer persönlich und fachlich geeignet ist.

a) Erkundigen Sie sich bei Ihrem Ausbilder/Ihrer Ausbilderin, wie der Nachweis der betreffenden Kenntnisse zu erbringen ist, und berichten Sie schriftlich darüber.

b) Warum verlangt der Gesetzgeber auch den Nachweis berufs- und arbeits pädagogischer Kenntnisse?

5. Im Berufsausbildungsvertrag sind die Rechte und Pflichten der Vertragspartner aufgeführt.

a) Erläutern Sie die Pflichten des Ausbildenden und berichten Sie darüber, wie Ihr Aus bildungs betrieb vorgeht, um diese Verpflichtungen zu erfüllen.

b) Erläutern Sie andererseits Ihre eigenen Pflichten und führen Sie Beispiele an.

6. Der Ausbildungsvertrag kann unter bestimmten Umständen gekündigt werden.

a) Welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen für die Vertragspartner?

b) Was ist unter wichtigen Kündigungsgründen zu verstehen?

c) Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK, Zentralorgan der IHKs) rät dazu, die vorge- schriebene Probezeit als „Bedenkzeit“ zu nutzen. Was ist damit gemeint?

7. Laut § 17 BBiG muss der Ausbildende dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung gewähren.

Informieren Sie sich anhand Ihrer Vertragsniederschrift und machen Sie Angaben über

• die Höhe der Vergütung im Zeitablauf der Ausbildung,

• die Vergütung von Überstunden,

• den Zeitpunkt der Zahlung,

• die Fortzahlung der Vergütung bei Krankheit.

8. Im Ausbildungsvertrag ist die Pflicht zur Führung und zur Kontrolle eines Ausbildungsnachweises verankert.

Welche Bedeutung hat der Ausbildungsnachweis und welche Sachverhalte sind einzutragen?

9. Der Auszubildende Werner Klein erscheint am Montag nicht im Betrieb. Als der Ausbilder ihn am Dienstag nach dem Grund für seine Abwesenheit fragt, antwortet er, er sei am Wochenende „ver- sumpft”.

a) Welche Maßnahmen kann der Ausbildende ergreifen?

b) Kann der Ausbildende die gleichen Maßnahmen ergreifen, wenn Klein an einem heißen Sommer tag nicht zum Berufsschulunterricht, sondern ins Schwimmbad geht?

10. Liegen in den folgenden Fällen Verstöße gegen die Bestimmungen des Berufsbildungs gesetzes vor?

a) Der Auszubildende Hans Schmeinck wird von seinem Ausbilder aufgefordert, zum Arbeits ende die benutzten Akten abzulegen und den Arbeitsplatz aufzuräumen.

b) Edith Oder wird in einer Großwäscherei zur Bürokauffrau ausgebildet. Wegen Ausfalls mehrerer Arbeitskräfte (Krankheit, Urlaub) muss sie 4 Wochen lang einen Bügelautomaten bedienen.

c) Ingrid Prüll wird in einem Industrieunternehmen ausgebildet. Im Verkauf erlangt sie Kenntnisse über die Kalkulation der Produkte. Ihrem Freund, Einkäufer bei einem Kunden des Unter nehmens, teilt sie verschiedene Verrechnungspreise und Zuschlagsprozent sätze mit.

d) Erich Bartel stellt 2 Monate vor der Berufsabschlussprüfung fest, dass er noch nichts in seinen Ausbildungsnachweis eingetragen hat. Er erstellt rasch einige Aufsätze über Fachthemen, die in der Berufsschule behandelt wurden, und trägt sie ein. Als er das Heft seinem Ausbilder vorlegt, weigert dieser sich, es abzuzeichnen.

e) Der Ausbildende Peters ist mit der Leistung des Auszubildenden Kramer zufrieden. Auch Kramer ar- beitet gern bei Peters. Ein Jahr vor der Berufsabschlussprüfung legt Peters ihm deshalb einen unbe- fristeten Arbeitsvertrag vor.

f) Klaus Katze hat die Berufsabschlussprüfung mehr schlecht als recht bestanden. Am nächsten Tag erscheint er zum Arbeitsantritt in seinem Betrieb. Dort wird ihm eröffnet, er werde nicht in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen, und man händigt ihm ein Zeugnis aus, in dem ihm ausreichende Leistungen in der Ausbildung bescheinigt werden.

(17)

16

ERSTER ABSCHNITT: Ausbildung und ausgewählte rechtliche Grundlagen

ERSTER ABSCHNITT

3 Mitbestimmung

3.1 Innerbetriebliche Mitbestimmung

„Mitbestimmung“ bezeichnet die Beteiligung der Arbeitnehmer an betrieblichen Entschei dun gen. Die Forderung nach Mitbestimmung beruht auf der Erkenntnis, dass zur Erstellung der betrieb lichen Leistungen zwei wesentliche Einsatz fak to ren glei- chermaßen notwendig sind: der Kapital einsatz der Arbeitgeber und die Arbeitskraft der Arbeit nehmer.

Arbeitnehmersind unselbstständig Beschäftigte (Arbeiter, Angestellte und Auszu bilden de), die dem Arbeitgeber gegenüber weisungsgebunden und von ihm wirtschaftlich abhängig sind.

Die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern kann für Tarifverträge und für die Ent loh - nung (Lohn, Gehalt) Bedeutung haben.

3.1.1 Betriebsrat

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) will durch eine Erweiterung der Arbeit nehmerrechte einen gerechten Interessen aus gleich und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ar- beitgebern und Arbeitnehmern bewirken. Zu die- sem Zweck sollen (nicht: müssen) Betriebsräte gewählt werden.

Die Wahlen finden alle vier Jahre zwischen dem 1. März und dem 31. Mai statt.

Voraussetzungen:

mindestens 5 wahlberechtigte Arbeitnehmer (Mindestalter 18 Jahre; keine leitenden Angestellten und arbeitgeberähnlichen Personen wie Geschäftsführer und Vorstand;

wahlberechtigt sind auch Leiharbeitnehmer, die länger als drei Monate im Betrieb ein- gesetzt werden.)

mindestens 3 wählbare Arbeitnehmer (alle Wahlberechtigten mit mindestens 6 Mona ten Betriebszugehörigkeit)

Auszubildende sind Arbeitnehmer, die für die Ausbildung in einem staat- lich anerkannten Ausbildungsberuf eingestellt werden. Je nach Art der Tätigkeit sind sie den Angestellten oder Arbeitern zuzurechnen.

Betriebsverfassung heißt die Ge - samt heit der Vorschriften, die die Be - zie hungen des Arbeitgebers zu den Arbeitnehmern und deren Vertre tun - gen (insbesondere dem Betriebsrat) regeln und nicht unmittelbar das Ar - beits verhältnis betreffen.

Angestellteleisten vorwiegend geis - tige Arbeit. Sie verrichten kaufmänni- sche Tätigkeiten und Büro tätigkeiten (soweit nicht nur Botengänge, Rei ni - gung, Aufräumen) sowie gehobene (Meister) und höhere (Ingenieur) tech- nische Tätigkeiten. Sie erhalten ein fes- tes Gehalt.

Arbeitersind alle Nicht-Angestellten;

sie leisten vorwiegend körperliche Ar beit. Sie erhalten Arbeitslohn.

Die Grenzen verlaufen heute fließend.

Körperliche Arbeit spielt wegen der zunehmenden Technisierung eine im- mer geringere Rolle. Immer mehr Tarifverträge benutzen deshalb nur noch das Wort „Beschäftigte“.

Wahlberechtigte Mitglieder Wahlberechtigte Mitglieder

5 – 20 1 (Betriebsobmann) 2 001 – 2 500 19

21 – 50 3 2 501 – 3 000 21

51 – 100 5 3 001 – 3 500 23

101 – 200 7 3 501 – 4 000 25

201 – 400 9 4 001 – 4 500 27

401 – 700 11 4 501 – 5 000 29

701 – 1 000 13 5 001 – 6 000 31

1 001 – 1 500 15 6 001 – 7 000 33

1 501 – 2 000 17 7 001 – 9 000 35

Bei mehr als 9 000 Arbeitnehmern kommen je angefangene 3 000 Arbeitnehmer 2 Betriebs rats - mit glieder hinzu. Ab 9 Mitgliedern bildet der Betriebsrat einen Betriebsausschuss. Dieser führt die laufenden Geschäfte des Betriebsrats. Er kann 3 bis 12 Mitglieder haben.

Anzahl der Betriebsratsmitglieder 24260_008_00_007-116.qxd 2/24/16 9:20 AM Page 16

(18)

3 Mitbestimmung

17

ERSTER ABSCHNITT Ab 200 Arbeitnehmern ist mindestens ein Betriebsrats-

mitglied von der Arbeit freizustellen; bei mehr Arbeit- nehmern steigen die Freistellungen gemäß § 38 BetrVG.

Der Betriebsrat tagt in nicht-öffentlicher Sitzung wäh- rend der Ar beits zeit. Er muss einmal im Kalender- vierteljahr eine Betriebsversammlung einbe rufen und einen Tätigkeitsbericht erstatten. Der Arbeit- geber ist einzuladen und hat Rederecht.

3.1.2 Wirtschaftsausschuss

Ab 100 Beschäftigten bestimmt der Betriebsrat einen Wirtschaftsausschuss. Er setzt sich aus mindestens drei und höchstens sieben sachverständigen Personen zusam men, von de- nen mindestens eine Betriebsratsmitglied sein muss. Der Ausschuss berät gemäß § 106 BetrVG wirtschaft liche Angelegenheiten mit dem Unternehmer (z. B. Finanzlage, Investi - tionsprogramm, Ra tio na li sierungen, Arbeitsmethoden, Stilllegungen, Zu sam men schlüsse usw.) und unterrichtet den Betriebsrat. Der Unternehmer hat zusammen mit dem Wirtschaftsausschuss der Be leg schaft mindestens einmal im Vierteljahr einen wirtschaftli- chen Lagebericht zu geben.

3.1.3 Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:

Überwachung der Einhaltung von Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen und Geset zen;

Beantragung von Maßnahmen im Interesse von Betrieb und Arbeitnehmern bei der Geschäftsleitung;

Annahme, Beratung, Vertretung von Anregungen der Arbeitnehmer und der Jugend- und Auszubildendenvertretung;

Förderung schutzbedürftiger Gruppen (Menschen mit Behinderungen, Ausländer, Jugend- liche, ältere Arbeit nehmer); Be kämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit;

Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern;

Förderung der Sicherung der Beschäftigung;

Förderung von Arbeits- und Umweltschutzmaßnahmen.

3.1.4 Betriebsvereinbarungen

Betriebsvereinbarungen sind Verträge zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

Betriebsvereinbarungen regeln Fragen der Arbeitsbedin- gungen (z. B. Urlaubsplan, Beginn und Ende der Arbeits- zeit, Betriebsordnung), der Mitbestimmung, der Ver hü- tung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschädigungen, der Errichtung von Sozialeinrichtungen und der Förderung der Vermögensbildung. Hat ein Tarifvertrag die Fragen schon geregelt, so können sie allerdings nicht Gegen- stand von Betriebsvereinbarungen werden, es sei denn, der Tarifvertrag lässt den Abschluss ergänzender Be- triebsvereinbarungen aus drück lich zu (§ 77 Abs. 3 BetrVG). Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend. Sie sind mit einer Frist von 3 Monaten kündbar.

In vielen – insbesondere kleineren – Betrieben wird kein Betriebsrat gewählt. Bedenken Sie: Dann

gibts auch weder Interessenvertretung noch Mitbestimmung!

Häufige

Betriebsvereinbarungen Alkoholverbot

Maßnahmen bei Alkoholmiss- brauch

Anpassung der Beschäftigung an die Auftragslage

Arbeitsunfähigkeitsnachweis Ausbildung

Arbeitsordnung berufliche Weiterbildung betriebsbedingtes Ausscheiden gleitende Arbeitszeit

ständige Einigungsstelle Einführung von Zeiterfassungs-

geräten Betriebsratssitzung

Referenzen

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