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Studieren an der Philosophischen Fakultät

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Academic year: 2022

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Philosophische Fakultät

Studieren an der Philosophischen Fakultät

Wegleitung für das Studium

Studiendekanat der PhF

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Inhaltsverzeichnis Studieren an der Philosophischen Fakultät

Inhaltsverzeichnis

Grusswort des Dekans 5

1 Rechtliche Grundlagen 6

1.1 Rahmenverordnung 6

1.2 Studienordnung: allgemeiner Teil und programmspezifische Anhänge 6

2 Information und Beratung 7

2.1 Dokumente zu den Studienprogrammen 7

2.1.1 Mustercurriculum 7

2.1.2 Modulkatalog 7

2.1.3 Wegleitungen zu den Studienprogrammen 7

2.2 Informationsmedien UZH 8

2.2.1 Vorlesungsverzeichnis 8

2.2.2 Studienstand 8

2.2.3 Leistungsausweis 8

2.3 Beratungsangebote 9

2.3.1 Student Services der Philosophischen Fakultät 9

2.3.2 Studienprogrammberatung 9

2.3.3 Beratungsangebote der UZH 9

3 Das Studium an der Philosophischen Fakultät 10

3.1 Studiengänge und Studienprogramme 10

3.2 Schwerpunkte 10

3.3 Minor an einer anderen Universität 10

3.4 Zulassung und Semestereinschreibung 11

3.4.1 Zulassung zum Masterstudium 11

3.4.2 Einschreibung in Programme und Programmwechsel 11

3.4.3 Anerkennung von Vorkenntnissen 12

3.5 Studium und Behinderung 12

3.6 Studium und Elternschaft 13

3.7 Studium und Militär- oder Zivildienst 13

3.8 Studium und Spitzensport 13

4 Struktur der Studienprogramme 14

4.1 Studienplan 14

4.2 Programmstruktur 14

4.2.1 Inhaltliche Modulgruppen 14

4.2.2 Studieneingangsphase in Bachelorprogrammen 14

(3)

Inhaltsverzeichnis Studieren an der Philosophischen Fakultät

4.2.3 Modulgruppe «Weitere curriculare Module» 14

4.2.4 Modulgruppe «Überfachliche Angebote» 15

4.3 Bestehensvoraussetzungen 15

4.3.1 Programmbezogene Regeln 15

4.3.2 Modulgruppenbezogene Regeln 16

4.3.3 Regeln zu Pflichtmodulen: «sämtliche P-Module» 16

4.3.4 Module nach freier Wahl 16

4.3.5 Lesebeispiel 17

4.4 Übergangsbestimmungen und -regeln 18

4.4.1 Erwerb von Leistungen in auslaufenden Programmen: 19

4.4.2 Äquivalenztabelle der Pflichtmodule: 19

4.4.3 Bachelorarbeit 20

4.4.4 Studium generale 20

5 Studienleistungen 21

5.1 Module 21

5.1.1 Dauer von Modulen 21

5.1.2 Leistungsnachweise 22

5.1.3 Wiederholung von Modulen bzw. Leistungsnachweisen 22

5.1.4 Wiederholung im selben Semester 23

5.1.5 Abmeldung von Leistungsnachweisen 23

5.1.6 Modulbuchung und Modulstornierung 24

5.1.7 Vorgezogene Mastermodule 28

5.1.8 Abschlussarbeiten 28

5.1.8.1 Bachelorarbeit 29

5.1.8.2 Masterarbeit 29

5.2 Mobilität 29

5.2.1 Mobilitätsfenster 29

5.2.2 Anerkennung externer Leistungen 29

5.3 Erwerb von Sprachkompetenzen 30

6 Definitive Abweisung und Sperre 32

7 Studienabschluss 33

7.1 Anmeldung zum Abschluss 33

7.1.1 Auflagen 33

7.1.2 Mehrfach aufgeführte Module 33

7.1.3 Überzählige Module 33

7.2 Abschlussdokumente 34

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Inhaltsverzeichnis Studieren an der Philosophischen Fakultät

8 Besondere Themen 35

8.1 Urheberschaft an schriftlichen Arbeiten bzw. Daten und Publikation 35

8.2 Plagiate und Betrug 35

8.3 Prüfungseinsicht 35

9 Lehrdiplom 37

9.1 Lehrdiplom für Maturitätsschulen 37

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Grusswort des Dekans Studieren an der Philosophischen Fakultät

Grusswort des Dekans

Liebe Studierende

Die Philosophische Fakultät ist mit circa 10 000 Studierenden die grösste Fakultät der Universität Zürich. Unsere Fakultät ist ausserordentlich vielfältig: Das Spektrum ihrer Disziplinen umspannt beispielsweise so unterschiedliche Wissenschaften wie die Griechische Philologie, die Kommunikationswissenschaft, die Filmwissenschaft, die Archäologie, die Computerlinguistik, die Japanologie sowie eine Vielzahl weiterer Geistes- und Sozialwissenschaften. Auf diese Fächervielfalt sind wir stolz. Die Fakultät bietet Ihnen als Studierenden ein enormes Angebot an Studienprogrammen wie kaum eine andere Universität.

Um die Studierbarkeit des Angebots trotz oder gerade wegen dieser Vielfalt zu erhöhen, hat die Philosophische Fakultät ihre Studienarchitektur in den letzten Jahren vereinfacht. Bereits 2017 wurde die Struktur der Bachelorstufe auf das international verbreitete Major-Minor-System umgestellt. Ein Bachelorstudiengang umfasst 180 ECTS (Major – 120 ECTS, Minor – 60 ECTS). Mit der Umstellung der Masterstufe im Herbstsemester 2019 wurde schliesslich der Abschluss der Reform erreicht. Ein Masterstudiengang besteht entweder aus einem Mono-Studienprogramm mit 120 ECTS oder es wird ein Major-Programm (90 ECTS) mit einem Minor-Programm (30 ECTS) kombiniert.

Es ist gelungen, für Sie als Studierende die Strukturen erheblich transparenter zu machen, die Leistungsanforderungen klarer zu gestalten und die Zulassungsregeln zu vereinfachen. Das Spektrum der Disziplinen blieb bei der Reform unangetastet, es sind sogar zusätzliche, innovative Studienprogramme hinzugekommen.

Auf den folgenden Seiten dieser Wegleitung finden Sie Informationen zu allen Themen im Zusammenhang mit Ihrem Studium an der Philosophischen Fakultät sowie Hinweise zu Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten. Unsere Student Services stehen Ihnen ausserdem gern für weitere Fragen zur Verfügung.

Wir hoffen, mit unserer Studienreform ein wenig zum Gelingen Ihres Studiums beigetragen zu haben.

Ich wünsche Ihnen nun ein spannendes, erfülltes Studium, das Ihren Neigungen entspricht, Ihre intellektuellen Bedürfnisse befriedigt und einen guten Grundstein für Ihre berufliche Zukunft legt!

Klaus Jonas Dekan

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Rechtliche Grundlagen Studieren an der Philosophischen Fakultät

1 Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für das Studium an der PhF sind im Folgenden kurz zusammengefasst.

Unter Kapitel 2 finden Sie weitere erläuternde Dokumente, die auf diesen Grundlagen basieren.

1.1 Rahmenverordnung

Die «Rahmenverordnung über die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (RVO PhF)» bildet den rechtlichen Rahmen für das Studium in den Bachelor- und Master-Studienprogrammen der PhF. Sie wurde vom Universitätsrat erlassen und ist Teil der Gesetzessammlung des Kantons Zürich.

1.2 Studienordnung: allgemeiner Teil und programmspezifische Anhänge

Die «Studienordnung (allgemeiner Teil) für das Studium in den Bachelor- und Masterstudiengängen an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich» (STO PhF) enthält die Ausführungsbestimmungen zur Rahmenverordnung. Der allgemeine Teil regelt die programmübergreifenden Aspekte des Studiums. Sie wurde von der Erweiterten Universitätsleitung erlassen und steht auf der Webseite der Philosophischen Fakultät zum Download bereit.

In den programmspezifischen Anhängen zur Studienordnung finden Sie die Regelungen zu jedem Programm. Kernelement jedes Anhangs ist der Studienplan. Dieser enthält die Informationen zur inhaltlichen Struktur des Programms und zu den Bestehensvoraussetzungen.

Bestehensvoraussetzungen sind Regeln zur Wahl der Module. Sie sagen Ihnen, wie viele und welche ECTS Credits Sie in den verschiedenen inhaltlichen Bereichen erwerben müssen, um das Programm abzuschliessen. Ausserdem enthält der programmspezifische Anhang allfällige Kombinationsverbote und – sofern es sich um ein Masterprogramm handelt – die Zulassungsvoraussetzungen zur Masterstufe.

Für Studierende, die Ihr Studium vor dem Herbstsemester 2019 aufgenommen haben, existieren für die relevanten Programme zudem Übergangsregelungen (siehe dazu Kapitel 4.4).

Zusammen mit der Rahmenverordnung bildet die Studienordnung die rechtsverbindlichen Grundlagen Ihres Studiums an der PhF.

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Information und Beratung Studieren an der Philosophischen Fakultät

2 Information und Beratung

Für die Planung und Orientierung in Ihrem Studium stehen Ihnen verschiedene erläuternde Dokumente zur Verfügung. Ausserdem können Sie Beratungsangebote der PhF oder der UZH beanspruchen, wenn Sie Fragen zum Studium haben oder sich beraten lassen möchten. Sie haben die Pflicht, sich selbständig zu informieren. Bitte konsultieren Sie die relevanten Rechtsgrundlagen, Fristen und Verfahren, und rufen Sie regelmässig Ihre E-Mails an Ihre UZH-Mailadresse ab.

2.1 Dokumente zu den Studienprogrammen

Ausser den Rechtsgrundlagen, die wir Ihnen im vorangehenden Kapitel vorgestellt haben, existieren zu jedem Programm erläuternde Dokumente. Diese bestehen aus dem Modulkatalog, einem Mustercurriculum sowie einer Wegleitung. Alle relevanten Dokumente haben wir an einem Ort für Sie zusammengeführt (Link).

2.1.1 Mustercurriculum

Zu jedem Studienprogramm besteht ein Mustercurriculum. Dieses beschreibt einen möglichen Studienverlauf in diesem Programm, der Ihnen den Abschluss innerhalb der Regelstudienzeit ermöglicht. Das Mustercurriculum geht davon aus, dass Sie Vollzeit studieren und Ihr Studium im Herbstsemester aufgenommen haben. Es berücksichtigt das Angebotsmuster von Modulen (Module werden entweder jedes Semester, jedes Frühjahrs- oder jedes Herbstsemester oder jedes zweite Frühjahrs- oder Herbstsemester angeboten) und allfällige verbindliche Modulabfolgen. Terminliche Überschneidungen zwischen den Mustercurricula verschiedener Programme sind hingegen möglich:

Da die PhF fast alle Programmkombinationen zulässt, ist es nicht möglich, die Mustercurricula aufeinander abzustimmen.

Alternative Varianten von Studienverläufen, mit denen Sie die Bestehensanforderungen ebenfalls erfüllen, sind möglich. Im Rahmen der Bestehensvoraussetzungen bzw. allfälliger Modulabfolgen haben Sie viel Freiheiten in der Gestaltung ihres Studiums: Dies trifft sowohl auf die Wahl der Module zu wie auch auf die Gestaltung des Stundenplans. Es kann sein, dass Module zwingend in einer bestimmten Reihenfolge absolviert werden müssen, weil sie inhaltlich aufeinander aufbauen.

Modulvoraussetzungen entnehmen Sie dem Modulkatalog und dem Vorlesungsverzeichnis.

2.1.2 Modulkatalog

Der Modulkatalog enthält die regelmässig angebotenen Module, das sind die Pflicht- und Wahlpflichtmodule. Die weiteren semesteraktuellen Informationen finden Sie im elektronischen Vorlesungsverzeichnis. Wahlmodule werden einmalig angeboten – Informationen zu den Wahlmodulen eines Programms finden Sie im elektronischen Vorlesungsverzeichnis.

2.1.3 Wegleitungen zu den Studienprogrammen

Die Wegleitung informiert Sie über die Besonderheiten des Programms oder der Programme und dient als Orientierungshilfe im Studium. Sie hat keinen rechtlichen Charakter.

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Information und Beratung Studieren an der Philosophischen Fakultät

2.2 Informationsmedien UZH

Als Studentin bzw. als Student der UZH haben Sie Zugang zu zahlreichen elektronischen Diensten.

Über das Studierendenportal erhalten Sie Zugang zu den für Sie wichtigen Informationen und Diensten, darunter auch zu jenen, die wir Ihnen nun vorstellen.

2.2.1 Vorlesungsverzeichnis

Das Vorlesungsverzeichnis enthält das gesamte Studien- und Lehrangebot der UZH für jeweils ein Semester. Das Studien- und Lehrangebot ist als Verzeichnisbaum angelegt: Der Einstieg erfolgt über die Fakultät, von wo aus Sie durch Aufklappen der Ordner zu Ihrem Studienprogramm gelangen.

Die kleinste Ordnerstruktur bildet die Programmstruktur. Das Vorlesungsverzeichnis bietet die Möglichkeit, Merklisten von Modulen zu erstellen, die Sie im entsprechenden Semester gerne besuchen möchten. Module, die Sie besuchen möchten, müssen Sie buchen (siehe dazu weiter in Kapitel 5.1.6).

2.2.2Studienstand

Das Dokument «Studienstand» dient der Überprüfung Ihres Studienfortschritts in den Studienprogrammen der Philosophischen Fakultät und gibt Auskunft darüber, wo beziehungsweise wie Ihre Module an den Abschluss der PhF-Programme angerechnet werden können. Der

«Studienstand» ist nicht für die Studienplanung an anderen Fakultäten geeignet: Verwenden Sie ihn deshalb ausschliesslich im Zusammenhang mit den Programmen, die Sie an der PhF studieren. Den Studienstand erhalten Sie zwei Mal jährlich nach Ablauf der Modulbuchungsfrist ohne Ihr Zutun in die Kachel «Studienstand und Auflagen (PhF)» geliefert –, dort können Sie das Dokument herunterladen.

Es kann sein, dass in Ihrem Studienstand einzelne Leistungen mehrfach aufgeführt werden. Da eine Leistung nur in einem Programm an einen Abschluss angerechnet werden kann, müssen Sie ggf.

entscheiden, ob Sie die Leistung im Major oder Minor anrechnen lassen möchten (siehe dazu weiter unten in Kapitel 7.1.2).

Mit dem Studienstand können Sie überprüfen, wie sich ein Programmwechsel auf die Anrechenbarkeit absolvierter Leistungen auswirkt. Hierfür können Sie einen «Studienstand (Simulation)» für die geplante neue Kombination von Studienprogrammen bestellen.

Bestellformular, weitere Informationen und Tutorials:

https://www.phil.uzh.ch/de/studium/studentservices/studienstand.html 2.2.3 Leistungsausweis

Als Studentin oder Student der UZH erhalten Sie einmal pro Semester einen Leistungsausweis.

Dieser wird Ihnen ebenfalls im Studierendenportal zum Download zur Verfügung gestellt. Sie finden ihn in der Kachel «Mein Leistungsausweis». Gegen eine Gebühr können Sie am selben Ort ein auf Sicherheitspapier gedrucktes und/oder beglaubigtes Exemplar bestellen. Der Leistungsausweis enthält nach Semestern geordnet alle Studienleistungen, die Sie an der UZH erworben haben beziehungsweise alle extern erworbenen und an der UZH anerkannten Studienleistungen.

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Information und Beratung Studieren an der Philosophischen Fakultät

Der Leistungsausweis dient insbesondere der rechtlich verbindlichen Mitteilung der neu bewerteten und ausgewiesenen Studienleistungen: Die neu ausgewiesenen Leistungen unterliegen der Einsprache an die zuständige Stelle der jeweiligen Fakultät. Die dafür erforderlichen Informationen können Sie der Rechtsmittelbelehrung am Schluss des Dokuments entnehmen. Weiterführende Informationen finden Sie unter https://www.students.uzh.ch/de/record/ausweis.html.

2.3 Beratungsangebote

2.3.1Student Services der Philosophischen Fakultät

Die Student Services der Philosophischen Fakultät sind die erste Ansprechstation, wenn Sie ein Anliegen im Zusammenhang mit Ihrem Studium an der Philosophischen Fakultät haben.

Insbesondere für Studienanfängerinnen und -anfänger ist es oft nicht ganz einfach herauszufinden, welche Stelle für ihr Problem oder Anliegen zuständig ist. Ihre Frage wird entweder direkt behandelt oder Sie werden an die korrekte Stelle verwiesen. Sie können sich persönlich, telefonisch oder per E- Mail an die Student Services wenden: https://www.phil.uzh.ch/de/studium/studentservices.html 2.3.2Studienprogrammberatung

Bei Fragen zum Studium eines bestimmten Programms können Ihnen die Studienprogrammberatungen weiterhelfen. In jedem Institut oder Seminar stehen Ihnen eine oder mehrere Auskunftspersonen zur Verfügung. Diese können Ihre Fragen zu den Anforderungen des Studiums, zu einer sinnvollen Studienplanung, zu Mobilitätsaufenthalten und zur Anerkennung von extern erbrachten Leistungen oder zu einzelnen Modulen oder Leistungsnachweisen beantworten.

2.3.3Beratungsangebote der UZH

An der Universität Zürich stehen Ihnen eine zentrale Studienberatung sowie weitere Beratungsangebote unterstützend zur Seite. Beispielsweise können Sie Unterstützung beanspruchen bei der Wahl des Studienprogramms, bei Fragen zur Studienfinanzierung und zur Unterkunft, bei Vorliegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit, beim Übergang in den Beruf sowie bei Fragen zu weiteren Themen.

Eine Übersicht über das Beratungsangebot der UZH erhalten Sie unter folgendem Link:

https://www.uzh.ch/de/studies/infoadvice/advice.html

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Das Studium an der Philosophischen Fakultät Studieren an der Philosophischen Fakultät

3 Das Studium an der Philosophischen Fakultät

3.1 Studiengänge und Studienprogramme

Die PhF bietet drei Bachelorstudiengänge sowie drei Masterstudiengänge an. Ausserdem bieten wir Joint Degree Studiengänge mit anderen Hochschulen an. Ein Studiengang umfasst mindestens 180 ECTS Credits auf Bachelorstufe beziehungsweise mindestens 120 ECTS Credits auf Masterstufe.

In den Bachelorstudiengängen werden zwei Studienprogramme (ein Major- mit einem Minor- Studienprogramm) kombiniert (120 / 60 ECTS Credits). Auf Masterstufe kann entweder nur ein Studienprogramm (Mono-Studienprogramm von 120 ECTS Credits) oder ebenfalls ein Major- mit einem Minor-Studienprogramm kombiniert werden (90 / 30 ECTS Credits).

Jeder Studiengang führt beim Abschluss zu einem eigenen akademischen Grad. Die Abschlüsse der PhF orientieren sich am Major-Programm und lauten:

… Bachelor of Arts UZH, abgekürzt BA UZH

… Bachelor of Arts UZH in Sozialwissenschaften, abgekürzt BA UZH

… Bachelor of Science UZH in Psychologie, abgekürzt BSc UZH

… Master of Arts UZH, abgekürzt MA UZH

… Master of Arts UZH in Sozialwissenschaften, abgekürzt MA UZH

… Master of Science UZH in Psychologie, abgekürzt MSc UZH 3.2 Schwerpunkte

In einigen Mono- oder Major-Studienprogrammen der Masterstufe muss gegebenenfalls ein Schwerpunkt gewählt werden. wobei in der Regel zwischen einem generalistischen Schwerpunkt oder einem vertiefenden Schwerpunkt gewählt werden kann. Die Wahl des Schwerpunkts erfolgt im Zuge der Bewerbung beziehungsweise der Semestereinschreibung.

Wenn Sie einen vertiefenden Schwerpunkt wählen, konzentrieren Sie sich innerhalb eines umfassenderen Programms auf definierte Teilbereiche. Der gewählte Schwerpunkt bzw. die dadurch erworbene Vertiefung, wird auf den Abschlussdokumenten ausgewiesen. Bei generalistischen Schwerpunkten werden die erforderlichen ECTS Credits aus allen Bereichen des Programms gewählt und es entsteht deshalb kein inhaltlicher Fokus. Der generalistische Schwerpunkt wird auf den Abschlussdokumenten nicht ausgewiesen.

3.3 Minor an einer anderen Universität

Sie können das Minor-Studienprogramm auch an einer anderen Hochschule absolvieren. Der gewählte Minor muss einen Umfang von mindestens 60 ECTS Credits im Bachelorstudium oder mindestens 30 ECTS Credits im Masterstudium umfassen. Damit der Minor an Ihren Abschluss an der PhF angerechnet werden kann, muss sichergestellt sein, dass Sie das Programm mit einer Programmnote abschliessen können. Weiterhin muss der Abschluss mit einem Academic Record, also einer Aufzählung der Studienleistungen im Minor, bestätigt werden. Beachten Sie, dass die Programmnote des Minor-Studienprogramms mit dem Gewicht von 60 beziehungsweise 30 ECTS Credits in die Gesamtnote eingeht. Dies gilt unabhängig davon, ob das Minor-Studienprogramm mit 60 beziehungsweise 30 ECTS Credits oder eventuell mehr ECTS Credits abgeschlossen worden ist.

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Das Studium an der Philosophischen Fakultät Studieren an der Philosophischen Fakultät

Wenn Sie Ihren Minor an einer anderen Hochschule absolvieren möchten, wählen Sie bei der Bewerbung oder Semestereinschreibung anstelle eines Minors aus dem Angebot der UZH den Wert

«externes universitäres Minor-Studienprogramm». Ausserdem müssen Sie sich auch an der Hochschule einschreiben, die den Minor anbietet, und deren Zulassungsbedingungen erfüllen. Die für diesen Schritt gegebenenfalls erforderliche Bewilligung (Anrechnungsbestätigung) können Sie bei den Student Services der Philosophischen Fakultät anfordern. Die Zulassung an der UZH erfolgt mit Vorbehalt. Stellen Sie dazu einen entsprechenden Antrag an die Student Services.

Sobald Sie alle Leistungen für den Abschluss erworben haben, melden Sie sich an beiden Fakultäten beziehungsweise Hochschulen zum Abschluss an. Damit wir Ihre Abschlussdokumente erstellen können, muss die externe Universität einen Academic Record ausstellen, dem die erzielte Programmnote und die im Minor erworbenen Studienleistungen zu entnehmen sind.

3.4Zulassung und Semestereinschreibung 3.4.1 Zulassung zum Masterstudium

An der PhF unterscheiden wir konsekutive, spezialisierte und komplementäre Masterprogramme.

Bei konsekutiven und spezialisierten Studienprogrammen prüfen wir mit dem fachlichen Anforderungsprofil im Anhang zur Studienordnung, ob Sie die erwarteten Kenntnisse und Kompetenzen für das Programm mitbringen. Stellen wir in Ihrer Vorbildung Lücken fest, formulieren wir Auflagen, das sind Leistungen aus der Bachelorstufe, die Sie nachholen müssen. Allfällige Auflagen werden Ihnen im Anhang zum Zulassungsschreiben mitgeteilt. Diese Auflagen dürfen insgesamt 60 ECTS Credits nicht überschreiten. Auflagen müssen bis zum Abschluss des Masterstudiums erfüllt sein und sind zusätzlich zu den 120 ECTS Credits im Masterstudium zu erbringen.

Bei spezialisierten Masterstudienprogrammen können zusätzliche Voraussetzungen formuliert sein, etwa eine Aufnahmeprüfung, spezielle Kompetenzen oder eine Mindestnote. Diese sind ebenfalls im programmspezifischen Anhang des Masterprogramms aufgeführt.

Komplementäre Minor-Studienprogramme sind als fachliche oder fachübergreifende Ergänzung zu Major-Studienprogrammen konzipiert. Für die Aufnahme eines komplementären Minors sind keine spezifischen fachlichen Kenntnisse vorzuweisen.

3.4.2 Einschreibung in Programme und Programmwechsel

Mit der Zulassung zum Studium und Ihrer Zahlung der Immatrikulationsgebühr sind Sie in den gewählten Studiengang, die Studienprogramme und gegebenenfalls in einen Schwerpunkt eingeschrieben. Ihre Einschreibung müssen Sie jedes Semester erneuern: Dazu werden Sie aufgefordert, im Studierendenportal über die Kachel «Meine Einschreibung und persönlichen Daten»

ihre Einschreibung und die persönlichen Angaben zu überprüfen. Falls Sie Ihr Studium unverändert fortsetzen möchten, müssen Sie nichts weiter unternehmen.

Falls Sie eine Veränderung anstreben, zum Beispiel Ihr Programm oder Ihren Studiengang ändern oder von der Bachelor- in die Masterstufe wechseln möchten, müssen Sie in der Kachel «Meine

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Das Studium an der Philosophischen Fakultät Studieren an der Philosophischen Fakultät

Anträge» den entsprechenden Wechsel beantragen. Bei einem Übertritt in die Masterstufe sowie bei allen Programmwechseln auf der Masterstufe wird ein Zulassungsprozess ausgelöst. Bitte beachten Sie unbedingt, dass der Übertritt in die höhere Masterstufe nur möglich ist, wenn Sie vor dem Wechsel den Bachelorabschluss erworben haben. Studienabschlüsse müssen separat beantragt werden (siehe dazu Kapitel 7.1).

Anfang Juni und Anfang Dezember erhalten Sie automatisch die Rechnung über die Semestergebühren. Die Fristen zur Überprüfung der Semestereinschreibung sind vom 15. Mai bis zum 31. Mai für das Herbstsemester sowie vom 15. November bis zum 30. November für das Frühjahrssemester. Studiengangs- oder Programmwechsel können Sie im Studierendenportal unter

«Meine Anträge» vom 15. Mai bis zum 31. August bzw. vom 15. November bis zum 31. Januar beantragen.

3.4.3Anerkennung von Vorkenntnissen

Es kann sein, dass Sie bestimmte Kenntnisse oder Kompetenzen bereits mitbringen, die in Pflichtmodulen Ihres Studienprogramms vermittelt werden. Dies kann etwa der Fall sein, wenn Sie als Muttersprachlerin oder Muttersprachler bereits über Sprachkenntnisse verfügen, die in Philologischen Studienprogrammen im Curriculum vermittelt werden. Darüber hinaus werden Lateinkenntnisse in zahlreichen geisteswissenschaftlichen Studienprogrammen im Rahmen eines Pflichtmoduls vermittelt und es kann sein, dass Sie Latein bereits mit dem Maturitätszeugnis nachweisen. In diesen Fällen anerkennen wir das äquivalente Pflichtmodul mit 0 ECTS Credits als erfüllt. Die dadurch fehlenden ECTS Credits müssen durch andere Studienleistungen erworben werden.

Im Falle von Lateinkenntnissen, die Sie mit dem Maturitätsausweis mitbringen, müssen Sie nichts unternehmen: Die Anerkennung erfolgt automatisch im Zuge Ihrer Zulassung. Liegen andere Sprachkenntnisse vor, kontaktieren Sie nach der Zulassung die Studienberaterinnen oder -berater des Studienprogramms.

3.5 Studium und Behinderung

Studierende mit einer Beeinträchtigung oder einer chronischen Krankheit können sich bei der Fachstelle für Studium und Behinderung (FSB) informieren, wie ihnen ein Studium durch nachteilsausgleichende Massnahmen ermöglicht werden kann. Setzen Sie sich in einem solchen Fall frühzeitig mit der FSB in Verbindung, damit diese beurteilen kann, ob bzw. welche Massnahme geeignet ist, den Nachteil bei studienrelevanten Aktivitäten, z.B. dem Ablegen von Leistungsnachweisen, auszugleichen. Der Bedarf an individuellen Anpassungen im Studium wird in einem Formular durch die FSB festgehalten. Mit diesem und mit einem schriftlichen Antrag wenden Sie sich an das Studiendekanat der Philosophischen Fakultät. Das Studiendekanat prüft in Abstimmung mit den Programmverantwortlichen, ob und wie die vorgeschlagenen Massnahmen umgesetzt werden können. Die Studiendekanin oder der Studiendekan verfügt den Entscheid und allenfalls die Massnahmen schriftlich.

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Das Studium an der Philosophischen Fakultät Studieren an der Philosophischen Fakultät

3.6 Studium und Elternschaft

Der UZH ist es ein Anliegen, das Studium so zu gestalten, dass es mit einer Elternschaft vereinbar ist.

Hinweise und Unterstützungsangebot finden Sie unter folgendem Link:

https://www.families.uzh.ch/de/kind/nachwuchs/nachwuchs_studierende.html 3.7 Studium und Militär- oder Zivildienst

Wenn der Militärdienst mit Ihren Pflichten im Studium kollidiert (u.a. Semesterbeginn, Modul- oder Abschlussprüfungen) oder dazu führt, dass sich Ihr Studium massgeblich verlängert, können Sie einen Antrag auf Verschiebung des Militärdienstes stellen. Auf der Webseite der Schweizer Armee finden Sie das entsprechende «Dienstverschiebungsformular für AdA im Studium». Senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular zusammen mit einer kurzen schriftlichen Begründung als Scan an studium@phil.uzh.ch.

3.8 Studium und Spitzensport

Studentische Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, die eine Swiss Olympic Card besitzen, haben die Möglichkeit, gewisse Anpassungen im Studienablauf zu beantragen. Damit soll die Vereinbarkeit von Spitzensport und Studium verbessert werden. Diese Anpassungen beinhalten unter anderem Fristverlängerungen oder Modulstornierungen nach Ablauf der Frist. Bitte reichen Sie ein entsprechendes Gesuch ein an studium@phil.uzh.ch. Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.studienberatung.uzh.ch/de/studieneinstiegsphase/toplevelsports.html

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Struktur der Studienprogramme Studieren an der Philosophischen Fakultät

4 Struktur der Studienprogramme

4.1 Studienplan

Zentrales Element in den programmspezifischen Anhängen zur Studienordnung ist der Studienplan.

Sein Aufbau ist in allen Programmen der PhF im Prinzip identisch: Der Studienplan enthält alle Informationen darüber,

– wie das Programm in inhaltliche Modulgruppen untergliedert ist (Spalte 1: «Programmstruktur»), – welche Leistungen Sie erbringen müssen, um Ihr Studienprogramm abschliessen zu können

(Spalte 2: «Bestehensvoraussetzungen»)

– und welche Modultypen Sie in den Modulgruppen vorfinden («Studienleistungen»).

Alle Tabellenspalten übergreifend finden Sie die Bestimmungen dazu, welche allgemeinen Bedingungen Sie erfüllen müssen, um das Programm erfolgreich abzuschliessen.

4.2 Programmstruktur

Alle Programme an der Philosophischen Fakultät sind in inhaltliche Modulgruppen untergliedert, ähnlich den Kapiteln eines Buches oder ähnlich einer Dateiablage. Diese Gliederung ist überall wiederzufinden: im Studienplan, im Modulkatalog, im Mustercurriculum, im Vorlesungsverzeichnis, im Studienstand und im Academic Record. Diese Struktur bündelt das Modulangebot eines Programms: Jedes Modul ist eindeutig einer Modulgruppe des Programms zugeordnet und kann dort angerechnet werden. Eine Anrechnung in einer Modulgruppe, der das Modul nicht zugeordnet ist, ist nicht möglich. Bei der Wahl der Module für Ihr Studium orientieren Sie sich deshalb an diesen Modulgruppen, denn sowohl die Anrechenbarkeit der Module wie auch alle Bestehensvoraussetzungen, also alle Regeln die Sie zum Abschluss Ihres Studiums erfüllen müssen, beziehen sich auf diese Modulgruppen.

4.2.1 Inhaltliche Modulgruppen

Jedes Studienprogramm wird in inhaltliche Modulgruppen aufgeteilt, welche die Disziplinen eines Faches repräsentieren.

4.2.2 Studieneingangsphase in Bachelorprogrammen

Die einführenden Module in den Bachelorprogrammen sind in einer Modulgruppe zusammengeführt. Diese dient dazu, Ihre Studienneigung und Ihre Studieneignung abzuklären. Die Studieneingangsphase ist im Major und Minor desselben Fachs identisch. Das bedeutet, dass ein Abtausch nach der Studieneingangsphase ohne Verlust von Studienleistungen oder Zeit noch möglich ist. Wenn Sie also zum Schluss kommen, dass Sie das gewählte Major-Studienprogramm als Minor-Studienprogramm fortsetzen möchten, so verlieren Sie mit einem Wechsel nach einem Jahr keine Leistungen.

4.2.3 Modulgruppe «Weitere curriculare Module»

Viele Programme bündeln Module, die zwar zum Fach gehören, jedoch keiner der vorgesehenen inhaltlichen Modulgruppen ohne Weiteres zugeordnet werden können, in einer Modulgruppe

«Weitere curriculare Module».

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Struktur der Studienprogramme Studieren an der Philosophischen Fakultät

4.2.4 Modulgruppe «Überfachliche Angebote»

Eine Modulgruppe «Überfachliche Angebote» ist unter Umständen in den Mono- oder Major- Studienprogrammen enthalten. Sie gibt Ihnen die Möglichkeit, überfachliche Kompetenzen zu erwerben (zum Beispiel Sprachkompetenzen, Methoden, Wissenschaftliches Schreiben usw.). Auch in Bezug auf diese Modulgruppe gilt: Anrechenbar sind jene Module, die gemäss Modulkatalog oder Vorlesungsverzeichnis in die entsprechende Modulgruppe Ihres Programms anrechenbar sind. Bei der Wahl der Module sind Sie also auf diese Angebote eingeschränkt und können Leistungen, die Sie nicht aus dieser Modulgruppe gewählt haben, nicht zur Anrechnung geltend machen.

4.3Bestehensvoraussetzungen

Bestehensvoraussetzungen sind Regeln, die Sie erfüllen müssen, damit Sie das Programm abschliessen können.

4.3.1 Programmbezogene Regeln

Einleitend und alle Tabellenspalten übergreifend finden Sie die allgemeinen Bedingungen, um ein Programm erfolgreich abzuschliessen. Diese enthalten die Angaben,

– wie viele ECTS Credits Sie insgesamt im Programm erwerben müssen – und wie hoch der Anteil benoteter Leistungen ausfallen muss.

Bei Mono- und Major-Studienprogrammen wird einleitend zusätzlich festgelegt,

– dass im Mono beziehungsweise Major eine Bachelor- beziehungsweise eine Masterarbeit in einem bestimmten Umfang absolviert werden muss

– und dass eine bestimmte Anzahl ECTS Credits aus dem Angebot der UZH geschöpft werden muss (also nicht extern absolviert werden kann).

Regel Sie erfüllen diese Regel, wenn …

«mind. # ECTS Credits aus dem Programm» … Sie wenigstens die genannte Anzahl ECTS Credits durch Leistungen aus dem Programm erworben haben. Anrechenbar an das Programm sind Leistungen, die Sie im Vorlesungsverzeichnis bei Ihrem Programm finden, sowie externe Leistungen, die Sie im Rahmen einer Vereinbarung (Mobilität) erbringen.

«mind. #% der Studienleistungen benotet» … wenigstens der genannte Anteil der ECTS Credits, die Sie im Programm erworben haben, benotet ist.

«darunter die Bachelorarbeit/Master-arbeit im Umfang von 15/30 ECTS Credits»

… Sie die Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit im Umfang von 15 bzw.

30 ECTS Credits erfolgreich absolviert haben.

«mindestens # ECTS Credits müssen aus dem Angebot der Universität Zürich stammen»

… Sie wenigstens die genannte Anzahl ECTS Credits aus dem Angebot der UZH erworben haben (d.h. in der Regel aus Ihrem Programm).

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Struktur der Studienprogramme Studieren an der Philosophischen Fakultät

4.3.2 Modulgruppenbezogene Regeln

Die weiteren Bestehensvoraussetzungen beziehen sich auf die Modulgruppen, das heisst auf die inhaltliche Struktur des Studienprogramms. Die Regeln sind einfach formuliert und können miteinander kombiniert werden. Sie können sich auf einzelne Modulgruppen oder auf mehrere Modulgruppen gleichzeitig beziehen.

Regel Sie erfüllen diese Regel, wenn Sie …

«sämtliche P-Module» ... alle Pflichtmodule dieser Modulgruppen bzw. des Programms erfolgreich absolviert haben.

«Mind. # ECTS Credits» ... wenigstens die genannte Anzahl ECTS Credits durch Studienleistungen (WP- und W-Module) in der bzw. in den geforderten Modulgruppen absolviert haben.

«# ECTS Credits aus WP-Modulen» ... wenigstens die genannte Anzahl ECTS Credits durch Studienleistungen aus WP-Modulen) in der bzw. in den geforderten Modulgruppen absolviert haben.

4.3.3 Regeln zu Pflichtmodulen: «sämtliche P-Module»

Pflichtmodule müssen von allen Studierenden des Programms absolviert werden. Die Regel lautet deshalb immer «sämtliche P-Module». Sie können Pflichtmodule weder weggelassen noch substituieren, das heisst durch ein anderes Modul des Programms ersetzen. Ein wiederholter Fehlversuch auf einen Pflichtmodul führt dazu, dass Sie aus dem entsprechenden Programm abgewiesen werden und in diesem nicht weiterstudieren können (siehe Kapitel 6).

Es kann in Einzelfällen sein, dass Sie ein Pflichtmodul bereits erfüllt haben, ohne das Modul an der UZH besucht zu haben. Dies ist beispielsweise der Fall bei Latein, das in einigen Studienprogrammen ein Pflichtmodul darstellt. Wenn Sie Latein mit Ihrem Maturitätsausweis bereits mitbringen, anerkennen wir das entsprechende Pflichtmodul als erfüllt mit 0 ECTS Credits. Das bedeutet, dass Sie das Lateinmodul nicht absolvieren können bzw. müssen. Sie müssen den Workload für das Modul in wenigstens demselben Umfang (ECTS Credits) durch Leistungen in WP- bzw. W-Modulen erbringen, also kompensieren. Der Studienplan erläutert, wo Sie diese Leistungen erbringen müssen.

Regel Sie erbringen den Workload für das erfüllte P-Modul …

«sämtliche P-Module und mind. weitere

# ECTS Credits (ggf. aus WP-Modulen)»

... in irgendeiner Modulgruppe Ihrer Wahl des Studienprogramms.

«mind. 30 ECTS Credits, darunter sämtliche P-Module» ... in derselben Modulgruppe, in der sich das P-Modul befindet.

4.3.4 Module nach freier Wahl

In vielen Programmen können Sie eine Anzahl ECTS Credits aus einer oder mehreren Modulgruppen des Programms nach freier Wahl absolvieren: Die Formulierung «mind. 12 weitere ECTS Credits nach freier Wahl innerhalb des Programms» signalisiert Ihnen, dass Sie die Möglichkeit haben, durch die Wahl der Module ein individuelles inhaltliches Profil auszubilden.

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4.3.5 Lesebeispiel

Um Sie mit den Regeln vertraut zu machen, die Ihnen in den Studienplänen unserer Studienprogramme begegnen können, gehen wir auf einen exemplarischen Studienplan ein und erläutern die darüber hinaus möglichen Varianten.

Der Studienplan des Major-Studienprogramms Griechische Philologie auf Bachelorstufe sieht vor, dass insgesamt mindestens 120 ECTS Credits erbracht werden müssen, wovon 30 Prozent benotet sein müssen und wovon 60 ECTS Credits aus dem Angebot der UZH stammen müssen. Ausserdem muss eine Bachelorarbeit von 15 ECTS Credits absolviert werden.

Der Studienplan definiert überdies, aus welchen Modulgruppen Sie wie viele und welche Leistungen absolvieren müssen.

In der Modulgruppe «Einführung in die Griechische Philologie», in der Pflichtmodule (P) und Wahlpflichtmodule (WP) angeboten werden, müssen Sie

– alle P-Module dieser Modulgruppe erfolgreich absolvieren

– und mindestens 3 zusätzliche ECTS Credits aus WP-Modulen in dieser Modulgruppe erwerben.

Die WP-Module können Sie aus dem entsprechenden WP-Angebot in dieser Modulgruppe nach eigener Präferenz auswählen.

Informationen zu den P-Modulen und zur Auswahl der WP-Module in dieser Modulgruppe finden Sie im Modulkatalog. Dort können Sie auch nachschlagen, in welchem Rhythmus die Module angeboten werden und ob beim Erwerb eine zwingende Abfolge einzuhalten ist.

In der Modulgruppe «Sprachkompetenz», in der P-Module, WP-Module und Wahlmodule (W) angeboten werden, müssen Sie

– alle P-Module dieser Modulgruppe erfolgreich absolvieren

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– und mindestens weitere 3 ECTS Credits erwerben. Sie können aus dem WP- und W-Angebot dieser Modulgruppe nach eigener Präferenz wählen. Die W-Module finden Sie semesteraktuell im Vorlesungsverzeichnis.

Zur Modulgruppe «Überfachliche Kompetenzen» sind keine Bestehensvoraussetzungen definiert. Für Module dieser Gruppe müssen Sie keine ECTS Credits absolvieren. Leistungen, die Sie in dieser Modulgruppe erbringen, zählen aber zum Programm.

Das genannte Beispiel ermöglicht es den Studierenden, eine Anzahl ECTS Credits nach freier Wahl aus einer oder mehreren Modulgruppen zu absolvieren. Lediglich bei 99 von insgesamt 120 ECTS Credits definiert der Studienplan, wo beziehungsweise mit welchen Leistungen Sie die Regeln erfüllen müssen. Diese Summe ergibt sich, wenn man alle Pflichtmodule addiert sowie die Summe der ECTS Credits, die Sie aus WP- und W-Modulen der Modulgruppen absolvieren müssen. Bei 21 ECTS Credits ist keine Regelung festgelegt: Diese 21 ECTS Credits dürfen Sie nach freier Wahl aus den WP- oder W-Modulen einer oder mehrerer Modulgruppen absolvieren.

4.4Übergangsbestimmungen und -regeln

Seit Herbstsemester 2019 gelten an unserer Fakultät für alle Studierenden eine neue Rahmenverordnung und eine neue Studienordnung. Wenn Sie Ihr Studium in einem unserer Studienprogramme bereits vor diesem Termin aufgenommen haben, gelten in Bezug auf einige Aspekte des Studiums besondere Bestimmungen. Diese Aspekte sind in der Rahmverordnung sowie in der Studienordnung in den Übergangsbestimmungen am Schluss der Dokumente zusammengefasst. Ausserdem kennen alle Programme, in denen Studierende eingeschrieben sein können, die ihr Studium vor Herbstsemester 2019 begonnen haben, Übergangsregelungen, die auf diese Studierenden angewendet werden. Sie finden diese Regelungen auf unserer Webseite bei den Rechtsgrundlagen.

Damit Sie ein Programm nach Übergangsregelungen abschliessen können, gelten folgende Bedingungen:

– In auslaufenden Programmen werden die Übergangsregelungen auf alle Studierende angewendet, die in das Programm eingeschrieben sind. In auslaufende Programme kann man sich nicht mehr neu oder wieder einschreiben. In auslaufenden Bachelorprogrammen müssen Sie die Studienleistungen bis Ende Frühjahrssemester 2023 vollständig erworben haben. In auslaufenden Masterprogrammen müssen Sie die Studienleistungen bis Ende Frühjahrssemester 2022 vollständig erworben haben

– In allen übrigen Programmen kommen die Übergangsregelungen zur Anwendung, wenn Sie vor dem Herbstsemester 2019 in eines der in der Studienordnung aufgelisteten Vorgängerprogramme eingeschrieben waren. Ausserdem müssen Sie das Programm spätestens bis Herbstsemester 2023 (bei Bachelorprogrammen) beziehungsweise. bis Herbstsemester 2022 (bei Masterprogrammen) aufnehmen.

Alle Übergangsbestimmungen der Studienprogramme enthalten einen Studienplan mit Bestehensvoraussetzungen. Diese Bestehensvoraussetzungen nehmen Rücksicht darauf, dass Studierende einen – individuell verschieden umfangreichen – Teil ihrer Studienleistungen bereits absolviert haben, als die neuen Rechtsgrundlagen in Kraft getreten sind. In einigen Aspekten gelten daher besondere Bedingungen, die wir in den folgenden Kapiteln aufführen.

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4.4.1 Erwerb von Leistungen in auslaufenden Programmen:

In auslaufenden Programmen müssen wenigstens die für den Abschluss des Programms erforderliche Anzahl ECTS Credits, darunter alle gemäss Äquivalenztabelle erforderlichen Pflichtmodule, erworben werden. Es gelten darüber hinaus keine weiteren Bestimmungen in Bezug auf die Verteilung der Leistungen auf die einzelnen Modulgruppen. Es ist allerdings möglich, dass die zuständigen Institute oder Seminare Empfehlungen abgeben. Bitte beachten Sie diese Empfehlungen und konsultieren Sie dafür die Webseite des entsprechenden Instituts oder die Studienprogrammberatung.

4.4.2Äquivalenztabelle der Pflichtmodule:

Im Herbstsemester 2019 wurden neue oder andere Pflichtmodule eingeführt. Es kann sein, dass Sie nicht alle diese Pflichtmodule absolvieren müssen. Deshalb enthalten die meisten Übergangsregelungen eine Äquivalenztabelle der Pflichtmodule. Darin werden alte und neue Pflichtmodule einander gegenübergestellt. Für die Strukturierung sind die Modulgruppen des Programms massgeblich, in welchen die Module anrechenbar sind. Der Aufbau ist bei allen Studienplänen der PhF im Grundsatz identisch.

Wenn Sie wissen möchten, welche Pflichtmodule Sie noch absolvieren müssen, achten Sie auf den Status in der zweitletzten Spalte: Alle «erforderlichen» Pflichtmodule müssen Sie für den Abschluss absolviert haben.

Es kann sein, dass Sie das zu einem erforderlichen neuen Pflichtmodul äquivalente alte Modul bereits absolviert haben. In diesem Fall haben wir das neue Pflichtmodul als mit 0 ECTS Credits erfüllt anerkannt. Sie erkennen diese neuen Pflichtmodule im Studienstand (sowie in allen weiteren Übersichten über Ihre Leistungen, zum Beispiel im Leistungsausweis). Das absolvierte alte Pflichtmodul geht mit den ECTS Credits und einer allfälligen Note in den Abschluss ein.

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Im Zuge der Studienreform neu entwickelte Pflichtmodule müssen Sie nicht absolvieren, wenn Sie Ihr Studium vor Herbstsemester 2019 aufgenommen haben. Sie erkennen diese Module am Status

«neues P-Modul, nicht erforderlich».

Es kann umgekehrt sein, dass alte Pflichtmodule kein neues Äquivalent mehr haben. Haben Sie eines dieser alten Pflichtmodule bereits erbracht, wird dieses an den Abschluss angerechnet. In der Äquivalenztabelle haben diese Fälle den Status «altes P-Modul anrechenbar».

4.4.3 Bachelorarbeit

Mit der neuen Rahmenverordnung und Studienordnung wurde die Bachelorarbeit in Form und Dauer vereinheitlicht. Wenn Sie nach den Übergangsregelungen abschliessen, können Sie in einer Übergangszeit bis Frühjahrsemester 2023 entscheiden, ob Sie die Bachelorarbeit nach dem alten oder nach dem neuen Modus absolvieren möchten. Studierende mit zwei auslaufenden Major- Programmen (90/90) müssen zwei Bachelorarbeiten verfassen. Nur bei neuen Bachelorarbeiten wird der Titel Ihrer Arbeit auf dem Academic Record angegeben.

4.4.4 Studium generale

In einzelnen Programmen besteht die Möglichkeit, einen bestimmten Anteil von ECTS Credits ausserhalb des Programms aus dem gesamten Angebot der UZH frei zu wählen. Die Übergangsregelungen beziffern die ECTS Credits, die maximal für das Studium generale angerechnet werden können. Die Anrechnung erfolgt erst beim Abschluss und nach den in der Studienordnung (§

47) formulierten Regeln: So werden erst dann programmfremde Module an den Abschluss angerechnet, wenn nicht ausreichend ECTS Credits durch programmeigene Leistungen erbracht wurden.

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Studienleistungen Studieren an der Philosophischen Fakultät

5 Studienleistungen

Im Modulkatalog und im Vorlesungsverzeichnis finden Sie die in die Studienprogramme anrechenbaren Module. Sie können ausschliesslich jene Module an den Abschluss anrechnen, die Sie dort bei Ihren Studienprogrammen finden.

Darüber hinaus können Sie auch Studienleistungen an anderen Hochschulen erwerben und uns zur Anerkennung und Anrechnung vorlegen (siehe dazu Kapitel 5.2.2).

5.1 Module

Das Modul ist die kleinste Einheit eines Studienprogramms: Jedes Studienprogramm besteht aus einer Anzahl von Modulen. Sie stellen sicher, dass Sie die Lernziele des Programms erreichen.

Deshalb sind für jedes Pflicht- bzw. Wahlpflichtmodul spezifische Lernziele formuliert, die kumulativ zum Abschluss führen. Jedes Modul ist einer der (inhaltlichen) Modulgruppen des Programms eindeutig zugeordnet und nur dort anrechenbar.

Das Modul besteht aus vermittelnden Bestandteilen – Lehrveranstaltungen, E-Learning-Einheiten oder Selbststudium – sowie aus dem Leistungsnachweis. Die Art des Leistungsnachweises ist bei den Pflicht- und Wahlpflichtmodulen im Modulkatalog festgelegt. Mit dem Leistungsnachweis wird überprüft, ob Sie die Lernziele des Moduls erfüllt haben (siehe Kapitel 5.1.2).

Alle Module der PhF sind entweder benotet (in Halbschritten, wobei 1 die schlechteste und 6 die beste Note darstellt) oder sie werden mit bestanden/nicht bestanden bewertet. Die angewendete Skala finden Sie im Modulkatalog beziehungsweise im Vorlesungsverzeichnis. ECTS Credits erhalten Sie, wenn sie das Modul bestehen bzw. mit einer Note von 4.0 oder besser abschliessen. Bestandene Module können nicht wiederholt werden (zum Beispiel zur Verbesserung einer Note). An der PhF können Sie Module, die Sie nicht bestanden haben und die regelmässig angeboten werden, einmal wiederholen (Pflicht- und Wahlpflichtmodule). Einmalig angebotene Module (Wahlmodule) können in der Regel nicht wiederholt werden bzw. nur dann, wenn im selben Semester eine Wiederholungsprüfung angeboten wird.

Modultyp Abkürzung substituierbar? Abweisung/Sperre? Angebotsmuster

Pflichtmodul P nein ja regelmässig

Wahlpflichtmodul WP ja nein regelmässig

Wahlmodul W ja nein einmalig

5.1.1 Dauer von Modulen

Module sind in der Regel einsemestrig, wobei der gesamte Workload in einem Semester anfällt.

Einige Module erstrecken sich über zwei Semester, entsprechend verteilt sich der Workload auf zwei Semester.

Es gibt zweisemestrige Module, bei denen nur im ersten Semester eine Lehrveranstaltung stattfindet.

Das zweite Semester steht für die Ausarbeitung des Leistungsnachweises – in der Regel eine schriftliche Arbeit – zur Verfügung. Es ist in diesen Fällen in Absprache mit dem oder der Modulverantwortlichen gegebenenfalls möglich, die Arbeit auch nach dem ersten Semester einzureichen und bewerten zu lassen.

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5.1.2 Leistungsnachweise

Für jedes Modul ist ein Leistungsnachweis – nicht zu verwechseln mit dem Leistungsausweis, den Sie jedes Semster erhalten – definiert. Mit dem Leistungsnachweis wird überprüft, ob Sie die festgelegten Lernziele erfüllen. Bei Pflicht- und Wahlpflichtmodulen finden Sie die Angaben zum Leistungsnachweis im Modulkatalog, bei Wahlmodulen im Vorlesungsverzeichnis. Detaillierte Beschreibungen erhalten Sie jeweils zu Beginn der Vorlesungszeit.

An der PhF sind folgende Leistungsnachweise bekannt:

– mündliche, schriftliche und/oder praktische Prüfungen, – schriftliche Arbeiten,

– Referate,

– dokumentierte praktische Arbeit,

– Nachweis von im Selbststudium erbrachten Studienleistungen, – Portfolio,

– Nachweis von im Rahmen einer E-Learning-Veranstaltung erbrachten Studienleistungen.

Leistungsnachweise können semesterbegleitend erfolgen oder als Prüfungsereignis am Ende des Semesters durchgeführt werden. Eine Besonderheit stellt der Leistungsnachweis «Portfolio» dar. Das Portfolio besteht aus mehreren Elementen, wobei die Zusammensetzung des Portfolios jeweils angegeben wird. Die Gesamtheit aller Elemente bildet den Leistungsnachweis. Ein Portfolio wird als Ganzes bewertet und muss nach einem Fehlversuch komplett wiederholt werden. Dies erfolgt durch die erneute Buchung des Moduls in einem Folgesemester.

Um den Leistungsnachweis ablegen zu können, müssen Sie das Modul fristgerecht buchen. Mit der Buchung des Moduls sind Sie verbindlich zum Leistungsnachweis angemeldet. Treten Sie den Leistungsnachweis nicht an, gilt dieser als nicht bestanden (zur Abmeldung vom Leistungsnachweis siehe Kapitel 5.1.5).

5.1.3Wiederholung von Modulen bzw. Leistungsnachweisen

An der Philosophischen Fakultät können Pflicht- und Wahlpflichtmodule grundsätzlich einmal wiederholt werden. Dies kann entweder durch die Wiederholung des gesamten Moduls oder durch die Wiederholung des Leistungsnachweises im selben Semester erfolgen. Letzteres ist möglich, wenn der Leistungsnachweis ein wiederholbares Prüfungsereignis darstellt und eine Wiederholungsprüfung im selben Semester angeboten wird (siehe Kapitel 5.1.4). Module mit semesterbegleitenden Leistungsnachweisen können nur durch eine erneute Buchung des Moduls wiederholt werden.

Die Wiederholungsart ist im Modulkatalog und im Vorlesungsverzeichnis aufgeführt. An der PhF werden folgende Varianten unterschieden:

– «einmal wiederholbar, erneut buchen»: In diesem Fall kann der Leistungsnachweis nur mit dem gesamten Pflicht- oder Wahlpflichtmodul in einem Folgesemester wiederholt werden. Die Wiederholung erfordert eine erneute Buchung.

– «Einmal wiederholbar, Wiederholungsprüfung oder erneut buchen»: Dieser Wiederholungsart begegnen Sie bei Pflicht- und Wahlpflichtmodulen, sofern der Leistungsnachweis als separat wiederholbares Prüfungsereignis durchgeführt wird und die Wiederholung im selben Semester

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Studienleistungen Studieren an der Philosophischen Fakultät

stattfindet. Mit der Buchung sind Sie automatisch zur Wiederholungsprüfung im gleichen Semester angemeldet, falls Sie einen ersten Fehlversuch hatten oder dem Prüfungsereignis entschuldigt ferngeblieben sind (siehe dazu Kapitel 5.1.4).

– Bei Wahlmodulen, die einmalig angeboten werden, ist entweder keine Wiederholung möglich («keine Wiederholung») – das Modul wir direkt substituiert –, oder das Modul ist im selben Semester wiederholbar, sofern eine Wiederholungsprüfung im selben Semester angeboten wird («Wiederholungsprüfung»).

5.1.4Wiederholung im selben Semester

In manchen Modulen wird eine Wiederholungsprüfung im selben Semester angeboten. Mit der Modulbuchung sind Sie sowohl für das erste Prüfungsdatum angemeldet sowie auch für das zweite Prüfungsdatum, sofern Sie den ersten Versuch nicht bestehen oder sich krankheitshalber abgemeldet haben. Die Buchung auf die Wiederholungsprüfung erfolgt durch das Studiendekanat, sobald die Ergebnisse der ersten Prüfung bekannt sind.

Möchten Sie die Wiederholungsprüfung nicht antreten, sondern das Modul in einem Folgesemester wiederholen, müssen Sie sich abmelden. Für die Abmeldung nutzen Sie im Studierendenportal die Anwendung «Meine Anträge». Sie finden dort die Module, zu deren Wiederholungsprüfung Sie angemeldet sind: Sie können sich über «Meine Anträge» ohne Angabe von Gründen abmelden.

Bleiben Sie der Wiederholungsprüfung ohne Angabe von Gründen fern, haben Sie einen Fehlversuch.

Sofern es sich um Ihren zweiten Fehlversuch handelt, gilt das Modul nach dem erneuten Fehlversuch als definitiv nicht bestanden. Bei Pflichtmodulen führt dies zu einer Abweisung und Sperre (siehe Kapitel 6).

5.1.5Abmeldung von Leistungsnachweisen

Falls vor Beginn des Leistungsnachweises oder während seiner Durchführung ein «zwingender, unvorhersehbarer und unabwendbarer Verhinderungsgrund» eintritt, müssen Sie zwingend die oder den Modulverantwortlichen informieren. Innert fünf Arbeitstagen nach dem Termin des Leistungsnachweises müssen Sie der oder dem Modulverantwortlichen ein schriftlich begründetes Abmeldungsgesuch zustellen. Dem Gesuch sind die erforderlichen Nachweise (zum Beispiel dem Arztzeugnis) beizulegen. Nach Ablauf der fünf Arbeitstage können Sie keine Verhinderungsgründe mehr geltend machen.

Bei Leistungsnachweisen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, kann vor Ablauf der Abgabefrist ein begründetes Gesuch um Fristverlängerung gestellt werden. Dies gilt insbesondere für schriftliche Arbeiten, Bachelor- sowie Masterarbeiten. Die oder der Modulverantwortliche entscheidet über die Bewilligung des Gesuchs. Wird das Gesuch nicht bewilligt, und wird der Leistungsnachweis nicht innert der ursprünglichen Frist eingereicht, so gilt das Modul als nicht bestanden. Die Arbeit muss bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Arbeit noch für die Aufnahme in den Leistungsausweis bewertet werden kann, eingereicht sein. Eine Fristerstreckung darüber hinaus ist nicht möglich, hingegen kommt eine Stornierung des Moduls in Frage. Ist eine Bachelor- oder Masterarbeit betroffen, muss grundsätzlich eine neue Bachelor- bzw. Masterarbeit zu einem neuen Thema verfasst werden.

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Studienleistungen Studieren an der Philosophischen Fakultät

Die Studiendekanin oder der Studiendekan hat die Möglichkeit, eine Vertrauensärztin oder einen Vertrauensarzt einzubeziehen.

5.1.6 Modulbuchung und Modulstornierung

Der Besuch von Veranstaltungen und die Teilnahme an Leistungsnachweisen setzt die Buchung des Moduls voraus. Für die Buchung bzw. Stornierung steht den Studierenden an der PhF eine Frist von rund fünf Wochen zur Verfügung. Der Start der Modulbuchung an der PhF erfolgt in der dritten Woche vor Beginn der Vorlesungszeit. Er erfolgt über drei konsekutive Tage gestaffelt. Buchbar sind Module jener Institute bzw. Seminare mit geöffneter Buchungsfrist. Bitte beachten Sie, dass in Ihrem Studienprogramm womöglich Module unterschiedlicher Institute bzw. Seminare angeboten werden.

Informationen zu den Modulbuchungsfristen der Institute und Seminare können Sie dem Vorlesungsverzeichnis entnehmen.

Zwei Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit endet die Buchungs- bzw. Stornofrist. Die Stornofrist endet dabei vor der Buchungsfrist. Dies ermöglicht es, vorhandene Plätze bei Modulen mit Platzbeschränkung nach Ende der Stornofrist noch zu buchen. Die Stornofrist endet in der Nacht von Freitag auf Samstag der zweiten Vorlesungswoche (24.00 Uhr); die Buchungsfrist in der Nacht von Sonntag auf Montag der zweiten Vorlesungswoche (24.00 Uhr).

Eine Buchung nach Ablauf der Buchungsfrist ist nicht möglich.

Allgemeines zur Modulbuchung und zu den Buchungsfristen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.students.uzh.ch/de/booking.html

Für die Studienplanung und die Modulbuchung benötigen Sie den Studienplan, um zu erfahren, welche Leistungen Sie erwerben müssen. Der Modulkatalog informiert Sie über das Angebot an Pflicht- und Wahlpflichtmodulen. Das Mustercurriculum schlägt Ihnen einen exemplarischen Studienverlauf vor. Der Studienstand informiert Sie darüber, welche Studienleistungen Sie bereits erbracht haben und was Ihnen für den Abschluss des Programms noch fehlt.

Für die konkrete Semesterplanung und die Modulbuchung benötigen Sie das Vorlesungsverzeichnis.

Wir empfehlen Ihnen, im Vorlesungsverzeichnis eine Merkliste zu erstellen und mit der Merkliste im Buchungstool Ihre Module zu suchen und zu buchen:

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Studienleistungen Studieren an der Philosophischen Fakultät

Klickanleitung:

1. Loggen Sie sich ein, damit Sie Ihre Merkliste speichern können.

2. Wählen Sie die Lasche «Verzeichnis».

3. Klappen Sie die Struktur auf, bis Sie Ihr Studienprogramm gefunden haben.

4. Wählen Sie die Modulgruppe, aus der Sie Module buchen möchten, und gehen Sie zu den Modulen der Modulgruppe.

3

1 2

4

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7 5

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Studienleistungen Studieren an der Philosophischen Fakultät

5. Gruppieren Sie die Module nach Pflicht/Wahl – alle Module in der Modulgruppe werden nach Modultyp gruppiert (Pflicht- vor Wahlpflicht- vor Wahlmodulen).

6. Wählen Sie die Module aus, die Sie buchen möchten.

7. Nehmen Sie die Module, die Sie buchen möchten, in die Merkliste auf.

8. Über den Pfeil gelangen Sie zurück zur Verzeichnisanzeige.

9. Wenn Sie sich alle Module Ihres Studienprogramms anzeigen lassen, können Sie sich über das Pfeilsymbol die Modulgruppen einblenden lassen. Durch Auswahl einer Modulgruppe können Sie die Anzeige von Modulen einschränken.

10. Wechseln Sie zur Merkliste, um eine Übersicht über die gemerkten Module zu gewinnen.

Wenn Sie sich eingeloggt haben, wird Ihre Merkliste gespeichert.

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9

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Studienleistungen Studieren an der Philosophischen Fakultät

11. Mithilfe der Merkliste bzw. dem Modulkürzel können Sie im Modulbuchungstool die gemerkten Module suchen und buchen.

12. Über einen Button in der Fusszeile können Sie in die Modulbuchung springen und sich dort einloggen. Beachten Sie dabei die Buchungsfristen des Instituts oder Seminars, das Ihr Programm anbietet: Sie können sich erst einloggen, wenn die Buchungsfrist für das entsprechende Institut oder Seminar begonnen hat.

^

13. Wählen Sie gegebenenfalls das Studienprogramm, für das Sie Module buchen möchten.

14. Übertragen Sie das Kürzel des Moduls, das Sie buchen möchten, in die Modulsuche (Suchkriterium: Modulkürzel).

15. Mit angewählter Checkbox werden Ihnen nur Module angezeigt, die Sie zum Zeitpunkt der Suche buchen können – bitte beachten Sie die unterschiedlichen Buchungsfristen der Module.

16. Mit angewählter Checkbox werden Ihnen nur Module zu dem Programm angezeigt, das Sie oben ausgewählt haben. Wenn Ihre Merkliste Module aus Ihrem Major und Minor enthält, vergessen Sie nicht, das richtige Studienprogramm auszuwählen, in dem Sie suchen möchten.

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Studienleistungen Studieren an der Philosophischen Fakultät

Bitte buchen Sie nur Module, die Sie tatsächlich absolvieren möchten, und verzichten Sie auf

«Hamsterbuchungen». Wenn Sie sich gegen ein bereits gebuchtes Modul entschieden haben, bitten wir Sie, die Stornierung sobald als möglich vorzunehmen.

5.1.7Vorgezogene Mastermodule

Bachelorstudierende können grundsätzlich nur Bachelormodule absolvieren. Im fortgeschrittenen Bachelorstudium ist es allerdings möglich, bis zu 30 ECTS Credits aus dem Masterstudium vorzuholen. Dazu müssen mindestens 120 ECTS Credits im Bachelorstudium absolviert sein.

Allerdings dürfen Sie nicht alle Mastermodule buchen. Die Masterarbeit etwa kann nicht vorgezogen werden. Gleiches gilt für andere Module. Die Information, ob Sie das betreffende Modul vorziehen können, finden Sie entweder im Modulkatalog (bei Pflicht- und Wahlpflichtmodulen) oder auf den Webseiten der Institute und Seminare (Wahlmodule).

Bachelorstudierende können Mastermodule nicht selbst buchen. Dazu steht Ihnen ein digitales Gesuchsformular zur Verfügung:

(https://www.phil.uzh.ch/de/studium/studentservices/vorgezogenemastermodule.html).

Es gibt Module, die sowohl im Bachelor- wie auch im Masterstudium angeboten werden. Bitte beachten Sie: Beim Bachelorabschluss werden die Module in der Reihenfolge des Erwerbs an den Abschluss angerechnet. Es kann deshalb sein, dass ein Modul, das Sie ursprünglich für das Masterstudium vorziehen wollten, an den Bachelorabschluss angerechnet wird, während ein anderes, welches Sie für das Bachelorstudium absolviert haben, nicht an den Bachelorabschluss angerechnet wird, weil Sie es erst nach dem vorgeholten erworben haben.

5.1.8Abschlussarbeiten

Der Abschluss eines Studiengangs umfasst im Major-Studienprogramm oder Mono- Studienprogramm eine Abschlussarbeit, die benotet wird (Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit). Mit der Bachelor- bzw. Masterarbeit weisen Sie Ihre Fähigkeit nach, eine wissenschaftliche Aufgabenstellung innerhalb einer vorgegebenen Frist selbständig zu bearbeiten und die Resultate adäquat darzustellen.

Abschlussarbeiten sind Einzelleistungen: Eine Ko-Autorschaft ist nicht möglich. Die Bachelor- bzw.

Masterarbeit muss an der PhF verfasst werden: Eine Anerkennung als externe Leistung ist nicht möglich.

Die Abschlussarbeiten sind befristete Prüfungsleistungen, wobei für die Bachelorarbeit ein Semester, für die Masterarbeit zwei Semester zur Verfügung stehen. Überschreiten Sie die Frist, gilt die Arbeit als nicht bestanden. Bachelor- bzw. Masterarbeiten können nach einem ersten Fehlversuch einmal wiederholt werden, wobei ein neues Thema gewählt werden muss. Bestehen Sie auch den zweiten Versuch nicht, werden Sie vom Major- beziehungsweise Mono-Studienprogramm definitiv abgewiesen und gesperrt.

Abschlussarbeiten werden von Lehrenden der PhF betreut, wobei die Betreuenden von Bachelor- bzw. Masterarbeiten spezifische Voraussetzungen erfüllen müssen (siehe dazu weiter unten). Die Buchung des Moduls Bachelor- bzw. Masterarbeit erfolgt durch Sie. Es gelten dafür spezifische

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Studienleistungen Studieren an der Philosophischen Fakultät

Buchungsfristen, die Ihnen auf unserer Webseite mitgeteilt werden. Es kann sein, dass Institute und Seminare unterschiedliche Vorprozesse kennen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

Sobald Sie die Abschlussarbeit zur Bewertung eingereicht haben, können Sie diese nicht mehr verändern bzw. verbessern. Die Betreuerin bzw. der Betreuer bewertet die eingereichte Arbeit und legt eine Note fest.

5.1.8.1Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit ist ein einsemestriges, benotetes Pflichtmodul von 15 ECTS Credits. Die Arbeit kann von Lehrenden betreut werden, die mindestens über einen Masterabschluss verfügen.

5.1.8.2 Masterarbeit

Die Masterarbeit ist ein zweisemestriges, benotetes Pflichtmodul von 30 ECTS Credits. Die Arbeit kann von Lehrenden betreut werden, die mindestens über einen Doktorgrad verfügen.

Weitergehende Angaben zur Einreichung der Arbeit und zu den Fristen können Sie unserer Webseite entnehmen.

5.2Mobilität

5.2.1 Mobilitätsfenster

Alle Programme der PhF ermöglichen die Mobilität grundsätzlich. Nicht jedes Semester ist gleich gut geeignet für die Mobilität. Deshalb weisen alle Mustercurricula ein oder zwei Semester aus, die sich gut mit einem Aufenthalt an einer anderen Universität vereinbaren lassen, so sollten zum Beispiel während dieser Zeit keine Pflichtleistungen zu erbringen sein.

5.2.2Anerkennung externer Leistungen

Studienleistungen, die Sie an einer anderen Universität erbracht haben, können gegebenenfalls als anrechenbare Leistung für ein Studium an der Philosophischen Fakultät anerkannt werden. Dazu zählen Studienleistungen, die Sie im Rahmen eines Mobilitätsaufenthaltes erbracht haben, oder Leistungen, die Sie aus einem an einer anderen Hochschule begonnenen Studium mitbringen. Die Anrechnung ist möglich, wenn

– die Leistungen nicht bereits an einen Studienabschluss angerechnet worden sind, – die Leistungen der Studienstufe entnommen sind, an die sie angerechnet werden sollen – und es sich nicht um die Bachelor- bzw. Masterarbeit handelt.

Bitte beachten Sie, dass Sie für einen Abschluss an der UZH eine Mindestanzahl ECTS Credits Ihres Major- oder Mono-Studienprogramms an der UZH erworben haben müssen. 60 ECTS Credits Ihres Majors auf Bachelorstufe beziehungsweise 45 ECTS Credits Ihres Majors auf Masterstufe müssen an der UZH erworben worden sein. Bei einem Mono-Studienprogramm auf Masterstufe müssen Sie 60 ECTS Credits an der UZH erworben haben.

Vor dem Aufenthalt an der anderen Universität ist mit den Mobilitätsverantwortlichen Ihrer Studienprogramme eine Vereinbarung auszustellen. Darin wird festgehalten, welche der

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Studienleistungen Studieren an der Philosophischen Fakultät

Studienleistungen an der Gastuniversität erbrachten Studienleistungen in den Programmen der UZH anerkannt werden. Beachten Sie, dass lediglich Leistungen anerkannt werden, die in Ihre Programme anrechenbar sind.

Nach Ihrer Rückkehr werden die Leistungen entsprechend der Vereinbarung angerechnet. Die an der Gastuniversität für die Leistung ausgewiesenen ECTS Credits werden übernommen. Credits aus anderen Leistungspunktsystemen, die nicht in ECTS Credits angegeben sind, werden entsprechend Ihrem Arbeitsaufwand in ECTS Credits umgewandelt und übernommen, wobei 1 ECTS Credit einem Arbeitsaufwand von 30 Stunden entspricht. Benotete Leistungen werden benotet, bestandene Leistungen als bestanden übernommen. Noten aus anderen Notensystemen werden nach einer einheitlichen Formel umgerechnet. Dabei rekurrieren wir auf den Leistungsausweis der Gastuniversität.

Bei einem Universitätswechsel kontaktieren Sie die Mobilitätsverantwortlichen nach Ihrer Immatrikulation ins Studium. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite:

https://www.phil.uzh.ch/de/studium/studentservices/anerkennung.html 5.3Erwerb von Sprachkompetenzen

In einigen Studienprogrammen ist der Erwerb von Sprachkompetenzen Teil der fachlichen oder überfachlichen Ausbildung.

Studienprogramme, in denen der Spracherwerb eine wesentliche fachliche Kompetenz darstellt, sehen für alle Studierenden zwingend vor, dass Sprachkompetenzen zu erwerben sind. Insbesondere philologische Programme bieten Sprachmodule auch selber an. In nicht-philologischen Programmen findet die Sprachausbildung im Rahmen von ausgewählten Kursen des Sprachenzentrums der UZH und ETHZ statt. Diese ausgewählten Kurse des Sprachenzentrums sind unentgeltlich. Sie stehen nur jenen Studierenden offen, für deren Studienprogramme die Sprachausbildung eine fachliche Kompetenz darstellt. Auf der Webseite des Sprachenzentrums wählen diese Studierenden als Zielgruppe «PhF-Studierende mit Spracherwerbspflicht».

https://www.sprachenzentrum.uzh.ch/de/angebot.html

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Studienleistungen Studieren an der Philosophischen Fakultät

In vielen anderen Major- oder Mono-Studienprogrammen ist der Erwerb bzw. die Anrechnung von Sprachausbildung an den Abschluss des Major- bzw. Mono-Studienprogramms möglich. Der Erwerb von Sprachkompetenzen ist Teil der überfachlichen Qualifikation, wobei neben den Sprachkursen des Sprachenzentrums auch andere Module zur Auswahl stehen. Studierende haben Zugang zu den Sprachangeboten des Sprachenzentrums (mit Ausnahme der oben erwähnten ausgewählten Kurse), wobei der Besuch der Kurse gebührenpflichtig ist.

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