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6 Definitive Abweisung und Sperre

Die Module, welche Institute und Seminare der PhF regelmässig anbieten, sind einmal wiederholbar.

Nach einem zweiten Fehlversuch gilt das Modul als definitiv nicht bestanden. Handelt es sich beim definitiv nicht bestandenen Modul um ein Wahlpflichtmodul, kann das Modul substituiert werden.

Handelt es sich hingegen um ein Pflichtmodul, ist eine Substitution nicht möglich: Ein definitiv nicht bestandenes Pflichtmodul führt zu einer definitiven Abweisung und Sperre.

Die Sperre gilt für alle Programme, in denen das definitiv nicht bestandene Modul ein Pflichtmodul darstellt. Systematisch gesperrt sind Sie in allen Programmen des entsprechenden Fachs: Haben Sie beispielsweise ein Pflichtmodul im Minor-Studienprogramm Geschichte definitiv nicht bestanden, so sind Sie auch für das Major-Studienprogramm Geschichte gesperrt. Handelt es sich beim definitiv nicht bestandenen Modul um die Bachelor- oder Masterarbeit, so erstreckt sich die Sperre lediglich auf das Major- oder Mono-Studienprogramm. Sie können in das Minor-Studienprogramm wechseln und dieses abschliessen.

Sperren werden von uns brieflich mitgeteilt. Damit informieren wir Sie über die Sperre sowie darüber, für welche Programme die Sperre gilt. Es kann sein, dass die Sperre zu einem späteren Zeitpunkt auf weitere, neue Programme ausgedehnt wird, die zum Zeitpunkt, in dem Sie den Sperrbrief erhalten haben, noch nicht existierten. Wenn Sie für einzelne Programme gesperrt worden sind, müssen Sie dies bei einem allfälligen Hochschulwechsel angeben.

Eine Sperre erhalten Sie auch, wenn Sie Pflichtmodule, die Sie im Rahmen einer Auflage erbringen müssen, definitiv nicht bestehen. Sie können Ihr Studium im entsprechenden Masterprogramm damit nicht fortsetzen.

Das Studiendekanat verschickt die Sperrbriefe im selben Zeitfenster wie die Leistungsausweise. Ein Programmwechsel auf das unmittelbar folgende Semester ist zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr möglich. Sie sind, sofern Sie eine Sperre erhalten haben, deshalb aufgefordert, bei der nächsten Semestereinschreibung einen Programmwechsel vorzunehmen.

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7 Studienabschluss

7.1 Anmeldung zum Abschluss

Wenn Sie alle erforderlichen Studienleistungen und Regeln erfüllt haben, können Sie den Abschluss erwerben. Für die Verleihung der Abschlussdokumente sind die Fakultäten zuständig. Dazu melden Sie sich in dem Semester, in dem Sie voraussichtlich alle erforderlichen Leistungen erbracht haben werden, zum Abschluss an. Dafür steht Ihnen in jedem Semester eine Frist zur Verfügung. Verpassen Sie diese Frist, können Sie sich frühestens im Folgesemester wieder zum Abschluss anmelden. Wir informieren Sie auf unserer Webseite über die relevanten Fristen. Achten Sie darauf, dass Sie in diejenigen Studienprogramme eingeschrieben sind, in welchen Sie einen Abschluss erwerben wollen.

Die Anmeldung erfolgt in der Leistungsübersicht. Diese finden Sie in Ihrem Studierendenportal. Bitte beachten Sie, dass über «Meine Ergebnisse» keine Anmeldung möglich ist.

Wenn Sie eine oder mehrere für den Abschluss erforderlichen Leistungen nicht erbracht haben, informieren wir Sie darüber, dass Sie den Abschluss nicht erwerben können. Sobald Sie die erforderlichen Studienleistungen erbracht haben, können Sie sich erneut zum Abschluss anmelden.

7.1.1 Auflagen

Falls Sie bei der Zulassung für Ihr Masterstudium Auflagen erhalten haben, müssen Sie diese Auflagen spätestens in Ihrem letzten Studiensemester vollständig erfüllt haben. Ein Abschluss mit nicht erfüllten Auflagen ist ausgeschlossen.

7.1.2 Mehrfach aufgeführte Module

Es gibt Studienleistungen, die in Ihrem Studienstand mehrfach aufgeführt sind. Da eine Studienleistung nur einmal an einen Abschluss angerechnet werden kann, müssen Sie ggf.

entscheiden, ob die Leistung im Major oder im Minor angerechnet werden soll.

Im Fall von Pflichtmodulen ist die Anrechnung durch die Studienordnung geregelt und deshalb bereits eindeutig. Es kann sein, dass das Modul nur in einem der beiden Programme ein Pflichtmodul darstellt, in diesem Fall erfolgt die Anrechnung dort, wo das Modul ein Pflichtmodul ist. Es kann sein, dass das Modul in beiden Programmen ein Pflichtmodul darstellt, in diesem Fall erfolgt die Anrechnung an den Major.

Nachdem Sie sich zum Abschluss angemeldet haben, prüfen wir, ob mehrfach aufgeführte Module vorhanden sind, und kontaktieren Sie gegebenenfalls.

7.1.3 Überzählige Module

Überzählige Module sind Studienleistungen, die für die Erfüllung der Bestehensvoraussetzungen nicht erforderlich sind. Sie werden nicht an den Abschluss angerechnet, jedoch im Academic Record bei «nicht an den Abschluss angerechneten Leistungen» ausgewiesen. Bei der Identifikation überzähliger Module wird geprüft, welche Studienleistungen zu welchem Zeitpunkt erworben worden sind: Ältere werden vor jüngeren Studienleistungen angerechnet.

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7.2Abschlussdokumente

Die Abschlussdokumente bestehen aus der Urkunde (Diploma), dem Diploma Supplement (Diplomzusatz) sowie dem Academic Record (Zeugnis).

Das Diplom enthält die Bezeichnung des verliehenen Grads, die abgeschlossenen Studienprogramme (mit der Note jedes Programms) sowie die gewichtete Gesamtnote. Das Masterdiplom gibt ausserdem den Schwerpunkt an, den Sie im Major- oder Mono-Studienprogramm gegebenenfalls gewählt haben.

Das zweite Dokument ist das Diploma Supplement (Diplomzusatz). Es enthält Informationen zur erworbenen Qualifikation sowie Angaben zum schweizerischen Bildungssystem. Diese Informationen sind relevant, wenn Sie Ihr Studium an einer Hochschule in einem anderen Bildungsraum fortsetzen möchten. Sie erhalten das Diploma Supplement in deutscher und englischer Sprache.

Der Academic Record ist das dritte Element der Abschlussdokumente. Er enthält eine detaillierte Auflistung Ihrer Studienleistungen, strukturiert nach Studienprogrammen und Modulgruppen.

Ausserdem weist der Academic Record auch alle nicht an den Abschluss angerechneten UZH-Leistungen aus. Auch den Academic Record erhalten Sie in deutscher und englischer Sprache. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Studienleistungen übersetzt sind. Wenn Sie eine vollständige Übersetzung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Student Services des Dekanats.

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