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E-Rezept
1. Das Wichtigste in Kürze
Das elektronische Rezept, kurz E-Rezept (oder eRezept, e-Rezept) soll in Zukunft die bisherigen
Papierrezepte ablösen. Die gesetzliche Grundlage bietet das „Gesetz zur sicheren Arzneimittelversorgung“
(GSAV), das am 16.8.2019 in Kraft getreten ist. Seit Juli 2021 kann die E-Rezept-App kostenfrei von jedem Smartphone-Nutzer heruntergeladen werden. Dort sind Apotheken gelistet, die bereits E-Rezepte annehmen oder bald an die technische Struktur angegliedert werden. Eigentlich sollte das E-Rezept zum 1.1.2022 für Apotheken und (Zahn-)Ärzte verpflichtend sein, aber der Termin wurde verschoben. Die bundesweite Testphase läuft seit 1.12.21.
2. Möglicher Ablauf
Das E-Rezept wird vom Arzt ausgestellt und enthält einen Rezept-Code, ähnlich einem QR-Code, der zu einer App auf dem Smartphone des Patienten geschickt wird. Patienten verwalten den Code mit Hilfe einer App (z.B. E-Rezept gematik) auf ihrem Smartphone. Die App kann von allen Smartphone-Nutzern bundesweit heruntergeladen werden und erfordert ein Handy mit mindestens iOS-14-Betriebssystem oder Android 7. Die App ist krankenkassenindividuell. Zudem brauchen die E-Rezept-Nutzer eine elektronische Gesundheitskarte mit kontaktloser Verbindungsmöglichkeit (NFC-Schnittstelle) und einen persönlichen Pin. Karte und Pin können bei der Krankenkasse angefordert werden.
Ist die App eingerichtet, können Patienten damit E-Rezepte von Ärzten empfangen, inklusive Hinweisen zu Einnahme und Dosierung. In der Apotheke kann der Rezeptcode in der App geöffnet und vorgezeigt werden.
Möglich ist auch die Vorabübermittlung an eine Apotheke, um zu klären, ob das Medikament vorrätig ist.
Versandapotheken können das E-Rezept mittels Webcam abscannen.
Alle Apotheken, die aktuell schon E-Rezepte annehmen, sind in der E-Rezept-App aufgelistet. Wer kein geeignetes Smartphone hat oder das E-Rezept nicht nutzen möchte, kann sich das E-Rezept beim Arzt ausdrucken lassen und in der Apotheke vorlegen.
Die Übermittlung sämtlicher Daten läuft über die Telematik-Infrastruktur und ist vor Datenmissbrauch geschützt. Dafür werden Apotheken und Ärzte mit einer speziellen Software ausgestattet.
3. Rezeptarten
Das E-Rezept soll voraussichtlich 2022 das rote Kassenrezept und das grüne OTC-Rezept ablösen. Das blaue Privatrezept, das BTM- Rezept, das T-Rezept sowie Verordnungen von Heil- und Hilfsmitteln sollen später folgen. Die Sonderformen des Kassenrezepts wie z.B. Dauerverordnungen oder Einzelimporte nach § 73 AMG sowie Rezepte, die zulasten anderer Versicherungsträger als der gesetzlichen Krankenkasse gehen, sind von dem E-Rezept ausgeschlossen.
4. Weitere Planungen
Künftig soll es möglich sein, bei bis zu drei Apotheken anzufragen, ob bzw. wann ein Medikament verfügbar ist. Außerdem sollen mehrere elektronische Gesundheitskarten angemeldet werden können, damit E-Rezepte von Familienangehörigen empfangen werden können.
5. Praxistipps
Die gematik GmbH (verantwortlich für die Einführung des E-Rezepts) bietet Informationen für Patienten auf www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de.
Die Quittungen für Medikamente sollten weiterhin aufbewahrt werden, damit bei entsprechend hohen Zuzahlungen eine Zuzahlungsbefreiung beantragt werden kann, Näheres unter Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung.
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6. Wer hilft weiter?
Apotheken
7. Verwandte Links
Ärztliches Rezept Kassenrezept Privatrezept OTC-Rezept
Arznei- und Verbandmittel Betäubungsmittelrezept T-Rezept
Elektronische Patientenakte Digitale Gesundheitsanwendungen
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