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ARBOR INVEST - VERMÖGENSVERWALTUNGSFONDS

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ARBOR INVEST -

VERMÖGENSVERWALTUNGSFONDS

Ein Investmentfonds mit Sondervermögenscharakter als Umbrellafonds(Fonds commun de placement à compartiments multiples) gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über Orga- nismen für gemeinsame Anlagen

Vereinfachter Verkaufsprospekt

Stand: März 2011

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INHALT

Anteilkauf/-verkauf 3

Gebühren (direkt vom Anleger zu tragen) 4

Verwaltungsgebühren (vom Fonds zu tragen) 4

Anlageziel und Anlegereignung 4

Angaben zur Wertentwicklung 7

Angaben zum Fonds 7

Verwendung der Erträge 8

Hinweise für Anleger in der Bundesrepublik Deutschland 8

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3

VEREINFACHTER VERKAUFSPROSPEKT

Dieser vereinfachte Verkaufsprospekt enthält wichtige Basisinformationen be- züglich des Fonds. Eine umfassende Beschreibung findet sich im ausführlichen Verkaufsprospekt des Fonds; dieser ist nur gültig in Verbindung mit dem letzten Jahresbericht des Fonds und, wenn der Stichtag dieses Jahresberichtes länger als acht Monate zurückliegt, zusätzlich mit einem aktuelleren Halbjahresbericht.

Alle Dokumente sind bei der Verwaltungsgesellschaft sowie bei allen Vertriebs- stellen kostenlos erhältlich.

Anteilkauf/-verkauf

Wertpapierkennnummer Anteilsklasse P:

Anteilsklasse I:

A0MZLY A0NF4R

ISIN

Anteilsklasse P:

Anteilsklasse I:

LU0324372738 LU0352153018

Erstausgabepreis (zzgl. Ausgabeaufschlag) Anteilsklasse P:

Anteilsklasse I:

EUR 100,00 EUR 100,00

Gründung des Fonds:

(Unterschrift des Verwaltungs- reglements)

22. Oktober 2007

Gründung des Teilfonds:

(Unterschrift des Sonderregle- ments)

22. Oktober 2007

Erstzeichnungsperiode Anteilsklasse P:

Anteilsklasse I:

22. Oktober 2007 - 23. Oktober 2007 10. März 2008

Zahlung des Erstausgabepreises (Valuta)

Anteilsklasse P:

Anteilsklasse I:

24. Oktober 2007 13. März 2008

Mindesterstanlage Anteilsklasse P Anteilsklasse I

EUR 1.000 keine

Anteilstückelung: Globalzertifikate

Anteilkauf/-verkauf: Fondsanteile können entweder bei der Vertriebstelle oder bei Banken, Direkt- banken oder Fondsplattformen erworben werden. Anteile können bei den glei- chen Stellen wieder verkauft bzw. in einen anderen Teilfonds getauscht werden.

Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschanträge, welche bis spätestens 16:30 Uhr (Luxemburger Zeit) an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesell- schaft eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des da- rauffolgenden Bewertungstages abgerechnet; danach eingehende Anträge wer- den zum Anteilwert des übernächsten Bewertungstages abgerechnet.

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Servicestelle für zusätzliche

Informationen: Axxion S.A.

1B, rue Gabriel Lippmann; L-5365 Munsbach Telefon: 00352-76.94.94-1 (Fax: - 555) E-Mail: info@axxion.lu

Gebühren (direkt vom Anleger zu tragen)

Ausgabeaufschlag

(in % vom Anteilwert zugunsten der Vertriebsstellen)

Anteilsklasse P:

Anteilsklasse I:

bis zu 2,5 % bis zu 5 %

Umtauschgebühr

(beim Wechsel in einen anderen Teilfonds):

Anteilsklasse P und I: bis zu 1 %

Rücknahmegebühr: keine

Verwaltungsgebühren (vom Fonds zu tragen)

Verwaltungsvergütung (in % des Netto- Fondsvermögens) Anteilsklasse P:

Anteilsklasse I:

bis zu 1,50 % p.a.

bis zu 1,75 % p.a.

Erfolgshonorar: Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, für die Anteilklasse „P“ und „I“ ein erfolgsabhängiges Entgelt in Höhe von 15% des Anstiegs des um Ausschüttun- gen bereinigten Anteilwertes der jeweiligen Anteilklassen des Teilfonds pro Ge- schäftsjahr zu erhalten, welches nach Ablauf des Geschäftsjahres auszuzahlen ist. Ein Erfolgshonorar fällt dabei grundsätzlich erst an, wenn der Anteilwert am Ende eines Geschäftsjahres den Anteilwert am Ende des vorherigen Geschäfts- jahres übersteigt. Grundlage für das Erfolgshonorar ist der Durchschnitt der um- laufenden Anteile im jeweiligen Geschäftsjahr.

Betreuungsgebühr: bis zu 0,27 % p.a.

Depotbank-,

Zentralverwaltungsgebühr: bis zu 0,19 % p.a. (mindestens EUR 25.500,--p.a.)

Andere Kosten und Gebühren: Hierin sind alle sonstigen Kostenpositionen enthalten, die im Verwaltungsregle- ment unter „Kosten“ aufgeführt sind.

Anlageziel und Anlegereignung

Anlageziel: Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds ist die Erwirtschaftung eines angemessenen Wertzuwachses der Vermögensanlagen in der Fondswährung Euro. Das Teil- fondsvermögen unterliegt keinen Restriktionen hinsichtlich regionaler oder bran- chenspezifischer Schwerpunkte. Je nach Börsenlage können die Anlage- schwerpunkte des Teilfonds sehr unterschiedlich sein, d.h. es findet eine

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5 permanente Anpassung an die Lage an den internationalen Kapitalmärkten statt. Die Anlageinstrumente können auch auf Nicht-Euro Währungen lauten.

Der Teilfonds kann sein Vermögen investieren in börsennotierte oder an einem anderen geregelten Markt, der regelmäßig stattfindet, anerkannt und der Öffent- lichkeit zugänglich ist, gehandelte Wertpapiere aller Art und Geldmarktinstru- mente aller Art wie z.B. Aktien, Anleihen Inhaberschuldverschreibungen, Pfand- briefe, Zertifikate, Geldmarktinstrumente, Partizipationsscheinen, Genussscheinen, Wandel - und Optionsanleihen; die Optionsscheine der Opti- onsanleihen beziehen sich ausschließlich auf Basiswerte im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 (Wertpapiere und Geldmarkt- instrumente) oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen.

Anlagepolitik: Der Teilfonds kann auch zu 100% Geldmarktinstrumente, flüssige Mittel und Festgelder in jeder Währung halten.

Im Teilfonds können strukturierte Wertpapierprodukte (Zertifikate) unter der Be- dingung zum Einsatz kommen, dass es sich bei den Zertifikaten um Wertpapie- re gemäß Art 41 (I) des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen und Artikel 2 des Reglement Grand Ducal vom 8. Februar 2008 sowie Punkt 17 CESR/07-044 handelt. Als Basiswerte der Zertifikate kommen u.a. in Betracht: Beteiligungspapiere, Beteiligungswertrechte, Forde- rungswertpapiere und Forderungswertrechte wie zum Beispiel Aktien, aktien- ähnliche Wertpapiere, Partizipations- und Genussscheine, fest- und variabel verzinsliche Anleihen einschl. des Asset-Backed Securities-Bereiches („ABS“- Bereich, bis max. 20% des Netto-Teilfondsvermögens“), Schuldverschrei- bungen, Wandelanleihen, Optionsanleihen, Hedgefonds, Private Equity Invest- ments, Volatilitäts-Investments, Immobilien- und Grundstück-Investments, Microfinance Investments, Rohstoffe/Waren und Edelmetalle unter Ausschluss einer physischen Lieferung, Wechselkurse, Währungen, Zinssätze, Fonds auf die genannten Basiswerte sowie entsprechende Finanzindizes auf die vorge- nannten Basiswerte.

Bei den Finanzindizes wird sichergestellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden diese Indizes in angemessener Weise veröffentlicht.

Sofern es sich bei den Basiswerten der strukturierten Wertpapierprodukte (Zerti- fikate) nicht um die in Art. 41 (I) des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen und Artikel 2 des Reglement Grand Ducal vom 8. Februar 2008 genannten Basiswerte handelt, muss es sich um Zertifika- te handeln, die den Basiswert nahezu 1:1 abbilden. Diese strukturierten Wert- papierprodukte (Zertifikate) dürfen keine „embedded derivatives“ (eingebettete Derivate) gemäß Artikel 2 (3) bzw. Artikel 10 des Reglement Grand Ducal vom 8. Februar 2008 und Punkt 23 CESR/07-044 enthalten.

Ebenso kann der Teilfonds im Rahmen der im Verwaltungsreglement festge- setzten Anlagebeschränkungen in sonstige zulässige Vermögenswerte investie- ren.

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen sind der Er- werb oder die Veräußerung von Optionsscheinen, Optionen, Futures und der Abschluss sonstiger Termingeschäfte sowohl zur Absicherung gegen mögliche Kursrückgänge auf den Kapitalmärkten als auch zur effizienten Portfolio- verwaltung gestattet. Bei den Basiswerten handelt es sich dabei um Instrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 (Wertpapiere

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und Geldmarktinstrumente) oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Bei den Finanzindizes wird sichergestellt, dass diese ausrei- chend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Wei- teren werden die Indizes in angemessener Weise veröffentlicht.

Weitere Angaben über die Techniken und Instrumente sind dem Kapitel „Hin- weise zu Techniken und Instrumenten“ des Verkaufsprospektes zu entnehmen.

Mit dem Einsatz von Derivaten können aufgrund der Hebelwirkung erhöhte Risi- ken verbunden sein. Bei der Nutzung von Derivaten wird der Fonds in keinem Fall von seiner Anlagepolitik, wie sie im Verkaufsprospekt beschrieben ist, ab- weichen.

Der Teilfonds kann innerhalb der gesetzlichen Grenzen (wie im allgemeinen Verwaltungsreglement unter Art 4 Nr. 12 definiert) Swap-Verträge (bspw. Zins- swaps, Währungsswaps, Equityswaps, Total Return Swaps) abschließen, in de- ren Rahmen der Teilfonds und der Kontrahent den teilweisen bzw. vollständigen Austausch der Wertentwicklung bzw. der Erträge der Fondsanlagen gegen die Erträge und/oder die Rendite des Basiswerts (Instrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 (Wertpapiere und Geldmarktin- strumente) sowie Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen) vereinbaren. Die Zahlungsansprüche aus Swap-Verträgen dürfen nur insoweit begründet werden, als diese mit den Anlagegrundsätzen des Teilfonds verein- bar sind.

Je nach Einschätzung der Marktlage kann das Teilfondsvermögen auch voll- ständig (maximal 100%) in einem der vorgenannten Anlagesegmente angelegt werden. Hiervon abweichend gelten die folgenden Anlagerestriktionen:

Zur Sicherstellung der Dachfondsfähigkeit dürfen Anteile an Zielfonds (OGAWs und OGAs, im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 erster und zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 85/611/EWG mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem der unten genannten Drittstaaten) maximal bis zu 10 % des Netto-Teilfondsvermögens erworben werden, wobei die Anlagestrategie der Zielfonds innerhalb des gesetzlichen Rahmens nicht eingeschränkt sind. Für den Teilfonds können auch Anteile an börsengehandelten richtlinienkonformen (i.S.d. Luxemburger Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über Organismen für Gemeinsame Anlagen) Investmentanteilen (Exchange Traded Funds) erworben werden; dies können sowohl aktiv als auch passiv gemanagte Sondervermögen sein. Im Rahmen dieser 10 % Grenze dürfen auch regulierte offene Immobilien- fonds, Hedgefonds, offene Dachfonds sowie Fonds, die direkt oder indirekt in Rohstoffe investieren und bei denen eine physische Lieferung ausgeschlossen ist, erworben werden, vorausgesetzt die vorgenannten Fonds unterliegen einer der CSSF gleichwertigen Aufsicht sowie Artikel 2 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008. Bei den erworbenen Fondsanteilen wird es sich aus- schließlich um solche handeln, die unter dem Recht eines EU-Mitgliedstaates, der Schweiz, Liechtenstein, USA, Hong-Kong, Kanada, Japan und Norwegen aufgelegt wurden.

Maximal 10 % des Netto-Teilfondsvermögens können in nicht notierte Wertpa- piere und nicht notierte Geldmarktinstrumente investiert werden. Diese Grenze umfasst auch Investitionen in regulierte offene Immobilienfonds, Hedgefonds, offene Dachfonds sowie Fonds, die direkt oder indirekt in Rohstoffe investieren und bei denen eine physische Lieferung ausgeschlossen ist, vorausgesetzt die vorgenannten Fonds unterliegen einer der CSSF gleichwertigen Aufsicht sowie Artikel 2 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008; so daß insgesamt maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens in Fonds investiert werden.

(7)

7 Typisches Anlegerprofil: Der Teilfonds dient risikobewussten, langfristig orientierten Anlegern, die an der Wertentwicklung eines weltweit diversifizierten Investmentfonds teilhaben möch- ten. Er eignet sich für Anleger, die an hohen Wertsteigerungen interessiert sind und dabei auch hohe Wertschwankungen akzeptieren. Die Wertentwicklung der Teilfondsanteile ist vor allem von Kursveränderungen an den Kapital- und Devi- senmärkten abhängig. Daher kann keine Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden. Im Übrigen wird auf die Hinweise im Verkaufsprospekt hingewiesen, die unter „WICHTIGE HINWEISE ZUR ANLA- GEPOLITIK SOWIE RISIKOBETRACHTUNG“ gegeben werden.

Angaben zur Wertentwicklung

Wertentwicklung des Teilfonds:

(Anteilsklasse P)

(Anteilklasse I)

2009: 12,11%

2010: 4,49%

2009: 11,68%

2010: 4,15%

Hinweis zur Wertenwicklung: Die Daten geben die Wertentwicklung der Fondsanteile in der Vergangenheit in Fondswährung an. Die Vergangenheits-Wertentwicklung ist keine Garantie für die zukünftige Wertentwicklung der Fondsanteile. Der Wert der Fondsanteile kann sowohl steigen als auch fallen. Die zukünftige Wertentwicklung wird u.a.

stark von der Entwicklung der internationalen Börsen sowie von der Fähigkeit des Fondsmanagements beeinflusst, die konkrete Anlagepolitik des Fonds im allgemeinen Marktgeschehen umzusetzen.

Angaben zum Fonds

Rechtsform: Sondervermögen als Umbrella Fonds gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 20. Dezember 2002, Teilfonds des Umbrella-Fonds „ARBOR INVEST“; bis zum 11.11.2010 Teilfonds der Umbrellafondsstruktur „HRK Invest“; dane- ben können noch weitere Teilfonds mit unterschiedlicher Anlagepolitik bestehen.

Derzeit bestehen noch weitere Teilfonds.

Verwaltungsgesellschaft: Axxion S.A.

1B, rue Gabriel Lippmann;

L-5365 Munsbach

Telefon: 00352-76.94.94-1 (Fax: - 555) E-Mail: info@axxion.lu

Initiator: Huber, Reuss & Kollegen Vermögensverwaltung GmbH Steinsdorfstraße 13

D-80538 München

Promotoren: PEH Wertpapier AG, D-Oberursel, Axxion S.A., L- Munsbach

Investmentmanager: Huber, Reuss & Kollegen Vermögensverwaltung GmbH Steinsdorfstraße 13

D-80538 München

Depotbank und

Zentralverwaltung: Banque de Luxembourg, Luxemburg

Preisveröffentlichung: Internet: www.axxion.lu

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Aufsichtsbehörde: Commission de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) Wirtschaftsprüfer: PricewaterhouseCoopers S.à.r.l., Luxemburg

Verwendung der Erträge

Anteilsklasse P:

Anteilsklasse I:

ausschüttend ausschüttend

Vertriebsländer: Großherzogtum Luxemburg, Deutschland, Republik Österreich

Vertriebsstelle: Huber, Reuss & Kollegen Vermögensverwaltung GmbH Steinsdorfstraße 13

D-80538 München

Zahlstelle in der

Bundesrepublik Deutschland Marcard, Stein & Co AG Ballindamm 36

D-20095 Hamburg

Zahlstelle in der

Republik Österreich RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG Am Stadtpark 9

A - 1030 Wien

Ende des Geschäftsjahres:

Erstmals:

Erster Zwischenbericht (ungeprüft):

Erster Jahresbericht (geprüft):

31. Dezember 2008

31. Dezember 2007 31. Dezember 2008

Besteuerung: Das Fondsvermögen unterliegt lediglich einer Steuer ("taxe d'abonnement") von 0,05% p.a. Mit Wirkung zum 1. Juli 2005 trat die EU-Zinsrichtlinie in Kraft, die generell einen Austausch von Informationen über die Zinserträge von EU- Ausländern (natürliche Personen) vorsieht.

Luxemburg beteiligt sich grundsätzlich nicht an diesem Informationsaus- tausch, erhebt aber eine Quellensteuer auf Zinserträge von EU-Ausländern (seit dem 1. Juli 2008 20% und ab dem 01. Juli 2011 35%), sofern sich der EU- Ausländer nicht ausdrücklich für die Weitergabe der Informationen entschie- den hat. Über eine Vermeidung der Quellensteuer (Vollmacht zur Auskunft- erteilung) sollte sich der Interessent beraten lassen.

Die Auswirkungen eines Erwerbs von Fondsanteilen auf die steuerliche Situation des Investors hängen von den anzuwendenden Gesetzen ab. In- teressenten sollten sich über Gesetze und Verordnungen, die für den Er- werb, den Besitz und die Rücknahme von Anteilen Anwendung finden, in- formieren und, falls angebracht, beraten lassen.

Hinweise für Anleger in der Bundesrepublik Deutschland

Bei den in diesem Verkaufsprospekt verzeichneten Zahl- und Vertriebsstellen können Anteile gezeichnet, zurückgegeben und umgetauscht werden.

Rücknahmeerlöse, etwaige Ausschüttungen und sonstige Zahlungen an die An- teilinhaber erfolgen über die Zahlstelle, auf Wunsch der Anteilinhaber auch bar in EURO.

Der ausführliche Verkaufsprospekt einschließlich Verwaltungs- und Sonderreg- lement, die vereinfachten Verkaufsprospekte, Jahres- und Halbjahresberichte

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9 sowie Ausgabe- und Rücknahmepreise sind bei den Zahl- und Vertriebsstellen in der Bundesrepublik Deutschland für die Anteilinhaber kostenlos erhältlich. Bei den genannten Stellen können auch die vorstehend unter ”Veröffentlichungen”

genannten Verträge sowie die Satzung der Verwaltungsgesellschaft eingesehen werden.

Ausgabe- und Rücknahmepreise können ausschließlich auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft (www.axxion.lu) veröffentlicht werden. Pflicht- mitteilungen an die Anteilinhaber werden in der Bundesrepublik Deutschland in der Börsen-Zeitung veröffentlicht.

Steuerliche Nachweispflichten für Deutschland: Die Verwaltungsgesellschaft hat der deutschen Finanzverwaltung auf Anforderung Nachweise zu erbringen, um beispielsweise die Richtigkeit der bekannt gemachten Besteuerungsgrundlagen zu belegen. Die Grundlagen für die Berechnung dieser Angaben können unter- schiedlich ausgelegt und es kann keine Zusicherung dahingehend gegeben werden, dass die deutsche Finanzverwaltung die von der Verwaltungsgesell- schaft angewandte Methodik für die Berechnung in jedem wesentlichen Aspekt anerkennt. Überdies sollten sich Anleger bewusst sein, dass eine Korrektur im Allgemeinen nicht für die Vergangenheit durchgeführt wird, wenn Fehler für die Vergangenheit erkennbar werden sollten, sondern grundsätzlich erst für das lau- fende Geschäftsjahr berücksichtigt wird. Entsprechend kann die Korrektur die Anleger, die im laufenden Geschäftsjahr eine Ausschüttung erhalten bzw. einen Thesaurierungsbetrag zugerechnet bekommen, belasten oder begünstigen.

Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie etwaige Mitteilungen an die Anteilinha- ber werden auf der Internetseite www.axxion.lu veröffentlicht.

Inkrafttreten

Verwaltungsreglement vom 12.11.2010

Sonderreglement vom 12.11.2010

Veröffentlichung Memorial C

17.12.2010

17.12.2010

Inkrafttreten des Sonderregle- ments bis zum 11.11.2010

Veröffentlichung Memorial C

Teilfonds „Vermögensverwal- tungsfonds“ der Umbrellafonds- Struktur „HRK Invest“

Sonderreglement vom 22. Oktober 2007 Änderungen wie folgt:

Sonderreglement vom 10. März 2008

Sonderreglements vom 26. September 2010

26. November 2007

07. Mai 2008

11. Oktober 2010

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Axxion S.A.

1B, rue Gabriel Lippmann L-5365 Luxemburg-Munsbach

Tel: +352 / 76 94 94 -1 Fax: +352 / 76 94 94 - 555 info@axxion.lu www.axxion.lu

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