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Unterrichtsbezogene Maßnahmen aufgrund einer besonderen Risikolage: Schulbetrieb nach der aktuellen Fassung des BMBWF. Lehrerinformation – Corona-Maßnahmen

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Academic year: 2022

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Lehrerinformation – Corona-Maßnahmen

nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Der Schulbetrieb wird seit 13. Dezember 2021 nach den Bestimmungen der Risikostufe 3 geführt.

Die Sicherheitsphase wurde für den Schulbetrieb bis 28.02.2022 vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) verlängert.

Es besteht eine Testpflicht! Alle Schüler/innen (auch geimpfte, genesene und erwachsene Schüler/innen) müssen vor Unterrichtsbeginn einen gültigen

Testnachweis der Lehrkraft vorweisen! Ausnahme seit 13.12.2021: Personen, die in den letzten 90 Tagen molekularbiologisch bestätigt eine Infektion mit SARSCoV-2

überstanden haben, sind von der Testpflicht ausgenommen. Eine Bestätigung muss mitgeführt werden.

Schulbetrieb nach der aktuellen Fassung des BMBWF.

Nach der Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung der COVID-19-Folgen im Schulwesen für das Schuljahr 2021/22 (COVID-19-Schulmaßnahmenverordnung 2021/22 sowie der COVID-19- Schulverordnung 2021/22) jeweils in der geltenden Fassung.

Die Stundenpläne und Nachweisblätter müssen auf aktuellem Stand sein, um mögliche Corona-Verdachtsfälle so rasch als möglich zurückzuverfolgen (Inklusive Eintrag der Klasse und Schule).

Sitzpläne müssen unmittelbar nach der Probe angefertigt und abgegeben werden!

Im Übrigen sind alle weiteren Informationen der Corona-Kommission zu Hygienemaßnahmen, den Maßnahmen in der Sicherheitsphase zum Schulstart und den Risikostufen zu beachten.

Diese werden rechtzeitig per E-Mail, SMS und auf der Homepage verlautbart.

Testmöglichkeiten:

(gegen Vorlage der E-Card sind die Tests kostenlos)

 Im Kaufhaus Tyrol, 2. Stock (Montag bis Samstag ohne Voranmeldung).

 Tiroler Wirtschaftskammer, Wilhelm-Greil-Straße 7

 Apotheke Bozner Platz, Bozner Platz 7

 Weitere Teststationen findet man unter folgendem Link: Tirol testet | Land Tirol

Unterrichtsbezogene Maßnahmen aufgrund einer besonderen Risikolage:

Die Corona-Kommission ermittelt für die Bundesländer die spezifischen risikoadjustierte 7- Tages-Inzidenzen. Die entsprechenden Schwellenwerte für die Bildungseinrichtungen lauten:

 unter 100 gilt als geringes Risiko (Stufe 1) [Gruppenunterricht, Ensemble- und Orchesterproben können in der Musikschule stattfinden]

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 zwischen 100 und 200 als mittleres Risiko (Stufe 2) [Gruppenunterricht, Ensemble- und Orchesterproben können in der Musikschule unter Einhaltung von Abständen und Aufteilung auf Registerproben bei Orchestern stattfinden]

 über 200 als hohes Risiko (Stufe 3) [Es kann vorläufig noch bis Ende November Gruppenunterricht stattfinden, bei weiter steigenden Zahlen kann eine Weisung zum Trennen der Gruppen erteilt werden.]

Maßnahmen und Risikostufen:

[Die jeweiligen Maßnahmen und Risikostufen sind in der Datei „Maßnahmen und Risikostufen“ beschrieben.]

Es gelten folgende Nachweise:

Das Lehr- und Verwaltungspersonal braucht grundsätzlich einen Impfnachweis.

Geimpft

Eine Impfung gilt erst bei vollständiger Immunisierung als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr. Der Nachweis wird ab dem Tag der 2. Impfung

ausgestellt. Die Zweitimpfung gilt für maximal 270 Tage ab dem Zeitpunkt der Zweitimpfung. Ab 01.02.2022 wird die Gültigkeit des grünen Passes auf 6 Monate reduziert.

Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 270 Tage ab dem Tag der Impfung. Seit 03.01.2022 ist das Impfzertifikat einer einmaligen Janssen Impfung nicht mehr gültig.

Für bereits genesene Personen, die zumindest einmal geimpft sind, ist ab

06.12.2021 der Impfnachweis 270 Tage gültig. Ab 01.02.2022 wird die Gültigkeit des grünen Passes auf 6 Monate reduziert.

Die Drittimpfung gilt ebenso ab 06.12.2021 für 270 Tage. Zwischen erster und zweiter Impfung müssen mindestens 14 Tage, zwischen zweiter und dritter Impfung zumindest 120 Tage liegen.

Schulfremde Personen, ungeimpftes Lehr- und Verwaltungspersonal sowie genesene Mitarbeiter/innen, die nicht geimpft sind, haben zu jeder Zeit nachzuweisen, dass ein gültiges negatives Testergebnis vorliegt, davon mind. einmal pro Woche das Ergebnis eines externen PCR-Tests. (Test muss vor Dienstantritt abgegeben werden).

Genesen

Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine

molekularbiologisch bestätigte Infektion bis zu 6 Monaten ab Testdatum.

Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf

Genesene, die nicht geimpft sind, müssen sich auch nach der Sicherheitsphase ab dem 04.10.2021 weiterhin testen lassen!

Ausnahme seit 13.12.2021: Personen, die in den letzten 90 Tagen

molekularbiologisch bestätigt eine Infektion mit SARSCoV-2 überstanden haben, sind von der Testpflicht ausgenommen. Eine Bestätigung muss mitgeführt werden.

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3 Getestet

negatives Ergebnis eines PCR-Tests Gültigkeit: 72 Stunden ab Probenahme

negatives Ergebnis eines Antigentests von einer befugten Stelle Gültigkeit: 24 Stunden ab Probenahme

Ungeimpfte sowie genesene Mitarbeiter/innen, die nicht geimpft sindmüssen nach Abschluss der Sicherheitsphase mindestens einmal pro Woche im

Rahmen der Gültigkeit einen PCR-Test auf SARS-CoV-2 der Schulleitung per E- Mail an post.musikschule@innsbruck.gv.at vorlegen und 7 Tage aufbehalten (ein zweiter Test pro Woche kann ein Antigen Test sein).

Ausnahme seit 13.12.2021: Personen, die in den letzten 90 Tagen

molekularbiologisch bestätigt eine Infektion mit SARSCoV-2 überstanden haben, sind von der Testpflicht ausgenommen. Eine Bestätigung muss mitgeführt werden.

Maskenpflicht:

Das Tragen einer FFP2-Maske bzw. einer MNS-Maske (bei Kindern) ist für alle ankommenden Personen nach Betreten des Musikschulgebäudes verpflichtend vorgeschrieben. Kinder unter 6 Jahren müssen keine Maske tragen. Maskenbefreiungen werden nicht akzeptiert!

 Wer keine hat, muss eine Maske im Zimmer 105 verpflichtend abholen. In den Außenstellen der Musikschule gilt dies gleichlautend.

 Alle Schüler/innen sowie das Lehr- und Verwaltungspersonal haben im gesamten Schulgebäude, auch während des Unterrichts – soweit als möglich – eine FFP2-Maske bzw. eine MNS-Maske (bei Kindern im Volksschulalter) zu tragen.

 Bei sämtlichen Orchester- und Ensembleproben ist eine FFP2-Maske bzw. eine MNS- Maske (bei Kindern im Volksschulalter) zu tragen. Ausgenommen sind Sänger und Bläser (hier muss die Lehrperson im Unterricht die Maske tragen). Bei entsprechender Risikostufe wird auch ein Sicherheitsabstand vorgeschrieben. Ab 10.01.2022 mindestens 2 Meter.

Veranstaltungen sind in den Risikostufen 1 und 2 erlaubt. In der Stufe 3 können größere Veranstaltungen nur mehr unter sehr erschwerten Bedingungen in den jeweiligen

Veranstaltungsorten stattfinden.

Konzerte und Veranstaltungen können zurzeit nur bedingt oder gar nicht stattfinden!

Vorgangsweise in bestimmten Anwendungsbereichen:

In der Musikschule der Stadt Innsbruck kommen für die

 Musikalische Früherziehung die Risikostufen nach der Bewertung der Corona- Kommission (eventuell die Corona-Ampel) und die Hygienebestimmungen für die elementarpädagogischen Einrichtungen,

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 für die Außenstellen in den Volksschulen, die Risikostufen nach der Bewertung der Corona-Kommission (eventuell die Corona-Ampel) und die Hygienebestimmungen für die Volksschulen zur Anwendung.

Da ein Großteil der Schüler/innen aus diesem Alterssegment kommt, gilt auch für den Unterricht im Hauptgebäude die Regelung für die Volksschulen.

Ensemble-, Gruppen- und Orchesterunterricht orientiert sich an den Vorgaben der Corona- Kommission. Dies gilt ebenso für die Veranstaltungen.

Proben von privaten Ensembles sind bis auf Widerruf nicht gestattet!

Maßnahmen für Schüler/innen:

Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und für die Betreuung ist bei geimpften SchülerInnen der Nachweis eines negativen Antigen-Tests, bei ungeimpften SchülerInnen eines negativen PCR-Tests. Ausnahme seit 13.12.2021: Personen, die in den letzten 90 Tagen molekularbiologisch bestätigt eine Infektion mit SARSCoV -2 überstanden haben, sind von der Testpflicht ausgenommen. Eine Bestätigung muss mitgeführt werden.

Dies gilt auch für schulpflichtige Kinder, die vom Präsenzunterricht befreit sind.

Erwachsene Schüler bringen ihren gültigen Test zeitnah vor dem Unterricht mit und legen ihn der Lehrkraft vor.

Diese Bestimmungen gelten auch für sämtliche Proben!

Maßnahmen nach den Sicherheitsphasen:

In den Pflichtschulen wird regelmäßig getestet. Alle anderen Schüler/innen der Musikschule müssen die 3-G-Regel einhalten.

Generell ist jede/r Lehrer/in dazu verpflichtet das Testergebnis von den Schülerinnen und Schülern abzufragen.

Schüler/innen, die gesundheitlich angeschlagen sind, dürfen nicht in die Musikschule kommen.

Hände waschen! Alle sind beim Betreten der Schule dazu angehalten die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren. Das gründliche Händewaschen gilt nicht nur nach Betreten der Einrichtung, sondern soll den gesamten Tag über mehrmals durchgeführt werden, insbesondere nach dem Schnäuzen, Niesen und Husten, vor und nach dem Essen sowie nach der Benutzung von Toiletten etc. Auch vor dem Wechsel in einen anderen Raum sollten immer die Hände gewaschen werden. Bitte weisen Sie die Kinder/Schülerinnen und Schüler auch mehrmals täglich darauf hin.

Für kleinere Kinder wird eher gründliches Händewaschen anstatt die Verwendung eines Desinfektionsmittels empfohlen.

Für die Unterrichtszimmer werden auch Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt.

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Für die Klavierzimmer werden eigene Desinfektionsspender mit einer Seifenlauge sowie ein Mikrofasertuch zur Verfügung gestellt.

 Link zur richtigen Reinigung der Klaviertasten:

https://www.facebook.com/PianoFischer/videos/587313098565729/

Für die Außenstellen bekommen die Lehrkräfte mobile Desinfektionsspender. Das Mittel ist auch zur Desinfektion der Mundstücke geeignet.

In den Außenstellen sind kurzfristige Wechsel in andere Unterrichtszimmer wegen Desinfektionsmaßnahmen möglich. Die jeweiligen DirektorInnen teilen die Zimmer zu.

Alle Blech- und Holzbläser müssen zum Auffangen des Kondenswassers die vorhandenen Schalen benützen. Den Schalen muss jeden Tag von den Lehrkräften ein paar Tropfen Desinfektionsmittel oder Seifenlauge zugefügt werden (Dabei wird die Oberflächenspannung vom Wasser aufgehoben und Viren können dadurch zerstört werden).

Abstand: Wir empfehlen weiterhin eine Distanz von mindestens 2 Metern zwischen Ihnen und einer anderen Person sowohl im Wartebereich als auch im Unterrichtsraum einzuhalten.

Atemhygiene: Bitte weiterhin die allgemeinen Hygienebestimmungen beachten. Beim Singunterricht muss ein Abstand von mindestens 2 Metern eingehalten werden.

Krank? Zuhause bleiben! Jede Lehrperson, die sich krank fühlt, darf nicht in die Bildungseinrichtung kommen und muss sich unverzüglich beim Direktor melden.

Telefonieren! Sprechstunden und Elterngespräche sind ausschließlich telefonisch oder virtuell abzuhalten.

Lüften nach jeder Unterrichtseinheit! Nach jeder Unterrichtseinheit soll in den Pausen für eine Dauer von mindestens fünf Minuten gelüftet werden (wenn möglich Querlüftung).

In der kalten Jahreszeit ist Stoßlüften vorgesehen: Nach 20 Minuten Unterricht sollte bis zu fünf Minuten kräftig gelüftet werden (Notfalls Jacken anziehen)!

Bei wärmeren Temperaturen soll wieder bei gekippten Fenstern unterrichtet werden. Die Nachbarn werden darüber informiert.

Wenn man das Zimmer für längere Zeit verlässt, müssen die Fenster unbedingt geschlossen werden!

Gemeinsame Verwendung von Gegenständen vermeiden! Ausschließliche Nutzung persönlicher Noten;

Das gemeinsame Arbeiten/Spielen mit Gegenständen sollte vermieden werden. Dies gilt insbesondere für den elementarpädagogischen Bereich. Hier sollten Gegenstände bei Kontakt mit Speichel oder Abstoßungen des Körpers (z. B. Niesen) sogleich desinfiziert als auch regelmäßig gereinigt werden.

Verwaltung: Zusätzlich zum dort diensthabenden Personal in der Verwaltung hat nur eine weitere Person Zutritt. Vor diesen Räumen ist auf ausreichend Abstand für wartende Personen zu achten.

Nutzung mitgebrachter persönlicher Instrumente: Schulinstrumente werden nur vom Lehrer verwendet bis auf Orgel, Klavier, Kontrabass, Hackbrett und Harfe (hier werden die Instrumente gekennzeichnet welches der Lehrer benützt);

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Bei Klavierunterricht sind die meisten Räume mit 2 Instrumenten ausgestattet. Auf Instrument 1 spielt der/die Lehrer/in, auf Instrument 2 der/die Schüler/in;

In Unterrichtszimmern, in denen das Hauptfach Klavier nicht unterrichtet wird, dürfen diese von Schülerinnen und Schülern nicht bespielt werden.

Dreiergruppen können nur nach entsprechender Raumgröße unterrichtet werden. Falls dafür Ensemblestunden verwendet werden (Rücksprache mit Direktor), sind diese in den Nachweisblättern als Querverweis zu vermerken.

Ensemble- und Orchesterproben:

Ensemble- und Orchesterstunden können nur nach ausreichender schriftlicher Begründung genehmigt werden. Probezeiten und Proberäume müssen mit dem Direktor vereinbart werden.

Die Ensemblestunden, die derzeit nicht gehalten werden, müssen für die Gruppenteilung oder Neuaufnahmen von Schülern verwendet werden. Zusätzliche Ensembles können derzeit nicht genehmigt werden. Hier ist die Verwendung der Stunden mit dem Direktor abzuklären.

Das Nachziehen von der Warteliste soll bitte direkt mit dem Fachgruppenleiter erledigt werden.

Nach jeder Probe und nach jedem Kurs müssen Sitzpläne angefertigt und im Zimmer 105 für den Fall einer notwendigen Nachverfolgung abgegeben werden!

Die erlaubte Ensemble- und Orchestergröße bei den Proben muss mit dem Direktor abgesprochen werden. Die Anzahl der erlaubten Musiker/innen hängt von mehreren Faktoren ab: Raumgröße (m2-Zahl), Abständen, Instrument (Blasinstrumente, Streichinstrumente, etc.). Masken sind bei allen Ensemble- und Orchesterproben (Ausnahme Bläser und Sänger) verpflichtend zu tragen.

Pausen:

Nach jeder Unterrichtsstunde muss eine Pause von 5 Minuten eingehalten werden. Alle Ensemble- und Orchesterproben finden grundsätzlich ohne Pausen statt.

Ausnahmen nur nach Rücksprache mit dem Direktor.

Gesang:

Gesangsunterricht als Einzel- oder Gruppenunterricht richtet sich nach den Vorgaben der Risikostufen (Ausgenommen sind genehmigte Ensembleproben).

Hospitation und Unterrichtspraktikum:

Hospitationen und Unterrichtspraktika können nur nach vorheriger Genehmigung durch den Direktor abgehalten werden.

Referenzen

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