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TOP 53 - Informationskampagnen für Jugendliche während der Pandemie?

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Academic year: 2022

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In der Senatssitzung am 15. Dezember 2020 beschlossene Fassung

Senatskanzlei 14.12.2020

S 06

Tischvorlage für die Sitzung des Senats am 15.12.2020

„Informationskampagnen für Jugendliche während der Pandemie?“

(Anfrage für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft)

A. Problem

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft fol- gende Anfrage an den Senat gestellt:

Wir fragen den Senat:

1. Welche digitalen Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um Jugendliche über soziale Me- dien über die Pandemie und die A-H-A-Schutzmaßnahmen zu informieren und für diese zu sensibilisieren?

2. Welche weiteren Maßnahmen plant der Senat, um insbesondere Jugendliche über soziale Medien und Messenger-Dienste zukünftig mit dem Ziel zu erreichen, dafür zu werben, manche Sorglosigkeit aufgrund des jungen Alters in Mitmachen und Solidarität umzuwan- deln?

3. Über welche digitalen Kanäle könnten Appelle der Sensibilisierung und des Mitmachens, unter Einbeziehung der Träger der offenen Jugendarbeit und außerschulischen Bildungs- arbeit, zusätzlich erfolgen?

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Zu Frage 1:

Der Senat nutzt die von ihm betriebenen Social Media-Kanäle, um die Bevölkerung insgesamt und auch um Jugendliche über die Corona- Pandemie und die A-H-A-Schutzmaßnahmen zu informieren. Er unterstreicht an dieser Stelle ausdrücklich und nachdrücklich noch einmal die Wichtigkeit der sozialen Netzwerke für Krisenkommunikation und Informationsverbreitung, für

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eine zeitgemäße Regierungskommunikation und das Stadtmarketing. Vor dem Hintergrund eines geänderten Mediennutzungsverhaltens der Bevölkerung ist es für staatliche Einrichtun- gen unumgänglich in den sozialen Medien aktiv zu sein.

Für die Kommunikation zur Corona-Pandemie werden die Angebote des von der WFB Wirt- schaftsförderung Bremen GmbH betriebenen Stadtportals Bremen.de und die Angebote der Senatskanzlei sowie der Senatorin für Gesundheit genutzt.

Besonders zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang die für junge Menschen gestartete In- fluencer-Kampagne #fürBremen, bei der vier Influencer*innen ihre Instagram-Reichweite ge- nutzt haben, um auf die Wichtigkeit von Maske, Abstand und des zuhausebleiben hinzuwei- sen. Diese Kommunikation „auf Augenhöhe“ mit den jüngeren Zielgruppen hat sehr gut funkti- oniert und viele Menschen dazu bewogen, ebenfalls Fotos von sich mit dem Hashtag #fürBre- men zu teilen. Zur Ergänzung ist ein Film erstellt worden, in dem ein Schild mit dem Hashtag von ganz unterschiedlichen Personen weitergereicht worden ist. Neben Polizei, Feuerwehr, BSAG und Passanten haben zahlreiche weitere Akteure aus Pflege, Kinderbetreuung, Politik und Verwaltung mitgewirkt. Der Film ist allein über Instagram fast 10.000 Mal aufgerufen wor- den. Die vom Senat ergriffenen Maßnahmen der klassischen Informationsarbeit – wie Plakat- aktionen

(Großflächen, City Light Poster, elektronische Werbeflächen), eine Fahrrad- Werbeaktion und Website-Angebote – werden natürlich auch von Jugendlichen wahr- genommen, die Maßnahmen werden durch die sozialen Medien flankiert.

Zu Frage 2:

Der Senat plant eine Fortsetzung seiner gestarteten Informationsaktivitäten.

Zu Frage 3:

Die WFB prüft, inwieweit TikTok oder Snapchat geeignet sind, dort bezahlte Inhalte zu platzie- ren und auf diesem Wege jüngere und andere Zielgruppen als auf Instagram zu erreichen.

C. Alternativen Keine.

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D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung

Die Beantwortung der Anfrage hat keine finanziellen und personalwirtschaftlichen oder gen- derrelevanten Auswirkungen.

E. Beteiligung und Abstimmung

Die Abstimmung mit der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, der Sena- torin für Kinder und Bildung sowie der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport und der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa ist eingeleitet.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Geeignet nach Beschlussfassung im Senat. Einer Veröffentlichung über das zentrale elektro- nische Informationsregister steht nichts entgegen.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage der Senatskanzlei vom 14.12.2020 einer mündli- chen Antwort auf die Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Fragestunde der Stadtbürgerschaft zu.

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