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Von Ebola bis zur Sterbebegleitung

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Bayerisches Ärzteblatt 11/2014

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Von Ebola bis zur Sterbebegleitung

Medizinische Versorgung von Asylbe- werbern, Ebola-Bedrohung, GKV-Versor- gungsstärkungsgesetz (GKV-VSG), Kor- ruption im Gesundheitswesen oder Ster- behilfe – so vielfältig ist das Themenspek- trum, mit dem sich Bayerns Ärzteparlament anlässlich des 73. Bayerischen Ärztetages in Weiden Ende Oktober befasst hat.

Die 180 Delegierten forderten das Baye- rische Sozialministerium auf, zügig einen Vertrag zur personellen und technischen Ausstattung der medizinischen Versor- gungsbereiche zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung von Asylbewer- bern auszuarbeiten. Dazu gehören die Einrichtung von „medical points“ in den Erstaufnahmeeinrichtungen inklusive an- gemessener medizinischer Ausstattung und Anstellung von medizinischem Assis- tenzpersonal, eine Einbindung von Ärztin- nen und Ärzten, Ärztenetzen und Ärzte- vereinen in diesen Einrichtungen zu festen Sprechstundenzeiten, die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Dolmet- schern und eine unbürokratische Kosten- übernahme.

Auch die Ebola-Bedrohung, ein mittler- weile weltweites Thema, wurde angespro- chen. Wichtig seien vor allem die Hilfen vor Ort in den betroffenen westafrikani- schen Ländern und die Zusicherung an unsere Helfer, bei einer möglichen Infek- tion, bei uns in Deutschland behandelt zu werden. Hier forderten die Delegierten vor allem Unterstützung von Bund und Land für die Kliniken, die eine Spezialeinheit für hochkontagiöse Erkrankungen vorhalten.

GKV-VSG und Krankenhausreform

Das Plenum befasste sich auch mit ver- schiedenen Aspekten des GKV-VSG, wie etwa der Terminvergabe für Facharztter- mine und dem Aufkauf von Praxissitzen in sogenannten überversorgten Regionen.

Die Delegierten sahen in der geplanten gesetzgeberischen Maßnahme einen massiven Angriff auf die Freiberuflichkeit und einen inakzeptablen Eingriff in die Kompetenz der ärztlichen Selbstverwal- tung. Die geplante Vorgabe lenke von den wirklichen Kernproblemen, wie zuneh- mendem Versorgungsmangel, Budgetie- rung im ambulanten und der stillen Rati- onierung im stationären Sektor, ab. Der

Gesetzgeber habe mit der Einrichtung von Termin-Servicestellen einerseits und dem Aufkauf von Praxissitzen andererseits ein richtiges Paradoxon in Planung. Denn, gäbe es wirklich zu viele niedergelassene Fachärzte, sollten die Termin-Wartezeiten kein Thema sein. Zudem gefährdet der Aufkauf von Praxissitzen vor dem Hinter- grund der demografischen Entwicklung in Deutschland mittel- und langfristig die am- bulante Patientenversorgung.

Die Versammlung befürwortete die Ein- richtung eines Fonds zur Verbesserung der Anreize für Ärzte zur Niederlassung in unterversorgten Gebieten, forderte aber gleichzeitig das Bayerische Gesundheits- ministerium auf, endlich die mit dem GKV- Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) in § 90a Sozialgesetzbuch V (SGB V) eröffnete Möglichkeit zu nutzen, ein „Ge- meinsames Landesgremium“ zu sektor- übergreifenden Versorgungsfragen zu installieren und die Bayerische Landes- ärztekammer (BLÄK) dort angemessen zu beteiligen. Ziel sei es, mit diesem Gremi- um die Versorgungssituation in Bayern zu überprüfen und eine Versorgungsplanung zu realisieren.

An die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform appellierten die Dele- gierten, die Unterfinanzierung in den Klini- ken zu beenden und an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) war die Resolu- tion gerichtet, verbindliche Vorgaben zur Personalausstattung zu formulieren. Die Bundesländer wurden aufgefordert, eine gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen, wonach wenigstens zehn Prozent der Aufsichtsratsmitglieder von Kliniken Ärztinnen und Ärzte sein müssten.

Sterbebegleitung und Korruption

Der Bayerische Ärztetag hat zum Thema Sterbehilfe – Sterbebegleitung eine klare Position bezogen und darauf hingewie- sen, dass der Fokus der aktuellen Debatte fälschlicherweise auf dem „ärztlich assis- tierten Suizid“ liege und nicht auf der Ster- bebegleitung. Die ärztliche Tätigkeit ist da- rauf gerichtet, Leben zu retten und Leben zu erhalten, Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu mindern und Sterbenden beizustehen. Die Dele- gierten signalisierten dem Gesetzgeber,

dass sie die Festschreibung des Verbots der gewerblichen und organisierten Ster- behilfe im Strafgesetzbuch (StGB) mittra- gen, sahen aber keinen Bedarf für weitere gesetzliche Regelungen. Die Berufsord- nung für die Ärzte Bayerns sei umfassend formuliert.

Angesprochen wurde in Weiden auch der Gesetzentwurf zur „Korruption im Gesund- heitswesen“, den Bundesjustizminister Heiko Maas bis Dezember vorlegen will.

Wir unterstützen die Gesetzesinitiative, die Korruption im § 299 StGB festzuschrei- ben, fordern aber nicht nur die Bestech- lichkeit sondern auch die Bestechung zu ahnden und keine Beschränkung auf die akademischen Heilberufe.

Aus innenpolitischer Sicht ist sicherlich der Beschluss, den Beitrag anzupassen, relevant. Die BLÄK hat in den vergange- nen Jahren ihr Serviceangebot für ihre Mit- glieder stark ausgebaut. Die Investitionen wurden maßgeblich für die Angelegen- heiten der ärztlichen Weiter- und Fortbil- dung, Medizinische Assistenzberufe und zur Verbesserung der kommunikativen Infrastruktur getätigt sowie das Ärztehaus Bayern modernisiert. Das Ärzteparlament sprach sich mit großer Mehrheit und bei nur wenigen Gegenstimmen dafür aus, den Beitragssatz um 0,05 Prozentpunkte auf 0,38 Prozent anzupassen.

Dieser kurze thematische Abriss zeigt die ungeheure Themenvielfalt des 73. Baye- rischen Ärztetages und beweist einmal mehr die Vitalität, das Engagement und die sozial-, gesundheits- und berufspoliti- sche Stärke unserer ärztlichen Selbstver- waltung ganz nach dem Motto: Pluralität ist angesagt!

Dr. Max Kaplan, Präsident der BLÄK

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