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Tel.: 030.408 173 268 Fax: 030.408 173 450

info@falk-kv.de

Berlin, den 17. Dezember 2014

PRESSEMITTEILUNG

FALK-KVen zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz:

Wir fordern attraktive Rahmenbedingungen für niedergelassene Ärzte statt dirigistischer Staatsmedizin

Berlin, 17. Dezember 2014: Anlässlich der Kabinettsbefassung mit dem GKV- Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) äußerten die Vorstände der Freien Allianz der Länder KVen (FALK) ihre Kritik an dem aktuellen Vorhaben des Gesetzgebers. Während in dem Gesetzentwurf der Koalitionsvertrag weitestgehend eins zu eins abgearbeitet wurde, findet sich ausgerechnet das wichtige Bekenntnis zur Freiberuflichkeit der Ärzte darin nicht wieder, so die FALK-Vorstände. Damit bereite die Bundesregierung den Boden für ein neues Gesundheitswesen ohne freiberuflich tätige Ärzte und Psychotherapeuten. An deren Stelle sollen nach dem Willen des Gesetzgebers offenbar Kliniken und große Zentren mit angestell- ten Ärzten die medizinische Versorgung übernehmen und steuern. Der Gesetzentwurf lese sich wie ein „Krankenhausstärkungsgesetz“. Das sei mit dem Ziel einer flächendeckenden, qualitativ hochwertigen ambulanten Versorgung der Bevölkerung nicht vereinbar.

Ein typisches Beispiel für die systematische Bevorzugung der Krankenhäuser gegenüber den niedergelassenen Ärzten ist aus Sicht der FALK-KVen der Bestandsschutz für Kranken- häuser nach dem Paragraph 116 b des SGB V. Ohne Not werde an veralteten Ermächti- gungen festgehalten – unter Inkaufnahme einer schlechteren Versorgungsqualität für die Patienten. Weitere Beispiele für die Bevorzugung der Kliniken sind die umfassenden Mög- lichkeiten der Ermächtigung von Hochschulambulanzen und die verpflichtende Öffnung von Krankenhäusern. Damit wird vom bewährten und effizienten Prinzip „ambulant vor stationär“

abgewichen.

Auf Ablehnung stößt bei den niedergelassenen Ärzten auch die verschärfte Regelung zum Praxisaufkauf in rein rechnerisch überversorgten Regionen. Dies könnte nach jetziger Pla- nung bei der Altersstruktur der Ärzte in den nächsten Jahren tausende Arztpraxen treffen.

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Ein derart massiver Abbau von Vertragsarztsitzen gefährde die ambulante Versorgung der Patienten in Deutschland. Zudem sei der Gesetzentwurf bei diesem Thema auch in sich wi- dersprüchlich: „Während auf der einen Seite Praxen dauerhaft vom Markt genommen wer- den sollen, werden den Patienten zugleich kürzere Wartezeiten auf Facharzttermine ver- sprochen. Das kann nicht funktionieren“, so die Meinung der FALK-KVen.

Neben ihrer grundlegenden Kritik sehen die Vorstände der FALK-KVen allerdings auch eini- ge positive Aspekte in dem Gesetzentwurf. So sei insbesondere die stärkere Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin zu begrüßen. Dies zeige, dass die Politik die Zeichen der Zeit erkannt hat und einen Schritt in Richtung einer Verbesserung der Rahmenbedingun- gen in der Allgemeinmedizin geht. Hier wäre allerdings auch ein Bekenntnis zur Förderung der ambulanten Weiterbildung der grundversorgenden Facharztgruppen wichtig gewesen. In Sachen Wirtschaftlichkeitsprüfung werden durch die Regionalisierung und den Wegfall der Richtgrößenprüfungen zentrale Forderungen der KVen erfüllt. Dadurch steigt die Transpa- renz und Nachprüfbarkeit der Prüfregelungen und die Regressgefahr für die Ärzte nimmt ab.

Dies kann nach Meinung der FALK-KVen mit dazu beitragen, die Attraktivität der Niederlas- sung ein Stück weit zu erhöhen und damit den dringend benötigten Nachwuchs für die am- bulante ärztliche Versorgung zu gewinnen.

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