• Keine Ergebnisse gefunden

Landwirtschaftsmuseum erhält Unterstützung vom Bund

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Landwirtschaftsmuseum erhält Unterstützung vom Bund"

Copied!
20
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

12. Jahrgang 22. August 2019

www.landkreis-zwickau.de

A M T L I C H E M I T T E I L U N G E N U N D L A N D K R E I S N A C H R I C H T E N

08 / 2019

Stellen-

ausschreibungen

Seiten 5 bis 8

Termine

Schadstoffmobil

Seiten 10 und 11

Veranstaltungs- tipps

Seiten 18 bis 20

Landwirtschaftsmuseum

erhält Unterstützung vom Bund

Fördermittelbescheid wurde übergeben

Die zwei Standorte des Deutschen Landwirtschaftsmuseums, das Schloss Blankenhain (Sachsen) und der an der Universität Hohenheim (Baden-Württemberg), wollen sich besser vernetzen. Sie möchten künftig stärker als eine Marke und nicht als zwei Standorte wahrge- nommen werden.

Um dieses Ziel zu unterstützen, gibt es hierfür seitens des Bundes eine Anschubfinanzierung.

Der Parlamentarische Staatssekre- tär Hans-Joachim Fuchtel über- brachte den Fördermittelbescheid in Höhe von 400.000 EUR am 1. August 2019 persönlich im Rah- men eines Besuches im Deutschen Landwirtschaftsmuseum Schloss Blankenhain.

Begrüßt wurde er dabei durch die Erste Beigeordnete des Landkrei- ses Angelika Hölzel, den Leiter des Schlosses Blankenhain Jürgen Knauss und dem Vorsitzenden des Fördervereins Deutsches Land- wirtschaftsmuseum e. V. Univer- sität Hohenheim, Prof. Dr. Karl- heinz Köller.

„Die Arbeit von Landwirten wird in der Gesellschaft immer inten- siver begleitet und diskutiert.

Landwirtschaft und Verbraucher zusammenzuführen, ist ein Ziel unseres Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Die Basis muss ein rea- listisches Bild der Agrarwirtschaft sein. Echte Wertschätzung kann nur wachsen, wenn sie auf Wissen beruht. Deshalb ist das Deutsche Landwirtschaftsmuseum so enorm

wichtig. Gerade in einer Zeit, in der sich die Landwirtschaft und Gesellschaft voneinander entfernt haben. Auf dem Museumsge- lände wird ein lebensechter Ein- druck der ländlichen Lebens- und Arbeitswelt, vom 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart, vermittelt.

Dabei wird auch dokumentiert, welche Innovationskraft in der Branche steckt. Eine Branche, die zur Speerspitze der Digitalisierung zählt und in der digitalen Techno- logie längst zum Alltag gehört.

Die beiden Standorte des Deut- schen Landwirtschaftsmuseums – hier auf Schloss Blankenhain sowie an der Universität Hohen- heim – sollen näher zusammen- rücken, sich enger vernetzen und Synergie-Effekte auslösen. Es geht um einen Beitrag zu einem neuen

Landwirtschaftsbewusstsein. Wir wollen, dass diese Museen sich auf einem ähnlichen Stellenwert zube- wegen wie das Deutsche Museum in München! Unser Ministerium unterstützt das Deutsche Land- wirtschaftsmuseum gern bei die- sem Vorhaben. Für die Förderung der beiden Standorte stellen wir in diesem Jahr insgesamt 400.000 EUR bereit. Damit fördern wir ein gesamtstaatlich repräsentati- ves Museum der Agrarwirtschaft“, sagte der Parlamentarische Staats- sekretär Hans Joachim Fuchtel.

Der Zwickauer Bundestagsabge- ordnete Carsten Körber hat sich im Haushaltsausschuss gemeinsam mit seinem Kollegen Stefan Kauf- mann aus Stuttgart für die Förde- rung des Landwirtschaftsmuseums eingesetzt. Körber ist froh, dass

der von ihm verfasste Antrag im Haushaltsausschuss eine Mehrheit erhalten hat und Blankenhain nun mit dem Bescheid in den Händen weiter planen kann.

Der Leiter des Museum in Blan- kenhain Jürgen Knauss und Jür- gen Weisser, Leiter des Deutschen Landwirtschaftsmuseums in Stutt- gart Hohenheim, begrüßen die- sen Zuschuss, der ihren Häusern ermöglicht, sich zum einen klas- sisch besser präsentieren und zum anderen gemeinsame Forschungs- und Präsentationsprojekte in Angriff nehmen zu können. Als eine der wichtigsten Aufgaben sehen sie die Entwicklung eines Marketingkonzeptes, um fortan zusammen die Dachmarke „Deut- sches Landwirtschaftsmuseum“

besser zu etablieren.

1 Stolz zeigt die Erste Beigeordnete Angelika Hölzel den Fördermittelbescheid.

2 Blick auf das Deutsche Landwirtschaftsmuseum Schloss Blankenhain Fotos (2): Ralph Köhler 1

2

(2)

Seite 2 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN AUGUST | 2019

Amtsblatt Landkreis Zwickau 12. Jahrgang/08. Ausgabe Herausgeber:

Landkreis Zwickau, Landratsamt Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau Der Landkreis Zwickau ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Landrat Dr. Christoph Scheurer.

Amtlicher und redaktioneller Teil:

Verantwortlich: Ilona Schilk, Pressesprecherin Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau Telefon: 0375 4402-21040 Telefax: 0375 4402-21049 Redaktion:

Ines Bettge, Telefon: 0375 4402-21042 Ute Adling, Telefon: 0375 4402-21043 E-Mail: presse@landkreis-zwickau.de Postanschrift: Robert-Müller-Straße 4 – 8

08056 Zwickau Verlag:

Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz Brückenstraße 15 · 09111 Chemnitz Geschäftsführer: Tobias Schniggenfittig Satz:

Page Pro Media GmbH · www.pagepro-media.de Druck:

Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co KG Brückenstraße 15 · 09111 Chemnitz Vertrieb:

VDL Sachsen Holding GmbH & Co KG Winklhofer Straße 20 · 09116 Chemnitz

Zustellreklamationen/Qualitätsmanagement

Telefon: 0371 656 22100

Das Amtsblatt erscheint in der Regel monatlich und wird an Haushalte des Landkreises Zwickau kostenlos verteilt.

Zusätzlich ist es in den Bürgerservicestellen des Landrats- amtes und in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen kos- tenlos erhältlich. Das Amtsblatt und alle in ihm enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt.

Die nächste Ausgabe erscheint am 26. September 2019.

Redaktionsschluss ist am 10. September 2019.

Impressum

Allgemeine Öffnungszeiten Montag 08:00 bis 16:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Sonnabend* 09:00 bis 12:00 Uhr

*im Wechsel zwischen den Bürgerservicestellen

Sonnabendöffnungszeiten für August und September 2019

24. August 2019

Werdau, Königswalder Straße 18 31. August 2019

Limbach-Oberfrohna, Jägerstraße 2a 7. September 2019

Zwickau, Werdauer Straße 62 14. September 2019

Hohenstein-Ernstthal, Dr.-Wilhelm-Külz- Platz 5

21. September 2019

Glauchau, Gerhart-Hauptmann-Weg 2 Anschrift und Kontakt:

Landkreis Zwickau Landratsamt, Bürgerservice PF 10 01 76, 08067 Zwickau Telefon: 0375 4402-21900 Fax: 0375 4402-31920 E-Mail: buergerservice@

landkreis-zwickau.de Amt für Service und Informationstechnik

Informationen zum Bürgerservice

Die öffentliche Sitzung des Bildungs- und Kulturausschusses findet am Mittwoch, dem 11. September 2019 um 17:00 Uhr im Sitzungssaal des Verwaltungszentrums in 08412 Werdau, Königswalder Straße 18, statt.

Tagesordnung:

1. Vorstellung DigitalPakt und seine Umsetzung im Landkreis Zwickau InfoV/058/2019

2. Information zu einem Bundeszuschuss für das Deutsche Landwirtschafts- museum

InfoV/057/2019 3. Informationen Zwickau, 15. August 2019 Dr. C. Scheurer

Landrat Büro Landrat

Ortsübliche Bekanntgabe der Sitzung des Bildungs- und Kulturausschusses

Die öffentliche Sitzung des Jugendhilfeaus- schusses findet am Donnerstag, dem 12. September 2019 um 17:00 Uhr im Sitzungssaal des Verwaltungszentrums in 08412 Werdau, Königswalder Straße 18, statt.

Tagesordnung:

1. Vorstellung und Verpflichtung der stimmberechtigten und beratenden Mit- glieder des Jugendhilfeausschusses 2. Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden

des Jugendhilfeausschusses BV/061/2019

3. Wahl der Mitglieder für den ständigen Unterausschuss für die Angelegenheiten der örtlichen Jugendhilfeplanung BV/062/2019

4. Änderung der Richtlinie des Landkrei- ses Zwickau zur Übernahme von Eltern- beiträgen bzw. Gebühren für Kinder- tageseinrichtungen und für Kinderta-

gespflege vom 22. August 2012 BV/048/2019

5. Darlegung der Veränderungen und Wir- kungen aufgrund von Personalerhöhun- gen der Leistungsangebote gemäß § 16 SGB VIII

InfoV/044/2019

6. Vergabe von beantragten Fördermitteln für die Schaffung neuer und die Erhal- tung bestehender Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und Kinder- tagespflegestellen im Landkreis Zwickau für das Jahr 2019

InfoV/047/2019 7. Informationen Zwickau, 15. August 2019 Dr. C. Scheurer Landrat

Ortsübliche Bekanntgabe

der Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Ortsübliche Bekanntgabe der Sitzung des Wirtschafts-, Bau- und Umweltausschusses

Ortsübliche Bekanntgabe der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses

Die Sitzung des Wirtschafts-, Bau- und Umweltausschusses findet am Mittwoch, dem 18. September 2019 im Sitzungssaal des Verwaltungszentrums in 08412 Werdau, Königswalder Straße 18, statt. Nach einem nicht öffentlichen Teil folgt um 17:30 Uhr folgender öffentliche Teil:

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

4. Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A für das Objekt K 7315 Sanierung Stützwand Langenchursdorf

BV/053/2019

5. Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A für das Verwaltungsgebäude Werdau, Zum Sternplatz 7 in 08412 Werdau, Ver- gabepaket 1

BV/043/2019 6. Informationen Zwickau, 15. August 2019 Dr. C. Scheurer Landrat

Die öffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses findet am Mitt- woch, dem 25. September 2019 um 17:00 Uhr im Sitzungssaal des Verwaltungszen- trums in 08412 Werdau, Königswalder Straße 18, statt.

Tagesordnung:

1. Förderung der Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle der Diakoniewerk Westsachsen gemeinnützige GmbH BV/055/2019

2. Integrierte Sozialplanung – Planungs- raumgespräche zu den Teilfachplänen der Teilhabeplanung und der Senioren- sozialplanung in den Bereichen Bildung, Kultur und Sport

InfoV/059/2019

3. Ausschreibung der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und ande- ren ausländischen Flüchtlingen InfoV/046/2019

4. Informationen Zwickau, 15. August 2019 Dr. C. Scheurer Landrat

Ortsübliche Bekanntgabe der Sitzung des

Hauptausschusses

Die Sitzung des Hauptausschusses findet am Donnerstag, dem 26. September 2019 um 17:00 Uhr im Sitzungssaal des Verwaltungs- zentrums in 08412 Werdau, Königswalder Straße 18, statt.

Tagesordnung:

1. Außerplanmäßige Auszahlungen zur Beseitigung eines Unterhaltungsdefizits auf der K 9307 Ortslage Kirchberg, NK 5341 032 Station 0.490 nach Station 0.786, infolge der Abstufung der S 282 zur K 9307

BV/051/2019

2. Petition Sonnenbergschule Werdau - Schließung des Bewegungsbades BV/060/2019

3. Informationen

Es folgt ein nicht öffentlicher Teil.

Zwickau, 15. August 2019 Dr. C. Scheurer

Landrat

(3)

Seite 3

AUGUST | 2019 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Straßenverkehrsamt

Öffentliche Zustellungen

gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz

Für Herrn Arnold Lorinc, zuletzt wohnhaft in Pestalozzistraße 9, 08412 Werdau, liegt im Verwaltungszentrum des Landratsamtes Zwickau, Kraftfahrzeugzulassungsbehörde, Königswalder Straße 18, 08412 Werdau, Zimmer 614, folgendes Schriftstück:

Bescheid des Landratsamtes Zwickau, Straßenverkehrsamt – Kfz-Zulassungs- behörde vom 4. Juni 2019

Aktenzeichen: 1323 113.555 Z-LA1995 zur Einsicht bereit.

Für Herrn Tamazi Khudoian, zuletzt wohnhaft in Südstraße 10, 09212 Limbach-Oberfrohna, liegt im Verwaltungszentrum des Land- ratsamtes Zwickau, Kraftfahrzeugzulassungs- behörde, Scherbergplatz 4, 08371 Glauchau, Schalterraum, folgendes Schriftstück:

Bescheid des Landratsamtes Zwickau, Straßenverkehrsamt – Kfz-Zulassungs- behörde vom 28. Juni 2019

Aktenzeichen: 1323 113.555 Z-RG777 zur Einsicht bereit.

Diese Schriftstücke können in der vorgenann- ten Dienststelle während der Öffnungszeiten der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde des Landratsamtes Zwickau (montags 08:00 bis 12:00 Uhr, dienstags 08:00 bis 12:00 Uhr und

14:00 bis 18:00 Uhr, donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags 08:00 bis 12:00 Uhr) eingesehen werden.

Ab dem 22. August 2019 hängen für die Dauer von zwei Wochen diesbezügliche Nachrichten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz an der jeweiligen Bekanntmachungstafel bzw.

in den Schaukästen im Eingangsbereich der nachfolgend aufgeführten Dienstgebäude des Landratsamtes Zwickau aus:

- in 08371 Glauchau, Gerhart-Haupt- mann-Weg 1 (Haus 2)

- in 08412 Werdau, Königswalder Straße 18 - in 08056 Zwickau, Robert-Müller-

Straße 4 – 8 (Gebäude C)

- in 08056 Zwickau, Werdauer Straße 62 (Haus 1 und Haus 7)

Es wird darauf hingewiesen, dass die vorge- hend näher bezeichneten Schriftstücke an dem Tag als zugestellt gelten, an dem seit dem Tag des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind.

Werdau, 5. August 2019 Gehlhaar

Amtsleiterin

Dezernat Jugend, Soziales und Bildung

Bekanntmachung der Betriebskosten für Einrichtungen nach der Sächsischen Förderschülerbetreuungsverordnung

(SächsFöSchülBetrVO) für das Jahr 2018

Betreuungsangebot nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 bezogen auf eine fünfstündige Betreuung 1. Betriebskosten je Platz und Monat

erforderliche Personalkosten 214,31 EUR

erforderliche Sachkosten 70,13 EUR

erforderliche Betriebskosten 284,44 EUR

2. Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat

Landeszuschuss 119,17 EUR

Elternbeitrag (ungekürzt) 31,68 EUR

öffentlicher Schulträger (inkl. Eigenanteil freier Träger) 133,59 EUR 3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete und

Personalkostenumlagen

3.1 Aufwendungen für alle Einrichtungen je Monat

Abschreibungen 1.863,01 EUR

Zinsen 0,00 EUR

Miete 123,00 EUR

Gesamt 1.986,01 EUR

3.2 Aufwendungen je Platz und Monat 20,69 EUR

Werdau, 31. Juli 2019 Frank Schubert Dezernent

Sparkasse Zwickau

Bekanntgabe

Zweckverband Frohnbach mit Sitz in Limbach-Oberfrohna

Bekanntmachung Vom 17. Juli 2019

Die öffentliche Sitzung der Trägerversamm- lung der Sparkasse Zwickau ist einberufen auf Mittwoch, den 25. September 2019, 14:30 Uhr in das Haus der Sparkasse (Laterne) in 08056 Zwickau, Crimmitschauer Straße 2.

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Konstituierung der Trägerversammlung 3. Informationen zur Sparkasse Zwickau 4. Stellung und Aufgaben der Trägerver-

sammlung

5. Vorlage des Jahresabschlusses 2018 der Sparkasse Zwickau

6. Bericht über die Arbeit des Verwal- tungsrates 2018

7. Entlastung des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2018

8. Wahl der Mitglieder des Verwaltungsra- 8.1 Festlegung der Anzahl der Mitglieder tes

der Trägerversammlung für den Ver- waltungsrat der Sparkasse Zwickau 8.2 Wahl der Mitglieder und stellvertre-

tenden Mitglieder des Verwaltungsrates gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 GörK

9. Sonstiges

Zwickau, 2. August 2019 Dr. C. Scheurer

Vorsitzender der Trägerversammlung

Die öffentliche Sitzung der Verbandsver- sammlung des Abwasserzweckverbandes

„Zweckverband Frohnbach“ ist einberufen auf Mittwoch, den 25. September 2019, 18:30 Uhr,Verbandsgeschäftsstelle des Verbandes in Niederfrohna, Limbacher Straße 23 (Bera- tungsraum).

Tagesordnung:

1. Förmlichkeiten und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2. Verpflichtung der Mitglieder der Verbands- versammlung auf das Datengeheimnis 3. Beschlussfassung über die Vergabe der Bau-

leistung für die Kanalbaumaßnahme „M 7

LO, Bachstraße (Innenstadt)“

4. Beschlussfassung über die Vergabe der Bau- leistung für die Kanalbaumaßnahme „M 34 LO, Schröderstraße“

5. Beschlussfassung über die Vergabe der Bau- leistung für die Kanalbaumaßnahme „M 35 LO, Lindenstraße“, 2. Bauabschnitt 6. Bekanntgaben und Sonstiges Niederfrohna, 17. Juli 2019 Zweckverband Frohnbach Kertzscher

Verbandsvorsitzender

Umweltamt

Berichtigung der Bekanntmachung vom 18. Juli 2018

zur Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung an die Fa. Erlos GmbH, 08115 Lichtentanne

In der Bekanntmachung wurde die Flur- stücksnummer 301/1 der Gemarkung Schönfels angegeben. Richtig muss es jedoch heißen: Flurstück 300/1.

Werdau, 6. August 2019 Wendler

Amtsleiterin

Amtsblatt

nicht erhalten?

Zustellreklamationen unter:

Telefon: 0371 65622100 oder E-Mail: amtsblatt@landkreis-zwickau.de

(4)

Seite 4 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN AUGUST | 2019

Dann sind Sie bei uns im Landratsamt des Landkreises Zwickau genau richtig!

Unsere moderne, dienstleistungsorientierte und familienfreundliche Landkreisverwal- tung sucht für den Ausbildungsbeginn ab 1. September 2020 junge und talentierte Nachwuchskräfte.

Wir suchen Auszubildende und Studieninter- essierte für folgende Ausbildungsberufe bzw.

Studienfächer:

- Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungs- fachangestellter

- Straßenwärterin/Straßenwärter - Vermessungstechnikerin/Vermessungs-

techniker

- Fachinformatikerin/Fachinformatiker - Bachelor of Arts – Soziale Arbeit, Fach-

richtung Soziale Dienste

Die Ausschreibungen für die Ausbildungen und Studienfächer finden Sie ab Oktober 2019 auf unserer Internetseite: www.land- kreis-zwickau.de/stellenangebote oder hier im Amtsblatt.

Weitere Informationen rund um unsere Landkreisverwaltung und die Ausbildungs- inhalte können Sie auf unserer Internetseite unter www.landkreis-zwickau.de einsehen.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gern als Ansprechpartner zur Verfügung:

Kontakt:

Amt für Personal und Organisation Frau Sarah Billen

Sachbearbeiterin für Aus- und Fortbildung Telefon: 0375 4402-21513

E-Mail: personalamt@landkreis-zwickau.de Hinweis:

Sie möchten ab September 2020 an der Hochschule Meißen im Studiengang Allge- meine Verwaltung studieren?

Dann noch schnell bis zum 22. September 2019 bewerben und sich parallel an der Hochschule Meißen anmelden!

Amt für Personal und Organisation

Ausbildungsplatz für 2020 gesucht?

Foto: Matthias Lippmann Amt für Kreisentwicklung, Bauaufsicht und Denkmalschutz

Bekanntmachung

Kenntnisgabe der Baugenehmigung gemäß

§ 70 Abs. 3 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186) an die Eigentümer der benachbarten Flurstü- cke der Gemarkung Lichtenstein:

1. Bauvorhaben

Bauherr: REM X Objekt

Vermögensverwal- tungs-GmbH & Co.KG, Herr Matthias Müller Baugrundstück: 09350 Lichtenstein,

Innere Zwickauer Straße Gemark./Flr.-Nr.:

Lichtenstein 524/3, 537/3, 538/6, 538/10, 541/1, 546/6, 547a, 547c, 548b, 549/4

Bauvorhaben: Neubau Fachmarkt mit Parkdeck im Schlosscenter Lich tenstein

Aktenzeichen: 1460-632.61.4972.2018/42

2. Verfügender Teil der Baugenehmi- gung

Das Landratsamt Zwickau erlässt mit Datum vom 5. Juli 2019 für das oben genannte Bau- vorhaben die

BAUGENEHMIGUNG gemäß § 72 SächsBO und die

DENKMALSCHUTZRECHTLICHE ZUSTIMMUNG

gemäß § 12 Abs. 3 SächsDSchG.

Gründe:

Am 25. September 2018 wurde eine Bauge- nehmigung für das o. g. Vorhaben beantragt.

Es war die Prüfung im vereinfachten Bau- genehmigungsverfahren nach § 63 SächsBO durchzuführen.

Der Landkreis Zwickau als untere Bauauf-

sichtsbehörde ist zur Entscheidung über den Antrag sachlich und örtlich zuständig.

Die Baugenehmigung ist zu erteilen, da dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vor- schriften entgegenstehen, die im bauaufsicht- lichen Genehmigungsverfahren zu prüfen sind (§ 72 Abs.1 SächsBO).

3. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Zwickau, Robert-Müller-Straße 4 - 8 in 08056 Zwickau oder einer anderen der aufgeführten Dienststellen des Landkreises Zwickau Wider- spruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntma- chung.

Dienststellen des Landkreises Zwickau:

- 08371 Glauchau, Chemnitzer Straße 29 - 08371 Glauchau, Gerhart-Hauptmann-

Weg 1 + 2

- 08371 Glauchau, Heinrich-Heine-Straße 7 - 08371 Glauchau, Scherbergplatz 4 - 09337 Hohenstein-Ernstthal, Dr.-Wil-

helm-Külz-Platz 5 (im Sparkassengebäude) - 09212 Limbach-Oberfrohna, Jägerstraße 2a - 08412 Werdau, Königswalder Straße 18 - 08056 Zwickau, Robert-Müller-Straße 4 - 8 - 08056 Zwickau, Werdauer Straße 62 - 08066 Zwickau, Stauffenbergstraße 2 Die Baugenehmigung kann in der Dienststelle in 08371 Glauchau, Gerhart-Hauptmann- Weg 2, Haus 1, Zimmer 203 während folgen- der Sprechzeiten eingesehen werden:

Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und

13:00 bis 15:00 Uhr Annegret von Lindeman

Amtsleiterin

Umweltamt

Bekanntmachung des Landratsamtes Zwickau zum Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung Errichtung und Betrieb eines Blockheizkraftwerks in 08107 Kirchberg, Gemarkung Kirchberg, Flurstück 1067/11 Az.: 1393-106.11-130-006

Gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert am 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706), wird Folgendes bekannt gemacht:

Die Firma Danpower Energie Service GmbH in 14469 Potsdam, Otto-Braun-Platz 1, beantragte mit Datum vom 4. Juni 2019 gemäß § 4 Gesetz zum Schutz vor schädli- chen Umwelteinwirkungen durch Luftver- unreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissions- schutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl.

I S. 1274), zuletzt geändert am 8. April 2019 (BGBl. I S. 432), in Verbindung mit § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungs- bedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der

Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440) und Nr. 1.2.3.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV die immissions- schutzrechtliche Genehmigung zur Errich- tung und zum Betrieb einer Verbrennungs- motoranlage für den Einsatz von Erdgas mit einer Feuerungswärmeleistung von 2.765 kW in 08107 Kirchberg, Lengenfelder Straße 58, Gemarkung Kirchberg, Flurstück 1067/11.

Für das Vorhaben war gemäß § 7 Abs. 2 UVPG in Verbindung mit Nr. 1.2.3.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeits- prüfung durchzuführen. In der ersten Stufe war zu prüfen, ob bei dem Vorhaben beson- dere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nr. 2.3 UVPG aufgeführten Schutz- kriterien vorliegen.

Das Vorhaben soll in einem gewerblich geprägten Gebiet in einem bestehenden Gebäude realisiert werden. Zusätzliche Flä- chenversiegelungen sind nicht vorgesehen.

Damit entstehen keine Auswirkungen auf Boden, Landschaft, kulturelles Erbe und sons- tige Sachgüter. Natura 2000-Gebiete, rechts- verbindlich festgesetzte Schutzgebiete nach

§§ 23, 24, 25 und 26 Bundesnaturschutz- gesetz sowie Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile und gesetzliche geschützte Biotope sind durch das Vorhaben nicht betroffen. Wasserschutzgebiete nach

§ 51 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Heil- quellenschutzgebiete, Risikogebiete nach

§ 73 WHG sowie Überschwemmungsgebiete werden ebenfalls nicht berührt. Gebiete, in denen Umweltqualitätsnormen überschritten sind, Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte und Denkmäler befinden sich ebenfalls nicht in der Umgebung des Vorhabens.

Die Vorprüfung des Landratsamtes Zwickau hat somit ergeben, dass keine besonderen ört- lichen Gegebenheiten im Sinne der Anlage 3 Nr. 2.3 UVPG vorliegen. Daher besteht nach § 7 Abs. 2 Satz 4 UVPG keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglich- keitsprüfung.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG die vorgenannte Ent- scheidung des Landratsamtes Zwickau nicht selbstständig anfechtbar ist.

Zwickau, 29. Juli 2019 Wendler

Amtsleiterin

(5)

Seite 5

AUGUST | 2019 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Amt für Personal und Organisation

Stellenausschreibungen

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, sucht eine/einen Amtsleiterin/Amts-

leiter Rechtsamt unter der Kennziffer 127/2019/BLR

im Bereich Landrat

für das Rechtsamt

in Vollzeit mit

40 Wochenstunden Stellenbewertung Entgeltgruppe 15

TVöD-VKA Beschäftigungsdauer unbefristet Beschäftigungsbeginn 1. Januar 2020 Ihr Aufgabengebiet:

- Leitung des Amtes

- Repräsentation des Amtes

- Wahrnehmung der Arbeitgeberfunk- tionen

- Verteilung von Aufgaben, Arbeitsab- läufen und Arbeitsanweisungen - operative Planung und Leitung sowie

strategischen Entwicklung des Amtes - Optimierung von Geschäftsprozessen - Erarbeitung von Zielstellungen und

Konzeptionen

- Sicherung eines einheitlichen Verwal- tungshandelns

- fachliche Anleitung und Schulung der Mitarbeiter

- Konflikt- und Beschwerdemanage- - Mitarbeiterführung ment

- Mitarbeiterförderung und -ent- wicklung, Mitarbeiterberatung und -gespräche

- Förderung der Mitarbeiterleistungen - Einsatzorganisation

- Wahrnehmung der Finanzverantwortung des Amtes

- Haushaltdurchführung und -kontrolle - Erarbeitung der Grundsätze für Haus-

haltsplanentwürfe - Rechtsberatung

- Beratung der Verwaltungsleitung sowie aller Einheiten zu allen Rechts- fragen in durch Schwierigkeit und Bedeutung besonders hervorgehobe- nen Fällen mit erhöhter Verantwor- tung

- Entscheidungsbegleitung nach innen und außen einschließlich Prü- fung der Beschlussvorlagen für den Kreistag und Vorbereitung wichti- ger Beschlussvorlagen für sonstige Beschlussorgane

- Führen von Rechtsstreitigkeiten und Vertretung des Landkreises in schwieri- gen und/oder rechtlich grundsätzlichen Angelegenheiten mit ergebnisabhängigen weitreichenden Folgen

Im Falle einer Mandatserteilung an einen Rechtsanwalt gehört die inhalt- liche Betreuung und die Betreuung des Mandatsverhältnisses an sich sowie die entsprechende Abrechnung zum Aufga- bengebiet.

Unsere Erwartungen:

- ein abgeschlossenes rechtswissenschaftli- ches Studium als Volljuristin/Volljurist, Prädikatsexamen wünschenswert - ein geeigneter Fachanwaltslehrgang

erwünscht, welcher besondere Kennt- nisse im Verwaltungsrecht vermittelt - die Bereitschaft zur Übernahme von Ver-

antwortung

- eine ausgeprägte Fähigkeit zum analyti- schen, strategischen und konzeptionel- len Denken und Handeln bei komplexen juristischen Fragestellungen in Verbin-

dung mit politischem und gesellschaftli- chem Einschätzungsvermögen

- vielfältige Kontakte und Schnittstellen erfordern eine hohe Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit in der Zusam- menarbeit mit verschiedenen internen und externen Partnern

- sicheres Auftreten, Verhandlungskompe- tenz und Durchsetzungsvermögen - Organisationsfähigkeit, ein überdurch-

schnittliches Engagement und Innovati- onsfähigkeit

- ein ausgeprägtes Interesse an einer stän- digen Vertiefung des eigenen Fachwissens - ein sicherer Umgang mit den gängigen

MS-Office-Programmen

- Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten Pkw Unser Angebot:

- Beschäftigung als Tarifbeschäftigte/Tarif- beschäftigter nach TVöD-VKA

- familienfreundliche flexible Arbeitszeiten (keine Kernzeiten)

- alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des Öffentlichen Dienstes, z. B. eine jährliche Sonderzahlung, vergünstigte Versiche- rungstarife, die Zahlung von vermögens- wirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalender- jahr und eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung

- attraktive Fort- und Weiterbildungsmög- lichkeiten

- schrittweise Einarbeitung

Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen ausdrück- lich erwünscht. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetz-

buches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) unter Angabe der Kennziffer über unser elektronisches Bewerberportal unter www.landkreis-zwickau.de//stellen- angebote ein.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Ein- gesendete Unterlagen können nur zurück- gesandt werden, wenn ein ausreichend fran- kierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Bewerbungsschluss: 15. September 2019 Wir weisen Sie darauf hin, dass nur inner- halb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfah- ren berücksichtigt werden können.

Die/Der nach Durchführung des Stellen- besetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehene Bewerberin/Bewerber ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregisterge- setz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, sucht eine/einen Sachbearbeiterin/

Sachbearbeiter Rückgriff Unter- haltsvorschussge- setz

unter der Kennziffer 136/2019/DII im Dezernat Jugend, Soziales und

Bildung

für das Jugendamt/Sachge-

biet Unterhaltsvor- schuss

in Vollzeit (Teilzeit bis

29. Februar 2020 mit 37 Stunden/Woche) Stellenbewertung Entgeltgruppe 9b

TVöD-VKA Beschäftigungsdauer befristet bis

31. Dezember 2021 Beschäftigungsbeginn 1. Januar 2020 Ihr Aufgabengebiet:

- gerichtliche Geltendmachung der nach

§ 7 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) übergegangenen Unterhaltsansprüche mittels Titelerwirkung durch Mahnver- fahren, Klageverfahren, vereinfachtes Verfahren, Klage auf Titelherausgabe bzw.

Titelergänzung oder -abänderung - Durchsetzung der durch Titelerwirkung

festgestellten Ansprüche im Rahmen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Unsere Erwartungen:

- bis zum Besetzungstermin erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung (Diplomgrad mit dem Zusatz FH oder Bachelor) der Fachrichtung allgemeine Verwaltung oder erfolgreich abgeschlos- sene Qualifizierung zur/zum Kommu- nalwirtin/Kommunalwirt bzw. Verwal- tungsfachwirtin/Verwaltungsfachwirt (Angestellten-Lehrgang II)

- Rechtskenntnisse für die zu übertragen- den Aufgaben (u. a. UVG, Richtlinien zum UVG, Sozialgesetzbücher I, II, VIII, X und XII, Zivilprozessordnung, Bürgerliches Gesetzbuch, Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegen- heiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Insolvenzordnung)

- sehr gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen

- Durchsetzungsvermögen beim Auftreten vor Gericht

- Fähigkeit im Umgang mit wechselndem Klientel

- wirtschaftliches Verantwortungsbewusst- - Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildun-sein - sicherer Umgang mit den gängigen gen

MS-Office-Programmen sowie geübter

Umgang mit Datenbanksoftware - Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur

dienstlichen Nutzung des privaten Pkw Unser Angebot:

- Einstellung als Tarifbeschäftigte/Tarifbe- schäftigter nach TVöD-VKA

- familienfreundliche flexible Arbeitszeiten (keine Kernzeiten)

- alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des Öffentlichen Dienstes, z. B. eine jährliche Sonderzahlung, vergünstigte Versiche- rungstarife, die Zahlung von vermögens- wirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalender- jahr und eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung bei Anstellung nach dem TVöD

- attraktive Fort- und Weiterbildungsmög- lichkeiten

- schrittweise Einarbeitung

Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Bewerbungen geeigneter schwer- behinderter Menschen und diesen Gleichge- stellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen.

Ein entsprechender Nachweis der Schwerbe- hinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewer- bungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) unter Angabe der Kennziffer über unser elektronisches Bewerberportal unter www.landkreis-zwickau.de//stellen- angebote ein.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Ein- gesendete Unterlagen können nur zurück- gesandt werden, wenn ein ausreichend fran- kierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen daten- schutzkonform vernichtet.

Bewerbungsschluss: 31. August 2019 Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollstän- dige und innerhalb der Bewerbungsfrist einge- gangene Bewerbungsunterlagen im Auswahl- verfahren berücksichtigt werden können.

Die/Der nach Durchführung des Stellenbe- setzungsverfahrens für die Einstellung vorge- sehene Bewerberin/Bewerber ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht not- wendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

(6)

Seite 6 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN AUGUST | 2019

Amt für Personal und Organisation

Stellenausschreibungen

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, sucht

drei Kommunale Inte-

grationskoordina- torinnen/Integrati- onskoordinatoren unter der Kennziffer 134/2019/DII im Dezernat Jugend, Soziales und

Bildung

für das Sozialamt/Sachgebiet

in Vollzeit Asyl

Stellenbewertung Entgeltgruppe 9b TVöD-VKA

Beschäftigungsdauer befristet bis 31. Dezember 2020 Beschäftigungsbeginn 1. Oktober 2019 bzw.

1. Januar 2020 Ihr Aufgabengebiet:

- Beratung und Unterstützung der kreisange- hörigen Städte und Gemeinden, im Einzelnen - Beratung der Kommunalverwaltung

zum Thema Integration von Migranten - Erstellung von Informationen zu den

rechtlichen Rahmenbedingungen für Kommunalverwaltungen und ihren Gre- mien (Stadtrat/Gemeinderat/Ausschüsse etc.) sowie zu Fördermöglichkeiten - Erarbeitung von Informationen für kom-

munale Gremien

- Unterstützung der Kommunalverwal- tungen bei der Vorbereitung von Ein- wohnerinformationen

- Teilnahme und inhaltlicher Vortrag in Gremien und zu Einwohnerversamm- lungen o. ä.

- Unterstützung bei Vorhaben der inter- kulturellen Öffnung

- Koordinierung und Bündelung der Integra- tionsarbeit vor Ort, vor allem

- Aufbau und Unterstützung lokaler Netz- werke und Kooperationen

- Zusammenarbeit mit kommunalen Ver-

antwortungsträgern, z. B. Wohnungs- marktmanagement, Begegnungsarbeit, Ehrenamtskoordinierung o. ä. in den Städten/Gemeinden

- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit auf lokaler Ebene, insbesondere

- Feststellung integrativer Bedürfnisse, differenziert nach kulturellen Hinter- gründen, in Zusammenarbeit mit Sozi- alarbeitern in der Migrantenbetreuung und Vertretern der Migranten vor Ort - auf die unterschiedlichen Empfänger-

horizonte angepasste Information der Menschen über die verschiedenen Hil- femöglichkeiten

- Planung, Organisation und Durchfüh- rung von Öffentlichkeitsarbeit - Zuarbeiten zur Internetpräsenz - Erarbeitung von Beiträgen zur Doku-

mentation und Öffentlichkeitsarbeit - Aufgabenschwerpunkt der erst ab 1. Januar

2020 zu besetzenden Stelle ist im Rah- men der Beratung und Unterstützung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie der Koordinierung und Bündelung der Integrationsarbeit vor Ort das Thema Arbeitsmarkt und Bildung.

Unsere Erwartungen:

- ein für diese Stelle geeignetes und erfolg- reich abgeschlossenes Fachhochschulstu- dium (Diplom oder Bachelor)

- Fremdsprachenkenntnisse in Englisch sind von Vorteil

- Kenntnisse zu gesetzlichen und sonstigen Regelungen mit Relevanz für Menschen mit Migrationshintergrund, insbesondere Ausländerrecht, Asylverfahrens- und Auf- enthaltsrecht, Asylbewerberleistungsrecht - Kenntnisse zur Richtlinie Integrative Maß-

nahmen und zur Richtlinie Soziale Betreuung - Kenntnisse zu den kommunalen Aufgaben

von kreisangehörigen Städten und Gemein- den (insbesondere Gemeindeordnung) - Kenntnisse zu regionalen Strukturen, wie

Wirtschaft, Institutionen, Gesundheitswe- sen, Soziale Dienste

- Organisationsfähigkeit, Verhandlungskompe- tenz, soziale und interkulturelle Kompetenz - ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, wert- schätzende und reflektierte Grundhaltung - souveränes, zuvorkommendes und verbind-

liches Auftreten

- Teamfähigkeit, Flexibilität, persönliches Engagement, hohe Belastbarkeit, Koope- rationsfähigkeit und eigenverantwortliche Arbeitsweise

- sicherer Umgang mit den gängigen MS-Of- fice Anwendungen

- strukturelle Verwaltungskenntnisse - Führerschein Klasse B und Bereitschaft zur

dienstlichen Nutzung des privaten Pkw Unser Angebot:

- Einstellung als Tarifbeschäftigte/Tarifbe- schäftigter nach TVöD-VKA

- familienfreundliche flexible Arbeitszeiten (keine Kernzeiten)

- alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des Öffentlichen Dienstes, z. B. eine jährliche Sonderzahlung, vergünstigte Versicherungs- tarife, die Zahlung von vermögenswirksa- men Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr und eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung bei Anstellung nach dem TVöD

- attraktive Fort- und Weiterbildungsmöglich- keiten

- schrittweise Einarbeitung

- mögliche Einsatzorte sind die im Landkreis Zwickau verteilten Integrationsberatungs- stellen, darunter u. a. Hohenstein-Ernstthal und Crimmitschau.

Die Einstellung erfolgt auf Grundlage des

§ 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgeset- zes (TzBfG). Somit können nur Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die noch nicht in einem unbefristeten oder befristeten Arbeitsverhältnis mit dem Landkreis Zwickau

standen oder stehen.

Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Bewerbungen geeigneter schwer- behinderter Menschen und diesen Gleichge- stellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinde- rung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungs- unterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebens- lauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Noten- spiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilun- gen) unter Angabe der Kennziffer über unser elektronisches Bewerberportal unter www.

landkreis-zwickau.de//stellenangebote ein.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Bewerbungsschluss: 31. August 2019 Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingegan- gene Bewerbungsunterlagen im Auswahlver- fahren berücksichtigt werden können.

Die/Der nach Durchführung des Stellenbe- setzungsverfahrens für die Einstellung vorge- sehene Bewerberin/Bewerber ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht not- wendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, sucht eine/einen Sachbearbeiterin/

Sachbearbeiter Unterhaltsvor- schussgesetz unter der Kennziffer 133/2019/DII im Dezernat Jugend, Soziales und

Bildung

für das Jugendamt/Sachgebiet Unterhaltsvorschuss in Vollzeit

Stellenbewertung Entgeltgruppe 9a TVöD-VKA

Beschäftigungsdauer befristet für zwei Jahre Beschäftigungsbeginn 1. Januar 2020 Ihr Aufgabengebiet:

- Beratung zur Zahlung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

- Antragsbearbeitung und Leistungsgewährung - Heranziehen des/der Unterhaltspflichtigen - Einleitung von Ordnungswidrigkeiten und

Erstattung von Strafanzeigen Unsere Erwartungen:

- eine bis zum Besetzungstermin erfolgreich

abgeschlossene Ausbildung zur/zum Ver- waltungsfachangestellten, im allgemeinen mittleren Verwaltungsdienst oder zur/

zum Kommunalfachangestellten (Ange- stellten-Lehrgang I)

- Rechtskenntnisse für die übertragenen Aufgaben (u. a. UVG, Richtlinien zum UVG, Sozialgesetzbücher I, VIII, X und XII, Zivilprozessordnung, Bürgerliches Gesetzbuch)

- hohe Belastbarkeit

- sichere und anwendungsbereite PC-Kennt- nisse in den üblichen Office-Anwendungen - Bereitschaft zur Qualifizierung

- Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten Pkw Unser Angebot:

- Einstellung als Tarifbeschäftigte/Tarifbe- schäftigter nach TVöD-VKA

- familienfreundliche flexible Arbeitszeiten (keine Kernzeiten)

- alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des Öffentlichen Dienstes, z. B. eine jährliche Sonderzahlung, vergünstigte Versiche- rungstarife, die Zahlung von vermögens- wirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalender- jahr und eine zusätzliche betriebliche

Altersversorgung bei Anstellung nach dem - attraktive Fort- und Weiterbildungsmög-TVöD

lichkeiten

- schrittweise Einarbeitung

Die Einstellung erfolgt auf der Grundlage von

§ 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgeset- zes (TzBfG). Somit können nur Bewerberin- nen und Bewerber berücksichtigt werden, die noch nicht in einem unbefristeten oder befristeten Arbeitsverhältnis mit dem Land- kreis Zwickau standen oder stehen.

Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Bewerbungen geeigneter schwer- behinderter Menschen und diesen Gleich- gestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich will- kommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise,

lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) unter Angabe der Kennziffer über unser elektronisches Bewerberportal unter www.landkreis-zwickau.de//stellen- angebote ein.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Ein- gesendete Unterlagen können nur zurück- gesandt werden, wenn ein ausreichend fran- kierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen daten- schutzkonform vernichtet.

Bewerbungsschluss: 31. August 2019 Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Die/Der nach Durchführung des Stellenbe- setzungsverfahrens für die Einstellung vorge- sehene Bewerberin/Bewerber ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht not- wendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

(7)

Seite 7

AUGUST | 2019 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Amt für Personal und Organisation

Stellenausschreibungen

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, sucht eine/einen Sachbearbeiterin/

Sachbearbeiter Wirtschaftliche Hilfen

unter der Kennziffer 135/2019/DII im Dezernat Jugend, Soziales und

Bildung

für das Jugendamt/Sachge-

biet Wirtschaftliche Leistungen

in Vollzeit Stellenbewertung Entgeltgruppe 9a

TVöD-VKA Beschäftigungsdauer befristet bis

voraussichtlich ca.

31. Dezember 2020 Beschäftigungsbeginn 23. November 2019 Ihr Aufgabengebiet:

- Bearbeitung der Kostenübernahme nach

§§ 13 III, 33, 34, 35, § 41 SGB VIII für den Bereich der vollstationären Leistungen - Bearbeitung von Anträgen auf Zuschüsse

und Beihilfen

- Kostenbeteiligung aus Einkünften - Kostenbeteiligung in Höhe des Kinder-

geldanspruchs

- Geltendmachung von Erstattungsansprü- chen für zweckgleiche Leistungen Unsere Erwartungen:

- bis zum Besetzungstermin erfolgreich abgeschlossene zur/zum Verwaltungs- fachangestellten, im allgemeinen Verwal- tungsdienst oder zur/zum Kommunal- fachangestellten (A I-Lehrgang) oder eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbil- dung nach dem Berufsbildungsgesetz verbunden mit einschlägiger Berufser- fahrung

- Rechtskenntnisse für die übertragenen Aufgaben (u. a. SGB I, II, V, VIII, IX, X und XII, Jugendhilferichtlinien, VwVfG, VwGO, BGB, ZPO)

- soziale Kompetenz, Team- und Kommuni- kationsfähigkeit

- sic here und anwendungsbereite PC-Kenntnisse in den üblichen MS-Of- fice-Programmen

- Bereitschaft zur Qualifizierung

- Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten Pkw Unser Angebot:

- Einstellung als Tarifbeschäftigte/Tarifbe- schäftigter nach TVöD-VKA

- familienfreundliche flexible Arbeitszeiten (keine Kernzeiten)

- alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des Öffentlichen Dienstes, z. B. eine jährliche Sonderzahlung, vergünstigte Versiche- rungstarife, die Zahlung von vermögens- wirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalender- jahr und eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung bei Anstellung nach - attraktive Fort- und Weiterbildungsmög-TVöD

lichkeiten

- schrittweise Einarbeitung

Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen ausdrück- lich erwünscht. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetz- buches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise,

lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) unter Angabe der Kennziffer über unser elektronisches Bewerberportal unter www.landkreis-zwickau.de//stellen- angebote ein.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Ein- gesendete Unterlagen können nur zurück- gesandt werden, wenn ein ausreichend fran- kierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Bewerbungsschluss: 31. August 2019 Wir weisen Sie darauf hin, dass nur voll- ständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Die/Der nach Durchführung des Stellen- besetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehene Bewerberin/Bewerber ist ver- pflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach

§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantra- gen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungs- unterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt Zwickau, sucht

eine/einen Sachgebietsleiterin/

Sachgebietsleiter Geschäftsstelle Gut- achterausschuss unter der Kennziffer 130/2019/DIV im Dezernat Bau, Kreisentwick-

lung, Vermessung

für das Amt für Ländliche

Entwicklung und Ver- messung/Sachgebiet Geschäftsstelle Gut- achterausschuss in Vollzeit

Stellenbewertung Entgeltgruppe 10 TVöD-VKA

Beschäftigungsdauer unbefristet Beschäftigungsbeginn 1. Januar 2020 Ihr Aufgabengebiet:

- Wahrnehmung der Zuständigkeit für die auf das Sachgebiet übertragenen Aufgaben - Wahrnehmung der Vorgesetztenfunktio- - Geschäftsführung der Geschäftsstelle nen

Gutachterausschuss

- Erarbeitung von fachlichen Stellungnah- men und Vertretung der Geschäftsstelle gegenüber anderen Ämtern, Behörden, Gremien und Gerichten sowie den Bür- - Sicherstellung der materiell-rechtlichen gern

und sachlichen Richtigkeit von Beschei- den, Stellungnahmen und Berichten - Erarbeitung fachlicher Standards (Arbeits-

richtlinien, Leistungs- und Produktbe- schreibungen)

- Prüfung eingereichter Leistungsbeschrei- bungen Dritter

- Erarbeitung von Analysen, Stellungnah-

men und Berichten für die Amtsleitung - Prüfung von Anträgen auf Verkehrswert-

gutachten

- fachliche und organisatorische Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Gut- achterausschusses

- Vorsitzender des Gutachterausschus- ses für Grundstückswerte im Landkreis Zwickau - die Aufgaben richten sich nach

§ 7 Sächsische Gutachterausschussverord- nung (SächsGAVO), insbesondere sind dies:

- Vertretung des Gutachterausschusses - Besetzung des Gutachterausschusses im

Einzelfall nach § 5 Abs. 3 SächsGAVO - Verpflichtung der weiteren Gutachter - Leitung der Sitzungen

- Erteilung fachlicher Weisungen an die Geschäftsstelle

- Erläuterung der Gutachten vor Behörden und Gerichten

- Prüfung und Unterzeichnung der Gutach- ten gemäß § 6 Abs.3 SächsGAVO - strategische Überlegungen zur Ableitung

von zur Wertermittlung erforderlichen Daten

- Erarbeitung und Prüfung von Gutachten, Gutachtertätigkeit sowie die Ermittlung der Anfangs- und Endwerte nach § 154 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

- Ableitung und Fortschreibung der sons- tigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten nach § 195 BauGB

- Auskunftserteilung und komplexe Beratung zum Grundstücksmarkt sowie zur Kauf- preissammlung und Gebührenerhebung - Haushaltsplan- und Nachtragshaushaltsge-

staltung

- Kaufpreissammlung Unsere Erwartungen:

- erfolgreicher Studienabschluss als Ver- messungsingenieur (FH) bzw. Bauinge-

nieur (FH) bzw. Bachelor of Engineering im Bereich Vermessungstechnik, Geoin- formatik mit vertieften Kenntnissen im Bereich der Wertermittlung

- anwendungsbereite Rechtskenntnisse (z. B. Gutachterausschussverordnung, Baugesetzbuch, Vergleichswert-, Sach- wert- und Bodenrichtwertrichtlinien) - sehr gute Kenntnisse im Umgang mit MS

Office Anwendungen und Anwendersoft- ware, z. B. AKPS

- ziel- und ergebnisorientierte Arbeitsweise - vielfältige Kontakte und Schnittstellen

erfordern hohe Kooperations-, Kommu- nikations- und Integrationsfähigkeit in der Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von internen und externen Partnern - Überzeugungskraft, Motivationsfähigkeit

und Verhandlungsgeschick

- Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten Pkw Unser Angebot:

- Einstellung als Tarifbeschäftigte/Tarifbe- schäftigter nach TVöD-VKA

- familienfreundliche flexible Arbeitszeiten (keine Kernzeiten)

- alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des Öffentlichen Dienstes, z. B. eine jährliche Sonderzahlung, vergünstigte Versiche- rungstarife, die Zahlung von vermögens- wirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalender- jahr und eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung bei Anstellung nach - attraktive Fort- und Weiterbildungsmög-TVöD

lichkeiten

- umfangreiche Einarbeitung

Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen ausdrück- lich erwünscht. Bewerbungen geeigneter

schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetz- buches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, ggf. Schul- und Abschlusszeug- nisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnach- weise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) unter Angabe der Kennziffer über unser elektronisches Bewer- berportal unter www.landkreis-zwickau.

de//stellenangebote ein.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Ein- gesendete Unterlagen können nur zurück- gesandt werden, wenn ein ausreichend fran- kierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Bewerbungsschluss: 8. September 2019 Wir weisen Sie darauf hin, dass nur voll- ständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Die/Der nach Durchführung des Stellen- besetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehene Bewerberin/Bewerber ist ver- pflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach

§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantra- gen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungs- unterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

(8)

Seite 8 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN AUGUST | 2019

Entsprechend § 192 Baugesetzbuch (BauGB) und § 2 der Sächsischen Gutachterausschuss- verordnung hat der Landrat des Landkrei- ses Zwickau, Dr. Christoph Scheurer, zum 1. Juli 2019 für die Dauer von fünf Jahren den Vorsitzenden sowie die ehrenamtlichen Mitglieder des Gutachterausschusses für die Ermittlung von Grundstückswerten bestellt.

Aus diesem Anlass überreichte der Beigeord- nete des Landkreises Carsten Michalis am 17. Juli 2019 den ehrenamtlichen Mitgliedern des Gutachterausschusses ihre Bestellungsur- kunden. Er verwies auf die Bedeutung des Ehrenamtes und wünschte den Mitgliedern des Gutachterausschusses für Grundstücks- werte im Landkreis Zwickau für die anste-

hende Amtsperiode gutes Gelingen und viel Erfolg. Der Gutachterausschuss für Grund- stückswerte im Landkreis Zwickau ist ein neutrales, vom Landkreis Zwickau als Behörde weisungsunabhängiges Kollegialgremium.

Hauptberuflich sind die Mitglieder des Gut- achterausschusses in den Bereichen Immo- bilienwertermittlung, der Bewertung von Flächen der Land- und Forstwirtschaft, Bauingenieur- und Vermessungswesen sowie Immobilienwirtschaft und Finanzverwaltung tätig. Die ehrenamtlichen Gutachter verfügen auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit und ihrer langjährigen Erfahrung über besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Grundstücks- wertermittlung.

Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung

Mitglieder des Gutachterausschusses erhielten Bestellungsurkunde

Neu konstituierter Gutachterausschuss nimmt Arbeit auf

v. l. n. r. : Herr Blechschmidt (Vorsitzender), Frau Jenker (ehrenamtliche Stellvertreterin), Herr Michaelis (Beigeordneter des Landkrei- ses Zwickau) und Herr Helbig (ehrenamtli- cher Stellvertreter). Herr Kleindienst (ehren- amtlicher Stellvertreter) ist nicht im Bild.

Foto: Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung

Die Handwerkskammer Chemnitz, Außen- stelle Zwickau, führt im Landratsamt Zwickau, Dienstsitz Glauchau, Gerhart-Haupt- mann-Weg 2 in Glauchau, Raum 226/227, am Donnerstag, dem 12. September und 24. Oktober 2019 von 10:00 bis 14:00 Uhr eine kostenfreie Sprechzeit für Inhaber eines

Handwerksbetriebes oder Personen, die ein Handwerksunternehmen gründen oder über- nehmen wollen, durch.

Das Angebot erstreckt sich unter anderem auf folgende Themengebiete und Leistungsange- bote:

- betriebswirtschaftliche Fragen

- Existenzgründungen - Schritte in die Selbstständigkeit

- Unternehmensübergabe und -übernahme im Handwerk/Unternehmensnachfolge

- Förderprogramme (EU, Bund, Länder) und Finanzierungsmöglichkeiten für das Vorhaben

Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich.

Terminvereinbarung:

Handwerkskammer Chemnitz Außenstelle Zwickau Edisonstraße 1 08064 Zwickau

Ansprechpartnerin: Frau Gabi Hilbert Telefon: 0375 787056

E-Mail: g.hilbert@hwk-chemnitz.de

Landratsamt Zwickau

Amt für Kreisentwicklung, Bauaufsicht und Denkmalschutz; Sachgebiet Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung, Tourismus

Ansprechpartnerin: Frau Tina Grotz Telefon: 0375 4402-25118

E-Mail: unternehmerservice@landkreis-zwickau.de Amt für Kreisentwicklung, Bauaufsicht und Denkmalschutz

Sprechtage der Handwerkskammer

Anmeldung ist unbedingt erforderlich

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, sucht eine/einen Sachbearbeiterin/

Sachbearbeiter Hochbau unter der Kennziffer 129/2019/DI im Dezernat Finanzen und Service

für das Amt für Zentrales

Immobilienmanage-

in Vollzeitment

Stellenbewertung Entgeltgruppe 10 TVöD-VKA Beschäftigungsdauer befristet bis

31. Dezember 2022 Eine Entfristung nach Ablauf der erfolgrei-

chen Probezeit ist vor- gesehen.

Beschäftigungsbeginn 1. Januar 2020 Ihr Aufgabengebiet:

- Vorbereitung von Bau- und Investitions- vorhaben und -maßnahmen des Land- kreises, das heißt Durchführung von Kostenermittlungen und Mitwirkung bei der Erarbeitung von Fördermittelan- trägen sowie Erarbeitung baufachlicher Aufgabenstellungen inklusive technischer Gebäudeausrüstung

- Erstellen von Leistungsbeschreibungen, Leistungsverzeichnissen, Verdingungsun- terlagen etc.

- Einleiten des Ausschreibungs- und Vergabe- verfahrens und Vorbereitung von Verträgen - Betreuung von Baumaßnahmen, das heißt

technische Kontrolle der Bauleistungen und -ausführungen sowie Dokumentation und Geltendmachung von Mängelbeseiti- gungs- bzw. Schadenersatzansprüchen - Wahrnehmung und Durchsetzung der

Bauherrenaufgaben, Aufstellung von Ter- min- und Kostenplänen

- Abnahme von Bauleistungen und Doku- mentation, Freigabe von Sicherheiten, Rechnungsprüfungen

- Begutachtungen und Bauzustandsermitt- lungen

- Zusammenarbeit mit anderen Fachäm- tern, Architekten- und Ingenieurbüros sowie ausführenden Betrieben, Leitung von Baubesprechungen

Unsere Erwartungen:

- abgeschlossene Fachhochschulausbildung als Ingenieurin/Ingenieur der Fachrich- tung Hochbau oder

- vergleichbare Ingenieursausbildung oder - Architektenausbildung mit dem Titel

„Beratende*r Ingenieur*in“

- fundierte aktuelle PC-Kenntnisse, insbe- sondere MS-Office, Kenntnisse in CAFM- Software SPARTACUS und CAD-Pro- grammen

- fundierte aktuelle Kenntnisse im Bereich Bauwesen und Immobilienwirtschaft inklusive einschlägiger Kenntnisse der Gesetze und Verordnungen

- hohe fachliche Kompetenz in bautechni- schen Abläufen

- ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein - hohe Entscheidungskompetenz

- strukturierte und selbstständige Arbeits- weise

- Kommunikations- und Kooperationsfähig- - Belastbarkeit in konfliktträchtigen Situati-keit - Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des onen

privaten Pkw Unser Angebot:

- Einstellung als Tarifbeschäftigte/Tarifbe- schäftigter nach TVöD-VKA

- familienfreundliche flexible Arbeitszeiten (keine Kernzeiten)

- alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des Öffentlichen Dienstes, z. B. eine jährliche Sonderzahlung, vergünstigte Versiche- rungstarife, die Zahlung von vermögens- wirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalender- jahr und eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung bei Anstellung nach - attraktive Fort- und Weiterbildungsmög-TVöD

lichkeiten

- umfangreiche Einarbeitung

Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen ausdrück- lich erwünscht. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetz- buches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) unter Angabe der Kennziffer über unser elektronisches Bewerberportal unter www.landkreis-zwickau.de//stellen- angebote ein.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Ein- gesendete Unterlagen können nur zurück- gesandt werden, wenn ein ausreichend fran- kierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Bewerbungsschluss: 15. September 2019 Wir weisen Sie darauf hin, dass nur voll- ständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Die/Der nach Durchführung des Stellen- besetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehene Bewerberin/Bewerber ist ver- pflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach

§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantra- gen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungs- unterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Amt für Personal und Organisation

Stellenausschreibungen

AMTLICHES

(9)

Seite 9

AUGUST | 2019 AMTLICHES

Pressestelle

Das Jahr der Praktiker

Zeugnisse an Landwirts- und Tierwirtslehrlinge übergeben

Die Zeugnisausgabe für die frisch gebackenen Land- und Tierwirte im Landkreis Zwickau fand am 18. Juli 2019 im Verwaltungszentrum in Werdau, Königswalder Straße 18, statt.

Bis zum 3. Juli 2019 wurden insgesamt 19 Auszubildende geprüft, davon konnten 18 bestehen. 14 Landwirtslehrlinge und vier Tierwirtslehrlinge nahmen ihr Zeugnis ent- gegen, davon acht junge Frauen.

Antje Oertel, Sachbearbeiterin Bildungsbe- ratung aus dem Umweltamt, freute sich über das positive Gesamtergebnis der Landwirte mit der Durchschnittsnote von 2,22. Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen mit der Durchschnittsnote von 2,88 bewertet sie im langjährigen Vergleich als positiv.

Besonders stolz ist sie aber auf die Resultate der praktischen Prüfungen - die besten seit sechs Jahren. Hier konnte die Note 1 zwölfmal vergeben werden. „Es war das Jahr der Prakti- ker“, brachte es Oertel auf den Punkt.

Das Gesamtprädikat „sehr gut“ wurde fünf- mal, „gut“ viermal, „befriedigend“ dreimal und „ausreichend“ zweimal vergeben.

Die besten Lehrlinge sind:

- Eric Olsson mit 1,14 aus der Mülsner Marktfrucht und Milchgut GmbH - Melanie Baum mit 1,24aus der Agrarge-

nossenschaft Langenchursdorf e. G.

- Franz Riedel mit 1,34aus dem Landwirt- schaftsbetrieb Jens Riedel

- Louisa Hochstein mit 1,39 aus dem Land-

wirtschaftsbetrieb Hochstein

- Luca Facius mit 1,49 aus dem „Landhof“

Hartmannsdorf e. G.

Die vier künftigen Tierwirte erzielten den Notendurchschnitt von 2,84. Hier konnte die Note zwei nur einmal vergeben werden.

Bester Lehrling:

Laura Heuberer mit 2,13 aus der Lawi Hirschfeld

Die Landwirte hatten Grund

auf ihre Abschlusszeugnisse stolz zu sein.

Foto: Pressestelle Landratsamt

Die vierteljährlich stattfindende modu- lare Workshopreihe für Gründer und Jungunternehmer vermittelt grundlegendes Praxiswissen für die Gründung und Füh- rung eines kleinen bzw. mittelständischen Betriebes.

Modul 1 – Zu Papier gebracht: Unterneh- menskonzeption und Finanzplanung Modul 2 – Wer hat Recht und wie sichere ich mich richtig ab?

Modul 3 – Steuerrecht und Buchführung für Einsteiger

Termine III. Quartal 2019 17. September 2019 09:00 bis 12:15 Uhr Modul 1 17. September 2019 13:00 bis 16:15 Uhr Modul 2 19. September 2019 09:00 bis 12:30 Uhr Modul 3

Kosten: 30 EUR pro Teilnehmer und pro besuchten Workshop.

Eine Teilnahmebescheinigung wird für jedes

besuchte Modul ausgestellt. Weitere Informationen und Veranstal- tungstipps auch unter www.chemnitz.ihk24.de

In die Biotonne gehören organische, oft noch feuchte Abfälle. Damit diese kein Eigenleben entwickeln, hilft Reinigen am Besten.

Die zweite Biotonnenreinigung im Jahr 2019 steht vor der Tür. Ab dem 2. Septem- ber 2019 werden die durch den Landkreis Zwickau aufgestellten Biotonnen erst ent- leert und anschließend mit einem Spezial- fahrzeug gewaschen. Die Kosten der Reini- gung sind in der Leistungsgebühr Bioabfall

enthalten, folglich wird keine zusätzliche Gebühr erhoben.

Die Reinigung der Biotonne erfolgt nur auf Anmeldung. Diese muss bis mindestens zwei Werktage vor dem in der Tabelle aufge- führten Reinigungstermin telefonisch unter 0375 4402-26600 erfolgt sein.

Der Reinigungstermin kann vom üblichen Entleerungstag abweichen.

Am Reinigungstag ist die Tonne bis 07:00 Uhr bereitzustellen.

Amt für Kreisentwicklung, Bauaufsicht und Denkmalschutz

Beratungsangebot der IHK

Workshopreihe für Gründer und Jungunternehmer

Ansprechpartner:

Industrie- und Handelskammer Chemnitz Regionalkammer Zwickau

Äußere Schneeberger Straße 34 08056 Zwickau

Herr Christian Müller Telefon: 0375 814-2301

E-Mail: christian.mueller@chemnitz.ihk.de

Amt für Abfallwirtschaft

Biotonnenreinigung

Eine saubere Sache

Termine der Biotonnenreinigung im Herbst 2019:

Gemeinde Termin

Bernsdorf * Mo., 07.10.2019

Callenberg* Fr., 27.09.2019

Crimmitschau Stadtgebiet (ohne GWG) Mi., 04.09.2019

Crimmitschau Stadtgebiet (nur GWG) Di., 24.09.2019

Crimmitschau alle OT Mo., 16.09.2019

Crinitzberg* Mo., 02.09.2019

Dennheritz* Di., 03.09.2019

Fraureuth* Fr., 13.09.2019

Gersdorf* Mo., 07.10.2019

Glauchau Stadtgebiet und OT Albertsthal, Gesau, Höckendorf, Hölzel, Jerisau,

Lipprandis, Rothenbach, Schönbörnchen, Voigtlaide Mo., 30.09.2019 Glauchau OT Niederlungwitz, Reinholdshain, Wernsdorf Di., 15.10.2019

Hartenstein* Mo., 02.09.2019

Hartmannsdorf* Mo., 02.09.2019

Hirschfeld* Mo., 09.09.2019

Hohenstein-Ernstthal Stadtgebiet Mi., 02.10.2019

Hohenstein-Ernstthal OT Wüstenbrand Di., 01.10.2019

Kirchberg* (ohne GWG, ohne OT Stangengrün) Mo., 09.09.2019 Kirchberg* (nur GWG, ohne Stangengrün) Mo., 23.09.2019

Kirchberg OT Stangengrün Mo., 02.09.2019

Langenbernsdorf * Di., 10.09.2019

Langenweißbach* Mo., 02.09.2019

Lichtenstein* Mi., 09.10.2019

Lichtentanne* Mi., 18.09.2019

Limbach-Oberfrohna Stadtgebiet Do., 10.10.2019

Limbach-Oberfrohna OT Bräunsdorf, Dürrengerbisdorf, Kaufungen,

Uhlsdorf, Wolkenburg Do., 26.09.2019

Limbach-Oberfrohna OT Kändler und Pleißa Fr., 11.10.2019

Meerane* Do., 17.10.2109

Mülsen* Di., 03.09.2019

Neukirchen* Di., 10.09.2019

Niederfrohna* Do., 26.09.2019

Oberlungwitz Mo., 14.10.2019

Oberwiera* Mi., 16.10.2019

Reinsdorf* Di., 17.09.2019

Remse* Di., 15.10.2019

Schönberg* Mi., 16.10.2019

St. Egidien* Fr., 18.10.2019

Waldenburg* Mi., 16.10.2019

Werdau Stadtgebiet (ohne GWG) Fr., 06.09.2019

Werdau Stadtgebiet (nur GWG) Fr., 20.09.2019

Werdau OT Königswalde und Langenhessen Di., 10.09.2019

Werdau OT Leubnitz Do., 12.09.2019

Werdau OT Steinpleis Fr., 13.09.2019

Wildenfels* (ohne GWG) Di., 24.09.2019

Wildenfels* OT Wiesenburg (nur GWG) Mo., 02.09.2019

Wilkau-Haßlau* (ohne GWG und Wohnpark Silberstraße) Mo., 09.09.2019 Wilkau-Haßlau* (nur GWG und Wohnpark Silberstraße) Mo., 23.09.2019 Zwickau ST Auerbach, Eckersbach, Gebiet Äußere Dresdner-Straße,

Gebiet Talstraße/Trillerberg, Pöhlau, Vogelsiedlung Do., 12.09.2019 Zwickau ST Bahnhofsvorstadt, Carolaviertel, Gebiet Bürgerschachtstraße,

Gebiet Reichenbacher Straße/Freiheitssiedlung, Geinitzsiedlung, Innenstadt, Parkviertel, Schedewitz

Do., 05.09.2019 Zwickau ST Brand, Marienthal (ohne GWG), Neuplanitz (nur GWG) Di., 24.09.2019 Zwickau ST Bockwa, Cainsdorf, Hüttelsgrün, Niederplanitz, Oberhohndorf,

Oberplanitz, Rottmannsdorf, Schloßparksiedlung Mi., 11.09.2019 Zwickau ST Crossen, Mitte-Nord, Mosel, Niederhohndorf, Nordvorstadt,

Oberrothenbach, Pölbitz, Schlunzig, Schneppendorf, Weißenborn Do., 19.09.2019

Zwickau ST Hartmannsdorf Di., 10.09.2019

Zwickau ST Marienthal (nur GWG) Mi., 18.09.2019

Legende:

OT – Ortsteil | ST – Stadtteil | GWG – Großwohngebiet | * Ort mit allen Ortsteilen

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Bestandsbewertung: Auf Basis der demografischen Erkenntnisse (siehe Demografiemonitor des Landkreises Zwickau), der Abbildung 9 Prognose Landkreis Zwickau – Werkstatt für behinderte

(3) Eine Leistung der Eingliederungshilfe ist auch die Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie, soweit eine geeignete Pflegeperson Kinder und Jugendliche

Werden die für eine Sozialplanung für Seniorinnen und Senioren zukünftig relevanten Altersgruppen ab 50 Jahren separat in den Blick genommen, so zeigt sich auch hier, dass

ein rechtmäßiger Aufenthalt (bspw. auf der Grundlage eines Aufenthaltstitels nach AufenthG, einer Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber nach § 55 AsylVfG oder eine Duldung

PC-Technik TV für Hörgeschädigte barrierefreie Einrichtung allgemein Sonstiges, nämlich: Merkmale bisher nicht erfasst.

2.1.2 Verdachtspersonen müssen sich unverzüglich nach der Mitteilung des Gesundheitsamts über die Anord- nung der Testung oder, wenn eine solche Anordnung nicht erfolgt

Dies sind diejenigen Personen, mit denen für einen Zeitraum von mehr als 15 Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt ohne das beiderseitige Tragen

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schrift- lich oder zur Niederschrift beim Landrat- samt Zwickau, Robert-Müller-Straße 4 - 8 in 08056