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Pleinair im Landkreis Zwickau

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11. Jahrgang 24. Mai 2018

www.landkreis-zwickau.de

A M T L I C H E M I T T E I L U N G E N U N D L A N D K R E I S N A C H R I C H T E N

05 / 2018

Veranstaltungs- tipps

Seiten 19 bis 20

Stellen-

ausschreibungen

Seiten 6 und 7

Termine

Schadstoffmobil

Seite 9

Pleinair im

Landkreis Zwickau

16 Künstler aus dem Landkreis Zwickau und den Partnerlandkreisen trafen sich

In der Zeit vom 2. bis 5. Mai 2018 trafen sich sieben bekannte Künst- ler aus dem Landkreis Zwickau mit neun Künstlern aus den Partnerlandkreisen Darmstadt- Dieburg (Hessen), Kulmbach (Franken), Lörrach und Ludwigs- burg (Baden-Württemberg) im und um das Schloss Waldenburg und im Grünfelder Park, um gemeinsam künstlerisch tätig zu werden.

Neben der gemeinsamen Arbeit stand auch das gegenseitige Kennenlernen oder Festigen bestehender Freundschaften im Mittelpunkt der Veranstaltung.

Nach der Anreise der Künstler, Begrüßung und Besichtigung des Waldenburger Schlosses gingen sie am kommenden Tag, bevor es an das kreative Gestalten ging, auf eine Entdeckungsreise durch den Grünfelder Park, geführt von Alexandra Thümmler vom Museum Waldenburg. Dabei wur- den die wichtigsten Sehenswürdig- keiten besichtigt und erklärt. Auf dem Besuchsprogramm standen weiterhin Blicke in das Naturali- enkabinett Waldenburg und die Keramikwerkstatt Peter Tauscher.

Nachdem den Kunstschaffenden eine Vielzahl an Eindrücken ver-

mittelt worden war, hieß es für diese, „ihr“ Motiv auszusuchen und künstlerisch festzuhalten. Schnell waren Skizzen angefertigt und die ersten Entwürfe konnten zur Abschlussveranstaltung vorgelegt werden. Die fertigen Werke wer- den dann im September, erstmals in einer gemeinsamen Ausstellung, im Verwaltungszentrum Werdau des Landratsamtes zu sehen sein.

Das Entstehen der Bilder wurde zum Pleinair fotografisch beglei- tet. Diese Schnappschüsse, die letztendlich geschaffenen Kunst- werke sowie die beteiligten Künst- lerinnen und Künstler sollen im

Landkreiskalender für das Jahr 2019 vorgestellt werden.

Diese Veranstaltung war nicht der erste Kontakt von Kunstschaffen- den aus den Landkreisen Zwickau, Darmstadt-Dieburg, Kulmbach, Lörrach und Ludwigsburg. Bereits seit Jahren besteht ein lebendiger Austausch auf der Kunstebene. So stellte im Jahr 2017 die Künstlerin Elke Bergerin aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg in der Galerie des Landkreises Zwickau aus, wäh- rend die Künstlerinnen und Künst- ler Petra Jäntsch, Ramona Mark- stein, Tilmann Röhner und Jürgen Szajny auf Schloss Bürgeln im

Landkreis Lörrach ihre Werke prä- sentieren konnten. In diesem Jahr wird die Künstlerin Michaela List aus Wildenfels in Darmstadt-Die- burg vertreten sein.

Auf diesen guten Erfahrungen aufbauend, setzte der Landkreis Zwickau den Kulturaustausch mit der Durchführung dieses Pleinairs fort. Der Künstler und Kultur- wissenschaftler Jürgen Szajny aus Werdau gab hierbei tatkräftig seine fachliche Unterstützung.

Die Veranstaltung wird durch den Kulturraum Vogtland-Zwickau gefördert.

1. Auf Motivsuche im Grünfelder Park Foto: Pressestelle Landratsamt

2. Der Blick auf das Badehaus inspirierte.

Foto: Matthias Lippmann 1

2

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Seite 2 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN MAI | 2018

Information zum Bürgerservice

Allgemeine Öffnungszeiten Montag 08:00 bis 16:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Sonnabend* 09:00 bis 12:00 Uhr

*im Wechsel zwischen den Bürgerservicestellen

Sonnabendöffnungszeiten für Mai und Juni 2018 26. Mai 2018

Werdau, Königswalder Straße 18 2. Juni 2018

Limbach-Oberfrohna, Jägerstraße 2a 9. Juni 2018

Zwickau, Werdauer Straße 62 16. Juni 2018

Hohenstein-Ernstthal, Dr.-Wilhelm-Külz- Platz 5

Anschrift und Kontakt:

Landkreis Zwickau Landratsamt, Bürgerservice PF 10 01 76, 08067 Zwickau Telefon: 0375 4402-21900 Fax: 0375 4402-31920 E-Mail: buergerservice@

landkreis-zwickau.de

Büro Landrat

Ortsübliche Bekanntgabe der Sitzung des Kreistages

Ortsübliche Bekanntgabe der Sitzung des Hauptausschusses

Ortsübliche Bekanntgabe der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses

Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Zwickau

zur Auslegung der Vorschlagslisten für die Jugendschöffenwahl der Geschäftsjahre 2019 bis 2023

Amt für Service und Informationstechnik

Die öffentliche Sitzung des Kreistages fin- det am Mittwoch, dem 20. Juni 2018 um 16:00 Uhr im Saal der Sachsenlandhalle Glauchau in 08371 Glauchau, An der Sach- senlandhalle 3, statt.

Tagesordnung:

1. Besetzung der Stelle Amtsleiterin/Amts- leiter Straßenverkehrsamt

BV/582/2018

2. Besetzung Stelle Leiter Stabsstelle Brandschutz, Rettungsdienst, Katas- trophenschutz und Bestellung haupt- amtlicher Kreisbrandmeister

BV/600/2018 3. Bestellung eines Stellvertreters des Kreis- brandmeisters für den Inspektionsbereich Nord BV/601/2018 4. Wahl der Vertrauenspersonen am Amts- gericht Zwickau für die Schöffenwahl 2018 BV/595/2018 5. Wahl der Vertrauenspersonen am Amts- gericht Hohenstein-Ernstthal für die Schöffenwahl 2018 BV/596/2018 6. Wahl von Herrn Beigeordneten Carsten

Michaelis als Vertreter des Landkrei- ses in die Verbandsversammlung des

Rettungszweckverbandes „Südwest- sachsen“ BV/599/2018 7. Widerruf der Entsendung eines Mit- glieds in den Aufsichtsrat der Tourismus und Sport GmbH und Bestimmung eines Mitglieds für den Aufsichtsrat der Touris- mus und Sport GmbH BV/581/2018 8. Widerruf der Entsendung eines Mitglieds in den Beirat der Business and Innovation Centre Zwickau GmbH und Bestimmung eines Mitglieds für den Aufsichtsrat der Business and Innovation Centre Zwickau GmbH BV/572/2018 9. Änderung Gesellschaftsvertrag der Busi- ness and Innovation Centre Zwickau GmbH BV/571/2018 10. Vollzug der Richtlinie des SMS zur Förde- rung des bürgerlichen Engagements (FRL

„Wir für Sachsen“) BV/602/2018 11. Erste Änderung der Zweckvereinbarung

zur Übertragung der Wahrnehmung der Aufgabe der Führung der Ausbildungs- stätte für Straßenwärter in Zwickau

BV/592/2018

12. Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A für das Objekt K 7313 Ausbau in Bräuns- dorf BV/574/2018

13. Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A für das Objekt K 7377 Ausbau OL Schönberg 2. BA, TBA 2.1 und

TBA 2.3 BV/575/2018

14. Abschluss eines Kooperationsvertrages zum Aufbau einer Kreisnaturschutz- station sowie deren Finanzierung in 2018 BV/583/2018 15. Finanzierung der Sanierung der Fäkali- endeponie Lauenhain aus Haushaltsmit- teln des Ergebnis- und Finanzhaushaltes 2018 BV/597/2018 16. Vergabe von Planungs- und Bauleistun- gen zur Sanierung der Fäkaliendeponie Lauenhain BV/603/2018 17. Bürgerfragestunde

18. Informationen

Zwickau, 17. Mai 2018

Dr. C. Scheurer Landrat

Die Sitzung des Hauptausschusses findet am Mittwoch, dem 6. Juni 2018 um 17:00 Uhr im Sitzungssaal des Verwaltungszentrums in 08412 Werdau, Königswalder Straße 18, statt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1. Überplanmäßiger Mehraufwand für die Investitionsmaßnahme Gymnasium „Am Sandberg“, Albert-Schweitzer-Ring 77, 08112 Wilkau-Haßlau aus dem Maß- nahmeplan „Brücken in die Zukunft“

BV/579/2018 2. Informationen

Es folgt ein nicht öffentlicher Teil.

Zwickau, 17. Mai 2018

Dr. C. Scheurer Landrat Die öffnentliche Sitzung des Sozial- und

Gesundheitsausschusses findet am Mittwoch, dem 30. Mai 2018 um 17:00 Uhr im Sit- zungssaal des Verwaltungszentrums in 08412 Werdau, Königswalder Straße 18, statt.

Tagesordnung:

1. Entwicklung der Bewertungskriterien des Landkreises Zwickau zur Priorisie- rung der Maßnahmen für die Umset- zung des Investitionsprogrammes Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ im Zeitraum 2014 bis 2018 InfoV/598/2018

2. Informationen Zwickau, 17. Mai 2018

Dr. C. Scheurer Landrat

Vom 28. Mai bis 4. Juni 2018 liegen die Vorschlagslisten der Jugendschöffenwahl für die Amtsgerichte Zwickau und Hohen- stein-Ernstthal, die in der öffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23. Mai 2018 bestätigt wurden, zur Ein- sichtnahme zu den nachgenannten Zeiten im Landratsamt Zwickau, Büro Landrat, 08056 Zwickau, Robert-Müller-Straße 4 - 8, Zimmer 16/17, öffentlich aus.

Montag, Mittwoch, Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr Dienstag

09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag

09:00 bis 12:00 Uhr

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist beim Landkreis Zwickau, Büro Landrat, oder bei den Amtsgerichten Zwickau und Hohen- stein-Ernstthal schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagslisten Personen aufgenommen sind, die gemäß Nummern 6 bis 8 sowie Nummer 34 der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staats-

ministeriums der Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur Vorbe- reitung und Durchführung der Wahl und Berufung der Schöffen und Jugendschöffen (Schöffen- und Jugendschöffen VwV) nicht aufgenommen werden durften oder nicht aufgenommen werden sollten.

Dr. C. Scheurer Landrat

Amtsblatt Landkreis Zwickau 11. Jahrgang/5. Ausgabe Herausgeber:

Landkreis Zwickau, Landratsamt Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau Der Landkreis Zwickau ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Landrat Dr. Christoph Scheurer.

Amtlicher und redaktioneller Teil:

Verantwortlich: Ilona Schilk, Pressesprecherin Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau Telefon: 0375 4402-21040 Telefax: 0375 4402-21049 Redaktion:

Ines Bettge, Telefon: 0375 4402-21042 Ute Adling, Telefon: 0375 4402-21043 E-Mail: presse@landkreis-zwickau.de Postanschrift: Robert-Müller-Straße 4 – 8

08056 Zwickau Verlag:

Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz Brückenstraße 15 · 09111 Chemnitz Geschäftsführer: Tobias Schniggenfittig Satz:

Page Pro Media GmbH · www.pagepro-media.de Druck:

Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co KG Brückenstraße 15 · 09111 Chemnitz Vertrieb:

VDL Sachsen Holding GmbH & Co KG Winklhofer Straße 20 · 09116 Chemnitz

Zustellreklamationen/Qualitätsmanagement Telefon: 0371 656 22100

Das Amtsblatt erscheint in der Regel monatlich und wird an Haushalte des Landkreises Zwickau kostenlos verteilt.

Zusätzlich ist es in den Bürgerservicestellen des Landrats- amtes und in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen kos- tenlos erhältlich. Das Amtsblatt und alle in ihm enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt.

Die nächste Ausgabe erscheint am 21. Juni 2018.

Redaktionsschluss ist am 5. Juni 2018.

Impressum

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Seite 3 MAI | 2018

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Dezernat Jugend, Soziales und Bildung

Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Straßenverkehrsamt

Öffentliche Zustellungen gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz

Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung

Ankündigung von Vermessungsarbeiten

gemäß § 5 Abs. 2 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG)

Umweltamt

Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Zwickau als untere Wasserbehörde zum überschwemmungsgefährdeten Gebiet des Pleißenbaches in Limbach-Oberfrohna

Vom 23. April 2018

Für Herrn Jens Fischer, zuletzt wohnhaft in 4801 Rue de Couvais, Saint-Augustin-de-Des- mauves, liegen im Verwaltungszentrum des Landratsamtes Zwickau, Jugendamt, Sach- gebiet UVG, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau, Zimmer 304, Haus 7, folgende Schriftstücke:

Bescheid vom 11. April 2018

Aktenzeichen: 1245/Co/469/090303/ScC und 1245/Co/469/110302/ScC

zur Einsicht bereit.

Diese Schriftstücke können in der vorgenann- ten Dienststelle während der Öffnungszeiten des Jugendamtes, Sachgebiet UVG des Land- ratsamtes Zwickau (dienstags 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr, donnerstags 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr), eingesehen werden.

Ab dem 24. Mai 2018 hängen für die Dauer von zwei Wochen diesbezügliche Nachrichten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz an der jeweiligen Bekanntmachungstafel bzw.

in den Schaukästen im Eingangsbereich der

nachfolgend aufgeführten Dienstgebäude des Landratsamtes Zwickau aus:

• in 08371 Glauchau,

Gerhart-Hauptmann-Weg 2 (Haus 1)

• in 08412 Werdau,

Zum Sternplatz 7 (Erdgeschoss)

• in 08412 Werdau, Königswalder Straße 18

• in 08056 Zwickau,

Robert-Müller-Straße 4 - 8 (Gebäude C)

• in 08056 Zwickau,

Werdauer Straße 62 (Haus 1 und Haus 7)

Es wird darauf hingewiesen, dass die vorge- hend näher bezeichneten Schriftstücke an dem Tag als zugestellt gelten, an dem seit dem Tag des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind.

Zwickau, 11. April 2018

Frank Schubert Dezernent

Für Herrn Dennis Blechschmidt, zuletzt wohnhaft in Hofer Straße 301, 09353 Ober- lungwitz, liegt im Verwaltungszentrum des Landratsamtes Zwickau, Kraftfahrzeugzu- lassungsbehörde, Scherbergplatz 4, 08371 Glauchau, Schalterraum, folgendes Schrift- stück:

Bescheid des Landratsamtes Zwickau, Stra- ßenverkehrsamt – Kfz-Zulassungsbehörde vom 28. Februar 2018

Aktenzeichen: 1322 113.555 GC-DB6594 zur Einsicht bereit.

Für Frau Simone Scharf, zuletzt wohnhaft in Friedrich-August-Straße 7, 09355 Gersdorf,

liegt im Verwaltungszentrum des Landratsam- tes Zwickau, Kraftfahrzeugzulassungsbehörde, Scherbergplatz 4, 08371 Glauchau, Schalter- raum, folgendes Schriftstück:

Bescheid des Landratsamtes Zwickau, Stra- ßenverkehrsamt – Kfz-Zulassungsbehörde vom 20. März 2018

Aktenzeichen: 1322 113.555 GC-SI68 zur Einsicht bereit.

Diese Schriftstücke können in der vorge- nannten Dienststelle während der Öffnungs- zeiten der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde des Landratsamtes Zwickau (montags 08:00 bis 12:00 Uhr, dienstags 08:00 bis 12:00 Uhr

und 14:00 bis 18:00 Uhr, donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags 08:00 bis 12:00 Uhr) eingesehen werden.

Ab dem 24. Mai 2018 hängen für die Dauer von zwei Wochen diesbezügliche Nachrichten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz an der jeweiligen Bekanntmachungstafel bzw.

in den Schaukästen im Eingangsbereich der nachfolgend aufgeführten Dienstgebäude des Landratsamtes Zwickau aus:

• in 08371 Glauchau,

Gerhart-Hauptmann-Weg 2 (Haus 1)

• in 08412 Werdau,

Zum Sternplatz 7 (Erdgeschoss)

• in 08412 Werdau, Königswalder Straße 18

• in 08056 Zwickau,

Robert-Müller-Straße 4 - 8 (Gebäude C)

• in 08056 Zwickau,

Werdauer Straße 62 (Haus 1 und Haus 7) Es wird darauf hingewiesen, dass die vorge- hend näher bezeichneten Schriftstücke an dem Tag als zugestellt gelten, an dem seit dem Tag des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind.

Glauchau, 2. Mai 2018

Heise Amtsleiter

Das Landratsamt Zwickau, Amt für Länd- liche Entwicklung und Vermessung, beab- sichtigt, in der Gemeinde Crimmitschau, Gemarkung Harthau, in der Zeit vom 1. Mai 2018 bis zum 31. Dezember 2018 Vermes- sungsarbeiten durchzuführen.

Folgende Flurstücke sind betroffen:

13; 14/2; 25/1 27/1; 28/4; 29/2; 30/1;

36/1; 50/3; 50/4; 61/16; 61/17; 61/19;

61/20; 61/21; 61/25; 61/28; 61/29;

61/30; 68; 70/1; 72/1; 76; 80; 91;

95/1; 97/1; 105; 112/1; 114/1; 115/1;

118/1; 119/1; 122/1; 123/1; 128/1, 129; 131/1; 132/1; 133/1; 135/1;

Die Arbeiten erfolgen von Amts wegen zur Verbesserung der geometrischen Qualität der Liegenschaftskarte und Berichtigung von fehlerhaften Daten im Liegenschaftska- taster. Sie sind kostenfrei.

Die aktuelle und widerspruchsfreie Führung der Daten des Liegenschaftskatasters ist eine Grundlage zur Sicherung des Eigentums, der Wahrung der Rechte an Grundstücken und Gebäuden sowie dem Grundstücksver- kehr.

Die Arbeiten können ohne Anwesenheit der Grundstückseigentümer ausgeführt werden.

Macht sich die Anwesenheit für die Durch- führung der Katastervermessung erforder- lich, werden die Eigentümer rechtzeitig benachrichtigt.

Die Vermessungsarbeiten erfolgen auf der Grundlage des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes vom 29. Januar 2008 in der jeweils geltenden Fassung.

Personen, die Aufgaben nach diesem Gesetz wahrnehmen, sind befugt, Grundstücke zu betreten (§ 5 Abs. 1 SächsVermKatG).

Zwickau, 20. März 2018

Stark Amtsleiterin

Überschwemmungsgefährdete Gebiete nach

§ 75 Abs. 1 Nr. 1 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) vom 12. Juli 2013 sind Gebiete, die erst bei Überschreiten eines Hochwasser- ereignisses, wie es statistisch einmal in 100 Jah- ren zu erwarten ist, überschwemmt werden.

Für die Abgrenzung dieser Gebiete ist gemäß

§ 75 Abs. 2 SächsWG ein Hochwasserereig- nis mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder ein Extremereignis nach § 74 Abs. 2 Nr. 1 Wasser- haushaltsgesetz (WHG) zugrunde zu legen.

Vorliegend werden die Hochwassergefahren- karten für ein HQ200-Ereignis aus dem Hoch- wasserschutzkonzept/Hochwasserrisikoma- nagementplan Pleißenbach in der Ausfertigung November 2010 zugrunde gelegt.

Gemäß § 75 Abs. 4 SächsWG sind über- schwemmungsgefährdete Gebiete, in denen durch Überschwemmungen erhebliche Beein- trächtigungen des Wohls der Allgemeinheit oder der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entstehen können, in Kartenform darzustellen und öffentlich bekannt zu machen.

Das überschwemmungsgefährdete Gebiet für den Pleißenbach ist dargestellt von der Quelle im Ortsteil Meinsdorf der Gemeinde Callen- berg bis zur Kreisgrenze zur Stadt Chemnitz. Es

sind die Gemeinde Callenberg und die Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna betroffen.

Die Karten mit dem dargestellten über- schwemmungsgefährdeten Gebiet nach § 75 Abs. 1 Nr. 1 SächsWG werden gemäß § 75 Abs. 4 SächsWG i. V. m. § 72 Abs. 3 SächsWG in der Zeit vom

4. Juni 2018 bis zum 18. Juni 2018 im Landratsamt Zwickau, Umweltamt, Sach- gebiet Wasser, Zimmer 035, Zum Sternplatz 7, 08412 Werdau zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten (dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr, donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr) öffentlich ausgelegt.

Nach Ablauf der Auslegungsfrist besteht zu den Sprechzeiten nach vorheriger Terminabsprache weiterhin die Möglichkeit, die Karten bei der Wasserbehörde einzusehen.

Werdau, 23. April 2018

Wendler Amtsleiterin

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Seite 4 MAI | 2018

Amt für Straßenbau

Bekanntmachung des Landratsamtes Zwickau

über die Umstufung einer Wegeanlage in der Gemeinde Mülsen, Ortsteil St. Jacob

Amt für Kreisentwicklung, Bauaufsicht und Denkmalschutz

Bekanntmachung

Sparkasse Zwickau

Bekanntgabe Bekanntmachung des Landratsamtes Zwickau

über die Umstufung einer Wegeanlage in der Gemeinde Mülsen, Ortsteil St. Jacob

Gemäß § 7 Abs. 1 Sächsisches Straßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2016 (SächsGVBl. S. 78) geän- dert worden ist, wird folgende Umstufungs- verfügung des Landratsamtes Zwickau öffent- lich bekannt gemacht:

Das Landratsamt Zwickau hat gemäß § 7 Sächsisches Straßengesetz mit Datum vom 16. April 2018 unter dem Aktenzeichen 1451.656.00 A 21/2017 folgende Verfügung erlassen:

1. Die Gemeindeverbindungsstraße „Auer- bacher Straße“ in der Gemeinde Mülsen, Ortsteil St. Jacob im Straßenbestandsver- zeichnis von Mülsen, Ortsteil St. Jacob unter der laufenden Nummer 1 eingetra- gen, wird zwischen dem Anfangspunkt S 286 (neu) und dem Endpunkt Gemein- destraße „Gewerbestraße Mülsengrund“

mit Wirkung ab dem 1. Januar 2019 zur Ortsstraße umgestuft.

2. Widmungsbeschränkungen: keine

3. Der Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Mülsen.

4. Die Rechtsbehelfsbelehrung lautet wie folgt:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Wider- spruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Zwickau, Robert-Müller-Straße 4 – 8, 08056 Zwickau, zu erheben.

Die Verfügung einschließlich der Begrün- dung und den zugehörigen Unterlagen liegt ab dem 24. Mai 2018 beim Landratsamt Zwickau, Gerhart-Hauptmann-Weg 2, 08371 Glauchau, Zimmer 402, zur Einsichtnahme aus und kann während der Sprechzeiten dort eingesehen werden.

Glauchau, 18. April 2018 LobeAmtsleiter

Kenntnisgabe der Baugenehmigung gemäß

§ 70 Abs. 3 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186) an die Eigentümer der benachbarten Flurstü- cke der Gemarkung Schönfels:

1. Bauvorhaben:

Bauherr: WP Vermietungs- GmbH

Baugrundstück: 08115 Lichtentanne, Straße der Einheit 1 Gemarkung/Flr.Nr.: Schönfels 300/1 Bauvorhaben: Neubau Logistikhalle

(BA 1 – 4) mit Außenanlagen Aktenzeichen: 1460 –

632.61.5826.2016/73 2. Verfügender Teil der Baugenehmigung:

Das Landratsamt Zwickau erlässt mit Datum vom 23. April 2018 für das oben genannte Bau- vorhaben die

1. Änderung zur Baugenehmigung vom 2. März 2017

gemäß § 72 SächsBO sowie die

Denkmalschutzrechtliche Zustimmung gemäß § 12 Abs. 3 SächsDSchG

und die

Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes

gemäß § 31 Abs. 2 BauGB

Gründe:

Am 28. Oktober 2016 wurde eine Bauge- nehmigung für das o. g. Vorhaben beantragt, für welches mit Datum vom 2. März 2017 die Baugenehmigung erteilt wurde. Mit Posteingang vom 14. Dezember 2017 wurde zum Vorhaben eine 1. Tekturplanung einge- reicht.

Es war die Prüfung im Baugenehmigungs- verfahren nach § 64 Sächsischer Bauordnung (SächsBO) vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl.

S. 186) in ihrer aktuellen Fassung durchzu- führen.

Der Landkreis Zwickau als untere Bauauf- sichtsbehörde ist zur Entscheidung über den Antrag sachlich und örtlich zuständig (§ 57 Abs. 1, Satz 1 und § 58 Abs. 2 SächsBO und

§ 3 Abs.1 Nr. 1 VwVfG i. V. m. § 1 SächsV- wVfZG).

Die 1. Änderung zur Baugenehmigung ist zu erteilen, da dem Bauvorhaben keine öffent- lich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im bauaufsichtlichen Genehmigungsver- fahren zu prüfen sind (§ 72 Abs.1 SächsBO).

3. Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schrift- lich oder zur Niederschrift beim Landrat- samt Zwickau, Robert-Müller-Straße 4 - 8 in 08056 Zwickau oder einer anderen der aufgeführten Dienststellen des Landkreises Zwickau Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentli- chen Bekanntmachung.

Dienststellen des Landkreises Zwickau:

- 08371 Glauchau, Chemnitzer Straße 29 - 08371 Glauchau, Gerhart-Hauptmann-

Weg 2

- 08371 Glauchau, Heinrich-Heine-Straße 7 - 08371 Glauchau, Scherbergplatz 4 - 09337 Hohenstein-Ernstthal, Dr.-Wil-

helm-Külz-Platz 5 (im Sparkassengebäude) - 09212 Limbach-Oberfrohna, Jäger-

straße 2a

- 08412 Werdau, Königswalder Straße 18 - 08412 Werdau, Zum Sternplatz 7 - 08056 Zwickau, Robert-Müller-Stra-

ße 4 – 8

- 08056 Zwickau, Werdauer Straße 62 - 08066 Zwickau, Stauffenbergstraße 2 Die Baugenehmigung kann in der Dienst- stelle in 08371 Glauchau, Gerhart-Haupt- mann-Weg 2, Haus 1, Zimmer 203 während folgender Sprechzeiten eingesehen werden:

Dienstag

09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag

09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr Glauchau, 25. April 2018 Uwe Schedler

Sachgebietsleiter

Die öffentliche Sitzung der Trägerversamm- lung der Sparkasse Zwickau ist einberufen auf

Dienstag, 26. Juni 2018, 14:00 Uhr, Haus der Sparkasse (Laterne) in 08056 Zwickau,

Crimmitschauer Straße 2.

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Vorlage des Jahresabschlusses 2017 der Sparkasse Zwickau

3. Verwendung des Jahresüberschusses 2017 4. Bericht über die Arbeit des Verwaltungs-

rates 2017

5. Entlastung des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2017

6. Sonstiges Zwickau, 4. Mai 2018 Dr. C. Scheurer

Vorsitzender der Trägerversammlung Gemäß § 7 Abs. 1 Sächsisches Straßengesetz

vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2016 (SächsGVBl. S. 78) geän- dert worden ist, wird folgende Umstufungs- verfügung des Landratsamtes Zwickau öffent- lich bekannt gemacht:

Das Landratsamt Zwickau hat gemäß § 7 Sächsisches Straßengesetz mit Datum vom 16. April 2018 unter dem Aktenzeichen 1451.656.00 A 22/2017 folgende Verfügung erlassen:

1. Die Gemeindeverbindungsstraße „Gewer- bestraße Mülsengrund“ in der Gemeinde Mülsen, Ortsteil St. Jacob im Straßenbe- standsverzeichnis von Mülsen, Ortsteil St. Jacob unter der laufenden Nummer 2 eingetragen, wird zwischen dem Anfangs- punkt S 286 (neu) und dem Endpunkt

„25 Meter vor Bundesstraße B 173“ mit Wirkung ab dem 1. Januar 2019 zur Orts- straße umgestuft.

2. Widmungsbeschränkungen: keine

3. Der Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Mülsen.

4. Die Rechtsbehelfsbelehrung lautet wie folgt:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Wider- spruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Zwickau, Robert-Müller-Straße 4 – 8, 08056 Zwickau, zu erheben.

Die Verfügung einschließlich der Begrün- dung und den zugehörigen Unterlagen liegt ab dem 24. Mai 2018 beim Landratsamt Zwickau, Gerhart-Hauptmann-Weg 2, 08371 Glauchau, Zimmer 402, zur Einsichtnahme aus und kann während der Sprechzeiten dort eingesehen werden.

Glauchau, 18. April 2018 LobeAmtsleiter

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MAI | 2018 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung

Offenlegung der Änderung von Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters

nach § 14 Abs. 6 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes – SächsVermKatG

1

Offenlegung der Änderung von Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters

nach § 14 Abs. 6 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes – SächsVermKatG

1

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung, hat Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters geändert:

Erhebung aus Orthophotos, Aktualität 2016

Betroffene Flurstücke:

Gemarkung Wünschendorf (3948): 2/3, 3/3, 3/6, 3/7, 8/4, 8/5, 9/3, 12/2, 14/a, 15,18/6, 20/2,

21/1,

25/a, 25, 26, 28, 30/1, 31/1, 32, 35/1, 35/2, 37/1, 37/2, 39/1 39/4, 113/1 Art der Änderung:

Gebäude- bzw. Nutzungserfassung aus Luftbilderzeugnissen und Lageplänen

Allen Betroffenen wird die Änderung der Bestandsdaten des Liegenschaftskata- sters durch Offenlegung mitgeteilt. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf die- sem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 Sächs VermKatG1.

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung ist nach § 2 Abs. 3 und § 4 Abs. 4 des Sächs- VermKatG1 für die Fortführung des Liegen- schaftskatasters des Gebietes des Landkrei- ses Zwickau zuständig. Der Änderung der Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVerm- KatG1 zugrunde.

Die Unterlagen liegen ab dem 24. Mai 2018 bis zum 26. Juni 2018 in der Geschäftsstelle

des Amtes für Ländliche Entwicklung und Vermessung Zwickau, Stauffenbergstraße 2, 08066 Zwickau in der Zeit

Dienstag

09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag

09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr zur Einsichtnahme bereit.

Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG1 gilt die Änderung der Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters sieben Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.

Für Fragen stehen die Mitarbeiter während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit, im Amt für Ländliche Ent- wicklung und Vermessung die Fortführungs- nachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.

Zwickau, 1. Mai 2018 Stark

Amtsleiterin

1 Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Lie- genschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Ver- messungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), das zuletzt durch das Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482) geändert worden ist.

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung, hat Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters geändert:

Erhebung aus Orthophotos, Aktua- lität 2016

Betroffene Flurstücke:

Gemarkung Oberfrohna (2128):

1, 3, 5/1, 6/1, 8/1, 9a, 9/3, 9/8, 9/9, 10, 11a, 11/1, 12, 13, 14, 15/7, 15/9, 15/13, 15/16, 16, 17, 18, 18a, 19, 20b, 20/1, 21, 23/1, 24/1, 25, 27/1, 28/1, 29, 31, 32a, 32d, 32/7, 32/9, 37, 37a, 37d, 37i, 37k, 37l, 37o, 37p, 37s, 37t, 37u, 37v, 37w, 38c, 38d, 38e, 38f, 38g, 38h, 38l, 38m, 38n, 38o, 38p, 38q, 38r, 38/1, 38/2, 39, 41, 42, 45/3, 49a, 49/2, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 55a, 57, 58, 59/1, 59/2, 60, 61, 64, 65, 66, 68, 70, 71/1, 71/2, 73/1, 73/2, 73/3, 74, 75, 77, 79, 79c,79d, 79/1, 80, 85/3, 89/6, 98, 99, 102, 103/1, 105, 105a, 105b, 106, 107, 108, 110, 111, 113/1, 113/2, 114, 115, 116/1, 119/1, 119/2, 120, 122, 122c, 122d, 122g, 122h, 122/2, 122/3, 122/4, 122/5, 123/3, 123/5, 123/6, 123/7, 123/8, 123/11, 124, 125, 126, 127/2, 127/3, 128a, 128b, 128e, 128f, 128g, 128h, 128i, 128k, 128l, 128/1, 129a, 129b, 129d, 129e, 129f, 129g, 129h, 129i, 129k, 129l, 129m, 130/1, 130/2, 131, 133a, 133c, 133d, 133e, 133g, 133h, 133k, 133l, 133m, 133n, 133o, 133r, 133t, 133v, 133y, 133z, 134, 134a, 135b, 135c, 135f, 135g, 135/1, 135/2, 135/3, 135/4, 135/5, 135/6, 136/6, 136/7, 137a, 137c, 137/1, 137/2, 137/3, 138a, 138b, 139d, 139f, 139g, 139h, 139k, 139l, 139m, 140, 140b, 140/1, 141, 142/2, 144a, 145c, 145/4, 146, 146a, 148a, 148b, 148/1, 150a, 150/1, 154, 155a, 156, 161/7, 161/10, 161/11, 162/1, 162/3, 162/4, 164, 165, 166a, 167a, 167b, 169/1, 171a, 171c, 171/1, 171/2, 172b, 172/2, 182, 183, 187, 188, 189, 191/11, 192a, 192/4, 192/5, 193, 195, 199, 200, 201,

202, 203, 204, 207, 209, 210/1, 210/2, 212, 212a, 214/1, 214/4, 215, 215a, 227, 228, 229, 235e, 235f, 235g, 235h, 235i, 235/3, 235/7, 236/1, 236/2, 239, 242, 242/1, 243/6, 243/8, 244a, 244d, 244/1, 246, 247, 248/1, 249/1, 250/3, 251, 255, 256/2, 258/3, 259, 261/1, 262/2, 264/1, 265/1, 266, 267, 268/1, 268/2, 269/1, 270, 271, 272, 272a, 272b, 273, 274/6, 274/7, 274/13, 275, 276/5, 277, 278, 278a, 279, 280, 280a, 281, 282, 288, 305f, 305k, 305l, 305n, 305o, 305p, 305q, 305r, 305s, 305t, 305y, 305z, 308, 309, 310/1, 310/2, 310/3, 312/4, 312/5, 312/6, 312/7, 312/8, 312/9, 314/2, 315, 315/1, 315/4, 317b, 317c, 317d, 317e, 317f, 317h, 317i, 317k, 317l, 317m, 317n, 317o, 317r, 317s, 317/1, 317/3, 317/4, 318, 318b, 318c, 318d, 318e, 318f, 318g, 318h, 319/1, 320/1, 321a, 321/2, 321/5, 321/7, 321/12, 322b, 322d, 322f, 322h, 322k, 322l, 322n, 322p, 322q, 322r, 322u, 322x, 322y, 322/2, 322/7, 322/8, 322/10, 322/11, 322/12, 323/14, 323/20, 343/7, 347/4, 347/5, 355/3, 355/4, 360, 360a, 362a, 362b, 362d, 362e, 362f, 362g, 362i, 362k, 362l, 362m, 362o, 362p, 362q, 362r, 362s, 362u, 362v, 362w, 362x, 362/4, 362/5, 362/11, 363, 363e, 363f, 363/1, 363/2, 363/3, 363/6, 364, 364a, 364b, 364c, 364d, 364f, 364g, 364h, 365c, 365d, 365e, 365f, 365i, 365l, 365m, 365n, 365o, 365p, 365q, 365/1, 371, 372a, 372b, 372/2, 374, 377/2, 379/1, 379/3, 380, 380g, 380h, 380i, 380k, 380l, 380/2, 380/6, 380/7, 380/8, 381a, 381/1, 382a, 382c, 382d, 382/1, 384, 386, 386a, 390, 391/2, 391/3, 391/4, 391/5, 391/6, 391/7, 393f, 393g, 393h, 393i, 393k, 393l, 393m, 393o, 393p, 393q, 393r, 393s, 393t, 393u, 393v, 393w, 393x, 393y, 393z, 393/1, 394b, 394d, 394/1, 394/11, 395f, 395m, 395o, 395p, 395r, 395u, 395v, 395w, 395x, 395y, 395z, 395/1, 395/3, 395/4, 395/10, 395/12, 396a, 396/3,

397, 397c, 397/1, 398a, 398b, 398c, 398d, 398e, 398g, 398h, 398l, 398m, 398n, 398o, 398p, 398q, 398r, 398s, 398t, 398u, 398v, 398w, 398x, 398y, 398z, 399b, 399/1, 399/2, 400,400a, 400b, 400c, 400d, 400e, 401/2, 401/8, 401/9, 403a, 403/1, 403/2, 412a, 412b, 414/2, 414/6, 416, 419a, 419b, 419c, 419f, 419/5, 419/8, 419/10, 420/8, 420/15, 420/17, 420/22, 420/24, 420/26, 422, 422a, 422b, 422d, 423, 424, 424a, 424b, 424c, 424e, 424f, 425, 425a, 425e, 425f, 425g, 425h, 425l, 425/1, 425/2, 426b, 426/1, 426/2, 426/3, 426/6, 426/7, 426/8, 429, 430, 431, 432a, 432b, 432c, 432e, 432f, 432g, 432h, 432i, 432k, 432l, 432/2, 432/3, 432/4, 434a, 434c, 434d, 435a, 435/3, 441,443, 444, 446, 447, 448, 451, 451a, 451b, 451c, 451e, 451f, 453, 454, 457, 457b, 457c, 457d, 457g, 457h, 457/2, 458, 458b, 458c, 458d, 459, 460, 461, 465/2, 465/5, 465/8, 465/9, 467, 468, 469, 473, 477, 479, 480, 481, 482, 483, 483a, 484, 484a, 485, 486, 487, 488, 489, 490, 491, 492, 493, 494, 495, 496, 497, 499, 500, 501, 503, 504, 506, 507, 508, 512, 513, 514, 515, 516/1, 517/1, 518/1, 519/1, 521, 522, 523, 524, 527, 530, 531, 532, 533, 534, 535, 536, 537, 538, 539, 540, 541, 542, 543, 549, 550, 551, 552, 554/1, 555, 558, 559, 561, 562, 563, 565/1, 565/2, 565/3, 565/4, 566/2, 566/4, 566/8 und 567 Art der Änderung:

Gebäude- bzw. Nutzungserfassung aus Luftbilderzeugnissen und Lageplänen

Allen Betroffenen wird die Änderung der Bestandsdaten des Liegenschaftskata- sters durch Offenlegung mitgeteilt. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf die- sem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 Sächs VermKatG1.

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung,

ist nach § 2 Abs. 3 und § 4 Abs. 4 des Sächs- VermKatG1 für die Fortführung des Liegen- schaftskatasters des Gebietes des Landkrei- ses Zwickau zuständig. Der Änderung der Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVerm- KatG1 zugrunde.

Die Unterlagen liegen ab dem 24. Mai 2018 bis zum 26. Juni 2018 in der Geschäftsstelle des Amtes für Ländliche Entwicklung und Vermessung Zwickau, Stauffenbergstraße 2, 08066 Zwickau in der Zeit

Dienstag

09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag

09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr zur Einsichtnahme bereit.

Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG1 gilt die Änderung der Bestandsdaten des Liegen- schaftskatasters sieben Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.

Für Fragen stehen die Mitarbeiter während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit, im Amt für Ländliche Ent- wicklung und Vermessung die Fortführungs- nachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.

Zwickau, 1. Mai 2018 Stark

Amtsleiterin

1 Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Lie- genschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Ver- messungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), das zuletzt durch das Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482) geändert worden ist.

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Seite 6 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN MAI | 2018

Amt für Personal und Organisation

Stellenausschreibung

Stellenausschreibung

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, sucht eine/einen Sachbearbeiterin/

Sachbearbeiter Bil- dung und Teilhabe unter der Kennziffer 44/2018/DII im Dezernat Jugend, Soziales und Bil-

dung

für das Sozialamt/Sachgebiet Sonstige Hilfen in Vollzeit

Stellenbewertung Entgeltgruppe 5 TVöD- VKA

Beschäftigungsdauer unbefristet Beschäftigungsbeginn 1. Juli 2018 Ihr Aufgabengebiet:

- Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen für Bildung und Teilhabe einschließlich Beratung und Auskunftserteilung - Bearbeitung im Widerspruchsverfahren zu

Leistungen für Bildung und Teilhabe - Rücknahme und Aufhebung von Entschei-

dungen

- Rückforderung zu Unrecht erbrachter

Leistungen

- Sachverhaltsermittlung bei Erkennen von Ordnungswidrigkeit und Straftatbestän- den

Unsere Erwartungen:

- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder im allgemeinen mittleren Verwal- tungsdienst oder zur/zum Kommunal- fachangestellten (A I–Lehrgang)

- aufgabenbezogene Kenntnisse in den Sozialgesetzbüchern I, II, VIII, X und XII, im Bundeskindergeldgesetz, im Sozial- gerichtsgesetz, im Wohngeldgesetz, im Verwaltungszustellungsgesetz, im Verwal- tungskostengesetz und in der Kommunal- haushaltsverordnung

- wirtschaftliches Verantwortungsbewusst- - sichere schriftliche und mündliche Aus-sein

drucksweise

- sichere und anwendungsbereite PC-Kennt- nisse in den üblichen MS-Office-Anwen- dungen

- Bereitschaft zur Qualifizierung

- Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privat-Pkw Unser Angebot:

- Einstellung als Tarifbeschäftigte/Tarifbe- schäftigter nach TVöD-VKA

- familienfreundliche flexible Arbeitszeiten (keine Kernzeiten)

- alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des Öffentlichen Dienstes, z. B. eine jährliche Sonderzahlung, vergünstigte Versiche- rungstarife, die Zahlung von vermögens- wirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalender- jahr und eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung bei Anstellung nach dem TVöD

- attraktive Fort- und Weiterbildungsmög- lichkeiten

- schrittweise Einarbeitung

Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen ausdrück- lich erwünscht. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetz- buches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche

Beurteilungen) unter Angabe der Kennziffer über unser elektronisches Bewerberportal ein.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Ein- gesendete Unterlagen können nur zurück- gesandt werden, wenn ein ausreichend fran- kierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte unsere Homepage www.landkreis-zwickau.de/

Stellenangebote

Bewerbungsschluss: 31. Mai 2018 Wir weisen Sie darauf hin, dass nur voll- ständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Die/Der nach Durchführung des Stellen- besetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehene Bewerberin/Bewerber ist ver- pflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach

§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantra- gen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungs- unterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, sucht

zwei Sachbearbeiterin-

nen/Sachbearbeiter UVG-Antragsbear- beitung

unter der Kennziffer 38/2018/DII im Dezernat Jugend, Soziales und Bil-

dung

für das Jugendamt/Sachgebiet Unterhaltsvorschuss in Vollzeit

Stellenbewertung Entgeltgruppe 6 TVöD- VKA

Beschäftigungsdauer befristet bis 31. Dezember 2019 Beschäftigungsbeginn 1. Juli 2018 Ihr Aufgabengebiet:

- Antragsbearbeitung und Leistungsgewäh- rung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) einschließlich Informations- und Auskunftserteilung, im Einzelnen - Entgegennahme und Prüfen der

Anträge auf Zuständigkeit und Voll- ständigkeit, Anforderung von fehlen- den Unterlagen, Durchführen von Anhörungen, Prüfen der Anspruchs- voraussetzungen, Unterhaltsberech- nung, Bescheiderstellung, Inverzugset- zung der/des Unterhaltspflichtigen und Erstellung der Mitteilung über die Leistungsgewährung an die/den Unterhaltspflichtige/Unterhalts-

pflichtigen, Fertigung von öffentli- chen Zustellungen der Mitteilungen über die Leistungsgewährung an die/

den Unterhaltspflichtige/Unterhalts- pflichtigen, Festlegung regelmäßiger Überprüfungen

- Überprüfungen und Bearbeiten von Veränderungsmeldungen

- Bearbeitung von Erstattungsansprü- chen (Anspruch des Landkreises an Dritte sowie Anspruch Dritter an den Landkreis)

- Bearbeiten von Zahlläufen Unsere Erwartungen:

- eine erfolgreich abgeschlossene Aus- bildung zur/zum Verwaltungsfachan- gestellten, im allgemeinen mittleren Verwaltungsdienst oder zur/zum Kom- munalfachangestellten (A I-Lehrgang) oder eine erfolgreich abgeschlossene drei- jährige Berufsausbildung in einem Verwal- tungsberuf verbunden mit einschlägigen Erfahrungen

- aufgabenbezogene Kenntnisse im Unter- haltsvorschussgesetz (UVG), Richtlinien zum UVG, Unterhaltsrechtliche Leit- linien und Tabellen des Oberlandesge- richts, in den Sozialgesetzbüchern I, VIII, X und XII, Buch 1 und 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches, im Einkommenssteuerge- setz, im Bundeskindergeldgesetz, in der Sächsischen Haushaltsordnung, im Ver- waltungszustellungsgesetz des Freistaates Sachsen, im Personenstandsgesetz und im Ausländergesetz

- hohe physische und psychische Belastbar- - wirtschaftliches Verantwortungsbewusst-keit - sic here und anwendungsbereite sein

PC-Kenntnisse in den üblichen Office-An- wendungen

- Bereitschaft zur Qualifizierung

- Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privat-Pkw Unser Angebot:

- Einstellung als Tarifbeschäftigte/Tarifbe- schäftigter nach TVöD-VKA

- familienfreundliche flexible Arbeitszeiten (keine Kernzeiten)

- alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des Öffentlichen Dienstes, z. B. eine jährliche Sonderzahlung, vergünstigte Versiche- rungstarife, die Zahlung von vermögens- wirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalender- jahr und eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung bei Anstellung nach dem TVöD

- attraktive Fort- und Weiterbildungsmög- lichkeiten

- schrittweise Einarbeitung

Die Einstellung erfolgt auf der Grundlage von § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsge- setz (TzBfG). Aus diesem Grund können nur Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die noch nicht in einem unbefriste- ten oder befristeten Arbeitsverhältnis mit dem Landkreis Zwickau standen.

Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen ausdrück- lich erwünscht. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetz- buches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) unter Angabe der Kennziffer über unser elektronisches Bewerberportal ein.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Ein- gesendete Unterlagen können nur zurück- gesandt werden, wenn ein ausreichend fran- kierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte unsere Homepage www.landkreis-zwickau.de/

Stellenangebote

Bewerbungsschluss: 31. Mai 2018 Wir weisen Sie darauf hin, dass nur voll- ständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Die/Der nach Durchführung des Stellen- besetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehene Bewerberin/Bewerber ist ver- pflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach

§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantra- gen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungs- unterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

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Seite 7 MAI | 2018

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Amt für Personal und Organisation

Stellenausschreibung

Beurteilungen) unter Angabe der Kennziffer über unser elektronisches Bewerberportal ein.

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Bewerbungsschluss: 31. Mai 2018 Wir weisen Sie darauf hin, dass nur voll- ständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Die/Der nach Durchführung des Stellen- besetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehene Bewerberin/Bewerber ist ver- pflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach

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Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, sucht eine/einen Musikschullehrerin/

Musikschullehrer im Fach Schlagzeug mit einem Nebenfach unter der Kennziffer 19/2018/DII im Dezernat Jugend, Soziales und Bil-

dung

für die Kreismusikschule in Teilzeit 17 Unterrichts-

stunden (inklusive des Ferienüberhanges) Stellenbewertung Entgeltgruppe 9a bzw.

9b TVöD-VKA Beschäftigungsdauer unbefristet Beschäftigungsbeginn 1. August 2018 Ihr Aufgabengebiet:

- Erteilung von Musikunterricht

- Vor- und Nachbereitung des Unterrichtes - Durchführung von Prüfungen

- Hospitation

- Zusammenarbeit mit der Elternvertretung - Unterrichtsanalysen

- Erstellen der Unterrichtsdokumentation - aktive oder passive Mitwirkung in Ins-

trumentengruppen, bei Konzerten, in Orchestern etc.

Unsere Erwartungen:

- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Diplom-Musikpädagoge, Diplom-Musiker bzw. Bachelor of Musik

- alternativ eine vergleichbare Ausbildung

mit Erfahrungen in der Tätigkeit als Musik- schullehrer

- umfassende Kenntnisse in der Schlagzeugli- teratur und deren zeitgemäße Vermittlung im Bereich der Klassik und der Rock- und Pop-Musik

- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit allge- meinbildenden Schulen und Erfahrungen im Bereich kooperativer Unterrichtsmodelle - Kenntnisse in der Leitung und Ausbildung

von Ensembles

- Erfahrung in der Korrepetition

- Fachwissen und Fähigkeiten im Umgang mit Musiksoftware

- Engagement und Teamorientierung - Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur

dienstlichen Nutzung des Privat-Pkw Unser Angebot:

- Einstellung als Tarifbeschäftigte/Tarifbe- schäftigter nach TVöD-VKA

- familienfreundliche flexible Arbeitszeiten (keine Kernzeiten)

- alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des Öffentlichen Dienstes, z. B. eine jährliche Sonderzahlung, vergünstigte Versiche- rungstarife, die Zahlung von vermögens- wirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr und eine zusätzliche betriebliche Altersver- sorgung bei Anstellung nach TVöD - attraktive Fort- und Weiterbildungsmög-

lichkeiten

- schrittweise Einarbeitung

Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Bewerbungen geeigneter schwer- behinderter Menschen und diesen Gleichge- stellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen.

Ein entsprechender Nachweis der Schwerbe-

hinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewer- bungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) elektronisch und unter Angabe der Kennziffer über unser elektronisches Bewerberportal ein.

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Bewerbungsschluss: 31. Mai 2018 Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollstän- dige und innerhalb der Bewerbungsfrist einge- gangene Bewerbungsunterlagen im Auswahl- verfahren berücksichtigt werden können.

Die/Der nach Durchführung des Stellenbe- setzungsverfahrens für die Einstellung vorge- sehene Bewerberin/Bewerber ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht not- wendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

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Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung

Gebäudeeinmessungspflicht für Grundstückseigentümer

Bezugnehmend auf die Bekanntmachung im Amtsblatt vom 22. März 2018 möchte das Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung nochmals auf die Gebäudeeinmessungspflicht für Grundstückseigentümer hinweisen.

Jeder Grundstückseigentümer ist verpflich- tet, die Aufnahme seines neu errichteten bzw.

in den Außenmaßen wesentlich veränderten Gebäudes in das Liegenschaftskataster zu ver- anlassen. Für die Beantragung der sogenannten Gebäudeaufmessung räumt der Gesetzgeber eine Frist von zwei Monaten nach der Fertig- stellung der Baumaßnahme ein. Diese Pflicht ergibt sich aus § 6 (3) SächsVermKatG1. Einmessungspflichtig sind alle nach dem 24. Juni 1991 neu errichteten oder in den Außenmaßen veränderten Gebäude. Als Gebäude zählt dabei jede bauliche Anlage mit einer Grundfläche von mindestens zehn Quadratmetern, welche von Außenwänden umschlossen und überdacht ist.

Die Aufmessung ist bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) zu beantragen.

Bauliche Anlagen in Kleingärten nach Bun-

deskleingartengesetz sind von der gesetzlichen Regelung nicht betroffen.

Bei einem vollständigen Gebäudeabriss genügt eine schriftliche Mitteilung des Grundstücks- eigentümers an die untere Vermessungsbe- hörde. Die Aktualisierung des Liegenschafts- katasters erfolgt dann kostenfrei.

Mit Beginn dieses Jahres wird nun begon- nen, die Einhaltung der Gebäudeeinmes- sungspflicht verstärkt einzufordern und gegebenenfalls mithilfe von Maßnahmen des Verwaltungszwangs durchzusetzen. Säumige Grundstückseigentümer werden systematisch angeschrieben und gemahnt. Erfolgt keine entsprechende Reaktion, so führt der weitere Weg nach einer Anhörung über die Festsetzung von Zwangsgeld bis hin zur Ersatzvornahme.

Dies bedeutet, dass die Einmessung von Amts wegen unter einem erhöhten Gebührensatz beauftragt und durchgeführt wird.

Ermittelt werden betroffene Grundstücks- eigentümer durch den Abgleich des Gebäu- debestandes mit den Fertigstellungsanzeigen der Bauordnungsämter sowie den aktuellen Orthophotos des Landkreises Zwickau. Da die Mahnungen schrittweise erfolgen, erhal-

ten nicht alle Betroffenen gleichzeitig ein entsprechendes Schreiben. Dieser Umstand befreit allerdings in keiner Weise von der Ein- messungspflicht.

Darüber hinaus stehen die Geschäftsstelle des Amtes für Ländliche Entwicklung und Ver- messung und die ÖbVI für weitere Fragen und Auskünfte gern zur Verfügung.

1 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz vom 29. Januar 2008, in der Fassung vom 19. Juni 2013

Gemeinde Lichtentanne

Ausschreibung

von Landwirtschaftsflächen

Die Gemeinde Lichtentanne schreibt fol- gende Grundstücke zur Landpacht aus:

Flurstück:

- 578/4 der Gemarkung Schönfels 0,4211 Hektar

- 578/8 der Gemarkung Schönfels 0,1667 Hektar

- 54/1 der Gemarkung Lichtentanne 0,4400 Hektar

- 772/4 der Gemarkung Lichtentanne 0,1819 Hektar

- 832/1 der Gemarkung Marienthal 2,4946 Hektar

- 832/3 der Gemarkung Marienthal 0,2750 Hektar

- 911 der Gemarkung Oberplanitz 2,3000 Hektar

- 1014 der Gemarkung Oberplanitz 0,8800 Hektar

- 1080 der Gemarkung Oberplanitz 0,6378 Hektar

Grundstücksgröße:

ca. 7,7971 Hektar

Grundstücksbeschreibung:

Landwirtschaftsfläche Pachtpreis:

Verhandlungsbasis Mindestgebot 200,00 EUR/Hektar/Jahr Pachtbeginn/ Dauer:

ab 1. November 2018/Dauer 12 Jahre Besonderheiten:

Die angegebenen Flächen werden nur zusammen verpachtet, keine Teilflächen möglich.

Ansprechpartner:

Frau Sandra Scheuer Telefon: 0375 5697-114

Anfragen sind bis zum 30. Juni 2018 zu richten an:

Gemeindeverwaltung Lichtentanne Liegenschaften

Frau Scheuer Hauptstraße 69 08115 Lichtentanne

Die schriftliche Pachtanfrage soll Namen, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit des Pachtinteressenten enthalten.

Kontakt:

Geschäftsstelle des Amtes für Ländliche Entwicklung und Vermessung Stauffenbergstraße 2, 0866 Zwickau Sprechzeiten:

Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und

13:00 bis 15:00 Uhr Telefon: 0375 4402-25701 Fax: 0375 4402-25709 E-Mail: vermessung@

landkreis-zwickau.de

Hinweis:

Die Ausschreibung ergeht ohne Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.

Die Gemeinde Lichtentanne als Eigentümer ist nicht verpflichtet, einem höher Bietenden oder überhaupt einem Interessenten die Zusage zu erteilen.

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Seite 8 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN MAI | 2018

Dezernat Jugend, Soziales, Bildung

Ausschreibung des Leistungsangebotes Schulsozialarbeit

an folgenden Schulen:

1. Gerhart-Hauptmann-Schule Grundschule Werdau 2. Grundschule „Käthe-Kollwitz“

Crimmitschau 3. Goethe-Grundschule Limbach-Oberfrohna 4. Comenius-Grundschule Wilkau-Haßlau

5. Grundschule Leubnitz Werdau

6. Umweltschule Werdau Grundschule 7. Dittes-Grundschule

Wilkau-Haßlau

8. Käthe-Kollwitz-Gymnasium Zwickau

9. Grundschule Frankenhausen Crimmitschau

10. Sachsenalleeschule Grundschule Glauchau

11. Erich-Glowatzky-Grundschule Fraureuth

12. Schule Niederlungwitz Grundschule Glauchau 13. Erich-Weinert-Schule

Grundschule Glauchau 14. Grundschule „Ernst Beyer“

Reinsdorf

15. Grundschule „Gerhart Hauptmann“

Limbach-Oberfrohna 16. Heinrich-von-Kleist-Schule

Grundschule Lichtenstein 17. Grundschule „Thomas Müntzer“

Limbach-Oberfrohna 18. Grundschule Kändler Limbach-Oberfrohna 19. Grundschule Pleißa Limbach-Oberfrohna

mit jeweils 1,0 VzÄ ab dem 1. August 2018 auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen (FRL Schulsozialar- beit)

1. Beschreibung des Angebotes/Zieles

Die Schulsozialarbeit als primär präventi- ves, aber auch interventionistisch geprägtes Angebot der Jugendhilfe ist gesetzlich im

§ 13 Abs. 1 Sozialgesetzbuch, VIII Buch (SGB VIII) verortet. Jungen Menschen, die zum

Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträch- tigungen in erhöhtem Maße auf Unterstüt- zung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration för- dern.

Schulsozialarbeit ist ein eigenständiges, durch die Methoden und Instrumente der Sozialpädagogik getragenes und bestimm- tes Angebot der Jugendhilfe, das durch ver- bindlich vereinbarte und gleichberechtigt gestaltete Kooperationsbeziehungen zwi- schen Schulträger, Landesamt für Schule und Bildung, Schule als Einrichtung und Jugend- hilfe dauerhaft an der Schule als Institution und im Schulalltag als Prozess verankert ist.

2. Zielgruppe

Um Wirksamkeit zu erzielen und Stigmati- sierungsprozessen vorzubeugen, steht das Angebot der Schulsozialarbeit grundsätzlich allen am jeweiligen Schulstandort lernenden jungen Menschen offen. Hauptzielgruppe sind sozial benachteiligte bzw. individuell beeinträchtigte Kinder und Jugendliche.

Eltern und Erziehungsberechtigte als wich- tige Kooperationspartnerinnen/Kooperati- onspartner der Schulsozialarbeit bilden die sekundäre Zielgruppe.

Die Schulleitung und Lehrerinnen/Lehrer sind unerlässliche Kooperationspartner.

3. Rechtsgrundlage

Die gesetzliche Grundlage für die Schul- sozialarbeit als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe wird ausgehend von § 1 Abs. 3 aus § 13 Abs. 1 i. V. m. § 11 Abs. 3 Nr. 6 SGB VIII abgeleitet. Ergänzend kann § 14 SGB VIII als weitere aufgabenbegründete Nor- mierung herangezogen werden.

Die Finanzierung der Leistung regelt sich nach § 74 SGB VIII.

Das Jugendamt des Landkreises Zwickau prüft in fachlicher Zuständigkeit die Geeig- netheit des Leistungsträgers. Der Leistungs- träger muss nach § 75 SGB VIII Träger der freien Jugendhilfe sein.

Dem öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe obliegt die Fach- und Dienstauf- sicht.

Die Rahmenkonzeption „Schulsozialar- beit und sozialpädagogische Betreuung im Berufsvorbereitungsjahr im Landkreis Zwickau“ bildet die Grundlage für die prak- tische Arbeit der Fachkräfte im Landkreis Zwickau.

4. Rahmenbedingungen

4.1 personelle Rahmenbedingungen Personalausgaben sind grundsätzlich nur für Fachkräfte, die sich für die Aufgabe der Schulsozialarbeit nach ihrer Persönlichkeit eignen und eine dieser Aufgabe entspre- chende Ausbildung haben, anzuerkennen.

Die in der Schulsozialarbeit tätigen Fach- kräfte sollen neben ihrer persönlichen Eignung über einen berufsqualifizierenden sozialpädagogischen Hochschulabschluss verfügen. Die Qualifikation der Fachkräfte wird in der FRL Schulsozialarbeit (in der jeweils gültigen Fassung) unter Punkt IV Zuwendungsvoraussetzungen Abs. 5 gere- gelt.

In begründeten Einzelfällen sind auch Ausga- ben für Personen zuwendungsfähig, die auf Grund besonderer Erfahrungen in der sozi- alen Arbeit in der Lage sind, die Aufgaben zu erfüllen.

Es ist sicherzustellen, dass die Tätigkeit einer Schulsozialarbeiterin/eines Schulsozial- arbeiters in Vollzeit abgesichert wird. Die Arbeitszeit der Fachkräfte soll unter Beach- tung des Arbeitsrechts flexibel gestaltet wer- den. Mindestens die Hälfte der Arbeitszeit ist als feste Kontaktzeit innerhalb des regu- lären Schulablaufs zu vereinbaren.

4.2 sachliche Rahmenbedingungen Die Schule stellt für die Umsetzung ausrei- chende und geeignete eigene Räumlichkei- ten zur Verfügung, wenn möglich mit eige- nem Telefon- und Internetanschluss.

Für die Büroausstattung (Schreibtisch, Stuhl, PC, Fax, Handy, Kopierer etc.) und die Bereitstellung von Betriebsmitteln für

die Projektdurchführung sowie Verbrauchs- material ist der Träger der freien Jugendhilfe verantwortlich.

In Absprache mit der Schulleitung können für spezifische Veranstaltungen der Schul- sozialarbeit auch andere schulische Räume genutzt werden.

4.3 finanzielle Rahmenbedingungen Die Finanzierung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsminis- teriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung der Schulsozialarbeit im Frei- staat Sachsen in der jeweils gültigen Fassung zum Tag der Antragstellung.

Bei der Finanzierung sind die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten und gleichzeitig werden diese der Gesamtverantwortung für die Gestaltung einer bedarfsgerechten, effizienten und effektiven Hilfe für junge Menschen gerecht.

Der Anerkennung von Personalkosten liegen tarifliche Regelungen des Leistungserbrin- gers zugrunde, soweit sie mit den Regelun- gen der Tarifverträge des TVöD vergleichbar sind.

Die Träger der freien Jugendhilfe haben gemäß dem Gesamtkonzept, respektive dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses 041/17/JHA, den Personalschlüssel von 1,0 VzÄ pro Schulstandort zu gewährleisten.

Der Bewerbung sind beizufügen:

- Konzeption des Trägers für dieses Leis- tungsangebot

- Kosten- und Finanzierungsplan - Qualifikationen der Mitarbeiter

Zweckverband Kulturraum Vogtland-Zwickau

Bekanntmachung

Rettungszweckverband „Südwestsachsen“

Bekanntmachung

über die Abschaltung der Rufumleitung zur

Integrierten Regionalleitstelle Zwickau aus dem Vogtland

Die 27. öffentliche Sitzung des Kulturkonven- tes des Zweckverbandes Kulturraum Vogt- land-Zwickau findet am Donnerstag, dem 31. Mai 2018, 15:30 Uhr in der Stadtbiblio- thek Zwickau, Katharinenstraße 44a, 08056 Zwickau (Siegfried-Heinze-Raum), statt.

Tagesordnung:

1. – 3. Begrüßung, Feststellung von Beschlussfähigkeit und Tagesord- nung, Protokollkontrolle, Benen- nung der Konventsmitglieder für die Protokollunterzeichnung

4. – 6. Beschlüsse: Nachtragssatzung für das Jahr 2018, Änderung der För- derliste des Jahres 2018, Änderung der Verbandssatzung, Förderricht- linie für das Jahr der Industriekul- tur

7. Verschiedenes Zwickau, 25. April 2018

Landrat Dr. C. Scheurer

Vorsitzender des Kulturkonventes

Wir weisen darauf hin, dass die Rufumlei- tung der allgemeinen Rufnummer 19222 der Rettungsleitstelle aus dem Ortsnetz Plauen zum 1. Juni 2018 eingestellt wird.

Bei allgemeinen Anfragen oder Beauftragung von Krankentransporten wählen Sie bitte ab sofort ausschließlich die 0375 19222.

Der Notruf 112 ist weiterhin aus allen Orts- netzen ohne Vorwahl erreichbar. Der Kas-

senärztliche Bereitschaftsdienst ist zu den Dienstzeiten unter der Rufnummer 116117 zu erreichen.

Jens Leistner Geschäftsführer

Bewerbungen zur Übernahme der Leistungen sind bis zum 22. Juni 2018 einzureichen im

Landratsamt Zwickau Dezernat II

Dezernent Herrn Frank Schubert Königswalder Straße 18 08412 Werdau

Referenzen

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