Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München
Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Düsseldorf, BIC DAAEDEDDXXX, IBAN DE09 3006 0601 7105 1717 17 KVB 80684 München
An
alle in Bayern im Notarztdienst tätigen Notärzte und Kliniken
Vorstand
Ansprechpartner: Regionales Team Notarztdienst
Unser Zeichen: nd-wagenmi 27.02.2014
Nachweis über Einweisung in Medizinprodukte gem. MPG und MPBetreibV Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Medizinproduktegesetz (MPG) und die Medizinprodukte-Betreiberverordnung
(MPBetreibV) geben vor, dass für die Anwendung bestimmter Medizinprodukte (z.B. Defibril- latoren, Beatmungsgeräte oder Perfusoren) eine Einweisung in die sachgerechte Handha- bung des Gerätes erforderlich ist. So heißt es in § 2 Abs. 2 MPBetreibV, dass Medizinpro- dukte nur von Personen betrieben und angewendet werden dürfen, die dafür die erfor- derliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen. Nach § 5 Abs. 2
MPBetreibV ist zu beachten, dass aktive Medizinprodukte im Sinne der Anlage 1 zur
MPBetreibV - hierunter fallen die oben genannten Geräte - nur von Personen angewendet werden dürfen, die die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 2 erfüllen, also durch den Herstel- ler oder durch eine vom Betreiber beauftragte Person unter Berücksichtigung der Gebrauchsanweisung in die sachgerechte Handhabung dieses Medizinproduktes ein- gewiesen worden sind. Dies gilt analog auch bei Änderungen im Bestand der Medizinpro- dukte.
Im Berechtigungs- bzw. Ermächtigungsbescheid zur Teilnahme am Notarztdienst wird darauf hingewiesen, dass der Notarzt die gesetzlichen Vorgaben des MPG und der MPBetreibV zur Anwendung aktiver Medizinprodukte eigenverantwortlich zu beachten und an den erforderli- chen Einweisungen teilzunehmen hat.
Nachweisführung über Einweisungen
In den §§ 5 und 7 MPBetreibV ist geregelt, dass für die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Medizinprodukte der Betreiber ein Medizinproduktebuch zu führen hat. In das Medizinpro-
Seite 2
zum Schreiben vom 27.02.2014
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München
Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Düsseldorf, BIC DAAEDEDDXXX, IBAN DE09 3006 0601 7105 1717 17
duktebuch sind unter anderem Zeitpunkt der Einweisung sowie Namen der eingewiesenen Personen einzutragen.
Nachweise sollten jedoch auch durch den Notarzt vorgehalten werden. Das StMI hat in einer Stellungnahme geäußert, dass diese Einweisungen auch in einem persönlichen Gerä- tepass vom NA dokumentiert werden sollten. KVB und agbn (Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte – www.agbn.de) empfehlen daher allen Notärzten, gerade auch in Anbetracht der zunehmenden Klagefreudigkeit von Patienten und Kranken- kassen, im eigenen Interesse entsprechende persönliche Nachweise zu führen.
Zur Umsetzung dieser Empfehlung haben wir uns mit der agbn darüber beraten, auf wel- chem Wege diese praxisgerecht umgesetzt werden kann. Es wurde vereinbart, dass die agbn den von ihr entworfenen „Einweisungspass“ zur Verfügung stellt und dieser von der KVB an alle Notärzte in Bayern ausgegeben wird. Dies ist für die Notärzte in Bay- ern kostenfrei. In diesen Einweisungspass kann der Notarzt alle Geräteeinweisungen, an denen er teilgenommen hat, durch den Einweisenden eintragen lassen und somit ohne gro- ßen Aufwand einen Nachweis über sämtliche für den Notarztdienst relevanten Geräteeinwei- sungen führen.
Dieses Vorgehen ist besonders vorteilhaft, wenn Sie an mehreren Standorten notärztlich tä- tig sind, da Sie so bei Bedarf Ihre bereits stattgefundene Einweisung belegen und unnötige Doppeleinweisungen vermeiden können. Natürlich können Sie auch Medizinprodukte, in die Sie an anderer Stelle (Klinik, Praxis etc.) eingewiesen wurden oder werden in das Nach- weisheft eintragen lassen. Das Nachweisheft ist nicht auf notärztliche Ausstattung be- schränkt, sondern ist als Alltagshelfer für den Umgang mit dem MPG konzipiert. Sollten Sie weitere Einweisungspässe benötigen, so können Sie diese bei uns ebenfalls kostenfrei an- fordern. Wenden Sie sich hierzu bitte ggf. an Ihr regionales KVB-Team Notarztdienst.
Wir danken der agbn für die Beratung zu diesem Thema sowie die Bereitstellung des Ein- weisungspasses und hoffen, so eine praxisgerechte und unkomplizierte Lösung für den indi- viduellen MPG-Einweisungsnachweis der bayerischen Notärzte gefunden zu haben.
Freundliche kollegiale Grüße
Dr. Krombholz Dr. Schmelz Dr. Enger
Vorsitzender des Vorstandes 1. stv. Vorsitzender des Vorstandes 2. stv. Vorsitzende des Vorstandes