• Keine Ergebnisse gefunden

BN GIBT UMFANGREICHE EINWENDUNG ZUM GEPLANTEN FLUGHAFEN COBURG AB

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "BN GIBT UMFANGREICHE EINWENDUNG ZUM GEPLANTEN FLUGHAFEN COBURG AB"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Landesfachgeschäftsstelle Bauernfeindstr. 23

90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68 lfg@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de Nürnberg, 04.05.2015 PM-034-15/LFG Umweltpolitik

Unsere Pressemitteilungen finden Sie auch on- line:

PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN

BN GIBT UMFANGREICHE EINWENDUNG ZUM GEPLANTEN FLUGHAFEN COBURG AB

„NICHT GENEHMIGUNGSFÄHIG“

Der BN-Landesverband hat am 4. Mai 2015 beim Luftamt Nordbayern fristge- mäß seine Einwendungen gegen den geplanten Neubau eines Verkehrslande- platzes Coburg bei Neida abgegeben.

Die Stellungnahme umfasst 167 Seiten mit umfangreichen Anlagen. Der Natur- und Umweltschutzverband untermauert damit seinen Willen, den Neubau zu verhindern und dies notfalls gerichtlich überprüfen zu lassen. Der BN bittet da- rin das zuständige Luftamt Nordbayern, eine Behörde der Regierung von Mittel- franken, den Plan nicht festzustellen.

„Wir haben eine Menge guter Argumente zusammengesammelt, die zum Teil schon öffentlich diskutiert wurden, zum Teil aber auch völlig neu sind. Wir setzen dabei auch auf EU-Recht, das in solchen Verfahren schon öfter zum Stopp unnö- tiger Eingriffsprojekte führte“, so Richard Mergner, Landesbeauftragter des BN.

„Besonderer Dank gilt dem Bündnis für die finanzielle Unterstützung bei der rechtsanwaltlichen Beratung.“

„Nach dem fachlichen Endspurt der letzten Wochen hoffen wir nun auf einen gu- ten Ausgang des Bürgerentscheides im Landkreis, mit dem ein weiterer Sargna- gel in das Projekt geschlagen würde. Und wir setzen natürlich darauf, dass es Ende 2015 oder 2016 zu einem öffentlichen Erörterungstermin kommt, in dem wir unsere Einwände auch im Detail vortragen können“, so Dr. Wilhelm Stadel- mann, Stellv. Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Coburg.

Dagmar Escher, Sprecherin des „Bündnis für die Region – gegen den Verkehrs- landeplatz“ und der BI „Weißer Berg“: „Zusammen mit den mittlerweile 4.500 Sammeleinwendungen und diversen fundierten Stellungnahmen des LBV, von Grundstückseigentümern, von Gemeinden wie Bad Rodach und BürgerInnen ha- ben wir ein starkes Signal gesetzt. Der Neubau ist unsinnig und unerwünscht. Die Bearbeitung der Akten hat dies noch deutlicher gemacht.“

Das Vorhaben wird abgelehnt, weil es für einen Neubau eines Verkehrslandeplat- zes in Neida-Wiesenfeld keinen erkennbaren und nachgewiesenen Bedarf gibt,

(2)

Landesfachgeschäftsstelle Bauernfeindstr. 23

90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68 lfg@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de Nürnberg, 04.05.2015 PM-034-15/LFG Umweltpolitik

Unsere Pressemitteilungen finden Sie auch on- line:

der die Eingriffe in Schutzgüter wie Boden, Landschaft, Grundwasser, landwirt- schaftliche Nutzbarkeit, Arten und Schutzgebiete und die Immissionen wie Lärm oder Schadstoffe rechtfertigen könnte. Die Region Oberfranken-West ist bereits ausreichend an den Luftverkehr angebunden. Mit dem bestehenden Verkehrslan- deplatz Brandensteinsebene hat sogar Coburg einen ausreichenden Flugplatz, der nötigenfalls sogar noch weiter ertüchtigt werden könnte. Die Planung wird auch abgelehnt, weil ihre Realisierung zu enormen Eingriffen in die landwirtschaftlichen Strukturen führen würde und erhebliche Steuergelder in eine klimaschädliche Ver- kehrsinfrastruktur fehlinvestiert würden, die dann für nachhaltig umweltgerechte Verkehrsmittel fehlen. Darüber hinaus sind die Bau- und Planungskostenschätzun- gen erheblich zu niedrig angesetzt und unseriös, die Finanzierung ungesichert, die kommunale Beteiligung und staatliche Beihilfen unzulässig. Die Planung wird ab- gelehnt, weil erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft zu besorgen wären, die nicht oder nicht adäquat ausgeglichen würden.

Die Antragsunterlagen wurden von fachkundigen Ehrenamtlichen und Hauptamtli- chen des BUND Naturschutz in Bayern fachlich bewertet, wobei vor allem die örtli- chen und regionalen Kenntnisse in die Bewertung eingeflossen sind. Der Einwen- dung des BN liegen weiterhin umfangreiche fachkundige Zuarbeiten der örtlichen Bürgerinitiativen zugrunde, die sich umfassend mit diesem Vorhaben befasst und die Antragsunterlagen mit dem fachkundigen Blick der örtlichen Gegebenheiten durchgesehen und bewertet haben. Nicht zuletzt konnte auch auf fachkundige Aussagen diverser Gutachter und Juristen zurückgegriffen werden.

Für Rückfragen

Tom Konopka, Regionalreferent für Oberfranken

Telefon 0911 81878-14, tom.konopka(at)bund-naturschutz.de

Die BN-Stellungnahme steht als Download im Internet unter http://www.bund- naturschutz.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen.html zur Verfügung.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Das Luftamt Nordbayern hat soeben ein Schreiben an die Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg gerichtet, in dem diese aufgefordert wird, den An- trag auf Planfeststellung

80336 München  Tel. 089/548298‐63  Fax 089/548298‐18  fa@bund‐naturschutz.de  www.bund‐naturschutz.de   . München,  15.07.2015 

6.6.2 Ermittlung und Bewertung der vorhabensbedingten Beeinträchtigun- gen des Schutzgebietes (S. 7.1, Absatz 1 können bei den weiteren Teilflächen des SPA aufgrund

Im Widerspruch zu dem Vorgehen in Coburg, wo der bestehende Verkehrslandeplatz nach dem Auslaufen der befristeten Ausnahmegenehmigung für IFRBetrieb – trotz neu errichteter 150

Frage 3: Wie steht die Bundesregierung zur Haltung des bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, welches davon ausgeht, dass erst

Blick vom Flachshügel zu einem Biotop mit einem kleinen stehenden Gewässer, welches nicht beseitigt werden soll, oder doch4. Welche Auswirkungen hat die

Die heutige Enthaltung Deutschlands beim Ministerrat in Brüssel bei dem zur Anbauzulassung beantragten gentechnisch veränder- ten Mais 1507 der Firma Pioneer wertet der

Chris- tine Margraf, Artenschutzreferentin des BN, ihre Kritik am Planfeststellungsbeschluss zusammen.“Wir werden vor Ge- richt für eine richtige Bewertung und Abwägung streiten,