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Hähnchenmast im Ampertal gestoppt!

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Fachabteilung München

Pettenkoferstr. 10 a / I 80336 München

Tel. 089/54 82 98 63 Fax 089/54 82 98 18

fa@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

Pressemitteilung

Hähnchenmast im Ampertal gestoppt!

Am 19.06. hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) bestätigt: Der BUND Naturschutz gewinnt seine Klage vor Bayerischem Verwaltungsgericht München gegen die Genehmigung einer Hähnchenmastanlage bei Zolling, Lkr. Freising.

Seit 19.06. ist es endgültig: Das Urteil des Bayerischen

Verwaltungsgerichts München (VG München) vom 27.03.2012 in der Klage des BN gegen den Freistaat Bayern wegen der Genehmigung eines Hähnchenmaststalles mit fast 40.000 Masthähnchen in Zolling, Lkr. Freising, ist rechtskräftig.

Das beklagte Landratsamt Freising hat das Urteil sofort akzeptiert, der beigeladene Landwirt hatte aber zunächst einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Diesen hat er nun am 19.06.2012 zurückgezogen. Der VGH hat das Berufungsverfahren noch am selben Tag eingestellt. Da dem Landwirt zudem nach aktuellen Meldungen keine Genehmigung auf Ausübung einer Nebenbeschäftigung erteilt werden wird (er arbeitet

hauptberuflich bei der Landesanstalt und Landwirtschaft (LfL) und hätte den Hähnchenmast-Betrieb als Nebenerwerb geführt), erwartet der BN, dass der Antrag nicht neu gestellt wird und die Planung damit endgültig vom Tisch ist.

„Das Gericht ist ganz klar unserer Argumentation gefolgt, dass die Auswirkungen der Anlage auf das angrenzende FFH-Gebiet Ampertal nicht ausreichend bzw. falsch geprüft worden sind und der

Genehmigungsbescheid des Landratsamtes daher aufzuheben ist.“

freuen sich Manfred Drobny, Geschäftsführer des BN Freising, und Dr.

Christine Margraf, Artenschutzreferentin des BN für Südbayern. Sie hatten den BN zusammen mit ihrem Rechtsanwalt Ulrich Werner in der Verhandlung vertreten.

„Das VG hat für künftige Verfahren unter Bezugnahme auf die

Rechtssprechung des BVerwG klare Kriterien für die Erforderlichkeit einer FFH-Verträglichkeitsprüfung formuliert.“ freut sich Rechtsanwalt Werner. Damit hat das Urteil auch grundsätzliche Bedeutung für

sämtliche Genehmigungsverfahren von Mastanlagen in der Nähe von europaweit geschützten Gebieten (Natura 2000).

München, 27.06.2012 PM 21/12/FA Landwirtschaft

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Pressemitteilung des Bundes Naturschutz in Bayern e.V. (BN) 2

Diese Pressemitteilung ist im Internet unter:

http://www.bund-naturschutz.de/presse/pressemitteilungen.html abrufbar 2 Der BN lehnt derartige Mastanlagen und Massentierhaltung generell ab. In der Klage hatte der BN vor allem Formfehler in der Planung, insbesondere das Fehlen einer Prüfung der Auswirkungen auf das angrenzende FFH- Gebiet Ampertal mit seinen Auwäldern, Gewässern und Wiesen gerügt.

Ebenso fehlte eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Über die Abluft und das Grundwasser können hier verbotene erhebliche Beeinträchtigungen

insbesondere durch zu hohe Stickstoffmengen erfolgen. Die Anlage liegt zudem im Landschaftsschutzgebiet und konnte nur durch eine fragwürdige Privilegierung ausnahmsweise erlaubt werden.

Das Gericht hat sich im wesentlichen auf den weitreichendsten Punkt konzentriert und klargestellt, dass die vorgelegten Unterlagen den

Anforderungen an eine korrekte FFH-Verträglichkeitsprüfung bei weitem nicht entsprechen. Zu den weiteren Kritikpunkten des BN an der fachlich

fehlerhaften Einschätzung der Stickstoffempfindlichkeit von Lebensräumen, der Berechnungsmethode und dem Fehlen einer

Umweltverträglichkeitsprüfung enthält das Urteil daher keine Aussagen.

Massentierhaltung ist in den meisten Fällen eine sehr umweltbelastende Form der Landwirtschaft, die den Kriterien einer nachhaltigen Produktion nur selten genügen. Fäkalien werden in großen Mengen auf die Felder gebracht, das Grundwasser damit belastet und die Abluft besteht aus aggressiven und stark düngenden Stickstoffverbindungen. Darüber hinaus ist der Tierschutz oft sehr bescheiden. Unser Bundesverband BUND deckte erst kürzlich die damit verbundenen Gefahren auf: Das Fleisch ist in hohem Maße mit Antibiotika belastet – eine Gefahr nicht nur für die Umwelt sondern auch für den Menschen, weil so resistente Keime gezüchtet werden.

Für Rückfragen:

Manfred Drobny, Geschäftsführer Bund Naturschutz Freising, Tel.: +49/

8161 / 66099, bn.freising@t-online.de

Dr. Christine Margraf, Artenschutzreferentin Südbayern Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN), Tel.: +49 / 89 / 54 82 98 89, christine.margraf@bund- naturschutz.de

Referenzen

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