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ENTSPRECHENSERKLÄRUNG DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS DER PROSIEBENSAT.1 MEDIA AG GEMÄSS § 161 AKTG 31

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ENTSPRECHENSERKLÄRUNG DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS DER PROSIEBENSAT.1 MEDIA AG GEMÄSS § 161 AKTG

Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass die ProSiebenSat.1 Media AG im Geschäftsjahr 2008 den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 14. Juni 2007 beziehungsweise seit deren Geltung in der Fas- sung vom 6. Juni 2008 mit folgenden Ausnahmen entsprochen hat und weiterhin entspre- chen wird:

Der Vorstand der Gesellschaft hat davon abgesehen, einen Vertreter für die weisungsge- bundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre zu bestellen (Ziff. 2.3.3), da hierfür aufgrund der derzeitigen Anteilseignerstruktur und der geringen Anzahl an stimmbe- rechtigten Aktionären zurzeit kein Bedarf besteht.

Die von der Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat abgeschlossenen D&O Versiche- rungsverträge sehen keinen Selbstbehalt vor (Ziff. 3.8), da die Vereinbarung eines Selbst- behaltes nicht zu einer wesentlichen Reduzierung der Versicherungsprämien führt. Vor- stand und Aufsichtsrat handeln ferner bereits aufgrund ihres Amtes verantwortungsvoll und im besten Interesse der Gesellschaft. Sie halten einen Selbstbehalt nicht für geeignet, die Motivation und das Verantwortungsbewusstsein der Gremienmitglieder zu steigern.

Das erstmals von der ordentlichen Hauptversammlung im Mai 2005 als Teil der Ermächti- gung zum Erwerb eigener Aktien verabschiedete und zuletzt von der ordentlichen Haupt- versammlung im Juni 2008 erneuerte Aktienoptionsprogramm sieht ausschließlich an den Aktienkurs der Gesellschaft geknüpfte Erfolgsziele vor. Auf zusätzliche unterneh- mensbezogene Vergleichsparameter (Ziff 4.2.3.) wurde verzichtet, da wegen der Beson- derheiten des deutschen TV-Werbemarktes mit der Gesellschaft vergleichbare in- oder ausländische Unternehmen derzeit nicht bestehen.

Aufgrund der Satzungsänderung durch Hauptversammlungsbeschluss vom 17. Juli 2007 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats keine erfolgsorientierte Vergütung (Ziff. 5.4.7).

An die Stelle der variablen Vergütung, die ab dem Geschäftsjahr 2007 entfällt, tritt eine erhöhte feste Vergütung. Die Gesellschaft hält eine angemessene feste Vergütung für besser geeignet, der unabhängig vom Unternehmenserfolg zu erfüllenden Kontrollfunk- tion des Aufsichtsrats Rechnung zu tragen.

Die ProSiebenSat.1 Media AG beabsichtigt, den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 6. Juni 2008 mit obiger Maß- gabe auch in Zukunft zu entsprechen.

Im März 2009

Vorstand und Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media AG

VORSTAND UND AUFSICHTSRAT Vergütungsbericht

Referenzen

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