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Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der ProSiebenSat.1

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Academic year: 2022

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Erklärung zur Unternehmensführung

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In der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §289a HGB berichten Vorstand und Auf- sichtsrat über die Unternehmensführung. Sie umfasst neben der jährlichen Entsprechenserklä- rung gemäß §161 Aktiengesetz (AktG) relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken sowie weitere Aspekte der Unternehmensführung. Ergänzende Ausführungen, wie unter ande- rem eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat, eine Darstellung der Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse sowie Erläuterungen zur Kapitalmarktkom- munikation und den Rechnungslegungsgrundsätzen finden Sie im vorstehenden Corporate-Go- vernance-Bericht auf den Seiten 40 bis 46.

Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der ProSiebenSat. 1 Media AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz

,) *+-. / 01/ 0213 +45 6- + *. -07 *8 *) 9 47: 7/9. -;1 Media AG erklären, dass den Empfehlungen der

„Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 30. September 2014 bekannt gemachten Fassung vom 24. Juni 2014 seit deren Bekanntgabe grundsätzlich entsprochen wird und in der Vergangenheit entsprochen wurde.

Lediglich die folgenden Kodexempfehlungen wurden und werden nicht angewendet:

> Die von der Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat abgeschlossenen D&O-Versicherungs- verträge sehen einen Selbstbehalt für die versicherten Mitglieder des Vorstands in dem gesetz- lich (§93 Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit §23 Abs. 1EGAktG) und anstellungsvertraglich vorgegebenen Rahmen vor. Nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat ist ein Selbstbehalt jedoch kein geeignetes Mittel, das Verantwortungsbewusstsein und die Motivation der Organ- mitglieder zu steigern. Ein Selbstbehalt ist für Aufsichtsratsmitglieder deswegen derzeit ent- gegen der Empfehlung in Ziff. 3.8DCGK nicht vereinbart.

> Die nach Inkrafttreten der Empfehlung in Ziff. 4.2.3 Abs. 2DCGK im Jahr 2013 geänderten oder neugefassten Vorstandsverträge sehen feste betragsmäßige Höchstgrenzen für Nebenleis- tungen und somit auch betragsmäßige Höchstgrenze für die Vorstandsvergütung insgesamt vor. Lediglich zwei vor Inkrafttreten der vorgenannten Empfehlung abgeschlossene und bisher nicht geänderte Vorstandsverträge enthalten noch keine solchen betragsmäßigen Höchst- grenzen. Bei künftigen Neuabschlüssen oder Änderungen von Vorstandsverträgen wird der Aufsichtsrat dieser Empfehlung folgen.

> Der Aufsichtsrat hat sich mit den Empfehlungen in Ziff. 5.4.1 Abs. 2 und Abs. 3DCGK befasst und entsprechend dieser Vorgaben konkrete Ziele für seine Zusammensetzung beschlossen.

Bis zur vorstehend genannten Entscheidung des Aufsichtsrats hatte dieser davon abgesehen, die Empfehlungen in Ziff. 5.4.1 Abs. 2 und 3DCGK anzuwenden, da er bislang der Auffassung war, dass auch ohne eine formalisierte Zielvorgabe die Zusammensetzung des Aufsichtsrats im besten Interesse der Gesellschaft erfolgen würde.

Die ProSiebenSat.1 Media AG beabsichtigt, den Empfehlungen der „Regierungskommission Deut- scher Corporate Governance Kodex“ in der im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 30. Sep- tember 2014 bekannt gemachten Fassung vom 24. Juni 2014 mit den oben erwähnten Ausnahmen auch in Zukunft zu entsprechen.

(2)

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,) *+-. / 01/ 0213+45 6- +*.-0 7*8*)9 4 7: 7/ 9. - ;1 Media AG erklären ferner, dass im Zeitraum seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom März 2014 bis zur Bekanntgabe der Empfehlun- gen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 24. Juni 2014 im Bundesanzeiger am 30. September 2014 den von dem Bundesministerium der Justiz im Bundesanzeiger bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deut- scher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 13. Mai 2013, bekannt gemacht im Bun- desanzeiger am 10. Juni 2013, ebenfalls mit den oben genannten Ausnahmen entsprochen wurde.

Im März 2015

Vorstand und Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media AG

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ST UV T WX Y Z [\ W ]^_W`Ua X Y Z [U Wba U ] UZ W cdUbU[ eU W\ Wfg ThX [Z T W T UWi TafjU TfUak a_ l T UjUW l Y [ m1 Group durch einen Verhaltenskodex mit konzernweiter Gültigkeit sichergestellt. Dieser sogenannte „Code of Compliance” legt die fundamentalen Prinzipien und die wichtigsten Richtlinien und Handlungs- weisen für das Verhalten im Geschäftsleben fest. Gerade in geschäftlichen, rechtlichen oder ethi- schen Konfliktsituationen dient er Mitarbeitern und Führungskräften der ProSiebenSat.1 Group als wertvolle Hilfestellung. Die Einhaltung des Code of Compliance wird sorgfältig überwacht. Die kon- zernweite Umsetzung des Verhaltenskodex wird vom Compliance-Beauftragten in enger Zusam- menarbeit mit den Bereichen Human Resources, Group Controlling und Legal Affairs begleitet. Der Code of Compliance kann im Internet unter www.prosiebensat1.com/de/unternehmen/corpora- te-governance/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung heruntergeladen werden.

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Zusammensetzung und Arbeitsweise ihrer Ausschüsse

V T W UY Z Z] UtUT WUuU bhX a UTj\ W ]fUava jUT [b iU T bU^_W`_ab [ Y W f\ Wfv\w bT hX [ ba Y [b_ i T UfU b b UWv\b- schüssen befindet sich im Corporate-Governance-Bericht ab Seite 40. Die Zusammensetzung des Vorstands ist auf den Seiten 8 bis 9 im Geschäftsbericht zu finden; die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ist im Geschäftsbericht auf Seite 35 sowie im Corporate- Governance-Bericht ab Seite 40 erläutert.

Erklärung zur Unternehmensführung

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