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Umweltprojektförderung - Antragsformular

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Academic year: 2022

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Antrag auf Förderung

für Projekte gemäß Richtlinie zur Förderung von gemeinnützigen Projekten zu „Umwelt- und Naturschutz" sowie zur „Bildung für nachhaltige Entwicklung" vom 10. September 2015 1. FORMALE ANGABEN ZUR ANTRAGSTELLUNG

Name des antragstellenden Vereins/Verbands:      

Nach Satzung vertretungsberechtigt:      

Verantwortliche/r Projektleiter/in:      

Straße, PLZ, Ort:      

Telefon*:      

E-Mail*:      

Homepage*:       * = Freiwillige Angaben

Gemeinnützigkeit (Nachweis beifügen): Ja Nein Für das beantragte Projekt Vorsteuerabzugsberechtigung: Ja Nein

Name Kontoinhaber/-in:      

IBAN:      

Geldinstitut:      

2. PROJEKTANGABEN 2.1

TITEL UND ZUORDNUNG DES PROJEKTES:

     

Förderbereich: (bitte nur einen Förderbereich ankreuzen)

Projekt zu „Umwelt- und Naturschutz“ (gemäß 2.1.1 der Richtlinie)

Projekt zur „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (gemäß 2.1.2 der Richtlinie) Projekt zur Umweltbildung für Kinder und Jugendliche (gemäß 2.2.1 der Richtlinie) Projekt zur Förderung von Umweltbildungsarbeit für Kinder und Jugendliche in Basiseinrichtungen (gemäß 2.2.2 der Richtlinie)

1. Allgemein 2. Gewässer 3. Klimaschutz 2.2

HÖHE DER BEANTRAGTEN ZUWENDUNG:       EURO 2.3

LAUFZEIT DES PROJEKTES

Das Projekt soll beginnen am       (TT/MM/JJJJ) und enden am       (TT/MM/JJJJ).

Die Gesamtprojektdauer beträgt       Monate.

2.4

STADTTEILZUORDNUNG

Wird das Projekt in einem bestimmten Stadtteil durchgeführt? Wenn ja, in welchem?

      2.5

KURZBESCHREIBUNG DES PROJEKTES Kurzbeschreibung (max. 2.000 Zeichen ohne Leerzeichen)      

(2)

Projektziele (konkrete Ergebnisse, deren Erreichung am Projektende belegt werden kann) 1.      

2.      

3.      

4.      

5.      

2.6

AUSFÜHRLICHE PROJEKTBESCHREIBUNG

Hinweis: Als Anlage ist eine ausführliche Projektbeschreibung beizufügen. Dafür bitte unbedingt die aktuelle Vorlage der jeweiligen Förderschiene verwenden. Sie stehen zum Download auf den Seiten

www.umweltbildung-bremen.de bzw.

www.bauumwelt.bremen.de/klimaschutz/umweltengagement/umweltprojektfoerderung-4433 zur Verfügung.

3. KOSTEN UND FINANZIERUNG

Hinweis: Als Anlage ist ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan mit Angabe der Eigenmittel

beizufügen. Dafür bitte unbedingt die aktuelle Vorlage der jeweiligen Förderschiene verwenden (Weblinks s.

2.6).

3.1

ÜBERSICHT PROJEKTKOSTEN

Soweit für das Projekt die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes besteht, dürfen nur die Entgelte (Preis ohne Umsatzsteuer) berücksichtigt werden.

Positionen Gesamtkosten laut Kosten-

und Finanzierungsplan (€) 3.1.1 Personalkosten (sozialversicherungspflichtig beschäftigt/

Arbeitgeber-Brutto) 0,00

3.1.2 Sachkosten 0,00

- Davon Dienstleistungen (z. B. Honorare) 0,00 - Davon Projektbezogene Sach- und Materialkosten 0,00 3.1.3 Pauschale Gemeinkosten

(max. 20% der Personalkosten)

0,00

3.1.4 Gesamtkosten des Projektes 0,00

(3)

3.2

ÜBERSICHT PROJEKTVOLUMEN

Positionen Summe/Wert laut Kosten- und

Finanzierungsplan (€)

3.2.1 Gesamtkosten des Projektes 0,00

3.2.2 Wert ehrenamtliche Eigenleistung 0,00

3.2.3 Projektvolumen 0,00

3.3

ÜBERSICHT FINANZIERUNG (OHNE EHRENAMT)

Positionen Summe laut Kosten- und

Finanzierungsplan (€) Anteil an Gesamtkosten (%)

3.3.1 Hiermit als Förderung beantragt: 0,00 0,00

3.3.2 Drittmittel gesamt 0,00 0,00

3.3.3 Eigenmittel (finanzielle Mittel, geldwerte Eigenleistung1, Einnahmen)

0,00 0,00

3.3.4 Gesamtkosten des Projektes

(laut 3.1) 0,00 100,00

3.4

ERLÄUTERUNG ZUR DRITTMITTELAKQUISITION

Status

Öffentliche Drittmittelgeber Höhe der Förderung Geplant: Beantragt: Schriftlich bewilligt:

      0,00

      0,00

      0,00

Status Nichtöffentl. Drittmittelgeber Höhe der

Förderung Geplant: Beantragt: Schriftlich bewilligt:

      0,00

      0,00

      0,00

Hiermit bestätigt der/die Antragsteller/in, dass

für den Fall, dass beantragte/geplante Drittmittel nicht eingeworben werden können, der/die Antragsteller/in diese Kosten aus Eigenmitteln finanziert.

folgende alternative Lösung geplant ist:      

3.5

VORAUSSICHTLICHER MITTELBEDARF (ABFLUSSPROGNOSE)

Jahr                   Summe

Förderbedarf (€) 0,00 0,00 0,00 0,00

1 Geldwerte Eigenleistung: Bereitstellung von Material und Räumlichkeiten/ Gelände sowie Freistellung von hauptamtlichem Personal.

(4)

4. ERKLÄRUNGEN

Hiermit bestätigt der/die Antragsteller/in, dass

mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist.

für die Durchführung des Projektes keine behördliche Genehmigung erforderlich ist oder die für die Durchführung des Projektes erforderliche behördliche Genehmigung in Kopie als Anlage beigefügt ist.

zur Durchführung des Projektes oder für Teile davon keine öffentlich-rechtliche Verpflichtung besteht.

das Projekt ohne die hier beantragten Fördermittel nicht durchgeführt werden kann.

bei keiner anderen Stelle Mittel für dieses Projekt beantragt wurden (Ausnahme: die unter Pkt. 3.4 aufgeführten Drittmittel).

geprüft wurde, dass für dieses Vorhaben keine anderen Finanzierungsquellen (z. B.

Bundesmittel) in Anspruch genommen werden könnten.

für dieses Vorhaben keine unzulässige Mehrfachfinanzierung vorliegt.

der/die Antragsteller/in für dieses Projekt vorsteuerabzugsberechtigt ist. (Die Umsatzsteuer, die nach §15 des Umsatzsteuergesetzes als Vorsteuer abziehbar ist, gehört nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Vorsteuerabzugsberechtigung Ausweisung der Vorteile im Finanzierungsplan) oder

der/die Antragsteller/in für dieses Projekt nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

bei Planung und Umsetzung des Vorhabens jede Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer

Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung vermieden wird.

jeweils eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sichergestellt ist.

die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel gewährleistet werden kann.

seinen/ihren Arbeitnehmer/innen mindestens der aktuell im Land Bremen geltende

Mindestlohn (§ 5 MindLohnG) gezahlt wird. Nach § 5 des Landesmindestlohngesetzes vom 17. Juli 2012 (Brem. GBl. S. 300) gewähren die Freie Hansestadt Bremen und die

Stadtgemeinde Bremen Zuwendungen im Sinne von § 23 der Landeshaushaltsordnung nur, wenn sich die Empfänger verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

mindestens den Mindestlohn zu zahlen.

Bei tarifgebundenen Antragsteller/-innen Angabe des Tarifvertrags:      

er/sie die beigefügte Anlage mit der „Information nach Art. 13 und Art. 14 Datenschutzgrundverordnung bei Datenerhebung“ zur Kenntnis genommen hat.

Der/die Antragsteller/-in erklärt sich damit einverstanden, dass

 die Einhaltung der Verpflichtungen sowie die Angaben des Antrags auch an Ort und Stelle geprüft werden können.

 die wesentlichen Projektdaten (z.B. Namen und Adressen der antragstellenden

Vereine/Einrichtungen, Gesamtkosten, Fördersumme, Inhalte, Ergebnisse) im Internet veröffentlicht werden.

 in Zusammenhang mit der Projektförderung ein Link zur Homepage des Trägers/ Projektes veröffentlicht wird.

 eine Auswahl der im Rahmen des geförderten Projektes erstellten Bilder zur Veröffentlichung im Internet bzw. in Druckerzeugnissen genutzt werden können und dem Projektträger die

ausschließlichen unbegrenzten Nutzungsrechte (insbesondere räumlich, zeitlich sowie inhaltlich) dafür eingeräumt werden. Bei abgebildeten Personen müssen Einwilligungserklärungen vorgelegt werden können.

Für die Richtigkeit der in diesem Antrag gemachten Angaben einschließlich seiner beigefügten Anlagen

           

Ort, Datum NAME und FUNKTION der nach Satzung vertretungsberechtigten Person(en) ___________________________________

UNTERSCHRIFT der nach Satzung vertretungsberechtigten Person(en)

(5)

Wichtig! Das Antragsformular ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und sowohl per Post als auch elektronisch per E-Mail einschließlich der Anlagen an die zuständige Stelle zu schicken.

Antrag gem. Nr. 2.1.1 sowie Nr. 2.1.2 der Richtlinie

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Referat 20, Katja Stolz, An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen, katja .stolz@umwelt.bremen.de

alle

Antragsunterlagen in einfacher Ausfertigung Antrag gem. Nr. 2.2.1

sowie Nr. 2.2.2 der Richtlinie

Koordinierungsstelle Umwelt Bildung Bremen, Katrin Winkler, Am Dobben 43a, 28203 Bremen, katrin.winkler@umweltbildung-bremen.de

alle

Antragsunterlagen in siebenfacher Ausfertigung Anlagen:

Nachweis zur Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid) Ausführliche Projektbeschreibung (gemäß Formular)

Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan (gemäß Formular)      

           

Nur für Projekte zur Förderung von Umweltbildungsarbeit für Kinder und Jugendliche in Basiseinrichtungen gem. Richtlinie 2.2.2:

Zusammenfassung der Veranstaltungs- und Teilnehmer/-innenzahlen (Tabelle V1) Übersicht Umweltbildungsangebote für Kinder und Jugendliche (Tabelle V2) Übersicht über bestehende Kooperationen Umweltbildung (Tabelle K)

___________________________________________________________________________________

(6)

Anlage zum Antrag auf Förderung für Projekte gem. Richtlinie zur Förderung von gemeinnützigen Projekten zu „Umwelt- und Naturschutz" sowie zur „Bildung für nachhaltige Entwicklung" vom 10.

September 2015

Information nach Art. 13 und Art. 14 Datenschutzgrundverordnung bei Datenerhebung Verantwortliche/-r:

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Referat 20, Frau Ute Krumwiede, An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen, E-Mail: ute.krumwiede@umwelt.bremen.de, Tel.: 0421-361-6521.

Freiwillige Angaben:

Wir erheben grundsätzlich nur die Daten, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Die darüberhinausgehenden Angaben sind freiwillig. Es sind keine negativen Konsequenzen mit der Nichtbereitstellung dieser Daten verbunden. Allerdings kann die Nichtbereitstellung im Einzelfall die nachfolgende Kommunikation erschweren bzw. verzögern.

Datenverarbeitung zur Erfüllung von öffentlichen Aufgaben:

Wir verarbeiten Ihre Daten um die Antragbearbeitung und Projektabwicklung durchführen zu können. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c, Abs. 3 lit. b EU-Datenschutzgrund-

verordnung, § 3 Abs. 1 Bremisches Ausführungsgesetz zur EU-Datenschutzgrundverordnung. Die rechtliche Verpflichtung ergibt sich aus der Richtlinie zur Förderung von gemeinnützigen Projekten zu „Umwelt- und Naturschutz" sowie zur „Bildung für nachhaltige Entwicklung" vom 10. September 2015. Zur Erfüllung des gesetzlichen Zweckes ist eine Archivierung Ihrer Daten auf unbefristete Zeit zulässig. Eine Löschung erfolgt auf Grundlage des Art. 17 DSGVO.

Datenempfänger:

Wir übermitteln Ihre Daten nur an Dritte sofern eine datenschutzrechtliche Übermittlungsbefugnis (z.B. nach den nach den oben genannten Rechtsvorschriften) besteht. Ihre Daten können von uns zudem an externe Dienstleister (z. B. IT-Dienstleister, Unternehmen, die Daten vernichten) weitergegeben werden, welche uns bei der Datenverarbeitung im Rahmen einer Auftragsverarbeitung streng weisungsgebunden unterstützen.

Wir werden Ihre personenbezogenen Daten weder an Dritte verkaufen noch anderweitig vermarkten.

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Unser behördlicher Datenschutzbeauftragter steht Ihnen gerne für Auskünfte oder Anregungen zum Thema Datenschutz zur Verfügung: Dr. Uwe Schläger, datenschutz nord GmbH, Konsul-Smidt-Straße 88, 28217 Bremen, Web: www.datenschutz-nord-gruppe.de, E-Mail: office@datenschutz-nord.de

Rechte der betroffenen Person:

Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung unrichtiger Daten oder auf Löschung, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe vorliegt, z.B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Es besteht zudem das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 DSGVO genannten Voraussetzungen vorliegt und in den Fällen des Art. 20 DSGVO das Recht auf

Datenübertragbarkeit.

Werden Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e (Datenverarbeitung zur öffentlichen Aufgabenerfüllung bzw. zum Schutz des öffentlichen Interesses) oder lit. f erhoben (Datenverarbeitung zur Wahrung

berechtigter Interessen), steht der betroffenen Person das Recht zu, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, es liegen nachweisbar zwingende

schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Bitte richten Sie den Widerspruch möglichst an die oben benannte Verantwortliche.

Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde:

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt.

Das Beschwerderecht kann insbesondere bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat des Aufenthaltsorts der betroffenen Person oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend gemacht werden. In Bremen ist die zuständige Aufsichtsbehörde die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit, Arndtstraße 1, 27570 Bremerhaven.

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