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Archiv "TIERSCHUTZ: Gemäß § 34" (18.11.1983)

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Academic year: 2022

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Die Information:

Bericht und Meinung BRIEFE AN DIE REDAKTION

siologischen Unterschiede werden immer bestehen bleiben! In der großen und kleinen Chirurgie standen in diesem von mir miter- lebten Vierteljahrhundert die Männer besser ihren Mann. Glücklicherweise blieben die meisten Kolle- ginnen, was sie für uns so anziehend machte, Frau- en! Über Geschmack läßt sich nicht streiten. Die Ju- denverfolgung und Ras- sendiskriminierung in solch einen Leserbrief ein- zubringen, erlaubt jedoch Rückschlüsse auf pro- grammiertes Denken. Von Vorbehalten gegen Frauen zu schreiben, setzt einen Begriffswandel dieses schönen alten deutschen Wortes Frau voraus, den ich nicht nachvollziehen

kann. „Ist's ein Wunder bleibt man gern solchen Stachelpflanzen fern?"

Prof. Dr. Hermann Güttich Frühlingstraße 22 c 8035 Gauting

BLÜTENLESEN

Aufschwung

Der Handel belebt sich. Auch die Men- schen sind käuflich geworden.

Östliches

Allmählich singt die Nachtigall auch im Bauer.

TIERSCHUTZ

Zu der Glosse „Von der deut- schen Gründlichkeit" in Heft 34/1983 eine von tatsächlich gründlicher Vorschriften- kenntnis zeugende Zuschrift:

Gemäß § 34

Gemäß § 34 der Impfstoff- verordnung — Tiere — in der

Fassung vom 2. Januar 1978 (Bundesgesetzblatt I Seite 15) dürfen Mittel bei Tieren (hier: Sera, Impf- stoffe, etc.) nur von Tier- ärzten angewendet wer- den. In der Verordnung über die Einfuhr und die Durchfuhr von Hunden und Hauskatzen ist eindeu- tig festgelegt, daß der Zolldienststelle für jedes Tier nachgewiesen werden

muß, daß es gegen Tollwut schutzgeimpft worden ist;

dieser Nachweis ist durch eine tierärztliche Impfbe- scheinigung oder durch Vorlage eines gültigen in- ternationalen Impfpasses für Hunde und Katzen zu führen, worin durch Unter- schrift und Dienstsiegel oder Stempel eines Tier- arztes bescheinigt wird, daß das Tier mit einem zu- gelassenen Impfstoff ge- gen Tollwut schutzgeimpft worden ist. Dem Verfasser der Glosse waren diese rechtlichen Bestimmun- gen wohl nicht bekannt.

Nur so ist es zu erklären, daß er seiner Verwunde- rung darüber Ausdruck verleiht, daß sich Beamte in Erfüllung ihrer Dienstob-

Der HALBE Kölner Dom wäre nur

HALB so wirkungsvoll

Ausgabe A DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 46 vom 18. November 1983 7

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Die Information:

Bericht und Meinung

BRIEFE AN DIE REDAKTION

liegenheiten an die gel- tenden Rechtsvorschrifter halten müssen. Außerden- ist es unklug, daß der Ver fasser — auch wenn es ir Unkenntnis geltender Be- stimmungen erfolgte — ir einer bundesweit aufge- legten Zeitschrift öffentlich zugibt, gegen die genann- ten Verordnungen versto- ßen zu haben. Es ist zwar gut vorstellbar, daß ein tiermedizinisch interes- sierter und informierter Arzt in der Lage ist, seinen Hund selbst zu impfen dies enthebt jedoch kei- neswegs der Verpflich- tung, sich an geltende Be stimmungen zu halten.

Dr. Gernböck Theatinerstraße 42/11 8000 München 2

NUMERUS CLAUSUS

Zu dem Editorial von Norbert Jachertz „Alles aufgescho ben", in Heft 33/1983:

Fast kriminell

Die derzeitige Form des Numerus clausus er- scheint als die denkbar un- geeignetste Form einer Auswahl überhaupt. In meinen Augen ist sie fast kriminell und mit Be- stimmtheit das erklärte geistige „Armutszeugnis' der Kultusministerkonfe- renz.

Gleichzeitig beweist diese Methode den Unsinn der Kulturhoheit der Länder da die Anforderungen an die Leistungen in jedem

Bundesland anders — und zwar sehr unterschiedlich

— ausfallen. Hat diese Kul- tusministerkonferenz sich mal die Mühe gemacht, ei- nen Vergleich zwischen Abiturnoten und Erfolg im medizinischen Staatsexa- men oder Erfolg im Beruf des Arztes zu ziehen?

Sind die erfolgreichen Pro- fessoren „Einserkandida- ten" gewesen?

Hatten unsere erfolgrei- chen ärztlichen Standes- vertreter alle ein Abitur mit der Durchschnittsnote 1,7?

Die Beurteilung der Tätig- keit als Hilfspfleger und ei- ne Unterhaltung über ethi- sche Fragen (vielleicht so- gar im multiple choice) hätten ebenso eine klüge- re Auswahl zugelassen wie

— nach französischem und italienischem Beispiel — strenge Prüfungen wäh- rend des gesamten Studi- ums ... Unter den Herren Kultusministern befindet sich natürlich auch nicht ein Arzt und für Geistes- wissenschaftler mögen an- dere Dinge wichtig sein als

„ärztliches Ethos"! Aber warum haben sich unsere Standespolitiker nicht massiv gegen einen sol- chen Numerus clausus ge- wehrt? Wollten sie nicht zugeben, daß sie keine 1,7 im Abitur hatten?

Die Weiterbildung des durch das Staatsexamen zum Arzt gewordenen Menschen müßte von die- sem selbst so hoch einge- schätzt werden, daß ihm

Die HALBE mit GANZER Wirkung

Neu: Prelis mp bei

Metoprolol Chlortalidon in ® Divitabs

Zusammensetzung:1 Retard-Tablette (mit Bruchkerbe) enthält 200 mg Metoprololtartrat und 25 mg Chlortalidon. Indikationen: Bluthochdruck.

Kontraindikationen: Sinusknotensyndrom, Sinuatrialer Block, AV-Block II. und III. Grades, nicht kompensierte Herzinsuffizienz, kardio- generSchock, schwere symptomatische Bradykardie, extrem niedriger Blutdruck, Asthma bronchiale, Leberkoma, Niereninsuffizienz,therapie-

resistente Hypokaliämie, Sulfonamidüberempfindlichkeit, bei Phäochromozytom nur bei gleichzeitiger a-Blockade; nicht einzusetzen während der Stillzeit und im 1. Trimenon der Schwangerschaft, im weiteren Verlauf nur bei strenger Indikationsstellung.

Dosierung:1 Retard-Tbl. PREUS comp täglich am Morgen. Bei nicht ausreichender Wirksamkeit Erhöhung der Dosis auf bis zu 2 Retard- Tbl.. Bei milder Hypertonie kann 1/2 Retard-Tbl. am Morgen ausreichen. Nebenwirkungen: Zu Beginn der Behandlung unter PREUS comp können gelegentlich Kopfschmerzen, Schwindel und Müdigkeit vorkommen, die leichter Natur sind und sich von selbst

zurückbilden, evtl. unter Verringerung der Dosis. Letzteres gilt auch für vereinzelt auftretende Schlafstörungen, teils mit gesteigerter Traumaktivität, depressive Verstimmungen und gelegentliche Magen/Darmstörungen. Disponierte Patienten reagieren auf PRELIS comp ganz vereinzelt mit Muskelschwäche und Wadenkrämpfen bzw. Überempfindlichkeitsreaktio- nen der Haut. Bei Patienten mit asthmoider Bronchitis, allergischer Rhinitis kann selten der Atemwiderstand erhöht werden.

Ebenfalls selten sind Pulsverlangsamung, Kältegefühl in den Gliedmaßen, Blutbildveränderungen, Hypotonie, Herzinsuffi- zienz und AV-Überleitungsstörungen. Bei Patienten mit intermittierendem Hinken kann es anfänglich zu verstärkten Beschwerden kommen. Verstärkte Beschwerden bei Raynaud'scher Krankheit treten in Einzelfällen auf. Kontaktlinsenträger

sollten eine Verminderung des Tränenflusses beachten. Wechselwirkungen: Die kardiodepressive Wirkung von Narkotika kann durch PRELIS comp verstärkt werden. Die gleichzeitige Gabe von Verapamil und trizyklischen Antidepressiva kann zu

verstärkter Blutdrucksenkung führen. Additive Effekte bei gleichzeitiger Gabe von Verapamil sind zu berücksichtigen.

MAO-Hemmer sollten nicht gleichzeitig mit PRELIS comp eingenommen werden, Clonidin ist erst nach PRELIS comp abzusetzen. Cimetidin kann die Wirkung von PRELIS comp verstärken. Die Wirkung von Insulin und oraler Anitdiabetika kann durch PRELIS comp vereinzelt vermindert oder verstärkt werden. Evtl. trittverstärkte Kaliumausscheidung bei der Kombination von PRELIS comp mit anderen kaliumausscheidenden Medikamenten auf. Kaliummangel erhöht die Empfindlichkeit gegenüber

Digitalis. Der negative Einfluß von Lithiumsalzen auf Herz und Gefäße kann durch PRELIS comp erhöht werden. Hinweise: Bei einzelnen Diabetikern oder bei strengem längeren Fasten können durch Hypoglykämie bedingte Warnsymptome durch PRELIS comp unterdrückt bzw. verschleiert werden. Selten kann ein latenter Diabetes mellitus oder eine Gichterkrankung manifest werden. Bei entsprechender Disposition sind Blutzucker, Harnsäure und Blutfette zu überwachen. Bei langfristiger Anwendung von PRELIS comp sollten die Serumelektrolyte, besonders Kalium und Kalzium, kontrolliert werden. Kaliummangel

kann durch kaliumreiche Kost bzw. Kaliumpräparate ausgeglichen werden. Bei Überdosierung und bei zu starker Pulsverlang- samung, Bradykardie, wird die Verabreichung folgender Gegenmittel empfohlen:1 mg Atropinsulfat, i.v., bei ungenügendem Frequenzanstieg einß-stimulierendes Sympathikomimetikum. Auch Glukagon kann

verabreicht werden in 1-5 (10) mg Dosierung. Handelsformen und Preise: 20 Retard- Tbl. N1 DM 37,75; 50 Retard-Tbl. N2 DM 84,79; 100 Retard-Tbl. N3 DM 156,11;

Anstaltspackung 504 (10 x 50 Stück)

Brunnenseber

8 Heft 46 vom 18. November 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe A

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