PRESSEMITTEILUNG
Abfallgebühr wird zum 1. Januar 2022 angepasst
Die Bremer Stadtreinigung (DBS) informiert über Änderungen bei Grund- und Leistungsgebühr sowie der Anzahl der Mindestleerungen
Bremen, 28.12.2021
Seit 2014 ist die Abfallgebühr in Bremen stabil. Damit zukünftig weiterhin alle Kosten für die Ab- fallwirtschaft in Bremen gedeckt werden können, wird die Abfallgebühr zum 1. Januar 2022 ange- passt. Die Anpassung beinhaltet drei Kernpunkte: Die Erhöhung der Grundgebühr, die Anpassung der Leistungsgebühr sowie eine Reduzierung der Mindestleerungen.
Die Grundgebühr erhöht sich für alle Bremer*innen und gewerblichen Nutzer*innen und steigt von 43,26 Euro auf 51,00 Euro. So beteiligen sich alle gleichermaßen an einem Teil der fixen Kos- ten für den abfallwirtschaftlichen Betrieb.
Die Leistungsgebühr wird pro Leerung der Restmülltonne erhoben und abhängig von der Größe der Tonne angepasst. So erhöhen sich beispielsweise die Kosten für die Leerung einer 60 Liter- Restmülltonne von 5,32 Euro auf 6,99 Euro. Bei einem Behältervolumen von 90 Litern erhöht sich die Leistungsgebühr nur geringfügig von 7,37 Euro auf 7,64 Euro. Bei den 240 Liter-Restmüllton- nen sinkt die Leerungsgebühr sogar von derzeit 14,21 Euro auf 13,00 Euro pro Leerung. Die ge- nauen Anpassungen der Leistungsgebühr sind unten in Tabellenform zusammengefasst.
Auch die Zahl der Mindestleerungen pro Haushalt wird angepasst. Diese wird von 13 auf 9 Lee- rungen für 60 Liter-Tonnen bei 1-Personen-Haushalten bzw. von 20 auf 18 Leerungen pro Jahr für 60- bis 240 Liter-Tonnen reduziert. Zur Erklärung: Bei der Restmülltonne ist je nach Größe eine feste Anzahl an Leerungen über die Abfallgebühr finanziert. Werden diese Mindestleerungen überschritten, indem die Tonne öfter rausgestellt und somit geleert wird, muss eine Zusatzgebühr gezahlt werden. Da die neue Abfallgebührenordnung bereits zum 1. Januar 2022 greift, Nachlee- rungen aber erst im Folgejahr berechnet werden, bittet DBS darum im kommenden Jahr beson- ders auf die neue Anzahl der Mindestleerungen zu achten.
Eine Nutzeranalyse ergab, dass viele Bremer*innen nicht die volle Anzahl der Mindestleerungen nutzen. Mit der Anpassung der Mindestleerungen wird darauf reagiert und zudem ein weiterer Anreiz geschaffen, weniger Abfall zu erzeugen und diesen besser zu trennen – damit folgt DBS auch einem bundesweiten Trend zur Abfallvermeidung.
Übersicht der Anpassungen für konkrete Haushalte und Restmülltonnen
Die folgende Übersicht zeigt jeweils die alten und neuen Gebührensätze je nach Anzahl der Perso- nen sowie der Größe der Restmülltonne. Auch die angepasste Zahl der Mindestleerungen ist an- gezeigt.
Weitere Rechenbeispiele und Hintergrundinformationen
Um allen Bremer Bürger*innen einen optimalen Überblick über die Anpassungen und die direkten Auswirkungen auf die eigene Abfallgebühr zu geben, informiert DBS umfassend auf ihrer Website www.dbs.info/gebuehren. Dort sind auch Musterrechnungen für verschiedene Haushaltsgrößen zu finden.
Kontakt für Redaktionen Lena Hartmann
Stellv. Pressesprecherin Telefon: 0421 361-32420 E-Mail: presse@dbs.bremen.de