• Keine Ergebnisse gefunden

Interpellation Marianne Hazenkamp betreffend Auflösung GSR auf Sommer 2015

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Interpellation Marianne Hazenkamp betreffend Auflösung GSR auf Sommer 2015"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Sitzung des Einwohnerrats vom 30. Januar 2013

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 Nr. 10-14.707.02

Interpellation Marianne Hazenkamp betreffend Auflösung GSR auf Sommer 2015

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Eine Schliessung der Gehörlosen- und Sprachheilschule Riehen - kurz GSR - ist nicht vorgesehen. Die Organisation der GSR beruht auf 5 Säulen: Sprachheilschule Riehen, Wielandschule Arlesheim/Bottmingen, Audi-Pädagogischer Dienst, Autismus-Zentrum und Administration. Die Wielandschule in Bottmingen wird auf das kommende Schul- jahr hin geschlossen. Ein vorgesehener Erweiterungsbau der Wielandschule in Arles- heim, mit dem Ziel, das Angebot der GSR an einem Standort zu zentralisieren, wurde bekanntlich in einer Abstimmung von der Arlesheimer Bevölkerung abgelehnt. Die von Baselland finanzierte Wielandschule wird für ihre Schülerinnen und Schüler ab nächs- tem Schuljahr Räumlichkeiten in der Sprachheilschule in Riehen mieten. Über die mit- telfristige Zukunft der GSR bzw. des Standorts Riehen ist keine gesicherte Aussage möglich.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Wie wurde der Gemeinderat in den Entscheidungsfindungsprozess eingebunden, welcher zur jetzigen Schliessung führte?

Die GSR hat eine private Trägerschaft und verfügt über eine kantonale Vereinbarung mit dem Erziehungsdepartement. Es besteht keine Verpflichtung, den Gemeinderat in die Entscheidungen über die Betriebsführung der GSR einzubinden. Eine Schliessung der GSR ist wie erwähnt nicht vorgesehen. Im Zusammenhang mit den - nun vorerst gescheiterten - Arlesheimer Plänen der GSR hatte der Gemeinderat aber mit dem Stif- tungspräsidium der GSR Kontakt aufgenommen für den Fall, dass der Standort Rie- hen aufgegeben werden sollte.

2. Ist der Gemeinderat auch der Meinung, dass die Auflösung der GSR nicht die richtige Entscheidung ist und eine andere Lösung gesucht werden muss? Und ist der GR bereit, sich bei der zuständigen Entscheidungsbehörde dafür einzuset- zen?

Wie erwähnt steht die Auflösung der GSR nicht zur Debatte. Allenfalls ist ein Wegzug in die Region und eine Konzentration aller Angebote unter einem Dach im Verlauf der nächsten Jahre eine realistische Option. Dies wird frühestens im Sommer 2015 der Fall sein. Die zuständigen Stellen des Erziehungsdepartements stehen mit der GSR im Gespräch.

(2)

Seite 2 3. Kann sich der GR vorstellen, dass die Gemeinde Riehen zusammen mit der GSR und anderen Partnern vor Ort in den Gemeindeschulen ein auf die Gemeinde ausgerichtetes Spezialangebot einrichtet?

Die Volksschule wird für Kinder mit einer Sprachbehinderung, welche nicht in Regel- klassen geschult werden können, die bereits bestehenden heilpädagogischen Spezi- alangebote erweitern, so dass in Zukunft möglichst alle Kinder mit einer Sprachbehin- derung im Rahmen der Volksschule geschult werden können. Der Übergang soll bis Anfang des Schuljahres 2015/16 vollzogen sein und wird sorgfältig vorbereitet. Das sprachheilpädagogische Fachwissen, welches an den Sprachheilschulen aufgebaut wurde, wird in die Planung einbezogen. Bei Bedarf ist auch in Zukunft die Schulung einzelner Kinder aus dem Kanton Basel-Stadt in der GSR möglich - künftig allenfalls an neuem Standort.

Die Gemeindeschulen nutzen die kantonalen Spezialangebote und können bei Bedarf auch weiterhin Kinder in der GSR schulen lassen. Die Anzahl der Kinder mit einer komplexen Sprachproblematik ist zu klein, um ein gemeindliches Spezialangebot auf- zubauen.

4. Wie stellt sich der GR vor, dass Kinder mit verschiedenen Behinderungsprofilen in die Regelklassen in Riehen eingeschult werden?

Das Sonderpädagogik-Konkordat, das Schulgesetz und die Sonderpädagogikverord- nung verpflichten die Volksschule, Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bil- dungsbedarf wenn immer möglich integrativ zu schulen. Der Auftrag zur Integration wird von den Schulen spürbar wahrgenommen und umgesetzt. Kinder mit Lern- und Verhaltensbehinderungen, denen sog. „Verstärkte Massnahmen“ zugesprochen wer- den, können in der Regelschule entweder in einer Integrationsklasse oder in einer Einzelintegration gefördert werden.

Die Integrationsklasse nimmt maximal 4 Kinder mit einer Behinderung auf, die speziell von einer Heilpädagogin über die ganze Dauer des Unterrichts betreut werden. Dieser Klasse steht ein spezieller Raum zur Verfügung, in den sich die Kleingruppe zurück- ziehen kann. Unterstützt wird die Klasse von einer Praktikantin oder einem Praktikan- ten. Die Erfahrung mit dieser Form der Integration ist gut. Vom Grundsatz, dass An- derssein normal ist, profitieren alle Kinder: Sie werden in einer Atmosphäre der Tole- ranz und gegenseitigen Rücksichtnahme und Unterstützung unterrichtet.

Bei der Einzelintegration wird ein dem Kind angepasstes, individuelles Fördersetting mit dem erforderlichen Einsatz von Fachpersonen eingerichtet.

Sollten darüber hinaus auch Ergotherapie oder Audiopädagogik notwendig sein, so wird dieses Angebot in der Schule im erforderlichen Umfang eingerichtet. Den Kindern mit einer Behinderung stehen die Tagesstrukturen ebenfalls offen. Auch hier wird eine zusätzliche Betreuung eingerichtet.

(3)

Seite 3 5. Wie sieht es mit der Finanzierung der Integration der Kinder mit sprach- und kom- munikationsbehinderten Kindern aus?

Ein grosser Teil der Kinder mit einer Sprachstörung kann mit heilpädagogischer und logopädischer Unterstützung in einer Regelklasse ausreichend gefördert werden. Die Finanzierung ist gesichert durch die kollektiven Ressourcen für Heilpädagogik, Logo- pädie und Psychomotorik. Besteht eine Mehrfachbehinderung, so ist eine Schulung in einer Integrationsklasse oder allenfalls separativ in einem Spezialangebot ebenfalls möglich. In diesem Fall erfolgt die Finanzierung über die sog. „Verstärkten Massnah- men“, die im Budget der Leitung Gemeindeschulen eingestellt sind.

6. Ist zu befürchten, dass auch andere Institutionen, welche Kinder mit anderen Be- hinderungsprofilen in den nächsten Jahren geschlossen werden und die Kinder in die Gemeindeschulen integriert werden? Welche? Und welche werden bestehen bleiben?

Der Beitritt zum Sonderpädagogikkonkordat hat die Ausgangslage für die Sonderschu- len verändert. Diese sind jeweils speziell ausgerichtet und werden von unterschiedli- chen Trägerschaften geführt. Es lässt sich keine Aussage darüber machen, wie sich diese Schulen weiterentwickeln werden.

7. Ist die Gemeinde Riehen bereit, aktiv das heilpädagogisch erfahrene Personal der GSR in die Gemeinde zu holen?

Die Leitung Gemeindeschulen hat mit der Leiterin der GSR vereinbart, dass Stellen- ausschreibungen der Gemeindeschulen für Heilpädagogische Lehrpersonen automa- tisch der GSR zum Aushang zur Verfügung gestellt werden. Dieses Angebot wurde gerne angenommen.

Riehen, 29. Januar 2013

Gemeinderat Riehen

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Auch wenn der Gemeinderat mit der Gesamtumsetzung ein weiteres Mal abwarten und koordinieren will, kann der Gemeinderat einzelne der seit mehreren Jahren vom Ein- wohnerrat

Der Stand der Dinge ist, dass tatsächlich nur die Primarschule in Riehen besucht werden wird (http://www.ed- bs.ch/bildung/harmonisierung/dokumente/allokationsplanung). Der

- Die Gemeinde unterstützte (auch mit finanziellen Beiträgen) in den Jahren 2007 und 2008 den „slowUp“, welcher auch durch Riehen geführt wird, mit einem „Fest- platz“ in

Demnach sind die Entwicklungsabsichten der Gemeinde im Stettenfeld eine wichtige Voraussetzung für die spätere Genehmigung einer Zonenplanrevision, welche eine deutliche Reduktion

Ob der Gemeinderat sich vorstellen kann, für das neue Schulhaus Hinter Gärten ein Schulweg-Konzept zu erarbeiten, welches neben der Sicherheit auch den natürlichen Bewegungsdrang

Kann sich der Gemeinderat vorstellen, dass er in einem weiteren Schritt auch wei- tere Involvierte einbezieht (z.B. Arbeitsgruppe Landschaftspark Wiese, Natur- schutzkommission,

Mit sei- nem Einverständnis wird jeder Liter Benzin, den er bei einer der 700 Avia-Tankstellen be- zieht, mit zusätzlichen zehn Rappen belastet.. Wer mit einem

Die Unterzeichnende bittet den Gemeinderat zu prüfen, ob eine Teilnahme für die Ge- meinde Riehen bei Compensate möglich und sinnvoll ist.“.. Der Gemeinderat beantwortet die