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Deutschland bekommt den Mindestlohn

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DGB-Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Verantwortlich: Stefan Körzell, Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin, Kontakt: carina.ortmann@dgb.de Abonnement für „klartext“ und „standpunkt“ unter: http://www.dgb.de/service/newsletter Nr. 22/2014 04. Juli 2014

DGB-Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Deutschland bekommt den Mindestlohn

Deutschland bekommt endlich den Mindestlohn! Ein historischer Tag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer und Gewerkschaften. Zeiten der legalen Lohn- drückerei gehen langsam zu Ende. Auch wenn dem Mindestlohn auf den letzten Metern noch einige Stol- persteine in den Weg gelegt wurden.

Im Mittelpunkt der Neuordnung der Arbeit steht die Ein- führung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2015. Die wirtschaftlich stärkste Nation Europas ist zwar in vielen Belangen ein Musterland, nicht aber beim Mindestlohn. Unter unse- ren westeuropäischen Nachbarn war Deutschland ohne einen gesetzlichen Mindestlohn das Schlusslicht (siehe Grafik). Mehr als ein Jahrzehnt haben Gewerkschaften für den gesetzlichen Mindestlohn gekämpft. Mit dem Beschluss des Bundestages wird unwürdiger Entloh- nung nun endlich ein Riegel vorgeschoben, auch wenn auf Druck der CDU mit unsachlichen und politisch völlig überzogenen Einwänden einige überflüssige Ausnah- men beschlossen wurden. Der DGB lehnt diese Ausnah- men weiterhin ab, aber sie ändern nichts an der histori- schen Bedeutung des gesetzlichen Mindestlohns. Der Mindestlohn wird das Einkommen von mehr als 3,7 Mil- lionen Beschäftigten verbessern, ihre Kaufkraft erhöhen und auf die deutsche Volkswirtschaft wie ein zusätzli- ches Konjunkturprogramm wirken.

Damit nicht genug: Der gesetzliche Mindestlohn stärkt die Tarifautonomie. Er schafft ein stabiles Fundament, auf dem sich das Tarifsystem entfalten kann. Der Tarif- abschluss in der Fleischindustrie zeigt, dass der Min- destlohn jetzt schon wirkt. Er zwingt Arbeitgeber an den Verhandlungstisch, die sich jahrelang tariflichen Vereinbarungen verweigert haben.

Doch der Bundestag hat noch mehr beschlossen: Künf- tig können die Branchenmindestlöhne im öffentlichen

Interesse leichter eingeführt werden. Das stärkt die Tarifautonomie, schützt Beschäftigte vor Armutslöhnen und stärkt tarifgebundene Unternehmen vor unfairem Wettbewerb.

Dadurch sind Geschäftsmodelle nicht mehr möglich, die nur existieren, weil Menschen finanziell ausgebeutet werden. Wer als Unternehmen am Markt bleiben will, muss sein Geschäft auf fairen Arbeitsbedingungen und gerechten tariflichen Löhnen gründen. Nur das garan- tiert auch fairen Wettbewerb.

Jetzt kommt es darauf an, den Mindestlohn auch in der Praxis flächendeckend durchzusetzen. Seine Einhaltung muss scharf kontrolliert und sanktioniert werden. Die Fi- nanzkontrolle Schwarzarbeit wird ihre zusätzlichen Auf- gaben nur meistern können, wenn sie personell aufge- stockt wird – die geplanten 1.600 zusätzlichen Stellen sind ein erster wichtiger Schritt, aber nicht ausreichend.

Wir brauchen außerdem eine bundesweite Hotline, bei der Verstöße gegen das Mindestlohngesetz anonym ge- meldet werden können – von den Betroffenen, aber auch von Unternehmen, die sich gegen Schmutzkonkur- renz zu Wehr setzen wollen.

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