Endlich fair bezahlt? – Der Mindestlohn
© Harm Bengen
Wie fair ist der Mindestlohn, wenn immer noch zahlreiche Ausnahmen gelten?
Von Dr. Marei Waidmann, Wiesbaden
Dauer 4 Stunden
Inhalt verstehen, was ein Mindestlohn ist; die schwierige Festlegung der angemessenen Höhe des Mindestlohns nachvollziehen; erkennen, dass auch die relative Höhe eines Mindestlohns relevant ist; die deutschen Ausnahmen vom allgemeinen Mindestlohn kennenlernen und die jeweiligen Gründe dafür verstehen; die ersten Erfahrungen mit dem Mindestlohn in Deutschland kritisch betrachten; über gerechte Entlohnung disku- tieren
Ihr Plus mit einer Gruppenarbeit zur Vorbereitung einer Talkshow
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Fachliche Hinweise
Seit 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn
Nach jahrelangen Debatten wurde im Jahr 2013 von CDU, CSU und SPD die Einführung eines Mindestlohns im Koalitionsvertrag vereinbart. Neben der Großen Koalition stimmte auch die Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen dafür. Seit 2015 gilt daher in Deutschland der allgemeine gesetzliche Mindestlohn: Arbeitnehmer dürfen seither nicht weniger als 8,50 Euro brutto pro Stunde verdienen.
Die optimale Höhe des Mindestlohns
Viele europäische Länder haben gute Erfahrungen mit dem Mindestlohn gemacht, so gibt es diesen in Frankreich bereits seit 1946. Dabei ist die Höhe des Mindestlohns entscheidend für seine Wirkung:
Ist dieser nämlich zu niedrig angesetzt, bleibt er wirkungslos. Ist er zu hoch angesetzt, schießt er über das Ziel hinaus und vernichtet Arbeitsplätze. Aus diesem Grund haben die Höhe der Lebens
haltungskosten und die in der Region vorhandene Kaufkraft großen Einfluss auf den Erfolg des Mindestlohns.
Für wen gilt der Mindestlohn?
Kritiker bemängeln insbesondere, dass die zahlreichen Ausnahmen vom Mindestlohn diesen wir- kungslos machen. So erhalten beispielsweise Minderjährige, KurzzeitPraktikanten und Auszu
bildende keinen Mindestlohn, weil ihre Ausbildung im Vordergrund stehen soll. Ebenso soll Langzeitarbeitslosen in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung weniger als 8,50 Euro/Stunde gezahlt werden dürfen, um einen Anreiz zu schaffen, diese anzustellen. Die Begründung dieser Fälle ist umstritten.
Mit dem Mindestlohn verbundene Hoffnungen und Sorgen
In der Debatte vor der Einführung des Mindestlohns warnten seine Gegner insbesondere vor einem massiven Arbeitsplatzverlust. Sie befürchteten, dass es zu einem Anstieg der Schwarzarbeit kom- men würde, um den Mindestlohn zu umgehen. Auf der anderen Seite hofften die Befürworter des Mindestlohns, dass dieser ein probates Mittel gegen die Armut in Deutschland sein könnte. Dem sogenannten Lohndumping sollte so endlich entgegengewirkt werden.
Unerfüllte Hoffnungen und nicht eingetretene Sorgen
Noch ist es viel zu früh, um ein abschließendes Bild über die Auswirkungen des Mindestlohns in Deutschland zu erhalten. Das liegt auch daran, dass seine Einführung in eine konjunkturelle Hoch- phase fiel. Dennoch können erste Beobachtungen bereits ausgewertet werden: Insbesondere in Ost- deutschland und für an und ungelernte Arbeitnehmer sind die Löhne gestiegen. Minijobs wurden abgebaut und gleichzeitig stieg die sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsquote. Allerdings blieb wider Erwartens die Zahl der sogenannten „Aufstocker“ konstant. Hiermit sind all jene gemeint, die zusätzlich zu ihrem Lohn finanzielle Hilfen von Ämter erhalten, um ihren Lebensunter- halt bestreiten zu können. Aus diesem Grund scheint der Mindestlohn allein – zumindest nach bis
herigem Kenntnisstand – kein geeignetes Mittel zur Reduzierung von Armut.
Didaktisch-methodische Hinweise
Auch nach der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 taucht das Thema regelmäßig in den Schlagzeilen auf, verschiedene Aspekte werden nach wie vor kontrovers diskutiert. Um die aktuelle Debatte um die Erhöhung des Mindestlohns verfolgen und angemessen beurteilen zu können, ist ein Verständnis für die verschiedenen Argumente für und gegen den Mindestlohn notwendig. Die vorliegende Unterrichtseinheit stellt hierzu in ausgewogener Weise verschiedene Sichtweisen vor, sodass die Schüler sich selbst eine Meinung zum Thema bilden können. In der Diskussionsrunde zum Abschluss der Unterrichtseinheit lernen sie, sich eine zugeteilte Meinung zu eigen zu machen und nach außen zu vertreten. Dieser Perspektivwechsel schult ihre Urteilskompetenz.
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Stundenverlauf
Stunde 1/2 Arbeit in Würde – wie und wann wirkt der Mindestlohn?
Intention
Die Schülerinnen und Schüler1 lernen, was unter einem Mindestlohn zu verste- hen ist. Sie werden sich darüber bewusst, dass die Einführung des Mindest- lohns in Deutschland sehr kontrovers gesehen wurde, und setzen sich mit den Schwierigkeiten bei der Bestimmung der Höhe des Mindestlohns auseinander.
Materialien M 1– M 5
In der Zitatsammlung M 1 werden die Jugendlichen als Einstieg in die Unter- richtseinheit mit kontroversen Meinungen konfrontiert und erhalten so einen Überblick über die (vermuteten) positiven und negativen Auswirkungen von Mindestlöhnen. Im Lückentext M 2 erarbeiten sie sich das deutsche Mindest- lohnmodell, bevor sie anhand der Schaubilder aus M 3 sehen, dass die Höhe der Mindestlöhne in Europa stark variiert. Im fiktiven Interview M 4 setzen sie sich mit der Frage nach der optimalen Höhe des Mindestlohns auseinander. In dem Erklärungstext M 5 lernen die Schüler das ökonomische Modell der freien Lohnbildung kennen und erkennen, dass sich die optimale Lohnhöhe aus dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage ergibt.
Stunde 3/4 Erste Erfahrungen mit dem Mindestlohn und anhaltende Diskussion
Intention
Die Schüler lernen Ausnahmen vom Mindestlohn kennen und können einschät- zen, welche Befürchtungen und Hoffnungen sich nach den ersten Erfahrungen mit dem Mindestlohn bewahrheitet haben. In Gruppen erarbeiten sie sich aktu- elle Positionen der Parteien in Deutschland zum Mindestlohn. Anschließend führen sie eine fiktive Talkshow zum Thema durch.
Materialien M 6– M 13
Anhand einer Tabelle und von Fallbeispielen aus M 6 lernen die Jugendlichen die verschiedenen Ausnahmen vom Mindestlohn sowie die jeweiligen Gründe hierfür kennen. Die Zusammenfassung M 7 gibt ihnen einen Überblick über die Auswirkungen des Mindestlohns z. B. auf Arbeitsplätze oder Preise. In M 8 wird die unterschiedliche Bezahlung verschiedener Berufe thematisiert und verdeut- licht, welche Branchen besonders von der Einführung des Mindestlohns profi- tieren.
Die Texte M 9–M 13 stellen die jeweils aktuelle Position der Parteien gegenüber dem Mindestlohn dar. Mithilfe dieser Informationen bereiten sich die Schüler auf die Talkshow vor. Anschließend veranstalten sie eine fiktive Diskussions- runde.
Ergänzendes Material
Offizielle Informationen zum Mindestlohn finden sich auf den Seiten www.dermindestlohnwirkt.de und www.mindestlohnkommission.de. Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns finden Sie im Mindestlohngesetz (MiLoG) unter anderem unter www.gesetzeiminternet.de/bun- desrecht/milog/gesamt.pdf.1
Einen Überblick über die Erfahrungen mit dem Mindestlohn in den ersten 12 Monaten nach der Einführung geben Lesch, H. und Schröder, Ch. (2016) in: Ein Jahr gesetzlicher Mindestlohn. Ein Faktencheck, verfügbar unter: www.iwkoeln.de/studien/iwtrends/beitrag/hagenleschchristoph
schroedereinjahrgesetzlichermindestlohn284803.
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Materialübersicht
Stunde 1/2 Arbeit in Würde – wie und wann wirkt der Mindestlohn?
M 1 (Tx) Der Mindestlohn – Fluch oder Segen?
M 2 (Ab) Der Mindestlohn – Was ist das?
M 3 (Fo) 8,50 Euro = 8,50 Euro? – Zur relativen Höhe des Mindestlohns M 4 (Ab) Reichen 8,50 Euro? – Die Frage nach der richtigen Höhe M 5 (Tx) Angebot = Nachfrage oder Angebot ≠ Nachfrage?
Stunde 3/4 Erste Erfahrungen mit dem Mindestlohn und anhaltende Diskussion M 6 (Tx) Ausnahmen: Der Mindestlohn gilt nicht für alle
M 7 (Tx) Wer hatte recht? – Erfahrungen mit dem Mindestlohn
M 8 (Tx) Und was bringt mir das? – Diese Berufe stehen nun besser da M 9 (Tx) Gruppe 1: Die CDU/CSU und der Mindestlohn
M 10 (Tx) Gruppe 2: Die SPD und der Mindestlohn M 11 (Tx) Gruppe 3: Die Grünen und der Mindestlohn M 12 (Tx) Gruppe 4: Die Linke und der Mindestlohn M 13 (Tx) Gruppe 5: Die FDP und der Mindestlohn
Lernerfolgskontrollen
M 14 (Lk) Der Mindestlohn – Testen Sie Ihr Wissen
M 15 (Lk) Verdienen Sie den Mindestlohn? – Vorschlag für eine Lernerfolgskontrolle
Bedeutung der Abkürzungen
Ab = Arbeitsblatt; Fo = Folie; Lk = Lernerfolgskontrolle; Tx = Text
Minimalplan
Sie haben nur 2 Stunden Zeit zur Verfügung? Dann setzen Sie folgende Materialien ein:
Stunde 1: M 1, M 2, M 4 Stunde 2: M 6, M 7
Sie finden alle Materialien im veränderbaren WordFormat auf der CD RAAbits Wirt- schaft Berufliche Schulen (CD 25). Bei Bedarf können Sie die Materialien gezielt am Computer überarbeiten, um sie auf Ihre Lerngruppe abzustimmen.
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8,50 Euro = 8,50 Euro? – Zur relativen Höhe des Mindestlohns
viel „genug zum Leben“ ist, hängt davon ab, wo man lebt. Lernen Sie, wovon die optimale Höhe des Mindestlohns abhängt. picture-alliance/dpainfografik, 2: © Statistisches Bundes- Wiesbaden 2016. Vervielfältigung und Verbreitung, auch mit Quellennachweis gestattet.Der Mindestlohn im Vergleich zum Durchschnittseinkommen
Aufgaben 1. Das linke Schaubild zeigt die unter- schiedlich hohen Mindestlöhne in verschiedenen Ländern der EU. In welchem Land ist der höchste/ niedrigste Mindestlohn vorge- schrieben? 2. In Europa gelten unterschiedlich hohe Mindestlöhne. Wenn zum Beispiel jemand von Frankreich nach Tschechien zieht, sieht er sich einem deutlich niedrigeren Mindestlohn gegenüber als zuvor. Wäre es da nicht einfacher, einen europäischen Durchschnittswert zu bilden und diesen in allen europäischen Ländern anzusetzen? Begründen Sie Ihre Überlegungen. 3. Schätzfrage: Wie viel höher ist die Miete in München für eine Zwei- Zimmer-Wohnung im Vergleich zu Halle an der Saale? 4. In der rechten Grafik ist für die einzelnen Regionen in Deutschland die relative Höhe des Mindestlohns zu sehen. Der sogenannte Kaitz- Index misst, wie viel Prozent des in einer Region durchschnittlich erziel- ten Einkommens jemand verdient, der nach dem Mindestlohn bezahlt wird. Was fällt Ihnen auf? Suchen Sie Erklärungen.
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M 8 Und was bringt mir das? – Diese Berufe stehen nun besser da
Arbeitnehmer, die vor der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienten, haben von der neuen Regelung unmittelbar profitiert. Analysieren Sie mithilfe der Grafiken, welchen Branchen das besonders nützt.
© Hans Böckler Stiftung 2014
Beruf Gehalt
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Tankwart/-in:
Callcenteragent/-in:
Botenfahrer/Botenfahrerin Bäcker/-in:
Einzelhandelskaufmann/-frau:
Altenpfleger/in:
Busfahrer/in Erzieher/Erzieherin Bürokaufmann/frau Elektromechaniker/-in:
Werkzeugmacher/-in:
Programmierer:/-in:
Biologe/-in:
Lehrkräfte in der Sekundarstufe Arzt/Ärztin*
Pilot/-in:*
1.511 € 1.771 €
1.901 € 2.017 €
2.180 € 2.490 € 2.553 € 2.928 €
2.920 € 3.082 €
3.467 € 4.150 € 4.522 €
4.715 € 5.000 € 5.000 €
Durchschnittliche monatliche Bruttogehälter ausgewählter Berufe
Quelle: Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit
* der durchschnittliche Monatsverdienst liegt über 5 000 Euro
Aufgaben
1. In der linken Grafik sind 14 Branchen dargestellt, in denen jeweils ein Anteil der Beschäftigten vor Einführung des Mindestlohns weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdiente.
a) In welchen beiden Branchen war vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns der Anteil der- jenigen am höchsten, die weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienten? Erklären Sie dies.
b) Entsprechen die dargestellten Branchen Ihren Erwartungen oder enthält die Liste auch Überra- schungen? Begründen Sie Ihre Antwort.
2. In der rechten Grafik sind die durchschnittlichen monatlichen Bruttogehälter verschiedener Berufe aufgelistet.
a) Vergleichen Sie das Gehalt eines Biologen mit dem eines Tankwarts.
b) Erklären Sie die Gehaltsunterschiede. Tipp: Beziehen Sie dabei auch die Gemeinsamkeiten der zwei bis drei Berufe ein, in denen die Entlohnung am besten bzw. am schlechtesten ist.
c) Diskutieren Sie in der Klasse, ob die Lohnunterschiede gerecht sind.
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Gruppe 2
M 10 Die SPD und der Mindestlohn
Lesen Sie zur Vorbereitung auf die Talkshow die folgenden zwei Texte aufmerksam durch. Sie befas- sen sich mit der Einstellung der Partei SPD zum Mindestlohn.
1. Die SPD fordert: Die Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose beim Mindestlohn bringt nichts und muss gestrichen werden (21.06.2016)
Eine der Ausnahmen vom Mindestlohn betrifft Langzeitarbeitslose. Diesen muss in den ersten sechs Monaten ihrer Erwerbstätigkeit nicht der volle Mindestlohn gezahlt werden. Diese Ausnahme wurde geschaffen, um Arbeitgeber dazu zu animieren, eine freie Stelle mit einem Langzeitarbeitslosen zu besetzen. Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPDFraktion, Katja Mast, sagte gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters: „Die Ausnahme vom Mindestlohn stigmatisiert Arbeitslose, wird in der Praxis kaum angewendet und verfehlt ihr Ziel, die Integration in das Erwerbsleben zu erleich- tern.“ Ihr sei klar, dass diese Ausnahme aus dem Gesetz gestrichen werden müsse.
Tatsächlich sind die erhofften Effekte der Sonderregelung bislang offenbar nicht eingetreten: Eine Studie des Forschungsinstituts IAB zeigt auf, „dass die Ausnahme bislang keine Wirkung auf dem deutschen Arbeitsmarkt entfaltet hat“. Eine vermehrte Einstellung von Langzeitarbeitslosen zu einem Lohn unter dem Mindestlohn konnte nicht festgestellt werden. Stattdessen gebe es mit den Eingliederungszuschüssen für Langzeitarbeitslose ohnehin bereits ein passgenaues und besseres Förderins trument. Die Jobcenter übernehmen dabei bis zu zwölf Monate die Hälfte der Lohnkosten.
So könne Langzeitarbeitslosen viel gezielter beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt geholfen wer- den.
2. Die SPD begrüßt die Empfehlung der Mindestlohn- kommission, den Mindestlohn ab Januar 2017 auf 8,84 Euro anzuheben (28.06.2016)
Die Mindestlohnkommission hat im Juni 2016 eine Anhe- bung des Mindestlohns um 34 Cent auf dann 8,84 Euro empfohlen. Das Gremium orientierte sich bei dieser Emp- fehlung am vom Statistischen Bundesamt ermittelten Tarif index. Die Bundesregierung hat nun zwei Optionen:
Entweder lehnt sie die Empfehlung komplett ab oder sie stimmt ihr zu. Es gibt dabei keinen Diskussionsspielraum, das heißt, die Bundesregierung kann keine Veränderungs- vorschläge machen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nah- les möchte dem Vorschlag zustimmen, wörtlich sagte sie:
„Der Mindestlohn wirkt und er funktioniert.“
Aufgaben
1. Lesen Sie sich die Informationen auf dem Arbeitsblatt sorgfältig durch. Lesen Sie es dann erneut und markieren sich die zentralen Argumente der Partei. Deren Argumente können entweder eine positive oder eine negative Einstellung gegenüber dem Mindestlohn und seiner Ausgestaltung spiegeln.
2. Besprechen Sie die zentralen Argumente anschließend gemeinsam in Ihrer Gruppe und notieren Sie sich stichwortartig die wichtigsten Punkte und auch schon mögliche Argumente gegen diese.
3. Bestimmen Sie einen Kandidaten aus Ihrer Gruppe, der die Position „Ihrer Partei“ in der Talkshow vertritt. Alle anderen sind Beobachter, die als Hausaufgabe in 150 Wörtern ihre Meinung zur Diskussion darlegen.
4. Führen Sie im Plenum eine Talkshow zum Thema „Mindestlohn – es gibt noch viel zu tun“ durch.
Text 1 frei nach: www.handelsblatt.com/politik/deutschland/mindestlohnspdwillausnahmeregelfuerlangzeitarbeitslose
streichen/13764256.html, Text 2 frei nach: www.zeit.de/wirtschaft/201606/gesetzlichermindestlohnsteigt2017auf884
© fotolia/wwwebmeister
Die SPD möchte, dass der Mindestlohn steigt.
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Erläuterungen (M 6–M 8)
Die Tabelle M 6 gibt einen Überblick über die verschiedenen Ausnahmen vom Mindestlohn und reflektiert diese in einer Karikatur kritisch. Der Text M 7 fasst die ersten Erfahrungen mit dem Min- destlohn zusammen. Hierdurch können die Schüler einschätzen, welche Befürchtungen und Hoff- nungen sich bewahrheitet haben. Die zwei Schaubilder aus M 8 zeigen die Preisentwicklung nach dem Mindestlohn und problematisieren das Thema „gerechte Entlohnung“. Dieses wird im zweiten Teil der Doppelstunde anhand der Rollenkarten M 9 bis M 13 in einer Talkshow vertieft.
Methodischer Tipp: Statt des rechten Schaubilds aus M 8 können Sie Ihre Schüler auch als Hausauf- gabe im Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit: https://entgeltatlas.arbeitsagentur.de/ nach dem Gehalt beliebiger Berufe recherchieren lassen und diese im Unterrichtsgespräch vergleichen.
Lösungen (M 6)
Zu Aufgabe 1: Die Gründe sind aus der Tabelle abzulesen. Der Mindestlohn gilt für diese Fälle:
– Fall 1: Ob Paul den Mindestlohn erhält oder nicht, hängt von seinem Alter ab. Falls er noch unter 18 Jahren alt ist, erhält er keinen Mindestlohn; ist er bereits 18 Jahre alt oder älter, so erhält er den Mindestlohn. Im Text findet sich keine Angabe zum Alter, da Paul jedoch nach dem Abitur noch eine Weltreise gemacht hat, ist davon auszugehen, dass er inzwischen mindestens 18 Jahre alt ist und somit mindestens den Mindestlohn erhält.
– Fall 2: Da Julias Praktikum nicht länger als drei Monate dauert, kann es sein, dass sie weniger als den Mindestlohn erhält.
– Fall 3: Herr Kaiser gilt nach vier Monaten Arbeitslosigkeit nicht als langzeitarbeitslos, daher erhält er von Anfang an den Mindestlohn. Für seine ehrenamtliche Tätigkeit bei der freiwilligen Feuer- wehr erhält er dagegen gar keinen Lohn.
Zu Aufgabe 2: Beschreibung: Ein Mann und eine Frau stehen vor einer Wand, an der genügend Nägel angebracht sind, um jeden Buchstaben des Worts MINDESTLOHN aufhängen zu können. Die meisten Buchstaben stehen allerdings auf dem Boden, sodass nur vier Buchstaben übrig bleiben.
Diese vier Buchstaben ergeben das Wort „MIST“. Der Mann kommentiert die dargestellte Situation mit den Worten: „Ich glaube, mehr Ausnahmen sollten wir nicht machen.“
Erklärung: Die Karikatur kritisiert die vielen Ausnahmen vom allgemeinen Mindestlohn – dargestellt durch die am Boden stehenden Buchstaben. Die vielen Ausnahmen führen aus Sicht des Karikaturis- ten zu einem insgesamt schlechten Ergebnis („MIST“).
Zu Aufgabe 3: Für Selbstständige gilt kein Mindestlohn:
Argumente gegen die Ausnahmeregel Argumente für die Ausnahmeregel – Auch bei Selbstständigen sollte sicher-
gestellt sein, dass Sie von dem Lohn, den sie sich auszahlen, leben können.
– Unternehmen könnten den allgemei- nen Mindestlohn umgehen, indem sie bestimmte Tätigkeiten hochbezahlter Mitarbeiter an freie Mitarbeiter – die dann als Selbstständige nicht dem Mindestlohn unterliegen – weiterge- ben. Sogenannte „ScheinSelbststän- digkeit“ ist allerdings unter bestimmten Umständen verboten.
– Ein Mindestlohn für Selbstständige wäre schwer zu überprüfen: Zwar kann kontrolliert werden, welches Gehalt ein Selbstständiger für sich selbst einplant, doch kann z. B. nicht überprüft werden, wie viele Stunden dafür gearbeitet wurden.
– Karl Schiewerling (CDU) sagte: „Mindestlohn für Freiberufler und Unternehmer – das käme einem staatlich garantierten Mindestgewinn [...] gleich.“
Ihm zufolge wäre eine Lohnfestlegung für Selbst- ständige absurd, da sie als Unternehmer frei ent- scheiden können, worin sie investieren möchten und wie viel sie arbeiten möchten.