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Bachelor und Master in Wirtschaft und Verwaltung

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DGB Bundesvorstand

Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung

Bachelor und Master

in Wirtschaft und Verwaltung

DGB-Themenheft

Berlin, 31.01.2008

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Vorbemerkung

Diese Broschüre soll einen Einblick in die Situation an den deutschen und euro- päischen Hochschulen geben. Sie will zeigen, was die neuen „Bachelor“ und

„Master“ sind, wo und wie sie in Unternehmen eingesetzt werden können, um so ein Gefühl dafür zu bekommen, wie sie in den jeweiligen Tarifrahmen eingrup- piert werden können.

In Deutschland sind gegenwärtig 50 Prozent der Studiengänge an Fachhoch- schulen und Universitäten in die neue Struktur mit den Abschlüssen Bachelor und Master überführt. Schon über ein Viertel der Studierenden beginnen mitt- lerweile ein Studium mit Bachelor-Abschluss.

Die Akkreditierung hat die früheren Rahmenprüfungsordnungen als Instrument der Qualitätssicherung abgelöst.

Berlin, 31. Januar 2008

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Inhalt

Einleitung

1. Neue Hochschulabschlüsse – was an den Hochschulen stattfindet 2. Was sind Bachelor und Master

3. Studiengänge und Studienstrukturen 4. Akkreditierung

5. Konsequenzen für den Arbeitsmarkt 6. Was können Betriebsräte tun

7. Perspektiven gewerkschaftlicher Arbeit

Anlagen Literatur Linksammlung Beschlüsse

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1. Neue Hochschulabschlüsse

Im Juni 1999 hat sich Deutschland gemeinsam mit über 30 europäischen Staa- ten in der Erklärung von Bologna verpflichtet, bis 2010 einen einheitlichen euro- päischen Hochschulraum zu schaffen. Derzeit findet an all unseren Hochschu- len eine grundlegende Studienstrukturreform ab. Dabei wird auch eines der Qualitätsmerkmale des „made in Germany“, das deutsche „Diplom“, abge- schafft. Es wird abgelöst durch die Einführung der Studienstufen „Undergradua- te“ (Bachelor) und „Graduate“ (Master), in Verbindung mit einer modularisierten Studienstruktur und mit Leistungspunkten. In den ersten Jahren liefen die Dis- kussionen und die ersten Gehversuche fast unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die sich anscheinend wenig für diese grundlegenden Bildungsfragen interessier- te! Dabei stecken in dieser Studienreform sowohl große Chancen, als auch gro- ße Risiken.

Chancen Risiken - die im Europa-Vergleich deutlich län-

geren deutschen Studienzeiten zu ver- kürzen und stärkere berufspraktische Elemente im Studium zu verankern

- die Hochschulbildung des Hum- boldt´schen Ideals zu opfern zuguns- ten einer akademischen Berufsausbil- dung (Humboldt versus Mc Kinsey?) - durch entsprechend gestaltete Stu-

dienstrukturen die Mobilität der Studie- renden in ganz Europa zu ermöglichen und zu fördern.

- dass als europäische Studienreform getarnt den allgemeinen Sparzwängen folgend Schmalspurstudiengänge ein- gerichtet werden.

- dass durch Modularisierung des Stu- diums Übergänge zwischen allgemei- ner und beruflicher Bildung, zwischen beruflicher Aus- und Weiterbildung und Hochschulstudium erleichtert und er- möglicht werden.

- einer weiteren Verfestigung und Ab- schottung des Hochschulsystems in Bezug auf die Durchlässigkeit zwi- schen allgemeiner und beruflicher Bil- dung.

Die neuen Bachelor- und Master-Studiengänge

Die wenigsten Personalverantwortlichen in Unternehmen und auch die an Neueinstellungen beteiligten Betriebs- und Personalräte können derzeit etwas mit den neuen Bachelor- und Master-Abschlüssen anfangen – ob- wohl bei ihnen in Kürze die ersten Bewerbungen mit diesen Zeugnissen auf dem Schreibtisch landen werden.

Die Umsetzung der europaweiten Strukturreform des Studiums hat erst in den letzten beiden Jahren richtig Fahrt aufgenommen, seit die Kultus- ministerkonferenz (KMK) Beschlüsse zu allgemeinverbindlichen Rahmen- und Strukturdaten fasste und für die deutsche Hochschullandschaft für verbindlich erklärte. Bis dahin waren die reformwilligen Hochschulen auf sich allein gestellt, die Bologna-Beschlüsse zu interpretieren. Das Ergeb- nis dieser Experimentierphase: In den meisten Fällen hatten die Fachbe- reiche nur Worte in alten Papieren ausgetauscht. Das Vordiplom wurde

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zum Bachelor, das Diplom zum Master umetikettiert – ohne an den Stu- dieninhalten, am Studienaufbau und dem Prüfungs(un)wesen etwas zu verändern.

Die gegenwärtige Studienreform ist aber viel komplexer, als sie auf den ersten Blick erscheint. Es handelt sich nicht nur um die Ablösung einer Struktur durch eine andere, sondern um ein ganzes Reformpaket:

• Handlungsorientierung und Praxisbezug als Maßstab

• Zuschnitt von Lehrveranstaltungen zu thematischen Blöcken (Mo- dularisierung),

• Bemessung der Lernleistung von Studierenden durch Leistungs- punkte,

• Neugestaltung des Prüfungswesens,

• Internationalisierung des Curriculums,

• Förderung von Mobilität und Flexibilität,

• Qualitätssicherung durch Externe und

• Anbindung an den Arbeitsmarkt.

2. Was sind Bachelor und Master?

Nach dem 1999 novellierten Hochschulrahmengesetz (HRG) wird grund- legend zwischen Bachelor- und Master-Studiengängen einerseits sowie Diplom- und Magister-Studiengängen andererseits unterschieden. Da- durch wird eine strukturelle Vermischung der beiden Studiengangsyste- me ausgeschlossen. Dass in der Übergangsphase, in der beide Studien- systeme parallel existieren, gemeinsame Studienangebote genutzt/ an- geboten werden können, soll die Einführung der neuen Studiengänge er- leichtern.

Der Bachelor ist zukünftig der Regelabschluss eines Hochschulstudiums, er hat gegenüber dem Diplom- und Magister-Abschluss ein eigenständi- ges berufsqualifizierendes Profil, das durch die innerhalb der Regelstu- dienzeit zu vermittelnden Inhalte deutlich werden muss.

Die Bachelor-Studiengänge müssen wissenschaftliche Grundlagen, Me- thodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen vermitteln, damit sowohl der wissenschaftliche Anspruch als auch die berufliche Ein- setzbarkeit gewährleistet wird. Die Bachelor-Qualifikation ermöglicht so- mit einen frühen Berufseinstieg

Die Masterstudiengänge sind Schwerpunktstudiengänge. Es werden so- wohl Vertiefungen in den Kernfächern als auch Spezialisierungsfächer und interdisziplinäre Studienangebote zur Auswahl stehen. Die allgemei- ne Zielsetzung ist die Vorbereitung auf selbständiges und wissenschaftli- ches Arbeiten auf allen Gebieten der Studiendisziplin. Die Masterstu- diengänge sollen in Niveau und Qualität mindestens den Diplomstudien- gängen entsprechen. Die Hochschulen sind gefordert, über einen modu- laren Aufbau eine breite Vielfalt an Masterprofilen zu gewährleisten.

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Bachelor- und Master-Studiengänge können sowohl an Universitäten als auch an Fachhochschulen eingerichtet werden, ohne die unterschiedli- chen Bildungsziele und -aufgaben dieser Hochschularten in Frage zu stellen. Hochschulen können Bachelor-Studiengänge einrichten, auch wenn sie keine Master-Studiengänge anbieten – und umgekehrt.

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzung für ein Bachelor-Studium ergibt sich nach wie vor aus der allgemeinen Zulassungspraxis der Hochschule: An Uni- versitäten wird die allgemeine Hochschulreife vorausgesetzt, an Fach- hochschulen die Fachhochschulreife.

Die Zulassungsvoraussetzung für ein Master-Studium ist zuerst immer ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss (z.B. Bachelor). Um min- destens ein Niveau entsprechend der bisherigen Diplom-Abschlüsse zu gewährleisten, hat die KMK beschlossen, das Studium im Master- Studiengang von weiteren, besonderen Zulassungsvoraussetzungen ab- hängig zu machen. Diese Voraussetzungen sind von den Hochschulen in eigener Regie zu definieren. Die Gewerkschaften haben diese Position immer wieder scharf kritisiert, da nicht einzusehen ist, warum auf dieser Stufe selektiert werden muss.

Master-Abschlüsse berechtigen grundsätzlich zur Promotion, gleichgültig, ob sie an einer Fachhochschule oder an einer Universität erworben sind.

Promotionen sind aber an Fachhochschulen nicht möglich. Die Universi- täten regeln die Zulassungsvoraussetzungen.

Studiengangprofile

Die Hochschulen können ihre Master-Studiengänge durch „stärker an- wendungsorientierte“ oder „stärker forschungsorientierte“ Profile differen- zieren. Eine Differenzierung nach der Dauer der Studiengänge erfolgt dabei nicht. In Bachelor-Studiengängen wird keine Profilbildung erfolgen.

Die Hochschulen haben bei der Einrichtung eines Master-Studiengangs festzulegen, um welche Art eines Studiengangs es sich handelt:

- einen „konsekutiven“ Bachelor-/Master-Studiengang: Die Studiengän- ge sind nach Maßgabe der Prüfungsordnung inhaltlich aufeinander aufgebaut. Sie dauern zusammen 5 Jahre. Dabei kann das Master- Studium den Bachelor-Studiengang fachlich fortführen oder (soweit der fachliche Zusammenhang gewahrt bleibt) fachübergreifend erwei- tern. (Dieses Modul schließt Hochschulwechsel und Phasen der Be- rufstätigkeit nicht aus).

- einen „nicht-konsekutiven“ Studiengang: Dieser Master-Studiengang baut inhaltlich nicht auf den vorausgegangenen Bachelor-Studiengang auf, entspricht aber in den Anforderungen dem konsekutiven Master- Studiengang. Ein solcher Studiengang führt zum gleichen Qualifikati- onsniveau und den gleichen Berechtigungen.

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- einen weiterbildenden Master-Studiengang: Er setzt nach einem quali- fizierten Hochschulabschluss eine mindestens einjährige qualifizierte Berufstätigkeit voraus und soll an die beruflichen Erfahrungen an- knüpfen. Die weiterbildenden Master-Studiengänge entsprechen in den Anforderungen den konsekutiven Master-Studiengängen und füh- ren zum gleichen Qualifikationsniveau und den gleichen Berechtigun- gen.

Bachelor im Vergleich

Für die meisten der am Bologna-Prozess beteiligten Länder war die Ein- führung gestufter Studiengänge Neuland. Mit ihrer Einführung - der "un- dergraduate" Bereich mit dem Bachelor und der "graduate" Bereich mit dem Master als Regelabschluss - ist zugleich die Erwartung verbunden, dass die Transparenz der Studiengänge und -abschlüsse europaweit er- höht und die studentische Mobilität erleichtert werden kann. Außerdem erhofft man sich eine Steigerung der internationalen Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Hochschulen. Aber bereits vor der Bologna-Erklärung gab es - insbesondere in den angelsächsischen oder angelsächsisch-geprägten Ländern - gewachsene, traditionelle Stu- dienabschlüsse mit den Bezeichnungen Bachelor und Master. Diese Länder, insbesondere die USA, Kanada, Australien, Neuseeland und Ja- pan, nehmen nicht am Bologna-Prozess teil, ändern ihre Studienstruktu- ren nicht.

Daraus kann ein Problem erwachsen, wenn deutsche oder europäische Bachelor-Absolventen in diesen Ländern ein Masterstudium oder eine Berufstätigkeit aufnehmen wollen und dieser Abschluss nicht als gleich- wertig zum inländischen Abschluss anerkannt wird. Probleme können sich aber auch ergeben, wenn Bachelors aus diesen Ländern nach Deutschland oder Europa kommen und z.B. einen Job suchen. Deshalb hat 2004 das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) in Bielefeld eine Studie zum Vergleich angelsächsischer Bachelor-Modelle angestellt.

Eines der Ergebnisse war, dass in einigen der untersuchten Länder Bil- dungseinrichtungen zum Hochschulsektor gezählt werden, die unter dem Niveau der deutschen Bachelors liegen! So werden Bildungsprogramme als akademisch aufgefasst, die in Deutschland Teil des Berufsausbil- dungssystems sind, der "Bachelor" z.B. mit einem Chemikanten, einem Industriemechaniker oder Industriekaufmann vergleichbar ist. Hier hilft nur, neben dem Zeugnis die Inhalte anzuschauen und zu bewerten - oder sich so etwas ähnliches wie ein Diploma-Supplement geben zu lassen, will man nicht Äpfel mit Tomaten vergleichen.

An britischen Hochschulen z.B. gibt es drei Abschlussniveaus: "sub- degree", der als erster Hochschulabschluss ("first degree") anerkannt wird, das "postgraduate" Studium sowie die Promotion. Der subdegree, der von 15 % aller Studierenden erworben wird, umfasst eine breite Pa- lette von hauptsächlich beruflichen Ausbildungsgängen von ein- bis zwei- jähriger Dauer; die meisten Studierenden befinden sich hier in Teilzeit- programmen an nicht-universitären Einrichtungen. Die Studiengänge des

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ersten Hochschulgrades (Bachelor), die 75 % aller Studierenden belegen, dauern drei bis vier Jahre (im medizinischen Bereich 5 bis 6 Jahre).

Postgraduate studies , die von 11 % der Studierenden verfolgt werden, führen nach ein bis zwei Jahren zu höheren (advanced) degrees oder zu Mastergraden bzw. nach drei bis vier Jahren zur Promotion.

Hier sind also Personalverantwortliche und Betriebsräte / Personalräte gefordert, sich bei Einstellungen Klarheit über die tatsächliche Qualifikati- on eines Kandidaten zu verschaffen. Hilfreich hierbei ist die Analyse des Diploma Supplements (siehe Kapitel 3).

Studiengänge und Studienstrukturen Modularisierung und Prüfungsstruktur

Alle Bachelor- und Master-Studiengänge müssen modularisiert aufgebaut und mit einem Leistungspunktesystem ausgestattet sein. Unter einem Modul versteht man die Zusammenfassung eines bestimmten, abgrenz- baren Stoffgebietes zu thematisch und zeitlich abgerundeten, in sich ge- schlossenen, abprüfbaren Einheiten. Module können sich aus verschie- denen Lehr- und Lernformen zusammensetzen - wie z.B. Vorlesungen, Übungen, Seminare und Praktika - oder aber auch aus komplexeren Pro- jektarbeiten bestehen. Ein Modul soll sich im Regelfall nicht über ein Se- mester hinaus erstrecken, nur im Ausnahmefall kann es über mehrere Semester ausgedehnt werden.

Die Module sind in einem Modulhandbuch detailliert zu beschreiben:

Welche Inhalte werden vermittelt, welche Zulassungsvoraussetzungen sind vorgegeben, Dauer und zeitliche Lage, Lehrende innerhalb des Mo- duls (Input-Orientierung). Neben dieser Beschreibung der Module ist auch aufzuzeigen, in welcher Weise die Module zu den gewünschten Ausbildungszielen beitragen – welche definierbaren Kompetenzen also vermittelt werden (Output-Orientierung) – und wie und in welchem Um- fang die Module in einem Leistungspunktesystem berücksichtigt werden.

Module werden grundsätzlich zeitnah mit Prüfungen abgeschlossen. Die- se Modulabschlussprüfungen ersetzen in ihrer Summe die alten Ab- schlussprüfungen der Diplom-Studiengänge. Sie können schriftlich oder mündlich, durch Erstellung von Praktikumsprotokollen oder Dokumentati- onen, durch Vorträge und Kolloquien usw. erfolgen, es muss sich also jeweils um nachprüfbar messbare Leistungen handeln.

Das Ergebnis jeder Modulabschlussprüfung geht über die Leistungspunk- te gewichtet in die rechnerisch zu ermittelnde Abschlussnote ein.

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Module im Überblick:

Die Beschreibung eines Moduls soll mindestens enthalten:

1. Inhalt und Qualifikationsziel des Moduls 2. Lehr- und Lernformen

3. Voraussetzungen für die Teilnehmer 4. Verwendbarkeit des Moduls

5. Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (studienbegleitende Prü- fungen)

6. Anzahl der Leistungspunkte

7. Häufigkeit des Angebots von Modulen 8. Arbeitsaufwand

9. Dauer der Module

10. Beteiligte Lehrende

Leistungspunkte (ECTS)

Leistungspunkte - synonym werden allgemein die Begriffe „Credit points“ (CP) oder Credits verwendet - sind ein quantitatives Maß für die zeitliche Gesamtleis- tung des Studierenden, der so genannten „workload“. Sie schließen bei den Modulen ein

• die Zeit für den unmittelbaren Unterricht (Präsenzstudium)

• die Zeit für die Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffes (Selbststudium)

• die Prüfungsvorbereitungs- und die Prüfungszeit für die Modulprüfungen Auch Studienarbeiten, gegebenenfalls Praktika und die Abschlussarbeiten (Ba- chelor- bzw. Master-Arbeit) werden mit Leistungspunkten versehen. Die Prüfun- gen müssen ebenso wie die Prüfungsvorbereitungen (Semesterarbeiten, Exkur- sionsberichte, Hausarbeiten) nach Art und Umfang im Modulhandbuch be- schrieben sein und bei der Ermittlung der ECTS-Punkte berücksichtigt werden.

Für einen Leistungspunkt wird eine Arbeitsbelastung (workload) des Studieren- den im Präsenz- und Selbststudium von 30 (Zeit-)Stunden angenommen. In der Regel werden pro Semester 30, pro Studienjahr also 60 Leistungspunkte verge- ben. Die gesamte Arbeitsbelastung darf im Semester (einschließlich (!) vorle- sungsfreier Zeit) 900 Stunden bzw. im Studienjahr 1800 Stunden nicht über- schreiten. Das entspricht etwa einer 40-Stunden-Woche eines „Werktätigen“. In anderen „Bologna-Ländern“ werden dagegen weitaus niedrigere Stundenwerte angesetzt. An dieser hohen deutschen Arbeitsbelastung setzt auch die gewerk- schaftliche Kritik an, da sie ein Grund dafür sein kann, dass Regelstudienzeiten nicht eingehalten werden können.

Bei einer Regelstudienzeit von 3 Jahren bzw. 6 Semestern sind für den Bache- lor-Abschluss in der Regel also 180 Credit points (CP) nachzuweisen. Entspre- chend internationalen Anforderungen werden für den Master-Abschluss unter Einbeziehung des vorausgegangenen Bachelor-Studiums insgesamt 300 CP benötigt, für das zweijährige Master-Studium selbst also 120 CP.

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Leistungspunkte und Noten sind in den Abschlussdokumenten (Bachelor- und Master-Zeugnis) getrennt auszuweisen - sowohl für die Module als auch für das Gesamtergebnis. Das Gesamt(prüfungs)ergebnis errechnet sich aus dem ECTS-gewichteten Mittelwert der Modul-Leistungen.

Um die Zahl der Prüfungen zu begrenzen und ein Studium überhaupt studierbar zu gestalten, sollte die Mindestgröße für einzelne Module einer Größe von etwa 5 bis 10 CP entsprechen. Damit könnte ein Bachelor-Studium aus etwa 30 Mo- dulen bestehen. Der Bearbeitungsumfang für die Bachelor-Arbeit beträgt nach KMK-Richtlinie mindestens 6 CP und darf 12 CP nicht überschreiten. Für die Master-Arbeit ist ein Bearbeitungsumfang von 15 bis 30 CP vorgesehen.

Diploma Supplement

Um die Transparenz der Qualifikationen für akademische und berufliche Zwecke zu erhöhen, haben Europäische Kommission, Europarat und UNESCO gemein- sam einen "Diplomzusatz" entwickelt. Er beschreibt Art und Inhalt des Studien- gangs sowie das jeweilige Qualifikationsniveau. Zusätzlich liefert das Dokument Informationen über das Hochschulsystem des ausstellenden Landes, so dass die Qualifikation im jeweiligen Bildungskontext gesehen werden kann.

Dieses Zusatz-Zertifikat enthält wichtige Informationen, aus denen Personalab- teilung und Betriebsrat Entscheidungskriterien für die Einsatzmöglichkeiten und Eingruppierung ableiten können:

• Die erworbene Qualifikation wird verständlicher und ihre Vergleichbar- keit im Ausland wird erhöht.

• Die absolvierten Module und die erworbenen Kompetenzen werden genau beschrieben.

• Objektivität und eine faire Beurteilung der Leistungen und Kompeten- zen werden gewährleistet.

• Einfacherer Zugang zu Arbeits- und Studiermöglichkeiten im Ausland wird ermöglicht.

• Berufsbezogene Kompetenzen werden nachgewiesen.

Zur Sicherung der Transparenz im nationalen wie im internationalen Rahmen wird jedem Bachelor und Master mit seinem Zeugnis und seiner Urkunde nun dieses Diploma Supplement in der jeweiligen Landessprache und in Englisch ausgehändigt. Ein Beispiel aus dem Ingenieurbereich ist im Anhang zu finden.

Das Diploma Supplement enthält eine detaillierte Beschreibung

• Angaben zur Person

• Angaben zur Qualifikation

• Angaben zum Niveau der Qualifikation

• Angaben über den Inhalt und die erzielten Ergebnisse,

• Angaben zur Funktion der Qualifikation

• der Bedeutung der (nationalen) Notenskala,

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Abschlüsse und Akademische Grade

Abschlüsse

Für den Bereich der Mathematik, der Naturwissenschaften, der Informatik und der Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften sind die Titel Ba- chelor of Science (B.Sc.) und Master of Science (M.Sc.) vorgesehen.

Für den Bereich der Ingenieurwissenschaften haben die Antragsteller das Wahlrecht zwischen einem Bachelor of Science (B.Sc.)/Master of Scien- ce (M.Sc.) und einem Bachelor of Engineering (B.Eng.)/Master of Engi- neering (M.Eng.).

Bei interdisziplinären Studiengängen richtet sich die Abschlussbezeich- nung nach dem Fachgebiet, dessen Bedeutung im Studiengang über- wiegt; bei den Ingenieurwissenschaften und den Wirtschaftswissenschaf- ten richtet sie sich nach der inhaltlichen Ausrichtung des Studiengangs.

Es gilt der Leitsatz: „Das, was drauf steht, muss auch drin sein“.

Gradbezeichnungen

Ein einfaches System der Gradbezeichnung ist Voraussetzung für die Akzeptanz des neuen Studiensystems. Für konsekutive Studiengänge werden die Abschlussbezeichnungen Bachelor-/Master of Arts, Bachelor- / Master of Science, Bachelor-/Master of Engineering und Bachelor- /Master of Laws vergeben.

Diese Mastergrade dürfen für Weiterbildungsstudiengänge nur verwandt werden, wenn sie in ihren Anforderungen einem konsekutiven Master- Studiengang gleichwertig sind. Darüber hinausgehende, insbesondere für den Berufszugang wichtige detaillierte Informationen zu dem jeweiligen Studiengang und den erworbenen Qualifikationen ergeben sich aus dem Diploma Supplement.

Akkreditierung der Bachelor- und Master-Studiengänge

Bereits in der Bologna-Erklärung wurde vereinbart, dass die Bachelor- und Master-Studiengänge grundsätzlich zu „akkreditieren“ sind. Dabei sind bei dieser Akkreditierung die Einhaltung der von der KMK beschlos- senen ländergemeinsamen Vorgaben für diese Studiengänge zu überprü- fen. Die Akkreditierung ist eine externe Qualitätssicherungsmaßnahme.

Nach Beschlüssen der Hochschulrektorenkonferenz und der Kultusminis- terkonferenz ist für Deutschland ausschließlich eine Akkreditierung von konkreten Studiengängen, nicht von Hochschulen oder Fachbreichen vorgesehen.

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5. Konsequenzen für den Arbeitsmarkt

Im Wintersemester 2007/2008 führen laut HRK 61 % aller Studiengänge an deutschen Hochschulen zu den Abschlüssen Bachelor und Master. Die Entwick- lung der Umstellung hat sich in den letzten Jahren beschleunigt. Es kann wohl davon ausgegangen werden, dass die Umstellung auf die neuen gestuften Stu- diengänge bis zum Jahr 2010 weitgehend erfolgt istIm Wintersemester 2007/2008 haben bereits über ein Viertel aller Studienanfänger ein Bachelor- oder Masterstudium aufgenommen.

Wegen der sich beschleunigenden Umstellung und der starken Zunahme an Studienanfängern in den neuen Studiengängen ist in den nächsten Jahren mit stetig wachsenden Bachelor- und Masterabsolventen zu rechnen. Hinzu kommt, dass nun in fast allen Bundesländern auch die LehrerInnenausbildung auf die gestufte Studienstruktur umgestellt wird und die Diskussion auch für die bislang ausgenommenen Bereiche Jura und Medizin Fahrt aufnimmt. In wenigen Jahren werden z. B. nur noch Bachelor- und Master-Ingenieure und -Betriebswirte in den Arbeitsmarkt drängen.

Was unterscheidet Bachelor und Master von Diplom-Ingenieuren und was sollen Bachelor und Master können?

Das Bachelor- und Masterstudium soll sowohl der Wissensvermittlung als auch dem Erwerb von Kompetenzen dienen, die Voraussetzungen für Problemlö- sungsfähigkeit und für erfolgreiches und zielgerichtetes Handeln im Berufsfeld sowie für lebenslanges Lernen sind. Der Studiengang soll durch die Vermittlung von grundlegendem, fachspezifischem und fachübergreifendem Wissen und Können dem Erwerb von Methoden- und persönlichen Kompetenzen dienen.

Damit das im Bologna-Prozess formulierte Ziel der europaweiten Vergleichbar- keit der Studienabschlüsse auch tatsächlich erreicht werden kann, wurden im März 2002 die "Dublin Descriptors" für die Bachelor- und Masterabschlüsse ausgearbeitet. Die "Dublin Descriptors" beschreiben, welche generellen Qualifi- kationen von diesen Absolventen erwartet werden können:

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Studierende mit einem Bachelor-Abschluss haben folgende Qualifi- kationen erworben

• Sie haben in einem Studienfach Wissen und Verstehen demonstriert, das auf ihre generellen Sekundarstufen-Bildung aufbaut und darüber hinaus- geht, und das sich üblicherweise auf einem Niveau befindet, das, unterstützt durch wissenschaftliche Lehrbücher, zumindest in einigen Aspekten an neueste Erkenntnisse in ihrem Studienfach anknüpft;

• sie können ihr Wissen und Verstehen in einer Weise anwenden, die von ei- nem professionellen Zugang zu ihrer Arbeit oder ihrem Beruf zeugt, und sie verfügen über Kompetenzen, die üblicherweise durch das Formulieren und Untermauern von Argumenten und das Lösen von Problemen in ihrem Stu- dienfach demonstriert werden;

• sie besitzen die Fähigkeit, relevante Daten (üblicherweise innerhalb ihres Studienfachs) zu sammeln und zu interpretieren, um Einschätzungen zu stützen, die relevante soziale, wissenschaftliche oder ethische Belange mit berücksichtigen;

• sie können Informationen, Ideen, Probleme und Lösungen sowohl an Exper- ten als auch an Laien vermitteln;

sie haben die Lernfähigkeit entwickelt, sich selbständig und kontinuierlich weiterzubilden.

Studierende mit einem Master-Abschluss haben folgende Qualifika- tionen erworben:

• Sie haben Wissen und Verstehen demonstriert, das auf den üblicherweise mit dem Bachelor-Level assoziierten Kenntnissen aufbaut und diese vertieft, und das eine Basis oder Möglichkeit liefert für Originalität im Entwickeln und/oder Anwenden von Ideen, häufig in einem Forschungskontext;

• sie können ihr Wissen und Verstehen und ihre Problemlösungsfähigkeiten in neuen oder unvertrauten Zusammenhängen innerhalb breiter (oder multi- disziplinärer) Kontexte in ihrem Studienfach anwenden;

• sie besitzen die Fähigkeit, Wissen zu integrieren, sie können mit Komplexi- tät umgehen und sie können auf der Basis unvollständiger oder begrenzter Informationen Einschätzungen formulieren, die aber trotzdem die mit der Anwendung ihres Wissens und Verstehens verbundenen sozialen und ethi- schen Verantwortungen berücksichtigen;

• sie können ihre Schlussfolgerungen und das Wissen und die Prinzipien, die ihnen zugrunde liegen, klar und eindeutig kommunizieren - sowohl an Ex- perten wie auch an Laien;

• sie haben die Lernfähigkeit entwickelt, sich auf eine weitgehend selbstge- steuerte und autonome Art weiterzubilden.

Ingenieure, Naturwissenschaftler, Informatiker und Betriebswirte nehmen ihre beruflichen Aufgaben in einem internationalen, interdisziplinären und stark wett- bewerbsorientierten Zusammenhang wahr. Menschen, Natur, Wissenschaft und Technik, Unternehmen und Gesellschaft wirken mit dem Ziel der ökologischen, sozialen und ökonomischen Nachhaltigkeit zusammen. Daher muss ein gutes

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Studium neben der Vermittlung von Fachkompetenzen das gesellschaftliche und ethische Verantwortungsbewusstsein weiter entwickeln. Und es muss den Studierenden Gelegenheit geben, die erforderlichen Schlüsselqualifikationen zu erwerben. Dazu gehören ökonomische, ökologische und arbeitswissen- schaftliche Grundkompetenz, ebenso wie die Fähigkeit, sich selbst und seine Projekte zu organisieren und mit Kritik und Konflikten angemessen umzugehen.

Darüber hinaus soll das Denken in fächerübergreifenden Zusammenhängen geschult werden sowie strategische Handlungskompetenz und unternehmeri- sches Denken vermittelt werden. Parallel dazu ist eine Förderung der Qualifika- tion in Fremdsprachen erforderlich, damit die Absolventen auch im internatio- nalen Rahmen entsprechend agieren können

Mögliche Einsatzfelder von Bachelor und Master in der Wirtschaft

Dank der vielen Aufklärungskampagnen der Wirtschaftsverbände und der Politik ist der Bekanntheitsgrad der neuen Studienabschlüsse in den letzten Jahren stark gestiegen. Der Bachelor hat nicht mehr das Image von einem "Diplom light". Auf dem Arbeitsmarkt haben die Bachelors selbst in den Ingenieurwis- senschaften inzwischen gute Beschäftigungschancen. Die Betriebe schätzen inzwischen die praxisorientierte Ausbildung der Bachelors. Bei den Einstiegsge- hältern liegen sie generell etwa gleichauf mit den traditionell ausgebildeten Dip- lom-Absolventen.

Gut jedes vierte Unternehmen der Chemie- und Pharma-Branche, der Elektro- technik, im Fahrzeug und Maschinen- bzw. Anlagenbau findet derzeit keine passenden Bewerber im Ingenieurbereich. Weil im Bachelor-Studium praxisbe- zogen studiert wird, setzen die Unternehmen nun stärker auf diese neuen Fach- kräfte, insbesondere derzeit noch im Energiesektor sowie im Maschinen- und Anlagenbau. Ein Fünftel der Energieunternehmen will bevorzugt Bachelor- Ingenieure einstellen, im Maschinenbau jede sechste Firma. Gern gesehen sind die Bachelor-Absolventen auch in Betrieben der Informations- und Kommunika- tionstechnik – 60 % dieser Firmen würden vorrangig oder teilweise Bachelors auf freien Stellen einsetzen. Überdurchschnittlich an den Kurzzeitstudenten inte- ressiert sind einer IW-Umfrage zufolge auch die Unternehmen der Bio- und Me- dizintechnik, des Fahrzeugbaus, der Elektrotechnik und der Chemie- und Phar- ma-Industrie. Größter „Bachelor-Skeptiker" ist noch die Bauwirtschaft.

Die IG Metall fragt jedes Jahr bei den Betriebsräten der großen Unternehmen bzw. Konzerne nach, für welche Gehälter Absolventen von Berufsakademien, Fachhochschulen, Universitäten und Technischen Hochschulen eingestellt wur- den. Die letzte Umfrage1 (3. Quartal 2005) umfasst 30 große Unternehmen vor allem aus den Bereichen Automobil, Elektro, IT, Maschinenbau, Stahl und Tele- kommunikation, und zwar sowohl bei tarifgebundenen als auch bei tarifunge- bundenen Unternehmen. In die Befragung sind die Daten von ca. 2500 Be- rufseinsteigern eingegangen.

1 www.igmetall.de

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Die wichtigsten Ergebnisse:

• die Einstiegsgehälter sind im Schnitt insgesamt um 5 bis 6 % gegenüber dem Vorjahr gesunken; die Bereitschaft der Unternehmen, übertarifliche Gehälter zu zahlen, ist offenkundig zurückgegangen

• Uni-Absolventen bekommen nach wie vor mehr Geld; im Schnitt etwa 9 bis 10 %.

Einstiegs-Jahresgehälter in €:

Abschluss Hochschule 90 % liegen darunter

Genau die Mitte

10 % liegen darunter BWL, VWL Uni / Master 50.983 44.525 37.819 Ingenieur, Informa-

tiker, Naturwissen- schaftler

Uni / Master 50.347 44.769 40.547

BWL FH 45.456 41.000 37.181

Ingenieur, Informa- tiker, Naturwissen- schaftler

FH 44.302 40.589 37.219

BWL Berufsakademie, Bachelor

43.710 37.740 32.870 Ingenieur, Informa-

tiker

Berufsakademie, Bachelor

44.075 40.890 34.032

(Enthalten sind nur die „harten“ Gehaltsbestandteile die nicht einseitig vom Unternehmen geändert können:

fixes Monatsgehalt, 13. Gehalt, Leistungszulage, Urlaubsgeld…)

Gleichstellungsgrundsätze / Berechtigungen für den Öffentlichen Dienst

Bachelor-Abschlüsse verleihen grundsätzlich dieselben Berechtigungen wie die bisherigen Diplom-Abschlüsse der Fachhochschulen; konsekutive Master- Abschlüsse verleihen dieselben Berechtigungen wie Diplom- und Magister- Abschlüsse der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen. Das gilt auch für die Wertigkeit dieser Abschlüsse. Diese Festlegung des HRG und der KMK ist insbesondere wichtig für den Öffentlichen Dienst und gleichgestellte Instituti- onen bei Fragen der Eingruppierung und Einstufung.

Es werden keine Unterschiede hinsichtlich der Dauer der Studiengänge, der Profiltypen und der Institutionen, an denen die Bachelor- oder Master- Abschlüsse erworben wurden, gemacht. Das bedeutet, dass formal die Universi- täts- und Fachhochschul-Abschlüsse gleichgestellt sind.

Perspektiven für eine neue Personalentwicklung

Die gestufte Struktur der neuen Studiengänge ist nicht unumstritten. So befürch- ten viele Skeptiker, dass mit dem Bachelor langfristig ein „Billigstudium“ einge-

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richtet wird und nur noch eine geringe Anzahl der Studierenden den Weg in ein Master-Studium finden wird.

Auf der anderen Seite kann man diese Struktur auch als Chance begreifen und versuchen, neue Wege ins Berufsleben und neue Perspektiven für das vielbe- schworene „lebenslange Lernen“ zu entwickeln. Wenn der Bachelor-Abschluss der erste berufsqualifizierende akademische Abschluss sein und sich als sol- cher in der Arbeitswelt durchsetzen soll, wird das nicht gelingen, ohne die Per- spektive Master-Abschluss aus dem Auge zu verlieren.

Gute Bachelor, die schon im Alter von 21 bis 22 Jahren in ein Unternehmen einsteigen, haben dagegen die Chance, nach einiger Berufspraxis wieder aus- zusteigen oder sich beurlauben zu lassen, um ein Vollzeit-Master-Studium auf- zunehmen oder ein berufsbegleitendes Master-Studium zu absolvieren.

Weitsichtige Unternehmen können auch die Chance nutzen, als Teil ihrer Per- sonalentwicklung Nachwuchskräfte zu fördern und an sich zu binden, indem sie mehr als in der Vergangenheit Freistellungsregelungen für ein Studium anbie- ten. Diese Möglichkeit ist schon jetzt durch Tarifverträge und Betriebsvereinba- rungen in vielen Unternehmen gegeben, wird aber nicht oft genutzt.

Je nach Zielsetzung der Personalentwicklungsmaßnahmen kann ein aufbauen- des Master-Studium das Fachwissen vertiefen oder auch verbreitern. So kann z.B. mit einem Bachelor der Chemie, Verfahrenstechnik oder Elektrotechnik im Rahmen seiner Entwicklungsplanung vereinbart werden, dass er zur Vorberei- tung auf Führungsaufgaben oder spezielle Fachaufgaben den Schwerpunkt des Master-Studiums auf z.B. Marketing, Umwelt- und Haftungsrecht, Betriebswirt- schaft o.ä. legen soll.

Erste Angebote der Hochschulen dieser Art gibt es heute schon, mit zunehmen- dem Interesse der Unternehmen werden die Hochschulen entsprechende An- gebote verstärken. Hier tun sich für die Zukunft neue Chancen für engere Ko- operationen zwischen Hochschulen und Unternehmen auf - für Kooperationen, die in der Vergangenheit oft beschworen, aber selten praktiziert wurden.

Daraus eröffnen sich interessante neue Handlungsfelder für Betriebsräte, die gestaltend auf dem Gebiet der Personalentwicklung wirken können. Denkbar sind z.B. freiwillige Betriebsvereinbarungen, die Regelungen zu Personalent- wicklungsplänen, Laufbahn- und Karriere-Plänen usw. enthalten können

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Prognostiziertes Qualifizierungsverhalten

Bachelor Studium 100 %

Master Studium

20 %

Berufsausübung mit Master 40 %

Berufsausübung mit Bachelor Abschluss

Bis zu 80 % bis zu 60 % Masterstudium

Berufsbegleitend Bis zu 20 %

Absolventen Jahrgang Nach 10 Jahren

in Anlehnung an VDI:

Qualifizierungsverhalten von Ingenieuren

(aus: Vortrag der Vizepräsidentin der HAW Hamburg, Frau Prof. Ulrike Arens-Azevedo, 11.5.2006)

Verzahnung Ausbildung - Studium in dualen Studiengängen

Derzeit nehmen knapp 10 % der Auszubildenden die Möglichkeit wahr, beglei- tend zur „klassischen“ Berufsausbildung ein Studium zu absolvieren - entweder, an Fachhochschulen oder an Berufsakademien. Die Einführung der kurzen Ba- chelor-Studiengänge in Verbindung mit der Modularisierung wird in Zukunft die Organisation und Durchführung von ausbildungsbegleitenden Studiengängen erleichtern. Wenn die Unternehmen, die Auszubildenden und die Hochschulen erst erkannt haben, welch enormes Potential in dieser Konzeption steckt, wird sich über die Möglichkeit einer Kooperation zwischen Wissenschaft und Praxis ein deutlicher Qualitätsschub insbesondere für die guten und sehr guten Auszu- bildenden einstellen.

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6. Was können Betriebsräte tun?

Für Betriebs- und Personalräte sowie für die Jugend- und Auszubildendenver- tretungen gibt es verschiedene Ebenen, auf denen sie aktiv werden können.

Handlungsfelder im Vorfeld der ersten Einstellung eines Bachelors oder Masters im Unternehmen oder Betrieb können sein:

Betriebsvereinbarungen zum Praktikum: Grundlage für betriebliche Verein- barungen sollte immer sein, dass die Praktikanten qualifizierte fachliche Aufga- ben übernehmen. Daneben ist wichtig:

• Ein Praktikum ist immer auch Lernort für Teamarbeit und soziale Kompe- tenz. Deshalb müssen Praktikanten so weit wie möglich in Team- und Projektarbeit einbezogen werden.

• Ein Praktikum muss auch ein Ort der Reflexion sein. Deshalb müssen durch Praktikumsbegleiter, Mentoren o.ä. immer wieder Auswertungen der Erfahrungen erfolgen – am besten auf betrieblicher und auf Hoch- schulebene.

• Ein gutes Praktikum ist strukturiert, geplant und wird von einem verant- wortlichen Praktikanten-Betreuer begleitet. Bei der Erstellung der Aus- bildungspläne für die Praktika und bei der Auswahl dieser Betreuer hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht.

• Am Ende des Praktikums ist ein Feedback des Unternehmens an die Hochschule wichtig, z.B. in Form eines Praktikumsberichts. Darin sollte enthalten sein, inwieweit der Ausbildungsstand des Praktikanten bei Praktikumsbeginn dem entsprach, was an Fähigkeiten und Kenntnissen für ihn wichtig gewesen wäre – im Klartext: Sind die Studierenden mit Bücherwissen vollgestopft worden oder waren sie handlungsfähig?

Zu diesem Thema gibt es Arbeitshilfen für Betriebsräte der IG Metall zum The- ma Praktikum / Arbeit mit Praktikanten, in der Handlungsmöglichkeiten und rechtliche Vorgaben aufgezeigt werden (Broschüre „Checkliste Praktikum, IG Metall Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, Hannover).

Information / Werbung von Praktikanten: Traditionell werben Gewerkschaften / Betriebsräte Auszubildende möglichst schon bei Beginn ihrer Ausbildung, in- dem sie

• zum einen die Neuen mit Informationen und Unterstützung versorgen und

• sich zum anderen als Interessenvertretung für eine qualifizierte Ausbil- dung und – auch nach deren Ende – für angemessene Arbeitsbedin- gungen und Entgelt darstellen.

Parallel dazu tut sich ein zweites Feld der Nachwuchswerbung auf, da

• der Anteil der Beschäftigten mit Hochschulbildung ständig steigt.

• besonders Fachhochschul-Absolventen häufig ihr Leben lang im tarifli- chen Bereich arbeiten werden.

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• Praktikanten in vielen Fällen anstreben, im Praktikumsbetrieb auch eine Anstellung zu finden und

• bei Eintritt ins Praktikum möglicherweise einfacher als Gruppe anzuspre- chen sind als beim Berufseinstieg.

• Deshalb sind auch Praktikanten eine wichtige Zielgruppe gewerkschaftli- cher Arbeit. Ihnen sollte mit der gleichen Aufmerksamkeit begegnet werden wie Auszubildenden.

Umsetzung Tarifverträge: Eine klassische Aufgabe der Betriebsräte ist es, auf die Umsetzung der Tarifverträge zu achten. Bei der Eingruppierung eines neu einzustellenden Bachelors oder Masters besteht häufig Interpretationsspiel- raum, da insbesondere die zukünftige Tätigkeit nicht präzise genug in einer Stel- lenbeschreibung definiert wird. Hier besteht Gestaltungsspielraum, der genutzt werden muss – insbesondere wenn noch keine Tarifverträge vorliegen, in denen die Bachelor und Master ausdrücklich aufgeführt sind.

Bei der Eingruppierung von Bachelor und Master muss sowohl die zeitliche Dauer des Studiums als auch das Qualifikationsniveau berücksichtigt werden.

Ob aufgrund der Dauer eines Bachelor-Studiums eine Gleichsetzung mit einer Technikerausbildung, einer Ausbildung an einer Berufsakademie oder Meister- ausbildung tariflich äquivalent sein können, muss sorgfältig geprüft werden. Die besonders in den summarischen Tarifverträgen vorgesehene Stufung der Ein- gangsentgeltgruppen nach 3 / 4 / 5 Jahren Studienzeit der "alten" Diplomstu- diengänge an Fachhochschulen und Universitäten war prinzipiell vertretbar.

Während bisher in Tarifverträgen generell zwischen Fachhochschulabsolventen und Universitätsabsolventen unterschieden wurde, wird die Situation in Zukunft komplizierter.

Ob die Situation einfach auf ein Masterstudium übertragen werden kann, muss abgewogen werden. Ein Masterabschluss stellt tatsächlich eine andere Qualifi- kation dar als ein Bachelor-Abschluss.

Allerdings besteht aktuell ein Problem für Bachelor-Studierende:

• In einigen Tarifverträgen wird nicht allgemein auf eine Hochschulausbil- dung als Mindestvoraussetzung für eine „akademische“ Entgeltgruppe Bezug genommen, sondern auf „eine mindestens vierjährige Hochschul- ausbildung“.

• In anderen Tarifverträgen wird zwar ausdrücklich eine Eingruppierung für Bachelor-Absolventen vorgesehen, ab einer bestimmten Gruppe wird (E 10) aber ebenfalls eine mindestens vierjährige Hochschulausbildung zwingend vorausgesetzt.

• Problematisch daran ist, dass in der Regel Bachelor-Studiengänge als 6 bis 7-semestrige (6 Theoriesemester plus ggf. ein Praxissemester) Stu- diengänge angeboten werden. Gleichzeitig soll der Bachelor-Abschluss berufsqualifizierend sein, also auf Dauer im Arbeitsleben tragen.

• Dadurch kommen viele Hochschulabsolventen in eine niedrigere (Ein- gangs-) Entgeltgruppe als früher. Faktisch erfolgt so eine Abwertung ge-

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genüber dem bisherigen Status besonders für Fachhochschulabsolven- ten.

Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten gibt es weiterhin auf dem Gebiet der Weiterbildung und Personalentwicklung sowie bei den Eingruppierungen. Da die Bachelor und Master derzeit erst in sehr geringer Zahl die Hochschulen verlas- sen , gab es für die Tarifvertragspartner bislang keinen großen Handlungsdruck.

Für die betrieblichen Interessenvertreter bietet sich nun an, bis zur Einstufung der Bachelor und Master betriebliche Regelungsabsprachen oder Betriebsver- einbarungen zur Eingruppierung abzuschließen. Davon unberührt bleibt natür- lich das Recht der Betriebs- und Personalräte, im Rahmen der personellen Ein- zelmaßnahmen ihren Einfluss geltend zumachen.

7. Perspektiven Gewerkschaftlicher Arbeit

Tarifpolitik: Es ist wichtig, dass die Absolventen der neuen Studiengänge in Zukunft nicht schlechter gestellt werden als bisher. Daraus ergebe sich Anforde- rungen an zukünftige Tarifverträge:

• Da der Bachelor in Zukunft der standardmäßige berufsqualifizierende Hochschul-Abschluss sein wird, müssen diesen Absolventen grundsätz- lich so behandelt werden wie in der Vergangenheit die „klassischen“ Dip- lom-Hochschulabolventen.

• Die Kontinuität Facharbeiter – Techniker – Weiterqualifizierung darf auch weiterhin nicht unterbrochen werden. Aufstiegsmöglichkeiten bis weit in die „akademischen Entgeltgruppen“ müssen auch in Zukunft vorhanden sein. Auf keinen Fall sollte die Bachelor-Ebene eine „Sperrschicht“ für diejenigen darstellen, die sich nach einer Facharbeiterausbildung weiter- entwickeln wollen, ohne eine Hochschule zu besuchen.

• Das betriebliche Praktikum im Rahmen des Studiums sollte politisch wei- ter gefordert und betriebsseitig weiter gefördert werden. Der Einblick in die Perspektive abhängig Beschäftigter ist ein Einblick in die jeweilige be- rufliche Zukunft.

Bildungspolitik: Die Gewerkschaften nehmen aktiv am Bologna-Prozess teil, indem sie sich an der inhaltlichen und organisatorischen Neugestaltung von Studiengängen beteiligen sowie durch die aktive Mitarbeit auf allen Ebenen des Akkreditierungssystems.

Mitgliederbindung: Es geht aber auch um Mitgliederbindung und –entwicklung der Gewerkschaften: Studierenden, die nach einer beruflichen Erstausbildung und / oder erster Berufserfahrung über den zweiten Bildungsweg ein Studium beginnen und die bereits Gewerkschaftsmitglied sind, können hier neue und interessante Aktionsfelder eröffnet werden, indem sie sich über das bereits in Abschnitt 6 erwähnte Gewerkschaftliche Gutachternetzwerk engagieren kön- nen.

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Literatur

• BDA-Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (Hrsg.): Me- morandum zur gestuften Studienstruktur (Bachelor/Master), Berlin, Septem- ber 2003

• GDCh - Gesellschaft Deutscher Chemie (Hrsg.): Einführung von Bachelor- und Master-Studiengänge in der Chemie, Frankfurt, Januar 2004

• Gemeinsamer Bericht von KMK, HRK und BMBF: Realisierung der Ziele der

„Bologna-Erklärung“ in Deutschland - Sachstandsdarstellung, 30.07.2003

• HBS, IGBCE, IGM, ver.di (Hrsg.): Berufspraxis in den neuen Studiengängen - Gewerkschaftliche Bewertungshilfe zur Gestaltung und Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen in Ingenieur- und Naturwissenschaften, Berlin, 2005

• HRK, Statistische Daten zur Einführung von Bachelor- und Masterstudien- gängen, Wintersemester 2007/2008, Okt. 2007

• Gerhard Lapke: Die neuen Bachelor- und Master-Studiengänge - Vorbild für eine zukünftige Aus- und Weiterbildungsstruktur?; In: Gewerkschaftliche Bil- dungspolitik III/2004, Herausgeber DGB Bundesvorstand, 2004

• IG Metall Vorstand (Hrsg.): Praktika im Ingenieurstudium - Eine Orientie- rungshilfe zwischen Hochschulstudium und Beruf, Frankfurt, 2005

• IG Metall Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt: Checkliste Praktikum – Die wichtigsten Infos auf einen Blick; Hannover, 2005

• GEW Vorstandsbereich Hochschule und Forschung (Hrsg.):Handbuch Akk- reditierung von Studiengängen - Eine Einführung für Hochschule, Politik und Berufspraxis, Bielefeld, 2005

• N. Bensel, H.N. Weiler, G.G. Wagner (Hrsg.): Hochschulen, Studienreform und Arbeitsmärkte - Voraussetzungen erfolgreicher Beschäftigungs- und Hochschulpolitik, Bielefeld, 2003

• HRK Hochschulrektorenkonferenz (Hrsg.): Bologna - Texte und Hilfestellun- gen zur Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses an deutschen Hoch- schulen, Beiträge zur Hochschulpolitik 8/2004, Bonn, September 2004 (Bo- logna Reader I)

• Ver.di (Hrsg.): Studium als wissenschaftliche Berufsausbildung, Dokumenta- tion des Seminars vom 27. bis 29. Oktober 2004, Berlin, Januar 2005

• CHE Centrum für Hochschulentwicklung (Hrsg.): Ein Vergleich angelsächsi- scher Bachelor-Modelle: Lehren für die Gestaltung eines deutschen Bache- lors?, Arbeitspapier Nr. 55, Mai 2004

• Statistiken zu Hochschulpolitik 2/2006: Statistische Daten zur Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen; Hochschulrektorenkonferenz (Hrsg.), Bonn, November 2006

• Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V. (Hrsg.): Karriere mit dem Bachelor – Berufswege und Berufschancen, Essen, Positionen April 2005

• Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V. (Hrsg.): Bachelor- und Master-Ingenieure - Welche Kompetenzen verlangt der Arbeitsmarkt, Essen, Oktober 2004

• Institut der Deutschen Wirtschaft (Hrsg.): Bachelor-Absolventen - Mehr als ein Diplom light, iwd-Nr. 50, Köln, 15. Dezember 2005

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Link-Sammlung: Hochschulpolitische Akteure in Deutschland

1. Staatliche Akteure

• BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung):www.bmbf.de

• KMK (Kultusministerkonferenz): www.kmk.org

• DAAD (Deutscher Akademischer Austausch Dienst): www.daad.de

• HRK (Hochschulrektorenkonferenz): www.hrk.de

• Service-Stelle Bologna: www.hrk-bologna.de

• Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft: www.stifterverband.de

• WR (Wissenschaftsrat): www.wissenschaftsrat.de

• DSW (Deutsches Studentenwerk): www.studentenwerke.de 2. Hochschulforschung und -beratung

• CHE (Centrum für Hochschulentwicklung GmbH): www.che.de

• HIS (Hochschul-Informations-System GmbH): www.his.de

• Wissenschaftliches Zentrum für Berufs- und Hochschulforschung Universität Kassel: www.uni-kassel.de/wz1

3. Qualitätssicherung

• AR (Akkreditierungsrat): www.akkreditierungsrat.de

• Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen (AQAS): www.aqas.de

• Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, der In- formatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik (ASIIN): www.asiin.de

• Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut (ACQUIN):

www.acquin.org

• Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Heilpädagogik, Pflege, Gesundheit und Soziale Arbeit (AHPGS): www.ahpgs.de

• ZEvA (Zentrale Evaluierungs- und Akkreditierungsagentur Hannover):

www.zeva.uni-hannover.de

• Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) www.fibaa.de

• ECA (European Consortium for Accreditation): www.ecaconsortium.net

• ENQA (European Network for Quality Assurance in Higher Education):

www.enqa.net

• EvaNet (Evaluations-Netzwerk zur Evaluation und Qualitätssicherung an deut- schen Hochschulen): www.evanet.

• JQI (Joint Quality Initiative): www.jointquality.org

• Projekt Qualitätssicherung: www.projekt-q.de 4. Studentische Organisationen

• fzs (freier zusammenschluss von studentInnenschaften): www.fzs-online.org

• ESIB (The National Unions of Students in Europe): www.esib.org

5. Gewerkschaften

• DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund): www.dgb.de

• GEW (Gewerkschaft Erziehung Wissenschaft): www.gew.de

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• ver.di (Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft) www.verdi.de

• IG Metall (Industriegewerkschaft Metall): www.igmetall.de

• IGBCE (Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie): www.igbce.de

• Hans-Böckler-Stiftung (HBS): www.boeckler.de

• Gewerkschaftliches Gutachernetzwerk: www.gutachternetzwerk.de

6. Arbeitgeberverbände

• BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände): www.bda- online.de

• BDI (Bundesverband der deutschen Industrie e.V.): www.bdi-online.de

• DIHK (Deutsche Industrie- und Handelskammertag): www.dihk.de 7. Internationale Akteure und Plattformen

• London 2007 Konferenz der europäischen Bildungsminister (www.bologna- london.uk)

• Bergen 2005 (Konferenz der Europäischen Bildungsminister): www.bologna- bergen2005.no

• Berlin 2003 (Konferenz der Europäischen Bildungsminister): www.bologna- berlin2003.de

• EAIE (European Association for International Education): www.eaie.nl

• ECA (European Consortium for Accreditation): www.ecaconsortium.de

• EU (Europäische Union, zum Bologna-Prozess):

http://europa.eu.int/comm/education/policies/educ/bologna/bologna_de.html

• EUA (European University Association): www.eua.be

• ENQA (European Network for Quality Assurance in Higher Education):

www.enqa.net

• ESIB (The National Unions of Students in Europe): www.esib.org

• JQI (Joint Quality Initiative/Dublin Descriptors): www.jointquality.org 8. Sonstige Internetseiten

• Statistisches Bundesamt Deutschland: www.destatis.de

• OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development):

www.oecd.org

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Beschlüsse und Erklärungen 1. Bologna-Prozess

„Den Europäischen Hochschulraum verwirklichen“; Kommuniqué der Kon- ferenz der europäischen Hochschulministerinnen und -minister am 19. Septem- ber 2003 in Berlin (www.kmk.org/doc/publ/bologna.pdf, (http://www.bologna- berlin2003.de/pdf/Communique_dt.pdf);

• Kommuniqué der Konferenz der für die Hochschulen zuständigen europäischen Ministerinnen und Minister, Bergen, 19.-20. Mai 2005: Der Europäische

Hochschulraum – die Ziele verwirklichen;

(http://www.bmbf.de/pub/bergen_kommunique_dt.pdf)

2. Kultusministerkonferenz, Akkreditierungsrat

• KMK-Beschlüsse bis 2004: siehe Bologna Reader I

• KMK, 22.09.2005: Qualitätssicherung in der Lehre

• KMK, 02.06.2005: Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und Masterabschlüssen in Studiengängen, mit denen die Bildungsvorausset- zungen für ein Lehramt vermittelt werden

• Akkreditierungsrat, 15.12.2005: Kriterien zur Akkreditierung von Akkreditie- rungsagenturen

• KMK-Beschluss 17.Juli 2006: Kriterien zur Akkreditierung von Studiengängen 3. Wirtschaft und Verbände

• Gemeinsame Erklärung des BMBF und der Verbände VDE, VDI, VDMA sowie ZVEI: Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland sichert die Zukunft der Ingenieurausbildung, 29. Juni 2005

• Stellungsnahme der BDA: Das Diploma Supplement als sinnvolles Instrument nutze - Erwartungen und Empfehlungen der Wirtschaft, 31.Mai 2005

• Stellungnahme führender deutscher Unternehmen zur Umstellung auf Bachelor- und Master-Abschlüsse in Deutschland: Bachelor welcome!, 7. Juni 2004

• Stellungnahme führender deutscher Unternehmen zur Umstellung auf Bachelor- und Master-Abschlüsse in Deutschland: More Bachelors and Masters Welco- me!, 30. 5. 2006

• Gemeinsame Stellungnahme der Chemieorganisationen: Einführung von Ba- chelor-/Masterstudiengängen in der Chemie, Oktober 2004

4. Gewerkschaften

• Beschluss des 18. Ordentlichen Bundeskongress des DGB 2006: Die Qualität der Studiengänge verbessern - die neuen Zulassungsverfahren mitgestalten

Referenzen

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