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Großschutzgebiete:Modellregionenfür Schutz und Nutzung Brandenburger Landschaften

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Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Großschutzgebiete:

Modellregionen

für Schutz und Nutzung

Brandenburger Landschaften

- eine sozioökonomische

Strukturanalyse -

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Großschutzgebiete:

Modellregionen

für Schutz und Nutzung Brandenburger

Landschaften

- eine sozioökonomische

Strukturanalyse -

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Großschutzgebiete: Modellregionen für Schutz und Nutzung Brandenburger Landschaften

- eine sozioökonomische Strukturanalyse - Herausgeber und Copyright:

Landesumweltamt Brandenburg (LUA) Berliner Str. 21-25

14467 Potsdam www.brandenburg.de/lua Bestelladresse:

infoline@lua.brandenburg.de

Konzeption, Bearbeitung und Redaktion:

- LUA, Abt. Großschutzgebiete, Raumentwicklung, Ref. Raumbeobachtung – GR1 Ref. Raumbeobachtung, Dr. Klaus Birkholz

Tel.: 0331 / 866 76 66 Fax: 0331 / 866 76 57

- LUA, Abt. Großschutzgebiete, Raumentwicklung

(Landesanstalt für Großschutzgebiete bis zum 30.06.2004) Jörg Götting-Frosinski

Tel.: 0331 / 23 23 258 Fax: 0331 / 23 23 223

- LFE, FB 1 Dokumentation/Datenmanagement Konrad Müller

Tel.: 0331 / 58 74 151 Fax: 0331 / 58 74 109

unter Mitwirkung von Claudia Tauer, Universität Potsdam, Institut für Geographie

Potsdam, im November 2004

Fotos:

U. Albrecht, Archiv Kreismuseum Rathenow, Archiv Landesanstalt für Großschutz- gebiete, Archiv Landesumweltamt Brandenburg, Archiv Ministerium für Ländl. Entwick- lung, Umwelt und Verbraucherschutz, W. Beyer, K. Decruppe, P. Frenkel, J. Götting- Frosinski, B. Grimm, U. Grützmacher, Th. Hahn, H. Hirsch, G. Hoffmann, Th. Kläber, G. Klinger, P. Koch, LFV NNN e.V., F. Liebke, W. Linder, G. Messerschmidt, S. Oll- dorff, K. Pape, F. Pauliuk, C. Rasmus, S. Rübensaat, M. Schrumpf, H. Sonnen- berg, K. Steinberg, U. Wachotsch, P. Walter-Moll, P. Wernicke, H.-J. Wilke

Darstellung der Landesübersichten und -karten nach digitalen Grundlagen der Landesvermessung (http://www.geobasis-bb.de) / Satellitenbilddaten nach Euromap Satellitendatenvertriebsgesellschaft mbH Neustrelitz / Karte physisch Nord-/Süd- Brandenburg von Klett-Perthes, Justus Perthes Verlag Gotha

Gesamtproduktion: TASTOMAT Druck GmbH, Landhausstraße, Gewerbepark 5, 15345 Eggersdorf

Schutzgebühr 10 EUR

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Gleichfalls untersagt ist die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Nachdruck, auch auszugsweise, ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers gestattet.

(5)

Einführung 7

1 Naturschutz und Landschaftspflege

im Land Brandenburg 10

1.1 Aufgaben und Ziele 10

1.2 Gebietsschutz 11

1.2.1 Naturschutzgebiete 11

1.2.2 Landschaftsschutzgebiete 12

1.2.3 Europäisches Schutzgebietsnetz Natura 2000 12

1.2.4 Großschutzgebiete 14

1.2.4.1 Nationalparke 18

1.2.4.2 Biosphärenreservate 18

1.2.4.3 Naturparke 19

2 Analysemethodik 22

3 Zusammenfassende Analyse und Bewertung ausgewählter sozioökonomischer Raum-

strukturen und -entwicklungen 25

3.1 Flächennutzung 25

3.2 Siedlung und Bevölkerung 28

3.3 Wirtschaft, Beschäftigung und Arbeitsmarkt 41

3.4 Landwirtschaft 48

3.4.1 Bodennutzung 50

3.4.2 Unternehmensformen und Flächenausstattung 51

3.4.3 Anbaustrukturen 52

3.4.4 Viehbesatz 53

3.4.5 Ökologischer Landbau und

extensive Bewirtschaftung 54

3.4.6 Naturschutzrelevante Förderung 56

3.5 Wald und Forstwirtschaft 58

3.5.1 Eigentumsverhältnisse und

Bewirtschaftungsstrukturen 59

3.5.2 Baumarten 62

3.5.3 Planung der Waldentwicklung

durch Waldumbau 64

3.5.4 Waldfunktionen 65

Inhaltsverzeichnis

(6)

6 INHALT

3.6 Nachhaltiger Tourismus 67

3.7 Fach- und kommunale Planungen 75

3.7.1 Pflege- und Entwicklungsplanung 75

3.7.2 Landschaftsrahmenplanung 78

3.7.3 Raumordnungsverfahren und

Verbindliche Bauleitplanung 79

4 Die Großschutzgebiete

im Land Brandenburg 85

4.1 Nationalpark Unteres Odertal 86

4.2 Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin 92

4.3 Biosphärenreservat Spreewald 102

4.4 Biosphärenreservat Flusslandschaft

Elbe-Brandenburg 110

4.5 Naturpark Märkische Schweiz 118

4.6 Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft 124

4.7 Naturpark Uckermärkische Seen 132

4.8 Naturpark Schlaubetal 140

4.9 Naturpark Niederlausitzer Landrücken 148

4.10 Naturpark Hoher Fläming 156

4.11 Naturpark Westhavelland 164

4.12 Naturpark Dahme-Heideseen 172

4.13 Naturpark Barnim 180

4.14 Naturpark Nuthe-Nieplitz 188

4.15 Naturpark Stechlin-Ruppiner Land 196

5 Schlussbemerkung 203

6 Literaturverzeichnis 206

(7)

Einführung

pole Berlin einerseits und dem dünnbevölkerten Flä- chenstaat Brandenburg mit seiner überregional be- deutsamen Naturausstattung andererseits stellen auf engstem Raum gleichsam „zwei Seiten einer Me- daille“ dar. Beide weisen gegensätzliche Ausstat- tungsmerkmale, Funktionen und Dichten und ein enormes Nachfragepotenzial für die jeweils andere Seite auf, welche aber wegen der einmaligen geopo- litischen Situation fast 50 Jahre auf ihren Ausgleich warten mussten. Der Ausgleich erfolgte dann nach 1990 nur schleppend und vornehmlich als Suburba- nisierung auf ein mehr oder weniger großes Umland von Berlin und Potsdam begrenzt, das einem Wunschbild entsprechend fälschlicherweise auch noch als „Speckgürtel“ bezeichnet wird. Eine groß- räumige Zersiedelung und Versiegelung fand jedoch weder im Brandenburger Teil des engeren Verflech- tungsraumes Brandenburg-Berlin (Berliner Umland) noch im äußeren Entwicklungsraum (periphere länd- liche Gebiete Brandenburgs) statt. So bedeutete die deutsche Vereinigung für den Naturschutz im Raum Berlin-Brandenburg zugleich Chance und Notwen- digkeit, durch nachhaltige Regionalentwicklung die Agenda 21 mit Leben zu erfüllen.

Um die Möglichkeiten beider Länder zu verbessern, auf unkontrollierte Entwicklungen Einfluss zu neh- men, wurden eine Reihe landesplanerischer Instru- mente geschaffen. Dazu gehören die gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg, das gemeinsame Landesentwicklungsprogramm mit sei- nem Leitbild der Dezentralen Konzentration sowie verschiedene Landesentwicklungspläne. Mit den In- strumenten verfolgen beide Länder das gemeinsame Ziel, die Gesamtregion auch durch Erhalt ihrer Freiräume nachhaltig und polyzentrisch zu ent- wickeln.

Eine wichtige Funktion hat in diesem Zusammenhang das Großschutzgebietssystemdes Flächenlandes Brandenburg, das Entwicklungsimpulse für Touris- mus und naturverträgliche Landnutzungen beson- ders in den dünn besiedelten, aber landschaftlich sehr attraktiven peripheren Räumen Brandenburgs geben soll. Dieses System aus großflächigen Schutz- gebieten mit einer nach Schutzzielen und -intensitä- ten differenzierten inneren Zonierung verkörpert die qualitativ und quantitativ unterschiedlichen Schutzer- fordernisse der z.T. einzigartigen Natur- und Kultur- landschaften Brandenburgs. Diese zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln, stellt einen Schwerpunkt der brandenburgischen Naturschutzstrategie dar. Mit ihrem System unterschiedlicher Schutz- und Nut- Auf der UNO-Konferenzfür Umwelt und Entwicklung

1992 in Rio de Janeiro hat sich die internationale Staatengemeinschaft zu einer umfassenden globa- len Strategie für nachhaltige Entwicklung bekannt. Zu deren Umsetzung wurde das Aktionsprogramm

„Agenda 21“ beschlossen. Die Einigung auf Prinzi- pien einer „nachhaltigen Entwicklung“ war die Antwort der Teilnehmerstaaten des „Umweltgipfels“ von Rio auf die verheerenden ökologischen und sozialen Aus- wirkungen einer sich rasch beschleunigenden, ge- sellschaftlich kaum kontrollierbaren Globalisierung der Wirtschaft.

Nachhaltigkeit wird im Sinne der Beschlüsse von Rio als Einheit einer ökologisch verträglichen, ökono- misch effizienten und sozial gerechten Entwicklung verstanden. Voraussetzungen dafür, nachhaltige Entwicklung anzustoßen und erfolgreich umzuset- zen, sind:

• umfassende Kenntnisse des sich in zahlreichen Regionen immer schneller vollziehenden Struktur- wandels und

• grundlegendes Wissen über die komplexen Wech- selwirkungen zwischen den ökologischen, ökono- mischen und soziokulturellen Dimensionen der Ge- sellschaft, ihrer räumlichen Bedingtheit und natür- lichen Basis.

Anknüpfend an die Beschlüsse von Rio richtet die vor- liegende Dokumentation ihren Blick auf die branden- burgischen Großschutzgebiete als wesentlichen räum- lichen Bestandteil derRegion Berlin-Brandenburg.

Aufgabe dieser Gemeinschaftsarbeit zwischen dem Landesumweltamt, der Landesanstalt für Großschutz- gebiete (die seit Juli 2004 in das Landesumweltamt integriert ist) und der Landesforstanstalt Eberswalde war es, Zusammenhänge und wechselseitige Ab- hängigkeiten zwischen natürlichen und landschaft- lichen Gegebenheiten einerseits und sozioökonomi- schen Strukturen andererseits für das System der brandenburgischen Großschutzgebiete aufzudecken.

Dies mit dem Ziel, den Prozess der nachhaltigen Raumentwicklung auf der Grundlage dieser Kenntnis- se in der Region Berlin-Brandenburg besser steuern zu können.

Die Entwicklung der Region Berlin-Brandenburg ist nach der deutschen Einheit sowohl durch den Struk- turwandel als auch durch den Globalisierungspro- zess stärker betroffen als viele andere Regionen in Europa. Die natur-, wirtschafts- und sozialräumlichen Disparitäten zwischen der hochverdichteten Metro-

(8)

8 EINFÜHRUNG

zungsintensitäten repräsentieren die Großschutzge- biete alle Ökosystemtypen und Großlandschaften Brandenburgs.

Drei Großschutzgebiete sind Teil länderübergreifen- der Schutzgebietsregionen. Dazu gehören der Na- tionalpark Unteres Odertal als Bestandteil eines gemeinsam mit der Republik Polen konzipierten „In- ternationalparks“, das Biosphärenreservat Flussland- schaft Elbe mit Flächenanteilen in den Elbanrainer- ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Schleswig-Hol- stein sowie der Naturpark Barnim als gemeinsames Großschutzgebiet der Länder Berlin und Branden- burg.

Das durch entsprechende Landnutzungs- und Wirt- schaftsformen angestrebte Ziel des „Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen“ versteht die Groß- schutzgebiete dabei nicht in erster Linie als abge- schottete Refugien und „Freilandlabors“ für die öko- logische Forschung, sondern bezieht wirtschaftliche und soziale Strukturen in die Aufgabenstellung der ökologischen Optimierung mit ein. Damit stellen die Großschutzgebiete wichtige großräumige Modell- regionen für eine nachhaltige Raumentwicklung in Berlin-Brandenburg dar. Dementsprechend finden sich in den Großschutzgebieten neben natürlichen und naturnahen Landschaftsteilen durchaus auch stärker vom Menschen geprägte und überformte Siedlungs- und Wirtschaftsräume.

Im Mittelpunkt der ersten Brandenburger Konferenz für den Natur- und Lebensschutz im Juni 1994 in Potsdam standen die Wechselwirkungen, die sich zwischen den Nutzungsansprüchen des Menschen an Natur und Landschaft und deren nachhaltigem Schutz ergeben. Diese Umweltkonferenz gab sich nicht mit dem Aufzählen globaler Schreckensszena- rien (Bevölkerungsexplosion, Nord-Süd-Konflikt, Kli- maveränderung, Umweltverschmutzung, etc.) und Appellen zufrieden, sondern versuchte, für Branden- burg einen Ziel- und Handlungsrahmen für die nach- haltige Raumentwicklung abzustecken.

Man war sich einig, dass wirtschaftliche Prosperität einerseits und Naturschutz andererseits nicht als un- vereinbare Gegensätze gegenübergestellt werden dürfen. Naturschutz, so wurde betont, stelle nicht le- diglich ein hehres politisches Ziel dar, sondern sei dringliches Lebensschutzerfordernis und gehöre „ins Zentrum des gesellschaftlichen Denkens und der po- litischen Willensbildung“. Diese Einsicht wird durch

die schwieriger gewordenen ökonomischen Rah- menbedingungen heute allerdings zunehmend wie- der verdrängt.

Die entsprechenden Rahmenbedingungen waren Anfang der 1990er-Jahre sicherlich günstiger: Ge- rade hatte Brandenburg das in der Bundesrepublik

„fortschrittlichste“ Naturschutzgesetz verabschiedet, vier Großschutzgebiete waren bereits eröffnet, zahl- reiche Landschaftsschutzgebiete festgesetzt bzw.

einstweilig gesichert und das Naturparkprogramm formuliert worden. Das Land Brandenburg hatte da- mit bei der Umsetzung der Leitideen des „Man and Biosphere"-Programmes der UNESCO und dem Um- bau von bisher anthropogen relativ wenig überform- ter, aber auch intensiver genutzten (Kultur-)Land- schaften in „ökologische Wirtschaftsregionen“ einen erfolgreichen und in vieler Hinsicht vorbildlichen Weg eingeschlagen.

Dementsprechend konnte der Minister für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Bran- denburg im Frühjahr 1999 eine insgesamt positive Bi- lanz ziehen und feststellen, dass die Brandenburger Naturschutzkonzeption – Naturschutz durch natur- verträgliche Nutzung – „inzwischen im gesamten Land nicht nur auf duldende Akzeptanz stößt, son- dern befürwortet und unterstützt wird.“

Allerdings ist nicht zu übersehen, dass gerade in jüngster Zeit mit der wirtschaftlich angespannten Si- tuation des Landes und steigendem Haushaltsdefizit diese Akzeptanz in Teilen des politischen Umfelds wieder an Rückhalt zu verlieren droht. Dies wäre umso schlimmer, da sich in den Großschutzgebieten auch eine neue Qualität von Umweltwahrnehmung und eigenem nachhaltigen Handeln herausgebildet hat. Hier sieht sich der Mensch und sein unmittelba- res, nicht immer nur natürlich geprägtes Umfeld in den Schutzgedanken mit einbezogen, da es nicht nur um den Schutz einer einzelnen Spezies geht, son- dern um den einer von ihm selbst mitgestalteten Landschaft. So beinhalten Großschutzgebiete kein Regelwerk von Verboten, denen sich die Bewohner hilflos ausgesetzt fühlen, sondern stellen eine sinn- volle Symbiose zwischen Mensch und Natur dar.

Heute stehen etwa ein Drittel der Landesfläche unter Landschafts- und 8 % unter Naturschutz bzw. befin- den sich in entsprechenden Verfahren. Die Zahl der festgesetzten Großschutzgebiete hat sich im Land Brandenburg seit 1994 auf 15 erhöht. Zu ihnen gehören neben dem einzigen Nationalpark Unteres

(9)

schutzgesetz für die Naturparke festgelegt ist – einen Beitrag für die nachhaltige Regionalentwicklung zu leisten. Die Großschutzgebietsverwaltungen haben dafür Sorge zu tragen, dass sowohl die Ziele des Na- turschutzes als auch die der Gebietsentwicklung ins- gesamt in den Pflege- und Entwicklungsplänen der Großschutzgebiete im Sinne des Nachhaltigkeitspro- zesses niedergelegt, weiterentwickelt und umgesetzt werden.

In engem Zusammenhang mit diesen Aufgaben ste- hen die Fragen nach der bisherigen Entwicklung der einzelnen Großschutzgebiete, ihrer Unterschiede in der Naturraumausstattung, der Nutzungsintensität, der sozioökonomischen Strukturierung und deren Ur- sachen und Wirkungen sowie die Abschätzung künf- tiger Entwicklungstrends.

Nicht zuletzt hatte die vorliegende Dokumentation das Ziel, aus der Analyse der bisherigen Entwicklun- gen, des aktuellen Entwicklungsstandes und der künftigen Entwicklungstrends die Eignung der bran- denburgischen Großschutzgebiete als Modellregio- nen einer nachhaltigen Raumentwicklung aus so- zioökonomischer Sicht zu beleuchten. Die komple- mentäre Frage der „ökologischen Nachhaltigkeit“

muss hier zunächst ausgeklammert bleiben, da ihre Beantwortung andere Daten und Analysemethoden erfordert.

Odertal die drei Biosphärenreservate und elf Natur- parks, die insgesamt etwa ein Drittel der Landes- fläche Brandenburgs einnehmen.

Dem Gebietsschutzin der Naturschutzpolitik sowie dem Freiraumerhalt in der Raumordnung und Lan- desplanung widmet man in Brandenburg große Auf- merksamkeit. Gerade Biosphärenreservate und Na- turparke stellen Gebiete dar, bei denen im Idealfall so- ziale Ansprüche, wirtschaftliche Entwicklung und ökologische Verträglichkeit in Einklang stehen.

Gegenstand der vorliegenden Untersuchung war ins- besondere auch, die Entwicklung sozioökonomischer Strukturen in den Großschutzgebieten, im Land, im ländlichen Raum und in den Kreisen zu analysieren, die Zusammenhänge der natürlichen und räumlichen Gegebenheiten mit den sozioökonomischen und ökologischen Sachverhalten aufzudecken und aus raumordnerischer bzw. landesplanerischer Sicht zu bewerten.

Dabei spielten u.a. auch solche Fragen eine Rolle wie:

• Entwickeln sich sozioökonomische Strukturen in- nerhalb von Großschutzgebieten anders als außer- halb bzw. im Land Brandenburg insgesamt?

• Treten in Großschutzgebieten Nutzungskonflikte stärker oder häufiger in Erscheinung als in anderen Räumen Brandenburgs bzw. sind solche sogar erst nach Einführung dieses Schutzstatus’ entstanden?

• Ermöglicht Schutz durch Nutzung einen sozioöko- nomischen Vorteil? Kann die lokale oder regionale Wirtschaft vom erhöhten und qualifizierten Schutz von Natur und Landschaft profitieren?

• Können Großschutzgebiete die wirtschaftliche Ent- wicklung ihrer Gemeinden befördern?

• Sind die naturschutzfachlichen Ziele in Branden- burger Großschutzgebieten mit wirtschaftlichen und anderen fachlichen und überfachlichen (raumordnerischen) Zielen vereinbar?

• Inwieweit entsprechen Biosphärenreservate und Naturparks der raumordnerischen Leitvorstellung von nachhaltiger Raumentwicklung?

Angesichts dieser Fragestellungen wird deutlich, dass die Aufgaben der Großschutzgebietsverwaltun- gen nicht lediglich darin bestehen, ausschließlich Na- turschutzziele zu verfolgen, sondern weit darüber hin- aus gehen. Eine vordringliche Aufgabe der Groß- schutzgebietsverwaltungen in Brandenburg ist es auch – wie es übrigens neuerdings im Bundesnatur-

(10)

10 NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE

1.1 Aufgaben und Ziele

Naturschutzund Landschaftspflegehaben die Auf- gabe:

• die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts,

• die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,

• die Pflanzen und Tierwelt,

• die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft

nachhaltig zu sichern. Dies dient dazu, die Lebens- grundlagen des Menschen zu erhalten, und ist gleich- zeitig Voraussetzung dafür, dass sich die Menschen in der Natur erholen können. Neben der freien Land- schaft ist dabei gleichermaßen auch der besiedelte Raum einzubeziehen.

Die vergangenen Jahrzehnte haben gezeigt, dass es nicht ausreicht, kleinflächig naturnahe Landschaften oder isolierte Lebensräume zu schützen. Das bran- denburgische Naturschutzkonzept hat einen über- greifenden Ansatz, der das Gefüge von Natur und Landschaft im ganzen Landesraum betrachtet. Damit beschränkt sich der Naturschutz nicht nur auf ein- zelne Schutzgebiete – Naturschutz in Brandenburg ist eine allen gesellschaftlichen Bereichen immanente Aufgabe (integrativer Naturschutz).

Die Landschaftsplanung in Brandenburg vollzieht sich als flächendeckender, auf drei Planungsstufen angelegter Prozess:

• Zunächst werden Zustand und etwaige Beein- trächtigungen des Bodens, des Wassers, des Kli- mas und der Luft, der Pflanzen- und Tierwelt sowie des Landschaftsbildes erfasst.

• Aus der Analyse dieser Daten werden Leitbilder für die zukünftige Entwicklung der einzelnen Land- schaftsräume formuliert. Diese Leitbilder tragen den Konflikten zwischen der naturschutzfachlich angestrebten Entwicklung und den Interessen der Landnutzer – z.B. Land, Forst- und Wasserwirt- schaft – sowie der Siedlungsentwicklung Rech- nung.

• Hieraus leiten sich die Maßnahmen und Erforder- nisse ab, die mit Hilfe der Naturschutzverwaltung, der Gemeinden und anderer Institutionen als Bei- trag zu Erhalt und Entwicklung von Natur und Land- schaft umzusetzen sind.

Brandenburg hat es als neues Bundesland verhält- nismäßig schnell geschafft, den gesetzlichen Auftrag

zur Landschaftsplanung weitgehend zu erfüllen. Auf Landesebene liegt das Landschaftsprogramm vor.

Auf regionaler Ebene sind bereits alle Landschafts- rahmenpläne aufgestellt oder zumindest im Entwurf vorhanden. Auch auf der kommunalen Ebene stellen die Gemeinden (die in Brandenburg für die Aufstel- lung der Landschafts- und Grünordnungspläne ver- antwortlich sind) ihr Engagement für Natur und Land- schaft unter Beweis. So liegen bereits für etwa zwei Drittel der Landesfläche Landschaftspläne vor. Da Landschaftsplanung eine Daueraufgabe ist und im- mer wieder auf neue Rahmenbedingungen reagieren muss, werden die ersten Landschaftsrahmenpläne und Landschaftspläne bereits fortgeschrieben.

Neben der vorsorgeorientierten Landschaftsplanung ist auch die reagierende und projektbezogene Ein- griffsregelung ein relativ „junges“ Naturschutzin- strument. Ziel der Eingriffsregelung ist es, einer Ver- schlechterung der Umweltbedingungen durch Pro- jekte wie Siedlungs-, Straßen oder Wasserbau entgegenzuwirken. Bei allen Eingriffen in Natur und Landschaft (z.B. durch Anlage neuer Wohngebiete, Bodenabbau, dem Roden von Wald oder der Besei- tigung von Grünflächen im besiedelten Bereich) ist daher zu prüfen, ob Beeinträchtigungen vermieden bzw. unvermeidliche Beeinträchtigungen ausgegli- chen werden können. Dies ist der Fall, wenn die Leis- tungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere und die Viel- falt, Eigenart und Schönheit der Landschaft annä- hernd wieder so wie vor dem Eingriff hergestellt werden können.

Eingriffe, bei denen ein solcher Ausgleich nicht mög- lich ist, sind nach dem Naturschutzgesetz unzulässig, es sei denn, die für das Vorhaben sprechenden Be- lange wiegen schwerer als die Aspekte des Natur- schutzes und der Landschaftspflege. In diesen Fäl- len ist durch Ersatzmaßnahmen dafür zu sorgen, dass die beeinträchtigten Werte von Natur und Land- schaft – wenn schon nicht wiederhergestellt – so doch zumindest angemessen aufgewertet werden können.

Wenn auch Ersatzmaßnahmen nicht möglich sind, ist in Brandenburg als letztes Mittel die Ausgleichsabgabe vorgesehen. Diese wird dazu verwendet, Natur und Landschaft an anderer Stelle – möglichst aber noch im gleichen Raum wie der Eingriff – aufzuwerten.

Eine zentrale Aufgabe des Naturschutzes ist der Arten- und Biotopschutz.Im Mittelpunkt stehen da- bei die gesetzlich geschützten Biotope. Dazu gehö-

1

Naturschutz und Landschaftspflege

im Land Brandenburg

(11)

Die Schutzgebiete können von den zuständigen Na- turschutzbehörden nach einem öffentlichen Beteili- gungsverfahren festgesetzt werden. In Brandenburg sind das Agrar- und Umweltministerium oder die Landkreise bzw. kreisfreie Städte für diese Verfahren zuständig. Die räumliche Abgrenzung sowie der Schutzzweck, die Ge- und Verbote und die zulässi- gen Handlungen werden in entsprechenden Verord- nungen festgeschrieben.

Die zentralen, flächenhaften Schutzgebietskatego- rien sind dabei die Landschaftsschutzgebiete (LSG) und die Naturschutzgebiete (NSG). Die Biosphären- reservate und Naturparke Brandenburgs setzen sich ganz bzw. teilweise aus diesen Schutzkategorien zu- sammen. Der Nationalpark Unteres Odertal wurde per Gesetz durch den Landtag beschlossen. Im Na- tionalparkgesetz sind Gebiet, Zweck und Ziele dieses Großschutzgebietes festgelegt. Der Schutzstatus entspricht dem eines Naturschutzgebietes.

1.2 Gebietsschutz

1.2.1 Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete sind gemäß § 23 Abs. 1 BNat- SchG

Das Naturschutzgebiet ist die strengste Schutzkate- gorie, die das deutsche Naturschutzrecht kennt. Die knapp 6.600 festgesetzten Naturschutzgebiete um- fassen im Jahr 2002 rund 9.250 km2und damit 2,6 % der Fläche der Bundesrepublik Deutschland. In Bay- ern sind 2,1 %, in Rheinland-Pfalz 1,6 % und in Nord- rhein-Westfalen 3,3 % der jeweiligen Landesfläche als Naturschutzgebiete festgesetzt. Die durchschnitt- ren z.B. naturnahe Gewässer, Sölle, Quellbereiche,

Moore, Dünen, Au- und Hangwälder, ebenso auch die geschützten Vogelhorste und die Alleen. Zur Erhaltung und Pflege wertvoller Arten dienen spe- zielle Artenschutzprogramme. Mehrere dieser Pro- gramme sind bereits aufgestellt oder werden derzeit vorbereitet. Weitere Schwerpunkte sind die Be- kanntgabe und Fortschreibung der Roten Liste der bedrohten Arten und der Beitrag Brandenburgs zum Aufbau eines europäischen Schutzgebietsnetzes

„Natura 2000“ auf der Grundlage der Fauna-Flora- Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der Vogel- schutz-Richtlinie der EU. Zum Artenschutz gehört schließlich auch die Überwachung internationaler Vereinbarungen – wie dem Washingtoner Arten- schutzübereinkommen – bei der Haltung von und beim Handel mit international geschützten Pflanzen und Tieren, die Umsetzung der Ramsar-Konvention zum Schutz von Feuchtgebieten internationaler Be- deutung (z.B. Untere Havel, Untere Oder) sowie die Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierar- ten; so ist Brandenburg zur Umsetzung spezieller internationaler Schutzvereinbarungen (Memoran- dums of Understanding) für die global bedrohten Arten Großtrappe und Seggenrohrsänger unter dem Dach der Bonner Konvention verpflichtet.

Das „klassische Instrument“ des Gebietsschutzes und der Landschaftspflege sind Ausweisung und Entwicklung von Schutzgebieten. In Deutschland exi- stieren gegenwärtig verschiedene räumliche Schutz- kategorien, für deren Festsetzung in der Regel die jeweiligen Naturschutzbehörden zuständig sind. Da- runter finden sich kleinflächige, wie die Naturdenk- male (alte Baumriesen, große Findlinge, erdge- schichtliche Aufschlüsse oder Gletscherspuren), und großflächige wie Natur- und Landschaftsschutzge- biete. Als Geschützte Landschaftsbestandteile kön- nen z.B. Trockenmauern, Felsgruppen, Parkanlagen oder ehemalige Rieselfelder festgesetzt werden.

Auch die nach der Baumschutzverordnung bzw. den Baumschutzsatzungen der Gemeinden geschützten Bäume gehören zur Kategorie der Geschützten Landschaftsbestandteile. Diese Schutzkategorie ist die einzige, die außer von den Naturschutzbehörden auch von den Gemeinden als Satzung ausgewiesen werden kann, soweit sich diese innerhalb der im Zu- sammenhang bebauten Ortsteile bzw. im Geltungs- bereich von Bebauungsplänen befinden. Flächenna- turdenkmale, geschützte Parks und Schongebiete (z.B. Trappen- oder Biberschongebiete) sind Schutz- kategorien aus dem DDR-Recht, die aber nach wie vor rechtlichen Bestand haben.

„rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen:

1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstel- lung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzen- arten,

2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder

3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist.“

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12 NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE liche Größe eines Naturschutzgebietes liegt in Deutschland bei etwa 140 ha (ohne Wasser- und Wattflächen von Nord- und Ostsee), in Brandenburg bei 430 ha (aufgrund des Nationalparks Unteres Odertal). Rund zwei Drittel aller Naturschutzgebiete sind kleiner als 50 ha.

In Brandenburg sind gegenwärtig rund 4,5 % der Lan- desfläche als Naturschutzgebiet ausgewiesen, wei- tere 4 % befinden sich im Festsetzungsverfahren.

Dazu gehören auch große Teile der ehemaligen Trup- penübungs- und Schießplätze. Zu den bekanntesten Naturschutzgebieten im Land Brandenburg gehört beispielsweise der Stechlinsee.

Innerhalb der Naturschutzgebiete ist es in Branden- burg möglich, sogenannte Totalreservate festzule- gen, die der wirtschaftlichen Nutzung grundsätzlich entzogen sind. Ihr Flächenanteil soll in Brandenburg auf ein Prozent der Landesfläche erhöht werden, ge- genwärtig liegt er mit einem halben Prozent deutlich darunter.

In Naturschutzgebieten sind alle Handlungen verbo- ten, die das Gebiet, seinen Naturhaushalt oder ein- zelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen, verändern oder nachhaltig stören können. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sind Naturschutzgebiete der Allgemeinheit grundsätzlich zugänglich. Die meis- ten Verordnungen zu den Naturschutzgebieten schreiben dabei vor, dass die vorhandenen Wege nicht verlassen werden dürfen (Wegegebot).

1.2.2 Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1 BNatSchG

Als Landschaftsschutzgebiete können Räume aus- gewiesen werden, die wegen ihres Landschaftsbildes schützenswert sind oder sich besonders für die na- turnahe Erholung eignen. Ziel von Landschafts- schutzgebieten ist es, das Landschaftsbild zu be- wahren und die Leistungsfähigkeit des Naturhaus- haltes durch besonderen Schutz oder geeignete Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu erhalten bzw. wieder herzustellen.

Im Jahr 2002 gab es in Deutschland rund 6.800 Land- schaftsschutzgebiete, von denen sich die meisten im Bereich der Mittelgebirge befinden. Sie umfassen etwa 95.000 km2und nehmen damit 27 % der Fläche Deutschlands ein. In Ländern wie Hessen liegt der Anteil bei 26 %, in Nordrhein-Westfalen bei 48 % und in Bayern bei 29 %.

Im Land Brandenburg sind gegenwärtig etwas mehr als ein Drittel der Landesfläche als Landschafts- schutzgebiete ausgewiesen. Die bekanntesten Land- schaftsschutzgebiete sind die Wald- und Seenge- biete um Potsdam, Fürstenberg, Rheinsberg und Neuruppin, weiter der Hohe Fläming, der Spreewald, der Schwieloch- und der Scharmützelsee. Die Aus- weisungsverfahren sind weitgehend abgeschlossen.

Insbesondere um Probleme im Siedlungsbereich zu lösen, werden jedoch alte Verordnungen überarbei- tet, die auf der Grundlage des Naturschutzgesetzes der DDR oder des Landeskulturgesetzes der DDR festgesetzt wurden.

In Landschaftsschutzgebieten ist die ordnungs- gemäße land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nut- zung weitgehend uneingeschränkt möglich, die Er- holungsnutzung soll naturverträglich sein. Es sind je- doch alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, den Naturhaushalt schädi- gen, das Landschaftsbild verunstalten, den Naturge- nuss beeinträchtigen oder sonst dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen können. Die Schutzge- bietsverordnungen beinhalten zumeist diesbezügli- che Festlegungen.

1.2.3 Europäisches Schutz- gebietsnetz „Natura 2000“

Unter dem Namen Natura 2000entsteht gegenwär- tig in Europa ein grenzüberschreitendes ökologi- sches Netz besonderer Schutzgebiete, die das ge- meinsame europäische Naturerbe bewahren sollen.

„ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft:

1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstel- lung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähig- keit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Na- turgüter,

2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder

3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Er- holung erforderlich ist."

(13)

insgesamt 477 FFH-Gebiete benannt. Diese Gebiete sind von dem für die Meldung verantwortlichen Bun- desumweltministerium ausnahmslos an die Europäi- sche Kommission weitergeleitet worden. In einer drit- ten Tranche wurden bis September 2003 weitere Gebiete nachgemeldet. Dadurch erhöhte sich die Zahl inzwischen auf insgesamt 712 FFH-Gebiete. Zu- sammen mit den Vogelschutzgebieten bringt Bran- denburg derzeit 15 % seiner Landesfläche in das Europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 ein. Die überwiegende Anzahl der Natura 2000-Areale liegt in den brandenburgischen Großschutzgebieten. So sind beispielsweise das Biosphärenreservat Fluss- landschaft Elbe-Brandenburg und der Naturpark Märkische Schweiz vollständig, das Biosphärenre- servat Schorfheide-Chorin ebenso wie der National- park Unteres Odertal und mehrere Naturparke antei- lig als „special protected areas“ (SPA-Gebiete) fest- gesetzt.

Die EU beteiligt sich an den Kosten für die Schutz- gebiete des Natura 2000-Netzes. Zu diesem Zweck sollen die Naturschutzförderprogramme wie auch die Förderprogramme für die Land- und Forstwirtschaft stärker auf die Erfordernisse von Natura 2000 aus- gerichtet werden. Bereits heute werden Projektförde- Dieses Schutzgebietsnetz soll bis 2004 von den Mit-

gliedstaaten der EU aufgebaut werden. Natura 2000 ist damit ein Schwerpunktthema des Brandenburger Naturschutzes.

Das Netz Natura 2000 setzt sich aus den EG-Vogel- schutzgebieten (SPA-Gebiete) und Gebieten nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Gebiete) zu- sammen. Diese Areale sind aufgrund ihrer Größe und Verteilung geeignet, die Lebensraumtypen und Arten in ihrem gesamten natürlichen Verbreitungsgebiet ungeachtet staatlicher Grenzen zu erhalten.

Die Umsetzung von Natura 2000 gehört in Branden- burg zu den wichtigsten Fachaufgaben der Natur- schutzbehörden. Gegenwärtig wird mit Hochdruck daran gearbeitet, den Anforderungen von Natura 2000 nachzukommen. Der ursprünglich vorgesehene Zeitplan, nach dem der Aufbau des Schutzgebiets- netzes Natura 2000 bis Mitte des Jahres 2004 abge- schlossen sein soll, ist durch die späte Umsetzung der FFH-Richtlinie in nationales Recht bereits erheb- lich in Verzug geraten.

Die Landesregierung Brandenburg hatte im Juli 1997 zunächst 12 Vogelschutzgebiete und bis März 2000

(14)

14 NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE rungen aus dem LIFE-Natur-Förderprogramm der EU ausschließlich für Gebiete gewährt, die offiziell der EU-Kommission als FFH-Gebiet oder Vogelschutz- gebiet gemeldet wurden.

Die verschiedentlich geäußerte Sorge, durch die Aus- weisung von Natura 2000-Arealen könnte die wirt- schaftliche Entwicklung in diesen Gebieten gehemmt bzw. behindert werden, ist unbegründet. Innerhalb von Natura 2000-Gebieten werden die unterschied- lichen Nutzungsarten weiterhin möglich sein. Es ist lediglich sicherzustellen, dass die Qualität der im Netz Natura 2000 gesicherten Gebiete sich nicht ver- schlechtert (so genanntes Verschlechterungsverbot).

Rechtmäßig bestehende Nutzungen können in der Re- gel fortgeführt werden, sofern diese nicht dem Schutz- ziel des betreffenden Gebietes entgegenstehen.

1.2.4 Großschutzgebiete

Als Großschutzgebiete werden großräumige, ein- heitlich zu entwickelnde Gebiete bezeichnet, in de- nen medienübergreifend Schutzziele für unterschied- liche Schutzgüter verfolgt werden können. Die Hauptaufgabe der Großschutzgebietsverwaltungen

besteht in Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft in Verbindung mit der nachhaltigen Entwicklung ländlicher Räume.

Zu den Großschutzgebieten gehören Nationalparks, Biosphärenreservate und Naturparke. Während Natio- nalparks sich in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder sich dorthin ent- wickeln sollen, steht bei den Großschutzgebietskate- gorien Biosphärenreservat und Naturpark der Erhalt von Kulturlandschaften im Vordergrund. Grundsätzlich können daher auch Siedlungsgebiete in Großschutz- gebiete integriert werden. Die drei unterschiedlichen Großschutzgebietskategorien stellen keine Wertung im Sinne einer Hierarchie dar. Alle drei Kategorien tra- gen im Verbund des brandenburgischen Großschutz- gebietssystems auf ihre Weise dazu bei, die Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der nachhal- tigen Entwicklung in den Regionen umzusetzen.

Schutzfunktionen und wirtschaftliche, insbesondere land- und forstwirtschaftliche sowie touristische Nut- zung bewegen sich hierbei in einem Spannungsfeld und Abhängigkeitsverhältnis. Sie bedingen sich ge- genseitig und tragen so zur nachhaltigen Regional- entwicklung bei. Dabei hängt viel von den lokalen Ak- teuren vor Ort ab.

(15)

• Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft, Arten und Lebensgemeinschaften durch die Aufstellung und Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsplänen sowie FFH-Management- plänen in den Großschutzgebieten,

• Beiträge zu einer nachhaltigen Regionalentwick- lung in Verbindung mit Schutz, Pflege und Ent- wicklung der Natur,

• gebietsübergreifende Angebote, Aktionen und Kampagnen zur Förderung des naturverträglichen Tourismus,

• Drittmitteleinwerbung, Steuerung und Controlling von Großprojekten (Naturschutzgroßprojekte, Ge- wässerrandstreifenprojekte, EU-Life-Projekte, For- schungsprojekte, LEADR+ -, Region aktiv- und an- dere Projekte),

• Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit gemein- sam mit der Naturwacht.

Die wichtigsten Handlungsfelder der Großschutz- gebiete in diesen Kernthemenbereichen sind:

• Natur- und Artenschutz sowie Landschaftspflege,

• Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts und Gewässerschutz,

• ökologisch nachhaltige Forstwirtschaft und natur- naher Waldumbau,

• ökologisch verträgliche Jagd und Fischerei,

• naturverträgliche Landwirtschaft,

• Regionalentwicklung und Tourismus,

• Umweltbildung, insbesondere Jugendarbeit, Vor- träge, Seminare und Führungen im Bereich Um- weltbildung, Kampagnen und Herausgabe von Pu- blikationen und Presseinformationen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit,

• Forschung und

• nationale und Internationale Zusammenarbeit mit Partnern, Institutionen und Förderern.

Besonders erfolgreich haben sich die brandenburgi- schen Großschutzgebiete als Modellregionen der ökologischen Landnutzung entwickelt. Der Anteil des ökologischen Landbaus in Großschutzgebieten mit deutlich mehr Arbeitsplätzen als in der konventio- nellen Landwirtschaft beträgt inzwischen rund 15,6 % der Landwirtschaftsfläche gegenüber einem landes- weiten Anteil von etwa 8,3 %. Das Biosphärenreser- vat Spreewald liegt im Ökolandbau bundesweit an der Spitze. Mit der Entwicklung von Regionalmarken in mehreren Großschutzgebieten soll die Direktver- marktung regionaler Produkte wichtige Impulse er- halten und gefördert werden.

Die Großschutzgebietsgrenzen in Brandenburg orien- tieren sich an naturschutzfachlichen und landschaft- lichen Kriterien und halten sich nicht an Verwal- tungsgrenzen wie Gemeinde- oder Kreisgrenzen. Sie können auch länderübergreifend (Biosphärenreser- vat Flusslandschaft Elbe, Naturpark Barnim) verlau- fen. Sie repräsentieren alle Biotoptypen und Land- schaften und beinhalten den flächenmäßig überwie- genden Anteil der Naturschutzgebiete und der Natura 2000-Gebiete (über 70 %) des Landes.

Ausgangspunkt des Großschutzgebietssystemsin Brandenburg waren die Biosphärenreservate Schorf- heide-Chorin und Spreewald und der Naturpark Mär- kische Schweiz. Diese drei Großschutzgebiete hatte das Land 1990 als Erbe aus dem Nationalpark-Pro- gramm der letzten DDR-Regierung übernommen, das diese auf ihrer letzten Sitzung verabschiedet hatte. Elf Jahre später, mit der Einweihung des Na- turparks Stechlin-Ruppiner Land im Juli 2001, war das Großschutzgebietssystem des Landes Branden- burg komplett. Es besteht heute aus insgesamt 15 Großschutzgebieten:

– dem Nationalpark Unteres Odertal, – drei Biosphärenreservaten und – elf Naturparken.

Für Betreuung, Entwicklung und Verwaltung der Großschutzgebiete war in Brandenburg die Landes- anstalt für Großschutzgebiete (LAGS) mit Sitz in Eberswalde zuständig, die mit dem 1. Juli 2004 als Abteilung für Raumentwicklung und Großschutzge- biete (GR) ins Landesumweltamt integriert wurde.

Als erstes deutsches Bundesland hat Brandenburg bereits 1991 die landesweit im Großschutzgebiets- system präsente Naturwachtals kompetenten An- sprechpartner für Landnutzer, Einwohner und Be- sucher der Großschutzgebiete geschaffen. Seit 1997 sind die Frauen und Männer der Naturwacht bei der öffentlich-rechtlichen Landesstiftung NaturSchutz- Fonds Brandenburg angestellt. Sie betreiben eine breite Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung, kon- trollieren die Schutzbestimmungen, sind im prak- tischen Biotop- und Artenschutz aktiv, beteiligen sich an Forschungsprojekten und beraten die Landnut- zer.

Für den Schutz durch dauerhaft naturverträgliche Nutzung sind die Großschutzgebiete Brandenburgs Modellregionen. Zum Aufgabenspektrum gehören dabei als Kernthemen:

(16)

16 NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE Im Bereich des Ökotourismus nehmen die bran- denburgischen Großschutzgebiete landes- und so- gar bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Verschiedene Großschutzgebiete wurden zu Modellregionen für Wasserwandern, Rad- bzw. Reittourismus sowie für den barrierefreien „Tourismus für alle“ entwickelt. Die Angebote der Kampagne „Lust auf NaTour“ für alle 15 Großschutzgebiete wurde im Jahr des Ökotourismus 2002 von der Deutschen Zentrale für Tourismus als bundesweit führend bewertet.

Gemeinsam mit der Naturwacht kommt den Groß- schutzgebieten in Brandenburg eine Hauptverantwor- tung im Bereich Umweltbildungzu. Die Führungen, Vorträge und Veranstaltungen der Naturwacht verzeich- neten im Jahr 2002 mehr als 34.000 Teilnehmer, 128.000 Be- sucher kamen in die Besucherzentren der Großschutz- gebiete – mit steigender Tendenz. Insgesamt ver-

zeichneten 2002 die Besucherzentren der bundes- deutschen Großschutzgebiete die höchsten Zuwachs- raten bei den Besucherzahlen von allen touristischen Einrichtungen, die vom DWIF München zur Ermitt- lung des Tourismusbarometers herangezogen werden.

Von Beginn an gehen vom Großschutzgebietssystem in Brandenburg wichtige und messbare Impulse für die nachhaltige Regionalentwicklung aus. Durch Ein- werbung und Management von Projekten im Natur- schutz und der ökologisch nachhaltigen Entwicklung sind in den vergangenen zehn Jahren rund 130 Mio.

EUR in die Großschutzgebietsregionen – meist dünn besiedelte, strukturschwache, periphere Räume der jeweiligen Bundesländer – geflossen. Gelder, von de- nen die Regionen gleich zweifach profitieren: durch direkte Naturschutz-, Renaturierungs- bzw. Infra- strukturmaßnahmen in der Landschaft und durch Auf- Bundesland Naturparke* Bioshärenreservate** Nationalparke Großschutz- Anteil

gebiete Großschutz- insges.*** gebiete an

Landesfläche

Anzahl km2 Anzahl km2 Anzahl km2 Anzahl km2 %

Baden-Württemberg 6 6.875 0 0 0 0 6 6.875 19,2

Bayern 16 21.814 3 1.328 2 450 21 23.592 33,4

Berlin 1 40 0 0 0 0 1 40 4,5

Brandenburg 11 7.119 3 2.327 1 106 15 9.551 32,4

Hansestadt Bremen 0 0 0 0 0 0 0 0 0,0

Hansestadt Hamburg 0 0 1 117 1 117 2 234 31,0

Hessen 10 6.612 1 636 0 0 11 7.248 34,3

Mecklenburg-Vorpommern 5 2.442 3 929 3 1.154 11 4.524 19,5

Niedersachsen 12 7.953 2 2.912 2 2.558 16 13.423 28,2

Nordrhein-Westfalen 14 10.027 0 0 0 0 14 10.027 29,4

Rheinland-Pfalz 6 4.588 1 1.798 0 0 7 6.386 32,2

Saarland 1 1.033 0 0 0 0 1 1.033 40,2

Sachsen 2 1.855 1 301 1 93 4 2.249 12,2

Sachsen-Anhalt 2 990 1 2.276 1 58 4 3.324 16,3

Schleswig-Holstein 5 1.960 2 2.856 1 2.730 8 7.546 47,9

Thüringen 1 2.200 2 656 1 76 4 2.932 18,1

Deutschland insgesamt 85 75.507 14 16.134 13 7.343 112 98.984 27,7

* Da 7der Naturparke sich in jeweils zwei Bundesländern befinden, ergibt die Ländersumme 92

** Da sich 2 Biosphärenreservateauf drei bzw. auf fünf Bundesländer verteilen, ergibt die Ländersumme 20

*** Da 9der GroßschutzgebieteAnteile an mehreren Ländern aufweisen, ergibt die Ländersumme 125 Quelle: Bundesamt für Naturschutz

Großschutzgebiete in der Bundesrepublik Deutschland (2001)

(17)

schiedlicher Aufgaben und Interessen der einzelnen Großschutzgebiete im Flächenland Brandenburg be- währt. Durch die zentrale fachliche Koordination und Steuerung bestehen effektive Kommunikations- und Entscheidungsstrukturen und ergeben sich weitrei- chende Synergieeffekte. Die Außenwirkung wird durch die gemeinsame Präsentation des Verbundes der 15 Großschutzgebiete erheblich verstärkt.

Gleichzeitig wird die allseitige Partizipation im Groß- schutzgebietssystem gewährleistet und die Benach- teiligung einzelner Regionen verhindert.

träge an regionale Leistungsanbieter. Allein für Bran- denburgs erstes Naturschutzgroßprojekt von ge- samtstaatlich repräsentativer Bedeutung im Gebiet des Naturparks Nuthe-Nieplitz wurden bei einer zwölfjährigen Laufzeit rund 15 Mio. EUR bereit ge- stellt. Diese Gelder, deren größten Anteil meist die von der EU oder dem Bund – oder beiden – getra- genen Drittmittel ausmachen, stünden den Regionen ohne die Projekte nicht zur Verfügung.

Das System eines Großschutzgebietsverbundes mit zentraler Verwaltungsstruktur hat sich bei der Wahrnehmung sowohl gemeinsamer als auch unter-

Großschutzgebiet Fest- Darunter festgesetzte Flächen in gesetzte Landschaftsschutz- Naturschutz-

Fläche gebieten gebieten

km2 km2 % km2 %

Nationalpark Unteres Odertal 106,4 - - 106,4 100,0

Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin 1.292,9 1.292,9 100,0 274,8 21,3

Biosphärenreservat Spreewald 474,1 474,1 100,0 103,1 21,7

Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe 533,3 533,3 100,0 57,8 10,8

Naturpark Märkische Schweiz 205,0 205,0 100,0 19,0 9,3

Naturpark Uckermärkische Seen 897,1 861,6 96,0 98,2 10,9

Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft 489,6 254,0 51,9 70,5 14,5

Naturpark Schlaubetal 227,8 80,1 35,2 34,3 15,1

Naturpark Niederlausitzer Landrücken 587,0 309,3 52,7 49,0 8,3

Naturpark Hoher Fläming 827,3 752,8 91,0 55,7 6,7

Naturpark Westhavelland 1.293,6 1.018,6 78,7 16,3 1,3

Naturpark Dahme-Heideseen 591,8 571,6 96,6 71,9 12,1

Naturpark Barnim 733,3 476,7 65,0 54,0 7,0

Naturpark Nuthe-Nieplitz 623,2 385,7 61,9 132,7 21,2

Naturpark Stechlin-Ruppiner Land 680,8 639,7 94,0 106,8 13,3

Großschutzgebiete insgesamt 9.456,6 7.855,3 83,1 933,3 9,9

Land Brandenburg 29.476,5 9.502,1 32,2 1.506,2 5,1

Anteil am Land (%) 32,1 82,7 - 62,0 -

Brandenburger Großschutzgebiete (2003)

(18)

18 NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE 1.2.4.1 Nationalparke

Nationalparke sind, gemäß § 24 BNatSchG

Nach den Kriterien der IUCN (Weltnaturschutzunion) sollen als Nationalparke ausgewiesene Gebiete die ökologische Unversehrtheit eines oder mehrerer Ökosysteme im Interesse der heutigen und kom- mender Generationen schützen. Gleichzeitig sollen Nutzungen oder Inanspruchnahme, die den Zielen der Ausweisung abträglich sind, ausgeschlossen werden. Für Besucher ist eine Basis für geistig- seelische Erfahrungen sowie Forschungs-, Bildungs- und Erholungsangebote zu schaffen. Diese müssen umwelt- und naturverträglich sein. Vorbehaltlich der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen ist ein Nationalpark wie ein Naturschutz- gebiet zu schützen.

In Deutschland gibt es derzeit (2004) insgesamt 15 Nationalparke, deren Fläche sich durch Gebiets- erweiterungen der Nationalparke Schleswig-Hol- steinisches Wattenmeer und Niedersächsisches Wattenmeer auf rund 9.500 km2vergrößert hat. Dies entspricht einem halben Prozent der Fläche Deutsch- lands, wobei maritime Gebiete unberücksichtigt blie- ben.

Der Nationalpark Unteres Odertal wurde mit einem ei- genen Gesetz durch den Brandenburgischen Land- tag festgesetzt. Er dient dem Schutz seiner in Deutschland fast einzigartigen Auenlandschaft mit ihrem artenreichen Tier- und Pflanzenbestand, aber auch – soweit dies mit dem Schutzzweck vereinbar ist – der Entwicklung einer naturverträglichen Land- wirtschaft, der umweltschonenden und naturnahen Erholung, der Entwicklung des Fremdenverkehrs und der Umwelterziehung.

1.2.4.2 Biosphärenreservate

Biosphärenreservate sind nach § 25 BNatSchG

Biosphärenreservate sind großflächige, repräsenta- tive Ausschnitte von Kulturlandschaften, die vollstän- dig aus Landschafts- und Naturschutzgebieten be- stehen. Sie sind Bestandteil des UNESCO-Pro- gramms „Man and the Biosphere“ (MAB) und besitzen über den nationalen Rang hinaus internatio- nale Bedeutung. In Biosphärenreservaten werden – gemeinsam mit und von den hier lebenden Menschen – beispielhaft Konzepte für eine ressourcenscho- nende Landnutzung, eine umwelt- und sozialverträg- liche Tourismusentwicklung und die Förderung um- weltverträglicher Wirtschaftsformen erarbeitet und umgesetzt. Zu den von der UNESCO verbindlich fest- gelegten Aufgaben von Biosphärenreservaten ge- hören außerdem die Erforschung von Mensch-Um- welt-Beziehungen, die ökologische Umweltbeobach- tung (Monitoring) und die Umweltbildung.

Dementsprechend eignen sich besonders die Bio- sphärenreservate als Modelllandschaften für eine nachhaltige Regionalentwicklung. Sie dienen bei- spielhaft der nationalen Umsetzung der Agenda 21.

Gegenwärtig existieren weltweit über 400 Biosphä- renreservate in über 90 Staaten. In Deutschland sind durch die UNESCO bislang 14 Biosphärenreservate mit einer Gesamtfläche von rund 16.000 km2 aner- kannt.

„einheitlich zu schützende Gebiete, die:

1. großräumig und von besonderer Eigenart sind, 2. in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die

Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets er- füllen und

3. sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig be- einflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen mög- lichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet.“

„einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Ge- biete, die:

1. großräumig und für bestimmte Landschaften charakteristisch sind,

2. in wesentlichen Teilen ihres Gebiets die Voraus- setzungen eines Naturschutzgebiets, im übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen,

3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutz- barer Tier- und Pflanzenarten, dienen und 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von

die Naturgüter besonders schonenden Wirt- schaftsweisen dienen.“

(19)

In der Bundesrepublik Deutschland existieren ge- genwärtig 85 Naturparke mit einer Fläche von insge- samt etwa 75.000 km2. Bis auf die Stadtstaaten Ham- burg und Bremen haben alle Bundesländer Natur- parke ausgewiesen. Sie umfassen 21 % der Gesamtfläche Deutschlands.

Das brandenburgische Landesnaturschutzgesetz schreibt für Naturparke einen Schutzgebietsanteil von mindestens 50 % an Landschafts- und/oder Naturschutzgebiet(en) vor. Damit entspricht Bran- denburg den Vorgaben des novellierten Bundes- naturschutzgesetzes. Die Festsetzung erfolgt in Brandenburg durch eine Bekanntmachung des zu- ständigen Umweltministeriums. In dieser Bekannt- machung werden die Ziele des Naturparks beschrie- ben, Ge- oder Verbote für die Landnutzer werden darin nicht festgelegt. In Brandenburg gibt es elf Naturparke.

Ein abgestuftes Zonierungssystemschützt die ein- zelnen Teilflächen des Biosphärenreservates in un- terschiedlichem Maße und regelt deren Nutzung.

Während sich die Natur in der Kernzone möglichst vom Menschen unbeeinflusst entwickeln soll, dient die Pflegezone der Erhaltung und Pflege von durch den Menschen entstandenen Ökosystemen und Kul- turlandschaften. Die Entwicklungszone dient vorran- gig dem Menschen als Lebens-, Wirtschafts- und Er- holungsraum. Dabei sollen Wirtschaftsweisen und -formen praktiziert und entwickelt werden, die Mensch und Natur gleichermaßen gerecht werden. Das Land Brandenburg verfügt über drei Biosphärenreservate:

Schorfheide-Chorin, Spreewald und Flusslandschaft Elbe-Brandenburg.

1.2.4.3 Naturparke

Naturparkesind einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, deren Aufgaben bei der Neure- gelung BNatSchG, § 27 aktualisiert und präzisiert wurden: Demnach sind es

Naturparke sollen unter Beachtung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschafts- pflege geplant, gegliedert, erschlossen und weiter- entwickelt werden. Naturparke sind durch ihre gleich- zeitigen und miteinander verbundenen Funktionen, Kulturlandschaften zu schützen, zu nutzen und zu entwickeln, geradezu prädestiniert, modellhaft für eine integrierte nachhaltige Regionalentwicklung zu stehen.

„Gebiete, die:

– großräumig sind,

– überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Na- turschutzgebiete sind,

– sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzun- gen für die Erholung besonders eignen und in de- nen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird, – nach den Erfordernissen der Raumordnung für

die Erholung vorgesehen sind,

– der Erhaltung Entwicklung oder Wiederherstel- lung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt die- nen und in denen zu diesem Zweck eine dauer- haft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird,

– besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern."

(20)

20 NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE

Katasterfläche aller Gemeinden des Landes nach

km² % Hauptnutzungsarten (2000)

Insgesamt 29.476,5 - km² %

darunter: LSG 9.502,1 32,2 Insgesamt 29.475,8 100,0

NSG 1.506,2 5,1 darunter : Landwirtschaft 14.727,1 50,0

FFH 3.044,6 10,3 Wald 10.288,7 34,9

SPA (Vogelschutzgebiete) 2.425,4 8,2 Wasser 1.001,4 3,4

Jahr der Festsetzung: - Siedlung u. Verkehr 2.279,9 7,7

Einwohner 1991 1993 1995 1997 1999 1991 - 1999 1991 - 1999 (%)

Insgesamt 2.553.420 2.537.661 2.542.042 2.573.291 2.601.207 47.787 1,9

unter 15 Jahre 513.449 471.095 428.318 395.943 366.597 -146.852 -28,6

15 - 65 Jahre 1.725.699 1.743.735 1.772.715 1.817.711 1.848.180 122.481 7,1

über 65 Jahre 314.272 322.831 341.009 359.637 386.430 72.158 23,0

Natürlicher Saldo je 1.000 EW -5,3 -6,6 -5,5 -4,1 -3,1 -45,6 -

Einwohnerdichte 1999 Siedlungsdichte Besiedlungsgrad (Anteil Siedlungs- und

(EW/km²) (EW/km² Siedlungs- u. Verkehrsfläche) Verkehrsfläche an Gesamtfläche)

88 1.141 7,7%

Gemeinden (31.12.1999) Anzahl % EW %

Insgesamt 1.479 100,0 2.601.207 100,0

davon: unter 200 EW 259 17,5 38.014 1,5

200 - 500 EW 602 40,7 196.960 7,6

500 - 1.000 EW 284 19,2 198.767 7,6

1.000 - 5.000 EW 234 15,8 493.306 19,0

5.000 EW und mehr 100 6,8 1.674.160 64,4

Arbeitslose 1995 1996 1997 1998 1999 1995 - 1999 1995 - 1999 (%)

Anzahl insgesamt 158.394 179.252 213.261 209.546 218.080 59.686 37,7

darunter: unter 25 Jahren 16.010 18.047 20.608 20.704 19.126 3.116 19,5

über 55 Jahre 26.514 37.497 44.060 47.065 50.964 24.450 92,2 Langzeitarbeitslose 50.307 48.547 64.426 73.720 68.397 18.090 36,0

Arbeitslosenquote* - - 18,3 18,5 19,0 1997 - 1999: 0,7 %-Pkte.

Landwirtschaft Insgesamt (%) Grünland (%)

Nutzflächenverhältnis 100,0 78,0 22,0

Anteil extensiv bewirtschafteter Flächen 16,0 7,0 45,0

Anteil ökolog. bewirtschafteter Flächen 6,3 - - Anzahl

7008 192

Viehbesatz (Anzahl/100 ha LN) Rinder Schweine Schafe

48 56 13

Anbauverhältnis Getreide: 54,1 16,4 Ackerfutter: 14,6

(% - Ackerfläche) 11,4 Sonstige: 1,0

Wald / Forstwirtschaft km² % davon: Nadelwald % Laubwald

%

Mischwald

%

Sonst.Flächen

%

Wald 10.842,1 37,0 57,0 11,0 13,0 19,0

Wälder mit Schutzstatus LSG (%): 35,8 NSG (%): 8,7 FFH (%): 13,5 SPA (%): 8,1

Fremdenverkehr 1992 1994 1996 1998 1999 1992 - 1999 1992 - 1999 (%)

Anzahl der angebotenen Gästebetten 33.557 44.822 65.261 71.510 73.040 39.483 117,7

Anzahl der Übernachtungen 3.662.700 5.553.800 7.269.700 7.343.900 7.856.600 4.193.900 114,5

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 1996 1997 1998 1999 1996 - 1999 1996 - 1999 (%)

Insgesamt am Wohnort 950.756 923.076 928.168 915.097 -35.659 -3,8

Insgesamt am Arbeitsort** 890.285 854.843 847.128 826.807 -63.478 -7,1

Pendlersaldo -60.471 -68.233 -81.040 -88.290 - -

Land-, Forstw., Fischerei

Prod.

Gewerbe

Handel, Gastgew.

Verkehr, Nachr.

Dienstleistung,

Öffentl. Dienst Insgesamt**

33.438 254.503 133.606 57.425 345.280 824.252

Kommunale Bauleitplanung (31.12.1999) Eingereicht Genehmigt

Anzahl der B-Pläne

Anzahl der B-Pläne je Gemeinde Flächen in B-Plänen (ha)

darunter: Gewerbliche Bauflächen (ha) Wohnbaufläche (ha) Baufläche je EW (m²)

Wohnen und Bauen 1994 1995 1996 1997 1998 1999 1992 - 1999 1993 - 1999 (%)

Wohnungsbestand 1.084.136 1.101.429 1.131.372 1.164.548 1.192.997 1.216.598 132.462 10,3 Fertiggestellte Wohnungen 12.187 16.201 28.248 30.965 27.256 22.056

Wohnungen/1.000 EW 427 433 443 453 461 468

* auf Basis abhängig ziviler Beschäftigter Mitte des jeweilgen Jahres

** Differenzen zur Gesamtbeschäftigtenzahl aufgrund von Datenschutzfällen möglich

Insgesamt: 136.913 Insgesamt: 447 Eiweispfl./Ölsaaten:

Hackfrucht: 2,5 Stilllegung:

5.993 2.211 5,3

Befürwortet Landesfläche

Land Brandenburg

Landwirtschaftliche Unternehmen

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort nach Wirtschaftszweigen (Juni 1999)

Ackerland (%)

Durchschn. Flächenausstattung (ha)

7.878

22.515

6.816 20.659

4,1 1,5 10.524 203

299 90

77.518 52.685 23.194 14.700

17.068

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