dert werden. Dabei wird dann jeweils zu klären sein, ob eine uneingeschränkte Übernahme der berufsrechtlichen Vor- schriften möglich ist. Grenzen könnten sich hier z. B. aus der Bedarfsplanung und anderen Besonderheiten des Vertrags- arztrechts ergeben.
Dr. Klaus Ottmann,Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), Mühlbaurstraße 16, 81677 München
Kölner
Integrationsmodell
Zu dem „Seite eins“-Beitrag „KV außen vor“ von Jens Flintrop in Heft 19/2004:
Knebelungsinstrument
Die Barmer Ersatzkasse (BEK) hat mit dem Univer- sitätsklinikum Köln und der Reha-Klinik Bad Hermanns-
born einen Vertrag zur Inte- grierten Versorgung auf dem Gebiet der Kardiologie und Kardiochirurgie abgeschlos- sen. Als Reaktion darauf be- weint die KV Nordrhein aus- schließlich, dass sie zu diesem Vorhaben weder befragt noch daran beteiligt worden sei.
Der Vertrag wurde ausschließ- lich zwischen Kliniken und der BEK geschlossen. Ist das Inte- grierte Versorgung? Mit nie- dergelassenen Ärzten will die Barmer „demnächst“ reden.
Wann? Auf keinen Fall aber will die Kasse mit der KV re- den, nur mit einzelnen Ärzten und Praxen, also auch nicht mit Berufsverbänden oder Ärztenetzen.
Der Vertrag mit der BEK be- inhaltet auch, dass das Univer- sitätsklinikum Köln auf den kardiologischen Eingriff eine Gewährleistungsgarantie von zwei Jahren gibt. Damit bewe-
gen wir uns als Ärzte weg vom Dienstleistungs- zum Werkver- trag. Wem kommt dieser Para- digmenwechsel in der Medizin eigentlich zugute? Wohl doch nur dem Kostenträger. Die Ko- stenträger werden diesen Weg fortsetzen. Was die BEK hier vormacht, wird von den ande- ren Krankenkassen mit Sicher- heit aufmerksam verfolgt. Sei- en wir nicht so naiv zu glau- ben, dass wir von dieser Art Verträgen irgendwie profitie- ren könnten. Denn sie sind keine Qualitätssicherungsmaß- nahme in unserem Sinne, son- dern ein reines Knebelungsin- strument der Kostenträger.
Außerdem müssten wir für diese Art der Versorgung nur Patienten auswählen, die abso- lut linientreu (compliant) sind.
Die Krankenkassen wissen das und überlassen uns gern die Rolle des Selektionierers.
Seien wir also nicht so leicht-
gläubig, wenn man uns ein paar Euroscheinchen hinhält.
Informieren wir uns lieber ge- nau bei denen, die uns unter- stützen, bei unseren Netzen und Verbünden wie dem LPWL oder MEDI oder auch bei den KVen. Das wird uns mögli- cherweise davor bewahren, dass wir mit einem Lächeln auf den Lippen unseren Un- tergang selbst herbeiführen.
Ludger Keßel,
Berchemallee 122, 58285 Gevelsberg
Ursache: Kostenzusage der Versicherer
Den Artikel finde ich äußerst begrüßenswert. Darin ist dar- gestellt, dass die Liegezeiten nach Herzoperationen durch die unmittelbare Verlegung in eine Rehabilitationsklinik vier bis fünf Tage verkürzt werden können. Die Ursache liegt mei- B R I E F E
nes Erachtens kaum an den verlegenden (herzchirurgi- schen) Kliniken, sondern in der fehlenden grundsätzlichen Ko- stenzusage der Versicherungs- träger oder der Kostenzusage für eine zwar sehr preisgünsti- ge, jedoch nicht geeignete Kli- nik. Am wenigsten verständlich ist eine Ablehnung einer sol- chen Maßnahme (wie kürzlich durch die Bundesknappschaft geschehen), da bei über 70- jährigen allein stehenden Pati- enten auch eine ambulante Re- habilitation ausreichend sei.
Oder es werden Patienten in Sanatorien ohne ständige Arzt- anwesenheit verwiesen oder an Kliniken, in denen kardiologi- sches Fachwissen fehlt.
Vorbildlich ist seit Jahren die BfA, da Patienten direkt in Fachkliniken, von denen viele Verträge mit der Versiche- rungsanstalt besitzen, verlegt werden können. Andererseits behält sich die Landesversi- cherungsanstalt der Rheinpro- vinz die Prüfung und Anmel- dung der Patienten vor. Selten geschieht das unterhalb von zwei Wochen nach der Antrag- stellung. Letztere kann erst er- folgen, wenn der Patient ope- riert wurde und der Entlas- sungs- bzw. Verlegungstermin abzusehen ist. In den letzten Jahren war es niemals schwie- rig, einen passenden Aufnah- metermin in einer kardiologi- schen Rehabilitationsklinik zu bekommen; die Probleme lie- gen ausschließlich in der Ko- stenzusage der Versicherer.
Persönliche Anschreiben und Dienstaufsichtsbeschwerden wegen der überlangen Bear- beitungsdauer haben bisher zu keiner Änderung geführt.
Auch zurzeit befinden sich Pa- tienten mehr als eine Woche länger in unserer stationären Behandlung, weil die Kosten- zusage für die Weiterbehand- lung fehlt. Das ist für den Pati- enten ärgerlich, da im Kran- kenhaus nicht dieselben Fort- schritte im Verlauf zu erzielen sind wie in der Rehabilitati- onsklinik. Das ist für die Kli- nik teurer, denn diese Patien- ten verursachen Kosten, die nicht mehr durch die Fallpau- schalen gedeckt sind, und es kann zu höheren Beiträgen für
die Krankenversicherungen kommen, da Verlängerungen der Verweildauer eintreten.
Prof. Dr. med. Hans Greve,Klinik für Herz- und Thoraxchirurgie des Klinikums Krefeld, Lutherplatz 40, 47805 Krefeld
Principiis obsta!
Man glaubt nicht richtig zu le- sen: „Auf den kardiologischen Eingriff gibt das Klinikum ei- ne Gewährleistungsgarantie von zwei Jahren.“ Dass dies nicht möglich ist, dürfte dem Klinikum klar sein – es trotz- dem zu versprechen, ist unlau- terer Wettbewerb!
Die ärztliche Leistung ist und bleibt ein Dienstvertrag und kein Werkvertrag: Der Arzt schuldet dem Kranken die bestmögliche Behandlung, nicht aber den Erfolg. Natür- lich wird eine Klinik, die „Ga- rantie“ gibt, von den Patienten bevorzugt werden. Wenn der- artige (unhaltbare) Verspre- chungen Schule machen, ent- steht bei den Patienten ein un- gerechtfertigtes Anspruchs- denken, das sich bald auf jegli- che ärztliche Leistung ausdeh- nen wird. Eine Fülle von Pro- zessen wird die Folge sein!
Das Bemühen, Erfolg zu ver- sprechen, ist redlich – den Erfolg zu garantieren ist Hybris!
Dr. Eberhard Schlindwein, Fontaine St. Laurent, F-71190 Broye
Statistik
Zu den Leserbriefen in Heft 22/2004, die sich auf den Beitrag „Von der Wahrscheinlichkeit des Irrtums“ von Dr. med. Wolfgang Weihe in Heft 13/2004 bezogen:
Aufschlussreich
. . . Sehr aufschlussreich emp- finde ich die Leserbriefdiskus- sion: Da vertreten mehrere Fachleute von unzweifelhafter Qualifikation auf diesem Ge- biet (wie auch natürlich der Autor des Artikels) recht un- terschiedliche Auffassungen über die Interpretation und Bewertung von Studien und deren statistische Aussage- kraft.
Mir scheint, dass jeder die Stu- dien und statistischen Werk- zeuge finden kann, seine be- reits vorgefassten Hypothesen zu untermauern – und seien diese auch recht unterschied- lich. Woran soll man sich also halten?
Trotz allen wissenschaftlichen Aufwands (der sicher sinnvoll ist, weil er den Horizont des Denkens und damit der dia- gnostischen und therapeuti- schen Möglichkeiten erwei- tert), bleibt letztlich das eigene Gefühl, der Riecher, die Er- fahrung die wichtigste Richt- schnur des ärztlichen Han- delns.
Dr. med. Peter Pommer, Marktstraße 50, 94110 Wegscheid
Klinikkonzerne
Zu dem Beitrag „Verstärkter Kosten- druck – Marktanpassungen“ von Dr.
rer. pol. Harald Clade in Heft 23/2004:
Mitarbeiter unter starkem Druck
Beeindruckend ist die Zusam- menstellung Ihrer Artikel im DÄ, Heft 23. Zunächst berich- ten Sie von den im Akut-Kran- kenhaussektor erfolgreichen Klinikkonzernen, der nächste Artikel beschäftigt sich mit eh- renamtlichem Engagement im medizinischen und sozialen Sektor, und schließlich wird noch über anstehende Tarif- verhandlungen zur Arbeitszeit im Krankenhaus berichtet.
Warum wird nicht deutlich ge- sagt, dass alle diese Themen eng miteinander verzahnt sind und sich gegenseitig bedingen.
Wir erliegen als Gesellschaft einem gewaltigen Irrtum, wenn wir uns weismachen las- sen, das Gut Gesundheit sei genauso ein Produktivgut wie jeder andere zu produzierende und zu verkaufende Gegen- stand auch. Krankheit hat sich niemand ausgesucht. Noch ist die Mehrzahl der Versicher- ten in Deutschland in der Soli- dargemeinschaft GKV versi- chert, deren mühsam und von allen erarbeitete Beiträge nicht dazu benutzt werden dürfen, Aktionäre von Kran- kenhauskonzernen zu bedie-
nen. Wenn ein Gewinn in die- sem Sektor wirklich darstell- bar ist, dann gebührt dieser der Solidargemeinschaft und muss dazu genutzt werden, die Kas- senbeiträge zu senken.
Hat sich denn noch niemand gefragt, warum diese Konzer- ne im Gegensatz zu öffentli- chen Trägern wirtschaftlicher arbeiten? An Personal wird gespart, wo es nur geht. Die Mitarbeiter, welche das Glück haben, nicht wegrationalisiert worden zu sein und einen Ar- beitsplatz in einer Konzernkli- nik besitzen, müssen unter starkem Druck arbeiten, und die Arbeitsverträge haben sich gegenüber denen der öffentli- chen Träger in der Regel ver- schlechtert. Eine Qualität in der Pflege und im ärztlichen Bereich, die über ein qualifi- ziertes Fachwissen hinausgeht und die in Form von Zuwen- dung mit Zeitaufwand für Kranke lebensnotwendig wä- re, kann nicht mehr geleistet werden. Kostenintensive Be- reiche wie Reha-Einrichtun- gen und Pflegeheime, in denen die ärmeren alten Menschen untergebracht sind, werden ausgegrenzt und weiterhin den öffentlichen Händen und kirchlichen Einrichtungen überlassen, die dann die Verlu- ste in diesen Sektoren zu tra- gen haben. Ehrenamtliche werden das Dilemma auch nicht lösen, auch wenn die Po- litik noch so laut und schein- heilig nach ihnen ruft. Denn erstens müssen auch sie ausge- bildet und organisiert werden, das kostet Geld. Und zwei- tens: Wer kann sich schon eh- renamtlich engagieren, wenn er oder sie aufgrund schlechte- rer Arbeits- und Lebensbedin- gungen immer mehr und unter größerem Druck arbeiten muss, um den Lebensunterhalt zu verdienen? Vielleicht keh- ren dann ja die wegrationali- sierten Krankenhausmitarbei- ter eines Tages als arbeitslose Ehrenamtliche an ihren frühe- ren Arbeitsplatz zurück und haben nun endlich Zeit für die Patienten. Die Konzernchefs und die Aktionäre würden sich sicher freuen!
Ulrike Steurer,
Weidenallee 12, 20357 Hamburg
A
A2040 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 28–2912. Juli 2004
B R I E F E