Extension Gemüsebau
Mehr denn je: Vor dem Spritzen DATAphyto konsultieren!
Auszug aus Gemüsebau-Info Nr.02/2011 | 15.03.2011
Im Bereich der Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln im Gemüsebau hat es einige Änderungen gegeben. Deshalb ist es wichtig, vor dem Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln in DATAphyto nachzusehen, ob das betreffende Produkt für die zu behandelnde Kultur unverändert zugelassen ist. Keines- falls soll sich der Produzent auf Dokumente aus früheren Jah- ren verlassen.
Aufbrauchfristen als Warndreiecke angezeigt
Für verschiedene Wirkstoffe und Produkte endet im Laufe des Jahres 2011 die Verwendungsfrist. Ein gelbes Warndrei- eck weist in DATAphyto auf zurückgezogene Bewilligungen hin. W enn Sie mit dem Mauszeiger (Cursor) in der Liste der Suchresultate über das Warndreieck neben dem Produkte- namen fahren, wird die Aufbrauchfrist angezeigt. Nach Ablauf derselben darf das Produkt nicht mehr eingesetzt werden, es wird auch aus DATAphyto entfernt. Für Bewilligungsrückzüge nach dem 1.7.2010 beträgt im Gegensatz zu früher die Frist zwischen dem Bewilligungsrückzug und dem letztmöglichen Einsatzzeitpunkt des entsprechenden Poduktes im allgemei- nen nur noch 2 Jahre.
Neue Hierarchie der Gemüsekulturen
Die Zuordnung der Gemüsekulturen zu übergeordneten Grup- pen (hierarchische Gliederung) und die Kulturbezeichnun- gen wurden teilweise geändert. So gehört zum Beispiel Lat- tich neu zu den Kopfsalaten, was die zugelassene Produkte- palette für diese Kultur erheblich erweitert. Auf der anderen Seite gehört Cima di rapa nicht mehr zu den Kohlarten. Des- halb dürfen für Kohlarten oder Blattkohle zugelassene Pflan- zenschutzmittel in Cima di rapa nicht mehr verwendet wer- den. DATAphyto bildet diese neue Zuordnung korrekt ab.
Um sich einen Überblick zu verschaffen und um in DATA- phyto die richtigen Kulturbegriffe in die Suchmaske ein- zugeben, wird empfohlen, sich mit der neuen Kulturliste ver- traut zu m achen. Sie finden diese in DATAphyto im Bereich Dokumente (anwählen im grauen Querbalken) unter „Er- gänzende Dokumente zu DATAphyto“.
Bestimmte Bewilligungen erweitert
Im Rahmen der Einführung der neuen Kulturliste schlug die Zulassungsstelle des Bundesamts für Landwirtschaft den Pflanzenschutzmittelfirmen vor, bestehende Bewilligungen im Sinne einer Vereinfachung so weit als möglich auf übergeordnete Kulturbegriffe auszudehnen. Die meisten Firmen haben einer Erweiterung der entsprechenden Bewil- ligungen zugestimmt. Deshalb sind z.B. neu verschiedene Produkte, welche früher nur in Zucchetti zugelassen waren, jetzt generell in Kürbissen mit geniessbarer Schale an- wendbar, also auch in Rondini und Patisson. Viele ehemals nur für Blumenkohl gültige Bewilligungen gelten nun für al- le Blumenkohle, also auch für Broccoli und Romanesco.
Bei Unklarheiten nachfragen
Die Vielzahl kleiner Änderungen in den bestehenden Bewilli- gungen kann in der Umstellungsphase vereinzelt und vo- rübergehend zu Widersprüchen zwischen den Angaben in DATAphyto und dem Pflanzenschutzmittelverzeichnis des BLW führen. Bei Unsicherheiten nehmen Sie bitte Kontakt mit ihrer Pflanzenschutzmittelfirma oder der Zulassungsstelle des BLW auf.
www.dataphyto.acw-online.ch Autor: Brigitte Baur (ACW)
Herausgeber
Extension Gemüsebau, Forschungsanstalt Agroscope Changins- Wädenswil ACW
www.gemuesebau.agroscope.ch Copyright
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