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Plastiksäcke aus Erdölderivaten dürfen nicht mehr gratis abgegeben werden

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M 311/2007 BVE 21. Mai 2008 BVE C Motion

0897 Barth, Biel (Parteilos)

Weitere Unterschriften: 14 Eingereicht am: 28.11.2007

Jute statt Plastik!

Der Regierungsrat wir gebeten zu den nachfolgenden Punkten eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten:

1. Plastiksäcke aus Erdölderivaten dürfen nicht mehr gratis abgegeben werden.

2. Auf Plastiksäcken/Tragtaschen aus Polyethilen muss eine höhere Gebühr eingesetzt und zur Reduktion von Erdölderivaten gezielt eingesetzt werden.

3. Dasselbe Ziel soll auch für die gängig verwendeten Abfallsäcke erreicht werden!

Begründung:

Plastiksäcke sind umweltschädigend. Ihre negative Wirkung auf die Natur findet sowohl bei der Herstellung als auch der Entsorgung statt. In verschiedenen Staaten ist der Gebrauch von Polyetylen-Säcken verboten. Andere Staaten verlangen, dass ausschliesslich Säcke aus pflanzlicher Herkunft produziert werden. Die EU hat den Ersatz der Polyethilen-Säcke durch narürliche, bioverwertbare Stoffe verlangt. (Norm EN 13432:2000/AC:20005)

Im Kanton Tessin ist ein entsprechender Vorstoss hängig. Es würde dem Kanton Bern sehr wohl anstehen, diesbezüglich auch in der restlichen Schweiz eine Vorreiterrolle zu spielen.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat hat Verständnis dafür, dass die Motionärin die Herstellung und Verwen- dung von Plastiksäcken kritisch hinterfragt. Sämtliche Erhebungen haben allerdings ge- zeigt, dass Plastiksäcke in der Schweiz nur rund 2 Prozent des Kehrichts ausmachen. Im Unterschied zu benachbarten Ländern wird der Hauskehricht in der Schweiz zudem voll- ständig in Kehrichtverbrennungsanlagen entsorgt und nicht deponiert. Im Weiteren zeigen Ökobilanzen, dass die Material sparenden Kunststoffsäcke die Umwelt bei der Produktion meist weniger belasten als Säcke aus biologisch abbaubaren Werkstoffen (BAW). Vor allem der landwirtschaftliche Anbau (Düngung, Bewässerung, Ernte, Transport) der Pflan- zen, aus der die BAW gewonnen werden (z.B. Mais), belastet die Umwelt stark und führt zu einer negativen Gesamtbilanz. Gesamthaft betrachtet belasten kleine Kunststoffsäcke die Umwelt bis zu einen Drittel weniger als BAW-Säcke. Die in der Motionsbegründung erwähnte europäische Norm (EN 13432:2000/AC:2005) verlangt denn auch nicht den Er- satz von Polyethylen-Säcken durch solche aus bioverwertbaren Stoffen, sondern regelt

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vielmehr, wann Verpackungen als biologisch abbaubar gelten dürfen. Auch nach Ansicht des Bundesamts für Umwelt stellen Plastiksäcke und -tragtaschen gegenwärtig kein Problem dar und es bestehen keine Pläne, deren Gebrauch einzuschränken. Der Regie- rungsrat sieht keine Veranlassung, von dieser gesamtschweizerischen Einschätzung ab- zuweichen. Im Übrigen ist ohnedies fraglich, ob das massgebliche Bundesrecht (Bundes- gesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz, SR 814.01 mit Ausführungserlassen) in diesem Bereich überhaupt individuelle kantonale Regelungen zuliesse.

Zu Ziffer 1:

Nebst der Tatsache, dass sich ein Verbot der Gratisabgabe umweltschutztechnisch nicht ausreichend begründen lässt, werden alle Plastiksäcke – also auch die kleinen Säcke, die beim Kauf von Gemüsen und Früchten zum individuellen Abwägen benutzt werden – aus Erdölderivaten hergestellt. Ein allgemeines Verbot der Gratisabgabe würde also auch diese Säcke umfassen, was von den Konsumentinnen und Konsumenten kaum verstan- den würde. Für Tragtaschen aus Kunststoff (oder auch Papier) ist andererseits bereits heute bei den Grossverteilern üblicherweise ein Betrag von 30 bis 50 Rappen zu bezah- len.

Zu den Ziffer 2 und 3:

Soweit das Bundesrecht eine kantonale Gebührenpflicht überhaupt zuliesse, könnte sie aus den dargelegten Gründen nicht ausreichend begründet werden.

Antrag: Ablehnung der Motion.

An den Grossen Rat

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