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Begründung Geschätzte 6'000 bis 10'000 Tonnen Plastiksäcke werden alljährlich in der Schweiz verbrannt

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M 069/2008 BVE 17. September 2008 BVE C Motion

1608 Iannino Gerber, Hinterkappelen (Grüne)

Weitere Unterschriften: 13 Eingereicht am: 27.03.2008

Ökobilanz von Einweg-Plastiksäcke verbessern

Einwegplastiksäcke, insbesondere die aus Polyethylen, sollen mit geeigneten Massnahmen mittelfristig reduziert und die Ökobilanz von Tragtaschen und -säcke soll erhöht werden.

Begründung

Geschätzte 6'000 bis 10'000 Tonnen Plastiksäcke werden alljährlich in der Schweiz verbrannt. Das entspricht 250 voll beladenen 40-Tonnen-Sattelschleppern und bedeutet ein massloses Verschleudern von Ressourcen und eine vermeidbare hohe Umweltbelastung.

Die Plastiksäcke haben gravierende Auswirkungen auf die Umwelt. Die schädliche Wirkung entsteht bereits bei der Produktion und ist auch bei der Entsorgung dieser Materialien hoch.

In verschiedenen Ländern wurden bereits Gesetze verabschiedet, die den Gebrauch von Säcken aus Polyethylen verbieten. In einigen wurden Einwegtragtaschen und -säcke verboten, unabhängig der Materialzusammensetzung, wiederum andere erlauben ausschliesslich Einwegsäcke aus biologisch abbaubaren Werkstoffen (BAW). Auch die EU hat eine Norm (EN13432:2000/AC:2005) ratifiziert, die bis im Jahr 2010 das Ersetzen von Polyethylenverpackungen mit biologisch abbaubaren vorsieht.

Die vorzunehmenden Massnahmen sollen eine Erhöhung der Ökobilanz von Tragtaschen und Säcke herbeiführen. Dies kann beispielsweise erreicht werden, indem Einwegtaschen oder -säcke, unabhängig der verwendeten Materialien, verboten und durch Mehrwegtaschen oder -säcke ersetzt werden. Die kostenlose Herausgabe von Tragtaschen und -säcken in den Läden könnte verboten und mit einem Verkaufspreis versehen werden.

Es könnte eine breite Informationskampagne angelegt werden, die den unverhältnismässig negativen Auswirkungen auf die Umwelt mit dem Gebrauch von Polyethylengebinde und - verpackungen aufzeigt.

Gemäss einer repräsentativen Meinungsumfrage der "Coop-Zeitung" sind 83 Prozent der Befragten klar für ein Verbot von Plastiksäcken und würden den umweltfreundlichen Tragtaschen aus biologisch abbaubaren Werkstoffen (BAW) den Vorzug geben.

Deshalb sollen Massnahmen ergriffen werden, die die negativen Umweltauswirkungen von Einwegsäcken erheblich reduziert. Das Ziel ist, die CO2-Emissionen sowohl bei der Herstellung wie auch bei der Abfallentsorgung zu verringern oder gänzlich zu vermeiden.

Diese Massnahmen hätten ein positiver Nebeneffekt zur Folge, der Abfall (Littering) auf öffentlichem Boden oder in der Natur könnte dadurch erheblich reduziert werden.

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Antwort des Regierungsrates

Gemäss der entsprechenden Bundesgesetzgebung (Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz, SR 814.01 mit Ausführungserlassen) sind Massnahmen, wie sie in der Motion gefordert werden, Sache des Bundes. Den Kantonen bleibt kein Raum für zusätzliche kantonsspezifische Vorschriften. Nach Ansicht des zuständigen Bundesamts für Umwelt stellen Plastiksäcke und -tragtaschen gegenwärtig kein Problem dar und es bestehen keine Pläne, deren Gebrauch einzuschränken. Auch der World Wildlife Fund (WWF) erachtet ein Plastiksackverbot nicht als vordringlich.

Wie in der Antwort zur Motion 311/2007, Barth, "Jute statt Plastik!", ausgeführt, sind die durch die Herstellung und Entsorgung von Einweg-Plastiksäcken verursachten Umweltbelastungen nicht dermassen hoch, wie in der Motion dargestellt. Auch wenn es erstaunen mag: Gesamthaft betrachtet belasten kleine Kunststoffsäcke die Umwelt bis zu einen Drittel weniger als Säcke aus biologisch abbaubaren Werkstoffen (BAW). Dies erklärt sich vor allem dadurch, dass der landwirtschaftliche Anbau (Düngung, Bewässerung, Ernte, Transport) der Pflanzen, aus der die BAW gewonnen werden (z.B.

Mais), die Umwelt stark belastet, was zu einer negativen Gesamtbilanz führt.

Demgegenüber belasten die Material sparenden Kunststoffsäcke die Umwelt bei der Produktion meist weniger. Zum andern machen Plastiksäcke in der Schweiz nur rund 2 Prozent des Kehrichts aus und im Unterschied zu benachbarten Ländern wird der Hauskehricht in der Schweiz vollständig in Kehrichtverbrennungsanlagen entsorgt und nicht deponiert. Die bei der Verbrennung des Kehrichts frei werdende Energie kann danach für die Produktion von Strom und Wärme genutzt werden.

Die in der Motionsbegründung erwähnte europäische Norm (EN 13432:2000/AC:2005) verlangt nicht den Ersatz von Polyethylen-Säcken durch solche aus bioverwertbaren Stoffen, sondern regelt vielmehr, wann Verpackungen als biologisch abbaubar gelten dürfen.

Es trifft zu, dass die Konsumentinnen und Konsumenten gemäss Umfragen Verpackungen aus biologisch abbaubaren Werkstoffen bevorzugen. Dabei haben sie sich allerdings nicht bereit erklärt, allfällige Mehrkosten zu tragen. Es darf demnach nicht mit einer klaren Akzeptanz gegenüber entsprechenden Verbotsnormen gerechnet werden.

Dem Problem des achtlos im öffentlichen Raum weggeworfenen Abfalls (Littering) muss im Übrigen mit andern Massnahmen begegnet werden, da es dabei um jede Art von Unrat geht.

Antrag: Ablehnung der Motion

An den Grossen Rat

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