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Archiv "Geld sparen durch Notar-Testament" (26.11.1993)

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Academic year: 2022

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1. privater Investmentclub Börsebius

Wertpapier Typ Anteil

Prozent

Kaufkurs Datum Gewinn Prozent

KHD

Fosters Brewing Schleicher Eifelhöhen-Klinik EuroDM Sec. 2026 EuroDM Sec. 2021 EuroDM Sec. 2016 EuroDM Sec. 2011 7,75 % Edeka GS Fuchs Wandelanl.

Aktie Aktie Aktie Aktie Rente Rente Rente Rente Rente WA

1,63 7,81 3,39 13,16 15,31 10,23 6,64 7,31 7,52 6,05

80,06 1,36 250,00 222,35 11,34 15,14 19,60 30,90 101,50 104,00

März Sept.

Sept.

Sept.

April April Mai Sept.

Sept.

Okt.

45,52 21,32 12,00 -3,13 20,81 18,54 25,12 6,48 5,30 0,00

Tages-/Festgeld*) Liqu. 20,94

Stand: Anfang November 1993, Club Börsebius Hamburg

*) Tagesgeld aktueller Zins 5,45 Prozent, Monatsgeld 6,05 Prozent VARIA

WIRTSCHAFT

Geld sparen durch Notar-Testament

D

ie Eheleute Dolny ha- ben ein gemeinschaftli- ches Testament aufge- setzt und von der Tochter auf der Schreibmaschine schrei- ben lassen. Nachdem beide unterschrieben haben, wird ihr letzter Wille mit ver- schlossenem Umschlag beim Amtsgericht hinterlegt. Das kostet 125 DM. „So haben wir eine Menge Kosten gespart, weil wir nicht beim Notar wa- ren", meint Herr Dolny.

Beim Amtsgericht ist es tägliche Realität, daß Testa- mente „eröffnet" werden, die unwirksam sind, weil zum Beispiel Personen ein ge- meinschaftliches Testament errichtet haben, die hierzu nicht berechtigt sind ( das ist nur durch Eheleute möglich), oder weil Formvorschriften nicht beachtet wurden - wie beim Ehepaar Dolny. Die Eheleute hätten das Testa- ment handschriftlich aufset- zen müssen, da es nicht beim Notar verfaßt wurde.

Vielfach ist darüber hin- aus der Inhalt „privatwirt- schaftlicher" Testamente un- klar oder auslegungsbedürf- tig. Ist es deshalb ratsam, in jedem Fall den (kostenpflich- tigen) Rat des Notars einzu- holen? Im Grunde ja - zu- mal der Vergleich der Kosten Überraschendes zutage bringt.

Die Eheleute Dolny hin- terlassen ein Vermögen von 250 000 DM. Für ein gemein- schaftliches Testament wür- den beim Notar (und für die Hinterlegung bei Gericht) Gesamtkosten von 2 125 DM anfallen. Errichtet Herr Dol- ny alleine ein notarielles Te- stament, so sind hierfür 1 125 DM aufzuwenden - jeweils einschließlich der Kosten im Todesfall.

Doch auch ein „privates"

Testament kostet Geld - weil es im Erbfall zu „eröff- nen" und der Erbschein zu beantragen ist. Hat sich das Vermögen der Eheleute Dol- ny bis zum Erbfall nicht er- höht, so ergeben sich für den Fall des gemeinschaftlichen Testaments mit der Beantra- gung des Erbscheins Notar- und Gerichtsgebühren von 3 125 DM, bei einem einseiti- gen Testament des Herrn Dolny in Höhe von 1 625 DM.

Das heißt: Hätte ein nota- rielles gemeinschaftliches Te- stament vorgelegen, dann hätten die Erben 2 000 DM (1 000 DM beim einseitigen Testament) gespart. Wenn auch unterm Strich für die Aufstellung des Testaments vor dem Notar anfallende Ko-

sten gegenzurechnen sind (1 000 DM beziehungsweise 500 DM), so bleibt letztlich immer noch ein Plus von 1 000 DM beziehungsweise 500 DM.

Der Unterschied besteht darin, daß ein Teil der Kosten des notariellen Testaments vom Erblasser, die Kosten des „privaten" Testaments je- doch fast voll von den Erben bezahlt werden. Und noch et- was: Eine zusätzliche Erspar- nis für die Erben hätte sich dadurch ergeben, daß seit der Aufstellung des Testaments vor dem Notar bis zum Erb- fall weiteres Vermögen ange- sammelt worden wäre. Dieses Vermögen wurde weder bei der Rechnung des Notars be- rücksichtigt (weil noch nicht vorhanden), noch kann es für die Beantragung des Erb- scheins eine Rolle spielen - weil der ja bei einem notariel- len Testament gar nicht bean- tragt werden muß.

Wolfgang Büser

Ein altes Börsen-Bonmot sagt: Wer Renten hat, kann gut schlafen. Wohl wahr, im Prinzip. Aber gehen Sie jetzt mal los, fragen bei den Ban- ken rund, wie hoch denn die Effektivrendite ist bei festver- zinslichen Wertpapieren. Die Antworten können einem wiederum den Schlaf rauben, denn schon bei 5,5 bis 6 Pro- zent kann sich der Anleger glücklich wähnen. Mehr ist derzeit bei erstklassigen An- leihen wie Bundeswertpapie- ren oder Bankschuldver- schreibungen nicht zu holen.

Wir vom ersten privaten Investmentclub Börsebius ha- ben uns listig um eine bessere Alternative bemüht. Die re- nommierte BHF-Bank emit- tiert derzeit Genußscheine, Laufzeit 10 Jahre, Zinsen per annum 7 Prozent. Diese at- traktive Rendite wollten wir

uns auf jeden Fall sichern.

Das Problem: Nur Aktionä- ren stand der Bezug dieser Genußscheine zu. Da wir

aber keine Aktien im Bestand haben, versuchten wir, über den Bezugsrechtshandel an die Genußscheine zu kom-

men, ohne allerdings zuviel Geld zahlen zu müssen.

Zugegeben, es war etwas frech, für ein Bezugsrecht nur vier Pfennige zu bieten. Es klappte aber! Da wir für einen Genußschein bloß vier Be- zugsrechte (wir kaufen für et- wa 100 000 Mark Gegenwert) brauchen, haben wir also für 16 Pfennige Eintrittsgeld einen pfiffigen Deal hinbekommen.

Wenn Sie sich über den 1.

privaten Invest- mentclub Börse- bius unverbind- lich informieren wollen: 1. priva- ter Investment- club Börsebius, PF 15 15, 50975 Köln (oder faxen Sie an die Nr.:

02 21/39 70 71).

Bitte beachten:

Die Mindest- einlage beträgt 50 000 DM, nebst einer mo- natlichen Zah- lung von 300 DM.

Börsebius

Börsebius

1. privater Investmentclub

Glück für 16 Pfennige

A1 -3174 (84) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 47, 26. November 1993

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