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Musterbeispiel für ein sog. „Berliner Testament mit Nießbrauchsregelung“ Hinweis: Ein Testament muss handschriftlich errichtet werden !

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Musterbeispiel für ein sog.

„Berliner Testament mit Nießbrauchsregelung“

Hinweis: Ein Testament muss handschriftlich errichtet werden !

Gemeinschaftliches Testament mit Nießbrauchsregelung

Wir, die Eheleute ..., geb. am ... in ... und ..., Geborene ..., geb. am ... in ... , errichten das nachstehende gemeinschaftliche Testament:

Wir sind nicht durch ein bindend gewordenes anderweitiges gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag an der Errichtung dieses Testaments gehindert.

Durch dieses Testament widerrufen wir unsere Einzeltestamente älteren Datums.

Hiermit setzen wir zu Erben des Erstversterbenden zu jeweils gleichen Teilen unsere Kinder ... und ... ein.Der überlebende Ehegatte erhält als Vermächtnis den Nießbrauch an dem gesamten Nachlass des Erstverstorbenen. Zum Verwalter des Nachlasses wird der überlebende Ehegatte bestimmt, der für seine Verwaltertätigkeit keine Vergütung erhält.

Etwaige mit dem Vermächtnis verbundene Kosten trägt der überlebende Ehegatte selbst.

Zu Erben des Längstlebenden von uns setzen wir ebenfalls zu jeweils gleichen Teilen unsere Kinder ... und ... bzw., falls diese vorverstorben sein sollten, deren Erben ein.

Ort..., den ...

...

Unterschrift des Ehemanns Ort..., den ...

...

Unterschrift der Ehefrau

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