• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Gesundheitspolitik/Strukturreform: Für Verbreiterung der Finanzierung" (02.10.1998)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Gesundheitspolitik/Strukturreform: Für Verbreiterung der Finanzierung" (02.10.1998)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

bwohl im Jahr der Bundes- tagswahl in Sachen Gesund- heitsstrukturreform und Wei- terentwicklung des Rechtes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hektischer Stillstand herrscht, haben sich Vertreter der Berliner Se- natsverwaltung für Gesundheit und Soziales, der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der Gewerkschaften für weitere durchgreifende Reformen auf dem Gebiet der Krankenversicherung und vor allem der Finanzierung ausge- sprochen. Die solidarisch finanzierte Gesetzliche Krankenversicherung bei Beibehaltung der interpersonalen so- zialen Ausgleichs und des Familienla- stenausgleichs soll unverändert tra- gende Basis der Gesundheitssiche- rung sein. Reformalternativen, die auf eine Umbasierung und eine Verbrei- terung der Finanzierungsbasis der Ge- setzlichen Krankenversicherung ab- zielen, dürften allerdings nicht aus- schließlich und in erster Linie dazu ein- gespannt werden, mehr Mittel in das System „hineinzupumpen“. Die Berli- ner Pläneschmiede wollen bei der strukturellen Weiterentwicklung des gewachsenen, gegliederten Systems noch vorhandene Rationalisierungs- und Wirtschaftlichkeitsreserven auch über Vertragslösungen und Modellvor- haben mobilisieren. Als die Reformop- tion wird empfohlen, die geltende Versicherungspflichtgrenze in der GKV aufzuheben, aber die Beitragsbe- messungsgrenze auf dem jetzigen Ni- veau (bei Dynamisierung) beizubehal- ten. Dabei soll die gesamte Bevölke- rung künftig in die Pflicht zur Kranken-

versicherung einbezogen werden, also auch Beamte, Selbständige und An- gehörige der Freien Berufe. Dies wür- de bedeuten: Abschaffung der Beihil- feregelungen des Bundes und der Län-

der. Ziel ist es, auch die freiwillig Versi- cherten oberhalb der derzeitigen Versi- cherungspflichtgrenze zwangsweise in den interpersonalen und sozialen Aus- gleich einzubeziehen, mithin auch die Defizite in der Krankenversicherung der Rentner auf breitere Schultern zu verlagern. Dadurch würde der solidari- sche Ausgleich gerechter gestaltet, ar- gumentieren die Berliner.

Der Arbeitskreis tritt jedoch für die Beibehaltung der Beitragsbemes- sungsgrenze als „Friedensgrenze“ zwi- schen Gesetzlicher und privater Kran- kenversicherung ein (jährlich dynami- siert). Auch aus ökonomischen Grün- den müsse eine Anhebung oder eine Aufhebung der Bemessungsgrenze un- terbleiben. Würde die Bemessungs- grenze in der GKV auf das Niveau der

Rentenversicherung hochgeschraubt, würde dies die Versicherten finanziell überfordern (sie bekämen kaum mehr Leistungen für einen um 30 Prozent er- höhten Beitrag) und zugleich die Lohnkosten der Betriebe erhöhen.

Geringfügige Beschäftigungsver- hältnisse sollten der Versicherungs- pflicht unterworfen werden, wird emp- fohlen. Es sei klärungsbedürftig, ob die Frage unterschiedlich für die gesetzli- che Renten- und Kranken- sowie Pfle- geversicherung beantwortet werden müsse. Es sei zu ventilieren, ob die neue Grenze von einem Zwanzigstel der Bezugsgröße festgelegt werden sollte (1997: rund 215 statt 610 DM).

Die Berliner Arbeitsgruppe emp- fiehlt, die versicherungsfremden Lei- stungen in der Krankenversicherung in einem Volumen von rund 2,5 Milli- arden DM (1994) sollten entweder aus der Krankenversicherung elimi- niert oder den Krankenkassen als Auftragsleistungen aus Steuermitteln voll erstattet werden. Analoges soll für das Entbindungsgeld gelten. Da- durch, daß Sterbegeld, Leistungen zur Empfängnisverhütung, bei recht- mäßiger Abtreibung und Sterilisation sowie die Beitragsfreiheit bei Bezug von Erziehungsgeld ausgegrenzt wür- den, könnte der Beitragssatz zur Krankenversicherung rechnerisch um 0,2 Prozentpunkte gesenkt werden, hoffen die Berliner Experten.

Keine Lastenverschiebung

Kostenverschiebungen von einem zu einem anderen Zweig der Sozialver- sicherung oder vom Staat (Bundes- haushalt) auf die Sozialversicherung müßten strikt unterbunden werden. Es gehe bei dem vorgeschlagenen Reform- ansatz nicht nur um eine Senkung der Lohnnebenkosten und eine Stär- kung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, sondern auch um die lang- fristige Berechenbarkeit der Sozial- und Lohnnebenkosten. Die Berliner AG plädiert für die Beibehaltung des geltenden Risikostrukturausgleichs in der Krankenversicherung. Der An- reiz für die Krankenkassen, Risiken zu selektieren, soll dadurch unterbun- den werden. Der Wettbewerb der Krankenkassen müsse sich stärker als bisher auf den Vertrags- und Service- A-2442 (22) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 40, 2. Oktober 1998

P O L I T I K AKTUELL

Gesundheitspolitik/Strukturreform

Für Verbreiterung der Finanzierung

Eine Arbeitsgruppe „Gesundheit und Soziales 2001“ unter Vorsitz der Berliner Senatorin für Gesundheit und Soziales, Beate Hübner (CDU), hat sich für weitere Reformen

des Rechtes der Gesetzlichen Krankenversicherung und eine breitere Finanzierungsgrundlage ausgesprochen.

O

Eine Berliner Exper- tengruppe „Ge- sundheit und Sozia- les 2001“ unter Vorsitz von Beate Hübner, Senatorin für Gesundheit und Soziales in Berlin, brachte ein „The- senpapier zur Fi- nanzierung und der damit zusammen- hängenden Struk-

turfragen in der Gesetzlichen Krankenversicherung“

in die aktuelle gesundheitspolitische Diskussion. Foto:

Beate Hübner, Senatorin für Gesundheit und Soziales

Foto: Archiv

(2)

Bereich und die Beitragsstabilisierung konzentrieren. Der Leistungskatalog sollte im Hinblick auf mehr Wirt- schaftlichkeit, Effizienz, Notwendig- keit und medizinische Erfordernisse durchforstet und gegebenenfalls entla- stet werden. Auch eine „Marktbereini- gung“ bei den Leistungserbringern dürfe dabei kein Tabu bleiben.

Finanzierungs- und Steuerungs- elemente, die für die private Kranken- versicherung (PKV) konstitutiv sind, etwa die Kostenerstattung, Selbstbe- halte, Franchisen oder Zuzahlungen, sollten in der gesetzlichen Versiche- rung auf ihre System- und Sozialver- träglichkeit auch über Tests überprüft werden. Analoges sollte für Bonus- und Malusregelungen gelten.

Arbeitsteilung

Empfohlen wird, die Arbeitstei- lung zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern auch flexibel zu ge- stalten und dabei die Strukturverträge auch sektorenübergreifend zu aktivie- ren. Reformprobleme könnten nicht mehr sektorenbezogen gelöst werden.

Sektorenübergreifende Ansätze seien zwingend erforderlich. Eine Lanze bricht der Arbeitskreis auch für koope- rative Praxisformen, die gemeinsame Berufsausübung von Ärzten mit ande- ren Fachberufen und die Erprobung alternativer Rechtsformen. Auch die Honorarpolitik müsse in den Dienst ei- ner qualitativ hochstehenden Lei- stungserbringung gestellt werden. Es müsse ein ausgewogenes Verhältnis von Anteilen der Pauschal-, Leistungs- komplex-Honorierung und einer nach wie vor erforderlichen Einzelleistungs- honorierung geschaffen werden.

Die Berliner empfehlen auch ei- ne größere Vertragsfreiheit und mehr Kompetenzen der Kostenträger und der Pharmaindustrie sowie des Phar- mahandels. Positivlisten sollten den Vertragsärzten mehr Orientierung zu einer rationalen, sparsamen Arznei- mitteltherapie geben. Zahnärztliche Leistungen sollten Sachleistungen blei- ben. Im Bereich des Zahnersatzes müß- ten die Material- und Laborleistungen vor allem im Hinblick auf die Wirt- schaftlichkeit überprüft und die Heil- und Kostenpläne streng überwacht werden. Dr. Harald Clade

rankfurt am Main, Flughafen, zur Hauptreisezeit. Feuerrot ist die Haut der Frau, die gera- de auf eine Gruppe von Urlaubern zu- geht: Kein Sonnenbrand, nur Farbe.

„Hier brennt’s“ prangt unübersehbar auf ihrem T-Shirt. So wie sie sind meh- rere Promoter im Flughafen unter- wegs, um Reisende vor übertriebe- nem Sonnenbaden zu warnen und mit Broschüren über das Hautkrebsrisiko durch Sonnenbrand zu informieren;

die Idee dazu stammt von der Deut- schen Krebshilfe e.V., Bonn, und der Arbeitsgemeinschaft Dermatologi- sche Prävention. Erstmals lief die Kampagne 1997, in diesem Jahr wird sie an mehreren deutschen Flughäfen und Ferienorten fortgesetzt.

Neben solchen Informations- und Aufklärungsprojekten förderte die Krebshilfe im letzten Jahr 120 Vorhaben zur Unterstützung und Be- ratung von Krebspatienten und ihren Angehörigen sowie aus der klinischen und kliniknahen Forschung. Ihre Ein- nahmen aus Spendengeldern lagen bei 110 Millionen DM, etwa genauso hoch wie im Jahr zuvor.

Rund 13 Millionen DM davon gingen an ein Früherkennungs- und Beratungsprogramm für Frauen mit erblich bedingtem Brustkrebsrisiko.

Das Geld dient elf Universitätsklini- ken zwischen Kiel und München, Lei- pzig und Düsseldorf zum Ausbau re- gionaler Brustkrebszentren, die in Kontakt zueinander stehen. Onkolo- gen, Psychologen, Gynäkologen, Hu- man- und Molekulargenetiker arbei- ten dort zusammen. Befürchtet eine Frau, zur Risikogruppe zu gehören, etwa weil eine nahe Verwandte jung an Brustkrebs erkrankt ist, so kann sie sich direkt an eine Klinik wenden. Die

Ärzte schätzen dort ihr Erkrankungs- risiko ab; gegebenenfalls wird ein Gentest durchgeführt. Mit einem spe- ziellen Beratungs- und Betreuungs- programm, das auch psychologische Hilfe umfaßt, soll die Zahl der Neuer- krankungen langfristig gesenkt und die Lebenserwartung der betroffenen Frauen verbessert werden.

Daneben förderte die Krebshilfe unter anderem die Behandlung von krebskranken Kindern mit sechs Mil- lionen DM und half unverschuldet in Not geratenen Patienten mit 6,4 Mil- lionen DM. Im Bereich der Forschung bewilligte ihre Tochterorganisation, die Dr. Mildred Scheel Stiftung, Gel- der für 94 neue kliniknahe und klini- sche Projekte. Sie unterstützte zum Beispiel Wissenschaftler der Univer- sität Kiel, die sich mit der Verbesse- rung der Lebensqualität von Krebs- kranken beschäftigen, und Wissen- schaftler der Universität Jena, die neue schmerztherapeutische Ansätze für die Behandlung von Tumorpatien- ten entwickeln. Durch Stipendien der Stiftung konnten sich 26 junge Wis- senschaftler und Ärzte an For- schungsinstituten und Kliniken im Ausland weiterbilden, die Gesamt- zahl der Stipendiaten stieg dadurch auf 290.

Im dritten Schwerpunkt ihrer Ar- beit, der Information, setzt die Deut- sche Krebshilfe zunehmend auch auf elektronische Medien. Seit dem letz- ten Jahr sind fast alle ihre Auf- klärungsbroschüren in vollständiger Fassung auch im Internet zu lesen und als CD-ROM erhältlich. Sie ist ko- stenfrei zu bestellen bei der Deut- schen Krebshilfe, Postfach 14 67, 53004 Bonn, Tel. 02 28/72 99 00, Fax

72 99 01. AE

A-2444

P O L I T I K AKTUELL

(24) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 40, 2. Oktober 1998

Deutsche Krebshilfe

Beratung mit Gentest und psychologischer Hilfe

Informationen für sonnenhungrige Urlauber, Unterstützung für krebsgefährdete Frauen, Forschung für schmerzgeplagte Tumorpatienten: Dafür gab es 1997 Fördergelder.

F

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Durch eine Erhöhung der über Steuern finanzierten monatlichen Beiträge von aktuell 126,05 Euro für die Krankenversicherung von ALG-II-Beziehern auf die durchschnitt-

Der Arbeitgeberbeitrag von heute 7,3 Prozent wird schrittweise auf 7,6 Prozent angepasst, so dass die paritätische Beitragsfinanzierung bis zum Jahr 2017 erreicht ist..

Rüdi- ger kann auf eine lange Kar- riere als SPD-Politikerin zu- rückblicken: So wurde sie 1968 zur Vorsitzenden eines hessischen SPD-Unterbezirks gewählt, 1972 wurde sie

Die Politik müsse entscheiden und die Verant- wortung übernehmen, was über die Solidareinrichtungen abgedeckt und finanziert werden soll, was der einzel- ne direkt zahlen soll

Um einen ko- sten- und damit gleichzeitig auch bei- tragssatzsteigernden Wettbewerb zu verhindern, muß das solidarisch fi- nanzierte Leistungsspektrum für alle

Uns geht es dabei nicht um „Geschen- ke“ für die Ärzteschaft, sondern um die Sicherstellung einer zeitgemäßen, hohen Qualitätsanforderungen ent- sprechenden ambulanten

Wäh- rend die Versorgung durch Belegärzte im kooperativen System nach dem bislang geltenden Krankenhausge- setz NRW (von 1975) gleichberechtigt mit ande- ren Versorgungsformen

Solidarprinzip und Sachlei- stungssystem sind die beiden tra- genden Säulen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie gewähr- leisten für die weit überwiegende Mehrheit