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Archiv "EU-Richtlinie elektromagnetische Felder: Sorge um die Zukunft der MRT" (03.02.2012)

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EU-RICHTLINIE ELEKTROMAGNETISCHE FELDER

Sorge um die Zukunft der MRT

Neue EU-Regeln zum Schutz von Arbeitnehmern vor elektro - magnetischen Feldern sorgen in Fachkreisen für Diskussionen.

Denn die MRT-Diagnostik könnte unter den Vorschriften leiden.

R

adiologen fürchten, die Kern- spintomographie künftig nur noch eingeschränkt nutzen zu kön- nen. Grund hierfür ist eine Richt - linie der Europäischen Union (EU) über physikalische Einwirkungen elektromagnetischer Felder. Damit will die EU Mindeststandards set- zen, um Arbeitnehmer in zahlrei- chen Branchen vor gesundheitli- chen Gefahren durch elektromagne- tische Felder zu schützen.

Ausnahmen für die Medizin Eine Neufassung der Richtlinie von 2004 beinhaltet derart strenge Grenzwerte, dass die Magnetreso- nanztomographie (MRT) nach Mei- nung von Fachleuten in der Patien- tenversorgung und in der For- schung kaum mehr zum Einsatz kommen könnte. Die Regelungen sollten im April 2008 in Kraft tre- ten. Um dies zu verhindern, gründe- ten EU-Abgeordnete, Patienten- gruppen, Wissenschaftler und die medizinischen Gesellschaften der europäischen Radiologen und Neu- rologen 2007 die Alliance for MRI (Magnetic Resonance Imaging) und forderten eine Ausnahmeregelung für den medizinischen Bereich.

„Seit über 30 Jahren sind keine nennenswerten Gesundheitsrisiken festgestellt worden. Die Gefahren sind allenfalls sehr theoretischer Natur“, betont der CDU-Europaab- geordnete Peter Liese. Im genannten Zeitraum seien weltweit mehr als 500 Millionen MRT-Untersuchun- gen erfolgt. In der EU komme die Kernspintomographie jährlich circa acht Millionen Mal zum Einsatz.

„Europa ist führend in der MRT - Technologie und darf seinen Patien- ten den Zugang zu diesem herausra- genden Bildgebungsverfahren nicht verwehren“, ergänzt Dr. med. Ga- briel Krestin, Radiologe am Uni-

versity Medical Center in Rotter- dam und Mitglied der Alliance for MRI. Die Anwendung der Technik erfordere in einigen Fällen unab- dingbar die Anwesenheit von medi- zinischem Personal. „Dies betrifft zum Beispiel intraoperative Verfah- ren und die Untersuchung von Kin- dern, älteren und sedierten Patien- ten“, sagt der Präsident der Deut- schen Röntgengesellschaft, Prof.

Dr. med. Michael Forsting. Diese Einsätze würden durch die Grenz- werte eingeschränkt.

Die Proteste zeigten Wirkung.

Der für den Arbeitnehmerschutz zu- ständige EU-Kommissar, Vladimir Spidla, entschied im Oktober 2007, die Richtlinie abzuändern, um si- cherzustellen, „dass die Grenzwerte – unter Gewährleistung eines aus- reichenden Schutzes für das Perso- nal – keine negative Auswirkung auf die Anwendung von MRT ha- ben“. Der Stichtag für die Umset- zung in nationales Recht wurde auf

den 30. April 2012 verschoben.

Mitte Juni 2011 legte die EU-Kom- mission ihren neuen Gesetzge- bungsvorschlag vor. Er sieht zwar weiterhin strenge Grenzwerte vor, will den medizinischen Bereich von den Regelungen jedoch ausnehmen.

Beim Europaparlament stößt die überarbeitete Fassung auf Zustim- mung. Ende Januar stimmte der Gesundheitsausschuss der Ausnah- meregelung zu. Allerdings fürchten Ärzte und EU-Politiker nun, dass die neuen Vorschriften an der Blo- ckadehaltung einer Handvoll EU- Mitglieder – darunter Deutschland – im Rat scheitern könnten. Denn die Staaten lehnen es ab, sektorale Ausnahmen von den Arbeitnehmer- schutzvorschriften zu gewähren, da dies dem Grundsatz der Gleichbe- handlung widerspreche.

Blockadehaltung im Rat Das deutsche Bundesarbeitsminis- terium geht zudem davon aus, dass es schwierig sein wird, aufgrund der Vielzahl der Branchen, die un- ter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, bis Mai eine ab- schließende Bewertung der offenen Fragen vornehmen zu können.

„Mich überzeugen die Bedenken der Mitgliedstaaten nicht. Es wäre verrückt, wenn diese einen Vor- schlag zum Bürokratieabbau, den die Kommission vorgelegt hat und den das Parlament unterstützt, auf Dauer verhindern würden“, meint Europaparlamentarier Liese. Im Sinne der Patienten sei eine schnel- le Annahme des Vorschlags drin- gend notwendig, um einen rei- bungslosen Einsatz von MRT zu gewährleisten.

Das Plenum des Europäischen Parlaments stimmt im März in ers- ter Lesung über den Vorschlag ab, muss sich dann aber noch mit dem Rat auf eine gemeinsame Fassung einigen. Aufgrund der anstehenden Diskussionen mit den Mitgliedstaa- ten ist davon auszugehen, dass die Beratungen der Richtlinie nicht bis Ende April 2012 abgeschlossen sein werden. Die EU-Kommission wird die Umsetzungsfrist der Richtlinie daher voraussichtlich nochmals

verlängern.

Petra Spielberg

„Herausragendes Bildgebungsver- fahren“: In der EU werden jährlich circa acht Millionen Kern- spintomographien vorgenommen.

Foto: Your Photo Today

A 192 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 109

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Heft 5

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3. Februar 2012

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