Die Information:
Bericht und Meinung Krankenhausfinanzierung
das umfangreiche Erfahrungspo- tential der Krankenhausärzte mit in die Planung und in die Aufstel- lung der Investitionsprogramme eingebracht werden kann.
Beibehalten werden soll der Bund- Länder-Ausschuß, und zwar mit ähnlich formulierten Aufgaben wie der kürzlich erst installierte § 7 KHG-Ausschuß. Allerdings soll der Vorsitz nicht mehr zwischen Bund und Ländern wechseln, sondern allein beim Bund liegen. Dies un- terstreicht die Absichten, die Bun- deskompetenzen künftig noch mehr zu stärken. Dem Bund-Län- der-Ausschuß soll ein Beirat oder Bundesausschuß zugeordnet wer- den, der mit ihm eng zusammenar- beiten soll und dessen Beratungs- ergebnisse „angemessen zu be- rücksichtigen" sind. Allerdings ist noch nicht erkennbar, wie dieser Beirat arbeiten und wer ihm ange- hören soll. Möglicherweise wird die in § 7 Absatz 4 KHG installierte Regelung unverändert übernom- men (diesem Ausschuß gehören zur Zeit u. a. zwei Vertreter der Ärzteschaft an).
Begrenzte öffentliche Mittel Trotz der grundsätzlichen Beibe- haltung der „dualen" Finanzie- rung sind Absichten' klar erkenn- bar, den bisherigen „Finanzie- rungsplafond" niedriger als bisher festzulegen. 20 Prozent der Bun- desmittel sind nach § 23 des Dis- kussionsentwurfs für Modell- und Schwerpunktmaßnahmen ohne ähnliches vorgesehen. Öffentlich gefördert werden sollen wie bisher nur Krankenhäuser, die in den Krankenhausbedarfsplan aufge- nommen worden sind. Erhalten bleiben soll auch die 100-Betten- Grenze aus § 8 Absatz 1 Satz 2 KHG. Neu ist die Vorschrift, daß bestimmte Krankenhäuser ge- zwungen werden sollen, Aufgaben als Lehrkrankenhaus zu überneh-
men. Dies stellt einen weiteren Eingriff in die Eigenständigkeit und Selbstverwaltung der Kran- kenhäuser dar.
Direkte Pflegesatzverhandlungen Trotz direkter Pflegesatzverei n- baru ngen sollen die zuständigen Landesbehörden die ausgehan- delten Sätze „genehmigen". Da-
mit soll offenbar dem bereits 1973 verankerten Prinzip der vollen Ko- stendeckung formal Rechnung getragen werden.
Die Anpassung der Pflegesätze an volkswirtschaftliche Determinan- ten oder an die Grundlohnsumme der Krankenkassen ist entgegen den Wünschen der Kassenvertre- ter nicht im Entwurf verankert.
Dennoch ist nicht daran zu zwei- feln, daß das Krankenhaus eben- falls die „Orientierungsdaten" der Konzertierten Aktion beachten soll. Allerdings hat der Diskus- sionsentwurf konkrete Regelun- gen hier noch ausgespart. Sicher- lich bestehen hier noch erhebliche Schwierigkeiten.
Krankenhausträger wie Länder wollen vermeiden, daß die Orien- tierungsdaten das Selbstkosten- deckungsprinzip unterhöhlen. Die Krankenhäuser müßten bei defizi- tärer Betriebsführung sonst ge- schlossen werden, oder die öffent- liche Hand müßte erneut einsprin- gen. Andererseits pochen die Krankenkassen darauf, als we- sentliches Orientierungsmerkmal für die Entwicklung der Pflegesät- ze die Einkommensentwicklung ihrer Versicherten zu berücksichti- gen. Durch Normensetzung soll das wirtschaftliche Gebaren und die Personalausstattung der Kran- kenhäuser unmittelbar beeinflußt werden. In der Tat bergen unaus- gegorene Orientierungsdaten eine Menge Zündstoff: Sie können so- wohl das Leistungsniveau des Krankenhauses als auch die Ar- beitsplätze im Krankenhaus un- mittelbar tangieren. Vorsorglich hat deshalb die Deutsche Kran- kenhausgesellschaft darauf hinge- wiesen, daß gesetzlich dekretierte Orientierungsdaten keine akzepta- blen Maßstäbe für die Entwicklung der Personal- und Sachkosten sein können, da diese vom Kran- kenhaus nur schwer beeinflußt werden könnten. GV/HC
NACHRICHTEN
Bundeseinheitliche Notfalldienst-
Telefonnummer gefordert
Für die Einrichtung einer eigenen, bundeseinheitlichen Telefonnum- mer für den ärztlichen Notfall- dienst hat sich die Bundesärzte- kammer eingesetzt.
In einem Schreiben an das Bun- despostministerium betonte die Bundesärztekammer, der ärztliche Notfalldienst werde von der ge- samten Ärzteschaft neben den ei- gentlichen Aufgaben meist außer- halb der Sprechstunden unter gro- ßem personellen, sachlichen und wirtschaftlichen Einsatz versehen.
Es wäre deshalb eine große Er- leichterung für die Ärzte und die betroffenen Patienten, betonte die Bundesärztekammer, wenn den Trägern des Notfalldienstes eine bundeseinheitliche Sonderdienst- Telefonnummer zugeteilt würde — unter Beibehaltung des heutigen Telefongefüges bei Ortsgesprä- chen, das heißt mit nur einem Zeit- takt. WZ
Wissenschaftler diskutieren
über Gruppenpraxen
Bei einem interdisziplinären Fo- rum, veranstaltet vom Institut für Sozialrecht der Ruhr-Universität Bochum, steht das Thema „Ge- meinschaftspraxis und Praxisge- meinschaft" im Mittelpunkt. Vier Hauptreferate von Wissenschaft- lern und Praktikern sowie die dar- an anschließende Podiumsdiskus- sion sollen die mit der ärztli- chen Gruppenpraxis verbundenen rechtlichen, medizinischen und praktischen Probleme darstellen kmd erörtern. Das elfte Praktiker-
seminar findet am 10. Februar 1978 ganztägig im Auditorium Ma- ximum der Verwaltungs- und Wirt- schaftsakademie Bochum, Witte- ner Straße 61, statt. DÄ
156 Heft 4 vom 26. Januar 1978 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT