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Archiv "Betäubungsmittelgesetz: Verbot weiterer neuer psychoaktiver Substanzen" (24.10.2014)

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A 1834 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 111

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Heft 43

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24. Oktober 2014 16 ärztliche Spitzenverbände bitten

Ärztinnen und Ärzte mit einschlägi- gen Ausbildungs- und Erfahrungs- kompetenzen und guten Englisch- kenntnissen um Unterstützung bei der Ebola-Bekämpfung. Interes - sierte sollen Kontakt mit dem Deutschen Roten Kreuz (https://

drkhrnet.drk.de/Home) oder ande- ren Hilfsorganisationen aufneh- men. Die politisch Verantwortli- chen müssten eine ausreichende Absicherung für die Helfer aus Deutschland sicherstellen, betonen die Verbände. Zudem hätten die Bundesregierung und die interna- tionale Staatengemeinschaft die Versorgung mit Ausrüstungen zum Schutz von Ärzten und anderen Helfern bereitzustellen. Ferner müs- se eine angemessene Ausbildung der Helfer sichergestellt werden.

Es sei wichtig, die Gesundheits- systeme in den betroffenen Ländern zu stärken, auch um eine Ausbrei- tung der Seuche in andere Regionen zu verhindern. Deutschland und die internationale Staatengemeinschaft müssten ihre finanzielle Unterstüt- zung für die Ebola-Bekämpfung verstärken. Auch Bürgerinnen und Bürger könnten mit Geldspenden die Arbeit der Helfer unterstützen.

Die Weltgesundheitsorganisation und die internationale Staatengemein- schaft sollten Maßnahmen entwi- ckeln, die eine effektivere Interven- ÄRZTLICHE SPITZENVERBÄNDE

Gemeinschaftsaktion gegen Ebola

tion in solchen Krisenfällen ermög- lichen. Notwendig seien Investitio- nen in die Impfstoffforschung so- wie wirksame Strategien zur Durch- führung von Impfungen.

Auch Bundesaußenminister Frank Walter Steinmeier (SPD) forderte bei der Eröffnung des World Health

Künftig werden 32 neue psychoakti- ve Substanzen (NPS) in die Anlagen I und II des Betäubungsmittelgeset- BETÄUBUNGSMITTELGESETZ

Verbot weiterer neuer psychoaktiver Substanzen

zes aufgenommen und damit verbo- ten. Es handelt sich um synthetische Cannabinoide sowie um synthetische Derivate des Cathinons, Am- phetamins und Phencycli- dins. Ziel ist es, den Miss- brauch dieser Stoffe einzu- dämmen, die Gesundheit Ein- zelner und der Bevölkerung zu schützen und die Strafver- folgung des Gebrauchs der Substanzen zu erleichtern.

Das Bundeskabinett hat diese 28. Verordnung zur

Änderung betäubungsmittelrecht- licher Vorschriften am 15. Okto- ber beschlossen. Synthetische Can- nabinoide und Cathinone machen zwei Drittel aller neuen im Rah- men des europäischen Frühwarn- systems gemeldeten Substanzen aus. Die Substanzen werden durch Abwandlungen bekannter chemi- scher Grundgerüste synthetisiert.

Dadurch entstehen Stoffe mit ähn- lichen Wirkungsprofilen wie bei bereits verbotenen Betäubungs-

mitteln. PB

Summit ein abgestimmtes inter - nationales Vorgehen. „Wahrschein- lich ist der Vorwurf richtig, dass wir die Größe und Dynamik der Epidemie unterschätzt haben“, be- tonte er. Das mache es aber umso wichtiger, dass jetzt alle zusam- menarbeiteten. Ol, HK

Foto: laif

Künftig verboten:

Verkauf und Erwerb von 32 neuen psy-

choaktiven Sub- stanzen werden nun strafrechtlich verfolgt.

Foto: mauritius images

Zahl der Woche

85 Millionen

Euro stellt Deutschland zusätzlich für die Eindämmung der Ebola- Epidemie bereit. Mit den bereits zugesagten 17 Millionen Euro stehen insgesamt 102 Millionen Euro zur Verfügung.

Spendenkonten:

Aktion Deutschland Hilft

Stichwort: Ebola, Kontonr.: 10 20 30 BLZ 370 205 00

Deutsches Rote Kreuz Stichwort: Ebola Kontonr.: 41 41 41 BLZ: 370 205 00

A K T U E L L

Referenzen

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