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Kranke Personen dürfen die Anlagen nicht betreten. Gäste welche Krankheitssymptome aufweisen, sind aufgefordert das Bad unverzüglich zu verlassen.

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Academic year: 2022

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COVID-19-SCHUTZKONZEPT GEMEINDEVERWALTUNG VOLKETSWIL Schwimmbad Waldacher

Dieses Schutzkonzept gilt ab 27. August 2020 bis auf weiteres

1. Ausgangslage

Der Bundesrat hat im Juni 2020 den Kantonen die Verantwortung über die zu treffenden Schutzmass- nahmen für ihren Kanton übergeben. Der Kanton Zürich hat nun am 24. August 2020 infolge steigen- der Infektionsrate selbstbestimmend Anpassungen der bisherigen Schutzmassnahmen angeordnet, welche ab dem 27. August 2020 in Kraft treten. Auf der Basis dieser Verordnung wurde das vorlie- gende Schutzkonzept überarbeitet. Die ursprüngliche Grundlage dazu ist weiterhin das Standard- Schutzkonzept der BASPO (Bundesamt für Sport), sowie das Schutzkonzept vom VHF (Verband Hallen und Freibad) für die Nutzung für Hallen- und Freibäder und gilt für den Betrieb des Schwimmbades Waldacher.

2. Geltungsbereich des Schutzkonzeptes

Neben der aktuellen COVID-19-Verordnung des Bundesrates sind folgende übergeordneten Grundsätze vollumfänglich einzuhalten:

• Einhaltung der Hygieneregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG).

• Social-Distancing (gemäss den aktuellen Vorgaben des Bundes).

• Besonders gefährdete Personen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten.

Das vorliegende Schutzkonzept regelt die infrastrukturellen Rahmenbedingungen für alle Besucherinnen und Besucher des Schwimmbades Waldacher. Im Allgemeinen bedeutet dies, die Besucher des Schwimmbades werden aufgefordert, diesen Weisungen des Bundes, des Kantons und der Gemeinde Volketswil nachzugehen. Bei Nichteinhaltung kann der zuständige Badmeister vor Ort Personen des Bades verweisen.

3. Krankheitssymptome

• Kranke Personen dürfen die Anlagen nicht betreten.

• Gäste welche Krankheitssymptome aufweisen, sind aufgefordert das Bad unverzüglich zu verlas- sen.

4. Reinigung / Desinfektion

• Der Betrieb und die Mitarbeiter im Bad weisen die Gäste bei Verstössen auf die Hygiene- und Schutzmassnahmen hin.

• Sämtliche Türgriffe, Schlüssel, Drehkreuze und Handläufe werden mehrmals täglich durch das Personal desinfiziert.

• Die Toiletten und Garderoben werden weiterhin in regelmässigen Abständen gereinigt und am Ende des Tages desinfiziert.

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5. Hygienemassnahmen

Der Selbstschutz jedes Gastes und Mitarbeiters hat oberste Priorität

• Alle Besucher des Schwimmbades werden aufgefordert, vor dem Eintritt in die Anlage ihre Hände zu Desinfizieren.

• Handdesinfektionsmittel wird an der Kasse und bei den Nasszellen für Besucher zur Verfügung ge- stellt.

• Für die Besucher ist in den Toiletten und Nasszellen Wasser und Flüssigseife vorhanden.

• Bei 1. Hilfe-Leistung trägt das Badpersonal Hygienemasken und Handschuhe.

• Das Sanitätsmaterial wird nach Gebrauch desinfiziert.

• Die Patientenliege verfügt über Einwegbezüge.

• Bei Events oder Anlässen, welche im Restaurant stattfinden, werden an der Kasse Schutzmasken verteilt. Alle Besucher werden aufgefordert diese bei Aufenthalt im Restaurant zu verwenden.

6. Social Distance

• Es gilt die Social Distance Regel. Sie ist in Eigenverantwortung von jedem Badegast einzuhalten.

(1.5 m Mindestabstand zwischen allen Personen und 5 m2 Fläche pro Person).

• Vor den Kassen, beim Restaurant, an den Sprunganlagen, an den Rutschbahnen und an weiteren Attraktionen wurden Abstandsmarkierungen angebracht.

• Der 5 m-Sprungturm bleibt bei viel Betrieb geschlossen, damit die Distanzregel eingehalten wer- den kann.

• Die Führung der Kunden wird mit Klebepfeilen am Boden markiert (Ein- und Ausgang), im Kas- senbereich, im Beckenbereich sowie im Bereich des Restaurants.

• Die Kunden sind vom Kassenpersonal durch eine Plexiglasscheibe geschützt.

7. Schulen, Organisationen

• Schulen, Vereine und Organisationen müssen für die Durchführung eines Anlasses / einer Lektion ein entsprechendes Schutzkonzept unterzeichnen welches separat zu diesem erstellt wurde.

• Schulen und Gruppen haben eine Begrenzung der Dauer in den Becken von maximal einer Stunde am Stück, danach haben diese sich für 30 Minuten von den Becken fernzuhalten, bevor diese wie- der als Gruppe die Schwimmbecken aufsuchen dürfen.

8. Veranstaltungen, Events

• Veranstaltungen, Events mit insgesamt mehr als 300 Personen dürfen nur durchgeführt werden, wenn ein Schutzkonzept vorliegt, die Wahrung des erforderlichen Abstands von 1,5 Metern (ge- mäss Covid-19-Verordnung besondere Lage, Stand 15. August 2020) eingehalten oder Gesichts- masken getragen werden.

• Das Schutzkonzept muss bei jeder Veranstaltung, Event in gedruckter Form auf Verlangen vorge- wiesen werden können.

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9. Benutzungsrichtlinien für Rasen- und Nutzungsfläche

Die Anzahl Personen in Schwimmbädern wurde vom VHF auf eine Person pro 5 m2 Fläche limitiert.

• Im Schwimmbad Waldacher werden deshalb maximal 4‘000 Personen zugelassen.

• Die Anzahl an Personen kann seitens der Gemeinde Volketswil jederzeit nach unten angepasst werden, falls einzelne Anlageteile dem Fassungsvermögen nicht standhalten oder die Vorgaben nicht eingehalten werden können.

• Die stetige Überwachung der Anzahl Personen im Bad wird durch eine Erfassung am Eingang durch ein Zählsystem gewährleistet.

• Die Distanzregel gilt beim Bewegen auf der Anlage und ist in Eigenverantwortung von jeder orga- nisierten Gruppe und jedem Badegast einzuhalten.

• Bei Verstössen gegen die Benutzungsrichtlinien werden die Gäste darauf aufmerksam gemacht, die Weisungen zu befolgen. Werden diese nicht eingehalten, werden diese Person(en) des Bades verwiesen.

10. Benutzungsrichtlinien für das Beckenareal

• Die maximale Anzahl Personen in den Wasserbeckenzonen wurde von der Gemeinde Volketswil in Anbetracht der neuen Covid-19-Verordnung angepasst. Die Gemeinde Volketswil appelliert auf die Eigenverantwortung der Besucher, welche sich an die Distanzregel von 1.5 m pro Person zu hal- ten haben und stellt derzeit keine Beschränkung der Personenanzahl in den Becken mehr.

• Jeder Gast ist verpflichtet, sich vor Betretung in die Becken, gründlich abzuduschen.

• Da bereits in der letzten Woche Sicherheit- und Distanz Anweisungen kaum eingehalten wurden, werden die Besucher in der Anlagen bei unerwartet viel Besucheraufkommen regelmässig durch eine Sprechansage zur Distanzwahrung und zur Einhaltung der Schutzmassnahmen aufgefordert.

• Das Badpersonal vor Ort überprüft diese Distanzanweisungen in den Becken regelmässig

• Der zuständige tagesverantwortliche Badmeister vor Ort, kann die bestehende Anzahl an Bade- gäste pro Becken jederzeit neu festlegen. Dies falls die Distanzhaltung oder Vorgaben seitens der Besucher in den Becken nicht eingehalten werden.

• Die Anzahl an Personen kann seitens der Gemeinde Volketswil jederzeit nach unten angepasst werden, falls einzelne Anlageteile dem Fassungsvermögen nicht standhalten oder die Vorgaben vermehrt nicht eingehalten werden.

11. Benutzungsrichtlinien für den Nasszellen und Garderobenbereich

Die Sicherheitsdistanz von 1.5 m ist durch folgende Massnahmen zu gewährleisten:

• In den Sammelumkleidekabinen sind maximal 8 Personen gleichzeitig zugelassen.

12. Mietmaterial

• Liegestühle und Sonnenschirme müssen durch den Nutzer vor und nach dem Gebrauch desinfi- ziert werden.

• Mietmaterial wird wieder zur Verfügung gestellt. Das Personal vor Ort ist angewiesen jegliches Mietmaterial nach Gebrauch zu desinfizieren.

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Anhang

Referenzen

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