Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 45⏐⏐9. November 2007 [95]
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as zum Teil angespannte Ge- schäftsklima zwischen Ban- ken und Ärzten – nicht zuletzt durch die veränderten Kreditvergabericht- linien („Basel II“) verursacht – und der damit verbundene Ärger um hohe Kreditzinsen oder saftige Ge- bühren fördert auf beiden Seiten fast zwangsläufig die Bereitschaft, bei Meinungsverschiedenheiten Ge- richte anzurufen. Vor allem aus Sicht der Praxisinhaber ist die Ent- scheidung zu einer Klage jedoch mit dem Risiko eines langwierigen Ver- fahrens und entsprechender Kosten verbunden. Auf der anderen Seite ist es den Bankinstituten meist auch nicht recht, durch publikumswirksa- me Verfahren in die Öffentlichkeit zu geraten.Die Volks- und Raiffeisenban- ken, bei denen immerhin rund 80 Prozent der Ärzte ein Konto führen, bieten einen möglichen, bei den
meisten Praxisinhabern bisher nicht bekannten Ausweg aus diesem Di- lemma: Beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiff- eisenbanken kümmert sich eine Kundenbeschwerdestelle um ent- sprechende Reklamationen. Das für den betroffenen Arzt grundsätzlich kostenlose Verfahren bietet ihm dar- über hinaus den Vorteil, dass er bei einer für ihn negativen Entschei- dung des Schlichtungsverfahrens nach zu empfehlender Abstimmung mit einem Anwalt gegebenenfalls noch ein ordentliches Gericht anru- fen kann. Der Ablauf einer derarti- gen Beschwerde schließt in der Re- gel ein Vorprüfungsverfahren ein, in dem die vom Arzt der Kundenbe- schwerdestelle vorgelegten Unterla- gen geprüft und die betroffene Bank um eine Stellungnahme gebeten werden. Möglicherweise ist die An- gelegenheit für den Arzt damit be-
reits erledigt – wenn die Genossen- schaftsbank einlenkt. Ist dies nicht der Fall, befasst sich der offizielle Schlichter oder „Ombudsmann“ mit dem Sachverhalt und führt schließ- lich eine Entscheidung herbei.
Ziel: Konfliktbegrenzung Mittlerweile bieten auch andere Finanzdienstleister entsprechende Hilfestellungen zur Konfliktbegren- zung an. Das Spektrum möglicher Adressaten ist umfangreich: Neben den Bankinstituten umfasst es vor allem Versicherungen, Bausparkas- sen und private Krankenversiche- rungen. Insgesamt handelt es sich also um Branchen, bei denen es für nahezu jeden Arzt Berührungspunk- te entweder als Praxisinhaber oder als Privatperson gibt. Nicht zufrie- denstellende Schadensregulierun- gen bei Versicherungen, lange Zu- teilungszeiten für Baudarlehen bei Bausparkassen oder Ärger über Prä- mienerhöhungen bei privaten Kran- kenversicherungen gehören längst zum Konfliktpotenzial zwischen Fi- nanzanbietern und ihren Kunden.
Beschwerdestellen oder soge- nannte Ombudsmänner können mit ihrer verantwortungsvollen Aufga- be einen erheblichen Teil zur Kli- maverbesserung beider Geschäfts- partner beitragen. Darüber hinaus ermöglichen sie, im Einzelfall ver- loren gegangenes Vertrauen zwi- schen den Vertragsparteien wieder herzustellen.
Neben den Ansprechpartnern in den einzelnen Sparten steht die Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht (BaFin) als zustän- dige Bundesaufsicht der Finanz- branche für Rückfragen ebenfalls zur Verfügung. Informationen dazu findet man im Internet unter:
www.bafin.de. I
Michael Vetter
ÄRGER MIT DER BANK
Klagen möglichst vermeiden
Streitigkeiten zwischen dem Arzt und der Bank landen häufig vor Gericht.
Vor einem möglicherweise teuren Rechtsstreit gibt es aber auch die Möglichkeit, einen Schlichter oder Ombudsmann einzuschalten.
ANSPRECHPARTNER BEI FINANZPROBLEMEN
>Genossenschaftsbanken:
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Telefon: 0 30/2 02 10, Internet: www.bvr.de
>Sparkassen:
hier sind die regionalen Sparkassenverbände zuständig, deren Rufnummern oder Anschriften die örtlichen Sparkassen nennen können, Telefon: 0 30/20 22 50, Internet: www.dsgv.de
>Private Banken:
Kundenbeschwerdestelle des Bundesverbandes Deutscher Banken: Telefon: 0 30/1 66 30, Internet: www.bdb.de
>Versicherungen:
Versicherungsombudsmann e.V.: Telefon: 0 30/2 06 05 80, Internet: www.versicherungsombudsmann.de
>Private Krankenversicherungen:
Ombudsmann für den Verband der Privaten Krankenversicherer, Telefon: 0 18 02/55 04 44, Internet: www.pkv-ombudsmann.de
>Private Bausparkassen:
Bundesverband der Privaten Bausparkassen, Telefon: 0 30/5 90 09 15 00, Internet: www.bausparkassen.de