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Archiv "KRANKENHAUSÄRZTE: Gekränkt" (04.06.1986)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

BRIEFE AN DIE REDAKTION

da werden sich doch schließlich welche finden, die sich ohne Wenn und Aber engagieren! Die heu- tigen Stellenpläne sind doch ein ideales Mittel, je- manden gegeneinander auszuspielen.

Dann gibt es noch andere Kollegen, die aus „Status- gründen" ein bestimmtes Einkommen nicht unter- schreiten können und wol- len. Und letzten Endes ha- ben wir dann noch diejeni- gen, die „stolz" darauf sind, sich möglichst viele Nächte und Wochenenden um die Ohren schlagen zu dürfen, die das als einen Beweis der „Belastbarkeit"

verstehen und es belusti- gend finden, nach einer schlaflosen Nacht morgens gefragt zu werden, ob man

„Schlafstörungen" habe.

Hier wird weder der Bun- desgerichtshof noch das Bundesarbeitsgericht und schon gar nicht der Mar- burger Bund etwas än- dern ...

Dr. med. Wolfgang Klapp Deutschhausstraße 27 3550 Marburg

Angst

vor Repressionen

... An den nordrhein-west- fälischen Universitätsklini- ken arbeiten seit 1983 viele Ärzte ohne Mehrarbeitsver- gütungen. Nachtdienste, abendliche Überstunden und Wochenendvisiten sol- len in Freizeit abgegolten werden. Dies ist jedoch in vielen Fällen wegen der personellen Struktur nicht möglich. Dennoch stellen sich die Verwaltungen auf den Standpunkt, daß diese Stunden nicht zu bezahlen sind. Da die nicht befrie- digten Vergütungsansprü- che relativ schnell verjäh- ren, machen die Verwaltun- gen ein Millionengeschäft zu Lasten ihrer Ärzte. Eini- ge Klinikdirektoren unter- stützen die dem Vergü- tungsrecht widersprechen-

den Maßnahmen; teilweise aus verständlichen Grün- den im Hinblick auf eine gesicherte Krankenversor- gung. Woher sollen auch so plötzlich die Heerscha- ren der Fachärzte kommen, die von den Gerichten ge- fordert werden? Die Ärz- teschwemme wird sich doch erst in einigen Jahren im Facharztbereich auswir- ken! Es ist daher auch nicht möglich, durch Ein- gaben auf dem Dienstweg eine Änderung herbeizu- führen. Sind dem Ministeri- um diese Verhältnisse überhaupt bekannt? Ist den Steuerbehörden be- kannt, wieviel Steuern we- gen nicht gezahlter Dienst- stunden verloren gehen?

Sicher ist auch die Angst vor Repressionen bei vie- len Kollegen der Grund, sich nicht deutlich gegen diese Mißstände auszu- sprechen. (Promotions- oder Habilitationsverfah- ren oder die anstehende Vertragsverlängerung kön- nen gefährdet werden!).

Juristen ist die Situation nur sehr schwer verständ- lich zu machen. Es ist auch schwierig zu verstehen, daß geleistete Arbeit kate- gorisch nicht bezahlt wird (weder durch Freizeit, noch durch Geld). Um es ganz klar zu machen: Wenn Sie ein Auto zum Preis von 20 000 Mark kaufen, dem Verkäufer aber nur einen Scheck über 6000 Mark hinterlassen, den Wagen mitnehmen mit der Bemer- kung, das sei ja auch schon viel Geld, wie würde der Ju- rist das nennen? Die zu diesem Themenkreis geäu- ßerten Überlegungen von Uhlenbruck (Rheinisches Ärzteblatt 7, 297-300, 1986), die auch die Mitver- antwortung der nichtärzt- lichen Krankenhausleitung ansprechen, sind beach- tenswert.

Dr. med. Hans D. Dahl Arzt f. Anästhesiologie und Chirurgie

Elsdorfer Gasse 20 5000 Köln 90

KRANKENHAUSÄRZTE

Zu dem Artikel von Prof. Dr.

med. Ulrich Kanzow: „Kom- plott gegen das Recht", in Heft 15/1986, Seite 1013 ff.:

Anachronismus

... Zu ergänzen ist folgen- des: Ununterbrochene Dienstzeiten von bis zu 49 Stunden und Wochenar- beitszeiten bis zu 100 Stun- den, wie ich sie selbst er- lebt habe (dienstplanmäßig wohlgemerkt, nicht durch Notfallsituationen be- dingt), sind bei Assistenz- ärzten in Akutkrankenhäu- sern nicht nur ein Verstoß gegen die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und gegen geltende Tarif- verträge. Sie sind in einer

Wohlstandsgesellschaft mit Ärzteüberschuß auch nicht nur ein nicht länger hinnehmbarer Anachronis- mus, weil eine Gefährdung der Patienten vorliegt. Sie bedeuten nämlich de facto darüber hinaus ein „Be- rufsverbot" für eine erheb- liche Zahl junger Ärzte.

Wenn die verantwortlichen Krankenhausträger, Chef- ärzte und Assistenzärzte ih- re — oftmals kleinlichen —fi- nanziellen Überlegungen und Opportunitätskalküle, die für die Aufrechterhal- tung solcher Zustände ver- antwortlich sind, nicht zu- rückstellen, wird in abseh- barer Zukunft keine andere Möglichkeit bleiben, als die Höchstdienstzeiten für Ärz- te in der Bundesarbeits- zeitordnung festzusetzen und deren Einhaltung durch vom lokalen Filz un- abhängige Aufsichtsbehör- den kontrollieren zu las- sen. Der Unvernunft der Beteiligten wäre dann wie- der ein Stück Vertragsfrei- heit der Tarifparteien und Regelungsfreiheit auf loka- ler Ebene zum Opfer gefal- len. Die Gesundheitspoliti- ker und -verwalter trifft al- lerdings eine erhebliche Mitschuld daran, daß die Reduzierung der Dienstzei-

ten auch bei den Assistenz- ärzten vielfach auf wenig Gegenliebe stößt. Ver- schiedene Maßnahmen ge- ben nämlich Grund zu der Annahme, dem Staat seien bei jungen Ärzten, die kei- ne starke Lobby hinter sich haben, wie etwa die Bau- ern, Abstriche bis zur Exi- stenzgefährdung zuzutrau- en (trotz gleichzeitig erwar- teter voller Arbeitslei- stung): unbezahlte Arbeit im Praktischen Jahr, ein geplantes Entgelt für den Arzt im Praktikum, das den Sozialhilfesatz allenfalls unwesentlich übersteigen soll, die Herabsetzung der Eingangsvergütung, die immer häufiger werdende (letztlich durch Nötigung erzwungene) unbezahlte Arbeit von Assistenzärzten

— und seien es nur unbe- zahlte Überstunden.

Dr. med.

Michael Murauer Zuccalistraße 17 A 8000 München 19

Gekränkt

Im Kommentar werden wir Assistenzärzte als raffgieri- ge, die Patienten verant- wortungslos gefährdende, kritiklose Zeitgenossen hingestellt. Dagegen ver- wehre ich mich entschie- den. Tatsache ist, zumin- dest in dem Haus, in dem ich beschäftigt bin, daß au- ßer den Überstunden, die im Rahmen des Bereit- schaftsdienstes geleistet werden, keine weiteren Überstunden ausbezahlt werden. Vielmehr wird den Kollegen nahegelegt, für zusätzliche Überstunden, die fast täglich zur Routine gehören, Freizeitausgleich in Anspruch zu nehmen.

Dies täten wir ja gerne — es geht nur leider nicht. Wür- den wir von unserem Recht Gebrauch machen, ent- stünde die kuriose Situa- tion, daß ein Kollege Frei- zeitausgleich nimmt, ein anderer in der Zeit jedoch Überstunden machen müß- te! Die Verwaltung weiß da-

1658 (6) Heft 23 vom 4. Juni 1986 83. Jahrgang Ausgabe A

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

BRIEFE AN DIE REDAKTION

von offiziell nichts, da es natürlich keine Stempeluhr gibt und keiner der Kolle- gen noch Überstunden auf- schreibt, da dies ohnehin sinnlos ist. Fatal finde ich, daß mit Artikeln dieser Art wieder einmal der Neid auf die angebliche finanzielle Besserstellung der Ärzte geschürt wird. Meine Kolle- gen und ich fühlen uns ge- kränkt und verleumdet.

Dr. med. Hans Hollein Geiersbergweg 7 c 8400 Regensburg

BEHRING

Zu dem Leserbrief von Dr. med. Friedr. Karl Schwe- bel, Heft 19/1986, Seite 1328, der sich auf eine Zuschrift von Prof. Dr. med. Hans-J. Maurer in Heft 14/1986, Seite 931, be- zog:

Doch

Sanitätsoffizier

. Emil von Behring war Sanitätsoffizier. Mit Kabi- netts-Ordre vom 6. Februar 1873 wurden in der Verord- nung über die Organisa- tion des Sanitätskorps, die bis dahin als Beamte ge- führten Militärärzte in Sani- tätsoffiziere umgewandelt.

Sie hatten damit die glei- che Stellung wie jeder an- dere Offizier auch. Daß im wesentlichen der einzelne Sanitätsoffizier seine Stel- lung innerhalb des Trup- penverbandes selbst be- stimmt, ist klar. In der mili- tärischen Hierarchie ran- gierte der Sanitätsoffizier ebenfalls entsprechend seines Dienstgrades.

Literatur:

Schickert, 0.: Die militärärzt- lichen Bildungsanstalten von ihrer Gründung bis zur Gegen- wart (1895). Nachdruck: Edi- tion Olms, Zürich 1986.

Prof. Dr. med.

H.-J. Maurer Chefarzt der

Radiol. Abteilung des St.-Josefs-Kranken hauses Landhausstraße 25 6900 Heidelberg 1

TÖTUNG

Zu der Leserdiskussion in Heft 15/1985, Seite 1006, die sich auf einen Kommentar in Heft 6/1986, Seite 285, bezog („Was ist heute lebensun- wert?"):

Es geht nicht ohne Toleranz

und eine Wahrheit bleibt eine Wahrheit, auch wenn der mir nicht gefällt, der sie sagt"; und in die- sem Kontext ist es für das Totmachen wohl unerheb-

lich, ob der oder die Mör- der, bzw. Handlanger dem rechten oder linken Spec- trum zugehören (Brief Sa-

lomon).

Demgemäß halte ich es für unehrlich, gar schizoid, die Abscheulichkeiten und Greueltaten nicht nur zur Zeit des 3. Reiches, son- dern gerade die in der Ge- genwart passierenden, also auch die unakzeptablen, Hacketal'schen und ande- ren Tötungsspektakel und die nach Hunderttausen- den gehenden Schwanger- schaftsabbrüche (Brief Hübner) nicht miteinander zu vergleichen. „Wer Tö- tung verurteilt, darf Abtrei- bung nicht gutheißen"

(Kardinal Höffner) In ih- ren konkreten Praktiken sind die in Frankfurt am Main angeklagten „Eutha- nasie"-Ärzte und die ab- brechenden Gynäkologen völlig identisch. Daran än- dern auch nichts die gera- dezu skandalösen, wissen- schaftlich vorgestrigen An- sichten des Herrn Verfas- sungsgerichts-Präsidenten Dr. Zeidler, der für sich ge- wiß auch „intellektuelle Einsichtsfähigkeit" (Brief Klentze) beansprucht.

Im Dritten Reich waren die Euthanasie- und KZ-Tötun- gen unbekannt; man mun- kelte und vermutete dies und das; aber als Zeitzeuge müssen die Kritiker ex post zur Kenntnis nehmen, daß die tatsächlichen Gescheh-

Zusammensetzung: Eine Tablette CAPOZIDE® 25 (50) enthält: 25 (50) mg Captopril und 25 mg Hydrochlorothiazid. Anwendungsgebiete: Hyper- tonie. Gegenanzeigen: Uberempfindlich keit gegen Captopril, Thiaziddiuretika und Sulfonamide;

schwere Nierenfunktionsstörung (Kreatinin- clearance < 30 ml/min und Serumkreatinin

> 2 mg %) Glomerulonephritis; beidseitige Nieren- arterienstenose oder Nierenarterienstenose bei einer Einzelniere. Nach einer Nierentransplan- tation muß eine vorbestehende Nierenarterien- stenose ausgeschlossen werden, da sich in diesen Fällen durch Captopril die Nierenfunktion weiter verschlechtern kann. Aortenverengung; wegen einer möglichen verminderten Koronardurchblu 7

tung als Folge der Drucksenkung sind Arznei- mittel, die den Gefäßwiderstand herabsetzen, mit Vorsicht anzuwenden. Autoimmun- oder Kollagenkrankheiten, z.B. Lupus erythematodes, Sklerodermie, gleichzeitige Einnahme von Immun- suppressiva und und Antimetaboliten. In diesen Fällen ist CAPOZIDE® 25 (50) nur nach besonders kritischer Nutzen/Risiko-Abwägung anzuwenden.

Das weiße Blutbild bzw. der Urinbefund sind sorg- fältig zu überwachen. Hyponatriämie und/oder ausgeprägte Dehydration. Schwangerschaft und Stillzeit, primärer Hyperaldosteronismus. Neben- wirkungen: Gelegentlich allergische Hautreaktio- nen, zum Teil mit Fieber. Gelegentlich Beeinträchti- gung der Geschmacksempfindung. Manchmal Aphthen, Mundtrockenheit, gastrointestinale Störungen. In Ausnahmefällen Leberfunktionsstö- rung mit sekundärer Cholestase, Bauchspeichel- drüsenentzündung möglich. In seltenen Fällen Hustenreiz mit oder ohne trockenen Husten. Bei vorbestehender Nierenerkrankung Proteinurie möglich, in diesen Fällen daher vor Beginn und während der ersten 8 Monate der Behandlung monatliche Kontrolle. Bei Nierenerkrankungen besonders bei beidseitiger Nierenarterienstenose können nach Senkung des Blutdrucks durch CAPOZIDE® 25 (50) der Blutharnstoff und das Serumkreatinin ansteigen. Unter Behandlung mit CAPOZIDE® 25 (50), besonders bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion, Kollagenkrank- heiten oder Behandlung mit lmmunsuppressiva oder Antimetaboliten kann es sehr selten zu Leu kopenie, Anämie und Thrombopenie kommen.

Die unter Thiaziddiuretika manchmal auftretende Erhöhung von Blutzucker, Blutharnsäure oder Blutfetten wurde unter Capozide bisher nicht beobachtet. Bei gleichzeitigem Vorliegen einer Nierenerkrankung kann in seltenen Fällen eine Störung der Flüssigkeits- oder Elektrolythaus- halts auftreten. Die Anwendung von Hydrochloro- thiazid kann bei längerdauernder Einnahme zu Elektrolytveränderungen, insbesondere zu einer Erniedrigung des Serumkaliums mit Muskel- und Wadenkrämpfen fuhren. Hohe Kochsalzzufuhr vermindert die blutdrucksenkende Wirkung von CAPOZIDE® 25 (50). Bei vorangegangener inten- siver Behandlung mit Diuretika oder bei reno- vaskulärem Hochdruck oder bei Herzinsuffizienz kann es innerhalb einer Stunde nach der ersten CAPOZIDE® 25 (50)-Gabe zur orthostatischen Kreislaufdysregulation kommen. Wechselwirkun- gen mit anderen Mitteln und Dosierung sowie weitere Einzelheiten siehe Gebrauchsinformation.

Neuere Arbeiten zeigen, daß die Captopril- Komponente in CAPOZIDE® den thiazidbeding- ten Stoffwechselstörungen entgegenwirkt oder diese sogar aufhebt. Handelsformen und Preise:

CAPOZIDE® 25: OP mit 20 (N1) Tabletten — DM 35,50; 50 (N2) Tabletten = DM 75,40;

100 (N3) Tabletten = DM 136,95. CAPOZIDE® 50:

OP mit 20 (N1) Tabletten = DM 59,25; 50 (N2) Tabletten = DM 130,85; 100 (N3) Tabletten = DM 247,05. SC) CAP 5/86 von Heyden GmbH Volkartstraße 83 8000 München 19

SQUIBB -VON HEYDEN

1660 (8) Heft 23 vom 4. Juni 1986 83. Jahrgang

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