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Archiv "GESUNDHEITSPOLITIK: Kooperationsformen, berücksichtigen!" (24.06.1976)

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Academic year: 2022

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen BRIEFE AN DIE REDAKTION

SOMMERKUREN

Die Empfehlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Sommerku- ren in Seeheilbädern künftig unter be- stimmten Voraussetzungen auszuset- zen, hat die folgende Leserzuschrift ausgelöst:

Warum sind Kurbetriebe überfordert?

Mit der zitierten Überfüllung der Seeheilbäder ist doch sicher die Überbeanspruchung der dortigen Kurmittelhäuser gemeint. Wenn hier Abhilfe geschaffen werden muß, so kann sie bestimmt nicht durch eine Sperrung der Hauptkur- zeit von Mitte Juni bis Mitte Sep- tember für Kassenpatienten erzielt werden. Diese Sperrung würde be- deuten, daß Kassenpatienten als Kurgäste von bisher sechs Mona- ten auf drei Monate Kurzeit zusam- mengedrängt würden.

Eine weitere Ausdehnung der Kur- zeit in das Frühjahr und den Herbst hinein verbietet sich meistens we- gen der starken Witterungsbela- stung im Reizklima. Das Kurpatien- tenkollektiv zeigt gegenüber den ersten 10 bis 15 Jahren nach dem Kriege eine fortschreitende Alte- rung mit herabgesetzter Kreislauf- leistung. Eine Besserung dieser Sachlage ist nur möglich durch re- gelmäßige Einschaltung des Ver- trauensarztes zur Prüfung der An- träge und durch Überdenken und Einschränken des Kurlaubs.

Gewiß kann der Vertrauensarzt bei Ort und Zeit einer offenen Badekur überfragt sein, aber er kann ent- scheiden, ob es z. B. außer bei Va- ter auch bei Mutter und dem ersten Kind und dem zweiten Kind eine Kur, ein Kurlaub sein muß.

Denn das ist des Pudels Kern: Wer einen Kurlaub macht, bekommt täglich 15 DM Pauschale. Bedin- gung aber ist, daß der Badearzt den Kurlaub überwacht und der Kurlaub durch Kuranwendungen nachgewiesen wird. Und so wälzen sich völlig gesunde Familien durch die Praxen der Badeärzte und je- den zweiten Tag durch die Kur- mittelhäuer, um diesen Pauschal-

betrag zu verdienen. Das ist der Grund für die überforderten Kur- betriebe.

Dr. med. Bodo Schütt Bomhoffstraße 5 2280 Westerland/Sylt

LOGIK

Zum Leserbrief von Dr. med. Oskar Mi- chael,is in Heft 4/1976, Seite 207, der sich mit der Rezension eines Buches über Therese Neumann, befaßte:

Großzügige Beweisführung

Ungeachtet der sonstigen mögli- cherweise richtigen Bemerkungen des Herrn Kollegen Michaelis mei- ne ich, daß er mit dem Ausdruck

„rein deduktiv" etwas großzügiger umgeht als zulässig. Bei einem de- duktiven Schluß muß die Schlußfol- gerung in irgendeiner Weise schon in den Prämissen enthalten sein, d. h., die Schlußfolgerung bzw.

der Schlußsatz kann nur dann wahr sein, wenn auch die Prämis- sen wahr sind, und falls der Schluß richtig gezogen wurde. Im Falle der Therese Neumann war die Be- weisführung (ich folge hier den Ausführungen des Herrn Kollegen Michaelis, das Buch von Hanauer selbst ist mir nicht bekannt) aber offensichtlich ganz anders, und zwar etwa folgendermaßen: Falls die bisher bekannten stigmatisier- ten Personen b1 + b2 + b3 + b4 + bn Betrüger waren, dann ist auch bn + 1 ein Betrüger. Nun aber bn + 1 ein Betrüger. Also: 1.

alle Stigmatisierten sind Betrüger, also: 2. Th. N. hat betrogen. Das nennt man aber wohl doch einen reduktiven Schluß, wie er beim in- duktiven Schließen in den Naturwis- senschaften laufend gebraucht wird, der aber nicht beweiskräftig ist. Bestenfalls könnte es sich noch um einen Analogieschluß handeln, also ein Schließen auf einen Tatbe- stand auf Grund von ähnlichen Tat- beständen. Aber auch ein Analo- gieschluß wird nicht als Beweis an- erkannt.

Dr. med. Theo Scholibo Bassermannstraße 65 6800 Mannheim

GESUNDHEITSPOLITIK

Zu der Veröffentlichung von Auszügen aus einem gesundheitspolitischen Kon- zept der CDU in Heft 12/1976:

Kooperationsformen, berücksichtigen!

... Was das DEUTSCHE ÄRZTE- BLATT vorab mitteilt, sollte eine vernünftige Diskussionsgrundlage bedeuten. An allen derartigen Vor- stellungen müssen die Beteiligten noch feilen. Einen bedeutsamen Fehler jedoch dürfen wir alle nicht begehen: Nicht die medizinisch- technischen Leistungen mit Ambu- lanzen gleichsetzen! Die gemeinsa- me medizinisch-technische Lei- stungserbringung des ambulanten und des stationären Bereichs unse- res Gesundheitswesens (regional durchaus sehr variabel zu installie- ren) hat keine entscheidenden Nachteile für Patienten und hat nur Vorteile für die Beteiligten. Nur die regionale medizinische Basis, die ein Standardbasisprogramm vor- hält, ist in der Lage, zwingend Dop- peluntersuchungen zu vermeiden, weil ambulanter und stationärer Bereich das gleiche Befundmate- rial aus einer Hand in die Hand be- kommen. Höchstmögliche Qualitäts- sicherung und Rationalisierung mit dem bereits erwiesenen Ko- stenminderungseffekt sind garan- tiert.

Und davon, daß „ständiger Wech- sel des behandelnden Arztes, län- gere Wege und Wartezeiten" ein- treten, kann keine Rede sein ...

Federführend ist und bleibt der Hausarzt. Vielleicht droht uns in den nächsten Jahren noch ein gro- ßes Praxissterben, wenn die Kriegstrimesterjahrgänge die Pra- xispforten schließen, die heute noch den ambulanten Bereich be- herrschen. Die jungen Kliniker wol- len die Annehmlichkeiten und die Qualitätssicherung ihrer Leistun- gen durch die kollegiale Koopera- tion ohne Konkurrenzpointen ...

Dr. med. Wolfgang H. Kahlert Am Schliepsteiner Tor 4902 Bad Salzuflen

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 26 vom 24.Juni 1976 1767

Referenzen

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