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Nachrichtenblatt Verbandsgemeinde mit den

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Academic year: 2022

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Nachrichtenblatt

V e r b a n d s g e m e i n d e

maikammer

amtlichen Bekanntmachungen mit den

der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden

kirrweiler • maikammer • st. martin

w w w .v g-maikammer .de

Nr. 35/2021

50. Jahrgang • Freitag, den 3. September 2021 Weitere Infos auf Seite 17 und 18

(2)

Bereitschaftsdienste / Servicestellen

Verbandsgemeindever- waltung Maikammer

i Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer Dienstgebäude

Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer Tel.: 06321 5899-0, Fax: 06321 5899-99 Servicezeiten:

derzeit nur nach Terminabsprache Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr

Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr Termine mit

- Bürgermeisterin Gabriele Flach können Sie im Vorzimmer unter Tel.: 06321 5899-33 vereinbaren.

i Jugendbüro der Verbands- gemeinde Maikammer

Karin Beetz in Maikammer, Telefon: 06321 5899-24 oder 015114009274

Jugendtreff Maikammer, Hartmann- straße 88

Kindergruppe ab 8 Jahren, montags von 15.30 - 18.00 Uhr

Teenie-Treff ab 13 Jahren, mittwochs von 16.00 - 19.00 Uhr

Mädchengruppe ab 12 Jahren, mittwochs von 17.00 - 20.00 Uhr, nach Absprache Offener Treff ab 16 Jahren, donnerstags ab 17.00

i Schiedsamt

der Verbandsgemeinde Telefon: 06321 5899-11

E-Mail: schiedsmann@vg-maikammer.de i Notrufe

Polizei Tel.: 110 Feuerwehr Tel.: 112

Rettungsdienst, Notarztwagen Tel.: 112 Gift-Notruf Rheinland-Pfalz Tel.: 06131 19240

oder Wohngift-Tel.: 0800 7293600 (gebüh- renfrei)

i Polizeiinspektion Edenkoben Luitpoldstr. 65, 67480 Edenkoben, Tel.:

06323 955-0, Fax: 06323 955-222, Email:

piedenkoben@polizei.rlp.de i Wasserwerk und Kanalwerk Wasserwerk

Der Bereitschaftsdienst des Verbandsge- meindewasserwerkes ist über die Telefon- nummer: 0175/5262613 zu erreichen (nur in Notfällen).

Kanalwerk

Der Bereitschaftsdienst der Kläranlage/

Kanalwerk ist über die Telefonnummer 0151 11633940 zu erreichen (nur in Notfällen).

i Energie- und Stromversorgung Energieversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Edenkoben, Tel.: 06323 941310 Störungen im Stromnetz: Tel.: 0800 7977777 Gasversorgung - Störungsdienst Pfalzgas, Tel.: 0800 1003448

Bereitschaftsdienst

i Ärztlicher Notfalldienst Ärztliche Notfalldienstzentrale Landau SÜW

Cornichonstr. 4, 76829 Landau, Tel.: 06341 19292

Öffnungszeiten: montags 19 Uhr bis diens- tags 7 Uhr, dienstags 19 Uhr bis mittwochs 7 Uhr, mittwochs 14 Uhr bis donnerstags 7 Uhr, donnerstags, 19 Uhr bis freitags 7 Uhr, freitags, 16 Uhr bis montags 7 Uhr;

an Feiertagen: Tag vor Feiertag, 18 Uhr bis nächster Werktag, 7 Uhr

i Ärztliche Notfalldienstzentrale Neustadt

Krankenhaus Hetzelstift, Stiftstraße 10, Tel.:

06321 19292

Öffnungszeiten: montags, dienstags, don- nerstags, 19 bis 7 Uhr, mittwochs, 14 bis 7 Uhr, freitags 16 Uhr bis montags, 7 Uhr i Kinderärztlicher Notfalldienst Ärztliche Notfalldienstzentrale Landau SÜW, Cornichonstr. 4, 76829 Landau, Tel.:

06341 19292 - an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen 9 bis 11 Uhr und vom 15.09. bis 15.06. 17 bis 19 Uhr.

i Zahnärztlicher Notfalldienst 04./05.09.2021

Zentrum für moderne Zahnheilkunde MVZ, Moltkestraße 21, Neustadt, Tel.:

06321/39460

Unter www.zahnarzt-notdienst.de können Patienten mit Zahnproblemen dort durch die Eingabe ihres Ortes oder der jeweili- gen Telefonvorwahl herausfinden, welcher Zahnarzt oder welche Zahnklinik in ihrer Nähe gerade Notdienst hat. Der Service steht kostenfrei zur Verfügung.

i Tierärztlicher Notfalldienst Der tierärztliche Notfalldienst ist unter der Telefonnummer der niedergelassenen Tier- ärzte zu erfahren.

i Bereitschaftsdienst Apotheken Fr. 03.09.2021

Kurpfalz-Apotheke

...Tel.: 06321/5646 Weinstr. Nord 6, 67487 Maikammer

Apotheke im MED-ZEN

...Tel.: 06341/14660 Max-Planck-Str. 1, 76829 Landau

Sa. 04.09.2021 Rathaus-Apotheke

...Tel.: 06321/7861 Rathausstr. 8, 67433 Neustadt

Schwanen-Apotheke

...Tel.: 06341/87001 Rathausplatz 12, 76829 Landau

So. 05.09.2021 Eichendorff-Apotheke

...Tel.: 06321/14330 Spitalbachstr. 53, 67433 Neustadt

Mo. 06.09.2021 Bavaria-Apotheke

...Tel.: 06321/13355 Robert-Stolz-Str. 33, 67433 Neustadt Adler-Apotheke

...Tel.: 06341/86654 Rathausplatz 2, 76829 Landau

Di. 07.09.2021 Sonnen-Apotheke

...Tel.: 06327/5454 Goethestr. 7, 67435 Neustadt

Beethoven-Apotheke

...Tel.: 06341/4474 Marktstr. 108, 76829 Landau

Mi. 08.09.2021 Adler-Apotheke

...Tel.: 06321/2946 Hauptstr. 81, 67433 Neustadt

Markt-Apotheke

...Tel.: 06341/88508 Marktstr. 35, 76829 Landau

Do. 09.09.2021

Ritter-Apotheke ...Tel.: 06323/2946 Speyerer Str. 4, 67483 Edesheim

Maxburg-Apotheke

...Tel.: 06321/2122 Hambacher Str. 40, 67434 Neustadt Park-Apotheke

...Tel.: 06341/520090 Westbahnstr. 1, 76829 Landau

Fr. 10.09.2021 Marien-Apotheke

...Tel.: 06321/5061 St. Martinerstr. 1, 67487 Maikammer Diese Daten sind tagesaktuell und unterlie- gen einem ständigen Änderungsservice.

Internetseite: www.lak-rlp.de

Nach Wahl der Notdienstnummer und direkter Eingabe der Postleitzahl Ihres aktu- ellen Standortes über die Telefontastatur, werden drei dienstbereite Apotheken in der Umgebung des Standortes mit voll- ständiger Adresse und Telefonnummer angesagt und zweimal wiederholt. Wer sich die Information über das Internet besorgen möchte, kann die Daten auf der Internet- seite abrufen.

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Das Land Rheinland-Pfalz hat das niedrigschwellige Impfangebot mit Corona-Impfbussen verlängert und bietet zwei weitere Termine in der Verbandsgemeinde Maikammer an:

- am Samstag, 4. September

von 8.00 - 18.00 Uhr auf dem Parkplatz des Aldi-Marktes und - am Mittwoch, 8. September

von 8.00 - 18.00 Uhr auf dem Parkplatz des Wasgau-Marktes

Bei den Impfbussen (s. Foto, Quelle: Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz) können Sie sich schnell und kostenlos impfen lassen, eine vor- herige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Bürgermeisterin Gabriele Flach zeigte sich erfreut über die Berücksichtigung unserer Region und hofft auf eine rege Nachfrage durch die Bevölkerung.

„Die Corona-Impfung schützt nicht nur die Personen selbst, sondern auch deren Umfeld, insbesondere Kinder und Kranke, die nicht geimpft werden können. Die Impfungen sind ein wesentlicher Beitrag die Verbreitung des Coronavirus und die Entstehung weiterer Varianten einzudämmen und die Überlastung der Kran- kenhäuser zu vermeiden“, ist Bürgermeisterin Flach überzeugt.

Verbandsgemeinde Maikammer

Impfbusse

Impfbusse erneut erneut

in der Verbandsgemeinde Maikammer

in der Verbandsgemeinde Maikammer

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Personalausweise bzw. Reisepässe einge- troffen und im Bürgerbüro abholbereit

Die bis einschl. Freitag, den 30 Juli 2021 in der 30. Kalenderwo- che bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer bean- tragten Personalausweise bzw. Reisepässe sind eingetroffen.

Wichtiger Hinweis:

Diese können im Rathaus, im Bürgerbüro (Zimmer 9) abgeholt werden.

Für die Beantragung neuer Ausweis- bzw. Passdokumente ist jedoch eine vorherige Terminvereinbarung beim Bürgerbüro zwingend erforderlich.

Kontaktdaten für Terminvereinbarung beim Team des Bürger- büros:

- Sibylle Glaser - Claudia Lang - Julia Schwaderer

Tel. 06321-5899-27 bzw. 06321-5899-28 neue E-Mail: buergerbuero@vg-maikammer.de Wir bitten um entsprechende Beachtung.

Bitte vereinbaren Sie auch für andere Anliegen beim Einwoh- nermeldeamt einen Termin!!!

Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer -Fachbereich Bürgerservice- -Bürgerbüro-

Testen Für alle – Testzentrum in der Verbandsgemeinde Maikammer (Bürgerhaus Rassiga)

Die Durchführung von Schnell- und Selbsttests ist, neben dem Impfen, ein weiterer Baustein, um das Pandemiegeschehen in den kommenden Monaten positiv zu beeinflussen.

Bitte kommen Sie nur zum Testen, wenn sie keine Krankheits- symptome haben!

Wie sind die Öffnungszeiten?

Mittwoch: 16:30 - 18:00 Uhr Freitag: 16:30 - 18:00 Uhr Samstag: 10:30 - 12:00 Uhr

Letzte Testung 15 Minuten vor Schließung!

Die Tests sind kostenlos, eine Terminvereinbarung ist nicht erfor- derlich. Getestet werden auch Kinder und Jugendliche in Beglei- tung eines Erziehungsberechtigten.

Muss ich mich anmelden und was muss ich mitbringen?

Sie können sich vor der Testung online anmelden. Um die War- tezeiten für Sie und die weiteren Bürger so gering wie möglich zu halten, möchten wir Sie bitten, dass Sie unsere „Voranmel- dung“ auch rege nutzen. Die persönlichen Daten können weiter- hin auch vor Ort erfasst werden, hier dauert die Wartezeit dann etwas länger.

Seite zur Voranmeldung: https://testcenter-maikammer.de/

Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit. Minderjährige werden nur im Beisein ihrer Eltern getestet oder aber wenn sie eine Einverständniserklä- rung mit einer Ausweiskopie der Eltern mitbringen.

Das Ergebnis können Sie auch per E-Mail oder mittels QR-Code abrufen.

Weitere Informationen zum Testzentrum in Maikammer finden Sie auf unserer Homepage unter: https://vg-maikammer.de/

buergerservice/corona-schnelltestzentrum-buergerhaus-mai- kammer/

Weitere Testmöglichkeiten bieten an:

· Praxis Dr.med. Dieter Schneegans in St. Martin

· Ärztegemeinschaft in Maikammer

· Schnelltest-Station in Kirrweiler in der Praxis für Ernäh- rungstherapie

· Mobiles-Testen-Pfalz auf dem Parkdeck in Maikammer

· Testzentrum St. Martin (Kulturscheune) Text: Verbandsgemeinde Maikammer

Amtlicher Teil Verbandsgemeinde

Maikammer

Öffnungzeiten der Grünabfall- annahmestelle in Kirrweiler

Öffnungszeiten von März bis Oktober:

montags 15.00 bis 18.00 Uhr mittwochs 16.00 bis 18.00 Uhr samstags 13.00 bis 17.00 Uhr

Wir bitten, den Anweisungen des eingesetzten Personals Folge zu leisten und die Sicherheitsabstände aufgrund der Infektions- gefahr unbedingt einzuhalten.

Für alle Anlieferer und für das Betriebspersonal besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes.

Schützen Sie sich und andere, indem Sie eine Maske tragen.

Text: Verbandsgemeinde Maikammer

Die Verbandsgemeinde Maikammer sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Fachbereich Bür- gerservice eine

Fachbereichsleitung (m/w/d) in Vollzeit Ihr Aufgabengebiet:

• Leitung des Fachbereiches Bürgerservice mit ca. 20 Mitar- beitenden (einschl. Schulen)

• Zentrale Organisation des Dienstbetriebes

• Aufgaben im Bereich Straßenverkehrsbehörde, Sicherheit und Ordnung

• Jagd-, Brand- und Katastrophenschutzrecht

• Aufgaben der Gewerbe- und Handwerksordnung, sowie dem Gaststättengesetz

• Leitung des Melde und Standesamtes sowie der Sozial- und Asylangelegenheiten

• Steuerung der Kinder-, Jugend -, Schulträger- und Seniorenarbeit

• rechtliche Grundsatzangelegenheiten des Fachbereiches Ihr Anforderungsprofil

- Berechtigung zum Dritten Einstiegsamt in der Fachrichtung innere Verwaltung (Studium als Dipl.-Verwaltungswirt bzw.

Bachelor of Arts - Public Management) oder Verwaltungs- fachwirt/in (II. Angestelltenlehrgang)

- souveräner Umgang mit Führungskräften, Mitarbeitenden, politischen Vertretern und Bürger*innen

- Ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit

- Selbständiges, eigenverantwortliches und strukturiertes Arbeiten

- Durchsetzungsvermögen, Argumentationsgeschick und hohes Maß an Belastbarkeit

Wir bieten

- Ein interessantes Betätigungsfeld in einem engagierten Team in stimmigem Arbeitsumfeld

- Selbstständige Arbeitsweise

- Gleitende Arbeitszeit und gute Fortbildungsmöglichkeiten - Besoldung nach der Besoldungsgruppe A12 LBesG bzw.

nach dem TVöD

Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei sonst gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an Alexandra Hünerfauth-Per- sonalamt-, Tel.: 06321/5899-11.

Ihre schriftlichen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis spätestens 30.09.2021 an die Verbandsge- meinde Maikammer, -Personalabteilung-, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer.

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Germersheim. VG Bellheim.

VG Edenkoben. VG Lingenfeld.

VG Maikammer. VG Rülzheim.

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VVeerrbbaannddssggeem meeiinnddee-- vveerrw waallttuunngg RRüüllzzhheeiim m,, AAm m DDeeuuttsscchhoorrddeennssppllaattzz 11 Unsere erste Runde der Fachgruppen-Sitzungen zur Erstellung der

Entwicklungsstrategie für die Region „Vom Wein zum Rhein“ liegt hinter uns. Anfang August haben wir uns in Germersheim und Maikammer schwerpunktmäßig mit den Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken in den einzelnen Handlungsfeldern beschäftigt.

W

Wiiee ggeehhtt´´ss w weeiitteerr??

Ende September starten wir mit der „zweiten Runde“ der Fachgruppen:

Bei diesen Sitzungen geht es dann aufbauend auf die „erste Runde“ um Schwerpunkte, Ziele, Maßnahmen, Projekte und Ideen. Sie alle sind herzlich eingeladen, mitzumachen!

Bitte melden Sie sich aber wieder bis zum 2233.. SSeepptteem mbbeerr per E-Mail an

ttoobbiiaass..bbaauum mggaaeerrttnneerr @ @kkoobbrraa--oonnlliinnee..iinnffoo an, damit wie zielgerichtet pla-

nen und organisieren können!

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Das Fahrrad - so Bürgermeisterin Gabriele Flach bei der Auftaktver- anstaltung vor dem Rathaus - ist zu einem festen Bestandteil unse- rer Mobilitätskultur geworden und vor allem auf kurzen Strecken meist das schnellste Verkehrsmittel.

Gerade in der Corona-Pandemie haben viele Menschen das Fahr- radfahren neu für sich entdeckt, sei es um etwas für die Gesundheit zu tun, einer schönen Freizeitbeschäftigung im Freien nachzuge- hen oder einfach nur um Spaß zu haben und damit obendrein auch noch der Umwelt etwas Gutes zu tun.

Stadtradeln ist gelebter Klimaschutz und passt als ein Baustein hervorragend in die kommunale Nachhaltigkeitsstrategie, an der Verbandsgemeinde und Ortsgemeinden seit fast 2 Jahren intensiv arbeiten und die in Kürze in den Räten beschlossen werden soll.

Text und Bilder: Verbandsgemeinde

Lösung für die Finanzierung der Turnhal- len-Sanierung in Kirrweiler in Sicht – Vorhaben von Landkreis priorisiert

Das neue Schuljahr startet am Montag - es wird voraussichtlich das letzte sein, in dem die Kinder der Kirrweilerer Grundschule wie gehabt in der alten Schulturnhalle Sportunterricht haben. Denn die Perspektive für eine Sanierung der Halle und der Sanitäranla- gen ist endlich da: Sie sollen über diverse Landesmittel, um die sich die Verbandsgemeinde Maikammer gemeinsam mit dem Landkreis Südliche Weinstraße bemüht hat, ertüchtigt werden. Der Sportstät- tenbeirat des Landkreises hat das Vorhaben der Hallensanierung mit Kosten von rund 910.000 Euro in seiner Prioritätenliste ans Land weitergegeben.

Landrat Dietmar Seefeldt betont: „Wie vielen Sportstätten in SÜW kommt dieser Halle eine wichtige Funktion im schulischen und gesellschaftlichen Leben zu. Sie ist mehr als ein Platz zum Turnen und Toben, sie ist ein Ort des Miteinanders. Gerade in den von Isolation geprägten Zeiten der Pandemie haben wir bemerkt, wie wichtig solche Orte sind, die in den Gemeinden Gelegenheit zur Begegnung bieten.“

Gabriele Flach, Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Maikam- mer, stimmt zu: „Die Halle hat große Bedeutung für die Aufrecht- erhaltung des Schul- und Vereinssports. Morgens nutzen sie die Schulkinder, nachmittags und abends Vereine und Gruppen. Das soll auch künftig möglich sein. Wir haben lange gekämpft und nun eine Perspektive, wie wir die nötigen Sanierungen finanzieren kön- nen.“

In den vergangenen Jahren hatte es zahlreiche Herausforderungen zu bewältigen gegeben, auch weil die Zuständigkeiten in Mainz zunächst nicht ganz klar waren. Nun zeichnet sich eine Lösung für die Finanzierung des Vorhabens ab: Die Umkleide- und Sanitäran- lagen (die Sanierungskosten belaufen sich auf ca. 351.000 Euro) werden voraussichtlich durch Mittel des rheinland-pfälzischen Bildungsministeriums gefördert. Die Verbandsgemeinde arbeitet dafür gerade an den Baugenehmigungsunterlagen. Nach dem Umbau werden sich alle Räumlichkeiten auf dem Gelände der Ver- bandsgemeinde Maikammer befinden - bisher befand sich ein klei- ner Teil des Sanitär- und Umkleidebereichs auf dem Grundstück der Gemeinde Kirrweiler.

Die umfassenden Sanierungsmaßnahmen der Halle, die seit 1988 Eigentum der Verbandsgemeinde ist, sollen hingegen über Landes- zuschüsse aus dem sogenannten „Goldenen Plan“ des Ministeriums des Inneren und für Sport gestemmt werden. Das ist der Sportstät- ten-Förderungsplan des Landes, für den jeder Landkreis eine Liste mit zu priorisierenden Projekten vorschlägt. Die Kirrweilerer Turn- halle steht seitens des Landkreises auf dem aussichtsreichen vier- ten Platz dieser Liste.

Text: gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer

Stadtradeln 2021

Die Verbandsgemeinde Maikammer beteiligt sich erstmalig an der Aktion Stadtradeln. Ab dem 30.08. sollen an 21 Tagen am Stück so viele Kilometer wie möglich mit dem Rad klimafreundlich zurück- gelegt werden.

Bereits bei dieser Premiere haben sich über 60 Radlerinnen und Radler aus allen drei Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde ange- meldet.

Impressum

Verlag und Druck:

LINUS WITTICH Medien KG

54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Telefon 06502/9147-0 oder-240

Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:

Bürgermeisterin Gabriele Flach, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer

Verlagsleitung:

Dietmar Kaupp, LINUS WITTICH Medien KG Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil:

Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages Verantwortlich für den Anzeigenteil:

Melina Franklin, unter der Anschrift des Verlages

Anzeigenannahme: Ullmer & Brüggemann OHG, Norbert Ullmer, Alexander Brüggemann, Spanierstr. 70, 76879 Essingen, Tele- fon: 06347/972080, Fax: 06347/9720810, Mobil 0170/1862290, E-Mail: info@u-b-werbung.de

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültigen Anzeigenpreisliste.

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gel- ten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.

Erscheinungsweise: nach Bedarf

• Zustellung durch LINUS WITTICH Medien KG, Europaallee 2, 54343 Föhren, Telefon: 06502 9147-0 Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infol- ge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

• Bezugsmöglichkeiten und Bedingungen:

Erscheint kostenlos im Verbandsgemeindebereich für sämt- liche Haushalte. Weitere Einzelexemplare sind zum Preis von 0,50 Euro beim Verlag erhältlich.

• Zentrale: Tel. 06502 9147-0, E-Mail: service@wittich-foehren.de

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andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

Wir bitten von einer persönlichen Vorsprache beim Wahlamt möglichst abzusehen. Nutzen Sie bitte die vielfältigen unter den Ziffern 1 - 5 aufgeführten Möglichkeiten (s. o.) für die Bean- tragung Ihrer Briefwahlunterlagen.

Verbandsgemeinde Maikammer

Hochwasserkonzept zur Starkregenvorsorge

Im Nachrichtenblatt Nr. 31/2021 hatten wir bereits informiert, dass die Verbandsgemeinde zusammen mit den Ortsgemeinden ein Starkregenkonzept zur Hochwasservorsorge auf den Weg gebracht hat.

Ziel ist die bestmögliche Vorbereitung auf Extremwetterereignisse, um die Schäden zumindest zu verringern. Dazu gehören sowohl Maßnahmen der Kommunen als insbesondere auch Schutzmaß- nahmen privater Eigentümer von Liegenschaften und Gebäuden.

Derzeit macht sich das beauftragte Ingenieurbüro mit der Gefähr- dungssituation, insbesondere der Erosionsproblematik, vor Ort ver- traut, nimmt die Auswertung zurückliegender Ereignisse vor und analysiert die topografischen und hydrologischen Verhältnisse.

Aktuell finden Begehungen mit Vertretern der Ortsgemeinde, des Weinbauvereins, der Feuerwehr sowie Verwaltung, Bauhof und Werken in Kirrweiler und St. Martin statt.

In einem weiteren Schritt ist auch die Einbeziehung der Bürgerin- nen und Bürger geplant.

Text: Verbandsgemeinde

Neue Mitarbeiterin in der

Schülerbetreuung der Verbandsgemeinde

v.l.n.r. Sven Koch, Christiane Gödel und Gabriele Flach

Bürgermeisterin Gabriele Flach und Fachbereichsleiter Sven Koch durften zu Beginn des neuen Schuljahres Frau Christiane Gödel als neue Teamleiterin in der Schülerbetreuung begrüßen.

Wir wünschen Frau Gödel einen guten Start und gutes Gelingen bei ihrer neuen Aufgabe.

Text und Bild: Verbandsgemeinde Maikammer

Textübermittlung fürs Amtsblatt

Die Textübermittlung fürs Amtsblatt erfolgt ausschließlich über das Online-Redaktions-System (CMSweb) des Wittich Verlages www.cms.wittich.de

Der Redaktionsschluss ist immer dienstags, 12:00 Uhr. Zu spät erfasste Artikel können erst in darauf folgenden Ausgabe veröf- fentlicht werden.

Ist in der laufenden Woche ein Feiertag, so wird der Redaktions- schluss in der Regel um einen Tag vorverlegt.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer Nachrichtenblatt-Redaktion

Neue Gesichter im Fachbereich Bürgerservice –Meldeamt-

v.l.n.r. Fachberreichsleiter Sven Koch, Sibylle Glaser, Claudia Lang, Julia Schwader, Bürgermeisterin Gabriele Flach

Aufgrund des Ausscheidens der langjährigen Mitarbeiter Helga Schädler und Christian Müller ist das Meldeamt in der Verbandsge- meinde Maikammer komplett neu besetzt.

Sibylle Glaser, Claudia Lang und Julia Schwaderer sind nun das Team im Meldeamt.

Für Vorsprachen bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen ist eine Terminvereinbarung notwendig.

Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an:

Sibylle Glaser Tel.: 06321/5899-28 Claudia Lang Tel.: 06321/5899-28 Julia Schwaderer Tel.: 06321/58 99-27 Oder per Mail an buergerbuero@vg-maikammer.de Text und Bild: Verbandsgemeinde

Bundestagswahl am 26. September 2021

Bildnachweis: Artenauta - Fotolia Die anstehende Bundestagswahl wird sowohl als sog. Urnenwahl als auch als Briefwahl stattfinden. Sie als Wählerin und Wähler haben somit die freie Wahl, ob Sie am Sonntag, den 26.09.2021 das Wahllokal aufsuchen möchten um dort zu wählen oder ob sie im Wege der Briefwahl teilnehmen.

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen bitten wir Sie, an der Bundestagswahl 2021 im Wege der Briefwahl teilzuneh- men. Durch diese Kontaktvermeidung schützen Sie sich und andere vor Ansteckung!

Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:

1. schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung,

2. online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code

3. online, über die Homepage der Verbandsgemeinde www.vg- maikammer.de

4. per Fax oder

5. durch einfache Email an wahlamt@vg-maikammer.de

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vor- namen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wäh- lerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Brief- wahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine

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Ein besonderer Dank geht an die Organisatoren der Übung, die vielen Beobachter aus den Organisationen für die wertvollen Rück- meldungen und die Fotografen für die bildliche Dokumentation!

Text & Bilder: Feuerwehr VG Maikammer Medienteam

Natur und Umwelt

KleiderTauschBörse

in der Kulturscheune Kirrweiler

Haben auch Sie zuviel Kleidung im Schrank und möchten die gute Schätze nicht wegwerfen?

Dann machen Sie doch mit bei der KleiderTauschbörse in der Kulturscheune in Kirrweiler am Samstag, 04. September 2021 von 10:00 bis 13:00 Uhr!

Und so funktioniert es:

Sie können soviel Kleidung und Accessories (Taschen, Gürtel, Schuhe, Schmuck...) mitbringen wie Sie übrig haben, weil sie Ihnen nicht mehr gefallen oder passen.

Von anderen können Sie mitnehmen was Ihnen gefällt! Und das alles ohne Geld!

Anmeldung bei Barbara Brähler-Dörr (Tel.: 06321/959599) erforderlich.

Tische stehen in der Kulturscheune bereit. Aufbau möglich ab 9:15 Uhr. Einzige Bedingung ist, dass Sie dabei bleiben und was von Ihren Sachen nicht getauscht werden kann am Ende wieder mitnehmen.

Übrigens: So verlängern Sie die Lebensdauer von Textilien, verklei- nern Ihren ökologischen Fußabdruck und schaffen ein Stück gutes Leben für die Zukunft.

Die KleiderTauschBörse ist eine Idee aus dem Bereich „Globale Ver- antwortung und Nachhaltiger Konsum“ der Zukunftswerkstatt, SDG der VG Maikammer.

Wir freuen uns über zahlreiches Mitmachen!

Text: i-Punkt

Freiwillige Feuerwehr Verbandsgemeinde

Großübung der VG Feuerwehren mit dem DRK und der DLRG

87 Einsatzkräfte trainierten zusammen für den Ernstfall.

Am Montag, den 30. August, fand eine groß angelegte VG-Übung mit allen drei Ortswehren und weiteren Rettungs- und Hilfsorgani- sationen an. Zu Übungsbeginn alarmierte die Feuerwehreinsatzzent- rale FEZ Edenkoben die Einsatzkräfte über die Funkmeldeempfänger mit dem Stichwort: „Person im Wasser“ - Sandwiesenweiher St. Martin.

Umgehend wurde die Ortswehr St. Martin, die Stützpunktwehr Maikammer, sowie die Ortswehr Kirrweiler, bei welcher auch ein Rettungsboot für stationiert ist, gemeinsam mit ersten Kräften des Rettungsdienstes und ein Notarzt an die Einsatzstelle entsandt.

Zeitgleich wurden die Einsatzkräfte der DLRG Landau, sowie der DRK Wasserwacht SÜW mit Strömungsrettern und Einsatztauchern auf den Weg geschickt.

Vor Ort mussten mehrere Personen mit dem Boot gerettet werden, eine vermisste Person (Übungspuppe) wurde von den Einsatztau- chern aus der Mitte des Weiher aus ca. 4,5m Tiefe gerettet. Der Rettungsdienst mit Notarzt übernahmen die Erstversorgung der geretteten Personen.

Typische medizinische Maßnahmen bei Einsätzen dieser Art sind die Versorgung von Unterkühlungen als auch die Wiederbelebung.

Darüber hinaus galt es dieses Mal eine schwere Schädelverletzung zu behandeln. Im Fokus der Übung standen die Kommunikation zwischen den Einsatzkräften aller Organisationen, Ordnung / Struk- tur innerhalb des Einsatzgebietes rund um den See und die medizi- nische Versorgung durch die Rettungsdienste/Notärzte.

An der Übung beteiligte Kräfte:

• 55 Einsatzkräfte der VG Feuerwehren mit 9 Fahrzeugen

• 10 Einsatzkräfte des Rettungsdienstes, zwei Notärzte mit 5 Fahrzeuge

• 22 Einsatzkräfte der Wasserrettungseinheiten mit 3 Fahrzeuge

(9)

15-20 Minuten nach dem Test erhalten Sie eine schriftliche Bestäti- gung über das Ergebnis.

Praxis für Ernährungstherapie, Telefon 06321 9528507, Bordmühl- weg 23, 67489 Kirrweiler

Text: i-Punkt Kirrweiler

Kirrweiler auf dem Weg zum Zukunftsdorf

Kunstpfad Kirrweiler

Endlich ist es soweit! Der Kunstpfad Kirrweiler wird am Sonntag, 5. September 2021 um 15:00 Uhr offiziell eröffnet. Zahlreiche Politiker:innen haben schon Ihre Teilnahme angekündigt, wenn wir feierlich am Edelhof in Kirrweiler starten (Achtung, am Edel- hof kann nicht geparkt werden!). Von hier geht es gemeinsam den Kropsbach entlang zum Schlossweiher, denn hier stehen die „Three Pillars“ von Karin van der Molen. Die gutgelaunte Band „Brass2Go“

wird uns durch die Veranstaltung begleiten - im wahrsten Sinne des Wortes. Wer außerdem Lust auf Kunst zum Mitnehmen hat, wird parallel von 15:00 bis 18:00 Uhr auf dem Kunstmarkt zwischen Edelhof und Schlossweiher viel Sehenswertes von lokalen und regi- onalen Kunstschaffenden finden. Welche dieser „Kunststationen“

gefällt Ihnen am besten? Um 19:00 Uhr verleiht der Kunstpfade e.V. unter den Ausstellenden einen Publikumspreis von 500€ nach Ihrem Voting.

Text: i-Punkt Kirrweiler zusammen mit Kunstpfade e.V.

SDG-Modellgemeinde VG Maikammer

Wie können wir in der Ver- bandsgemeinde nachhalti- ger konsumieren?

Das war eine der Fragen bei der Zukunftswerkstatt im Rahmen des Projekts „Pfälzerwald: SDG- Modellregion für ein nachhalti- ges Rheinland-Pfalz“. Nach der geplanten KleiderTauschBörse wird nun eine weitere Idee in die Tat umgesetzt.

Obstbäume zum Selberernten werden gekennzeichnet Obstbäume auf kommunalen Flächen in den Ortsgemeinden wer- den durch gelbe Bänder gekennzeichnet. So ist sichtbar, an wel- chen Bäumen jede und jeder ohne weitere Nachfrage ernten darf.

Damit tragen wir über die Sammelaktionen z.B. im Rahmen der ökumenischen Schöpfungstage hinaus dazu bei, dass weniger Obst einfach herunterfällt und ungenutzt vergammelt.

Die Bäume werden nicht gespritzt. Deshalb gilt: in einem unge- spritzten Apfel wohnt ein gesunder Wurm! Das Aussehen tut dem Geschmack keinen Abbruch. Für Apfelmus, Kompott oder Kuchen müssen die Früchte nicht schön sein, sondern schmecken. Gehen Sie los und probieren Sie die verschiedenen Apfel- und Birnensorten, die sich bei uns in der Flur finden. Sie werden erstaunt sein! Manchmal lohnt sich das Warten, wenn ein Apfel oder eine Birne noch nicht schmeckt. Probieren Sie in Abständen erneut. Manche Sorten sind erst im Oktober richtig gut. Viel Spaß beim Sammeln und Entdecken!

Einige wichtige Hinweise:

Das Ernten erfolgt auf eigene Gefahr.

Die Bäume bitte pfleglich behandeln und keine Äste herunterrei- ßen oder durch Schlagen mit Stöcken beschädigen.

Nicht gekennzeichnete Bäume auf Privatgelände und Obstplanta- gen bitte respektieren!

Mit einem gedeihlichen Miteinander haben dann viele Menschen etwas davon.

Text: Astrid Selbach

Kirrweiler

Ortsbürgermeister: rolf metzger Sprechstunde: 1. Di. im Monat, 18 Uhr im Rathaus Telefon: 06321 5079,

E-Mail: ortsbuergermeister@kirrweiler.de Internet: www.kirrweiler.de

i-punkt Kirrweiler

Tourismus- und Gemeindebüro, Hauptstraße 7, 67489 Kirrweiler, Telefon 06321 5079, Email: i-punkt@kirrweiler.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Mi.: 10:00 - 12:00 Uhr

Do.: 15:30 - 17:30 Uhr

Fr.: 10:00 - 12:00 Uhr

Text: i-Punkt

Test für Alle! Gemeinsam gegen das Corona-Virus

Zur Vereinbarung eines Termins zur kostenlosen Schnelltestung rufen Sie einfach Mo-Fr zwischen 8 und 9 Uhr an. Die Termine kön- nen dann individuell vereinbart werden. Bei Anrufen außerhalb dieser Zeit werden Sie auf den Anrufbeantworter der Praxis wei- tergeleitet. Hinterlassen Sie dort Ihre Rückrufnummer. Sie werden zurückgerufen! Ab sofort ist auch eine Anmeldung und Terminbu- chung Online unter www.testzentrum.ernaehrungsberatung-nw.

de möglich.

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Ortsübliche Bekanntmachung

über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde Kirrweiler

In der Gemarkung Kirrweiler, Flurstücke: 3911, 3912, 3920, 3919, 3918, 3948/2, 3949/3, 3949, 3949/2, 3950, 3950/2, 3951, 3968/1, 3967/1, 3966/1, 3965/1, 3964/1, 3963/1, 3962/14, 3962/12, 3962/10, 4047, 4045, 4044, 4043, 4042, 4041, 4040, 4039, 4038 und 4037 wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Grenzwiederher- stellung auf Antrag bestimmt und abgemarkt.

Über diese Maßnahmen wurde am 01.06.2021 eine Niederschrift (Grenzniederschrift) angefertigt.

Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S.

572, BS 219-1), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 19.12.2018 (GVBL S. 448) werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die in der Grenzniederschrift näher bezeichneten Maßnahmen öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil der Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:

„Die bestehenden Flurstücksgrenzen werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, fest- gestellt.

Die bestehenden, bereits festgestellten Flurstücksgrenzen und einzelne Grenzpunkte einer bereits festgestellten Flurstücksgrenze

werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, wiederhergestellt.

Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der Entscheidung nach Nr. 1 Buchstabe c, wie in der Skizze dargestellt, abgemarkt.“

Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 03.09.2021 bis 18.10.2021 bei der öffentlichen Vermessungsstelle, ÖbVI Hubertus Häfele in Speyer, Zum Weidentor 19 ausgelegt und kann während der Dienststunden (von 8 bis 16 Uhr) eingesehen werden. Um telefoni- sche Terminvereinbarung wird gebeten. Tel. 06232 620909.

Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesver- waltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S.

308, BS 2010-3) in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwal- tungsverfahrensgesetzes, den jeweils geltenden Fassungen, nach Ablauf von 2 Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die genannte Verwaltungsentscheidung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben wer- den. Der Widerspruch ist bei der öffentlichen Vermessungsstelle (Bezeichnung und Anschrift nachfolgend) schriftlich oder zur Nie- derschrift einzulegen.

Öffentliche Vermessungsstelle:

Hubertus Häfele, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Zum Weidentor 19 67346 Speyer

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Kirrweiler.

Kann’s.

Infoveranstaltung

zum Eh da-Flächen-Konzept

Eh da- Flächen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

im Rahmen unserer Dorfmoderation wurde angeregt, ein Eh da-Flächen-Konzept erstellen zu lassen, um die Biodiversität und Artenvielfalt in unserer Gemarkung zu erhöhen. Gemeinsam mit der Aktion Südpfalzbiotope arbeiten wir auch an einer Vernetzung dieser Kleinbiotope in unserer Region.

Bei Eh da-Flächen handelt es sich um Offenlandfl ächen in Agrarlandschaften und Siedlungsbereichen, die sowieso vorhanden sind und weder einer landwirt- schaftlichen Nutzung noch einer naturschutzfachlichen Pfl ege unterliegen.

Das Konzept für Kirrweiler wurde in den vergangenen Monaten von der landes- eigenen Forschungsinstitution RLP AgroScience mit Sitz in Neustadt gemeinsam mit der Ortsgemeinde erstellt. Unsere Referenten sind Herr M. Deubert und Herr K. Ullrich, die uns die möglichen Flächen und die vorgesehenen Maßnahmen vorstellen.

Donnerstag, 09.09.2021, 19:30 Uhr im Edelhof

Eingeladen sind alle interessierte Bürgerinnen und Bürger.

Es ist vorgesehen, eine Arbeitsgruppe zu gründen, die die Umsetzung der ge- planten Maßnahmen in den kommenden Jahren begleitet und voranbringt. Hier kann sich jede/r einbringen und für sich und unsere Umwelt Gutes tun.

Nutzen Sie die Chance, ihren Wohnort und ihr unmittelbares Umfeld mitzuge- stalten!

Ich freue mich auf Ihr Kommen und die weiteren Schritte bei der Umsetzung unseres Eh da-Konzeptes und der vorgeschlagenen Handlungsmaßnahmen in unserem Ort!

Rolf Metzger

Ortsbürgermeister

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Mitteilungen anderer Behörden

Öffentliche Bekanntmachung

der Sitzung des Kreisrechtsausschusses am 28.09.2021 - Bekanntmachung vom 27.08.2021 -

Am Dienstag, dem 28.09.21 ab 09:15 Uhr findet im Sitzungssaal 201 (1. OG) bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2 in Landau unter Vorsitz von Frau Dr. Carolin Duda eine Sitzung des Kreisrechtsausschusses statt.

Der Kreisrechtsausschuss tagt in teilweise öffentlicher bzw. nichtöf- fentlicher Sitzung. Die Tagesordnung umfasst 7 Punkte.

Wegen der derzeit bestehenden Corona-Situation sind die Zuschau- erkapazitäten eingeschränkt. Da der Sitzungssaal 201 unter diesen Bedingungen derzeit lediglich 7 Zuschauer aufnehmen kann, wer- den interessierte Besucher gebeten, sich vorher telefonisch anzu- melden. (Tel. 06341 / 940 - 144)

76829 Landau, den 27.08.21 Kreisverwaltung Südliche Weinstraße Abteilung 1: Recht und Kommunalaufsicht Referat 11: Recht /Geschäftsstelle Kreisrechtsausschuss Herrmann

Öffentliche Bekanntmachung

über das offene Verfahren nach VgV

Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße schreibt die Vergabe von Reinigungsleistungen europaweit aus.

- Bekanntmachung vom 30.08.2021 -

Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße schreibt die Vergabe von Reinigungsleistungen europaweit aus.

Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie im Internet unter

www.suedliche-weinstrasse.de > Aktuelles > Ausschreibungen www.auftragsboerse.de

Landau i. d. Pfalz, den 30.08.2021 Kreisverwaltung Südliche Weinstrasse gez. Lauth (Zentrale Vergabestelle)

Ärmel hoch: Impfbusse machen erneut Station in Landau und SÜW – Impfquoten in Stadt und Kreis steigen weiter

langsam, aber stetig

Die Corona-Impfbusse gehen weiter in Rheinland-Pfalz auf Tour - und machen dabei auch Halt in der Stadt Landau und im Landkreis Südliche Weinstraße. OB Thomas Hirsch und Landrat Dietmar See- feldt begrüßen ausdrücklich, dass das Land dieses niedrigschwellige Impfangebot verlängert und fordern alle Noch-nicht-Geimpften auf, von der Möglichkeit eines schnellen, unkomplizierten und kos- tenlosen „Piks“ Gebrauch zu machen.

„Die Impfung verhindert Infektionen, schwere Verläufe und Todes- fälle“, machen OB und Landrat deutlich. „Und: So schützen wir nicht nur uns selbst, sondern auch diejenigen in unserer Gesellschaft, die sich nicht impfen lassen können. Wir sind jeder und jedem Einzel- nen dankbar, die bzw. der sich dieser Verantwortung bewusst ist und sich impfen lässt.“

Die Impfbusse sind seit Anfang August im Land unterwegs. Sechs mobile Impfteams impfen quer durch Rheinland-Pfalz ohne vorhe- rige Terminvergabe, vor allem auf Supermarktparkplätzen. Umge- setzt wird die Aktion in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz und den großen Supermarktketten. Das Motto: Wenn die Menschen nicht zum Impfstoff kommen, dann kommt der Impfstoff eben zu den Menschen.

Die nächsten Termine in der Region sind:

Am Montag, 30. August, von 8 bis 18 Uhr auf dem Parkplatz des Real-Markts in der Dammühlstraße in Landau. Wie die Marktleitung

Maikammer

Ortsbürgermeister: karl schäfer Sprechstunde:nach Vereinbarung Telefon: 06321 5899-33,

E-Mail: karl.schaefer@vg-maikammer.de Internet: www.maikammer.de

Büro für Tourismus Maikammer

Weinstraße Süd 40, 67487 Maikammer

Tel. 06321 952768, maikammer@maikammer-erlebnisland.de Öffnungszeiten:

Montag - Freitag von 09.30 bis 12.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr Samstag von 10.00 - 12.00 Uhr

Text: Büro für Tourismus

Friedhof Maikammer

Unser Friedhof ist nicht nur ein ruhiger Ort der Trauer, sondern auch ein Ort der Gespräche und ein Ort des Begegnens.

Der Ortsgemeinderat Maikammer hat am 13. Juli 2021, die Beauf- tragung zur Umgestaltung und eines barrierefreien Fußwegeleit- system, der Firma Galabau Seither, Lustadt, zugestimmt.

Desweiteren; die Erweiterung neuer Stelennischen, sowie die Repa- raturarbeiten an der Urnenstelenanlage aus dem Jahr 2016, werden von der Firma Weiher, Freiburg durchgeführt.

Die Arbeiten werden ab der Woche 37 beginnen.

Bedingt durch die Arbeiten kann es zur Behinderungen bzw. Ein- schränkungen bei der Begehung des Friedhofes geben. Die Firmen versuchen, die Einschränkungen auf ein Minimum zu reduzieren.

Wir bitten die Bevölkerung hierfür um Verständnis.

Text: Rosina Schwaab

Sankt Martin

Ortsbürgermeister: timo glaser

Sprechstunde:1. + 3. Montag im Monat, 18 - 19 Uhr in der „Alten Kellerei“, Tel.: 06323 9492855 o. 0151 14137412, E-Mail: timo.glaser@sankt-martin.de,

Internet: www.sankt-martin.de

Öffnungszeiten Tourist-Info St. Martin

Kellereistr. 1, 67487 St. Martin, Tel. 06323/5300, Email: tourismus@sankt-martin.de

Montag - Freitag: 09 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr

Samstag: 10 - 12 Uhr

Text: Tourist-Info

14. Sitzung des Bau- und

Planungsausschusses St. Martin

Die 14. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses St. Martin findet am Montag, dem 06. September 2021, 19:30 Uhr, in der Turn- halle St. Martin, Im Dörnel, 67487 St. Martin statt.

Tagesordnung:

a) Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde

2. Bauantrag KirchstraßeErneuerung Dachstuhl u. Errichtung von 5 Gauben

3. Bauantrag Links vom KlosterpfadAufschüttung einer Wein- bergsfläche

4. Verschiedenes/Informationen B) Nicht Öffentliche Sitzung 5. Verschiedene Bauvorhaben 6. Verschiedenes/Informationen C) Öffentliche Sitzung

7. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nicht öffentlicher Sitzung gem. § 35 I 3 GemO

gez.

Timo Glaser, Ortsbürgermeister

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nasium Edenkoben (41), Berufsbildende Schule SÜW, Standorte Bad Bergzabern, Annweiler und Edenkoben (87).

Das Land Rheinland-Pfalz beabsichtigt, über ein neues Förder- programm 12 Millionen Euro für mobile Luftreiniger, Fenster- instandsetzung und CO2-Ampeln zur Verfügung zu stellen. Die Förderquote beträgt maximal 50 % - bis die Fördersumme ver- braucht ist. Ob dem Landkreis Südliche Weinstraße eine Förderung dieser CO2-Ampeln, nach Beantragung, gewährt wird, steht derzeit noch nicht fest.

Bezuschusst über das entsprechende Förderprogramm des Bun- des für die Klassensäle der 5. und 6. Klassen der in der Trägerschaft des Landkreises Südliche Weinstraße befindlichen Schulen werden zudem stationäre Lüftungsgeräte eingekauft und in die betreffen- den Schulgebäude eingebaut. Derzeit wird - aus Gewichtsgründen - bezüglich einiger Schulgebäude noch geklärt, ob die Aufstellung derartiger Lüftungsgeräte aus statischen Gründen möglich ist.

Text: Kreisverwaltung SÜW

Kurse der Kreisvolkshochschule

Südliche Weinstraße im September 2021

Kinderyoga für Kinder im Alter von sechs bis zehn Jahren

Am Freitag, dem 10. September 2021, 14:30 bis 15:15 Uhr, beginnt ein neuer Kinderyoga-Kurs unter der Leitung von Marion Beygo.

Yoga macht Spaß, gibt Selbstvertrauen und körperliche Flexibilität, stärkt das Immunsystem und die Konzentrationsfähigkeit. Kinder lieben es, mit Yoga-Tieren auf Entdeckungsreise zu gehen und ent- wickeln dabei spielerisch einen achtsamen Umgang mit sich und anderen. Im Kinderyoga darf ihr Kind einfach sein - ganz ohne Leis- tungsdruck oder Wettbewerb. Es lernt, sich selbst in einen Ruhezu- stand zu versetzen und eigene Grenzen zu akzeptieren.

Bitte geben Sie ihrem Kind eine Matte, eine Decke, ein kleines Kis- sen und gerne ein Kuscheltier mit. Der Yoga-Raum befindet sich in der Lazarettstraße 40, 1. OG. Die Kursgebühr beträgt 40 Euro.

Eltern-Kind-Yoga für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren

In diesem Kurs können schon die Kleinsten zusammen mit einer vertrauten Person spielerisch Yoga ausprobieren. Der Kurs beginnt am Freitag, dem 10. September 2021, 15:30 bis 16:15 Uhr, in Landau unter der Leitung von Marion Beygo.

Hier können Sie mit ihrem Kind auf der Matte ankommen und gemeinsam Yogageschichten und Klängen lauschen, sich in Yoga- Tiere verwandeln, atmen und still sitzen üben. Einfach genießen, lachen, berühren, kuscheln, Spaß haben und den Alltag eine Zeit lang loslassen.

Bitte bringen Sie zum Kurs eine Matte, eine Decke, ein kleines Kis- sen und gerne ein Kuscheltier mit. Der Yoga-Raum befindet sich in der Lazarettstraße 40, 1. OG. Die Kursgebühr beträgt 60 Euro.

Mehr Information auf der Webseite der Kursleiterin unter www.

yogaliebe-landau.de.

Nach der seit dem 23. August geltenden 25. Corona-Bekämpfungs- ordnung, die bis 11. September 2021 in Kraft bleibt, gilt bei Bewe- gungskursen die 3-G-Regel. Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind hiervon nicht betroffen.

Anmeldungen sind ausnahmslos für alle Veranstaltungen über die Internetseite www.vhs-suew.de, telefonisch 06341/940-188 oder per E-Mail an vhs@suedliche-weinstrasse.de erforderlich.

Text: Kreisvewaltung SÜW

Umstrukturierungsprogramm 2021 / 2022 für Rebflächen

Antragsverfahren Teil 1 für die Antragstellung auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2022

Beim Antragsverfahren Teil 1 für die Antragstellung auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflä- chen ab dem Pflanzjahr 2022

mitteilt, erhalten alle, die sich zwischen 9 und 17 Uhr impfen lassen, als kleines Dankeschön ein kostenloses Fleischkäsebrötchen.

Am Mittwoch, 1. September, von 8 bis 18 Uhr auf dem Parkplatz des Penny-Markts in der Lindelbrunnstraße in Bad Bergzabern.

Am Samstag, 4. September, von 8 bis 18 Uhr auf dem Parkplatz des Aldi-Markts in der Staatsstraße in Kirrweiler.

Weitere Termine in Landau und SÜW sind geplant und werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Wer einen der Termine wahrnehmen möchte, muss lediglich den Personalausweis dabeihaben. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Achtung: Ab der neuen „Tour“, die am 30. August in Landau startet, führen die Teams der Impfbusse auch Zweitimpfun- gen durch.

Schnell, unkompliziert und kostenlos impfen geht auch weiterhin im Impfzentrum Landau/Südliche Weinstraße. Die Einrichtung in der Albert-Einstein-Straße 29 in Landau öffnet ihre Türen immer wochentags von 8 bis 14 Uhr zum Impfen ohne Termin. Am kom- menden Samstag, 28. August, beteiligt sich das Impfzentrum auch am landesweiten Familienimpftag. Von 9 bis 14 Uhr sind speziell Familien dazu aufgerufen, ohne vorherige Anmeldung vorbei zu kommen und sich impfen zu lassen. Geimpft werden an diesem Tag v.a. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sowie deren Eltern und andere Verwandte - grundsätzlich ist aber jede und jeder zum Imp- fen willkommen.

Bitte beachten: Wer zwischen 12 und 17 Jahren alt ist und sich gegen Corona impfen lassen möchte, muss beim Gang ins Impf- zentrum Landau/Südliche Weinstraße von mindestens einer Sor- geberechtigten bzw. einem Sorgeberechtigten begleitet werden.

Von der bzw. dem zweiten Sorgeberechtigten muss eine entspre- chende Einverständniserklärung vorliegen. Im Ausnahmefall kann auch eine dritte Person die Minderjährige oder den Minderjährigen begleiten, etwa die Großmutter oder der Großvater. Dann muss aber eine Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigter mitge- bracht werden.

Derweil steigen die Impfquoten in Stadt und Kreis weiter langsam, aber stetig an. Aus dem aktuellen Impfquoten-Monitoring des Lan- des Rheinland-Pfalz geht hervor, dass mittlerweile 76,76 Prozent der erwachsenen Landauerinnen und Landauer erst- und 72,54 Prozent bereits zweitgeimpft sind. Im Landkreis Südliche Weinstraße haben 71,46 Prozent der Erwachsenen bereits ihren ersten und 68,01 Pro- zent schon ihren zweiten „Piks“ erhalten. Das entspricht bei Stadt und Kreis jeweils einem Zuwachs von rund einem Prozentpunkt bei den Erstimpfungen und rund eineinhalb Prozentpunkten bei den Zweitimpfungen im Vergleich zur Vorwoche.

Text: gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße

Landkreis rüstet Schulen mit CO2-Ampeln aus

Insgesamt 400 CO2-Ampeln für die Unterrichtsräume in den in der Trägerschaft des Landkreises Südliche Weinstraße befindlichen Schulen werden beschafft. Dies hat Landrat Dietmar Seefeldt im Wege der Eilentscheidung mit Zustimmung des Kreisvorstandes beschlossen. Dazu sind überplanmäßige Aufwendungen und Aus- zahlungen in Höhe von bis zu 76.500 Euro vorgesehen.

„Zu diesen 400 Unterrichtsräumen zählen alle Fachsäle, Unterrichts- räume der Klassen 7 bis 13 sowie alle Unterrichtsräume an den drei Standorten der Berufsbildenden Schule“, erläutert Seefeldt. Damit möchten wir unseren Schülerinnen und Schülern im Landkreis die bestmöglichen Schutzmaßnahmen im Rahmen der Eindämmung der Pandemie bieten und Ansteckungen beziehungsweise Ausbrei- tungen so weit wie möglich verhindern“.

Nach der aktuellen Planung werden sich diese CO2-Ampeln wie folgt auf die einzelnen Schulen verteilen: Altenbergschule Bad Bergzabern (7), Realschule plus und Förderschule Annweiler (34), Realschule plus Bad Bergzabern (49), Realschule plus Edenkoben, Standort Weinstraße (12), Realschule plus Edenkoben, Standort Luitpoldstraße (26), Schulzentrum Herxheim (73), Realschule plus Maikammer-Hambach (24), Gymnasium Bad Bergzabern (47), Gym-

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Die elektronische Übermittlung ist auch über andere Steuersoft- ware aus dem Handel möglich. Welche Programme darunter fallen, findet sich unter: www.elster.de/elsterweb/softwareprodukt Text: Landesamt für Steuern

Arbeitslosmeldung ab 1. September wieder persönlich in der Arbeitsagentur erforderlich

Ab dem 1. September müssen Arbeitslosmeldungen wieder ver- pflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen. Diese Regelung gilt bundesweit.

In der Agentur für Arbeit Landau sind persönliche Arbeitslosmel- dungen montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr möglich. In den Geschäftsstellen in Bad Dürkheim, Germersheim, Kandel und Neu- stadt montags bis freitags von 8 bis 11 Uhr.

Alle weiteren Kundenanliegen lassen sich einfach und unkompli- ziert über die gebührenfreie Servicerufnummer 0800 4 5555 00 und die digitalen e-Services der Bundesagentur für Arbeit erledigen.

Ausführliche Informationen sind auf der Internetseite www.arbeits- agentur.de unter „eServices“ zu finden.

Um persönliche Kontakte zu beschränken, konnten Bürgerinnen und Bürger sich in den letzten Monaten ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Über Änderungen, z.B. bei einer erneuten Verschlechterung der pandemischen Lage, informiert die Agentur für Arbeit Landau rechtzeitig. Für die Jobcenter gelten die jeweils örtlichen Regelungen.

Arbeitsuchend oder arbeitslos - was ist der Unterschied?

Arbeitssuchend: Bürgerinnen und Bürger, die noch beschäftigt sind, aber schon wissen, dass ihr Arbeitsverhältnis bald endet - zum Beispiel, weil ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird - melden sich arbeitsuchend. Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet, erfolgen. Bürgerinnen und Bürger, die kurzfristig erfahren, dass sie ihre Stelle verlieren, müssen sich spätestens drei Tage nach Bekanntwerden arbeit- suchend melden. Die Arbeitsuchendmeldung ist wichtig, damit die Agentur für Arbeit schnellstmöglich bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen kann. Die Arbeitsuchendmeldung kann auch nach dem 01. September 2021 weiterhin online, schriftlich oder telefonisch unter der gebührenfreien Servicerufnummer 0800 4 555500 erfolgen.

Arbeitslos: Arbeitslos ist man erst ab dem ersten Tag ohne Beschäf- tigung. Die persönliche Arbeitslosmeldung muss spätestens an diesem Tag erfolgen. Sie ist eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. Weitere Informationen sind auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de unter „Arbeitslos und Arbeit finden“ veröf- fentlicht.

Text: Arbeitsagentur

Online-Seminar für Existenzgründer

16. September 2021 in Landau

Die Wirtschaftsförderungen des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau bieten allen Existenzgründern und Interes- sierten ein onlinebasiertes Seminar an. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich umfassend über die Gründung zu informieren. Profitieren Sie auch vom Fachwissen des Gründercoaches, wie bereits über 5.700 andere Seminarteilnehmer.

Die Teilnehmer bekommen Klarheit über die kommenden Auf- gaben als Existenzgründer

• Perfekten Businessplan schreiben, Inhalt, Aufbau, Berechnungen

• Finanzielle Zuschüsse z.B. für Investitionen, Stärkung von Unternehmen

• Wie Sie sich mit Alleinstel- lungsmerkmalen unterscheiden werden

• Wie kommen Sie an Zuschüsse (Gründungszuschuss etc.)

• Marketing und Vertrieb, Akquise, Angebote, Aufträge, Kundenbindung

• Vorteilhaften Umgang mit Finanzamt, Steuern, Buchhaltung, Kalkulation müssen alle Flächen, auch die Flächen in Flurbereinigungsverfah-

ren, beantragt werden, wenn sie im Herbst 2021 oder im Früh- jahr 2022 gerodet werden sollen und eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist. Die Antragstellung ist von 1. bis 30.

September 2021 bei der zuständigen Kreisverwaltung möglich.

Die Rodebescheide aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Auch derzeit unbe- stockte Flächen sind zu melden, für die eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten Umwandlung bzw. Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist. Unbestockte Flächen, die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und einen positi- ven Rodebescheid erhalten haben, müssen nicht erneut beantragt werden.

Im Januar des geplanten Pflanzjahres (2022) erfolgt die Antragstel- lung Teil 2. Dies entspricht der Verfahrensweise der Vorjahre. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden. Ein „Nachmelden“ nach dem 30.

September 2021 ist nicht möglich.

Es wird empfohlen, den Antrag über das WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz wip.lwk-rlp.de EDV-technisch unterstützt auszufüllen. Sollte noch kein Zugang für das WIP vorhanden sein, dann ist über die Funktion „Neuregis- trierung“ ein Antrag auszufüllen und an die angegebene Nummer zu faxen. Die Zugangsdaten erhalten Sie danach innerhalb 2 bis 3 Arbeitstagen per Post zugestellt.

Die Antragsformulare und das Merkblatt können über www.suedli- che-weinstrasse.de -Umstrukturierung von Rebflächen-, herunterge- laden werden. Da der Kundenverkehr bei der Kreisverwaltung SÜW weiterhin eingeschränkt ist, können und müssen die Dokumente bzw. Unterlagen nicht persönlich abgegeben werden. Sie können per Fax, auf dem Postweg oder durch Einwurf in den Briefkasten übermittelt werden.

Weitere Informationen und Auskünfte erteilt Herr Schultz unter der Tel.: 06341/940 371 oder per E-Mail an Thorsten.Schultz@suedliche- weinstrasse.de.

Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragstel- ler einen Bescheid, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichti- gung, dass gerodet werden kann, erfolgt Anfang Dezember durch die zuständige Kreisverwaltung.

Text: Kreisverwaltung SÜW

Neu: Elektronische Abgabe von Lohn- steuervordrucken ab Oktober möglich

Steuerklassenwechsel, Anträge auf Lohnsteuer-Ermä- ßigung und weitere Vordrucke nun auch über ELSTER Das elektronische Finanzamt „MeinELSTER“ erweitert seine Ange- botspalette: Die bislang nur in Papierform abzugebenden amtli- chen Lohnsteuervordrucke können ab dem 1. Oktober 2021 auch online an das Finanzamt übermittelt werden.

Dazu zählen folgende, häufig benötigte Vordrucke:

· Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung einschließlich Anlagen

· Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten / Lebenspart- nern

· Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM)

· Erklärung zum dauernden Getrenntleben

· Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen / lebenspartner- schaftlichen Gemeinschaft

Um die Abgabe von Anträgen, eine Steuererklärung oder andere Serviceleistungen, wie z. B. die vorausgefüllte Steuererklärung, elektronisch über das ElsterOnline-Portal machen zu können, ist zuvor eine Registrierung erforderlich.

Informationen zur Registrierung gibt es unter: www.elster.de Bereits beim ElsterOnline-Portal angemeldete Personen müssen sich nicht erneut registrieren.

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„Weinregion für Weinregion - Südpfalz hilft dem Ahrtal“

Spendenstand aktuell bei über 400.000 Euro - Teil der Spenden fließt in zwei Hilfsprojekte

Vor rund fünf Wochen wurde das Spendenkonto „Weinregion für Weinregion - Südpfalz hilft dem Ahrtal“ eröffnet. Die Spendenbe- reitschaft ist nach wie vor ungebrochen und jetzt wurde eine wei- tere Grenzmarke geknackt: Insgesamt rund 406.000 Euro sind für die betroffenen Menschen der Unwetterkatastrophe im Ahrtal ein- gegangen. Inzwischen haben sich zwei Projekte herauskristallisiert, an die ein Teil des Geldes fließt.

„Mit der Initiative ‚Weinregion hilft Weinregion‘ möchten wir vor allem den Wiederaufbau unterstützen. Um über die Verwendung der Mittel zu entscheiden, haben wir über kommunale Kontakte, die Kontakte der Sparkasse und die Kontakte zur Weinwirtschaft mögliche Einzelprojekte zur Unterstützung ausgemacht. 35.000 Euro der Spendengelder fließen jetzt in zwei konkrete Hilfspro- jekte“, so die Landräte Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt, OB Thomas Hirsch und der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Südpfalz, Bernd Jung.

Mit 20.000 Euro unterstützt die Initiative „Weinregion für Weinre- gion“ einen Hilfsgütertransport des Projekts Wiederaufbauhilfe des DLRG-Bundesverbandes e.V. in Kooperation mit dem DLRG- Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., den DLRG-Gliederungen in Rheinland-Pfalz sowie den DRK-Kreisverbänden Germersheim, Landau und Südliche Weinstraße mit Unterstützung der Firma Hornbach Baumarkt AG. Diese starke Koalition hat sich, nach eige- nen Einsätzen der Hilfsorganisationen vor Ort während und nach der Unwetterkatastrophe, zum Ziel gesetzt, konkret und bedarfsori- entiert beim Wiederaufbau in der besonders betroffenen Verbands- gemeinde Altenahr zu helfen.

Was wird wann, wo und in welcher Menge konkret gebraucht?

Das wissen die Ansprechpersonen vor Ort: die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde, Cornelia Weigand, der ehemalige Bürger- meister der Verbandsgemeinde, Achim Haag, zugleich Präsident des DLRG-Bundesverband und Präsident des DRK Ahrweiler, sowie Rudi Götz, ehemaliger Kreisfeuerwehrinspekteur des Landkreises Südliche Weinstraße und aktuell Fachberater Katastrophenschutz der Verbandsgemeinde Altenahr. Mehr denn je braucht es vor allem Werkzeug, um Estrich herauszureißen, Verputz abzuschla- gen und Innenräume zu entkernen sowie Gebäude zu trocknen.

Entsprechend haben am vergangenen Wochenende Freiwillige der Hilfsorganisationen dringend benötigte elektrische Bohrhämmer mit Zubehör, unter anderem Meisel, Bohrer, Gehörschutz und Tape- ziertische, mittels Sattelzug und Verteilfahrzeugen zu den örtlichen Beauftragten der Gemeinden gebracht, die ihrerseits das Arbeits- gerät an die Betroffenen weitergeben. „Die Ehrenamtlichen des DRK und der DLRG haben sich mit dieser Aktion ein weiteres Mal selbst- los für die Flutopfer eingesetzt“, wissen die Verwaltungschefs Brech- tel, Seefeldt, Hirsch und der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Südpfalz Jung: Kein Cent der Spendengelder sei für Treibstoff der Fahrzeuge oder die Helferverpflegung aufgewendet worden. Stattdessen wurden die Nebenkosten komplett von den entsendenden Hilfsorganisationen getragen. Auch Aufwandsent- schädigungen für die eingesetzten Einsatzkräfte sind nicht entstan- den. „Für dieses Engagement sagen wir noch mal herzlichen Dank, denn so konnten die 20.000 Euro von der Initiative ‚Weinregion für Weinregion‘komplett für die dringend benötigten Hilfsgüter ein- gesetzt werden, deren Verteilung durch die Ansprechpersonen vor Ort im Ahrtal, die den besten Überblick über die Bedarfe haben, vorgenommen wurde.Auf Südpfalz-Seite sind Heiner Butz, Katas- trophenschutzbeauftragter des DRK-Kreisverbands Germersheim, und Andreas Back, Präsident des DLRG Landesverbandes Rhein- land-Pfalz, die Koordinatoren des Projekts „Wiederaufbauhilfe“.

Mit weiteren 15.000 Euro aus dem Spendentopf „Weinregion für Weinregion“ unterstützt die Initiative ein touristisches Anliegen im Ahrtal: den Wiederaufbau der Jugendherberge Bad Neuenahr- Ahrweiler. In den Stunden der Flut konnten sich die Gäste in der Jugendherberge zum Glück ins Obergeschoss retten. An der erst vor

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• Donnerstag, 16.09.2021

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Wirtschaftsförderung Stadt Landau in der Pfalz Frau Jasmin Seither

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Kreiselternausschuss SÜW

Einladung zum Online-Infoabend mit Vorstellung der Umfrageergebnisse

An der kreisübergreifenden Umfrage zu den Auswirkungen des neuen KiTa-Gesetzes, welche der Kreiselternausschuss Südliche Weinstraße (KEA SÜW) derzeit zusammen mit drei weiteren Kreisel- ternausschüssen durchführt, haben bereits über 1.000 Eltern und Kita-Vertreter*innen teilgenommen.

Durch die erfreulich hohe Beteiligung wurde eines klar: Das neue KiTa-Gesetz birgt ein großes Potential für alle Akteure der Kita- Landschaft. Wichtig ist jedoch, dass hier Zusammenarbeit und Kommunikation innerhalb der sogenannten „Verantwortungs- gemeinschaft“ gelingt. Da sich durchweg bei allen Kita-Akteuren widersprüchliche Informationsstände zeigen, scheint dies nicht überall immer im erwünschten Maße der Fall zu sein. Positiv fällt die hohe Teilnahmequote der kommunalen Kitas auf.

Anhand der Umfrageergebnisse und Rückmeldungen sollen Lösungsansätze ausgelotet werden, wie die anstehenden und zukünftigen Aufgaben auf Basis einer guten und engen Zusam- menarbeit zwischen allen Kita-Akteuren bewältigt werden kön- nen. In diesem Punkt zeigen sich bereits interessante Ansatz- und Anknüpfungspunkte.

Bei einem kreisübergreifenden Online-Infoabend am Donners- tag, 9. September 2021, um 20:00 Uhr, werden unter dem Titel

„Sieben Stunden in sieben Jahren? KiTa-Zukunftsgesetz – und was jetzt?“ die Ergebnisse vorgestellt und vertieft. Dazu werden Poten- ziale, Schwächen und Missverständnisse aufgezeigt, die sich aus den Antworten ergeben haben. Die Kreiselternausschüsse möch- ten daher Eltern, Elternvertreter*innen, Kita-Vertreter*innen, Träger sowie Verantwortliche aus den Verwaltungen gleichermaßen ermu- tigen, sich zu der Veranstaltung unter https://keasuew.de/veran- staltungen anzumelden. Die Zugangsdaten werden anschließend zugesandt.

Die Umfrage bleibt weiterhin für die Teilnahme unter https://

keasuew.de/umfrage offen. Gerne steht der KEA SÜW für Anmer- kungen und Rückfragen im Vorfeld der Veranstaltung unter post@

keasuew.de zur Verfügung.

Text: Kreiselternausschuss

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Kurzem renovierten Herberge ist allerdings ein Millionenschaden entstanden. In der Südpfalz weiß man genau um die wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung des Gastgeber-Seins für eine Weinregion und hat sich darum bewusst dafür entschieden, den Wiederaufbau der Jugendherberge zu unterstützen.

Die Mittelvergabe erfolgt in allen Fällen in gemeinsamer Abstim- mung der südpfälzischen Verwaltungsspitzen, dem Sparkassenvor- stand und der Geschäftsführung der Veranstaltungsgesellschaft.

„Die Spendenbereitschaft der Südpfälzerinnen und Südpfälzer ist weiterhin großartig. Wir stehen in schweren Zeiten zusammen und packen gemeinsam mit an. Es gibt noch viel zu tun beim Wieder- aufbau“, so die Landräte Dietmar Seefeldt und Dr. Fritz Brechtel sowie Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch und der stell- vertretende Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Südpfalz, Bernd Jung, die sich über den Erfolg der Sammelaktion freuen und diese fortsetzen möchten. Sie rufen unter dem Slogan „Weinregion für Weinregion - Südpfalz hilft dem Ahrtal“ auch weiterhin zum Spen- den für die Betroffenen der Unwetterkatastrophe im Ahrtal auf: „Die Menschen brauchen jetzt mehr denn je unsere Unterstützung. Bitte helfen Sie mit, um die Betroffenen und den Wiederaufbau im Ahrtal zu unterstützen. Es zählt jeder Euro“, so die Verwaltungschefs, die allen Menschen danken, die sich an der Spendenaktion beteiligen.

Auch die Mitarbeiterschaft der Sparkasse Südpfalz zeigt sich soli- darisch und hat bereits fleißig Zeitguthaben gespendet, welches in

eine Geldspende umgewandelt wird. Die interne Aktion läuft noch bis zum 31. August 2021: „Ich freue mich sehr über die große Spen- denbereitschaft auch innerhalb unserer Sparkasse und freue mich noch mehr darüber, dass die Inititative durch einen Mitarbeiter ins Leben gerufen wurde“, so Bernd Jung, stellvertretender Vorstands- vorsitzender der Sparkasse Südpfalz.

Das rheinland-pfälzische Ministerium der Finanzen hat Hilfsmaß- nahmen im steuerlichen Bereich eingeleitet, um den Geschädigten entgegenzukommen. Auch für Spenden und Spendenaktionen sieht das Finanzministerium steuerliche Erleichterungen vor. So genügt unter anderem als Nachweis für Zuwendungen, die bis zum 31. Oktober 2021 zur Hilfe in Katastrophenfällen auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto eingezahlt wer- den, der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes. Eine gesonderte Spendenbescheinigung ist damit nicht erforderlich, kann aber auf Wunsch dennoch ausgestellt werden.

Wer noch etwas spenden möchte, kann dies tun unter dem Kennwort

„Katastrophenhilfe Hochwasser“ auf das Konto der Sparkasse Südpfalz, IBAN: DE87 5485 0010 1700 2446 66,

BIC: SOLA DES1 SUW.

Empfänger ist der Landkreis Südliche Weinstraße.

Text: gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße, der Stadt Landau in der Pfalz und der Sparkasse Südpfalz

Kulturveranstaltungen

Zu Fuß auf Stippvisite in den Pfälzerwald am „Tag des Wanderns“

„Von Kirrweiler zur Knabenquelle und über die Klausentalhütte zurück“, heißt unser neues Angebot zum bundesweiten Tag des Wanderns, der 2021 vom 14. Mai auf den 17. September verscho- ben wurde. Wir gehen gemeinsam auf Stippvisite in den Pfälzer- wald! Wir starten nachmittags in die Feierabendrunde und laufen im herrlichen Abendlicht durch die bunte Weinberglandschaft wie- der hinab nach Kirrweiler (insgesamt 10 km). Gekrönt wird die Tour durch einen „Kirr Royal“. Rucksackverpflegung bitte mitbringen.

Termin: Freitag, 17. September 2021 Uhrzeit: 14:45 Uhr – ca. 19:00 Uhr

Treffpunkt: Wanderbahnhof Maikammer / Kirrweiler Veranstalter: Ortsgemeinde Kirrweiler

Wanderführerin: Dipl.- Sozialwirtin Barbara Späth Kostenbeitrag: € 5,- pro Person (Kinder frei) Infos und Anmel-

dung: bis Mittwoch, 15.09. um 12:00 Uhr im i-Punkt Kirr- weiler, Tel.: 06321/5079, i-punkt@kirrweiler.de Text: i-Punkt

Bild: Michael Fritsche

Wein, Wandern & Weingeschichte

Dass die Römer den Wein in die Pfalz brachten, wissen wir alle. Doch wie war der Weinbau damals, wie entwickelte er sich im Laufe der Jahrhun- derte? Was sind heute die wichtigsten Rebsorten in der Pfalz, wie ist der Weinbau heute und wie könnte er in der Zukunft aussehen? Was sind die Ziele der modernen Rebzüchtung?

Führung vom Kul- tur- und Wein- botschafter Timo Dorsch (auch Aner- kannter Berater für Deutschen Wein) zur Geschichte des Weinbaus in der Pfalz vom frü- hen Mittelalter bis zur Gegenwart.

Gezeigt bzw. ver- anschaulicht dar- gestellt wird der Weinanbau von damals bis heute incl. Wanderung durch die Weinberge Kirrweilers mit Weinprobe an den Rebstöcken (4 Weißweine, 2 Rotweine aus Kirrweiler).

Termin: Samstag, 18. September 2021 Uhrzeit: 15:00 Uhr

Dauer: ca. 2 Stunden

Treffpunkt: Parkplatz am Friedhof in Kirrweiler Preis: 15,- € pro Person (+ 1,- € Weinprobierglas) Veranstalter: Ortsgemeinde Kirrweiler

Mitzubringen:Mundschutz, evtl. Weinprobierglas Anmeldung

erforderlich: i-Punkt Kirrweiler, Hauptstraße 7, 67489 Kirrweiler, Tel.: 06321 5079, Mail: i-punkt@kirrweiler.de bis Freitag 17. September um 12:00 Uhr

Text und Bild: i-Punkt

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