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Nachrichtenblatt Verbandsgemeinde mit den

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Academic year: 2022

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Nachrichtenblatt

V e r b a n d s g e m e i n d e

maikammer

amtlichen Bekanntmachungen mit den

der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden

kirrweiler • maikammer • st. martin

w w w .v g-maikammer .de

50. Jahrgang • Freitag, den 3. Dezember 2021

Maikammer

Montag, 06.12.2021 16:30 bis 20:30 Uhr

Bürgerhaus; Marktstr. 8

( 0800 ) 11 949 11

Nr. 48/2021

(2)

Bereitschaftsdienste / Servicestellen

Verbandsgemeinde- verwaltung Maikammer

i Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer

Dienstgebäude

Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer Tel.: 06321 5899-0, Fax: 06321 5899-99, E-Mail: poststelle@vg-maikammer.de Servicezeiten:

derzeit nur nach Terminabsprache Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr

Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr Termine mit

- Bürgermeisterin Gabriele Flach können Sie im Vorzimmer unter Tel.: 06321 5899-33 vereinbaren.

i Jugendbüro der

Verbandsgemeinde Maikammer Karin Beetz in Maikammer, Telefon: 06321 5899-24 oder 015114009274

Jugendtreff Maikammer, Hartmannstraße 88

Kindergruppe ab 8 Jahren, montags von 15.30 - 18.00 Uhr

Teenie-Treff ab 13 Jahren, mittwochs von 16.00 - 19.00 Uhr

Mädchengruppe ab 12 Jahren, mittwochs von 17.00 - 20.00 Uhr, nach Absprache Offener Treff ab 16 Jahren, donnerstags ab 17.00

i Schiedsamt

der Verbandsgemeinde Telefon: 06321 5899-11

E-Mail: schiedsmann@vg-maikammer.de i Notrufe

Polizei Tel.: 110 Feuerwehr Tel.: 112

Rettungsdienst, Notarztwagen Tel.: 112 Gift-Notruf Rheinland-Pfalz Tel.: 06131 19240

oder Wohngift-Tel.: 0800 7293600 (gebüh- renfrei)

i Polizeiinspektion Edenkoben Luitpoldstr. 65, 67480 Edenkoben, Tel.:

06323 955-0, Fax: 06323 955-222, Email:

piedenkoben@polizei.rlp.de i Wasserwerk und Kanalwerk Wasserwerk

Der Bereitschaftsdienst des Verbandsge- meindewasserwerkes ist über die Telefon- nummer: 0175/5262613 zu erreichen (nur in Notfällen).

Kanalwerk

Der Bereitschaftsdienst der Kläranlage/

Kanalwerk ist über die Telefonnummer 0151 11633940 zu erreichen (nur in Notfäl- len).

i Energie- und Stromversorgung Energieversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Edenkoben, Tel.: 06323 941310 Störungen im Stromnetz: Tel.: 0800 7977777 Gasversorgung - Störungsdienst Pfalzgas, Tel.: 0800 1003448

Bereitschaftsdienst

i Ärztlicher Bereitschaftsdienst:

Telefon 116117

(gebührenfrei; ohne Vorwahl) i Zahnärztlicher Notfalldienst 06./07.11.2021

Dr. Christian Bertram, Hans-Böckler-Straße 25, Haßloch, Tel.: 06324/971615

Unter www.zahnarzt-notdienst.de können Patienten mit Zahnproblemen dort durch die Eingabe ihres Ortes oder der jeweili- gen Telefonvorwahl herausfinden, welcher Zahnarzt oder welche Zahnklinik in ihrer Nähe gerade Notdienst hat. Der Service steht kostenfrei zur Verfügung.

i Tierärztlicher Notfalldienst Der tierärztliche Notfalldienst ist unter der Telefonnummer der niedergelassenen Tier- ärzte zu erfahren.

i Bereitschaftsdienst Apotheken Fr. 03.12.2021

Kurpfalz-Apotheke ...Tel.: 06321/968503 Kurpfalzstr. 52, 67435 Neustadt

Park-Apotheke ...Tel.: 06341/520090 Westbahnstr. 1, 76829 Landau

Sa. 04.12.2021

Bavaria-Apotheke ...Tel.: 06321/13355 Robert-Stolz-Str. 33, 67433 Neustadt So. 05.12.2021

Rochus-Vital-Apotheke .Tel.: 06321/189960 Adolf-Kolping-Str. 173, 67433 Neustadt West-Apotheke ...Tel.: 06341/32621 Drachenfelsstr. 9, 76829 Landau

Mo. 06.12.2021

Hirsch-Apotheke ...Tel.: 06321/2600 Schütt 7, 67433 Neustadt

Apotheke am Südring ...Tel.: 06341/82777 Xylanderstr. 8, 76829 Landau

Di. 07.12.2021

Kurpfalz-Apotheke ...Tel.: 06321/5646 Weinstr. Nord 6, 67487 Maikammer Engel-Apotheke ...Tel.: 06341/86661 Marktstr. 90, 76829 Landau

Mi. 08.12.2021

apo-rot Bacchus-Apotheke ...Tel.:

06321/30478

Walter-Engelmann-Platz 1, 67434 Neustadt farma-plus-Apotheke ...Tel.: 06341/556430 Dammühlstraße 11, 76829 Landau Do. 09.12.2021

Apotheke Luckenbach ...Tel.: 06323/2140 Tanzstr. 12, 67480 Edenkoben

Rathaus-Apotheke ...Tel.: 06321/7861 Rathausstr. 8, 67433 Neustadt

Apotheke Queichheim ..Tel.: 06341/959600 Queichheimer Hauptstr. 31, 76829 Landau Fr. 10.12.2021

Sonnen-Apotheke ...Tel.: 06321/35776 Friedrichstr. 25-27, 67433 Neustadt Nord-Apotheke ...Tel.: 06341/62100 Thomas-Nast-Str. 40, 76829 Landau Diese Daten sind tagesaktuell und unterlie- gen einem ständigen Änderungsservice.

Internetseite: www.lak-rlp.de

Nach Wahl der Notdienstnummer und direkter Eingabe der Postleitzahl Ihres aktu- ellen Standortes über die Telefontastatur, werden drei dienstbereite Apotheken in der Umgebung des Standortes mit voll- ständiger Adresse und Telefonnummer angesagt und zweimal wiederholt. Wer sich die Information über das Internet besorgen möchte, kann die Daten auf der Internet- seite abrufen.

(3)

Beratungsstellen

Einmal im Monat finden die Leserinnen und Leser des Nachrich- tenblattes Informationen zu Beratungsstellen in der Verbands- gemeinde Maikammer wie auch in den benachbarten Städten Landau und Neustadt.

Verbandsgemeinde Maikammer Jugend- und Familienberatung

Jugendbüro der Verbandsgemeinde Maikammer

Karin Beetz in Maikammer, Tel.: 06321 5899-24 oder 0151 14 009 274 GemeindeschwesterPlus VG Maikammer

Stephani3e Rößler, Tel.: 06321-855-1418, gemeindeschwester-plus@neustadt.eu

CJD Neustadt Jugendmigrationsdienst Südliche Weinstraße Ostring 17 -19, Landau, Tel.: 0179 6921767

Kostenfreie Beratung und Hilfen für alle jungen Menschen mit Mig- rationshintergrund zwischen zwölf und 27 Jahre

Frauenbüro SÜW

Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau, Telefon: 06341 940-425

Kreisverwaltung SÜW Gesundheitsamt Arzheimer Straße 1, 76829 Landau

Sozialpsychiatrischer Dienst: Tel.: 06341 940-612

Aidsberatung: donnerstags, 14 bis 15 Uhr (derzeit nicht möglich) Betreuungsverein Lebenshilfe: Hochstadter Str. 2c, 76877 Offenbach, Tel.: 06348 3269109, Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr Migrationsfachdienst Landkreis Südliche Weinstraße

Die Beratung der Diakonie Pfalz für asylsuchende- und geduldete Menschen im Landkreis wurde erweitert und findet nach vorheri- ger Terminvereinbarung in der Diakonie Fachstelle für Migration (Reiterstr. 19, 76289 Landau) und in der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße statt. Termine sind montags bis freitags unter vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Kontakt: 0176 11664067; Yvonne Feldmann yvonne.feldmann@diakonie-pfalz.de

017611664070 Nicole Letsch nicole.letsch@diakonie-pfalz.de KISS Pfalz Selbsthilfetreff Pfalz e.V.

Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe, Kirchberg 18, 67483 Edesheim, Tel.: 06323 989924, info@kiss-pfalz.de , www.selbsthilfe- rlp.de/kiss-pfalz

Telefonische Sprechzeiten: Montag, 17 bis 19 Uhr, Dienstag und Frei- tag: 9 bis 12 Uhr, Donnerstag, 10 bis 16 Uhr

Pflegestützpunkt Neustadt - Maikammer (zuständig für Mai- kammer, St. Martin, Kirrweiler)

Beratung für hilfe- und pflegebedürftige, kranke und behinderte Menschen und deren Angehörige. Rotkreuzstr. 2, 67433 Neustadt;

Tel. 06321 937 89 0, Fax: 06321 937 89 29

Jugend- und Familienberatung - Standort Edenkoben/Maikammer Poststraße 23a, 67484 Edenkoben

Telefon +49 6323 9351457

E-Mail Familienberatung-Edenkoben-Maikammer@agfj-pfalz.de Kita-Sozialarbeit-Edenkoben-Maikammer@agfj-pfalz.de AWO Betreuungsverein SÜW e. V.

Albert-Einstein-Str. 7, 76829 Landau

Johannes Pfeiffer Tel.: 06341 9182-81, johannes.pfeiffer@awo-bv-suew.de Lebenshilfe Südliche Weinstraße

Jakobstr. 34, 76877 Offenbach

Tel. 06348 616 0, www.lebenshilfe-suew.de SKFM SÜW

Hochstadter Str. 2a, 76877 Offenbach

Beratung: Corina Gruß, Tel. 06348 31 63 96 11, corina.gruss@skfm.de Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag von 10 bis 12 Uhr Rheuma-Liga

Landau-Edenkoben: Erwin Reichertz, Tel.: 06348 5280 Maikammer: Edda Roth, Tel.: 06327 2179

Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Südpfalz Nordring 15c, 76829 Landau, Rebecca Bermel und Lisa Kittner Telefon: 06341 3819-13 od. 3819-19

rebecca.bermel@haeusliche-gewalt.de

lisa.kittner@haeusliche-gewalt.de; www.häusliche-gewalt.de

Caritas-Zentrum Landau

Königstraße 39-41, 76829 Landau, Tel.: 06341 9355-0, www.caritas-zentrum-landau.de

Frauenzentrum Neustadt e.V.

Fachberatungsstelle für Frauen bei Gewalt, Trennung, Krisen.

Hindenburgstraße 5, 67433 Neustadt Termine nach tel. Vereinbarung 06321/2329

www.frauenzentrum-neustadt.de, info@frauenzentrum-neustadt.de Psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebens- fragen

Einrichtung der Diözese Speyer, Königstraße 42, 76829 Landau Telefon: 06341 20918, eheberatung.landau@t-online.de Diakonisches Werk der Pfalz – Haus der Diakonie Schütt 9, 67433 Neustadt, Tel.: 06321 1899970 Hdd.nw@diakonie-pfalz.de, www.diakonie-pfalz.de Sozial-/Lebensberatung

Schwangerschafts-/Schwangerschaftskonfliktberatung Kur-/Erholungsvermittlung

Westring 3a, 76829 Landau, T +496341 4826 slb.landau@diakonie-pfalz.de

Fachstelle Sucht

Reiterstraße 19, 76829 Landau, T +496341 9952670 fachstellesucht.ld@diakonie-pfalz.de

Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) Land- kreis SÜW

Reiterstraße 19, 76829 Landau und Herzog-Wolfgang-Straße 5, 76887 Bad Bergzabern, T +49 176 11664087

mig.suew.bbz@diakonie-pfalz.de Selbsthilfegruppe Leere Wiege Landau

Helga Beisel, Telefon/Fax: 06347 455, ggf. Friedhofsamt Landau, Tel.

06341-13-3250.

helga-beisel@leere-wiege.com , www.leere-wiege.com Kinder- und Jugendtelefon

Tel. 116 111

Telefonische Beratung, montags bis samstags von 14 Uhr bis 20 Uhr.

Anonym und kostenlos in ganz Deutschland.

Telefon-Seelsorge

0800 1110111 oder 0800 1110222 oder unter www.telefonseelsorge.

de für Chat- bzw. Email-Beratung Pro Familia

Xylanderstraße 21, 76829 Landau, Telefon: 06341 82424

landau@profamilia.de, www.profamilia.de/angebote-vor-ort/rhein- land-pfalz/landau

Weißer Ring

Außenstellenleitung: Heinz Hussy

Tel.: 0151/55164651, weinstrasse-rheinland-pfalz.weisser-ring.de, weisser-ring.nw-duew@gmx.net

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Tel.: 08000116016, Internetseite: www.hilfetelefon.de Beratungsstelle Weißes Kreuz

Gabriele Nicklis, Nordring 21, 76835 Landau, Tel.: 0171 4463495, www.weisses-kreuz.de/berater/gabriele-nicklis/

Berufsbegleitender Dienst

Fachdienst für behinderte und psychisch erkrankte Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber

Kostenlose Beratung und Hilfe bei Problemen am Arbeitsplatz Arbeitskreis für Aus- und Weiterbildung, Westbahnstraße 21, 76829 Landau, Tel.: 06341 9273-10, -14 oder -16. Beratungstermine nach Vereinbarung Tafel Edenkoben

Industriering 25 in Edenkoben, Tel. 06323 9877925 Tafel-Ausgabe: freitags, 12 bis 16.30 Uhr

Kleider-Ausgabe:

Dienstag 09:30 bis 11:30 Uhr, Mittwoch 17:00 bis 19:00 Uhr, Freitag 14:00 bis 16:00 Uhr

Maikammerer Mitmach-Börse: Hier können Sie Bedarfe und Ange- bote anmelden, z. B. Hausaufgabenbetreuung, Fahrtdienste zu Arzt, Apotheke, Einkauf, Friseur, etc., Gartenhilfe, Putzhilfe… Wir brau- chen ehrenamtliche Helfer und Nutzer. Machen Sie mit. Melden Sie sich im Büro der Gemeinwesenarbeit, Tel. 06321-499770 (diens- tags und freitags) oder

lebensraum.maikammer@liebenau-lebenimalter.de

(4)

Deutsches Rotes Kreuz - Ortsverein Maikammer

Blutspende am 06. Dezember 2021

Kalendertäglich werden in Deutschland rund 15.000 Blutspenden benötigt, um die Patientinnen und Patienten in den Kliniken, Krankenhäusern und Arztpraxen zu versorgen.

Daher sind die Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes dringend auf die Unterstützung der Bevölkerung durch Blutspenden angewiesen. Das Rote Kreuz ruft zur Blutspende in Maikammer auf, am Montag, 06. Dezember 2021, von 16:30 Uhr bis 20:30 Uhr im Bürgerhaus in der Marktstraße 8.

Die Spenderinnen und Spender werden gebeten, im Vorfeld eine Spendezeit zu vereinbaren. (Spender, welche Ihre Terminreservierung bestätigt bekommen haben, sollten sich ca. 10 -15 min. vor ihrem gebuchten Termin am Spende- lokal einfinden.) Durch die vorherige Terminreservierung sollen die Abläufe auf den Blutspendetermine verbessert und unnötige Wartezeiten für die Spenderinnen und Spender vermieden werden. Termine können gebucht werden: über die kostenlose DRK-Blutspende-App (Blutspende - der digitale Spenderservice), im Internet unter der Website www.

spenderservice.net oder folgenden Link:https://terminreservierung.blutspendedienst-west.de/m/maikammer oder per Telefon: Spender, welche nicht über ein App-taugliches Handy bzw. Computer verfügen, haben die Möglichkeit sich telefonisch über die gebührenfreie DRK-Blutspendedienst-Hotline (0800)11 949 11 bis spätestens Freitag, 03. Dezember 2021 - 17:00 Uhr, ein Spende-Bett reservieren zu lassen. Spenderinnen und Spender ohne reservierte Spendezeit müs- sen unter Umständen mit längeren Wartezeiten rechnen.

Zusätzlicher Hinweis:

Aufgrund der bundesweit rasant ansteigenden Neuinfektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) sowie der damit verbundenen wachsenden Hospitalisierungsrate, wurde das bisherige, erfolgreiche Sicherheitskonzept noch weiter verstärkt.

Zutritt erhalten ausschließlich Menschen, die den Status geimpft, genesen oder getestet (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) vorweisen können. Auf allen angebotenen Terminen besteht zusätzlich eine unumgängliche FFP2-Maskenpflicht für Spendewillige.

Text: DRK Maikammer

Fotokalender 2022 der Verbandsgemeinde Maikammer

Seit März 2021 ist der Jahreskalender 2022 der Verbandsgemeinde Maikammer auf dem Markt.

Dem Kalender-Projekt lag die Idee zugrunde, Künstlerinnen und Künstler vor Ort in Zeiten von Corona zu unterstützen. Der Umsetzung des Projektes war ein Fotowettbewerb vorgeschaltet. Eine vierköpfige Jury hat schließlich die Motive ausgewählt, welche die 12 Kalenderblätter zieren.

Herausgeber des Kalenders ist die Verbandsgemeinde Maikammer zusammen mit dem Neustadter Verlag „Edition G****“ von Hans Gareis.

Sowohl im regionalen Buchhandel als auch in den Tourismusbüros und im Rathaus Maikammer (Kasse) können die Kalender käuflich erworben werden.

Vielleicht steht bei Ihnen demnächst ein Geburtstag an oder sonst ein Jubiläum, zu dem der Kalender der Verbandsgemeinde eine nette Geschenkidee wäre?

Und nicht vergessen: Weihnachten steht eben- falls kurz vor der Tür!!

Der Verkaufspreis bei einem Bezug im Rathaus bzw. in den Tourismusbüros in Maikammer, Kirr- weiler und St. Martin beträgt 12 €.

Text und Bild: Verbandsgemeinde

(5)

Stellenausschreibung

Die Verbandsgemeinde Maikammer sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Fachbereich Bürgerservice eine

Fachbereichsleitung (m/w/d) in Vollzeit Ihr Aufgabengebiet:

- Leitung des Fachbereiches Bürgerservice mit ca. 20 Mitarbei- tenden (einschl. Schulen)

- Zentrale Organisation des Dienstbetriebes

- Aufgaben im Bereich Straßenverkehrsbehörde, Sicherheit und Ordnung

- Jagd-, Brand- und Katastrophenschutzrecht

- Aufgaben der Gewerbe- und Handwerksordnung, sowie dem Gaststättengesetz

- Leitung des Melde und Standesamtes sowie der Sozial- und Asylangelegenheiten

- Steuerung der Kinder-, Jugend-, Schulträger- und Senioren- arbeit

- rechtliche Grundsatzangelegenheiten des Fachbereiches Ihr Anforderungsprofil

- Berechtigung zum Dritten Einstiegsamt in der Fachrichtung innere Verwaltung (Studium als Dipl.-Verwaltungswirt bzw.

Bachelor of Arts – Public Management) oder Verwaltungs- fachwirt/in (II. Angestelltenlehrgang)

- souveräner Umgang mit Führungskräften, Mitarbeitenden, politischen Vertretern und Bürger*innen

- Ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit

- Selbständiges, eigenverantwortliches und strukturiertes Arbeiten

- Durchsetzungsvermögen, Argumentationsgeschick und hohes Maß an Belastbarkeit

Wir bieten

- Ein interessantes Betätigungsfeld in einem engagierten Team in stimmigem Arbeitsumfeld

- Selbstständige Arbeitsweise

- Gleitende Arbeitszeit und gute Fortbildungsmöglichkeiten - Besoldung nach der Besoldungsgruppe A12 LBesG bzw.

nach dem TVöD

Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei sonst glei- cher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksich- tigt.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an Alexandra Hünerfauth–Per- sonalamt-, Tel.: 06321/5899-11.

Ihre schriftlichen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis spätestens 06.12.2021 an die Verbandsge- meinde Maikammer, -Personalabteilung-, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer.

Amtlicher Teil

Verbandsgemeinde

Maikammer

Öffnungzeiten der

Grünabfallannahmestelle in Kirrweiler

Öffnungszeiten von November bis Februar:

montags 14.00 bis 16.00 Uhr samstags 13.00 bis 16.00 Uhr

Wir bitten, den Anweisungen des eingesetzten Personals Folge zu leisten und die Sicherheitsabstände aufgrund der Infektions- gefahr unbedingt einzuhalten.

Für alle Anlieferer und für das Betriebspersonal besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes.

Schützen Sie sich und andere, indem Sie eine Maske tragen.

Text: Verbandsgemeinde Maikammer

Stellenausschreibung

Die Verbandsgemeinde Maikammer sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Überwachungskräfte (m/w/d) für den ruhenden Verkehr

in Voll- oder Teilzeit.

Das Arbeitsverhältnis ist zunächst auf zwei Jahre befristet.

Für die Aufgabenwahrnehmung ist das Tragen einer Uniform erforderlich.

Die Bewerber(innen) sollten verfügen über:

• den Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen B und die Bereit- schaft sein privateigenes Fahrzeug gegen entsprechende Entschädigung (Kilometerpauschale) zu nutzen,

• Einsatzbereitschaft auch außerhalb der üblichen Dienstzei- ten, auch an Wochenenden, Feiertagen und in den Früh- und Abendstunden,

• selbstständiges Arbeiten, Belastbarkeit, Flexibilität,

• Durchsetzungsvermögen

• Teamfähigkeit,

• Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit.

Wir bieten Ihnen:

• eigenverantwortliches Arbeiten auf einem interessanten und vielseitigen Aufgabengebiet

• eine Vergütung nach Entgeltgruppe 5 auf der Grundlage des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei sonst glei- cher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksich- tigt.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Hünerfauth - Personal- amt - Telefon-Nr. 06321/5899-11.

Bewerbungen mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen werden erbeten bis 15.12.2021 an

Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer - Personalamt-

Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer

Textübermittlung fürs Amtsblatt

Die Textübermittlung fürs Amtsblatt erfolgt ausschließlich über das Online-Redaktions-System (CMSweb) des Wittich Verlages www.cms.wittich.de

Der Redaktionsschluss ist immer dienstags, 12:00 Uhr. Zu spät erfasste Artikel können erst in darauf folgenden Ausgabe veröf- fentlicht werden.

Ist in der laufenden Woche ein Feiertag, so wird der Redaktions- schluss in der Regel um einen Tag vorverlegt.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer Nachrichtenblatt-Redaktion

(6)

Die Unterstützung der freiwilligen Helfer und Spender ist hierbei eine große und unerlässliche Hilfe. So konnten sich die uns bisher zugeteilten Personen gut in das Gemeindeleben integrieren. Durch die herzliche und freundliche Aufnahme unserer Bürgerinnen und Bürger, welche unseren Flüchtlingen mit Rat und Tat zur Seite ste- hen, sind diese sehr bemüht, die deutsche Sprache zu erlernen und sich am Dorfleben zu beteiligen.

Neben all den Schwierigkeiten des Alltags ist insbesondere die Wohnungssituation für die anerkannten Flüchtlinge ein Problem.

Bis zu ihrer Anerkennung durch das Bundesamt werden die Flücht- linge durch die Verbandsgemeindeverwaltung untergebracht.

Nach Ihrer Anerkennung sind sie jedoch verpflichtet, eigenen Wohnraum zu suchen.

Wir möchten Sie - liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger - bitten, vorhandenen freien Wohnraum anerkannten Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen. In vielen Fällen können die Mietzahlun- gen durch das Jobcenter übernommen und sichergestellt werden.

Einige von Ihnen absolvieren eine Ausbildung oder stehen bereits im Arbeitsleben und haben ein eigenes Einkommen.

Bitte helfen Sie mit, die anerkannten Flüchtlinge in unserer Ver- bandsgemeinde zu unterstützen und ihnen die Integration zu erleichtern.

Daneben sucht auch die Verbandsgemeinde selbst nach zusätzli- chen Unterkünften, für neu ankommende (noch nicht anerkannte) Flüchtlinge.

Wir bieten:

- einen Vertragsabschluss direkt mit der Verbandsgemeinde- verwaltung

- ein sicheres Mietverhältnis

- eine monatliche Miete die sich am aktuell berechneten Miet- spiegel für Maikammer orientiert

- regelmäßige Überprüfung des Wohnungszustandes durch unsere VG Mitarbeiter

- jederzeit die Möglichkeit eines persönlichen Gespräches Freien Wohnraum können Sie melden bei:

Bianca Bardua

Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer 06321 5899-19

bianca.bardua@vg-maikammer.de

Gerne per Mail oder tel. vormittags zw. 8:30 und 12:00 Uhr

14. Sitzung des Verbandsgemeinderates Maikammer

Die 14. Sitzung des Verbandsgemeinderates Maikammer findet am Donnerstag, dem 09. Dezember 2021, 18:30 Uhr, als Videokon- ferenz statt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich in den öffentlichen Teil der Videokonferenz einwählen. Hierzu ist eine vorherige Anmeldung an

poststelle@vg-maikammer.de erforderlich.

Nach der Anmeldung erhalten Sie den Zugangslink.

Tagesordnung:

A) Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde

2. Übertragung von Haushaltsermächtigungen 2021 gem. § 17 Abs. 5 GemHVO

3. Haushalt der Verbandsgemeinde Maikammer für 2022:

3.1 Erlass der Haushaltssatzung mit -plan 2022

Bekanntmachung nach § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) 3.2 Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Maikammer für

das Wirtschaftsjahr 2022-Betriebszweig Photovoltaikeinrich- 3.3 Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Maikammer für tung

das Wirtschaftsjahr 2022-Betriebszweig Wasserversorgungs- einrichtungen

3.4 Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Maikammer für das Wirtschaftsjahr 2022-Betriebszweig Abwasserbeseiti- gungseinrichtung

Stellenausschreibung

Beim Forstzweckverband V. Haingeraide Maikammer, im Revier Kalmit, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle als

Forstwirt/Forstwirtin (m/w/d) zu besetzen.

Überwiegendes Einsatzgebiet ist der Wald der verbandsangehö- rigen Gemeinden Maikammer, Kirrweiler und Sankt Martin.

Darüber hinaus ist der Einsatz auch in allen anderen Forstbetrie- ben im Zuständigkeitsbereich des Forstamts Haardt möglich.

Ihr Aufgabenbereich:

• alle forstlichen Tätigkeiten außerhalb der Holzernte, Schwer- punkt in der Kulturbegründung und -pflege

• Durchführung von Maßnahmen im Naturschutz und in der Landschaftspflege

• Arbeiten im Bereich der Revierdienstunterstützung Wir erwarten von Ihnen:

• eine abgeschlossene Berufsausbildung als Forstwirt/in

• umfangreiche Fachkenntnisse

• hohe Leistungsbereitschaft und Motivation

• körperliche Belastbarkeit

• Teamfähigkeit

• Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein

• Fahrerlaubnis der Klasse B(E) Wir bieten Ihnen:

• ein interessantes, vielseitiges und herausforderndes Aufga- benfeld

• Möglichkeit zum selbständigen Arbeiten mit Gestaltungs- spielräumen

• ein professionelles Team vor Ort

• Vergütung auf der Grundlage des Bezirkstarifvertrages für die kommunalen Beschäftigten in der Waldarbeit (BezTV-W RP) in Entgeltgruppe 5

Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eig- nung und Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung, Frau Hünerfauth oder Frau Baumann, Tel.: 06321-5899-11 oder -12.

Ihre schriftlichen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis spätestens 31.12.2021 an die Verbandsge- meinde Maikammer, -Personalabteilung-, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer.

Die Verbandsgemeinde Maikammer sucht dringend Unterkünfte für Flüchtlinge

Die Flüchtlingsströme sind in der vergangenen Zeit enorm gestie- gen. Krieg und Angst um das eigene Leben und das ihrer Familien zwingen viele Menschen dazu, aus ihrer Heimat zu fliehen. Die hier Ankommenden werden vorübergehend in den Aufnahmeeinrich- tungen untergebracht. Nach einiger Zeit fällt es in den Aufgabenbe- reich von uns als Kommunen, die Flüchtlinge hier in angemessenen Wohnungen unterzubringen.

Leider können wir dieser Verpflichtung derzeit nicht nachkommen, da entsprechender Wohnraum fehlt.

Zurzeit leben 55 Flüchtlinge in Obdachlosenunterkünften unse- rer Verbandsgemeinde. Hiervon sind bereits 20 Flüchtlinge durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannt, besitzen einen Aufenthaltsstatus und haben eine Bleibeperspektive. Unter diesen sog. anerkannten Flüchtlingen finden sich Familien, Paare oder Einzelpersonen. Weiter Zuweisung von Neuankömmlingen, durch den enormen Flüchtlingsstrom stehen bevor.

(7)

Personalausweise bzw. Reisepässe

eingetroffen und im Bürgerbüro abholbereit

Die bis einschl. Freitag, den 29. Oktober 2021, in der 43. Kalender- woche bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer bean- tragten Personalausweise bzw. Reisepässe sind eingetroffen.

Wichtiger Hinweis:

Diese können im Rathaus, im Bürgerbüro (Zimmer 9) abgeholt wer- den.Für die Beantragung neuer Ausweis- bzw. Passdokumente ist jedoch eine vorherige Terminvereinbarung beim Bürgerbüro zwingend erforderlich.

Kontaktdaten für Terminvereinbarung beim Team des Bürger- büros:

- Sibylle Glaser - Claudia Lang - Julia Schwaderer

Tel. 06321-5899-27 bzw. 06321-5899-28 neue E-Mail: buergerbuero@vg-maikammer.de Wir bitten um entsprechende Beachtung.

Bitte vereinbaren Sie auch für andere Anliegen beim Einwoh- nermeldeamt einen Termin!

Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer -Fachbereich Bürgerservice- -Bürgerbüro-

Einsatzkräfte aus der Verbandsgemeinde Maikammer im Hochwassergebiet

Mitte Juli hat unser Land eine verheerende Flutkatastrohe ereilt. Die Tourismusregionen Ahrtal und Teile der Eifel waren hiervon beson- ders hart betroffen. Die Wassermassen haben unvorstellbare Schä- den angerichtet. Ganze Orte wurden verwüstet, Existenzen zerstört und viele Menschen haben ihr Leben verloren.

Feuerwehrkräfte aus dem ganzen Land arbeiteten Seite an Seite, um Menschen aus Gefahrenbereichen zu retten, Wassermassen abzupumpen, Trümmer und Schlammmassen zu beseitigen, die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und die notwendige Infrastruktur wieder aufzubauen.

Auch rund 30 Kameraden aus den Feuerwehreinheiten der Ver- bandsgemeinde Maikammer waren gemeinsam mit weiteren Hilfs- organisationen und Katastrophenschützern im Krisengebiet im Einsatz.

Mehr als 1000 Einsatzstunden haben allein die Kameraden aus der Verbandsgemeinde Maikammer ehrenamtlich geleistet.

Einige davon folgten sogar den Aufruf zu gleich mehreren Einsät- zen und waren mitunter über 50 Stunden am Stück im Krisengebiet.

Die Einsätze nach der bis dahin unvorstellbaren Flut haben tiefe Spuren bei den Helfern hinterlassen.

Bürgermeisterin Gabriele Flach - bewegt und tief beeindruckt von dieser Solidarität - dankt den Kameraden für ihr großartiges Enga- gement. Alle Beteiligten waren mit nur kurzer Vorbereitungszeit bereit gewesen, in einen Einsatz zu starten, der auch für die Helfe- rinnen und Helfer sehr belastend gewesen ist. Sie richtet ihren Dank gleichermaßen aber auch an die Unterstützer der Einsätze im Hin- tergrund, die durch ihre Organisationsarbeit diese erst ermöglich- ten. Ebenso gilt ihr Dank all jenen Kameradinnen und Kameraden, welche die Einsatzbereitschaft in der Verbandsgemeinde weiterhin gewährleisteten.

Die Verbandsgemeinde wird den Einsatz der Kameraden, die im Einsatzgebiet waren, im Rahmen einer kleinen Feierstunde, welche im Januar vorgesehen ist, nochmals gesondert würdigen.

Text: Verbandsgemeinde Maikammer

Kabelverlegungsarbeiten in den

Gemarkungen Kirrweiler und Maikammer

Im Zuge der Verbesserung der Versorgungssicherheit der Stromver- sorgung wird ein neues Mittelspannungskabel verlegt. Die von der Maßnahme direkt betroffenen Anwohner und Pächter werden von der Pfalzwerke Netz AG persönlich verständigt.

3.5 Haushalt 2022

Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit -plan 2022 4. Jahresabschlüsse der Verbandsgemeindewerke:

4.1 Jahresabschluss der Verbandsgemeindewerke zum 31.12.2020 - Abwasserbeseitigungseinrichtung

4.2 Jahresabschluss der Verbandsgemeindewerke zum 31.12.2020 - Wasserversorgungs- und Photovoltaikeinrichtungen 5. Bericht über Jahresabschluss 2020 der BioEnergie Maikammer

BEMa GmbH

6. Erwerb eines Beckenreinigungsgerätes für das Kalmitbad Mai- kammer

7. Auftragsvergabe

- Neues Zutrittskontrollsystem für das Kalmitbad

8. Neufassung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Frei- willigen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Maikammer 9. Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flücht-

lingsunterkünfte in der Verbandsgemeinde Maikammer, Neu- berechnung der Gebührensätze

10. Verschiedenes/Informationen B) NICHT ÖFFENTLICHE SITZUNG 11. Verschiedenes/Informationen

gez. Gabriele Flach, Bürgermeisterin

Wasserzählerablesung

in der Verbandsgemeinde Maikammer

Für die Erstellung der Jahresverbrauchsabrechnung 2021 werden in der Zeit vom 06. Dezember bis 31. Dezember 2021 in den Ortsgemein- den Kirrweiler, Maikammer und St. Martin die Wasserzähler abgelesen.

Wir bitten die Eigentümer und Mieter, den beauftragten Personen des Wasserwerkes ungehindert den Zugang zum Wasserzähler zu ermöglichen. Kann der Wasserzähler nicht abgelesen werden, wird im Einzelfall eine Antwortkarte hinterlegt.

Aufgrund der aktuellen Infektionslage haben auch alle Bewohner die Möglichkeit die Selbstablesung zu nutzen:

o per Onlineformular unter

www.vg-maikammer.de/werke/zaehlerstaende-online o per E-Mail an wasserzaehler@vg-maikammer.de o telefonisch unter 06321-5899-64 (-62) oder o per Fax an 06321-5899-99

oder schon jetzt eine Antwortkarte abzuholen.

Den Stand der Wasseruhr vermerken Sie bitte auf der Karte und schicken diese bis spätestens 03. Januar 2022 an die Verbands- gemeindewerke Maikammer, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer zurück. Sollte bis zum 03. Januar 2022 bei den Ver- bandsgemeindewerke keine Angabe über Ihren Zählerstand einge- gangen sein, wird der Verbrauch für das Jahr 2021 entsprechend dem Vorjahr geschätzt und berechnet.

Sollten Sie uns Ihren Zählerstand per E-Mail oder Fax zusenden, benötigen wir folgende Daten:

o Name o Datum der Ablesung

o Anschrift o Zählernummer

o Verbrauchsstelle, falls Anschrift abweichto Zählerstand o Telefonnummer

Nähere Auskünfte erteilt Frau Conti Acker, Telefon 06321/5899-64 und Frau Schönig, Telefon 06321/5899-62 während der üblichen Dienstzeiten. Bitte schreiben Sie für Rückfragen Ihre Telefonnum- mer auf die Ablesekarte.

Wir danken Ihnen bereits jetzt für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.

Ihre Verbandsgemeindewerke Maikammer

(8)

Ferienprogramme der VG Maikammer

Für das kommende Jahr sind folgende Ferienangebote geplant und wir hoffen sehr, dass diese auch wie geplant durchgeführt werden können,

Grundschulen:

täglich von 8.00 - 15.00 Uhr, Kosten: 50,-, für Geschwister 40,- Das Programm wird von den Betreuerinnen der Grundschulen durchgeführt, es gibt verschiedene Spiel- und Bastelangebote und kleinere Ausflüge

Winterferien: 21.2. - 25.2.

Sommerferien: 25.7. - 29.7. (1. Ferienwoche) 1.8. - 5.8. (2. Ferienwoche) 29.8. - 2.9. (6. Ferienwoche) Herbstferien: 24.10. - 28.10.

Jugendpflege:

täglich von 8.30 - ca. 16.00 Uhr, für Kinder ab 8 Jahren, Kosten:

60,-, für Geschwister: 40,-

Das Programm wird von der Jugendpflegerin Karin Beetz und ehrenamtlichen Helfern durchgeführt. Die Ausflüge werden zum Teil mit einem Reisebus stattfinden. Es gibt verschiedene Spiel- und Bastelangebote, sowie Ausflüge.

Osterferien: 19.4. - 22.4.

Sommerferien: 25.7. - 29.7.

Herbstferien: 17.10. - 21.10.

Die Anmeldung findet jeweils ca. 4 Wochen vorher statt. Anmel- dung ist übers Internet: vg-maikammer.de/freizeit/jugend/ und über das Nachrichtenblatt möglich.

Weitere Infos bei Karin Beetz: 0151 14009274 Karin.beetz@vg-maikammer.de

Kirrweiler

Ortsbürgermeister: Rolf Metzger Sprechstunde: 1. Di. im Monat, 18 Uhr im Edelhof Telefon: 06321 5079,

E-Mail: ortsbuergermeister@kirrweiler.de Internet: www.kirrweiler.de

i-punkt Kirrweiler

Tourismus- und Gemeindebüro, Hauptstraße 7, 67489 Kirrweiler, Telefon 06321 5079, Email: i-punkt@kirrweiler.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Mi.: 10:00 - 12:00 Uhr Do.: 15:30 - 17:30 Uhr Fr.: 10:00 - 12:00 Uhr Text: i-Punkt

20. Sitzung des Gemeinderates Kirrweiler

Die 20. Sitzung des Gemeinderates Kirrweiler findet am Mittwoch, dem 08. Dezember 2021, 19:00 Uhr, im Saal im OG des Edelhofes, Kirchstraße 18, 67489 Kirrweiler statt.

Tagesordnung:

A) Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Forstwirtschaftsplan 2022

3. Festsetzung der Vorauszahlungen des Wirtschaftswegebeitra- ges für das Haushaltsjahr 2022

4. Auftragsvergaben:- Planungsleistungen Errichtung Wohnmo- bilstellplatz im Unterried

5. Verschiedenes/Informationen B) Nicht Öffentliche Sitzung 6. Auftragsvergaben 7. Vertragsangelegenheit 8. Mietangelegenheiten 9. Verschiedenes/Informationen Die Kabeltrasse verläuft im 1. Bauabschnitt in Kirrweiler vom Bord-

mühlweg in Höhe des Autohauses bis an die L516 und dann neben dem Radweg bis zur Tankstelle in Maikammer in der Bahnhofstraße.

Der Bauzeitraum ist - abhängig von den Witterungsverhältnissen - von November 2021 bis Ende 2021 geplant.

Während der Baumaßnahme kann es zu kurzfristigen Sperrungen einzelner Teilstücke kommen.

Für Fragen und weitere Informationen stehen Ihnen gerne die Kol- leginnen und Kollegen der Pfalzwerke Netz AG in Landau unter der Telefonnummer 06341 973-254 zur Verfügung.

Text: Pfalzwerke Netz AG

Zum Umgang mit Schnee und Eis

Der Umfang der allgemeinen Reinigungspflichten

umfasst neben dem Besprengen und Säubern der Straßen auch die Schneeräumung auf den Straßen sowie das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährli- chen Fahrbahnstellen bei Glätte.

Wird durch Schneefälle die Benutzung der Fahrbahnen und Geh- wege erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen.

Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht einge- schränkt und der Abfluss des Oberflächenwassers nicht beein- trächtigt wird.

Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüber- wege und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.

Sind keine Gehwege vorhanden, so gilt als Gehweg ein Strei- fen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und beson- ders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch das Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl) herzustellen.

Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Entstandene Rutschbah- nen sind sofort zu beseitigen.

Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in ihrer Längsrichtung so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende benutzbare Fläche gewährleistet ist. Des- halb muss sich der später Streuende insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken anpassen.

Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tag so zu streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten von 07.00 bis 20.00 Uhr auf den Gehwegen, Fußgängerüberwegen und besonders gefährlichen Fahrbahnteilen keine Rutschge- fahr besteht.

Reinigungs- und räumpflichtig sind grundsätzlich die Eigentü- mer der bebauten und unbebauten Grundstücke, die durch die Straßen erschlossen werden oder an diese angrenzen.

Die Reinigungs- und Räumpflicht der Grundstückseigentümer erstreckt sich bis zur Mitte der Fahrbahn, bei einseitig bebauba- ren Straßen auf die ganze Straße.

Kann die Reinigungs- und Räumpflicht durch den Grundstücks- eigentümer nicht selbst wahrgenommen werden, so hat er diese Aufgabe auf Dritte zu übertragen, die diesen Verpflich- tungen an seiner Stelle nachkommen. Typische Fälle hierfür sind die Übertragung der Reinigungspflicht auf den Mieter, die Übertragung auf Dritte im Krankheits- oder Urlaubsfall oder durch besonderen Vertrag.

Zur eigenen Sicherheit sollte jeder Räumungspflichtige darauf achten, dass Hydranten sowie Haupt- und Hausanschlussschie- ber der Wasserversorgung auch bei Schnee und Eis jederzeit zugänglich sind.

Text: Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer

(9)

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats mit dem 1. Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz,

Abt. Landentwicklung, Ländliche Bodenordnung, Konrad-Adenauer-Straße 35, 67433 Neustadt oder wahlweise bei der

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, - Obere Flurbereinigungsbehörde -

Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchs- frist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der oben genannten Behörden eingegangen ist.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden.

In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizier- ten elektronischen Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektroni- sche Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richt- linie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73) in der jeweils geltenden Fassung zu versehen.

Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei dem DLR sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite www.dlr-rheinpfalz.rlp.de, direkt zu Bodenordnungsverfahren unter Service/Elektronische Kommunikation ausgeführt sind.

Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei der ADD sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite www.add.rlp.de/de/service/

Elektronische-Kommunikation/ ausgeführt sind.

Im Auftrag gez. Knut Bauer (Kommissarischer Abteilungsleiter)

Öffentliche Bekanntmachung

Schlussfeststellung des Flurbereinigungsverfahrens Geinsheim B39

gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

I. Feststellung des Abschlusses des Flurbereinigungsverfah- rens Geinsheim B39

Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Flurbereini- gungsverfahren Geinsheim B39 durch folgende Feststellung ab:

1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.

2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flur- bereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlos- sen.

II. Hinweise

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemein schaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet.

Gründe

Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flur- bereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) liegen vor.

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hin sicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Wider- sprüche und Klagen der Betei ligten erledigt.

Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt. Die Unterlagen für die Berichtigung des Grundbu- ches wurden dem zuständigen Grundbuchamt und die Daten zur Berichtigung des amtlichen Liegenschaftskatasters wurden der Vermessungs- und Katasterverwaltung übersandt.

C) Öffentliche Sitzung

10. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nicht öffentlicher Sitzung gem. § 35 I 3 GemO

Rolf Metzger, Ortsbürgermeistergez.

Gemäß § 4 Abs. 3 der 28. CoBeLVO dürfen Sitzungen nur noch nach der sogenannten „3-G-Regel“ stattfinden, d. h., dass ein entspre- chender Nachweis vorzulegen ist (geimpft, genesen oder ein tages- aktueller anerkannter Schnelltest).

Text: Kreisverwaltung SÜW

Corona-Antigen-Testmöglichkeit in Kirrweiler im Rahmen

der „Testung nach § 4a TestV„

Praxis für Ernährungstherapie, Bordmühlweg 23, 67489 Kirrweiler Termine können individuell vereinbart werden unter der Telefon- nummer 06321/9528507 oder unter www.testzentrum.ernaeh- rungsberatung-nw.de.

Auch ein PCR-Test ist möglich.

Text: i-Punkt Kirrweiler

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Geinsheim Nord

Schlussfeststellung

des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Geinsheim Nord

gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

I. Feststellung des Abschlusses des Vereinfachten Flurbereini- gungsverfahrens Geinsheim Nord

Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Geinsheim Nord durch folgende Fest- stellung ab:

1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.

2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Ver- einfachten Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlos- sen.

II. Hinweise

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Vereinfachte Flurbereinigungsver- fahren beendet.

Gründe

Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flur- bereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) liegen vor.

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Wider- sprüche und Klagen der Beteiligten erledigt.

Das Grundbuchamt wurde nach den Ergebnissen der Bodenord- nung berichtigt. Die Unterlagen für die Berichtigung des Grund- buches wurden dem zuständigen Grundbuchamt und die Daten zur Berichtigung des amtlichen Liegenschaftskatasters wurden der Vermessungs- und Katasterverwaltung übersandt.

Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anla- gen sind dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.

Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.

Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abgeschlossen. Es ist kein Restkassenbestand verblieben.

Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Verein- fachte Flurbereinigungsverfahren beendet und die Teilnehmerge- meinschaft erloschen.

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Satzung vom 24.11.2021

zur Änderung der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen

für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) der Ortsgemeinde Maikammer vom 16.12.2020

Der Ortsgemeinderat Maikammer hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10 a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Sitzung am 23.11.2021 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel 1

In § 13 Abs. (2) wird folgender Satz 3 neu eingefügt:

Die Übergangsregelung gilt ab dem Zeitpunkt, in dem die sach- lichen Beitragspflichten für die Erschließungsbeiträge nach dem BauGB entstanden sind; soweit Erschließungsbeiträge vor Entste- hung der sachlichen Beitragspflichten abgelöst wurden, gilt die Übergangsregelung bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlus- ses.

§ 13 Abs. (2) Satz 3 wird zu Satz 4 und wie folgt geändert:

Für künftige Erschließungsmaßnahmen gilt die Regelung des § 13 Abs. 2 Satz 1 bis 3 entsprechend.

Artikel 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.

Maikammer, den 24.11.2021 gez.

(Karl Schäfer) Ortsbürgermeister Verletzung der Bestimmungen

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 GemO Satzun- gen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekom- men sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde oder den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsge- meindeverwaltung Maikammer, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Ver- letzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Ziff. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

24. Sitzung des Gemeinderates Maikammer

Die 24. Sitzung des Gemeinderates Maikammer findet am Diens- tag, dem 07. Dezember 2021, 18:00 Uhr, im Bürgerhaus Maikam- mer, Marktstraße 8, 67487 Maikammer statt.

Tagesordnung:

A) Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde

2. Ausweitung des Servicegebietes von Mobility-on-Demand (MoD)

- Vorstellung durch Frau Dr. Ullrich, MoD Holding GmbH 3. Wanderparkplatz Mühlstraße

Antrag auf Genehmigung - Vorstellung durch Prof. Ziegler Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anla-

gen sind dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.

Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht be kannt.

Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abgeschlossen. Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung auf das Verfahren Geins- heim Süd übertragen. Der Vorstand der Teilnehmer gemeinschaft hat dieser Regelung zugestimmt.

Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Flurberei- nigungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erlo- schen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats mit dem 1.

Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer- den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz,

Abt. Landentwicklung, Ländliche Bodenordnung, Konrad-Adenauer-Straße 35, 67433 Neustadt oder wahlweise bei der

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, - Obere Flurbereinigungsbehörde -

Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchs- frist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der oben genannten Behörden eingegangen ist.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden.

In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizier- ten elektronischen Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektroni- sche Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richt- linie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73) in der jeweils geltenden Fassung zu versehen.

Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei dem DLR sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite www.dlr-rheinpfalz.rlp.de, direkt zu Bodenordnungsverfahren unter Service/Elektronische Kommunikation ausgeführt sind.

Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei der ADD sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite www.add.rlp.de/de/service/

Elektronische-Kommunikation/ ausgeführt sind.

Im Auftrag gez. Knut Bauer (Kommissarischer Abteilungsleiter)

Maikammer

Ortsbürgermeister: karl schäfer Sprechstunde:nach Vereinbarung Telefon: 06321 5899-33,

E-Mail: karl.schaefer@vg-maikammer.de Internet: www.maikammer.de

Büro für Tourismus Maikammer

Weinstraße Süd 40, 67487 Maikammer, Tel. 06321 952768,

maikammer@maikammer-erlebnisland.de Öffnungszeiten:

Montag - Freitag von 09.30 bis 12.30 Uhr Text: Büro für Tourismus

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ist und die Versorgung der Anwohner gewährleistet sein muss.

Geplant ist ein Vollausbau der Straße, eine Erneuerung der Straßen- beleuchtung und eine Erneuerung der Straßenentwässerung. Eine gemeinsamer Ausbau der Straßen, zusammen mit den Werken, hat erhebliche Synergieeffekte und Kostenersparnisse in Höhe von rd.

50.000 Euro für die Beitragszahler und die Ortsgemeinde zur Folge.

Die Kosten werden künftig über den wiederkehrenden Beitrag abgerechnet werden. Die Leitungserneuerung und der Straßen- ausbau sollen in 2022 begonnen werden. Das Ing. Büro Contega aus Pirmasens wurde mit einer Erstellung einer Machbarkeitsstu- die für den Einbau von stationären raumlufttechnischen Anlagen in den beiden KITA´s in der Ortsgemeinde beauftragt. Für den Ein- bau liegen der Ortsgemeinde Bewilligungsbescheide über 655.000 Euro vor. Der Forsthaushalt 2022 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 24.844 Euro ab. Nachdem das Forstwirtschaftsjahr 2021 nur mit einem ausgeglichenen Ergebnis abschließen konnte, ist dies eine erfreuliche Entwicklung. Revierförster Rainer Northoff hat für das Forstwirtschaftsjahr 2022 einen Jahreseinschlag von 2.400 Festmeter geplant. Der planmäßige Hiebsatz im Forstein- richtungswerk beträgt 3.625 Festmeter. Die Differenz dazu erklärte Herr Northoff damit, dass bei der Baumart Kiefer für 2022 nur der halbe planmäßige Hiebsatz veranschlagt worden ist. Ein Antrag der CDU-Fraktion zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfah- rer und Fußgänger wurde an die Verwaltung zur Abstimmung mit der Straßenverwaltung und dem Allgemeinen Deutschen Radfah- rerclub verwiesen. Danach soll eine Geschwindigkeitsbeschrän- kung auch für die Ortsdurchfahrt der Bahnhofstraße, Weinstraße und Hartmannstraße auf 30 km/h angestrebt werden. Dies, da rd.

80 % aller Ortsstraßen bereits auf 30 km/h ausgewiesen sind. Des Weiteren sollen für Radfahrer gefährliche Bereiche in der Ortslage überprüft und Verbesserungsvorschläge unterbreitet werden. Die Einbahnstraßenregelung in der oberen Marktstraße ist noch in der Testphase. Da die Fahrtrichtung der unteren St. Martiner Straße in Ost-West-Richtung getestet wird, soll ab 1. Februar 2020 auch die obere Marktstraße in Ost-West-Richtung vor einer endgültigen Festlegung getestet werden. Dadurch soll die Schulstraße, die Weinstraße Nord und die Hartmannstraße entlastet werden. Der Verkehr kann dann direkt in den südwestlichen Teil der Ortsge- meinde fließen.

Text: Ortsgemeinde Maikammer

Versteigerung von Zeichnungen für guten Zweck

„Streuobstwiesenprojekt Maikammer“

Sie suchen ein nachhaltiges und noch dazu einmaliges Geschenk für Ihre Lieben? Dann ist die Viel-Pfalz-Versteigerung von sechs Original-Motiven, die den richtigen Umgang mit der Natur auf charmante Weise dar- stellen, genau das Richtige für Sie. Die Motive wurden von der Künstlerin Jessica Marquardt aus Mannheim gezeichnet. Der Erlös aus der Versteigerung wird für das Erweitern des Streuobstwiesenprojektes in Maikammer gespendet. Alle Informationen zu Motiven und Versteigerung fin- den Sie auf www.vielpfalz.de/versteigerung

Gebote können per E-Mail an info@vielpfalz.de abgegeben werden.

Mit dem Erlös aus den Versteigerungen wird das Streuobstwiesen- projekt in Maikammer unterstützt. Die Gemeinde Maikammer hat für ihre Streuobstwiesen zwischen Weinbergen und Pfälzerwald ein neues Beweidungskonzept ins Leben gerufen: 16 Ziegen fressen sich durchs dichte Gestrüpp und sorgen dafür, dass die Streuobst- wiesen offengehalten werden. Unterstützen auch Sie das Projekt für eine nachhaltige Zukunft.

Text und Bild: Büro für Tourismus Maikammer 4. Bebauungsplan „Untere Hartmannstraße“

Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung Beratung Planentwurf

Beschluss Beteiligung nach § 13 Abs. 2 BauGB 5. Umsetzung des barrierefreien Fußwegeleitsystems

- Vorstellung durch Ingenieurbüro IPR Consult

6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „An der Großwiese

„Beratung des geänderten Geltungsbereichs

Beratung des geänderten Vorhaben- u. Erschließungsplans Beratung über den Vorentwurf

Beschluss frühzeitige Beteiligung

7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bürogebäude Am Lei- menweg“

Abwägung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung Beratung über den Planentwurf

Beschluss förmliche Beteiligung

8. Bebauungsplan „Alsterweiler Hauptstraße“ - 3. Änderung Abwägung der Stellungnahmen der förmlichen Beteiligung Satzungsbeschluss

9. Auftragsvergaben:

- Umrüstung mehrerer Leuchten in der Ortsgemeinde Maikam- 10. Festsetzung der Vorauszahlungen des Wirtschaftswegebeitra-mer

ges für das Haushaltsjahr 2022

11. Einbahnstraßenführung in der „oberen Marktstraße“

12. Cittaslow-Projektbetrachtung 2020/2021 13. Verschiedenes/Informationen

B) Nicht Öffentliche Sitzung 14. Vertragsangelegenheit 15. Bauangelegenheit

16. Verschiedenes/Informationen C) Öffentliche Sitzung

17. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nicht öffentlicher Sitzung gem. § 35 I 3 GemO

gez. Karl Schäfer, Ortsbürgermeister

Absage des Termins für die geplante Übergabe des neu gestalteten

Marktplatzes mit „Cittaslow-Brunnen“

Aufgrund der dramatischen Coronalage wird die Ortsgemeinde Maikammer, die für den 11. Dezember geplante Übergabe des neu gestalteten Marktplatzes mit „Cittaslow-Brunnen“ von Prof. Ger- not Rumpf und seiner Frau Barbara leider absagen. „Auch, wenn Aerosolforscher mit Veranstaltungen im Freien weniger Probleme sehen, sollte man jedes Restrisiko ausschließen. Dies umso mehr, da bei der Veranstaltung die Fördervereine der beiden KITA´s mitwir- ken wollten und daher auch mit vielen Kindern gerechnet werden muss. Die Einhaltung von Abstandsregeln ist dabei sehr schwer zu realisieren“, so Ortsbürgermeister Karl Schäfer.

Die offizielle Übergabe soll ins Frühjahr verschoben werden. Dies hoffentlich mit einem kleinen Weinevent. Die noch fehlende grö- ßere Cittaslow-Schnecke soll in den nächsten Tagen installiert wer- den, damit sie Weihnachten auf dem Marktplatz „verbringen darf“.

Text: Ortsgemeinde

Ortsgemeinderat Maikammer

Straßenausbau „Am Kropsbach“ und ein Teilausbau der Straße

„Am Heiligenberg“ in 2022 und Machbarkeitsstudie für statio- näre raumlufttechnische Anlagen in den KITA´s

Unser Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.11.2021 einen beitragsrechtlichen Grundsatzbeschluss für den Ausbau der Ver- kehrsanlagen „Am Kropsbach“ und den Teilausbau der Verkehrs- anlage „Am Heiligenberg“ beschlossen. Der Straßenausbau, der rd.

50 Jahre alten Straßen, die einen erneuerungswürdigen Zustand aufweisen, soll im Zusammenhang mit der dringend notwendigen Sanierung der Wasserleitung und der Kanalisation erfolgen. Letz- tere Maßnahmen der Werke ist nicht mehr zu verschieben, da es immer wieder zu Rohrbrüchen in der Wasserleitung gekommen

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Mitteilungen anderer Behörden

Öffentliche Bekanntmachung

über die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung des Landkreises Südliche Weinstraße für das Jahr 2022

mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen - Bekanntmachung vom 25.11.2021 -

Gemäß § 57 Landkreisordnung i. V. m. § 97 Abs. 1 Gemeindeord- nung ist der Entwurf der Haushaltssatzung des Landkreises Süd- liche Weinstraße für das Jahr 2022 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch den Kreistag am 13.12.2021 in der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau, Zimmer 232 (1. OG), während der allgemeinen Öffnungs- zeiten der Kreisverwaltung zur Einsichtnahme aus.

Aufgrund der Besuchersteuerung und des beschränkten Zugan- ges zum Kreishaus, bedingt durch die Corona-Pandemie, bitten wir um vorherige Anmeldung per Telefon oder E-Mail unter 06341 940 971/-972 oder christoph.stoeffler@suedliche-weinstrasse.de / michaela.eid@suedliche-weinstrasse.de.

Die o.g. Unterlagen sowie ein Link zu einem interaktiven Haushalt können auch auf der Internetseite des Landkreises unter www.

suedliche-weinstrasse.de (Kategorie „Verwaltung & Politik“ - „Kreis- recht“ bzw. - Register „Zentrale Aufgaben und Finanzen“) abgerufen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen inner- halb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung durch die Ein- wohner einzureichen sind. Vorschläge sind bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Referat Z2 (Finanzen und Beteiligungen) -, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau, schriftlich einzureichen.

Landau in der Pfalz, den 25.11.2021 Kreisverwaltung Südliche Weinstrasse gez. Dietmar Seefeldt, Landrat

Öffentliche Bekanntmachung

über die Hygiene-Regeln für Gremiensitzungen des Landkreises Südliche Weinstraße gültig ab 24.11.2021

- Bekanntmachung vom 24.11.2021 –

· Bitte nehmen Sie nur an Sitzungen teil, wenn Sie sich gesund fühlen und keine Erkältungssymptome haben.

· Bitte zeigen Sie vor Eintritt in das Gebäude am Eingang einen der folgenden Nachweise vor:

– Impfnachweis (wenn Sie zweimal geimpft sind und die zweite Impfung vor mindestens 14 Tagen erfolgt ist)

– Genesungsbescheinigung des Gesundheitsamtes (gültig ab 28 Tage nach Abstrich bis 6 Monate nach Abstrich)

– ein tagesaktuelles negatives Testergebnis (nicht älter als 24 h, von qualifiziertem Personal durchgeführt – nicht vor dem Sit- zungsraum möglich)

· Bitte tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten, Durchqueren und Verlassen der Sitzungsräumlichkeit. Die Mas- kenpflicht entfällt am Platz sowie unmittelbar am Rednerpult, sofern das Abstandsgebot eingehalten wird.

Sollten Sie keine Mund-Nasen-Bedeckung haben, stehen Ihnen am Eingang Einmalmasken zur Verfügung.

· Bitte desinfizieren Sie sich die Hände. Dafür stehen Desinfekti- onsmittelspender am Eingang bereit.

· Bitte halten Sie Abstand zu anderen Sitzungsteilnehmern. Die Sitzplätze sind so angeordnet, dass die Abstände eingehalten werden. Bitte verändern Sie die Bestuhlung nicht.

Nachhaltige Geschenketipps

vom Büro für Tourismus Maikammer

Das Büro für Tourismus Maikammer hält eine kleine aber feine Aus- wahl an Weihnachtsgeschenk-Ideen für Sie bereit. Nutzen Sie die Gelegenheit, um u.a. die neuen Maikammerer Schoppengläser, Künstlertasse oder eine Cittaslow-Geschenkbox zu erwerben. Oder stöbern Sie einfach im Angebot.

Das Büro für Tourismus Maikammer ist von Mo-Fr. von 09:30 - 12:30 Uhr geöffnet.

Text und Bild: Büro für Tourismus Maikammer

ACHTUNG!!

Der Seniorentreff bleibt aufgrund der hohen Inzidenzzahlen bis auf Weiteres geschlossen.

Text: Ortsgemeinde

Sankt Martin

Ortsbürgermeister: timo glaser

Sprechstunde:1. + 3. Montag im Monat, 18 - 19 Uhr in der „Alten Kellerei“, Tel.: 06323 9492855 o. 0151 14137412, E-Mail: timo.glaser@sankt-martin.de,

Internet: www.sankt-martin.de

Öffnungszeiten Tourist-Info St. Martin

Kellereistr. 1, 67487 St. Martin, Tel. 06323/5300,

Email: tourismus@sankt-martin.de Mo. - Fr.: 09 - 12 Uhr

Text: Tourist-Info

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Landrat Dietmar Seefeldt, der erst kürzlich beim Ambulanten Hos- pizzentrum Südpfalz zu Gast war, ist dankbar für den Besuch der riding-Santas-Vertreter: „Ob stationär oder ambulant, die Hospizar- beit ist enorm wichtig. Trost zu spenden und die Möglichkeit zum Austausch zu bieten, sind in schwierigen Zeiten und in der Trau- erarbeit von großer Bedeutung. Wenn Kinder betroffen sind, geht es uns besonders nah. Wut, Erschütterung, Sinnsuche, Hilflosigkeit gehören in vielen Fällen sicherlich zu den so nachvollziehbaren Reaktionen. Es ist beachtlich, wie aktiv die ‚riding Santas‘ sind, um den betroffenen Kindern und ihren Familien zu schönen Momenten zu verhelfen. Dafür bin ich sehr dankbar. Als Mitglied des Stiftungs- kuratoriums unterstütze ich die Aktion gerne, die schwerkranken Kindern zugute kommt“, so der Kreischef, der auch die Bürgerin- nen und Bürger entlang der Südlichen Weinstraße zum Spenden ermuntern möchte.

Die „Harley-Davidson-riding-Santas“, eine private Gruppe von Har- ley Fahrerinnen und Fahrern aus der Region Südpfalz, sind jedes Jahr für das Kinderhospiz „Sterntaler e.V.“ in Dudenhofen unter- wegs und sammeln Spenden. Sie besuchen mit ihren Harleys und im Santa Kostüm am Nikolaustag vor allem Kinder in Schulen und Kitas, sowie Senioren in Seniorenheimen, was in diesem Jahr aus- schließlich im Außenbereich stattfindet. „Vor zwei Jahren haben die ‚riding Santas‘ auf ihrer Spendentour einen fulminanten Stopp beim Kreishaus eingelegt, der im nächsten Jahr hoffentlich wieder- holt werden kann, damit wir vor Ort zahlreiche Spenden generieren können“, so Landrat Dietmar Seefeldt.

Wer die Aktion der „Harley-Davidson-riding-Santas“ unterstützen möchte, kann seine Spende gerne auch direkt ans „Kinderhospiz STERNTALER e.V.“ überweisen. Kontoinhaber: Kinderhospiz Sternta- ler e.V., IBAN: DE19 4306 0967 6026 3478 00, GLS Gemeinschafts- bank eG, BIC: GENODEM1GLS, Kennwort: Harley.

Wenn eine Spendenbescheinigung gewünscht ist, wird darum gebeten, die komplette Adresse im Verwendungszweck anzuge- ben. Diese wird später vom Kinderhospiz Sterntaler e.V. verschickt.

Alle gesammelten Spenden der riding Santas gehen zu 100 Prozent an die „Sterntaler“.

Text und Bild: Kreisverwaltung SÜW

Vereinfachter Zugang

zur Grundsicherung wurde verlängert

Bundestag und Bundesrat haben den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) bis zum 31. März 2022 ver- längert und am 23.11.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden von den Jobcentern weiterhin die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen und die Vermögensprüfung nur eingeschränkt durchgeführt.

Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung ist Teil des „Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Auch nach dem 31. Dezember 2021 findet nur eine eingeschränkte Vermögensprü- fung statt. Die Kosten der Unterkunft werden weiterhin in tatsäch- licher Höhe anerkannt.

Die Sonderregelungen zum vereinfachten Zugang zur Grundsiche- rung gelten seit dem 1. März 2020 und geben den Menschen die Garantie, dass das Existenzminium gesichert wird, sie ihr gewohn- tes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten bleibt.

Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung finden Sie auf der Internetseite der Arbeitsagentur: https://www.

arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/ sowie auf den Inter- netseiten der Jobcenter Landkreis Germersheim, Deutsche Wein- straße sowie Landau - Südliche Weinstraße.

Text: Agentur für Arbeit Landau

· Für Besucherinnen und Besucher sowie Vertreterinnen und Vertreter der Presse stehen Sitzplätze zur Verfügung. Je nach Größe des Sitzungsraums kann die Anzahl variieren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei Besetzung aller Sitzplätze keine weiteren Besucher/innen bzw. Vertreter/innen der Presse im Sitzungsraum Platz nehmen können.

· Von Personen, die sich auf Grundlage des Öffentlichkeitsgrund- satzes im Sitzungsraum aufhalten, werden die Kontaktdaten erfasst.

Diese Regeln gelten bis auf Weiteres.

Kreisverwaltung Südliche Weinstraße im November 2021

Stellenausschreibungen

Bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße sind zum nächstmögli- chen Zeitpunkt die im Folgenden aufgeführten Stellen zu besetzen:

Amtstierarzt (m/w/d) für die Leitung des Referats 71 - Veterinäramt

Besoldungsgruppe A 15 LBesG/ Entgeltgruppe 14 bzw. 15 TVöD

| Vollzeit| unbefristet| Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin mit Approbation als Tierarzt (m/w/d). Ein erfolgreicher Abschluss der Weiterbildung und Prüfung für Tierärzte im Verwaltungsdienst des Öffentlichen Veterinärwesens ist erwünscht.

Sachgebietsleiter (m/w/d) im Bereich des infrastrukturellen Gebäudemanagements

Besoldungsgruppe A 10 LBesG/ Entgeltgruppe 9c TVöD | Voll- zeit| unbefristet| Voraussetzung ist die abgeschlossene Laufbahn- prüfung für das dritte Einstiegsamt der Fachrichtung Verwaltung und Finanzen oder die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt (m/w/d) oder die abgeschlossene Laufbahnprüfung für das zweite Einstiegsamt der Fachrichtung Verwaltung und Finanzen sowie die erfolgreich abgeschlos- sene Fortbildungsqualifizierung A 10 oder die abgeschlossene Laufbahnprüfung für das zweite Einstiegsamt der Fachrichtung Verwaltung und Finanzen sowie die Bereitschaft zur Ablegung der Fortbildungsqualifizierung A 10.

Bewerbungsschluss ist jeweils der 12. Dezember 2021.

Bitte beachten Sie die detaillierten Einstellungsvoraussetzungen und weitere Informationen auf unserer Homepage unter der Rubrik

> Aktuelles > Stellenangebote.

Text: Kreisverwaltung SÜW

Landrat übergibt Spende an „riding Santas“

Landrat Dietmar Seefeldt hat gestern Patrick Kuntz, dem Organi- sator der „Harley-Davidson-riding-Santas“, und Thomas Mathäß, ebenfalls ein riding Santa, eine Spende der Sparkassenstiftung Südliche Weinstraße in Höhe von 500 Euro überreicht. Nach aktuel- lem Stand soll in diesem Jahr die große Tour der „Harley-Davidson- riding-Santas“ unter Einhaltung der 2G+ Regeln stattfinden.

Organisator Patrick Kuntz, Landrat Dietmar Seefeldt und Thomas Mathäß bei der Spendenübergabe für das Kinderhospiz „Sternta-

ler“ e.V. im Kreishaus (v.l.).

www.wittich.de

Referenzen

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