• Keine Ergebnisse gefunden

Nachrichtenblatt Verbandsgemeinde mit den

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Nachrichtenblatt Verbandsgemeinde mit den"

Copied!
36
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Nachrichtenblatt

V e r b a n d s g e m e i n d e

maikammer amtlichen Bekanntmachungen mit den

der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden

kirrweiler • maikammer • st. martin

w w w .v g-maikammer .de

Nr. 37/2021

50. Jahrgang • Freitag, den 17. September 2021

Jetzt schon an Weihnachten denken!!

Fotokalender 2022 der Verbandsgemeinde Maikammer

Seit März 2021 ist der Jahreskalender 2022 der Verbandsgemeinde Maikammer auf dem Markt.

Dem Kalender-Projekt lag die Idee zugrunde, Künstlerinnen und Künstler vor Ort in Zei- ten von Corona zu unterstützen. Der Umsetzung des Projektes war ein Fotowettbewerb vorgeschaltet. Eine vierköpfige Jury hat schließlich die Motive ausgewählt, welche die 12 Kalenderblätter zieren.

Herausgeber des Kalenders ist die Verbandsgemeinde Maikammer zusammen mit dem Neustadter Verlag „Edition G****“ von Hans Gareis.

Sowohl im regionalen Buchhandel als auch in den Tourismusbüros und im Rathaus Mai- kammer (Kasse) können die Kalender käuflich erworben werden.

Vielleicht steht bei Ihnen demnächst ein Geburtstag an oder sonst ein Jubiläum, zu dem der Kalender der Verbandsgemeinde eine nette Geschenkidee wäre? Und nicht vergessen:

Weihnachten kommt auch immer schneller, als man denkt!!

Der Verkaufspreis bei einem Bezug im Rathaus bzw. in den Tourismusbüros in Maikammer,

Kirrweiler und St. Martin beträgt 12 €.

(2)

Bereitschaftsdienste / Servicestellen

Verbandsgemeindever- waltung Maikammer

i Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer

Dienstgebäude

Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer Tel.: 06321 5899-0, Fax: 06321 5899-99

Servicezeiten:

derzeit nur nach Terminabsprache

Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr

Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr

Termine mit

- Bürgermeisterin Gabriele Flach können Sie im Vorzimmer unter Tel.: 06321 5899- 33 vereinbaren.

i Jugendbüro der Verbandsge- meinde Maikammer

Karin Beetz in Maikammer, Telefon: 06321 5899-24 oder 015114009274

Jugendtreff Maikammer, Hartmann- straße 88

Kindergruppe ab 8 Jahren, montags von 15.30 - 18.00 Uhr

Teenie-Treff ab 13 Jahren, mittwochs von 16.00 - 19.00 Uhr

Mädchengruppe ab 12 Jahren, mittwochs von 17.00 - 20.00 Uhr, nach Absprache Offener Treff ab 16 Jahren, donnerstags ab 17.00

i Schiedsamt der Verbandsge- meinde

Telefon: 06321 5899-11

E-Mail: schiedsmann@vg-maikammer.de i Notrufe

Polizei Tel.: 110 Feuerwehr Tel.: 112

Rettungsdienst, Notarztwagen Tel.: 112 Gift-Notruf Rheinland-Pfalz Tel.: 06131 19240

oder Wohngift-Tel.: 0800 7293600 (gebüh- renfrei)

i Polizeiinspektion Edenkoben Luitpoldstr. 65, 67480 Edenkoben, Tel.:

06323 955-0, Fax: 06323 955-222, Email:

piedenkoben@polizei.rlp.de i Wasserwerk und Kanalwerk

Wasserwerk

Der Bereitschaftsdienst des Verbandsge- meindewasserwerkes ist über die Telefon- nummer: 0175/5262613 zu erreichen (nur in Notfällen).

Kanalwerk

Der Bereitschaftsdienst der Kläranlage/

Kanalwerk ist über die Telefonnummer 0151 11633940 zu erreichen (nur in Not- fällen).

i Energie- und Stromversorgung Energieversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Edenkoben, Tel.: 06323 941310 Störungen im Stromnetz: Tel.: 0800 7977777

Gasversorgung - Störungsdienst

Pfalzgas, Tel.: 0800 1003448

Bereitschaftsdienst

i Ärztlicher Notfalldienst

i Ärztliche Notfalldienstzentrale Landau SÜW

Cornichonstr. 4, 76829 Landau, Tel.: 06341 19292 Öffnungszeiten: montags 19 Uhr bis diens- tags 7 Uhr, dienstags 19 Uhr bis mittwochs 7 Uhr, mittwochs 14 Uhr bis donnerstags 7 Uhr, donnerstags, 19 Uhr bis freitags 7 Uhr, freitags, 16 Uhr bis montags 7 Uhr;

an Feiertagen: Tag vor Feiertag, 18 Uhr bis nächster Werktag, 7 Uhr

i Ärztliche Notfalldienstzentrale Neustadt

Krankenhaus Hetzelstift, Stiftstraße 10, Tel.: 06321 19292

Öffnungszeiten: montags, dienstags, don- nerstags, 19 bis 7 Uhr, mittwochs, 14 bis 7 Uhr, freitags 16 Uhr bis montags, 7 Uhr i Kinderärztlicher Notfalldienst Ärztliche Notfalldienstzentrale Landau SÜW, Cornichonstr. 4, 76829 Landau, Tel.:

06341 19292 - an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen 9 bis 11 Uhr und vom 15.09. bis 15.06. 17 bis 19 Uhr.

i Zahnärztlicher Notfalldienst

18./19.09.2021

Dr. Paul Rau, In den Seewiesen 1a, 67480 Edenkoben, Tel. 06323/2893

Unter www.zahnarzt-notdienst.de können Patienten mit Zahnproblemen dort durch die Eingabe ihres Ortes oder der jeweili- gen Telefonvorwahl herausfinden, welcher Zahnarzt oder welche Zahnklinik in ihrer Nähe gerade Notdienst hat. Der Service steht kostenfrei zur Verfügung.

i Tierärztlicher Notfalldienst

Der tierärztliche Notfalldienst ist unter der Telefonnummer der niedergelassenen Tierärzte zu erfahren.

i Bereitschaftsdienst Apotheken

Fr. 17.09.2021

Hirsch-Apotheke ...Tel.: 06321/2600 Schütt 7, 67433 Neustadt

Beethoven-Apotheke ...Tel.: 06341/4474 Marktstr. 108, 76829 Landau

Sa. 18.09.2021

Stern-Apotheke ...Tel.: 06321/2367 Hauptstr. 82, 67433 Neustadt

Ring-Apotheke ... Tel.: 06341/86979 Rheinstr. 2, 76829 Landau

So. 19.09.2021

Kurpfalz-Apotheke ...Tel.: 06321/968503 Kurpfalzstr. 52, 67435 Neustadt

Bahnhof-Apotheke ... Tel.: 06341/87162 Ostbahnstr. 18, 76829 Landau

Mo. 20.09.2021

Rathaus-Apotheke T ...el.: 06321/7861 Rathausstr. 8, 67433 Neustadt

Apotheke im MED-ZEN . Tel.: 06341/14660 Max-Planck-Str. 1, 76829 Landau

Di. 21.09.2021

Franziskus-Apotheke ...Tel.: 06323/3503 Speyerer Str. 10, 67483 Edesheim

Sonnen-Apotheke ...Tel.: 06327/5454 Goethestr. 7, 67435 Neustadt

Schwanen-Apotheke ... Tel.: 06341/87001 Rathausplatz 12, 76829 Landau

Mi. 22.09.2021

Adler-Apotheke ...Tel.: 06321/2946 Hauptstr. 81, 67433 Neustadt

Do. 23.09.2021

Bavaria-Apotheke ... Tel.: 06321/13355 Robert-Stolz-Str. 33, 67433 Neustadt Adler-Apotheke ... Tel.: 06341/86654 Rathausplatz 2, 76829 Landau

Fr. 24.09.2021

Kurpfalz-Apotheke ...Tel.: 06321/968503 Kurpfalzstr. 52, 67435 Neustadt

Beethoven-Apotheke ...Tel.: 06341/4474 Marktstr. 108, 76829 Landau

Diese Daten sind tagesaktuell und unter- liegen einem ständigen Änderungsser- vice.

Internetseite: www.lak-rlp.de

Nach Wahl der Notdienstnummer und

direkter Eingabe der Postleitzahl Ihres

aktuellen Standortes über die Telefontas-

tatur, werden drei dienstbereite Apothe-

ken in der Umgebung des Standortes mit

vollständiger Adresse und Telefonnummer

angesagt und zweimal wiederholt. Wer

sich die Information über das Internet

besorgen möchte, kann die Daten auf der

Internetseite abrufen.

(3)

Bundestagswahl

am 26. September 2021

Bildnachweis: Artenauta - Fotolia

Die anstehende Bundestagswahl wird sowohl als sog. Urnenwahl als auch als Briefwahl stattfinden. Sie als Wählerin und Wähler haben somit die freie Wahl, ob Sie am Sonntag, den 26.09.2021 das Wahllokal aufsuchen möchten um dort zu wählen oder ob sie im Wege der Briefwahl teilnehmen.

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen bitten wir Sie, an der Bundestagswahl 2021 im Wege der Briefwahl teilzunehmen. Durch diese Kontaktvermeidung schützen Sie sich und andere vor Ansteckung!

Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:

1. schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung,

2. online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code 3. online, über die Homepage der Verbandsgemeinde www.vg-maikammer.de 4. per Fax oder

5. durch einfache Email an wahlamt@vg-maikammer.de

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsda- tum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Brief- wahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt oder über- bracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

Wir bitten von einer persönlichen Vorsprache beim Wahlamt möglichst abzusehen.

Nutzen Sie bitte die vielfältigen unter den Ziffern 1 – 5 aufgeführten Möglichkeiten (s. o.) für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen.

Verbandsgemeinde Maikammer

(4)

Stellenausschreibung

Die Verbandsgemeinde Maikammer sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Fachbereich Bür- gerservice eine

Fachbereichsleitung (m/w/d) in Vollzeit

Ihr Aufgabengebiet:

· Leitung des Fachbereiches Bürgerservice mit ca. 20 Mitarbei- tenden (einschl. Schulen)

· Zentrale Organisation des Dienstbetriebes

· Aufgaben im Bereich Straßenverkehrsbehörde, Sicherheit und Ordnung

· Jagd-, Brand- und Katastrophenschutzrecht

· Aufgaben der Gewerbe- und Handwerksordnung, sowie dem Gaststättengesetz

· Leitung des Melde und Standesamtes sowie der Sozial- und Asylangelegenheiten

· Steuerung der Kinder-, Jugend –, Schulträger- und Senioren- arbeit

· rechtliche Grundsatzangelegenheiten des Fachbereiches Ihr Anforderungsprofil

- Berechtigung zum Dritten Einstiegsamt in der Fachrichtung innere Verwaltung (Studium als Dipl.-Verwaltungswirt bzw.

Bachelor of Arts – Public Management) oder Verwaltungs- fachwirt/in (II. Angestelltenlehrgang)

- souveräner Umgang mit Führungskräften, Mitarbeitenden, politischen Vertretern und Bürger*innen

- Ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit

- Selbständiges, eigenverantwortliches und strukturiertes Arbeiten

- Durchsetzungsvermögen, Argumentationsgeschick und hohes Maß an Belastbarkeit

Wir bieten

- Ein interessantes Betätigungsfeld in einem engagierten Team in stimmigem Arbeitsumfeld

- Selbstständige Arbeitsweise

- Gleitende Arbeitszeit und gute Fortbildungsmöglichkeiten - Besoldung nach der Besoldungsgruppe A12 LBesG bzw. nach

dem TVöD

Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei sonst glei- cher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksich- tigt.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an Alexandra Hünerfauth -Per- sonalamt-, Tel.: 06321/5899-11.

Ihre schriftlichen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis spätestens 30.09.2021 an die Verbandsge- meinde Maikammer, -Personalabteilung-, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer.

2. Sitzung des Ausschusses für soziales Miteinander

Die 2. Sitzung des Ausschusses für soziales Miteinander findet am Donnerstag, dem 23. September 2021, 16:00 Uhr, in der Schul- turnhalle, Hauptstraße 14, 67489 Kirrweiler statt.

Tagesordnung:

a) Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde

2. Aktuelles aus der Verbandsgemeinde Maikammer 3. Vorstellung der Unterstützungs- und Beratungsangebote 4. Verschiedenes/Informationen

gez. Gabriele Flach, Bürgermeisterin

Amtlicher Teil Verbandsgemeinde

Maikammer

Öffnungzeiten der Grünabfallannahme- stelle in Kirrweiler

Öffnungszeiten von März bis Oktober:

montags 15.00 bis 18.00 Uhr mittwochs 16.00 bis 18.00 Uhr samstags 13.00 bis 17.00 Uhr

Wir bitten, den Anweisungen des eingesetzten Personals Folge zu leisten und die Sicherheitsabstände aufgrund der Infektions- gefahr unbedingt einzuhalten.

Für alle Anlieferer und für das Betriebspersonal besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes.

Schützen Sie sich und andere, indem Sie eine Maske tragen.

Text: Verbandsgemeinde Maikammer

Stellenausschreibung

Die Verbandsgemeinde Maikammer sucht ab April 2022

eine Mitarbeiterin (m/w/d) im Freibad als Servicekraft für den Kassendienst und die Reinigung des Freibades (Saisonbeschäftigte)

Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentli- chen Dienst (TVöD).

Die Beschäftigung erfolgt in den Monaten April bis September in Teilzeit mit ca. 20 Wochenstunden, und ist zunächst auf zwei Jahre befristet.

Die Arbeitszeiten richten sich nach dem individuellen Dienst- plan, auch an Sonn- und Feiertagen.

Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31. Okto- ber 2021 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Personalabteilung, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer, schriftlich zu bewerben.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung berücksichtigt Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Personalamt, Frau Hünerfauth, Tel.: 06321/5899-11.

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 211 – Südpfalz

für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021

2. Sitzung des Kreiswahlausschusses am 30. September 2021 Gemäß § 5 Abs. 3 Bundeswahlordnung gebe ich bekannt, dass der Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 211 - Südpfalz

am Donnerstag, 30. September 2021 um 16:00 Uhr im Ratssaal der Stadt Landau, Rathaus, Marktstraße 50

in Landau in der Pfalz zu seiner 2. Sitzung zusammentritt.

Einziger Tagesordnungspunkt ist die Feststellung des Endergebnis- ses im Wahlkreis 211 - Südpfalz der Wahl zum 20. Deutschen Bun- destag am Sonntag, 26. September 2021.

Zu dieser Sitzung hat jedermann Zutritt.

Landau in der Pfalz, 13. September 2021 Thomas Hirsch Oberbürgermeister und Kreiswahlleiter

(5)

Germersheim. VG Bellheim.

VG Edenkoben. VG Lingenfeld.

VG Maikammer. VG Rülzheim.

AAuuff ddeem m W Weegg zzuurr LLEEAAD DEERR--RReeggiioonn

D

Daattuum m O Orrtt

22.. FFaacchhggrruuppppeennssiittzzuunngg

„„TToouurriissm muuss uunndd KKuullttuurr““ M Moonnttaagg,, 2277..99..22002211,, 1188 U Uhhrr

VVeerrbbaannddssggeem meeiinnddee-- vveerrw waallttuunngg EEddeennkkoobbeenn,, PPoossttssttrraaßßee 2233

22.. FFaacchhggrruuppppeennssiittzzuunngg

„„W Wiirrttsscchhaaft ft,, LLaanndd-- uunndd FFoorrsstt-- w

wiirrttsscchhaaft ft,, W Weeiinnbbaauu““

M Moonnttaagg,, 2277..99..22002211,, 2200 U Uhhrr

VVeerrbbaannddssggeem meeiinnddee-- vveerrw waallttuunngg EEddeennkkoobbeenn,, PPoossttssttrraaßßee 2233

22.. FFaacchhggrruuppppeennssiittzzuunngg

„„zzuukkuunnft ftssffäähhiiggee SSttääddttee,, D Döörrffeerr uunndd zzuukkuunnft ftssffäähhiiggee RReeggiioonn““

M

Miitt ttw woocchh,, 2299..0099..22002211,, 1188 U Uhhrr

VVeerrbbaannddssggeem meeiinnddee-- vveerrw waallttuunngg RRüüllzzhheeiim m,, AAm m D Deeuuttsscchhoorrddeennssppllaattzz 11 22.. FFaacchhggrruuppppeennssiittzzuunngg

„„KKlliim maasscchhuuttzz,, zzuukkuunnft ftssffäähhiiggee M

Moobbiilliittäätt,, N Naattuurrllaannddsscchhaaft ft““

M

Miitt ttw woocchh,, 2299..0099..22002211,, 2200 U Uhhrr

VVeerrbbaannddssggeem meeiinnddee-- vveerrw waallttuunngg RRüüllzzhheeiim m,, AAm m D Deeuuttsscchhoorrddeennssppllaattzz 11 Unsere erste Runde der Fachgruppen-Sitzungen zur Erstellung der

Entwicklungsstrategie für die Region „Vom Wein zum Rhein“ liegt hinter uns. Anfang August haben wir uns in Germersheim und Maikammer schwerpunktmäßig mit den Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken in den einzelnen Handlungsfeldern beschäftigt.

W

Wiiee ggeehhtt´´ss w weeiitteerr??

Ende September starten wir mit der „zweiten Runde“ der Fachgruppen:

Bei diesen Sitzungen geht es dann aufbauend auf die „erste Runde“ um Schwerpunkte, Ziele, Maßnahmen, Projekte und Ideen. Sie alle sind herzlich eingeladen, mitzumachen!

Bitte melden Sie sich aber wieder bis zum 2233.. SSeepptteem mbbeerr per E-Mail an

ttoobbiiaass..bbaauum mggaaeerrttnneerr @ @kkoobbrraa--oonnlliinnee..iinnffoo an, damit wie zielgerichtet pla-

nen und organisieren können!

(6)

Testen für alle – Testzentrum in der Ver- bandsgemeinde Maikammer (Bürger- haus Rassiga)

Die Durchführung von Schnell- und Selbsttests ist, neben dem Impfen, ein weiterer Baustein, um das Pandemiegeschehen in den kommenden Monaten positiv zu beeinflussen.

Bitte kommen Sie nur zum Testen, wenn sie keine Krankheits- symptome haben!

Wie sind die Öffnungszeiten?

Mittwoch: 16:30 - 18:00 Uhr Freitag: 16:30 - 18:00 Uhr Samstag: 10:30 - 12:00 Uhr

Letzte Testung 15 Minuten vor Schließung!

Die Tests sind kostenlos, eine Terminvereinbarung ist nicht erfor- derlich. Getestet werden auch Kinder und Jugendliche in Beglei- tung eines Erziehungsberechtigten.

Muss ich mich anmelden und was muss ich mitbringen?

Sie können sich vor der Testung online anmelden. Um die War- tezeiten für Sie und die weiteren Bürger so gering wie möglich zu halten, möchten wir Sie bitten, dass Sie unsere „Voranmel- dung“ auch rege nutzen. Die persönlichen Daten können weiter- hin auch vor Ort erfasst werden, hier dauert die Wartezeit dann etwas länger.

Seite zur Voranmeldung: https://testcenter-maikammer.de/

Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit. Minderjährige werden nur im Beisein ihrer Eltern getestet oder aber wenn sie eine Einverständniserklä- rung mit einer Ausweiskopie der Eltern mitbringen.

Das Ergebnis können Sie auch per E-Mail oder mittels QR-Code abrufen.

Weitere Informationen zum Testzentrum in Maikammer finden Sie auf unserer Homepage unter: https://vg-maikammer.de/

buergerservice/corona-schnelltestzentrum-buergerhaus-mai- kammer/

Weitere Testmöglichkeiten bieten an:

• Praxis Dr.med. Dieter Schneegans in St. Martin

• Ärztegemeinschaft in Maikammer

• Schnelltest-Station in Kirrweiler in der Praxis für Ernäh- rungstherapie

• Mobiles-Testen-Pfalz auf dem Parkdeck in Maikammer

• Testzentrum St. Martin (Kulturscheune) Text: Verbandsgemeinde Maikammer

Wichtiger Hinweis zu den Öffnungszeiten des Test- zentrums Bürgerhaus Maikammer

Das Testzentrum im Bürgerhaus Maikammer ist an folgenden Tagen geschlossen:

Freitag, 17.09.2021 Samstag, 18.09.2021

An diesen Tagen kann im Bürgerhaus Maikammer keine Testung erfolgen.

Wir bitten um Beachtung!

Textübermittlung fürs Amtsblatt

Die Textübermittlung fürs Amtsblatt erfolgt ausschließlich über das Online-Redaktions-System (CMSweb) des Wittich Verlages www.cms.wittich.de

Der Redaktionsschluss ist immer dienstags, 12:00 Uhr. Zu spät erfasste Artikel können erst in darauf folgenden Ausgabe veröf- fentlicht werden.

Ist in der laufenden Woche ein Feiertag, so wird der Redaktions- schluss in der Regel um einen Tag vorverlegt.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer Nachrichtenblatt-Redaktion

Personalausweise bzw. Reisepässe einge- troffen und im Bürgerbüro abholbereit

Die bis einschl. Freitag, den 13. August 2021 in der 32. Kalen- derwoche bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer beantragten Personalausweise bzw. Reisepässe sind eingetrof- fen.

Wichtiger Hinweis:

Diese können im Rathaus, im Bürgerbüro (Zimmer 9) abgeholt werden.

Für die Beantragung neuer Ausweis- bzw. Passdokumente ist jedoch eine vorherige Terminvereinbarung beim Bürgerbüro zwingend erforderlich. Kontaktdaten für Terminvereinbarung beim Team des Bürgerbüros:

- Sibylle Glaser - Claudia Lang - Julia Schwaderer

Tel. 06321-5899-27 bzw. 06321-5899-28 neue E-Mail: buergerbuero@vg-maikammer.de Wir bitten um entsprechende Beachtung.

Bitte vereinbaren Sie auch für andere Anliegen beim Einwoh- nermeldeamt einen Termin!

Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer -Fachbereich Bürgerservice- -Bürgerbüro-

Abschlussveranstaltung zum STADTRADELN 2021

Wie bei der Auftaktveranstaltung am 26.08.2021 bereits angekün- digt, wollen wir Radlerinnen und Radler, die besonders viel in die Pedale getreten haben, mit kleinen Preisen auszeichnen.

Im Namen von Bürgermeisterin Gabriele Flach sind Sie deshalb alle herzlich einladen zu einer kleinen Abschlussveranstaltung am Donnerstag, 30. September um 18.00 Uhr

vor dem Rathaus in Maikammer.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bei Petra Schwaab petra.schwaab@vg-maikammer.de, Tel. 06321 589933.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen – möglichst mit dem Fahrrad - und auf einen schönen Abschluss der Kampagne STADTRADELN 2021.

Text: Verbandsgemeinde Maikammer

Winzergold und Kräutergrün lässt nicht nur Frauen aufblüh`n

Im Rahmen der Frauengesundheitswochen Südpfalz: „Die Nächste Bitte“ findet in Maikammer oben genannte Veranstaltung statt.

am 25.9., von 14.00 bis 17.30 Uhr

Treffpunkt: Rathaus Maikammer, Immengartenstr. 24 Kosten: 24,50 €, vor Ort zu zahlen

Kommen sie mit zu einer gemütlichen Wanderung rund um Mai- kammer und in den mediterranen Garten auf der Suche nach lecke- ren und gesunden Wildkräutern. Sie erfahren Wissenswertes über die vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten. Anschließend werden die gesammelten Schätze in der Vinothek zu kleinen Delikatessen verarbeitet und zusammen mit 2 Maikammerer Weinen verkostet.

Anmeldung bei Karin Beetz: karin.beetz@vg-maikammer.de O151 14009274

Text: Karin Beetz

Testzentrum schließt zum 30. Septem- ber 2021

Aufgrund der deutlich zurückgegangenen Nachfragezahlen sowie der Tatsache, dass die Tests künftig gebührenpflichtig sind und die Ortsgemeinde Maikammer als Eigentümerin die Räum- lichkeiten im Bürgerhaus zunehmend für Veranstaltungen benö- tigt, wird das „Testen für alle“ mit Ende des Monats September auslaufen.

Text: Verbandsgemeinde

(7)

Herbstferienprogramm der Jugendpflege

vom 11. bis 15.10.

täglich von 8.30 bis ca. 16.00 Uhr für Kinder zwischen 8 und 12 Jahren Kosten: 60,-€ , Geschwister 40,- €

Das Ferienprogramm wird von der Jugendpflegerin Karin Beetz mit Unterstützung von Ehrenamtlichen durchgeführt.

Es dürfen nach momentanem Stand ca. 43 Kinder teilnehmen, eine teilweise Verpflegung, sowie teilweise Fahrten mit dem Reisebus sind möglich.

Geplant ist ein Ausflug in den Kurpfalzpark, eine Wanderung auf die Rietburg und ein Ausflug an die Burg Trifels.

Es ist allerdings möglich, dass sich das Programm, wie auch die Anzahl der Teilnehmer aufgrund neuer Corona Regelungen ändert. Die Anmeldung ist deshalb nur mit Vorbehalt möglich.

Nach der Anmeldung erhalten sie von mir ein ausführliches Programm, für den Teilnehmerbeitrag schicke ich eine Rech- nung.

Für Fragen können sie sich gerne an mich wenden.

Karin Beetz: 0151 14009274 Karin.beetz@vg-maikammer.de

Anmeldung

bitte in der Verbandsgemeinde abgeben,

gerne auch per Mail an karin.beetz@vg-maikammer.de

Absender:

...

Name, Vorname des / der Erziehungsberechtigten

...

Straße, Hausnummer

...

Postleitzahl, Wohnort

...

Telefonnummer

...

Handy-Nummer

...

E-Mail

Hiermit melde ich mein/e Kind/er

...

Geburtsdatum: _________________________, verbindlich für das Herbstferienprogramm an.

Besonderheiten bezüglich Gesundheit und Ernährung: ...

...

...

...

Ort, Datum Unterschrift des Erziehungsberechtigt

$

(8)

Beim Eintreffen der Einsatzkräfte waren keine Maßnahmen durch die Feuerwehr erforderlich.

Nach ca. 50 Minuten konnte der Einsatz beendet werden. Ausgerückt waren insgesamt 18 Feuerwehrkräfte mit zwei Löschfahrzeugen, dem Einsatzleitwagen und einem Mannschaftstransportfahrzeug.

Text: Feuerwehr VG Maikammer Medienteam

Natur und Umwelt

Erfolgreiche Premiere der KleiderTausch- Börse in Kirrweiler

Gedacht - geplant - erfolgreich gemacht. So könnte das Motto lauten, unter dem

die Idee einer K leiderTausch-

Börse in der Zukunftswerkstatt

entstand, von Barbara Brähler-

Dörr maßgeblich vorangetrieben

und im Team umgesetzt wurde.

Bei strahlendem Wetter fanden

sich am vergan- genen Samstag 12

angemeldete Interessierte mit ihren Schätzen aus Kleiderschrank, Schuhschrank und Schatullen in der Kulturscheune in Kirrweiler ein. Schon beim Aufbau war die Stimmung gut. Auf Tischen und Ständern wurden mit entsprechenden Abständen die zu tauschen- den Kleidungsstücke, Schuhe und Accessoires angeboten. Schnell wurden Kontakte geknüpft zwischen den Teilnehmenden, die aus der Umgebung bis nach Landau gekommen waren. Auch einige Passanten schauten sich interessiert um. Viele Stücke wechselten den Besitzer bzw. die Besitzerin und es gab strahlende Gesichter über die neuen „alten“ Schätze und über gewonnenen Platz im Kleiderschrank. Einige Stücke werden von nähbegabten Frauen ein neues Leben als Tasche oder Kinderkleidung bekommen.

Nach 4 Stunden samt Auf- und Abbau zog das Organisationsteam eine positive Bilanz dieser ersten Veranstaltung. Fortsetzung nicht ausgeschlossen.

Mit der KleiderTauschBörse wurde von engagierten Personen aus der Verbandsgemeinde ein Beitrag zu nachhaltigerem Konsum und somit auch zum Schutz von Ressourcen geleistet.

Text: Astrid Selbach Bild: Eva Ahrens

Aktion Südpfalz Biotope:

Ersatz für verlorenes Laichgewässer

Hoffnung für die Amphibien nach zwei Durstjahren am trocken- gelegten „Nickelsee“ - jetzt besteht sie wieder nach Abschluss der Baggerarbeit zur punktuellen Eintiefung.

Die Gemeinde Kirrweiler, mit ihrem Bürgermeister Rolf Metzger und Mitstreitern aktiv in der Aufwertung von kommunalen Biotopen, wollte dem traurigen Schicksal des auf behördliche Anordnung trockengelegten „Nickelsees“ in der Nähe der Autobahn begegnen.

Weil das 7.000 qm große und 3 m tiefe Rückhaltebecken über zig Jahre hinweg dauerhaft mit Grabenwasser befüllt wurde, wider- sprach dies dem eigentlichen Bestimmungszweck und wurde ver- boten, auch weil Naturschützer im Raum Neustadt das daraufhin fehlende Wasser im östlichen Saualimentgraben beklagten.

Wie man die Sache auch wendet, zuletzt nutzten quasi illegal 4 Paare der seltenen Zwergtaucher und die Bläßhühner, Teichhühner, Enten das künstlich unterhaltene Gewässer, auch die Flussuferläu- fer trieben sich hier herum, wo es von den Amphibien bis zu den Wasserinsekten allerhand Leben gab.

Die Aktion Südpfalz-Biotope der NVS NaturStiftung Südpfalz ver- sprach sich eine Lösung zumindest für die Amphibien mit der

Traubenernte- und Weinerzeugungsmel- dung und Meldung der Abgabe, Verwen- dung und Verwertung 2021

Letzter Abgabetermin: 15. Januar 2022

- aus eigenen Erzeugnissen -

Meldepflichtig sind alle Winzer und Traubenerzeuger, sofern sie nicht die gesamte Ernte an eine Winzergenossenschaft oder aner- kannte Erzeugergemeinschaft abliefern.

Winzergenossenschaften oder anerkannte Erzeugergemein- schaften müssen eine Traubenerntemeldung für die Erzeugnisse abgeben, die sie als Trauben oder Maische von vollabliefernden Mitgliedern übernehmen.

Ausnahme:

Falls alle Teilablieferer einer Erzeugergemeinschaft diese zur Abgabe einer Traubenerntemeldung für den abgelieferten Teil ermächtigt haben, wird der einzelne Teilablieferer von der Meldung der an die Genossenschaft oder Erzeugergemeinschaft abgeliefer- ten Erzeugnisse befreit.

- aus fremden Erzeugnissen -

Meldepflichtig sind natürliche und juristische Personen oder deren Vereinigungen, einschließlich Genossenschaftskellereien, die aus der Ernte des laufenden Wirtschaftsjahres von einem Weinbaube- trieb oder einem anderen Betrieb Weintrauben, Traubenmost, teil- weise gegorenen Traubenmost oder Jungwein übernehmen. Diese melden der zuständigen Stelle die Menge des hieraus erzeugten Traubenmostes, teilweise gegorenen Traubenmostes, Jungweines oder Weines, sowie die Mengen der unverändert abgegebenen Erzeugnisse.

In diesen Fällen ist auch das Lieferantenverzeichnis auszufüllen und abzugeben.

Die Meldevordrucke sind bei der zuständigen Gemeinde-, Ver- bandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie bei den weinbau- lichen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und als Download (www.lwk-rlp.de unter Weinbau/Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung) erhältlich. Wir empfehlen eine Online-Abgabe im Weininformationsportal (wip.lwk-rlp.de) Die Meldungen müssen bis zum 15. Januar 2022 eingegangen sein.

Reichen Sie bitte das Exemplar für den Meldepflichtigen zusammen mit den Durchschriften ein. Es verbleibt nach Bestätigung des Ein- gangs bei Ihnen und dient als Nachweis für die rechtzeitige Abgabe.

Falls die Meldungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet werden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Weingesetzes dar. Betriebe, die ihre Meldung nicht termingerecht abgeliefert haben, sind von Teilen der Stützungs- maßnahmen (Investitionsförderung) entsprechend der Verord- nung (EU) Nr. 1308/2013 und deren Durchführungsbestimmungen ausgeschlossen bzw. müssen mit Kürzungen bei den Zuschüssen rechnen.

Wir bitten Sie deshalb, die Meldeformulare sehr sorgfältig auszu- füllen und den Meldetermin zu beachten. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in den zuständigen Dienststellen gerne zur Verfügung.

Text: Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

Freiwillige Feuerwehr Verbandsgemeinde

Einsatz-Wochenrückblick

10.09.2021 Notfalltüröffnung in St. Martin.

Zu einer Notfalltüröffnung im Ortsgebiet von St. Martin wurden die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren Maikammer und St. Mar- tin am vergangenen Freitagabend gegen 21 Uhr gemeinsam mit dem Rettungsdienst und der Polizei alarmiert.

(9)

Hinterlassen Sie dort Ihre Rückrufnummer. Sie werden zurückgeru- fen! Ab sofort ist auch eine Anmeldung und Terminbuchung Online unter www.testzentrum.ernaehrungsberatung-nw.de möglich.

15-20 Minuten nach dem Test erhalten Sie eine schriftliche Bestäti- gung über das Ergebnis.

Praxis für Ernährungstherapie, Telefon 06321 9528507, Bordmühl- weg 23, 67489 Kirrweiler

Text: i-Punkt Kirrweiler

World Cleanup Day 2021

World Cleanup Day 2021 - der weltweite Aktionstag rückt eines der drängendsten Pro- bleme unserer Zeit in den Fokus, die Vermüllung unserer Umwelt durch achtlos wegge- worfenen Abfall. Jedes Jahr am dritten Samstag im September setzt die ganze Welt gemein- sam ein Zeichen für saubere Umwelt. Die Ortsgemeinde Kirrweiler beteiligt sich am World Cleanup Day - helfen Sie mit bei der Müllsammelaktion am 18.09.2021! Ob alleine, mit der Familie oder in Kleingruppen wir sammeln rund um Kirrweiler den „Dreck weg“.

Ab Mittwoch, 08. September 2021 können Sie, zu unseren Öff- nungszeiten, kostenlose Müllsäcke im i-Punkt, Gemeindebüro, Hauptstraße 7, 67489 Kirrweiler abholen.

Am Samstag, 18.09.2021 nach der Sammlung, bitte die Mülltüten in den Hof des i-Punkts bringen. Die Entsorgung übernimmt der Landkreis Südliche Weinstraße, dem diese Aktion sehr am Herzen liegt.

Die Welt räumt auf - Kirrweiler macht mit. Gemeinsam für eine sau- bere, gesunde und plaktikmüllfreie Zukunft. www. Kirrweiler.de Telefon 06321 5079.

Text: i-Punkt Kirrweiler

18. Sitzung

des Gemeinderates Kirrweiler

Die 18. Sitzung des Gemeinderates Kirrweiler findet am Mittwoch, dem 22. September 2021, 19:00 Uhr, im Saal im OG des Edelho- fes, Kirchstraße 18, 67489 Kirrweiler statt.

Tagesordnung A) Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde

2. Bebauungsplan „Am Holzweg - 1. BA“, 2. Änderung u. Erweite- rung

Abwägung der Stellungnahmen der förmlichen BeteiligungS- atzungsbeschluss

3. Kunstpfad Kirrweiler

4. Beschlussfassung über die 2. Satzung zur Änderung der Sat- zung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für Feld-, Weinbergs- und Waldwege der Ortsgemeinde Kirrweiler vom 16.11.2000 in der Fassung vom 11.09.2006

5. Beschaffung einer Teilmöblierung für die kath. Kindertages- stätte St. Elisabeth

6. Verschiedenes/Informationen B) Nicht öffentliche Sitzung 7. Auftragsvergaben

8. Verschiedenes/Informationen C) Öffentliche Sitzung

9. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nicht öffentlicher Sitzung gem. § 35 I 3 GemO

gez. Rolf Metzger, Ortsbürgermeister Anlage temporär angebotener Laichtümpel. Die Gemeinde Kirr-

weiler stimmte den Plänen zu, die auch wasserrechtlich geneh- migt werden mussten. Jetzt, nach drei Tagen Baggerarbeit mit etwa 1.000 cbm Aushub, können sich die bis zu 1 m eingetieften, neuen Becken mit Regenwasser füllen, das auch aus dem gesam- ten Gelände zulaufen soll. Auch entstehendes Hochwasser im Saualimentgraben wird an der Drossel bestimmungsgemäß in das Regenrückhaltebecken einfließen. Die planenden und betreuen- den Leute von der Aktion Südpfalz-Biotope freuen sich zusammen mit der finanzierenden Gemeinde über die gelungenen Arbeiten, die erfahrungsgemäß immer mit Unwägbarkeiten hinsichtlich Untergrund, Massen, Maschinen und Wetter behaftet sind.

Mit kurzen Weidegängen von Schafen und Ziegen soll der drohen- den Verbuschung begegnet werden.

Eine stattliche Erdkröte hat tatsächlich zwei Jahre inmitten des trockenen Weinberggeländes ausgeharrt. Nicht vergeblich. Die Zwergtaucher werden aber nie mehr ihre Triller und Balzkämpfe vortragen.

Text: Kurt von Nidda

Kirrweiler

Ortsbürgermeister: rolf metzger Sprechstunde: 1. Di. im Monat, 18 Uhr im Rathaus Telefon: 06321 5079,

E-Mail: ortsbuergermeister@kirrweiler.de Internet: www.kirrweiler.de

i-punkt Kirrweiler

Tourismus- und Gemeindebüro, Hauptstraße 7, 67489 Kirrweiler, Telefon 06321 5079, Email: i-punkt@kirrweiler.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Mi.: 10:00 - 12:00 Uhr

Do.: 15:30 - 17:30 Uhr

Fr.: 10:00 - 12:00 Uhr

Text: i-Punkt

Test für Alle! Gemeinsam gegen das Corona-Virus

Zur Vereinbarung eines Termins zur kostenlosen Schnelltestung rufen Sie einfach Mo-Fr zwischen 8 und 9 Uhr an. Die Termine kön- nen dann individuell vereinbart werden. Bei Anrufen außerhalb dieser Zeit werden Sie auf den Anrufbeantworter der Praxis weiter- geleitet.

(10)

Vandalismus Ortsgemeinde Kirrweiler

In der Gemarkung Ortsgemeinde Kirrweiler ist ein „Schmierfink“

unterwegs. Schilder, Laternen, Hundekotmülleimer, Plexiglasschei- ben, Ortseingang Schild und vieles mehr wurden beschriftet, ver- unstaltet und beschmutzt.

Die dafür entstanden Kosten gehen zu Lasten aller Bürger! Wir bit- ten um Mithilfe. Wer hat eine Beobachtung gemacht und kann uns Hinweise zu den Schmierereien geben? Bitte melden Sie sich bei:

Verbandsgemeinde Maikammer/Ordnungsamt 06321 5899 18, der Ortsgemeinde Kirrweiler 06321 5079 oder bei der Polizeiinspektion Edenkoben 06323 9550.

Sollte der Verursacher festgestellt werden, werden wir ein Ord- nungswidrigkeitsverfahren sowie eine Strafanzeige bei den zustän- digen Behörden einleiten.

Text: Ortsgemeinde Kirrweiler

Metzgerei Staub

Am Donnerstag, 26. September 2021 ist der rollende Metzger- wagen zum letztem Mal in Kirrweiler vorm i-Punkt anzutreffen. Die Fleischerei Markus Staub in Böbingen gibt zum Ende des Monats den rollenden Metzgerwagen auf. Wir danken Herrn Staub und seine Mitarbeiterinnen für Ihren jahrelangen Einsatz für Kirrwei- ler. Der Metzgerwagen ist in den letzten Jahren zu einem festen Bestandteil im Dorfleben Kirrweilers geworden. Die Bewohner Kirr- weilers werden den Metzgerwagen definitiv vermissen.

Text: i-Punkt Kirrweiler

Maikammer

Ortsbürgermeister: karl schäfer Sprechstunde:nach Vereinbarung Telefon: 06321 5899-33,

E-Mail: karl.schaefer@vg-maikammer.de Internet: www.maikammer.de

Büro für Tourismus Maikammer

Weinstraße Süd 40, 67487 Maikammer Tel. 06321 952768,

maikammer@maikammer-erlebnisland.de Öffnungszeiten:

Montag - Freitag von 09.30 bis 12.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr Samstag von 10.00 - 12.00 Uhr

Text: Büro für Tourismus

Vertiefende Untersuchung der Denkmal- zone „Ortskern Kirrweiler“ abgeschlossen

Der Ortskern von Kirrweiler ist als Denkmalzone gemäß rheinland- pfälzischem Denkmalschutzgesetz geschützt. Der Begriff Denkmal- zone beschreibt ein städtebaulich flächenhaft sich ausdehnendes Kulturdenkmal, das sich aus allen in der Zone befindlichen Gegen- ständen, wie z. B. Gebäuden, Bauelementen, Strukturen wie Stra- ßen, Wege, Parzellen und Grünflächen zusammensetzt. Auch der Ortsgrundriss, das Orts- und Straßenbild sowie die historische Bausubstanz prägen und bestimmen eine Denkmalzone. Da eine vertiefende Untersuchung der Denkmalzone in Kirrweiler bisher fehlte, wurde im Auftrag der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE), Direktion Landesdenkmalpflege, eine wissenschaftliche Nachqualifizierung der Denkmalzone durch Mitarbeiterinnen der Johannes Gutenberg-Universität Mainz durchgeführt.

Am 09.09.2021 überreichte die Bearbeiterin, die Kunsthistorikerin Lucy Liebe M. A., gemeinsam mit der Leiterin des Fachbereichs Inventarisation, Dr. Alexandra Fink, und der zuständigen Gebietsre- ferentin, Dr. Ulrike Weber (beide Direktion Landesdenkmalpflege in der GDKE), die Ergebnisse der Nachqualifizierung der Denkmalzone

„Ortskern Kirrweiler“ an Ortsbürgermeister Rolf Metzger und Chris- tine Dawson-Erasmy von dem örtlichen Tourismus- und Gemein- debüro (i-Punkt) sowie an Hermann Jacob und Jutta Schäffer als Vertreter*innen der Unteren Denkmalschutzbehörde des Land- kreises Südliche Weinstraße. Das Arbeitsergebnis der Nachqualifi- zierung ist eine Darstellung der Orts- und Baugeschichte und eine detaillierte Beschreibung der prägenden Bestandteile der Denk- malzone, in der nun auch bestimmende Alleinstellungsmerkmale des Ortes beschrieben und dargestellt werden: die historische Orts- struktur mit einer großflächig erhaltenen, dichten Bebauung des 16. bis 19. Jahrhunderts und die in geschlossenen Straßenzeilen in der regionaltypischen Bauweise des Winzer- oder Handwerker- hauses errichteten Haus- und Hofanlagen. Das Straßenbild prägen vorwiegend Putzbauten mit sandsteinernen Gewänden, rundbogi- gen Toreifahrten und Bauelementen wie Hauszeichen und Nischen- figuren. Das Kirchenareal mit katholischer Pfarrkirche, Kirchgarten und Pfarrhof sowie angrenzendem ehemaligen Rathaus besitzt als Funktionskern sowie historischer und städtebaulicher Ortsdomi- nante eine überaus wichtige Bedeutung für Kirrweiler.

Bauliche Veränderungen an den Gebäuden in der Denkmalzone, auch derjenigen, die nicht als Einzeldenkmäler ausgewiesen sind, waren und sind genehmigungspflichtig. Als Genehmigungs- behörde ist die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, hier die Untere Denkmalschutzbehörde zuständig. Bei der Beurteilung der gewünschten baulichen Veränderungen ist es in vielen Fällen nötig, auch die Landesdenkmalpflege aus Mainz hinzuzuziehen.

Die Untersuchungsergebnisse dienen den Fachbehörden als wis- senschaftliche Grundlage zur denkmalpflegerischen Bewertung möglicher Baumaßnahmen und Veränderungen an Fassaden, Ein- zelgebäuden und der Ortsstruktur. Aber auch die Eigentümer der Gebäude innerhalb der Denkmalzone können die Projektergeb- nisse, die auf der Website der Landesdenkmalpflege (GDKE) ver- öffentlicht werden, aus Interesse an der Orts- und Baugeschichte oder bei der Vorbereitung und Planung baulicher Maßnahmen nutzen. Der sachgerechte Umgang mit der historischen Substanz wird somit erleichtert und eine denkmalgerechte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde gefördert.

Text: Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE)

(11)

Botanische Führung

durch den mediterranen Garten

Der Mediterrane Garten liegt in Maikammer auf der Südseite des Rathauses der Verbandsgemeindeverwaltung. Seit Mai 1999 doku- mentiert der Garten einmal mehr die besondere Klimagunst der Region Südliche Weinstraße. Auf einer Fläche von 1.200 qm wett- eifern hier südliche Farben und Düfte um die Aufmerksamkeit aller Sinne. Über 500 verschiedene Pflanzenarten aus den unterschied- lichsten Regionen rund um das Mittelmeer gedeihen in dieser Gar- tenanlage. Darunter befinden sich natürlich auch die bekannten mediterranen Küchenkräuter und Gewürzpflanzen, wie Thymian, Rosmarin, Salbei, Lavendel oder der interessante Ätnaginster. Die klassischen Baumgewächse des Südens, wie die Zypresse, die Feige, die Pistazie oder der Ölbaum, aber auch eher unbekanntere Arten wie z.B. marokkanischer Ginster, die Libanoneiche oder die Lotuspflaume gestalten den Mediterranen Garten höchst abwechs- lungsreich. Daneben laden idyllische Sitzplätze und eine kleine Boule-Anlage zum Verweilen ein. Die Gartenanlage ist für Besucher jederzeit zugänglich.

Termin: Sonntag, 19.09.2021 Uhrzeit: 10.30 Uhr

Dauer: 1,5 Stunden

Treffpunkt: Rathaus, Immengartenstraße 24 Preis: € 5,00 pro Person

Eine Anmeldung ist erforderlich. Anmeldeschluss ist Freitag, 17.09.2021 um 16 Uhr.

Text: Büro für Tourismus Maikammer

Sankt Martin

Ortsbürgermeister: timo glaser

Sprechstunde:1. + 3. Montag im Monat, 18 - 19 Uhr in der „Alten Kellerei“, Tel.: 06323 9492855 o. 0151 14137412, E-Mail: timo.glaser@sankt-martin.de,

Internet: www.sankt-martin.de

Öffnungszeiten Tourist-Info St. Martin

Kellereistr. 1, 67487 St. Martin, Tel. 06323/5300, Email: tourismus@sankt-martin.de

Mo. - Fr.: 09 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr

Sa.: 10 - 12 Uhr

So.: 10 - 12 Uhr (Sept. und Okt.) Text: Tourist-Info

World CleanUp Day 2021 - 18. September 2021

St. Martin ist dabei !

Liebe Mademer,

am 18.September 2021 findet erneut ein „World CleanUp Day“ statt und St. Martin beteiligt sich gerne an dieser Aktion. Natürlich sind wir auf Eure Mithilfe angewiesen.

Lasst uns ein Zeichen für eine saubere, gesunde und möglichst Plastikfreie Umwelt setzen!

Am Veranstaltungstag steht ein Großraumbehälter auf dem Platz gegenüber der Tourist-Info. Im Vorfeld könnt ihr in der Tourist-Info auch große Müllsäcke zum sammeln abholen und anschließend neben der Großraumtonne abstellen. Am Veranstaltungstag liegen ebenfalls Müllsäcke an der Tonne parat.

Wir kümmern uns im Anschluss um Abtransport des gesammelten Abfalls.

Bereits im Vorfeld bedanken wir uns ganz herzlich für Eure Teil- nahme und Mithilfe.

Text: Ortsgemeinde St. Martin

World Cleanup Day

Ein Zeichen setzten für eine saubere Umwelt – Mai- kammer ist mit dabei!

Helfen Sie mit bei der Müllsammelaktion.

Familien, Vereine und Jede/r der sich einer sau- beren Umwelt verpflichtet fühlt wird aufgerufen, am Samstag den 18. September 2021 sich mit seinem persönlichen Einsatz für eine saubere Landschaft rund um Maikammer einzubringen. Kostenlose Müllsäcke können zu den üblichen Öffnungszeiten (auch Samstag von 10 – 12 Uhr) des Tou- rismusbüros in der Weinstraße Süd 40, abgeholt werden.

Bitte den gesammelten Abfall in der Nähe der Glascontainer auf dem Parkplatz am Ortsausgang Alsterweiler Richtung Kalmit abstellen. Der Müll wird nach dem Aktionstag zeitnah abgeholt.

Im Namen der Ortsgemeinde Maikammer bedanke ich mich im Vorfeld für Ihren Einsatz für eine saubere, müllfreie Landschaft.

Klaus Humm, Beigeordneter

Kunstpfad Maikammer in den Startlöchern

Arbeitsgruppentreffen und Vorauswahl Künstler

Bereits 2017 wurde mit der Konzepterstellung für den Kunstpfad in der Verbandsgemeinde Maikammer begonnen. Die Idee: Es soll ein begehbarer Kunstpfad mit Objekten der Environ- mental Art entstehen. Die Objekte sollen bevor- zugt aus Naturmaterialien und von namhaften Künstler:innen gefertigt werden. Dabei sollen nicht alle Objekte auf einmal gestellt werden, sondern der Weg soll sich über die Zeit ent- wickeln. Jahr für Jahr kommen neue Objekte dazu.

Der Weg soll nicht nur Kunst in den öffentlichen Raum bringen, sondern auch als Verbindungsachse zwischen den Gemeinden Kirrweiler, Maikammer und St. Martin fungieren. Die Ortsgemeinde Kirrweiler hat in 2021 mit dem Kunstpfad begonnen. Nun setzt Mai- kammer den Weg in 2022 fort und St Martin im Jahr 2023.

Dem Ortsgemeinderat Maikammer wurde das Konzept in seiner Sitzung am 13.7.2021 vorgestellt. Wie im Konzept von Anja Roth und Herbert Pauser vorgesehen, findet die Einbeziehung von bereits bestehenden oder geplanten Objekten (z. B. der Brunnen am Marktplatz von Prof. Gernot Rumpf) großen Anklang. Dies wird die Strecke insgesamt interessant und vielfältig machen. Für die neu zu gestaltenden Skulpturen-Objekte und Installationen will die Gemeinde Maikammer, die seit 2017 Mitglied in der interna- tionalen Vereinigung der lebenswerten Städte „cittaslow“ ist, die Philosophie dieser Vereinigung umsetzen. Das bedeutet für Mai- kammer, dass man die kulturelle Vielfalt, die Schönheit der Land- schaft und die regionale Identität auch in das Projekt „Kunstpfade“

implementieren möchte. Im Unterschied zu den für den Bereich Kirrweiler ausgewählten Künstler*innen, die sich im überregio- nalen oder internationalen Kunstmarkt bewegen, sollen für Mai- kammer regionale Künstler*innen eingeladen werden, die durch ihr künstlerisches Schaffen eine über die Region hinaus gehende anerkannte künstlerische Reputation erlangt haben. Darüber hinaus werden auch Künstler*innen mit direktem Bezug zur „Cit- taslow-Vereinigung“ (idealerweise renommierte Künstler aus einer

„Cittaslow“-Partnergemeinde/-region) angefragt. Für die Auswahl der Künstler:innen und Kunstwerke wurde eine Arbeitsgruppe mit Kunstinteressierten Bürger:innen gebildet. Bei den beiden stattge- fundenen Treffen der Arbeitsgruppe wurde eine Vorauswahl von Künstler:innen getroffen, die nun zu einem Ortstermin eingela- den sind, um das Projekt vorzustellen. Die Künstler:innen können dann entscheiden, ob sie Objektvorschläge einbringen, die von der Arbeitsgruppe gesichtet werden. Zwei der eingereichten Objekte sollen dann zur Umsetzung kommen.

Text: Büro für Tourismus Maikammer

(12)

„Wie die gesamte Pandemie uns als Gesellschaft vor nie gekannte Herausforderungen gestellt hat, so wurden auch wir als Kommunen mit völlig neuen Aufgaben betraut“, betonen die beiden Verwal- tungschefs. „Innerhalb kürzester Zeit haben wir gemeinsam eine komplette Einrichtung geplant und in Betrieb genommen – und das mit großem Erfolg. Ob in der Verwaltung, an der Anmeldung, in der Logistik, in der Apotheke, in den Impfkabinen, in der Aufklä- rung oder beim Sicherheits- oder Sanitätsdienst: Die zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier vor Ort – sei es haupt- oder ehrenamtlich – haben Großartiges geleistet und damit maßgeblich zur Bewältigung der Pandemie beigetragen“, machen Seefeldt und Hirsch deutlich.

Neben den 62 eingesetzten Ärztinnen und Ärzten waren 45 medi- zinische Fachangestellte, 11 Apothekerinnen und Apotheker, 12 pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten, Büro- und Leitungskräfte sowie Security- und Sanitätspersonal im Impf- zentrum beschäftigt. Insgesamt wurden 45 Personen eingestellt, welche die Aufgaben im Check-In/Check-Out übernommen haben.

Hinzu kommen 13 Personen im Bereich Verwaltung, die für Perso- nalplanung, Backoffice, Koordination und Haustechnik verantwort- lich zeichneten.

Ein paar spannende Zahlen im Überblick: Seit der Eröffnung des Impfzentrums, dem die rund 150.000 Einwohnerinnen und Ein- wohner aus Stadt und Kreis (ohne Verbandgemeinde Maikammer) zugeordnet sind, wurden in der Landeseinrichtung in der Albert- Einstein-Straße bisher 100.021 Impfungen verabreicht, davon 52.494 Erst- und 47.527 Zweitimpfungen. Insgesamt macht das mehr als 15.800 Vials, also Fläschchen mit Impfstoff, die in der haus- internen Apotheke aufgezogen wurden. In den drei Impfstraßen wurden im Durchschnitt rund 66 Personen pro Betriebsstunde und etwa 700 Personen am Tag geimpft; am betriebsstärksten Tag der Einrichtung Ende April erhielten knapp 1.800 Menschen innerhalb von 12 Stunden ihren „Piks“.

Bisher 3.900 Stunden wurden in ehrenamtlicher Arbeit in den Bereichen Logistik, Personal und vom ärztlichen Fachberater Peter Wollny geleistet sowie 3.300 Stunden Sanitätsdienst.

Die Impfquoten in der Stadt Landau und im Landkreis Südliche Weinstraße steigen weiter kontinuierlich an – das geht aus dem aktuellen Monitoring des Landes hervor. Demnach sind in Landau 75,11 Prozent der Erwachsenen über 12 Jahre erst- und 72,50 Pro- zent bereits zweitgeimpft; in SÜW haben 68,81 Prozent der Erwach- senen bereits ihren ersten und 66,79 Prozent ihren zweiten „Piks“

erhalten. Zudem geht aus dem aktuellen Impfquoten-Monitoring hervor, dass bislang rund 469 Jugendliche zwischen 12 und 17 Jah- ren in Landau erstgeimpft und 196 zweitgeimpft sind. In SÜW sind es 1.203 Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren mit Erstimpfung, 575 haben bereits die zweite Dosis erhalten.

Seefeldt und Hirsch bedauern die Schließung der Landeseinrich- tung: „Mit Blick auf das Spätjahr und etwaige Unwägbarkeiten halten wir es für bedenklich, den Betrieb der Einrichtung zu früh einzustellen. Sollte das Impfzentrum trotz unklarer Lage – beispiels- weise durch Delta und andere Virusvarianten oder die mögliche Notwendigkeit eines früheren ‚Auffrischens‘ der Impfungen auch bei weiteren Bevölkerungsgruppen – geschlossen und dann doch wieder gebraucht werden, können zurückgebaute Strukturen nicht ohne Weiteres reaktiviert werden“, betonen die Verwaltungschefs.

Übrigens: 98,68% der Impflinge waren sehr oder eher zufrieden mit dem Impfzentrum Landau/SÜW. Das hat die Auswertung eines Feedback-Bogens ergeben, den rund 3.000 Personen ausgefüllt haben. „Das zeigt noch einmal deutlich, dass wir wirklich stolz auf

‚unsere‘ Einrichtung und die Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein können“, betonen Seefeldt und Hirsch.

Text: gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße

16. Sitzung des Gemeinderates St. Martin

Die 16. Sitzung des Gemeinderates St. Martin findet am Montag, dem 20. September 2021, 19:30 Uhr, in der Turnhalle St. Martin, Im Dörnel, 67487 St. Martin statt.

Tagesordnung:

A) Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde

2. Beschlussfassung über die 2. Satzung zur Änderung der Sat- zung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für Feld-, Weinbergs- und Waldwege der Ortsgemeinde Sankt Martin vom 13.10.2000 in der Fassung vom 11.10.2006 3. 4. Änderung des Flächennutzungsplans

Teilbereich „An der Großwiese“ in Maikammer

Zustimmung der Ortsgemeinden gemäß § 67 Abs. 2 GemO 4. 6. Änderung des Flächennutzungsplan

Teilbereich 2 „Parkanlage Stöckelfeld“

Änderungsbereich

5. Parkraum- und Verkehrsleitsystem

- Information über die nächsten Maßnahmen - Vorschläge der eingerichteten Arbeitsgruppe 6. Finanzzwischenbericht zum 01.07.2021 7. Verschiedenes/Informationen

B) Nicht öffentliche Sitzung 8. Vertragsangelegenheiten 9. Verschiedenes/Informationen C) Öffentliche Sitzung

10. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nicht öffentlicher Sitzung gem. § 35 I 3 GemO

Timo Glaser, Ortsbürgermeistergez.

Mitteilungen anderer Behörden

Stellenausschreibung

Bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße ist zum nächstmög- lichen Zeitpunkt die im Folgenden aufgeführte Stelle zu besetzen:

Sachbearbeiter (m/w/d) im Bereich Ausländerrecht

Entgeltgruppe 9a TVöD | Voraussetzung ist die erfolgreich abge- schlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) oder die erfolgreich abgelegte Angestelltenprüfung I.

Bewerbungsschluss ist der 26. September 2021.

Bitte beachten Sie die detaillierten Einstellungsvoraussetzungen und weitere Informationen auf unserer Homepage unter der Rubrik

> Aktuelles > Stellenangebote.

Text: Kreisverwaltung SÜW

Goodbye Impfzentrum LD/SÜW: Lan- deseinrichtung schließt zum Ende des Monats – Mehr als 100.000 verabreichte Impfungen – Überwältigende Mehrheit der Impflinge zufrieden mit der Einrich- tung

Seit etwas mehr als sechs Monaten, ganz genau seit dem 23. Feb- ruar, ist es in Betrieb: Das Impfzentrum Landau/Südliche Wein- straße. Nach rund 1.500 Betriebsstunden und mehr als 100.000 verabreichten Impfungen heißt es jetzt Abschied nehmen. Wie vom Land Rheinland-Pfalz beschlossen, wird auch die Landeseinrich- tung im Landauer Gewerbepark am Messegelände zum Ende des Monats ihre Tore schließen. Landrat Dietmar Seefeldt und Oberbür- germeister Thomas Hirsch zogen jetzt gemeinsam mit den beiden Impfkoordinatoren Bastian Dietrich und Stefan Krauch bei einem Vor-Ort-Termin Bilanz und dankten den Mitwirkenden für deren besonderes Engagement in den vergangenen Monaten.

(13)

Welt-Alzheimertag am 21. September 2021

Das Forum Demenz Landkreis Südliche Weinstraße – Stadt Landau informiert

Zum Welt-Alzheimer Tag am Dienstag, 21. September, sind welt- weit Veranstaltungen und Aktivitäten rund um das Thema Demenz geplant. Wie das Forum Demenz Kreis Südliche Weinstraße-Stadt Landau jetzt informiert, beteiligt sich auch das Landes-Netz-Werk Demenz Rheinland-Pfalz mit einer zweistündigen Online-Veran- staltung zum Thema Demenz und Digitalisierung. Vorgesehen sind ab 10 Uhr Vorträge von Landes-Sozialminister Alexander Schweit- zer sowie der beiden Gesundheitsexperten Dr. Winfried Teschauer von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft Bayern und Michael Cir- kel vom Institut Arbeit und Technik in Gelsenkirchen.

Die Veranstaltung des Forums ist Teil des Welt-Alzheimertages, der seit 1994 jährlich am 21. September stattfindet. Weltweit wer- den Veranstaltungen und Aktivitäten angeboten, die die Situation demenzkranker Menschen und ihrer Familien näherbringen sollen.

Auch in diesem Jahr soll es zahlreiche Online-Angebote geben, die über verschiedenste Aspekte der Erkrankung und ihre Auswirkun- gen informieren.

Informationen zu diesem und weiteren Angeboten sind auf der Homepage des Forums Demenz Landkreis Südliche Weinstraße - Stadt Landau (www.forumdemenz.de) unter „Termine“ nachzu- lesen. Dort sind ebenfalls Informationen über das Krankheitsbild, Beratungsmöglichkeiten sowie ein Überblick über Hilfs- und Unter- stützungsangebote zu finden.

Text: gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße

Innenministerium sucht Kooperations- vereine „Für ein buntes Miteinander“

Foto: MdI, K.Schäfer Die Leitstelle Kriminalprävention im Ministerium des Innern und für Sport unterstützt in Kooperation mit den regionalen Sportbün- den und dem Landessportbund Sportvereine dabei, das Thema Respekt und Toleranz im Sport zu fördern. Mit der Aktion „Für ein buntes Miteinander. Gegen Rassismus und Diskriminierung im Sport“ soll ein Beitrag dazu geleistet werden, Hass und Hetze im Sport zu bekämpfen. Sie richtet sich explizit gegen Rassismus und (rechts)extremistische Tendenzen im Sport und verurteilt darüber hinaus auch jegliche Form der Diskriminierung wie beispielsweise Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit, Sexismus und Homophobie.

Die Kampagne ist ein Baustein des Themenschwerpunkts der Lan- desregierung „Miteinander Gut Leben - Rheinland-Pfalz gegen Hass und Hetze“.

Bereits im ersten Kooperationszeitraum, der am 1. Mai 2020 star- tete, wurden die Inhalte der Kampagne von 15 beteiligten Koope- rationsvereinen in die Fläche getragen. Ziel der Kooperation ist es, das Engagement der Vereine für ein buntes Miteinander und die klare Positionierung gegen Rassismus und Diskriminierung im Sport zu fördern.

Die hierfür erforderlichen Ressourcen, wie die Vermittlung von Referent*innen, Textbausteine für Websites oder Stadionzeitun- gen sowie Werbemittel werden von der Leitstelle Kriminalpräven- tion kostenfrei zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus zahlt das Ministerium des Innern und für Sport den Kooperationsvereinen zur Umsetzung der Kampagne einen Betrag von bis zu 3.000 Euro.

Beteiligte Vereine können mit der Unterzeichnung des Kooperati- onsvertrages den Titel „Verein für ein buntes Miteinander.

Aktives Ehrenamt: Zeitschenker für das Seniorentelefon im Landkreis SÜW ge- sucht – Landrat ruft zur Teilnahme auf

Sie können gut zuhören und möchten Seniorinnen und Senioren im Landkreis Südliche Weinstraße etwas von Ihrer Zeit schenken?

Dann bietet das Netzwerk „Gut Leben im Alter“ eine neue Her- ausforderung für Sie! Kreisbürgerinnen und Kreisbürger haben jetzt nämlich die Möglichkeit, sich beim Netzwerk „Gut Leben im Alter“ einzubringen. Gesucht werden Personen, die ab Dezember bei telefonischen Gesprächsangeboten für Seniorinnen und Seni- oren mitwirken. Egal ob einmal im Monat, für eine Stunde oder mehrmals wöchentlich – jedes Engagement ist willkommen. Eine Informationsveranstaltung für alle Interessierten findet am 24.

September 2021 von 9 bis 11:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Birkweiler (Sportplatzstraße 8) statt. Landrat Dietmar Seefeldt ruft interessierte Bürgerinnen und Bürger auf, sich beim Telefonservice für Seniorinnen und Senioren im Landkreis zu engagieren: „Den Seniorinnen und Senioren soll die Möglichkeit geboten werden, kostenlose Gesprächsangebote wahrzunehmen oder auf Wunsch zu örtlichen Angeboten beraten und vermittelt zu werden. Oft hilft es schon, wenn da jemand ist, mit dem man reden kann oder der einfach nur zuhört. Dieses Engagement kann eine wertvolle Unter- stützung für Seniorinnen und Senioren sein“, so Seefeldt, der in die- sem Zug dem gesamten Netzwerk für sein Engagement dankt.

Gesteuert wird das Netzwerk von der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße. Die Anrufe erfolgen über eine offiziell eingerichtete Servicenummer. So hat der Schutz der Anruferdaten Priorität.

Eigene Kosten fallen für die Anrufer nicht an. Auch eine optimale Vorbereitung für das Ehrenamt nimmt einen hohen Stellenwert ein:

Vor Beginn der Tätigkeit werden in einer Basisschulung alle wichti- gen Inhalte vermittelt. Regelmäßige Schulungen sowie eine feste Ansprechperson sind ebenfalls im Konzept verankert.

Der Service ist nicht als Notfallangebot zur Krisenintervention gedacht. Sollte während des Gesprächs der Bedarf an professio- neller Hilfe festgestellt werden, kann an notwendige Stellen wei- tergeleitet werden. Aufgrund der anhaltenden Pandemiesituation ist eine Anmeldung unter 06341 – 940 653 oder Melike.Steiner@

suedliche-weinstrasse.de bis Montag, den 20. September 2021 erforderlich. Ansprechperson der Kreisverwaltung für das Netzwerk

„Gut Leben im Alter“ ist Kathrin Keller. Sie steht bei Fragen unter der Telefonnummer 06341 - 940 654 oder oder per E-Mail an Kathrin.

keller@suedliche-weinstrasse.de zur Verfügung.

Eine finanzielle Förderung des Vorhabens erfolgt durch das GKV- Bündnis für Gesundheit im Rahmen kommunaler Förderung ziel- gruppenspezifischer Interventionen.

Text: Kreisverwaltung SÜW

Einstieg und Rückkehr in den Beruf

Telefonaktion der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt am 22. September 2021

Viele Frauen und Männer haben Ihre Berufstätigkeit wegen Kinder- erziehung oder Pflege eines Familienangehörigen unterbrochen und planen den beruflichen Wiedereinstieg. Damit die Rückkehr ins Berufsleben gelingt, sind eine gute Vorbereitung und eine strategi- sche Herangehensweise das A und O.

Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agen- tur für Arbeit Landau und der dazugehörigen Jobcenter, beraten rund um die Themen Wiedereinstieg, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten.

Am 22. September 2021 stehen sie telefonisch in der Zeit von 9 bis 12 Uhr für Fragen und Beratung zur Verfügung.

Die Beraterinnen sind unter folgenden Telefonnummern erreichbar:

Sandra Welsch, Arbeitsagentur Landau: 06341/958-660

Sabine Stamm und Christina Decker, Jobcenter Südliche Wein- straße: 06341/958-850 Alexandra Braun-König, Jobcenter Deutsche Weinstraße: 06321/932-332

Diana Palfi, Jobcenter Landkreis Germersheim: 07274/7011-444 Text: Agentur für Arbeit Landau

(14)

Land regelt Auswirkungen einer SARS- CoV-2-Infektion auf Kindertagesstätten- und Schulbetrieb neu

Das Land Rheinland-Pfalz hat zum 5. September eine neue Rechts- grundlage erlassen, die die Auswirkungen einer SARS-CoV-2-In- fektion in Kindertagesstätten regelt. Die Regelungen greifen bis einschließlich 12. September. Ab 13. September stehen Neurege- lungen ins Haus, die für Schülerinnen und Schüler sowie Einrichtun- gen für Kindertagesstätten greifen.

Die derzeit gültige Absonderungsverordnung des Landes Rhein- land-Pfalz sieht vor, dass beim Auftreten einer SARS-CoV-2 in Kin- dertagesstätten und Einrichtungen der Kindertagespflege für die betreuten Kinder sowie für Kinder innerhalb der Gruppe oder Ein- richtung, in der die Infektion aufgetreten ist, keine Absonderungs- pflicht mehr besteht, sondern stattdessen eine einmalige Testpflicht vor dem Wiederbetreten der Einrichtung mittels PCR-Test. Das gilt auch für deren pädagogischen Fachkräfte und sonstige Betreu- ungspersonen, nicht jedoch für geimpfte Personen und genesene Personen. Für den Betrieb bedeutet das ein Betretungsverbot für Kinder, die kein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können.

Ab 13. September gilt in Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kindertagespflege grundsätzlich die gleiche Regelung wie der- zeit. Einzige Änderung: Für die übrigen Kinder der Gruppe sowie deren pädagogischen Fachkräfte und sonstige Betreuungsperso- nen besteht eine Absonderungspflicht bis zum Erhalt des negati- ven PCR-Testergebnisses. Die Absonderungspflicht gilt nicht für geimpfte Personen und genesene Personen.

Für Schülerinnen und Schüler greift ab 13. September ebenfalls eine Neuregelung. Dann besteht beim Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Schulen für die Schülerinnen und Schüler innerhalb der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe, in der die Infektion aufgetreten ist, sowie deren Lehrkräfte oder weiteres pädagogisches Personal keine Absonderungspflicht, sondern statt- dessen für den Zeitraum von fünf aufeinanderfolgenden Schulta- gen eine tägliche Testpflicht mittels Selbsttest sowie die Pflicht, eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Stan- dards zu tragen. Die tägliche Testpflicht gilt nicht für geimpfte und genesene Personen und greift an dem auf die Feststellung des posi- tiven Testergebnisses folgenden Schultag. Die Maskenpflicht tritt unverzüglich ein und gilt für den Zeitraum der täglichen Testpflicht, auch wenn diese zeitlich erst nach der Maskenpflicht eintritt. Test- und Maskenpflicht entfallen, sofern ein negativer PoC-Antigentest durch geschultes Personal in einer Testeinrichtung oder ein nega- tiver PCR-Test das positive Ergebnis des Selbsttests des jeweiligen Primärfalles widerlegen.

Alle Rechtsgrundlagen des Landes Rheinland-Pfalz sind zu finden unter https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/. Dort sind auch die Landesverordnungen zur Absonderung bei Verdacht einer SARS-CoV-2-Infektion abrufbar.

Text: Kreisverwaltung SÜW Gegen Rassismus und Diskriminierung im Sport“ für ihre Öffentlich-

keitsarbeit nutzen und zusätzlich für Trikots oder andere Vereinsbe- kleidung, die mit dem Logo der Kampagne bedruckt werden, bis zu 1.000 Euro erhalten.

„Sport steht für Fairness, Respekt und Toleranz. Er bringt Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Nationalität zusam- men und kann damit helfen, Vorurteile abzubauen und Toleranz zu lernen“, so Innen- und Sportminister Roger Lewentz. Er könne dar- über hinaus einen bedeutenden Beitrag für die Integration leisten.

Dies könne jedoch nur gelingen, wenn der Sport frei von Vorbehal- ten und Vorurteilen sei.

Die Ausschreibung sowie ausführliche Informationen zu den Koope- rationsverträgen finden interessierte Vereine auf der Internetseite der Leitstelle Kriminalprävention unter www.buntesmiteinander.

rlp.de. Stichtag für Einsendungen mit einem aussagekräftigen Motivationsschreiben an das Postfach kriminalpraevention@mdi.

polizei.rlp.de ist der 31. Oktober 2021.

Aus allen Bewerbungen werden 15 Sportvereine für den Kooperati- onszeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 ausgewählt.

Text: Mdi Rlp

Umstrukturierungsprogramm 2021 / 2022 für Rebflächen

Antragsverfahren Teil 1 für die Antragstellung auf Ge- währung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2022

Beim Antragsverfahren Teil 1 für die Antragstellung auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Reb- flächen ab dem Pflanzjahr 2022 müssen alle Flächen, auch die Flä- chen in Flurbereinigungsverfahren, beantragt werden, wenn sie im Herbst 2021 oder im Frühjahr 2022 gerodet werden sollen und eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist. Die Antragstel- lung ist von 1. bis 30. September 2021 bei der zuständigen Kreisver- waltung möglich. Die Rodebescheide aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Diese Flächen müssen erneut beantragt werden. Auch derzeit unbe- stockte Flächen sind zu melden, für die eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten Umwandlung bzw. Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist. Unbestockte Flächen, die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und einen positi- ven Rodebescheid erhalten haben, müssen nicht erneut beantragt werden. Im Januar des geplanten Pflanzjahres (2022) erfolgt die Antragstellung Teil 2. Dies entspricht der Verfahrensweise der Vor- jahre. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden. Ein „Nachmelden“

nach dem 30. September 2021 ist nicht möglich.

Es wird empfohlen, den Antrag über das WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz wip.lwk-rlp.de EDV-technisch unterstützt auszufüllen. Sollte noch kein Zugang für das WIP vorhanden sein, dann ist über die Funktion „Neuregis- trierung“ ein Antrag auszufüllen und an die angegebene Nummer zu faxen. Die Zugangsdaten erhalten Sie danach innerhalb 2 bis 3 Arbeitstagen per Post zugestellt. Die Antragsformulare und das Merkblatt können über www.suedliche-weinstrasse.de -Umstruktu- rierung von Rebflächen-, heruntergeladen werden. Da der Kunden- verkehr bei der Kreisverwaltung SÜW weiterhin eingeschränkt ist, können und müssen die Dokumente bzw. Unterlagen nicht persön- lich abgegeben werden. Sie können per Fax, auf dem Postweg oder durch Einwurf in den Briefkasten übermittelt werden.

Weitere Informationen und Auskünfte erteilt Herr Schultz unter der Tel.: 06341/940 371 oder per E-Mail an Thorsten.Schultz@suedliche- weinstrasse.de.

Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragstel- ler einen Bescheid, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichti- gung, dass gerodet werden kann, erfolgt Anfang Dezember durch die zuständige Kreisverwaltung.

Text: Kreisverwaltung SÜW

Hinweis: Corona-Krise

Für den Fall, dass Ihr Mitteilungsblatt wegen des Corona-Virus´

nicht oder nur eingeschränkt hergestellt oder verteilt werden kann, haben wir alle Inhalte online freigeschaltet.

Das Team der LINUS WITTICH Medien KG

Nutzen Sie die Möglichkeit unter: ol.wittich.de

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Schülerinnen und Schüler der zweiten bis zehnten Klassen an Grund-, Förder- und weiterführenden Schulen, denen bereits ein MAXX-Ticket bewilligt wurde, müssen künftig keinen

Endet die Frist von 3 Monaten an einem Sonn- oder Feiertag oder an einem Sonn- abend, so ist der Antrag auch dann noch rechtzeitig gestellt, wenn er am folgenden Werktag bei

Mit den Arbeiten an der Umstellungsmaßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Prüfung der Angaben durch die katasterführende Stelle abgeschlossen ist und die

• Sozialhilfebescheide oder Bestätigung über den Leistungszeitraum seit dem 1.1.201 9 durch das jeweilige Sozialamt und Kontoauszug von der letzten Zahlung des

Konnte über einem Zeitraum von sechs Monaten der Betrag von 200 Euro nicht erreicht werden, kann auch hierzu eine Beihilfe gewährt

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau nimmt ab sofort bis zum 15.02.2021 Anträge auf Zulassung als Träger des Freiwilligen

Ebenso ausgeschlos- sen sind Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte die Schlussfolgerung rechtferti- gen, dass Verbindungen zu kriminellen Organisationen oder

Im Rahmen der Veranstaltung wird Grundwissen zur Antragstellung zum Landesprogramm KOMM AN NRW für das Förderjahr 2022 vermittelt.. Themen der