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u u Land- u nd Forstwi rtsch att, Fischerei Reihe Fachserie 3 r995 Betriebssysteme und Standardbetriebseinkommen Statistisches Bundesamt

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(1)

Land- u nd Forstwi rtsch att, Fischerei

Fachserie 3

Reihe 2.1 .4

Betriebssysteme und Standardbetriebseinkommen

r995

Statistisches Bundesamt

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f;§ Weitere lnformationen zu dieser Veröffentlichung können direkt beim Statistischen Bundesamt, Zweigstelle Berlin, erfragt werden: Gruppe lX A, Telefon: 030 23 24 / 65 10 oder Fax:

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Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden lnformationen: Statistisches Bundesamt

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70 71 / 93 53 50 Telefax:

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70 71 / 3 36 53 Erscheinungsfolge: zweijährlich

Erschienen im September 1997 Preis: DM 23,90

Bestellnummer: 20302

1

4-95900

@ Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 1997

Alle Rechte vorbehalten. Es ist insbesondere nicht gestattet, ohne ausdrückliche Genehmigung des Statisti- schen Bundesamtes diese Veröffentlichung oder Teile daraus für gewerbliche Zwecke zu übersetzen, zu ver- vielfältigen, auf Mikrofilm/-fiche zu verfilmen oder in elektronische Systeme einzuspeichern.

Recyclingpapier aus 100 % Altpapier.

I

a

(3)

lnhalt

Vorbemerkung

Seite

5

Textteil

Hinweise zur Methodik

t Allgemeines...

BeEleb als Erhebungs- und Darstellungselnheit Allgemeines

Erhebungs- und Darstellungsbereich Betriebsort

Erläuterungen zum Ver-dahren der Betsiebsklasslfizierung

2

2.1

2.2 2.3

3 3.1

3.2 3.3

Verfahren ...

6

6

7 7

Hinweise zu den Berechnungsgrundlagen und zu methodischen Anderungen Liteaturhinweise ...

4 Vervendete Begrlffe und Def,nltlonen Er!äuterungen zu den Tabellen Allgemeines

Anmerkungen zu den einzelnen Tabellen

.

Betslebsformen ln den Betrlebsberelchen Landwlrtschaft, Gartenbau und Forstwlrtschaft 1991 und 1995 Nach Größenklassen der landwirtschaftlich genutzten Fläche

Nach Größenklassen des Standardbetriebseinkommens

Grundtabelle zur sozialökonomlschen Gllederung der Iandwlrtschaftllchen BeElebe, deren lnhaber natürllche

5

5.1

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13 7 10 13

15 16 17 18

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8.2 8.3

6 Vergleich mlt Ergebnlssen früherer landwlrtschaftllcher Betrlebserhebungen

7 EG-Agrarstrukturerhebungl99S

Hinrflelse zur Veröffentllchung der Ergebnlsse Aubereitung

Veröffentlichungen durch das Statistische Bundesamt (SIBA)

...

Veröffentlichungen durch die Statistischen Landesämter (StLA)

..

Tabellenteil

Vor jeder Tabellenübercchrifr sind 44gj Nummem angegeben, deren erste die laufende Nummer der Tabelle in dieser Veröffentlichung ist; die

arrteite,

in eckigen Klammem stehende Nummer, ist die Tabellennummer des bundeseinheitlichen Tabellenprogramms der Agrarberichterstaft ung.

,l [101] Betslebssysteme In den Betslebsberelchen Landwlrtschaft, Gartenbau und Forstwirtschaft nach der Größe

der Betsiebe und der Höhe des StandardbeElebselnkommens 1995

...

40

2 t2011 Grundtabelle zur sozlalökonomlschen Gllederung der landwlrGchaftllchen Betslebe und der

Forstbetslebe 1995 ...

106

Anhang

Vergleichstabellen für das frühere Bundesgebiet zur Agrarberichterctattung 1991

170

172

stBA,

FS 3, R

2.1.4,

1995

-J-

1 1.1 1.2

2

Perconen slnd, 1991 und 1995 ... 174

(4)

Gebietsstand

Die Angaben für das frühere Bundesgeblet beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand bis zum 3. 10. 1990; sie schließen Berlin-West ein.

Die Angaben für die neuen Länder und Berlln-Ost beziehen sich auf die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thtiringen sowie Berlin-Ost.

Die Angaben für Deutschland beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand seit dem 3. 10. 1990.

Für kleinräumigere Gliederungen (Bundesländer, Regierungsbezirke, Kreise) gilt der Gebietsstand vom 31.12.1994.

Zeichenerklärung

0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts nichts vorhanden

Zahlenwert unbekannt oder geheimzuhalten

Abkürzungen

AB ABI Agrarberichterstattung Amtsblatt (der Europäischen Gemeinschaften)

Agrarstatistikgesetz Brlrgerliches Gesetzbuch Bundesgesetzblatt

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

= Dezitonne

= Europäische Gemeinschaften

= Europäische \Mrtschaftsgemeinschaft

= Gärtnerische Nutzfläche

= Hektar

HPR LF LG LZ MWSt RB SDB StBA StBE StDB StLA WF

Hauptproduktionsrichtung

Landwirtschaft lich genutzte Fläche Lebendgewicht

Landwirtschaft szählung Mehrwertsteuer Regierungsbezirk

Standarddeckungsbeitrag (EG) Statistisches Bundesamt Standardbetriebseinkommen Standarddeckungsbeitrag Statistische Landesämter Waldfläche

AgrStatG BGB BGBI.

BML dt EG GN EWG ha

Rundungsdifferenzen

lm allgemeinen sind die Ergebnisse ohne R{Icksicht auf die Endsumme auf- bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Summierung von Einzelwerten in der Endsumme geringfügige Abweichungen ergeben.

stBA

FS 3, R

2.1.4,

1995

4

(5)

Vorbemerkung

ln der Bundesrepublik findet seit 1975 jedes zweite Jahr eine Erhebung über die Struktur land- und forstwirtschaftlicher Betriebe unter der Bezeichnung ,Agrarberichterstattung' statt. Mit dem Erhebungs- und Darstellungsprogramm der Agrarberichterstattungen werden die Anforderungen der ebenfalls im zweijährigen Turnus vorgeschriebenen Agrar-Strukturerhebungen der Europäischen Gemeinschaften/Europäischen Union erfüllt. Als ,kleine Landwirtschaftszählungen" ergänzen die zweijährigen Agrarberichterstattun§en die in etwa zehnjährigen Abständen stattfindenden Landwirtschaftszählungen. ln Jahren mit einer Landwirtschaftszählung (1979, 1991) sind Agrarberichterstattungen integrierter Bestandteil der vom Erhebungs- und Darstellungsprogramm umfangreicheren Landwirtschaft

szäh

lungen.

Ziel der o.a. Erhebungen ist die Bereitstellung aktueller betriebsbezogener Daten über Erzeugungspotentiale und

-

strukturen wie Bodenflächen und Viehbestände aber auch über die sozialökonomischen Verhältnisse land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, über die Eigentums- und Pachtverhältnisse, den Einsatz von Arbeitskräften und Maschinen sowie über deren Veränderungen im zeitlichen Verlauf. Die Ergebnisse spiegeln den strukturellen und sozialen Anpassungsprozeß der Landwirtschaft an veränderte Bedingungen der nationalen und gemeinsamen Agrarpolitik wider und ermöglichen eine Abschätzung künftiger Entwicklungen. Sie sind deshalb eine unentbehrliche Grundlage für sachgerechte agrarpolitische Entscheidungen auf nationaler und supranationaler Ebene.

Agrarberichterstattungen und Landwirtschaftszählungen verzichten weitgehend auf eigene Erhebungen. Die einzelbetrieblichen Daten werden aus den zu unterschiedlichen Terminen stattfindenden Erhebungen über Bodennutzung, Viehbestände und Arbeitskräfte zusammengeführt. Lediglich die Merkmale tiber sozialökonomische Verhältnisse, Eigentums- und Pachtverhältnisse, Buchführung, Anfall und Aufbringung von Wirtschaflsdüngern tierischer Herkunft, Maschinen u.a. werden als ,Ergänzungsprogramm' der Agrarberichterstattung in Verbindung mit der Arbeitskräfteerhebung einzelbetrieblich festgestellt.

Die Merkmale über Viehbestände (Viehzählung) und das Merkmal Landwirtschaftlich genutzte Fläche (Bodennutzungshaupterhebung, Teil l) werden allgemein, die zu den Arbeitskräften repräsentativ erhoben. Merkmale über die Buchführung und über die sozialökonomischen Verhältnisse des Betriebes werden in zweijährigem Wechsel allgemein und repräsentativ, die zu den Eigentums- und Pachtverhältnissen, zu den außerbetrieblichen Eniverbs- und Unterhaltsquellen sowie zum Anfall und zur Aufbringung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft nur repräsentativ, die zu den landwirtschaftlichen Maschinen nur alle vier Jahre repräsentativ erhoben.l)

Die zweijährige Agrarberichterstattung wird im Wechsel als allgemeine und repräsentative Erhebung durchgeführt. Für die repräsentative Agrarberichterstattung werden ca. 100 000 nach mathematisch-statistischen Verfahren ausgewählte landwirtschaftliche Betriebe befragt. ln Jahren repräsentativer Agrarberichterstattungen macht die Berücksichtigung

des Zufallsfehlers der Stichprobe eine Zusammenfassung von Erhebungsmerkmalen oder den Verzicht von Ergebnissen erforderlich. Dadurch ergeben sich Unterschiede in der Darstellung allgemeiner und repräsentativer Erhebungsergebnisse. Forstwirtschaftliche Betriebe werden nur in allgemeinen Agrarberichterstattungen festgestellt.

Die Ergebnisse der Agrarberichterstattung werden vom Statistischen Bundesamt, Zweigstelle Berlin, in der Fach- serie 3 (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei), Reihe 2.1.2 bis 2.1.10, veröffentlicht. lm vorliegenden Bericht werden Ergebnisse des totalen Erhebungsteils der allqemein erhobenen Agrarberichterstattung 1995 veröffentlicht. Sie haben

die Betriebssysteme und Standardbetriebseinkommen der landwirtschaftlichen Betriebe zum Gegenstand. Die Veröffentlichung wurde von der Referatsleiterin Frau Walsemann in der Gruppe Land- und Forstwirtschaft, Fischerei des Leitenden Regierungsdirektors Griepenkerl bearbeitet.

stBA,

FS 3, R

2.1.4,

1995

-5-

1) s. Übersicht auf Seite 180 im Anhang

(6)

Hinweise zur Methodik

I Allgemeines

Das Agrarstatistikgesetz schreibt die Agrarberichterstattung (AB) im zweijährigen Turnus vor. Sie umfaßt ein

- Grundprogramm mit Merkmalen der Einzelerhebungen

. Bodennutzungshaupterhebung

' Viehzählung im Dezember des Vorjahres

. Arbeitskräfteerhebung in der Landwirtschaft

- Ergänzungsprogramm sowie ein

- Zusatzprogramm, das bei Bedarf erhoben wird und eine Rechtsverordnung voraussetzt.

Die ermittelten Daten werden über eine für jeden einzelnen Betrieb vergebene Betriebsnummer in den Statistischen Landesämtern zusammengeführt und im Betriebszusam- menhang dargestellt.

Die AB besteht aus einem repräsentativen und einem allge- meinen Erhebungsteil.

Oer repräsentative Erhebungsteil der AB wird im zweijähri- gen Abstand durchgeführt (2.8. 1987, 1989, 1991, 1993 usw.). Mit ihm werden ausgewählte landwirtschaftliche Betriebe (.Stichprobenbetriebe') befragt bzw. deren Daten

aus der Bodennutzungshaupterhebung und den Vieh- zählungen übernommen. Erhoben bzw. übernommen werden sämtliche Merkmale des Grundprogramms (Bodennutzungshaupterhebung, Viehzählung, Arbeits- kräfteerhebung), des Ergänzungsprogramms (Eigentums-

und Pachtverhältnisse, Enrerbs- und Unterhaltsquellen, Buchführung, sozialökonomische Verhältnisse, Anfall tierischer Exkremente)1) sowie des Zusatzprogramms

gemäß Rechtsverordnung bzw. im Rahmen einer

Landwirtschaftszählung (LZ) im erweiterten Umfang.

Zusätzlich werden in jedem vierten Jahr (2.B. 1987, 1991, 1995 usw.) auch alle übrigen landwirtschaftlichen Betriebe

und alle Forstbetriebe in die Erhebung einbezogen

(Totalerhebung). ln diesen Jahren setzen sich die Ergeb- nisse der AB aus denen des repräsentativen und des all- gemeinen Erhebungsteils zusammen. Der allgemeine Er- hebungsteil besteht aus Merkmalen des Grundprogramms (Bodennutzungshaupterhebung, Viehzählung;2) und des Ergänzungsprogramms (sozialökonomische Verhältnisse, Buchführung). Alle ribrigen Merkmale des Ergänzungspro- gramms werden auch in Jahren mit allgemeiner Agrarbe- richterstattung in Verbindung mit der repräsentativen Ar- beitskräfteerhebung repräsentativ erhoben.

F{lr die AB 1995 gelten folgende Rechtsgrundlagen Gesetz über die Agrarstatistiken (Agrarstatistikgesetz - Agrstatc) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1992 (BGBI. I S. 1632), zuletzt geän- dert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 2. August 1994 (BGBI. rS.2018),

Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundes- statistikgesetz - BStatG) vom 22. Januar 19E7 (BGBI.

I S. 462, 565), geändert durch Artikel 6, Abs. 36 des Gesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBI. I S. 2378), Verordnung (EWG) Nr. 571188 vom 29. Februar 1988 (ABl. der EG Nr. L 56), zuletzt geändert durch Ent- scheidung 941677lEG der Kommission vom 6. Oktober 1994 (ABl. der EG Nr. L 269/38).

Nach § 26 des Agrarstatistikgesetzes sind die landwirt- schaftlichen Betriebe unter Zugrundelegung der,Betriebs- systematik für die Landwirtschaft" hinsichtlich ihrer wirt- schaftlichen Ausrichtung und Betriebsgröße zu klassifi-

zieren.

lm vorliegenden Bericht werden die Totalergebnisse über die Betriebssysteme und Standardbetriebseinkommen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe veröffentlicht. Die Ergebnisse basieren auf den einzelbetrieblichen Angaben

der Betriebe aus der Bodennutzungshaupterhebung vom Mai 1995 und aus der Viehzählung vom Dezember 1994.

Weitere methodische Erläuterungen enthält ein in Vorberei- tung zur AB/LZ 1991 in der Zeitschrift "Wirtschaft und Stati- stik', Heft 12l1989 erschienener Aufsatz zum Thema .Pro- gramm und Organisation agrarstatistischer Erhebungen nach Verkilndung des Agrarstatistikgesetzes'.

Betrieb als Erhebungs- und Darstellungseinheit

2.1 Allgemeines

Bei der AB wird jede technisch-wirtschaftliche Einheit als Betrieb angesehen, die die im Abschnitt 2.2 ,Erhebungs- und Darstellungsbereich' genannten Flächen bzw. Erzeu- gungseinheiten erreicht oder überschreitet und die sonsti- gen im Abschnitt 4 ,Venrendete Begriffe und Definitionen"

aufgeführten Kriterien aufweist.3) 2

1) Die Merkmale über Eigentums- und Pachtverhältnisse und über den Anfall tierischer Exkremente wurden nur 1991 total erfragt.

2) ln Jahren einer Landwirtschaftszählung (LZ) werden auch die Arbeitskräfte (Grundprogramm) und Merkmale riber die Eigentums- und Pachtverhältnisse (Ergänzungsprogramm) in landwirtschaftlichen Betrieben und in Forstbetrieben erhoben.

3) Zum Erhebungsbereich zählen bei Totalerhebungen außerdem Betriebe mit weniger als einem Hektar LF (0,1 - 0,99 ha) und ohne Mindestgröße an natürlichen Erzeugungseinheiten, aber mit einer Waldfläche (WF) von einem bis 9,90 Hektar.

stBAs FS 3, R

2.1.4,

1995

-6-

(7)

2.2 Erhebungs-undDarstellungsbereich

Zum Erhebungs- und Darstellungsbereich der totalen Erhe- bung der AB gehören sowohl landwirtschaftliche als auch forstwirtschaftliche Betriebe in der Abgrenzung nach der Hauptproduktionsrichtung (HPR), und zwar

1. Landwirtschaftliche Betriebe

a) mit einer LF von mindestens einem Hektar oder

b) mit weniger als einem Hektar LF, aber mit natürlichen Erzeugungseinheiten, die mindestens dem durch-

schnittlichen Wert einer jährlichen Markterzeugung von einem Hektar LF entsprechen.

2. Forstbetriebe mit einer Waldfläche (WF) von mindestens einem Hektar.

Dem durchschnittlichen Wert einer jährlichen Markterzeu- gung von einem Hektar LF entsprechen:

- jeweils acht Rinder oder Schweine oder

- fünfzig Schafe oder

- jeweils zweihundert Legehennen oder Junghennen

oder Schlacht-, Masthähne, -hühner und sonstige Hähne oder Gänse, Enten und Truthühner oder

- jeweils dreißig Ar Rebfläche oder Obstfläche, auch so- weit sie nicht im Ertrag stehen, oder Hopfen oder Tabak oder Baumschulen oder Gemüseanbau im Freiland oder

- zehn Ar Blumen- und Zierpflanzenanbau im Freiland oder

- jeweils ein Ar Anbau für Enrerbszwecke unter Glas von Gemrise oder Blumen und Zierpflanzen oder

- ein Ar Anbau von Heil- und Gewilrzpflanzen für Er- werbszwecke.

Betriebe mit weniger als einem Hektar LF wurden in die AB einbezogen, wenn bei mindestens einem der in Frage kom- menden Merkmale die angegebene Mindestgröße der Erzeugungseinheiten erreicht oder {iberschritten wurde.

2.3 Betriebsort

Die Erhebung aller Angaben erfolgt nach dem O r t des Betriebssitzes, nicht nach der Belegenheit der vom Betrieb selbst bewirtschafteten Flächen. Betriebssitz ist die Gemeinde, in der sich die wichtigsten Wrtschafts- gebäude des Betriebes befinden. Dies gilt auch für Be- triebe, deren Flächen teils im lnland, teils im Ausland liegen sowie für das auf diesen Flächen befindliche Vieh.

Demzufolge sind im Ausland liegende Flächen und das darauf weidende Vieh von Betrieben mit Betriebssitz im lnland in den Ergebnissen enthalten; Flächen und Vieh im lnland von Betrieben mit Betriebssitz im Ausland dagegen nicht.

ln der AB werden jene Tiere nachgewiesen, die sich am Stichtag in den Ställen und auf den Flächen des Betriebes

stBA,

FS 3, R

2.1.4,

1995

befinden, unabhängig davon, ob sie Eigentum des

Betriebsinhabers sind oder nicht. ln Pension weggegebene eigene Tiere gehen somit in die Ergebnisse des Pensions- betriebes ein. Zugepachtete Flächen und zur Bewirtschaf-

tung unentgeltlich erhaltenes Land sowie Dienstland, aufgeteilte Allmende und dergleichen Flächen werden demjenigen Betrieb zugerechnet, der sie bewirtschaftet (selbstbewirtschaftete Fläche). Entsprechend werden verpachtete Flächen eines Betriebes nicht bei ihm, sondern beim zupachtenden Betrieb erfaßt und nachgewiesen.

Erläuterungen zum Verfahren der Betriebsklass if izieru

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3.1 Verfahren

Ziel der Betriebsklassifizierung ist es, die Betriebe nach

ihrer wirtschaftlichen Ausrichtung und Größe zu kenn-

zeichnen und zu gruppieren. Sie sttltzt sich auf:

a) einzelbetriebliche Angaben über Art und Umfang der Bodennutzung sowie riber Größe der Viehbestände und deren Struktur,

b) Standarddeckungsbeiträge,

c) Einstufungen der Kreise in fünf Leistungsklassen der Betriebsaveige,

d) Funktionen für die festen Spezial- und Gemein- kosten,

e) sonstige Erträge je ha LF und je ha WF

Bei der Klassifizierung werden die bei der Bodennutzungs- haupterhebung und der Viehzählung in physischen Größen (Flächen in Hektar, Anzahl Tiere) gewonnenen einzel- betrieblichen Angaben {lber die pflanzlichen und tierischen Produktionsgrundlagen mit frucht- und viehartenspezi-

fischen S t a n d a rd d e c k u n g s b e i t rä g e

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(SIDB, Definition siehe S. 14) bewertet. Diese werden für

ftinf Klassen der wirtschaftlichen Ertragsfähigkeit be- rechnet, um die unterschiedlichen natrirlichen und wirt- schaftlichen Produktions-, Bezugs- und Absatzbedingun- gen des Betriebsstandortes berücksichtigen zu können.

Anhand der zu 14 Betriebszweigen zusammengefaßten Merkmalsgruppen werden alle 445 Landkreise und kreisfreien Städte (einschl. Stadtstaaten) des Bundes- gebietes in je eine von fünf Leistungsklassen eingestuft.

Übersicht 1, S. I f. zeigt die in die Betriebsklassifizierung einbezogenen Merkmale der Bodennutzung und Viehhal- tung sowie ihre Zuordnung zu den Betriebszweigen.

Die Ermittlung der Leistungsklassen in den Kreisen strltzt sich für die Betriebszweige Sommer-, Wntergetreide, öl- früchte, Kartoffeln, Zuckerrüben und Milchkühe auf die regionalen Unterschiede in der durchschnittlichen Höhe der Hektarerträge und Milchleistungen (siehe übersicht 5,

S.

251. Die Betriebszweige Rindermast, Schweine und 3

7

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Geflügel (Eier) werden in Anlehnung an die regional

differenziert zu erzielenden Erlöspreise eingestuft, und der Gliederung der Betriebszweige Feldgemüse' Rebland'

Obstanlagen, Gartenbau und Forst liegen die

durchschnittlichen regionsspezifisch ermittelten Standard- deckungsbeiträge zugrunde.

lm weiteren Rechengang der Betriebsklassifizierung wer- den - ausgehend von dem Kreis, in dem sich der jeweilige Sitz des Betriebes befindet - die betrieblichen Merkmalsan- gaben mit den merkmalsspezifischen Standarddeckungs- beiträgen derjenigen Leistungsklasse bewertet, in die der Kreis bei dem betreffenden Betriebszweig eingestuft wurde (siehe Übersichten 6, S. 26 und 9, S. 28 ff.). Die Ergeb- nisse dieser Berechnung werden für jeden Betrieb auf vier Aggregationsstufen zu Standarddeckungsbeiträgen der Produktionszweige, -richtungen und -bereiche und schließ- lich zum SIDB des Betriebes summiert (siehe Übersicht

1,

S. 8 f.). Der Standarddeckungsbeitrag des Betriebes bildet

die Bezugs- und Ausgangsgröße für die Ableitung des Betrlebssystems und für die Berechnung des Standard' betrlebselnkommena.

Das Betriebssystem kennzeichnet die wirt-

schaftliche Ausrichtung eines Betriebes (Definition siehe S. 14). Es wird ermittelt, indem jeder der Betriebe anhand des Verhältnisses der Standarddeckungsbeiträge, und zrvar sowohl einzelner Merkmalsgruppen (Produktionsbereich' - richtung, -zweig) zueinander als auch zum gesamten SIDB

des Betriebes einer der Gliederungen der

Betriebssystematik ftir die Landwirtschaft zugeordnet wird (siehe Übersicht 2, S. 11).

Das Standard betriebsei nkom men ist ein

Maßstab für die wirtschaftliche Betriebsgröße, d.h. filr die aus den vorhandenen pflanzlichen und tierischen Produk- tionsgrundlagen abgeleitete Einkommenskapazität des Be- triebes (Definition siehe S. 14). Es wird errechnet, indem vom SIDB des Betriebes die festen Spezial- und Gemein- kosten abgezogen werden. Diese werden mit Hilfe von Festkostenfunktionen ermittelt. Sie weisen einen mit stei- gender Höhe des betrieblichen Standarddeckungsbeitrags degressiven Funktionsverlauf auf und sind nach Betriebs- formen differenziert (siehe Übersichten 7 und I, S. 27).

ln den festen Spezial- und Gemeinkosten sind seit 1987

auch die Ansätze für sonstige Erträge, ftlr betriebs-

bezogene Beihilfen, für sonstige Aufrvendungen und für die Ausgleichszulage saldierend enthalten. Die Pauschale für die sonstigen Erträge berücksichtigt u.a. Einnahmen aus Jagd- und Fischereiverpachtung, aus Arbeiten für Dritte aus Vermietung von Maschinen und Gebäuden.

Die frir die Betriebsklassifizierung verwendeten monetären Rechenwerte (Standarddeckungsbeiträge, Festkosten- funktionen, sonstige Erträge) werden unter Verwendung von Statistiken und Buchführungsunterlagen über Preise, Erträge und Leistungen sowie rliber durchschnittliche ErlÖse und Kosten berechnet.

Dabei wird nicht auf betriebsspezifische, sondern auf standardisierte statistische Basisdaten zurückgegriffen, die

in repräsentativ ausgewählten Betrieben durchschnittlich ermittelt wurden. Aus diesen Grtlnden kann

- sich der am konkreten Einkommensbeitrag der einzelnen Betriebszweige gemessene tatsächliche Produktionsschwerpunkt von dem statistisch abge- leiteten Betriebssystem unterscheiden,

- das tatsächlich erzielte Betriebseinkommen der einzelnen Betriebe von dem statistisch berechneten Standardbetriebseinkommen mehr oder weniger stark abweichen.

Die Einzelheiten der methodischen Grundlagen des Klassifizierungsverfahrens - einschl. der von 1971 bis 1995 eingeführten Anderungen - wurden in den dazu heraus-

gegebenen Veröffentlichungen ausfährlich begründet und dargestellt (siehe Literaturhinweise S. 13).

3.2 Hlnwelse zu den Berechnungsgrundlagen und zu methodlschen Anderungen

Für die Beurteilung der Ergebnisse der Betriebsklassifizie' rung in diesem Bericht sind folgende zusätzliche Hinweise zu den Berechnungsgrundlagen und zu den methodischen Anderungen, die gegent)ber vorangegangenen Agrarbe- richterstattungen eingeftigt worden sind, von Bedeutung:

A. Erfaßte Merkmale

Das Merkmalsprogramm der Agrarberichterstattung'1995 entspricht dem der AB/LZ 1991 und ist in der Übersicht

1,

S. I f dargestellt. Die weiteren Beschreibungen erläutern die Anderungen des Merkmalsprogramms bis zur ABILZ 1991 soweit sie den in diesem Bericht verÖffentlichten Ergebnissen 0ber die Betriebsklassifizierung zugrunde liegen.

Seit der Bodennutzungshaupterhebung 1987 wurde das Merkmal .Speiseerbsen und -bohnen' durch .Futtererbsen' (Code 085) ersetzt. Ebenfalls seit 1987 werden die Merkmale ,Hartweizen (Durum)' (Code 072) und ,Triticale"

(Code 073) erhoben.

Der Merkmalsbereich ,stillgelegte Flächen'4) ist 1989 zu- sammen mit dem Merkmal .Körnersonnenblumen" (Code 114) neu in den Katalog der Bodennutzungshaupterhebung aufgenommen worden.

Seit 1991 wird das bisher für die Klassifizierung herange- zogene Merkmal "Spätkartoffeln' in Form von zwei Merk- malen ,Mittelfrühe und späte Kartoffeln' unterteilt in ,Speisekartoffeln zum Direktverzehr" (Code 094) und .ln- dustrie-, Futter- und Pflanzkartoffeln' (Code 092) erhoben.

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FS 3, R

2.1.4,

1995

4) Flächen, fär die nach nationalem oder EG-Recht eine Stillegungsprämie gezahlt wird.

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(11)

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1995

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(12)

B. Bewertung mlt Standarddeckungcbelträgen

Anderungen in der Bewertung der Merkmale mit Standard- deckungsbeiträgen können im Vergleich zu den vorange- gangenen Erhebungen der Übersicht 6, S. 26 entnommen werden.

Futtererbsen wurden ab 1987 mit dem Merkmal ,alle ande- ren Hr)lsenfrtichte' (Code 087) zusammengefaßt mit Stan- darddeckungsbeiträgen bewertet. Da seitdem der größte Anteil dieser Fläche auf Futtererbsen entfiel, werden bei

der Berechnung der Standarddeckungsbeiträge ftlr die

Position .alle anderen Hülsenfrüchte' hauptsächlich Fut- tererbsen zugrunde gelegt.

Für die ebenfalls seit der Bodennutzungshaupterhebung 19E7 erstmals erfaßten Merkmale Hartweizen und Triticale, denen bisher gemeinsam mit Sommerweizen bzw. Som- mermenggetreide Standarddeckungsbeiträge zugewiesen wurden, werden seit 1991 eigene SIDB berechnet.

Das bisherige Merkmal,Grrlndüngungspflanzen, Schwarz- brache' (Code 136) wurde inhaltlich geändert und neu als .Brache (einschließlich stillgelegter Flächen mit Beihilfe- regelung)' definiert. Es enthält seit 1989 alle stillgelegten Flächen, die nicht bereits unter anderen Merkmalen inner- halb der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) einbezo- gen sind und wird seit 1991 unter diesen Gesichtspunkten mit SIDB bewertet.

Körnersonnenblumen sind bei der Ermittlung der SIDB - wie bisher - in die Position ,alle anderen Handelsgewächse' einbezogen. Frir die neu bezeichnete Position .mittelfrühe und späte Kartoffeln" hat sich die Bewertung ebenfalls nicht geändert.

lm Bereich der Viehhaltung wurde der vorher ermittelte SIDB frlr,Jungrinder, 6 Monate bis unter 1 Jahi seit

1991

untergliedert in SIDB für männliche und weibliche Tiere; der

für ,Gänse, Enten, Truthühnei gemeinsam berechnete SIDB steht seit 1991 für die genannten Einzeltierarten zur Verftlgung.

C. Zuordnung der Merkmale zu den Betrlebszwelgen

Das aufgrund der strukturellen Entwicklungen neu definierte Merkmal .Brache (stillgelegte Flächen)' (Gode

136) wurde aufgrund der geänderten inhaltlichen Bedeutung dem Betriebszweig,\Mntergetreide' zugeordnet;

vorher gehörte es dem Betriebszweig ,Sommergetreide' an. Dadurch ändert sich die regional in Abhängigkeit von

der Leistungsklassenzuordnung vorzunehmende Be-

wertung dieser Flächen mit Standarddeckungsbei-

trägen. Da das Merkmal jedoch weiterhin dem

Produktionszweig .Extensivfrüchte' zugerechnet wird

5) Wirtschaftsjahr in der Landwirtschaft: 1. Juli bis 30. Juni.

6) Bei Milcherträgen Durchschnitt der Kalenderjahre 1990 bis 1994

(siehe Übersicht 1, S. 8 f.), ist die Vergleichbarkeit zu den Klassifizierungsergebnissen der Agrarberichterstattungen von 1983 und 1987 nur geringfrigig eingeschränkt.

Die Zuordnung der anderen seit 1991 neu getrennt mit

StDB bewerteten Merkmale hat sich gegenriber den vorangegangenen Erhebungen nicht verändert.

D. Bezugszelträume

Seit der Agrarberichterstaüung 1991 werden zur Betriebs- klassifizierung Standarddeckungsbeiträge und Funktionen frir die festen Spezial- und Gemeinkosten herangezogen, denen ein Bezugszeitraum von frlnf \Mrtschaftsjahren5) zugrunde liegt. Ftir die Agrarberichterstattungen 1983 bis 1989 wurde ein dreijähriger Bezugszeitraum verwendet und die Rechenwerte für die Agrarberichterstattungen 1975 bis 1981 sowie det LZ 1971 beruhen auf jeweils einem Wirt- schaftsjahr.

Die der AB 1995 zugrunde liegenden Standarddeckungs- beiträge wurden als arithmetisches Mittel der Rechenwerte aus den frinf lMrtschaftsjahren 1990/91 bis 1994/95 be- rechnet (siehe Übersicht 6, S. 26); die Festkostenfunk- tionen wurden aus dem arithmetischen Mittel der aus Er- gebnissen der Buchführungsstatistik berechneten Festko- stenwerte dieser fünf \Mrtschaftsjahre abgeleitet. Diese sind nach Größenklassen des Standarddeckungsbeitrages degressiv gestaffelt und auf jeweils 'l 000 DM Standard- deckungsbeitrag bezogen (siehe Übersichten 7 und 8,

S.

271. Bei der Agrarberichterstattung 1995 wurden - wie

bereits seit der AB 1985 - betriebliche Angaben des wäh- rend der Erhebung laufenden \Mrtschaftsjahres als letzte in den Durchschnitt der monetären Rechenwerte einbezogen, um eine frrihzeitigere Aufbereitung und Veröffentlichung der Ergebnisse der Betriebsklassifizierung zu ermöglichen.

E. Elnstufung der Krelse

Die Einstufung der Kreise in die Leistungsklassen der Be- triebszweige wurde - wie auch bisher zu den Totalerhebun- gen neu vorgenommen. Der bei der AB 1995 venrendeten Kreiseinstufung liegen die Anbauflächen im Mai 1995, die Viehbestände im Dezember|994 sowie Erträge je ha bzw.

je Milchkuh, Erlöspreise und Standarddeckungsbeiträge zu- grunde, die als Durchschnitt der lMrtschaftsjahre 1990/91 bis 1994/956) berechnet wurden. Die neuen Bundesländer sind inzwischen voll in dieses Berechnungsverfahren inte- griert, so daß ab der AB 1995 die Verteilung der Lei-

stungsklassen tiber alle Kreise wieder der prozentualen Verteilung der Kreise bis zur AB 1989 entspricht (siehe Übersicht 9, S. 28 ff.).

stBA,

FS 3, R 2. I .4, 1995

-12-

(13)

F. Feste Spezla!- und Gemelnkosten

Die festen Spezial- und Gemeinkosten abzliglich nicht be- triebszweiggebundener Erträge und betriebsbezogener Stützungsmaßnahmen werden betriebsform- und betriebs- größenspezifisch ermittelt. Sie enthalten feste oder

,sprungfixe' Kosten, die einem Betriebszweig direkt zuge- ordnet werden können oder auf den ganzen Betrieb einwir- ken. Ftir die Berechnung der festen Spezial- und Gemein- kosten wurden in der Agrarberichterstattung 1995 die in Übersicht 7, S. 27 dargestellten Funktionen herangezogen, die sich auf den Durchschnitt der lMrtschaftsjahre 1990/91 bis 1994/95 beziehen.

Weitere Hinweise und Unterlagen zur Klassifizierung der landwirtschaftlichen Betriebe 1995 und zur Ableitung

- der Bruttoleistungen und variablen Spezialkosten für

die Berechnung der Standarddeckungsbeiträge der einzelnen Frucht- und Vieharten

sowie

- der festen Spezialkosten und Gemeinkosten

können der Veröffentlichung des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) entnommen werden.

3.3 Literaturhlnweise

Deselaers, N.: Neue Betriebssystematik frlr die

Landwirtschaft in Berichte über Landwirtschaft Bd. 49 (1971), Heft 3/4, S. 313 - 337.

Haßkamp, H.: Programm und Organisation agrarstatisti- scher Erhebungen nach Verkrindigung des Agrarsta- tistikgesetzes, in Wrtschaft und Statistik, Heft

12,

Dezember 1989, SIBA.

Haßkamp, H., Wacker, F.: Betriebssysteme und Standard- betriebseinkommen in der Land- und Forstwirtschaft

-

Ergebnisse der Agrarberichterstattung 1983 im Ver- gleich zu den Ergebnissen von 1971 und 1979, in Schriftenreihe des BML, Reihe A, Heft 337, 1987

oder in lMrtschaft und Statistik, Heft

'l

1, Novem- ber 1985, SIBA.

Lübking, W.: Betriebssysteme und Standardbetriebsein- kommen der landwirtschaftlichen Betriebe 1981 - Ergebnis der repräsentativ durchgeführten Agrarbe- richterstattung 1981, in Wirtschaft und Statistik Heft 11, November 1982, SIBA.

Rais, K.: Betriebssysteme und Standardbetriebseinkommen

in der Land- und Forstwirtschaft - Ergebnisse der Agrarberichterstattung 1987 im Vergleich zu den Er- gebnissen von 1983, 1979 und 1971, in Wirtschaft und Statistik Heft 12, Dezember 1989, SIBA.

Sauer, N., Uhte, R.: Standarddeckungsbeiträge 1994/95 und Rechenwerte für die Betriebssystematik in der Landwirtschaft, KTBL Arbeitspapier 232, Kuratorium ftir Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V., Darmstadt, 1996 und andere Jahrgänge.

Statistisches Bundesamt: Fachserie 3, Reihe

2.1

.4 Be-

triebssysteme und Standardbetriebseinkommen - Er- gebnisse der Agrarberichterstattung seit 1975 (2-

jährlich) und der Landwirtschaftszählung 1971 (Heft 5).

4 Verrvendete Begriffe und Definitionen Betrleb: Technisch-wirtschaftliche Einheit, die die im Ab- schnitt 2.2 genannte Mindestgröße an Fläche (LF) bzw. an tierischen und/oder pflanzlichen Ezeugungseinheiten er- reicht oder überschreitet, für Rechnung eines lnhabers (Betriebsinhaber) bewirtschaftet wird, einer einheiilichen Betriebsführung untersteht und land- und/oder forstwirt- schaftliche Erzeugnisse hervorbringt.

Mehrere Betriebseinheiten in der Hand e in e s lnhabers

werden bei der Erhebung der Angaben als e i n Betrieb

angesehen, wenn fär die Bewirtschaftung dieser Betriebs-

einheiten in der Regel dieselben Produktionsmittel (insbesondere Gebäude und Maschinen) und Arbeitskräfte eingesetzt werden.

Auch Waldflächen, die mit landwirtschaftlich genutzten Flä- chen gemeinsam (und nicht als gesonderter

Betrieb) bewirtschaftet werden, bilden zusammen mit den landwirtschaftlich genutzten Flächen e i ne Betriebsein- heit.

Betrlebslnhaber: Diejenige natürliche oder juristische per- son, für deren Rechnung der Betrieb bewirtschaftet wird, ohne Rücksicht auf die jeweiligen individuell gestalteten Eigentumsverhältnisse.

Betrlebe nach der Hauptproduktlonsrlchtung (HPR):

Kennzeichnung der Betriebe nach derjenigen Erzeugnis- gruppe (LandwirtschafUForstwirtschaft), bei der - gemessen am Verkaufswert der Erzeugnisse (einschließlich Eigenver- brauch) - das Schwergewicht der Produktion liegt. Die Kennzeichnung HPR .Landwirtschaftlicher Betrieb' oder HPR,Forstbetrieb' erfolgt anhand des Verhältnisses der LF zur WF, wobei folgende Schwellenwerte zugrunde gelegt werden:

- Landwirtschaftlicher Betrieb: Die LF ist gleich oder größer als 10 % der WF,

- Forstbetrieb: Die LF'ist kleiner als 10

o/o

der WF.7)

7) Forstbetriebe (in der Abgrenzung nach der HPR) sind in der repräsentativen Agrarberichterstattung nicht enthalten.

stBA,

FS 3, R

2.1.4,

1995

-13-

(14)

ln begründeten Einzelfällen wird von dieser nur flächenbe- zogenen Zuordnung abgewichen und der Betrieb gezielt der anderen HPR zugeordnet (2.B. Betriebe mit Waldflächen und bedeutender Viehhaltung zur HPR ,Landwirtschaft- licher Betrieb').

Rechtsformen der Betrlebe:

Betriebe in der Hand von natürlichen Personen

Betriebe, deren lnhaber eine Einzelperson oder eine Perso- nengemeinschaft ist, und zrvar Ehepaar, Geschwister, Er- bengemeinschaft, nicht eingetragener Verein, BGB-Gesell- schaft, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder dergleichen Personengemeinschaft.

Betriebe in der Hand von iuristischen Personen

Betriebe, deren lnhaber eine juristische Person ist, und

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- des privaten Rechts:

eingetragene Genossenschaft , eingetragener Verein, Ge- sellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktienge- sellschaft (AG), Stiftung des privaten Rechts (einschl' Gemeinschaftsforsten mit ideellem Besitzanteil).

- des öffentlichen Rechts:

' Kirche, kirchliche Anstalt oder dergleichen Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts,

' Gebietskörperschaften: Bund, Bundesland, Bezirk, Kreis, Gemeinde, Bezirks-, Kreis- oder Gemeindever- band.

Betrlebssystem: Bezeichnung ftir Gliederungen der Be- triebssystematik für die Landwirtschaft, denen die Betriebe

in einem speziell hierfür entwickelten Klassifizierungsver- fahren entsprechend dem Verhältnis des Standarddek- kungsbeitrages einzelner Merkmalsgruppen (Produktions' bereich, -richtung, -areig; siehe Übersicht 1, S. I f.) zuein-

ander bar. zum Slandarddeckungsbeitrag des Betriebes zugeordnet werden. Das Betriebssystem kennzeichnet die wirtschaftliche Ausichtung eines Betriebes, d.h. seinen Produktionsschwerpunkt und damit auch seinen

Spezialisierungsgrad. Der Begriff Betrlebssystem wird als allgemeiner Begriff fär die in der Betriebssyslematik im einzelnen

defi

nierten Betriebsbereiche, -formen, -arten und -typen oder gegebenenfalls auch ftir genauer bezeichnete Zusammenfassungen hiervon verwendet. Das vollständige Gliederungsschema der Betriebssystematik ist in Übersicht

2, S. 11 dargestellt. Methodische Hinweise enthält Ab- schnitt

3.

Standarddeckungsbeltrag (SIDB): Der Standard-

deckungsbeitrag je Flächeneinheit einer Fruchtart oder je Tiereinheit einer Viehart ist eine sich aus erzeugter Menge mal zugehörigem Preis ergebende geldliche Bruttoleistung

abzüglich der zurechenbaren variablen Spezialkosten.

Dabei wird nicht mit betriebsspezifischen, sondern mit standardisierten Erträgen, Preisen und Kosten gerechnet.

Die Bruttoleistungen und die zurechenbaren variablen Spezialkosten werden aus Statistiken und Buch-

führungsunterlagen über Preise, Erträge und Leistungen sowie durchschnittliche Erlöse und Kosten ermittelt. Die so ermittelten Standarddeckungsbeiträge je Flächen- bzw.

Tiereinheit werden mit den betrieblichen Angaben über Art und Umfang der Bodennutzung und Tierhaltung multipli- ziert. Um die Struktur des betrieblichen Standarddeckungs- beitrags frlr die Bestimmung des Betriebssystems ermitteln .zu können, werden diese Ergebnisse - auf vier Aggre- gationsstufen - zu Standarddeckungsbeiträgen der Pro-

duktionszweige, -richtungen und -bereiche sowie schließ- lich zum SIDB des Betriebes summiert. Regionale Ertrags- unterschiede (Kreisebene) werden berücksichtigt, indem die Standarddeckungsbeiträge ftir fünf Leistungslassen der wirtschaft lichen Ertragsfähigkeit errechnet werden.

Standardbetrlebselnkommen (SIBE): Das Standardbe- triebseinkommen ist ein unter Venrendung stati§tischer Quellen berechnetes Einkommen zur Kennzeichnung der wirtschaftlichen Größe der Betriebe.

Auf der Grundlage der für die einzelnen betrieblichen Pro- duktionszweige (Frucht- und Vieharten) ermittelten Stan- darddeckungsbeiträge wird der SIDB des Betriebes be- rechnet. Differenziert nach dem Betriebssystem und der Höhe dieses SIDB werden die den einzelnen Frucht- und Vieharten nicht zurechenbaren festen Spezial- und Ge- meinkosten abgezogen. Dabei sind sonstige Erträge (2.8.

aus Jagd- und Fischereiverpachtung, Einnahmen aus Vermietung von Maschinen und Geräten, Arbeiten für Dritte), Ausgleichszahlungen, betriebsbezogene Beihilfen sowie sonstige Aufwendungen per Saldo einbezogen.

Das so berechnete Standardbetriebseinkommen entspricht - vom Konzept her - auf der betrieblichen Ebene etwa dem Betriebseinkommen in der Buchführungsstatistik und auf sektoraler Ebene etwa der im Rahmen der Volkswirt- schaftlichen Gesamtrechnung berechneten Nettowert- schöpfung zu Faktorkosten.

Die vom Betriebsinhaber zu zahlenden Löhne, Pachten und Schuldzinsen sind somit noch im SIBE enthalten, seine Einnahmen aus Lohnarbeiten und Verpachtungen sind nur teilweise und pauschal in Form der .sonstigen Erträge' berücksichtigt und die von ihm eingenommenen Zinsen sind nicht einbezogen.

Da die Berechnung von durchschnittlichen Angaben tjber Erlöse und Kosten ausgeht, kann das tatsächlich erzielte Betriebseinkommen der einzelnen Betriebe von dem sta-

tistisch berechneten'standardbetriebseinkommen mehr oder weniger stark abweichen.

stBA

FS 3, R

2.1.4,

1995

-14-

(15)

Flächen- und Vlehkategorlen:

!.an.dr.vi.r.ts.c.haf

tlish.ge.nuEle.Eläeh.e-0-E)

Die LF umfaßt alle landwirtschafttich oder gärtnerisch ge-

nutzten Flächen, einschließlich der im Rahmen der

Stillegungsprogramme stillgelegten Flächen. Zur LF rech- nen im einzelnen folgende Kulturarten:

- Ackerland einschließlich gärtnerischer Kulturen, Erd- beeren und Unterglasanlagen,

- Dauergrünland,

- Haus- und Nutzgärten,

- Obstanlagen (ohne Erdbeeren),

- Baumschulflächen (ohne forstliche Pflanzgärten für den Eigenbedarf),

- Rebland,

- Korbweidenanlagen, Pappelanlagen und Weihnachts- baumkulturen außerhalb des Waldes.

N i c h t zur LF zählen dauerhaft nichl mehr genutzte Kul- turarten.

Weitergehende Ausführungen zu der Abgrenzung vorste- hender Flächenkategorien finden sich in der Fachserie

3,

Reihe 2.1.2,Bodennutzung der Betriebe 1995'.

AsfprJenC

Flächen der landwirtschaftlichen Feldfrochte einschließlich Hopfen, Grasanbau (zum Abmähen und Abweiden) sowie Gemüse, Erdbeeren, Blumen und sonstige Gartenge- wächse im feldmäßigen Anbau und im Erwerbsgartenbau, auch unter Glas. Ebenso Ackerflächen mit Obstbäumen, bei denen das Obst nur die Nebennutzung, Ackerfrrlchte aber die Hauptnutzung darstellen, sowie Brache und still- gelegte Ackerflächen.

N i c h t zum Ackerland rechnen die Ackerflächen, die aus sozialen, wirtschaftlichen oder anderen Gründen brachlie- gen sowie die Ackerflächen mit Obstbäumen, bei denen das Obst die Hauptnutzung darstellt (siehe Obstanlagen).

Da.u.ergrrinlanC

Grünlandflächen (Wiesen, Mähweiden, Weiden, Hutungen, Almen, Streuwiesen), die zur Futter- oder Streugewinnung oder zum Abweiden - ohne Unterbrechung durch andere Kulturen - bestimmt sind. Auch Grünlandflächen mit Obst- bäumen als Nebennutzung und Gras- oder Heugewinnung als Hauptnutzung.

N i c h t zum Dauergrünland rechnen die Wiesen und Wei- den mit Obstbäumen, bei denen das Obst die Hauptnut- zung darstellt, sowie der Grasanbau auf dem Ackerland und die Dauergränlandflächen, die aus sozialen, wirtschaft- lichen oder anderen Grrlnden nicht mehr genutzt werden.

stBA

FS 3, R

2.1.4,

1995

!4/.atd.flä.c.he

Holzbodenfläche und forstliche Pflanzgärten ftJr den Eigen- bedarf. Zur Holzbodenfläche gehören auch Wege unter 5 m Breite, Blößen (Kahlflächen, die wieder aufgeforstet wer- den), gering bestockte (Nichtwirtschaftswald) und bestockte Flächen (2.B.\Holzlagerplätze), deren Größe den Zuwachs nicht wesentlich mindert.

N i c h t zur Waldfläche rechnen alle innerhalb des Waldes gelegenen, dauernd als Acker oder.Wiese usw. genutzte Flächen, ferner flächenmäßig ausgeschiedene Wege, Wasserläufe, Teiche, Öd- und Unlandflächen sowie be- baute Flächen und dazugehörende Hofräume und Gärten (2.B. Forstdienstgehöfte), ferner die Flächen der Weih- nachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes sowie der Korbweiden- und Pappelanlagen.

Mllc.hlr-üh.e

Hiezu gehören alle Kähe, die zur Milchgewinnung gehalten werden, ohne Ammen- und Mutterkilhe und ohne Schlacht- und Mastkühe.

Anmen-.und

.M.q$e.rh0he

Kühe, die das ganze Jahr nicht gemolken werden und deren Milch nur von Kälbern verbrauchl wird.

§sh.Yveine.

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F.er.he

I

Hierzu gehören alle Schweine ohne Ferkel

.L.ege.hennen

Hierzu zählen alle Hennen, die zur Produktion von Eiern gehalten werden und

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Jahr alt oder älter sind.

5 Er!äuterungen zu den Tabellen

5.1 Allgemelnes

Die Tabellen 1 [101] und 2 [201] dieses Berichtes entspre- chen im Aufbau und in der Numerierung denen der AB 1991 sowie vorangegangener Totalerhebungen seit 1971.

Den laufenden Nummern der Tabellen sind die bundesein- heitlichen Nummern des Tabellenprogramms der AB in eckigen Klammern nachgestellt.

Die Nachweisungen über die Zahl der Betriebe und über die Flächenkategorien beziehen sich auf M a i 1 I 9 5.

Die Nachweisungen rlber die Viehkategorien beziehen sich

auf Dezember 1 994. Das fär die Betriebe, an- hand der vorstehenden naturalen Angaben und anhand der

- aus Unterlagen der Buchführungsstatistik abgeleiteten -

Fünfi

ahresdurchschnitte der Standarddeckungsbeiträge und

-15-

(16)

Festkostenansätze ermittelte Betriebssystem sowie die Nachweisungen über die Höhe des Standardbetriebsein- kommens, die auch als Gliederungskriterien für die beiden Tabellen venrvendet werden, beziehen sich auf den Zeit- raumder Wirtschaftsjahre 1 990/91 bis 1994/95.

ln der Größenklasse der Betriebe unter t ha landwirtschaft- lich genutzter Fläche sind

- landwirtschaftliche Betriebe, die über die Mindestgröße an Ezeugungseinheiten verfügten (s. Abschnitt. 2.21 und

- Forstbetriebe mit mindestens t ha Waldfläche, aber mit weniger als t ha oder ohne landwirtschaftlich genutzte Fläche

enthalten.

5.2 Anmerkungen zu den einzelnen Tabellen Zu Tabelle 1 t101I:

ln Tabelle 1 t1011 wird frir den Darstellungsbereich der totalen Agrarberichterstattung die Anzahl Betriebe, die von diesen Betrieben bewirtschaftete LF sowie deren durch- schnittliches Standardbetriebseinkommen, gegliedert nach Betriebsbereichen, -formen, -arten und -typen sowie nach 10 Größenklassen der LF und nach

'16

Größenklassen des Standardbetriebseinkommens, angegeben. Wegen der geringeren Anzahl an Betrieben wurde frlr die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sach-

sen; Sachsen-Anhalt, Thüringen und die Summe der

Stadtstaaten auf eine Veröffentlichung nach Größenklassen aus Geheimhaltungsgründen verzichtet.

Aus Platzgründen werden die Ergebnisse nur für die Be- triebsbereiche (Spalten 3, 29, 39, 40 und 47) und für die Betriebstypen veröffentlicht, während sie frir Betriebsfor- men und -arten fär die Merkmale .Anzahl der Betriebe' und

.ha LF' durch Zusammenfassen und für das Merkmal ,Standardbetriebseinkommen in DM je Betrieb' durch Um- rechnen und Zusammenfassen der für die Betriebstypen nachgewiesenen Ergebnisse gebildet werden können.

Bei der Beurteilung der Ergebnisse ist zu beachten, daß der Betriebsbereich Forstwirtschaft bei der Erwirtschaftung des Betriebseinkommens weitgehend von der Größe und Zusammensetzung der LF unabhängig ist. Daher wird bei der Ergebnisdarstellung in der Gliederung nach Größen- klassen der LF für den Betriebsbereich Forstwirtschaft ebenso wie für die vielfach flächenunabhängig produzie- renden Veredlungsbetriebe insbesondere in den unteren Betriebsgrößenklassen ein durchschnittliches Standardbe- triebseinkommen je Betrieb nachgewiesen, das in der Re-

gel im Vergleich zu den entsprechenden Ergebnissen des Betriebsbereichs Landwirtschaft, gemessen an der Flä- chengröße, riberhöht erscheint.

Der Gartenbau wird als eigener Betriebsbereich nachgewie- sen. Da zur Erhebung der Produktionsgrundlagen und zur Bewertung der Leistungen der einzelnen Betriebe dieses Bereichs noch relativ grobe Maßstäbe verwendet werden mußten, sind die Ergebnisse über das Betriebssystem und das Standardbetriebseinkommen dieser Betriebe mit größe- ren Vorbehalten zu venivenden. Das gleiche gilt für die entsprechenden Ergebnisse über die Obstbau- und Wein- baubetriebe.

Zu Tabelle 2 t2011:

Für Deutschland werden in Tabelle 2 l201l die landwirt-

schaftlichen Betriebe (in der Abgrenzung nach der HPR), deren lnhaber nat{irliche Personen sind, in der Kreuzgliede- rung nach 16 Größenklassen der LF und 30 Größenklassen

des Standardbetriebseinkommens nachgewiesen. Neben der Anzahl der Betriebe werden in dieser Gliederung die Ergebnisse für sieben Merkmale (LF, Ackerland, Dauer- grrJnland, Wald, Milchkühe, Schweine ohne Ferkel und Legehennen) dargestellt. Für alle anderen regionalen Ein- heiten werden nur die 30 Größenklassen des StBEs nach- gewiesen (Zeilen 129 bis 171). Die Größenklassen der LF

können aus Geheimhaltungsgründen nicht dargestellt werden. Aus denselben Grrinden wurde bei den Bundes- ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Summe Stadt- staaten auf eine Unterscheidung der landwirtschaftlichen Betriebe in natürliche und juristische Personen verzichtet (Zeilen 129 bis 144). Zusätzlich werden im Saarland, in Sachsen-Anhalt und in den Stadtstaaten die Forstbetriebe nur als Summe dargestellt (Zeilen 166 bis 168).

Diese Tabelle ist als Grundtabelle für die sozialökonomi- sche Gliederung von Ergebnissen der Agrarberichterstat- tung konzipiert. Da die Angaben über die sozialökonomi- schen Verhältnisse nur sinnvoll in Betrieben erfragt werden können, deren lnhaber der Rechtsform nach natürliche Personen sind, werden die Ergebnisse in dieser Tabelle anders als in der Tabelle I [101] nur frir landwirtschaftliche Betriebe (in der Abgrenzung nach der HPR) nachgewiesen, deren lnhaber natrlrliche Personen sind.

Die Ergebnisse für die landwirtschaftlichen Betriebe (in der Abgrenzung nach der HPR), deren lnhaber juristische Per- sonen sind, und ftir die Forstbetriebe (in der Abgrenzung nach der HPR) - getrennt für Betriebe, deren lnhaber natür- liche Personen sind, und solche, deren lnhaber juristische Personen sind - werden ohne Größenklassengliederung nur als Gesamtergebnis dargestellt.

stBA

FS 3, R

2.1.4,

1995

-16-

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