1 von 14 Landkreis Elbe-Elster
Ludwig-Jahn-Straße 2 04912 Herzberg /Elster
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Direktvergabe an einen internen Betreiber in Bezug auf die Personenbeförderung im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen
im Landkreis Elbe-Elster Mindestanforderungen
Dieses Dokument mit den nachfolgenden Mindestanforderungen orientiert sich an den Vorgaben des Nahverkehrsplanes Elbe-Elster 2015 – 2025.
1. Bedienungskonzeption und Mindestbedienungsqualität
Die Bedienungskonzeption definiert die Mindestbedienungsqualität der Linien:
Teilnetz 1:
520, 521, 522, 524, 525, 534, 536, 542, 544, 546, 550, 551, 552, 553, 558, 560, 565, 570, 571, 575, 579, 581, 584, 585, 586, 587, 592, 595, 598 und 599
Teilnetz 2:
526 und 527 Teilnetz 3:
577 und 578
im Landkreis Elbe-Elster. Die Mindestbedienungsqualität ist auch für die Abschnitte der ausbrechenden Linien 527, 558, 579, 581, 585, 595, 598 und 599 anzuwenden, welche sich nicht im Landkreis Elbe-Elster befinden, soweit nachstehend keine Ausnahmen definiert sind.
Die Mindestbedienung definiert einen Mindestbedienungszeitraum für die Verbindungs- achsen des Haupt- und Nebennetzes sowie die anzubietenden Mindesttakte bzw. unter Berücksichtigung erforderlicher Taktabweichungen die anzustrebenden Fahrt- folgezeiten im taktähnlichen Betrieb.
In Einzelfällen erforderliche Abweichungen von den vorgegebenen Mindesttakten bzw.
anzustrebenden Fahrtfolgezeiten sind nur zulässig, wenn diese verkehrstechnisch begründet sind (z.B. aus den Anforderungen der Schülerbeförderung).
Für die Streckenabschnitte des Ergänzungsnetzes erfolgt die Festlegung einer Anzahl mindestens anzubietender Fahrten.
Zusätzlich erfolgt nachstehend die Definition der Bedienungsqualität im Rahmen der Schülerbeförderung. Diese Vorgaben stehen im Zweifel über den Vorgaben für die Netz- kategorien, da die Schülerbeförderung als Pflichtaufgabe des Landkreises sicherzustellen ist.
Die Zuordnung der einzelnen Linien zur Netzkategorie sowie die Festlegung vom mindestens anzuwendenden Linienweg erfolgt in der Linienübersicht im Anhang A1.
Mindestmaß sind die Fahrpläne der o.g. Linien, gültig ab 30.08.2015. Bei begründeten Veränderungen sind nachstehende Mindestbedienungsanforderungen einzuhalten.
1.1Rahmenbedienungszeitraum
Der Rahmenbedienungszeitraum definiert den zeitlichen Rahmen des Betriebs der oben genannten Linien. Rahmenbedienungszeitraum ist der Zeitraum zwischen Betriebsbeginn der ersten Fahrt und dem Ende der letzten Fahrt.
Der Rahmenbedienungszeitraum umfasst den Zeitraum zwischen ca. 05:00 und ca. 19:00 Uhr an den Wochentagen Montag bis Freitag (ohne Feiertage) festgelegt.
Die Hauptverkehrszeit (HVZ) ist in den Zeiträumen zwischen ca. 06:00 bis ca. 08:00 Uhr sowie zwischen ca. 13:00 und ca. 16:00 Uhr definiert. Alle Zeiträume außerhalb der HVZ bilden die Nebenverkehrszeit (NVZ).
3 von 14 1.2Mindestbedienung im Hauptnetz
Tab. 1 Mindestbedienungsqualität Hauptnetz üÖPNV des Landkreises Elbe-Elster
Montag bis Freitag ca. 05:00 – ca. 19:00 (Schultage)
- ca. 60-Minuten-Takt in HVZ - ca. 120-Minuten-Takt in NVZ - zusätzliche Einzelfahrten für die Schülerbeförderung
Montag bis Freitag
ca. 05:00 – ca. 19:00 - ca. 120-Minuten-Takt (Ferientage)
1.3Mindestbedienung im Nebennetz
Tab. 2 Mindestbedienungsqualität Nebennetz üÖPNV des Landkreises Elbe-Elster
Montag bis Freitag ca. 06:00 – ca. 18:00 (Schultage)
- ca. 120-Minuten-Takt
- Einzelfahrten zur Taktverdichtung in der HVZ für die Schülerbeför- derung
Montag bis Freitag
ca. 06:00 – ca. 18:00 - ca. 120-Minuten-Takt (Ferientage)
1.4Mindestbedienung im Ergänzungsnetz
Tab. 3 Mindestbedienungsqualität Ergänzungsnetz üÖPNV des Landkreises Elbe-Elster
Montag bis Freitag ca. 06:00 – ca. 17:00 (Schultage)
Montag bis Freitag ca. 06:00 – ca. 17:00 (Schultage)
- mindestens 3 Fahrtenpaarezum Erreichen des verkehrlich nächst- gelegenen Zentralen Orts mit Aufenthaltszeit von mind. 2 Stunden, 1 x Umsteigen zulässig - zusätzliche Einzelfahrten in der HVZ für die Schülerbeförderung - mindestens 2 Fahrtenpaarezum Erreichen des verkehrlich nächst- Erreichen des verkehrlich nächst- gelegenen Zentralen Orts mit Aufenthaltszeit von mind. 2 Stunden, 1 x Umsteigen zulässig Zeitraum1
Mindesttakt bzw. anzustrebende Fahrzeugfolge
im taktähnlichen Betrieb
Zeitraum1
Mindesttakt bzw. anzustrebende Fahrzeugfolge
im taktähnlichen Betrieb
Zeitraum1 häufigkeit
1 Zeitraum zwischen Betriebsbeginn der ersten Fahrt und dem Ende der letzten Fahrt.
1.5 Bedienungsqualität in der Schülerbeförderung
Die „Satzung des Landkreises Elbe-Elster zur Übernahme von Beförderungsleistungen bzw.
Bezuschussung von Schülerfahrtkosten für Schüler und Auszubildende“
(Schülerbeförderungssatzung) definiert den Beförderungsanspruch für den Besuch der zuständigen Schule bzw. der nächsterreichbaren Schule der gewählten Schulform in öffentlicher Trägerschaft. Als nächst erreichbare Schule gilt die, die mit dem geringsten Aufwand an Fahrtkosten zu erreichen ist.
Zumutbarkeitskriterien
Die Mindestentfernung vom Wohnort zur Schule sowie die zumutbare fußläufige Entfer- nung zur nächstgelegenen Haltestelle des üÖPNV werden in Tabelle 4 dargestellt.
Die Fahrpläne im üÖPNV sind so zu gestalten, dass die in der Schülerbeförderungssat- zung formulierten Zumutbarkeitskriterien eingehalten werden. Ausnahmen sind nur in begründeten Einzelfällen zulässig.
Tabelle 4: Zumutbarkeitskriterien gemäß Schülerbeförderungssatzung
Primarstufe 2,00 km 1,50 km 45 min
Sekundarstufe I 4,00 km 2,50 km 45 min
Sekundarstufe II 6,00 km 3,00 km 45 min
Wartezeiten
Entsprechend Art. 5 Verwaltungsvorschriften über die Wahrnehmung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht im schulischen Bereich (VVAUFs) beträgt die Aufsichtszeit vor Beginn und nach Ende des Unterrichts 30 Minuten. Die für die Schulen geltenden und von den Angaben in Tabelle 4 abweichenden Aufsichtszeiten sind in der Fahrplangestaltung zu berücksichtigen.
Bei begründeten fahrplantechnologischen Sachverhalten in Einzelfällen sind die in Tabelle 4 genannten Wartezeiten verbindlich.
Bedienungshäufigkeit
Unter Berücksichtigung oben genannter Vorgaben werden die in Tabelle 5 genannten Mindestbedienungen als verbindliches Bedienungsniveau der Schülerbeförderung festgelegt.
Die Fahrplangestaltung die Schülerbeförderung betreffend ist zwingend mit dem Amt für Jugend, Familie und Bildung als zuständiger Behörde im Landkreis Elbe-Elster abzustimmen.
Die Abstimmung hat vor Einreichung der Fahrpläne zur Zustimmung beim Landesamt für Bauen und Verkehr zu erfolgen.
Tabelle 5: Mindestbedienungsanforderung für die Schülerbeförderung
eine Schule am Schulstandort eine Hinfahrt und zwei Rückfahrten mind. zwei Schulen am Schulstandort eine Hinfahrt und drei Rückfahrten Alterstufe Mindestentfernung Entfernung zur Wartezeit vor allge-
vom Wohnort zur nächsterreichbaren meinem Schulbeginn Schule Haltestelle des ÖPNV und nach allgemeinem
Schulende
Mindestbedienungsanforderung für die Schülerbeförderung
5 von 12 Grenzwerte für Fahrzeiten
Tabelle 6: Beförderungszeiten innerhalb der Schülerbeförderung
Grundschüler maximal 45 Minuten
Schüler der Sekundarstufe I maximal 60 Minuten Schüler der Sekundarstufe II maximal 90 Minuten
Beförderungszeiten verstehen sich als Zeitspanne zwischen Abfahrt und Ankunft bezogen auf die Haltestellen des Wohnortes und des Schulstandortes.
In begründeten Einzelfällen kann von den Vorgaben zu den Beförderungszeiten abgewichen werden.
1.5Flexible Bedienformen /Bedarfsverkehre
Als Betriebsform von Bedarfsverkehr ist die fahrplangebundene und bedarfsabhängige Bedienung von Haltestellen einer Linie bei vorher erfolgter Anmeldung (Anruf-Linien-Bus) zulässig.
Die Fahrten des Anruf-Linien-Bus sind im Fahrplan speziell zu kennzeichnen. Die Voranmeldezeit ist auf max. 90 Minuten vor Fahrtbeginn zu begrenzen. Die Voranmeldung muss telefonisch, per Fax und per E-Mail möglich sein. Die Nutzung eines Anruf-Linien- Busses ist den Fahrgästen ohne zusätzlichen Komfortzuschlag anzubieten.
Die Angebote der flexiblen Bedienformen/Bedarfsverkehre sind in allen Informationsmedien in einheitlicher Form als Anruf-Linien-Bus oder/und mit dem entsprechenden VBB- Produktsignet zu kennzeichnen.
Für die Annahme der Fahrtwünsche Anruf-Linien-Bus der Kunden sowie die Disposition der bestellten Bedarfsverkehre ist eine Mobilitätszentrale mit Sitz im Landkreis Elbe-Elster vorzuhalten, die an Werktagen (außer Samstag, außer Feiertage) mindestens im Zeitraum von 5:30 Uhr – 18:30 Uhr sowie an Samstagen (außer Feiertagen) 8:00 Uhr – 13:00 Uhr für die Fahrgäste erreichbar sein muss. Die Mobilitätszentrale hat gleichzeitig eine optimale Fahrgastinformation zu gewährleisten.
1.6Koordinierungsgrundsätze zwischen SPNV und üÖPNV
Entsprechend § 2 Abs. 9 ÖPNVG BB soll die Verkehrsbedienung im ÖPNV als einheitliches System durch die einzelnen Verkehrsträger im Rahmen von gegenseitig abgestimmten Fahrplänen, mit gesicherten Übergängen und kurzen Anschlusszeiten an verkehrlichen Knotenpunkten erfolgen. Wille der Landesregierung des Landes Brandenburg ist entsprechend Landesnahverkehrsplan eine koordinierte Zusammenarbeit der Aufgabenträger als zentrales Element zur Verbesserung des Gesamtsystems ÖPNV.
Die Linien des üÖPNV im Landkreis Elbe-Elster sind grundsätzlich im Sinne einer integrierten und abgestimmten Angebotskonzeption auszurichten, soweit die Angebotsplanungen des SPNV dieses zulassen.
Beförderungszeiten innerhalb der Schülerbeförderung
2. Qualität der Verkehrsträgervernetzung (Verknüpfung und Anschlusssicherung)
Tabelle 7: Verknüpfungspunkte
Hauptverknüpfungspunkte SPNV/üÖPNV:
Doberlug-Kirchhain, Bahnhof Elsterwerda, Bahnhof Falkenberg, Bahnhof Finsterwalde, Bahnhof
Hauptverknüpfungspunkte üÖPNV /üÖPNV:
Bad Liebenwerda, Busbahnhof Bad Liebenwerda, Südring Doberlug, Pestalozziplatz Doberlug-Kirchhain, Bahnhof Elsterwerda, Bahnhof Falkenberg, Bahnhof Finsterwalde, Bahnhof Herzberg, Busbahnhof Schlieben, Feuerwehr Sonnewalde, Kirche Trebbus, Kirche Tröbitz, Klubhaus
weitere Verknüpfungspunkte SPNV/üÖPNV:
Bad Liebenwerda, Bahnhof Elsterwerda-Biehla, Bahnhof Herzberg, Bahnhof
weitere Verknüpfungspunkte üÖPNV /üÖPNV Gahro, Gasthaus
Kirchhain, Markt Mühlberg, Busbahnhof Oelsig, Gasthaus Plessa, Amtsverwaltung Rückersdorf, Schule Sallgast, Gemeindeamt Schönewalde, Markt Schraden, Luisenschule Staupitz, Gasthaus
Anschlussqualität
Die Anschlussqualität im Landkreis Elbe-Elster ist an den Empfehlungen der Qualitätsstandards im VBB für Anschlusskategorien auszurichten:
Garantierter Anschluss: Der Anschluss wird unabhängig von der Verspätung des Zubringerfahrzeugs in jedem Fall gehalten. Er wird für Fahrten in Tagesrandlagen oder bei großen Fahrzeugfolgen empfohlen.
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Limitierter Anschluss: Der Anschluss wird nur bis zu einer bestimmten Verspätung des Zubringers gehalten. Die genaue Anschlusssicherungszeit für den limitierten Anschluss wird aus den betrieblichen Randbedingungen ermittelt.
Vorgesehener Anschluss: Der Anschluss wird bei Verspätung des Zubringerfahr- zeugs nicht gehalten. In der Regel werden vorgesehene Anschlüsse beim Übergang zwischen üÖPNV und SPNV realisiert, um eine Netzwirkung von Verspätungen zu vermeiden.
Bei allen fahrplanmäßigen Umsteigevorgängen mit überwiegender Bedeutung im Rahmen der Schülerbeförderung an den Verknüpfungspunkten entsprechend Tabelle 7 ist eine Anschlusssicherung mindestens als limitierter Anschluss vorzusehen. Ebenso sind alle fahrplanmäßigen Verknüpfungen mit Fahrten im Bedarfsverkehr mindestens als limitierte Anschlüsse zu gestalten.
Im Landkreis Elbe-Elster ist an den Verknüpfungspunkten entsprechend Tabelle 7 auf den Abschnitten des Haupt- und Nebennetzes eine Anschlusssicherung zwischen SPNV/üÖPNV und üÖPNV/üÖPNV mindestens als limitierter Anschluss oder vorgesehe- ner Anschluss sicherzustellen.
Im Falle der Verknüpfung mit dem SPNV ist der Anschluss vom SPNV zur letzten mögli- chen Fahrt des üÖPNV als limitierter Anschluss zu sichern.
Alle anderen fahrplanmäßigen Anschlüsse sind vorgesehene Anschlüsse.
Haltestellen mit Anschlusssicherung sind in den zu veröffentlichenden Liniennetzplänen besonders zu kennzeichnen.
Technische Sicherstellung der Anschlüsse
Die Sicherung der Anschlüsse zwischen den Linien des üÖPNV im Landkreis Elbe-Elster sowie zu und von den Angeboten des SPNV muss unter Anwendung eines rechnergestützten Betriebsleitsystems (RBL) erfolgen, mit dem die Soll- und Ist-Daten der Fahrpläne zusammengeführt und verglichen werden können. Zur Sicherung einer betreiberübergreifenden Anschlusssicherung ist dazu die Nutzung einer vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) veröffentlichten Standardschnittstelle (VDV- Schrift) empfohlen umzusetzen.
Es wird erwartet, dass bei der Verknüpfung mit dem SPNV eine kooperative Zusammen- arbeit mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen des SPNV erfolgt und im Zweifelsfall durch Moderation durch den VBB sichergestellt wird.
Fahrplangestaltung bei Anschlüssen - Umsteigezeiten
In Anlehnung an die Empfehlungen des VDV sollen Wartezeiten bei Anschlüssen nicht länger als 10 Minuten betragen. Wegezeiten zum Umsteigen sollen 5 Minuten nicht überschreiten. Insgesamt sind Umsteigevorgänge mit maximal 15 Minuten zu planen.
Überschreitungen der vorgenannten Werte sind zulässig, wenn diese durch Fahrpläne dritter Verkehrsunternehmen verursacht werden, die den betreffenden Verknüpfungspunkt ebenfalls bedienen.
In den Fahrplänen sind ausreichende Pufferzeiten zu dimensionieren.
Anpassungen von Fahrplanlagen entsprechend Landesnahverkehrsplan
In Zielkonzept 2016 des Landesnahverkehrsplans wird der Bahnhof Falkenberg/Elster als Taktknoten zur vollen Stunde sowie der Bahnhof Elsterwerda-Biehla als Taktknoten zur Minute 30 ausgewiesen. Für den Bahnhof Elsterwerda sind weiterhin richtungsbezogene Anschlüsse geplant. Die Fahrplanlagen der vorgesehenen Verknüpfungen mit Anschlüssen an diesen Bahnhöfen sind entsprechend auszurichten.
3. Qualitätsanforderungen an die Fahrzeuge
Grundanforderungen
Es werden folgende grundsätzliche Anforderungen an den Fahrzeugeinsatz gestellt:
- das Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge darf 9,00 Jahre nicht überschreiten - die Fahrzeuge dürfen nicht älter als 14,00 Jahre sein
- die im Beschaffungsjahr gültigen Euro-Abgasnormen sind einzuhalten
- die Fahrzeugausstattung von neu beschafften Fahrzeugen entspricht den in Tabelle 8 festgelegten Kriterien in der jeweils gültigen Fassung
- die Fahrzeuge müssen sich den Witterungsbedingungen entsprechend in einem sauberen Zustand befinden:
- die Fahrzeugreinigung findet im Innenraum täglich durch Fegen statt. Mindestens einmal wöchentlich sind der Innenraum und das Fahrzeug von außen nass zu rei- nigen.
Grundreinigungen des gesamten Innenraums sind mindestens einmal jährlich durchzuführen
- Vandalismusschäden sind zeitnah zu beseitigen
In Tabelle 8 werden di e M i nde st a nforderungen an die Ausstattung der Fahrzeuge bei Fahrzeugneubeschaffungen festgelegt. Folgende Kriterien werden in Tabelle 8 definiert:
- Fahrgastinformation - Fahrgastkomfort - Türen
- Ausstattung für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste - Umweltanforderungen
- Sicherheit - Erscheinungsbild - sonstige Ausstattung
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Tabelle 8 Mindestanforderungen an Fahrzeuge bei Neubeschaffung
X Mindestausstattung Kleinbus NF Standard-
Linienbus
Standard- Linienbus I
Standard- Linienbus II
Standard-Linienbus III
(X) fahrzeugbedingte Zusatzausstattung (MIDI) (Standard) (Gelenkausführung)
Fahrgastinformation
Matrixanlage mit der Hard- und Software der Managementgesellschaft kompatibel
X X X X X
Front: Liniennummer + Ziel X X X X X
Seite rechts: Liniennummer / Streckenverlauf X X X X
Heck: Liniennummer X X X X X
Innen: nächste Haltestelle X X X X X
Piktogramme nach VDV-Empfehlung X X X X X
Mikrofon/Lautsprecher zur Fahrgastinformation X X X X X
Fahrgastkomfort
Bestuhlung entsprechend Linienausführung X X X X X
ausreichende Haltemöglichkeiten im Stehplatz und
Einstiegsbereich X X X X X
Klimaanlage X X X X X
Heizung X X X X X
Lüftung nach VDV-Rahmenempfehlung X X X X X
Innenbeleuchtung nach VDV-Rahmenempfehlung X X X X X
Haltewunschtasten an leicht zugänglichen Stellen X X X X X
Türen
Außenschwingtür einfach vorn (Einstieg) (X) X X X
Außenschwingtür doppelt X X X X X
Ausstattung für mobilitätseingeschränkte
Fahrgäste
Vorrüstung Hubeinrichtung für Rollstühle (außer
NF) X X X X
mechanische Rampe für Rollstühle Klapprampe
Niederflur oder Kneeling NF Kneeling Kneeling Kneeling Kneeling
Stellfläche für mind. 1 Rollstuhlplatz + 1
Kinderwagenplatz (in diesem Bereich angeordnete Klappsitze zählen nicht zur Gesamtsitzplatzzahl)
X X X X X
mind. 850 mm breiter Durchgang von nächster
Fahrgasttür zum Rollstuhl-/Kinderwagenplatz X X X X X
Haltewunschtaste an für Rollstuhlfahrer leicht
zugänglicher Stelle X X X X X
Stufenkanten im Einstiegsbereich gelb X X X X X
Umweltanforderungen
EURO-Norm IV mit Partikelfilter X X X X X
EURO-Norm V mit Partikelfilter (X) (X) (X) (X) (X)
Sicherheit
Videoüberwachungsanlage (X) (X) (X) (X) (X)
Erscheinungsbild
Außenlackierung in den Farben des Nahverkehrs im Landkreis Elbe-Elster RAL 6019,
Zierstreifen/Schrift RAL 6016 25 cm hoch (an den Seitenflächen darf von der Grundlackierung abgewichen werden, wenn diese für Eigenwerbung genutzt wird)
X X X X X
Sonstige Ausstattung
Digitaler Tachograph X X X X X
Unfalldatenschreiber X X X X X
Vorrüstung für Mobiltelefon X X X X X
Spannungsversorgung 24 V für Fahrscheindrucker X X X X X
Zahltisch X X X X X
4. Qualitätsanforderungen an das Fahrpersonal
Im Landkreis Elbe-Elster werden folgende Mindestanforderungen an das zur Leistungs- erbringung im üÖPNV eingesetzte Fahrpersonal gestellt:
- Weiterbildung gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz - fachliche Kompetenz
- Verantwortungsbewusstsein, Kundenorientierung sowie Kommunikationsfähigkeit - sichere Kenntnis der deutschen Sprache
- geschult in den Themen Fahrgastsicherheit und Konfliktbewältigung, - einheitliches ordentliches Erscheinungsbild
- Kenntnis zu VBB-Tarifbestimmungen, VBB-Beförderungsbedingungen, - Kenntnis zu Liniennetz und Fahrplan
- Kenntnis der Fundordnung
5. Qualität des Leistungsangebots und Qualitätsmanagement
Inhaber von Linienverkehrsleistungen im Landkreis Elbe-Elster haben ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001 vorzuhalten und dieses durch eine Zertifizierung nachzuweisen.
Wesentliche, vertraglich zu vereinbarende Informationen sind dem Aufgabenträger für dessen Controlling der qualitätsgerechten Vertragsdurchführung bereitzustellen.
Regelungen zur Qualitätssteuerung und zu Vertragsstrafen bei Leistungsmängeln sind für den üÖPNV im Landkreis Elbe-Elster zur Sicherstellung der Erbringung der vertragsgemäßen Qualität anzuwenden.
6. Verkehrsverbund, Tarifbestimmungen und Beförderungsbestimmungen
Der Landkreis Elbe-Elster ist seit dem 01.08.2002 Gesellschafter der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH.
Alle im Linienverkehr des Landkreises Elbe-Elster tätigen Verkehrsunternehmen müssen Partner im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) sein und dazu den
„Kooperationsvertrag der Verbundverkehrsunternehmen in Berlin und Brandenburg und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH“ unterzeichnen.
Die Kooperation betrifft im Wesentlichen:
- Die Anwendung des „Gemeinsamen Tarifes der im Verkehrsverbund Berlin- Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen“ (VBB-Tarif) und dessen Vertrieb nach den im VBB geltenden Grundsätzen
- die Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren und die Unterzeichnung des Einnahmenaufteilungsvertrages für den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg nebst seiner Ergänzungen
- die Versorgung der VBB-Fahrgastinformationssysteme mit Fahrplansolldaten und Echtzeitdaten, sowie die Gewährleistung eines aktiven RBL-gestützten Anschluss- managements mit anderen Verkehrsunternehmen
- die deutliche Kennzeichnung aller Fahrzeuge und Vertriebs-/ Informationsstellen mit dem VBB-Logo sowie die Einhaltung der Vorgaben des Fahrgastinformations-
handbuchs des VBB bei der Gestaltung von Fahrgastinformationsprodukten
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- die Zusammenarbeit mit der VBB GmbH, insbesondere die aktive Teilnahme an den Gremien des VBB (Beirat der Verkehrsunternehmen, Facharbeitskreise,
Arbeitsgruppen)
- den Daten- und Informationsaustausch mit der VBB GmbH und dem Aufgabenträger, insbesondere die Bereitstellung von Daten aus Verkehrserhebungen für die Erfüllung der Aufgaben des Verkehrsverbundes und des Aufgabenträgers
- die ggf. spätere Beteiligung an einem Qualitätsmanagementsystem des Verkehrs- verbundes Berlin-Brandenburg zu den zwischen den Unternehmen abgestimmten Bedingungen sowie der Einsatz von Qualitätsscouts des Verkehrsverbunds Berlin- Brandenburg
- die Abstimmung der Bedienung aller den Zuständigkeitsbereich des Aufgabenträgers überschreitenden Linien mit der VBB GmbH und
- die fahrplanmäßige Abstimmung von Anschlüssen zwischen dem SPNV und dem übrigen ÖPNV in Zusammenarbeit mit der VBB GmbH
7. Tarife und Vertrieb
Anwendung des VBB-Tarifs
Bei allen Angeboten des üÖPNV in Aufgabenträgerschaft des Landkreises wird der VBB- Tarif angewendet (http://images.vbb.de/assets/downloads/file/51337.pdf). Art und Umfang der Anwendung des VBB-Tarifs werden per Kooperationsvertrag geregelt.
Vertriebswege
Der Vertrieb der Fahrausweise des VBB-Tarifs erfolgt in allen Fahrzeugen des üÖPNV im Landkreis Elbe-Elster.
Daneben können auch personalbediente Vorverkaufsstellen eingerichtet werden.
Als weitere Vertriebswege werden die elektronischen Vertriebssysteme
- „VBB-FahrCard“(((e-Ticket (Schülerfahrausweise / Abo-/Jahresfahrausweise) - „Handyticket Deutschland“
- „Touch&Travel“ der DB Mobility Logistics AG
unterstützt. Die Verkehrsunternehmen des üÖPNV im Landkreis Elbe-Elster sind Partner des Systems „Touch&Travel“.
8. Qualität des Marketing und der Fahrgastinformation
Die verwendeten Medien sind einheitlich, verständlich und übersichtlich entsprechend den Vorgaben der VBB-Richtlinien Fahrgastinformation zu gestalten.
Die lokalen Marketingaktivitäten des üÖPNV im Landkreis Elbe-Elster sind vom Inhaber der Liniengenehmigungen durchzuführen. Dies umfasst insbesondere
- die Koordinierung und Kontrolle der einheitlichen Gestaltung des üÖPNV im Landkreis (u.a. einheitliche Farbgebung der eingesetzten Fahrzeuge sowie weitere Elemente einer Corporate Identity)
- die rechtzeitige Veröffentlichung des jeweiligen Jahresfahrplans spätestens 6 Wochen vor Fahrplanwechsel und danach über die gesamte Fahrplanperiode für den Kunden, die Weiterentwicklung der elektronischen Fahrplan- und Tarifinformationen
- die Gewährleistung einer ausreichenden, linienübergreifenden Fahrplan- und Tarifinformation an allen Verknüpfungspunkten
- die persönliche und telefonischen Beratung der ÖPNV-Kunden in einer Mobili- tätszentrale gemäß Punkt 1.6
- die stetige Aktualisierung der Informationen über die barrierefreie Erreichbarkeit wichtiger Ziele in den Fahrplanmedien sowie
- die barrierefreie Gestaltung des Zugangs zu Informationen
Bei Ausweitung von Angeboten des Bedarfsverkehrs müssen eine rechtzeitige Information
und eine Begleitung der Einführungsphase vor Ort erfolgen. Dabei ist über Nutzungsvorteile und -modalitäten (Fahrtmöglichkeiten, Tarif, Anmeldezeiten und
Telefonnummer) zu informieren.
Anhang A1 – Linienübersicht (Linienverlauf / Netzkategorisierung)